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t. 277. 18. Jahrgang. 1. Beilage des ,, Vorwärts  " Berliner Volksblatt. mittoh, 27. November 1901.

widmet.

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Reichstag.

Ist ein Konful Mitinhaber oder Agent der Reederei des Schiffes, so ist er von der Wahrnehmung der Geschäfte eines Seemanns­amtes in Bezug auf dieses Schiff ausgeschlossen, wenn von ber beschwerdeführenden Schiffsleute gegen seine Mitwirkung wider beschwerdeführenden Schiffsoffizier oder der Mehrzahl

dem

spruch erhoben wird."

gezeigt habe. Daß von der Agitation unbeeinflußte Seeleute( Heiter­feit b. d. Socialdemokraten)-jawohl, dieser Zusatz ist sehr wichtig in den Seeämtern vertreten sein sollen, kann in manchen Fällen ganz an dies für alle Fälle durch das Gesetz festgelegt wird; insbesondere gebracht sein. Entschieden muß ich mich aber dagegen wenden, daß wäre es dann unangebracht und indirekt nicht im Interesse der Ein Antrag Albrecht( Soc.) will die Worte wenn von" bis Aufrechterhaltung der Disciplin, wenn es sich um die Straffestsetzung erhoben wird" streichen und dafür sezen: but für Vergehen der Kapitäne handelt. " In diesem Fall entscheidet der Schiffsrat, welchen der Kapitän unverzüglich aus den Schiffsoffizieren und einer gleichen Zahl von feebefahrenen Schiffsleuten zu bilden hat." tim

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Geheimrat v. Jonquières  :

F

97. Sigung vom Dienstag, den 26. November 1901, nachmittags 2 Uhr. Am Bundesratstische: Graf v. Posadowsth.s Präsident Graf Ballestrem begrüßt alle Herren Kollegen auf das herzlichste", gedenkt dann des Todes der Kaiserin Friedrich  und rühmt sie als die Beschügerin, alles Guten und Edlen auf der Welt", als die fegensreiche Helferin aller Armen und Edlen" Die socialdemokratischen Vorwürfe gegen die Entscheidungen der Die Abgeordneten haben sich von den Blägen erhoben und hören Seemannsämter find stark übertrieben. Die meisten Entscheidungen stehend die kurzen Erinnerungsworte, die der Präsident dem erklärt aber, für den weitergehenden Antrag Albrecht nicht stimmen fommt den Wünschen nach Abänderung der bisherigen Verhältnisse Abg. Cahendly( C.) bittet um Annahme feines Antrages, er- erkennen auf sehr niedrige Geldstrafen. Der Kommissionsbeschluß mordeten Präsidenten MacKinley, dem Fürsten Hohenlohe und den in der Zwischenzeit verstorbenen Abgg. Bender( C.), zu können. in genügender Weise entgegen. Aber die Seemansämter haben Abg. Mehger( Soc.): Wintermeyer( frf. Bp.), Dr. von Siemens( frs. g.), in keinem Fall eine Strafjuftig zu üben; die Anträge von See Johannsen( Däne), Dr. Schoen lank( Soc.) und Dr. Lehr( natl.) amtern nimmt die Interessen der Seeleute in fehr selten. Die jetzige Art der Berhandlungen vor den Seemannsmannsämtern auf Entziehung des Schiffahrts Patentes find Aber auch keine diese Patententziehung ist Es kommt vor, daß den Leuten Straf, Die sondern lediglich eine Verwaltungsmaßnahme. einer Weise wahr. einfach eine Strafe zudiktiert wird und Drohungen veranlaßt werden, fich ohne weiteres mit dieser ihnen würde zu einer schweren Gefährdung der Disciplin führen. Die und daß fie durch Hinzuziehung eines Beisigers aus den Kreisen der Seeleute auferlegten Strafe zufrieden zu erklären. Vielfach wird eine Be- Organisationen der Seemannsämter im einzelnen müssen den Landes­rufung gegen die Entscheidungen der Seemannsämter auch unter- regierungen überlassen werden. laffen, weil die Leute keine Zeit haben, oder sich vor den Laufereien Abg. Dr. Paasche( natl.): Ich bitte, sämtliche Anträge abzus und Scherereien fürchten. Ein alter Kapitän hat in einer im Jahre 1897 veröffentlichten Broschüre über die Mißstände lehnen und es bei den Beschlüssen der Kommission zu belaffen. im Seemannsgewerbe erklärt, daß in keinem Hafen so Auch wir wünschen, daß die Seeleute ihr Recht finden, aber dies ist viele Seeleute bei ihrem Eintreffen der Gerichts durch die Neuerungen der Kommissionsbeschlüsse genügend garantiert. barkeit zugeführt würden, wie in Hamburg  . In Hamburg   herrscht gegen die Entscheidungen der Seemannsämter Tente bereitet, wenn die soeben Heimgekehrten in das Gefängnis worden ist. Wieviel Trauer und Elend wird den Angehörigen dieser Sees feineswegs eine allgemeine Entrüstung, wie fälschlicherweise behauptet Abg. Bargmann( frs. Vp.) erklärt sich für die Hinzuziehung wandern müssen! Die hohen Strafen und die unangemessene Be­handlung der Seeleute vor den Seemannsämtern bilden in allen eines Seemanns zu den Seemannsämtern und für die Oeffentlichkeit Versammlungen der Seeleute einen Gegenstand der Beschwerde und und Mündlichkeit der Verhandlungen. find eine unerschöpfliche Quelle der Unzufriedenheit. Auch über die Darauf vertagt sich das Haus. Nächste Sizung Mittwoch Beschränkung der Verteidigung wird allgemein geklagt. Wenn die 1 Uhr mit der Tagesordnung: 1. Wahl des ersten Vice­Leute sich nicht ruhig der Entscheidung fügen, so werden sie ver- präsidenten des Reichstags; 2. Interpellation Baffer­haftet. Oft werden die Seeleute auch im groben Tone angefahren mann betr. das Justerburger Duell; 8. Forifegung der mit den Worten: Wenn Sie den Mund nicht halten, so werden Sie heutigen Beratung. verhaftet." Schluß 5½½ Uhr.

