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Nr. 194. 18. Jahrgang.

Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Mittwoch, 21. August 1901.

Die Ermordung des Rittmeisters v. Krosigk vor dem

Ober- Kriegsgericht.

( Unberechtigter Nachdruck verboten.)

Auf Befragen des Vertreters der Anklage, Ober- Kriegsgerichtsrat der festen Ueberzeugung: Marten ist geflüchtet, um der Bestrafung Meyer: Ist es wahr, Marten, daß Sie über Schirwindt nach zu entgehen. Rußland wollten? erividert Marten: Nein. Und auf die Für mich steht es fest: Marten ist in den Korridor ge= weitere Frage desselben: Weshalb sind Sie geflüchtet? gangen und hat dort den Karabiner unter den Mantel genommen, Marten: Ich war so verwirrt, daß ich nicht recht wußte, was ich dann ist er zur Reitbahn gegangen und hat durch das Loch that. Erst als ich auf der Flucht war, habe ich mich etwas beruhigt der Thür den Rittmeister von Krosigt erschossen. und bin dann freiwillig zurückgekommen. Zeuge Füsilier Ich komme nun zu Hickel.

Gumbinnen , 20. August 1901. Fünfter Verhandlungstag. Nach Eröffnung der Sigung durch den Vorsitzenden, Oberst- Schneider befundet: Ich war auch von wegen Martens Flucht Lieutenant Frhrn. v. Schimmelmann, wird zunächst im Zeugenverhör auf Bosten ausgestellt. Marten hat auf meinen Zuruf: Werda fortgefahren, und zwar erscheint als erster Zeuge der schon gestern geantwortet:" Dragoner . Ich bin der Unteroffizier Marten, führen bernommene Rittmeister v. Tresdow; er bekundet: Auf Ver­Sie mich zur Wache der Füsilierfaserne!" anlassung des Herrn Generallieutenants v. Alten habe ich am 23. Januar festgestellt, wann die beiden Unteroffiziere im Stall gewesen sind. Es hat sich ergeben, daß Domning damals die Auf­ficht im ab- Stall führte und Hickel ebenfalls sich eine Zeitlang dort aufgehalten hat; wie lange, das ist nicht festzustellen gewesen. Von dort ist Hickel durch den cd- Stall nach dem Rekrutenstall gelaufen. Dort war erst die erste Lampe angezündet. Nachdem die zweite an­gezündet war, tam Domning mit der Todesnachricht in den Rekrutenstall. Hierauf bemerkt

Den legten Zeugenvernehmungen, die nichts von Belang er gaben vor dem großen Kampf des Vertreters der Anklage und der beiden Verteidiger um das Leben der Angeklagten, geht ein Scharmüßel zwischen denselben voraus. Ankläger Ober- Kriegs­Gerichtsrat Meyer: Ich beantrage, aus dem Protokoll der vorigen Berhandlung zwei Reitmessungen verlesen zu lassen und ferner Mordabend herrschte, mehrfach Versuche angestellt sind an der Reit­darüber, daß mit Stobed abends bei derselben Beleuchtung, die am bahn und endlich, ob derselbe stets genau angegeben habe, ob er Leute mit steifen oder mit Feldmüßen an der Thür gesehen habe. Diesem Antrage widerspricht der Verteidiger, R.-A. Horn, indem er bemerkt: Ich halte die Bernehmung für unzulässig, da sie dem Geiste der mündlichen Verhandlung widerspricht. Verteidiger, Rechtsanwalt Burchard: Auch ich halte die Verlesung für unzulässig, aber auch für unerheblich, da der Weg schnell oder langsam gegangen werden Der Gerichtshof beschließt: Wenn der Antrag für er­heblich angesehen wird, solle eine persönliche Inaugenscheinnahme stattfinden, da man sich am Orte der That befinde. Der Ver treter der Anklage zieht darauf seinen Antrag zurück, stellt aber sofort einen nenen:" Die Bekanntmachung zu verlesen, wonach Zeuge v. Badmann: für Ermittelung des Thäters bis 1000 m. ausgesetzt werden. Ich will damit nachweisen, wie sich die Verdachtsmomente gegen die Angeklagten verdichtet haben.- Diesmal schließen sich beide Verteidiger dem Antrage an und beschließt der Gerichtshof demgemäß die Verlesung.

nochmals Kriminalkommissar v. Bäckmann: Ich wiederhole, ich bin vor Schluß der vorigen Verhandlung abgereift, weil ich sofort auf ein Kommissarium gehen mußte, und habe erst jetzt aus den Zeitungen erfahren, weshalb Skobeck das vorige Mal nicht vereidigt worden ist.