Der Präsident teilt noch mit, daß Abg. v. Frege( f.) fein Amt als erster Bicepräsident wegen schwerer Strankheit" niedergelegt habe. Nach der Verkündigung der nächsten Tagesordnung soll auf die Sache Nach der Verkündigung der nächsten Tagesordnung soll auf die Sache zurückgekommen werden. Das Haus tritt hierauf in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben ist die zweite Beratung des Entwurfs eines Gefeßes zur Abänderung der Strandungs­ordnung. Berichterstatter Abg. Dr. Semler( natl.). Die Novelle wird ohne Debatte nach den Beschlüssen der Kom­mission unverändert angenommen. Es folgt die zweite Lesung der Seemanns. ordnung mit den dazu gehörigen Gesetzen. Berichterstatter Abg. Dr. Semler( natl.). § 1 des Gesezes wird in der Kommissionsfassung mit zwei lediglich redaktionellen Aenderungen angenommen, ebenso die §§ 2 und 3. Als§ 3a hat die Kommission eine Bestimmung neu eingefügt, wonach der Bundesrat Vorschriften zu erlassen hat über Bahl und Art der Schiffsoffiziere, mit welchen die Schiffe zu befeßen find, fowie über den Grad des Befähigungszeugnifies, das der Kapitän und die Schiffsoffiziere besigen müssen. Abg. Schwarz- Lübeck( Soc.)

begründet einen Antrag Albrecht und Genossen, welcher verlangt, daß auch über Zahl und Art der Schiffsleute vom Bundesrat Be­stimmungen zu erlassen sind.

Welche Summe von Glend und unzufriedenheit steckt in den gewaltigen Straffummen, die im Laufe eines Jahres von den Seemannsämtern verhängt werden! Gegen­über solchen Mißständen ist die Hinzuziehung eines Bei­sigers aus den Kreisen der jeebefahrenen Schiffs­Leute und die Oeffentlichkeit des Verfahrens vor den Seeämtern unbedingt notwendig, damit endlich der jetzt von den Seemanusämtern geübten lassen justiz ein Ende gemacht werde!( Beifall bei den Socialdemokraten.)

Staatssekretär Graf v. Posadowsky:

hat,

Aus Indufvie und Handel.

Eifenindustrie und Coatspreise.