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Berteidiger Rechtsanwalt Horn: Das ist doch eigentümlich, daß der Herr Kriminalkommissar damals einen so wichtigen Vor­gang nicht kannte. Der Prozeß ist doch damals das allgemeine Tagesgespräch gewesen, erinnert sich der Beuge vielleicht, mit wem er sich damals hier unterhalten hat? Ich habe mich mit Herren von der Regierung und mit Offizieren unterhalten; ich pflege aber in meiner Unterhaltung zu vermeiden, über einen Prozeß, an dem ich beteiligt bin, eine Ansicht zu äußern. Berteidiger Rechtsanwalt Horn: Weshalb hat der Herr Kriminalkommissar nicht wenigstens diesmal sofort angezeigt, daß er dem Skobeck den Rat gegeben hat, die unwahrheit zu sagen? Zeuge v. Bädmann: Ich habe es nicht für nötig gehalten, weil Stobeck bereits bereidigt war.

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Auch der Angeklagte i del fett dem Kriminalkommissar zu, indem er bemerkt: Nach Ihrer Behauptung soll ich ausgesagt haben, ich sei beim Remonteſtall gewesen; ich habe das aber niemals ge­

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fagt; ich bin an jenem Abend nicht im Remonteſtall gewesen. Zeuge v. Badmann: Sie sowohl wie Domning haben gesagt, Sie feien im Remontestall gewesen. Hickel: Das ist ein Irrtum! Präsident Ober- Kriegsgerichtsrat Scheer: Der Zeuge Unter­offizier Domning macht doch einen ganz glaubwürdigen Ein­bruck! Zeuge v. Bädmann: Auf mich macht er vielmehr den Eindruck, als wolle er mit der Wahrheit zurückhalten. Alsdann wird nochmals der Dragoner

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Stobeck

bernommen. Zunächst stellt der Präsident die Frage: Erinnern Sie sich, daß der Kriminalkommissar v. Bäckmann zu Ihnen gesagt

fann.

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Alsdann teilt der Präsident mit: Der Gerichtshof hat beschloffen, die Angeklagten auf den

veränderten rechtlichen Gesichtspunkt aufmerksam zu machen, Dieser ist: Marten kann allein wegen Mordes in dealkonkurrenz mit§ 97 des Militär- Strafgesetzbuches wegen Angriffs auf einen vorgesetzten mittels Waffen, wodurch der Jod herbeigeführt ist, Sidel wegen Beihilfe hierzu verurteilt werden. Mehrere Unteroffiziere bekunden noch, daß Hickel im Stall einen Mantel angehabt hat. Hickel selbst bemerkt auf Befragen dazu: Ich weiß nicht mehr, ob ich einen Mantel anhatte.

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Nachdem noch auf Antrag der Verteidiger der Protest des Ver­treters der Anklage vom vorigen Sonnabend verlesen ist, wird die Beweisaufnahme geschlossen. Hierauf wird eine Pause bis 12 Uhr mittags gemacht.

Die Plaidoyers.

Vertreter der Anklage,

Pünktlich um 12 Uhr eröffnet der Borsigende, Oberstlieutenant hat, Sie sollten allen Ausfragungen ausweichen und immer nur Freiherr v. Schimmelmann, die Sigung wieder und erteilt dem fagen ich erinnere mich nicht", weil nur das Gericht befugt sei, Sie zu vernehmen? Der Verteidiger Rechtsanwalt Horn fügt die Frage hinzu: Hat diese Aufforderung des Herrn v. Bäckmann Zeugen Ober- Kriegsgerichtsrat Meyer( Königsberg ), das Wort zur Anklage. veranlaßt, dem Gendarmen Melzer und Vicewachtmeister Scheider Dieser führt aus: die Unwahrheit zu sagen? Eine entschiedene Antwort im einen oder andern Sinne mußte fast von ausschlaggebender Be­deutung sein und man erwartet mit Spannung die Aussage des Beugen. Es erfolgt aber wieder das so oft gehörte" Ich weiß nicht Stobecks. Hierauf wird der

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Es steht für mich nicht fest, daß Hickel nach der That in den Stall gekommen ist. Eine ganze Reihe von Beugen hat ausgefagt, daß sie es bemerken müssen, wenn sich zwei Ünteroffiziere zehn Minuten lang im Stall unterhalten hätten. Wenn man die Zeiten, die Hickel angiebt, noch so reichlich bemißt, dann bleiben immer noch sieben Minuten übrig, für die er seinen Verbleib nicht nach­weisen fann.