Wie schon bemerkt, ist die Eisenindustrie mit der Preisherab­

ſegung, die das Kohlensyndikat für nächstes Jahr oder richtiger gesagt Halbjahr festsetzte, nicht zufrieden. Man fordert größere Nachlässe, um billiger zu produzieren. Besonders sind es die Werke, die ihr Roheisen selbst fabrizieren, die eifrig gegen das Coats- und Kohlen­syndikat zu Felde ziehen. Sie haben natürlich den größeren Borteil die daneben auch noch dem Roheisen- Syndikat ihren Tribut gegen diejenigen reinen Walz- und Puddelwerke, entrichten müssen. Diese doppelte Bedrängnis der Werke wvie bekannt, schließlich zur Gründung eines Eisen- Einkaufsvereins geführt. Der Berein wird Roheisen in großen Waffen einkaufen und damit dem Syndikat gefährlich zu Leibe gehen. Vorläufig hält das Roheisensyndikat einige seiner Abnehmer durch den Prozeß über Erfüllung der Lieferverträge noch im Bann es ist sogar abermals der Termin hinausgeschoben, um die Sache möglichst zu verschleppen sobald aber der Konflikt beendet ist, Einkaufsverein 20 Werke an. Er hat also Aufträge zu vergeben, bekommt der Einkaufsverein neuen Zuzug. Heute gehören dem mit denen schon zu rechnen ist. Derfebe Weg soll jetzt gegen das Kohlen- und Coatssyndikat eingeschlagen werden. Es verlautet, daß die

Es ist unbedingt notwendig, daß auch über die Besagungs­verhältnisse der Schiffe bestimmte Vorschriften bestehen. Ein Schiff kann mit einem minderwertigen Kommandeur immer noch eher über See kommen, als mit einer minderwertigen Besatzung. Denn die Besatzung ist es, die die Arbeiten in Wirklichkeit aus­zuführen hat. Deshalb müssen Bestimmungen über die Zahl der seemännisch geschulten Mannschaften entsprechend dem Raums Man hat kein Recht, die Rechtsprechung der Seemansämter zu gehalt des Schiffes erlassen werden. Es besteht jetzt die verdächtigen, wenn man nicht die Fälle nennt, für welche die Strafen Neigung, die Zahl der Besagung möglichst herab festgesetzt sind. Sollte es richtig sein, daß Kapitäne sich heraus­zusetzen. Es kommt vor, daß auf vier- oder fünf- genommen haben, einen Seemann durch Drohungen zu verhindern, maftigen Schiffen nur 20-30 Maun vorhanden sind. Aller den ordentlichen Rechtsweg gegen die Entscheidung des Seemanns dings ist ja die Segeltechnik, die Vorrichtungen der Tatelage usw. amtes zu beschreiten, so liegt darin das Bergehen der Nötigung, bei sehr verbessert worden, aber ein so starkes Verkleinern der Besazungs- dem schon der Versuch nach dem Strafgesetz strafbar ist. zahl erscheint doch bedenklich. Viele Schiffe, die verschollen, oder untergegangen sind, hatten eine zu geringe Be Strafrichter in Anspruch nehmen. Derartige Drohungen sind absolut Gegen solche unlauteren Maßnahmen müssen die Seeleute den sayung. Weiter müssen Vorschriften darüber erlassen werden, wie viele farbige Mannschaften neben der weißen auf einem gefeßlich. Der Fall hier liegt aber anders. Die Seemanns­Echiffe angemustert werden dürfen. Auf zahlreichen Schiffen giebt lediglich die See- llufälle festzustellen und zu untersuchen, ob ein ämter sind Fachbehörden, keine Strafjustizbehörden. Sie haben es heutzutage nur wenige europäische Mannschaften, die meisten sind Grund vorliegt, einem der Beteiligten fein Patent zu entziehen. Malaien, Chinesen usw., die der deutschen Sprache nicht fähig find( Burufe bei den Socialdemokraten: st teine Strafe!) Das geschicht und infolgedessen die Kommandos nicht verstehen können. lediglich auf Grund der Gewerbe- Ordnung, nicht des Straf- Interessenten der Eisenindustrie zu einem Kohlen- und Coats- Einkaufs­Auch die Zahl der Seizer muß besonders durch eine Vorschrift Gesetzbuches. des Bundesrats festgesetzt werden, um einer Ueberbürdung dieser Kategorie von Seemännern vorzubeugen. solitadamadin Unterstaatssekretär Rote:

verein zusammentreten wollen. Diese Gründungen sind ein Zeichen der tiefen Mißstimmung über das Syndikatstreiben, und wie im Eisen­Großgewerbe über die Geschäftspraxis des Kohlen und Coats syndilats gedacht wird, bezeugt eine Zuschrift an die Kölnische Volkszeitung" aus diesen Kreisen:

Was die Hinzuziehung eines Beisigers aus dem Kreise der See­Leute anlangt, so hieße es ein vollkommen neues Montent in die Strafgesetzgebung hineintragen, wenn die entscheidenden Die Bemannungsfrage müßte durch ein besonderes Gesetz ge- Instanzen nach Berufsklassen zusammensetzen wollte. regelt werden, dem Bundesrat fann unmöglich die Entscheidung über Das wäre die Einführung einer Standesgerichtsbarkeit. Die ver­Der am 18. d. gefaßte Beschluß des Aufsichtsrates des West­all die schwierigen Fragen aufgebürdet werden, die der Herr Vorbündeten Regierungen haben gegen eine solche Bestimmung den aller- fälischen Coatssyndikates, den Preis für Hochofencoats für das reduer berührte. Die Fassung der Kommission will lediglich die Frage entschiedensten Widerspruch erhoben. Es wäre auch bei der eigen nächste Jahr nur auf 15 M. zu ermäßigen, hat in den Kreisen des Befähigungsnachweises für Kapitän und Schiffsoffiziere regeln. tümlichen Gestaltung des seemännischen Berufs eine schwere Ge- der beteiligten Hochofenbesitzer ungeteilt den Ausdruck der Ver­Aus diesem Rahmen fällt der Antrag Albrecht vollkommen heraus, fährdung der unbedingt erforderlichen Disciplin, wenn unter Um- wunderung hervorgerufen über die mangelhafte Einsicht, mit welcher und ich bitte Sie dringend, ihn abzulehnen. ständen ein Seemann entscheiden sollte über die Bergehungen der diese Vereinigung im Begriffe ist, den Boden unter den Füßen sich Abg. Frese( frs. g.) wendet sich gleichfalls gegen den Antrag. Kapitäne oder der Schiffsoffiziere.( Sehr richtig! rechts.) Auch zu untergraben. In erster Linie wird ja selbstverständlich durch diesen Der Bundesrat kann unmöglich die Verantwortung für derartige der Ausweg, daß man bei Bergehen von Schiffsoffizieren Beschluß, der übrigens insofern das schlechte Gewissen verrät, als Bestimmungen übernehmen. etwa die Mitwirkung von Seeleuten ausschlösse, würde das Princip er einen sonst nicht üblichen Zusatz erhielt, daß der Preis unter­der Standesgesetzgebung keineswegs einschränken. Ich bitte um Abschritten werden könne nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das lehnung aller gestellten Anträge. Nach§ 111 dieses Sochofen- Großgewerbe, soweit es eignen Coats nicht besigt, ge­Entivurfes können Seeleute eine Berufung während der Reise auf schädigt, in zweiter Linie aber auch das ganze deutsche   Erwerbs­See dem Kapitän vorbringen, der zur Eintragung dieses Widers leben, sowohl die Kohlen, als auch alle Eisen erzeugenden Werke; spruches in das Schiffsbuch verpflichtet ist. Die Kautelen für die denn darüber wird heute kein Mensch im Zweifel sein, daß zu dem Seeleute sind also gegenüber dem bisherigen Zustande wesentlich Preise von 15 M. nicht ein einziges Werk kaufen wird; vielmehr rechnet vermehrt. jedermann mit einer weiteren Ermäßigung des Preises. Die Verhält nisie finden eine interessante Beleuchtung durch die Vorgänge, welche im Es handelt sich nicht nur allein um den Befähigungsnachweis vorigen Jahre bei Festsetzung des Coatspreises für das Jahr 1901 in der Offiziere, sondern auch um ihre Zahl und Art. Und in dieser Belgien   eintraten. Dort lagen die Verhältnisse insofern genau, wie bei uns, Beziehung könnten sehr wohl auch Bestimmungen über die Schiffs­als die weiterverarbeitenden Werke in der denkbar schlechtesten Lage Teute aufgenommen werden. Man flassifiziert ja heute schon die Matrosen ebenso wie die Offiziere, es giebt Vollmatrosen, Halb- Nach den Beschlüssen der Kommission sind die Seemannsämter waren. Das belgische Coatssyndikat, eine richtige Zwillingsschwester matrosen usw. Daß auf unsern großen Schiffen heute die genügende fo zusammengefeßt, daß sie den Seeleuten, ja selbst den Schiffs- unfres westfälischen, war kurzsichtig genug, mit Gewalt den Preis Bemannung vorhanden ist, wagt auch Herr Frese nicht zu be- offizieren gegenüber nicht diejenige sociale Gerechtigkeit zu üben von 24 Fr. nicht ermäßigen zu wollen. Das Ergebnis war, daß vor haupten. Im Interesse des Lebens der Besagung ist in der Lage sind, wie dies notwendig wäre. Das Moment Gegenteil: die Defen wurden einfach vier Wochen lang gedämpft, Ende Januar überhaupt kein Mensch in Belgien   abgeschlossen hat, im dies aber dringend notwendig. Thatsache ist, daß bei den der socialen Fürsorge für die Seeleute tommt in der und erst als man sich bequemte, einen Preis von 17 Fr. zu fordern, großen transatlantischen Dampfern die Mannschaft Kommissionsfaffung nicht zum Ausdruck. Die See- Schöffenwurden die Abschlüsse gethätigt.