Hickel ist außerdem der Schwiegersohn des alten Marten. Es konnte ihm nicht gleichgültig sein, was seinen Schwiegervater be= troffen hatte, auch nicht gleichgültig das Berwürfnis seines Schwagers mit dem Rittmeister.

Sickels selbst zum Rittmeister schlechter. In der letzten Zeit vor dem Morde war auch das Verhältnis

Es kommt hinzu, daß der Zeuge Barnowski einen Mann mit Unteroffiziersmüze und Mantel vor der Reitbahn gesehen hat, der einen schwarzen Schnurrbart hatte. Außer dem Angeklagten Sickel hat von den Unteroffizieren der vierten Schwadron nur der jetzige Berliner Schuhmann Eisenberg einen schwarzen Schmurrbart. Es ist aber festgestellt, daß Eisenberg dienstlich anderweit beschäftigt war, also als Thäter nicht in Betracht tommen kann.

Sickel hatte auch gar keine Aufsicht über die Lampen, sondern war Quartiernieister, als solcher hatte er im Stalle gar nichts zu thun. Er ging vielmehr in den Stall unmittelbar nach dem Schuß, um Deckung zu haben. Denn er konnte zunächst ja garnicht wissen, welche Wirkung der Schuß gehabt hatte.

Ferner hat Hickel auch gegen den Generallieutenant v. Alten falsche Angaben über seinen Aufenthalt gemacht.

Ich komme nun zur rechtlichen Frage. Meine Herren! Der oberste Grundsatz aller Juristen ist: in dubio pro reo( im Zweifel für den Beschuldigten). Das verlangt Recht und Billigkeit. Wenn ein Zweifel bestehen bleibt, und wäre er noch so gering, dann gebe man den Angeklagten lieber minus als majus( weniger als mehr).

Wenn Marten sich die Sache Iange überlegt hätte, dann hätte er sie nicht in einer so tritischen Beit, sondern lieber dann hätte er sie nicht in einer so kritischen Zeit, sondern lieber abends aus dem Hinterhalt ausgeführt. Ich weiß nun nicht, wann Marten den Entschluß gefaßt hat. Es scheint mir jedoch möglich, daß einfach der Anblick des Gefreiten Stumbrieß ihn an den Vorgang vom 19, Januar erinnerte. Dazu kam seine An­getrunkenheit.

Ist also der Entschluß ohne Ueberlegung gefaßt, so ist die Ausführung des Entschlusses noch weniger mit Ueberlegung geschehen. Ueberlegung verlangt rubige, besonnene Verstandesthätigkeit; Marten aber hatte in dem Augenblick keine Zeit zur Ueberlegung. Aller­dings wäre in sechs Minuten Ueberlegung möglich gewesen, aber sie war bei ihm und in seinem Zustande ausgeschlossen.