Abg. Kirsch( C.): Auch wir werden gegen den Antrag Albrecht stimmen. Der Grundgedanke des Antrages ist ein durchaus richtiger. Die Kommission hat sich ja auch auf denselben Standpunkt gestellt durch Annahme einer Refolution, die baldige Regelung der Bemanmungsfrage durch ein besonderes Gesetz verlangt. Dem Bundesrat tönnen wir diese Befugnis nicht erteilen.

Abg. Schwarth- Lübeck( Soc.):

Abg. Kirsch( C.) wendet sich gegen die über den Centrums­antrag hinausgehenden Anträge Albrecht. Es wird schwer sein, die geeigneten Kräfte für das Amt eines Schöffen zu finden. Abg. Dr. Herzfeld( Soc.):

start mit Arbeiten überlastet ist.( Sehr richtig! bei den Social- gerichte find thatsächlich die einzige Justang, die für Die Folge war natürlich, daß die Herrschende Unsicherheit den demokraten.) die Seeleute in Betracht kommt. Die übrigen Justanzen schlimmsten Einfluß auf den Markt der Fertigerzeugnisse hatte; die Abg. Dr. Stockmann( Rp.) kommen für sie nicht in Frage, denn es fehlt ihnen an Zeit und Werke konnten nicht liefern, und so ist auch darauf in etwa es zurück­bittet ebenfalls, den Antrag Albrecht abzulehnen. Es ist Geld. Deshalb muß diese einzige Instanz auch möglichst gut zuführen, daß Belgien   so viel von seinen bis dahin beherrschten freilich zuzugestehen, daß der Untergang mancher Schiffe" schiffahrtskundigen Veisiger" niemals aus den Kreisen der Seeleute am Schluffe werden die Folgen davon in erster Linie unsern ausgestaltet werden. Es ist ganz unzweifelhaft, daß die zwei Märkten verloren hat. Nicht anders wird die Sache bei uns gehen; durch eine ungenügende Bahl der Befagung hervor gerufen ist, aber es ist doch fraglich, ob die Schuld in solchen ausdrücklich in das Gesez aufnehmen. Von der Regierung in Ham- daß wenn das Coatssyndikat bei seiner jezigen Haltung beharrt, ein genommen werden würden, wenn wir nicht eine solche Bestimmung heimischen Kohlenbergban selbst drücken müssen. Es ist keine Frage, Fällen immer den Reedern beizumeffen ist. Auf ein solches Hazardspiel werden sich nur sehr wenige Reedereien einlassen. Mindest burg und Bremen   haben die Seeleute nichts zu erwarten, denn die ist aus wirtschaftlicher Kampf ausbrechen wird, wie er bei uns wohl noch ebenso wesentlich wie die Arbeit der Mannschaft ist doch auch die den Reedern, den wirtschaftlichen Gegnern der Seeleute, zusammengesetzt. nicht dagewesen ist. Dazu kommt, daß man heute in den Kreisen genügende Zahl und Qualifikation der Offiziere. Die Kommission as es mit der Disciplin zu thun haben soll, wenn ein Seemann hat mit Recht die Regelung der Mannschaftsverhältnisse in einer über strafbare Handlungen des Kapitans aburteilen soll, ist mir des Hochofen- Großgewerbes nicht daran denkt, auf Grundlage ber Resolution gefordert, aber im Rahmen dieses Gesezes werden wir unverständlich. Gerade weil es sich vor diesen Gerichten nicht darum alten Vertragsklauseln, wie sie das Coatssyndikat aufgestellt hat, gegen den socialdemokratischen Antrag stimmen. Gegen eine über- handeln soll, die Disciplin aufrecht zu erhalten, sondern darum, die abzuschließen; insbesondere wird kein Mensch sich gefallen laffen, daß mäßige Ausbeutung der Schiffsleute durch die großen Neederci sociale Fürsorge, welche die Seemanns- Ordnung den Seeleuten das Verträge gethätigt werden, ohne