Hickel war anfangs der Mitthäterschaft angeklagt. Zum Begriffe der Mitthäterschaft ist erforderlich, daß jemand an der That beteiligt ist. Es ist aber nicht denkbar, daß Hickel, der jung ver­heiratet und dessen Frau in gesegneten Umständen war, der eine zehnjährige Dienstzeit hinter sich hatte, die Handlung des Thäters zur feinigen gemacht haben sollte. Sidel ist nur der Beihilfe Meine Herren! Sie haben über ein Verbrechen abzuurteilen, schuldig. das in ganz Deutschland und weit darüber hinaus das größte Auf­Ich beantrage gegen Marten auf Grund des§ 212 des bürger­sehen erregt hat. Ist es doch nichts Geringeres, als daß der lichen Strafgesetzbuchs und des§ 97 des Militär- Strafgesetzbuchs Estabronchef der Anklage zufolge von zwei Unteroffizieren derselben wegen Totschlags und Bergreifung, begangen an einem Bor Schwadron erschossen worden ist. Ich will nicht eine lange Einleitung gefeßten mittels einer Waffe, wodurch der Tod erfolgte, und gegen machen, sondern nur sagen: Wir müssen heute Sühne schaffen für Hickel wegen Beihilfe dazu zu erkennen. das Verbrechen nicht nur nach der kriminalrechtlichen, sondern auch Bei der Strafzumeffung sind mildernde Umstände nicht nach disciplinarer Seite. Wenn beim Militär ein Verbrechen bedenkbar. Ein so schweres Verbrechen ist seit Menschengedenken gangen wird, ist es leichter zu entdecken als bei der Civilbevölkerung, glücklicherweise noch nicht vorgekommen und wird hoffentlich niemals da der Kreis der Zugehörigen klein ist. Es tann fein Zweifel sein, wieder vorkommen. daß mur zwei Leute in Betracht kommen und keine Civilpersonen. Da die erkannte Gefängnisstrafe in Buchthausstrafe umgewandelt was sollten Evilpersonen für ein Interesse am Tode des Rittmeisters werden muß, beantrage ich gegen den Unteroffizier Warten haben? Wenn das verneint wird, kann der Thäter nur in der vierten 12 Jahre und 6 Monate Zuchthaus sowie 3 Jahre Ehrverlust, Schwadron gesucht werden, da Angehörige andrer Schwadronen kein Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes und Ausstoßung wieder die Mannschaften kein Interesse daran, denn diese verkehren Interesse daran hatten; aber auch in der vierten Schwadron hatten aus dem Heere; gegen den Sergeanten idel 5 Jahre Zuchthaus sowie nicht so direkt mit dem Rittmeister wie die Unteroffiziere. 2 Jahre Ehrverlust, Bersezung in die zweite Klasse des Soldaten­konnten ihr Alibi nachweisen, nur die Angeklagten nicht. Es ist eine Die vierte Schwadron hat zwölf Unteroffiziere. Diese alle standes, Ausstoßung aus dem Heere und Degradation. Das Generalkommando und ich haben die volle Ueberzeugung, Belohnung von 1000 m. für die Entdeckung des Thäters ausgefegt baß die Wiederverhaftung Sickels gesetzlich vollständig gerecht­worden. Der Kreis zog sich immer enger um die Angeklagten. Dies fertigt gewesen ist. Es liegt keine Ursache vor, die Untersuchungs­war zunächst die erste Reihe der Umstände. Dann konnte fich haft anzurechnen. Marten über seinen Verbleib während der Zeit der That nicht aus­Vor der Todesstrafe schreckt man gewöhnlich zurück weisen. und flammert sich gern an ein minus: ich ersuche den hohen Ge richtshof, von der Todesstrafe Abstand zu nehmen und meinem Antrag entsprechend zu erkennen.

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Jetzt erhält der Verteidiger Martens Rechtsanwalt Burchard

das Wort: Meine Herren! Ich stimme dem Herrn Vertreter der Anklage darin bei, daß die That, die unsrer Verhandlung zu Grunde liegt, ein furchtbares Berbrechen ist, das weit über die Grenzen des Deutschen Reichs hinaus das größte Aufsehen gemacht hat. Es lastete schwer auf dem deutschen Volte, besonders aber auf dem Militär, ganz besonders auf dem 11. Dragonerregiment und deffen vierter Schwadron. Aber wenn man jemand als den Thäter verurteilen will, find

Kriminalschuhmann Richter- Berlin bernommen, welcher bekundet: Ich bin am 26. Januar nach Gumbinnen als Kaserneninspektor gekommen und in der Dragoner taferne einquartiert worden. Ich habe mit Unteroffizieren und Wachtmeistern zusammengesessen und viel verkehrt, auch mit Mann schaften. Die Leute der vierten Schwadron waren zurück haltend, aber von andren Schwadronen haben gelegent lich welche erzählt: Marten war sehr ehrgeizig und erregt; er stand nicht gut mit dem Rittmeister, und noch schlechter sein Vater. 3. B. machte der Wachtmeister Buppersch einmal eine Handbewegung, wie wenn man einen ohrfeigt, und sagte dazu: " Das ist einmal geschehen, ich kann auch ein Lied davon singen; der Rittmeister konnte einen zur Berzweiflung bringen, und ich wollte mir schon einmal deshalb das Leben nehmen. Wenn ich nicht dicht vor meiner Verheiratung gestanden hätte, wäre es auch passiert." Ich habe diese Aeußerung auch Herrn v. Alten mit geteilt. Ein andermal sagte Buppersch:" Das beste ist, man sagt nichts, denn die Wände haben Ohren." Auch andre Unter­Ferner wird man doch sagen müssen, das Verhältnis des Wacht­offiziere und Wachtmeister haben zu mir gesagt: Krofigt war ein meisters Marten zu seinem Rittmeister war nicht das beste, wenn sehr strenger Vorgesezter. Ein andrer Berliner Schußmann, Namens Schröder, befindet auch gestern der Wachtmeister Marten bemüht gewesen ist, es als als Zenge: Ich stand früher bei dem hiesigen Dragoner- Regiment. gut zu schildern. Das Zerwürfnis ging so weit, daß er vor Erregung Dann habe ich Marten in Berlin getroffen und er hat sich sehr weile krank lag und eine Badereise unternehmen mußte. Daß sein ohnmächtig nach Hause getragen werden mußte, dann noch eine lobend über den Rittmeister geäußert. Ich war auch da, Sohn deshalb einen Groll gegen den Rittmeister faßt, ist selbst als sein Vater zu Besuch kam. Der fagte zu ihm, er solle zum verständlich Rittmeister v. Barenfen gehen und beim 2. Garde- Ulanen- Regiment haßte, hat ja die Frau Nittmeister gestern ausdrücklich bekundet. und daß die ganze Familie Marten den Rittmeister tapitulieren. Marten versezte aber:" Thu das meinem Rittmeister nicht an! Er hat mich zum Unteroffizier befördert, hat mich hierher der Wachtmeister Marten versezt worden. Ich erinnere an die Vorgänge in Stallupönen . Schließlich ist auf die Telegraphenschule geschickt, ich bleibe bei der vierten Aber auch für sich selbst hatte der Sohn einen Groll gegen den Schwadron".- Alsdann wird nochmals Domning darüber vernommen, was steigen und ein junger Dragoner das Pferd reiten. Am Mordtage Rittmeister. Er mußte zwei Tage vor dem Morde vom Pferde er geantwortet hat, als v. Bäckmann ihn fragte, wann wohl Hickel felbst hatte sich mittags ein ähnlicher Borgang abgespielt. Marten Beweise notwendig, daß er der Täter ist. Und die aus dem Rekrutenstall gekommen sei? Beuge Domning be- ist zweifellos ein jähzorniger Mensch. Er hat auch dem Dragoner Beweise, die gegen Unteroffizier Marten vorgebracht worden sind, fundet: Ich habe geantwortet, das weiß ich nicht". Da Domning Stumbrieß gegenüber heftige Drohungen ausgestoßen zugegeben, fcheinen mir nicht hinreichend dazu, einmal wieder aufgerufen ist, stellt der Vertreter der Anflage, Ober- daß diese sich nicht gegen dem Rittmeister, sondern gegen das Pferd Daß ein Kavallerist von seinem Pferde sagt: Der Hund muß Kriegsgerichtsrat Meyer, die Frage: Domning hat einmal ausrichteten: jedenfalls aber geht daraus hervor, daß er über die Vor- heute noch Farbe bekennen" ist doch nicht auffallend, und wo es sich gefagt, daß Sidel gegen ihn die Aeußerung gethan habe, gänge fehr erregt war. " gut, daß ich mein Alibi nachweisen kann, sonst werde gänge fehr erregt war. Auch das Schnapstrinfen spricht gegen ihn; er hat sich eben forderlich. ich auch noch verdächtigt". Außerdem hat ihn Sickel Mut getrunken, und gleich danach ist er in der Nähe des Karabiners, Es wird als wahrscheinlich hingestellt, daß er den Karabiner aus gefragt, was er( Domning) angegeben habe, wie lange er( Sidel) im mit dem geschossen worden ist, gesehen worden. Er sagt freilich, er dem Stande genommen habe: logisch wäre es doch gewesen, daß er Stall gewesen sei." Zeuge Domning: Ich habe Hickel ge- habe Drüdeberger suchen wollen, er selbst aber war ein Drüdeberger. ihn dahin zurückgebracht hätte an dieselbe Stelle. antwortet: 3 bis 4 Minuten habe ich dem Kriminalkommissar an- Es ist nicht anzunehmen, daß er zwei Treppen hoch am Fenster in Die Beweisführung betreffe der Zeit ist vollständig gegeben." Darauf fagte Hickel zu mir:" Ich bin aber doch länger den Rebel sieht, ob Drückeberger da sind. Alle Achtung vor unfren haltlos. Denn es ist doch nicht anzunehmen, daß jemand, der im Stall gewesen" und ich antwortete:" Es fönnen 3-4, es fönnen Drückebergern, aber so biereifrig sind sie denn doch nicht. mit einem solchen Verbrechen umgeht, sich gerade die wenigen auch 10 Minuten gewesen sein." Dazu ergreift Angeklagter Ich erinnere ferner daran, daß Stobeck an der Reitbahn zwei Minuten dazu aussucht, die ihn selber zufällig frei bleiben. Um auf den Rittmeister mitten unter seiner Mannschaft zu schießen, dazu ge halb gefragt, weil ich gehört hatte, daß der Kriminal. Unteroffiziere in verdächtiger Stellung gesehen hat. Es ist auch nicht anzunehmen, daß Marten das zweitenmal in hörte mehr Zeit. Der Thäter mußte doch den Zeitpunkt genau ab­tommissar v. Bäckmann einen Unteroffizier mit schwarzem die elterliche Wohnung gegangen ist lediglich um das Telegraphen- paffen, wo er selbst unbeobachtet war, und wo vorher ausgetund­buch zu vergleichen; er that es natürlich nur, um ein Alibi zu schaftet war, daß die Schußlinie auf den Rittmeister frei blieb. Nochmals kommt alsdann Wachtmeister toppersch zum Wort Daß Marten zu Stumbrieß, als der ihm den Vorfall erzählte, haben. und sagt aus: Ich gebe zu, daß ich zu Richter gesagt habe: Der Sehr verdächtig ist es ferner, daß er, obwohl er längst von fagte:" Du bist wohl verrückt," ist doch nicht auffällig; gelacht hat Rittmeister ist sehr streng gewesen; er konnte einen zur Verzweiflung dem Vorfall wußte, doch that, als ob er ihm unbekannt sei. Er Marten nicht dabei. bringen". Was ich sonst noch zu ihm gesagt habe, daran erinnere giebt zur Erklärung vor, er habe sich nicht verdächtig machen wollen. Die schwerste Belastung Martens ist, daß er bei der Bernehmung Benge Stichter hält seine Behauptung auf Angesichts dieser Erklärung erinnere ich an das Wort qui s'excuse, ausgesagt hat, er habe sich nicht verdächtig machen wollen. Damit hat recht und v. Bäckmann fügt hinzu, daß Richter ihm seine jezigen s'accuse( wer sich entschuldigt, flagt sich an); denn allgemein war er sich sehr ungeschickt verteidigt. Aber er hat es doch erst gejagt, Bekundungen früher auch schon erzählt hat. der Glaube verbreitet, daß der Rittmeister sich selbst erschossen habe; nachdem er des Mordes beschuldigt worden war. Sodann wird der Feldwebel Tollfiehn über Marten hätte sich also gar nicht verdächtig machen können. Hat fer doch auch das vorige Mal über seine Flucht Angaben die Flucht Martens Verdächtig hat er sich ferner dadurch gemacht, daß er sich in gemacht, daß man an feiner Zurechnungsfähigkeit zweifeln konnte! Daß er nach Drüdebergern suchte, glaube ich auch nicht. Eine aus dem Militärgefängnis vernommen und bekundet dasselbe, wie der Reitbahn zu den Dienstthuenden stellte, obwohl er dienstfrei war. bei der ersten Verhandlung, daß der Angeklagte ihn hinter den Ofen Ferner macht ihn seine Fahnenflucht verdächtig: er wollte Ausrede von ähnlichem Werte hat auch Stobeck gemacht und ist doch Todte, und so entkam. Auf Befragen des Vertreters der Anklage be- zweifellos über die russische Grenze, bekam aber keine Civilkleider deshalb nicht für verdächtig erklärt worden. fundet der Zeuge weiter: Ein Offizier hatte die Zelle Martens und in Uniform wäre er nicht über die Grenze gelassen worden. Die Aussagen Stobeds find gar nicht glaubwürdig. revidiert und Marten war darüber sehr erregt. Zeuge Füfilier Jch will gern glauben, daß er sich in seinem heruntergekommenen Bei jedem Verbrechen giebt es immer Leute, die etwas gesehen Stavenhagen bekundet: Wegen der Flucht Martens ist ein Anzuge nicht transportieren lassen wollte und sich deshalb nicht in haben wollen. Es fomnit hinzu, daß er zu Melzer und Schneider Bosten ausgestellt worden und in einer Nacht, als ich Posten stand, Stallupönen gestellt hat. Er brauchte aber doch nur auf eine ganz anders gesagt hat. Hätte sich Stobed gegenüber andern hat sich Marten selbst gestellt. Kasernenwache zu gehen und fich dort festnehmen zu lassen. Ich bin Leuten belastend geäußert, dann wäre der Herr Vertreter der An­

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Hickel das Wort und erklärt: Ich habe Domning des

Schnurrbart in der vierten Schwadron suche.

ich mich nicht mehr.

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um Leben und Tod handelt, find andre Beweise ers