genaue Festlegung deffen, wie Neederei- fociale gesellschaften, die Abg. Schwartz rügte, ist in der neuen Seemanns geben will, durchzuführen, haben wir unsren Antrag in Bezug auf viel Kohlenstoff der Coats enthalten muß, um die Beschaffenheit als Handelsware zu befizen. Man wird unbedingt verlangen, daß die ordnung an andrer Stelle Vorsorge getroffen. die Zusammensetzung der Seeämter gestellt. Damit schließt die Debatte. Der Antrag Albrecht und Genossen wenn teine Instanz besteht, die für die Durchführung dieser Behalten find, und daß das Recht besteht, Abzüge wegen geringerer Was nügen alle Bestimmungen über die Sonntagsruhe usw., Gewähr geleistet wird, daß 86 Proz. Kohlenstoff im Coats ent­wird abgelehnt und§ 3a in der Kommissionsfaffung angenommen. Stimmungen forgt.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) Wenn Beschaffenheit zu machen. Selbstverständlich wird man auch ver­§ 4 handelt von der Zusammensetzung der Seemanns alle Bestimmungen im Interesse der Seeleute der Seemanns Coats   ist ab Zeche verkauft; Einwendungen, die man irgendwie gegen suchen, mit der alten Angewohnheit zu brechen, daß es heißt: der Nach der Kommissionsfaffung sollen die Seemannsämter ordnung nicht nur auf dem Papier stehen sollen, können Sie gar die Beschaffenheit macht, find nicht maßgebend, falls sie nicht ge innerhalb des Reichsgebiets mit einem Vorsitzenden und zwei nicht anders, als unsern Antrag annehmen. Daß es schifffahrtskundigen Beisigern besetzt fein. noch einen Abgeordneten im Reichstage giebt, der sich macht werden, ehe der Waggon von der Zeche versandt wird. Als Abg. Cahendly( C.) beantragt, daß einer der Beisiger den gegen die Oeffentlichkeit des Verfahrens wendet, ob ein Werk in der Lage wäre, bei fämtlichen Dußend Zechen, von Kreisen der seebefahrenen Schiffsleute entnommen sein muß." Ferner liegt ein Antrag Albrecht( Soc.) vor, der sich in seinem Strafgerichtsverfahren gemacht haben, wirklich außerordentlich sicher nicht abschließen, wenn nicht das Coatssyndikat von seinen wundert mich nach den Erfahrungen, die wir bei dem Militär- denen es den Coaks erhält, einen Vertreter hinzusehen, welcher Ein­wendungen in dieser Hinsicht macht. Die Hochofenwerke werden ersten Teil mit dem Antrag Cahensly deckt. Außerdem verlangt der Wer es mit der focialen Fürsorge für die Seeleute eruſt meint, für alten Vertragsbedingungen, die bisher jeder Mensch unterschreiben Antrag Albrecht noch, daß die Verhandlung einschließlich der den muß diese Forderung einfach etwas Selbstverständliches sein. Verkündung der Urteile und Bes& lüife öffentlich Unausführbar ist unser Antrag nicht, aber es liegt in ihm ein Fort- mußte, ob er wollte, oder nicht, absteht." und mündlich erfolgen soll. Endlich sollen die Schöffen außer den schritt, der bewirken wird, daß die Seeleute sich auf der deutschen Reisekosten eine Vergütung von 5 M. für jede Sigung, an der fie Flotte wohl fühlen können.( Bravo  ! bei den Socialdemokraten.) teilnehmen, erhalten. Die Kommissionsfassung bestimmt weiter im§ 4, daß im Aus- Bundesratsvertreter für Bremen  , Senator Dr. Pauli lande die Konsulate des Reichs für Hafenpläge die Seewendet sich entschieden gegen die Behauptung des Borredners, daß mannsämter bilden mit folgender Ausnahme: der Senat von Bremen   sich jemals von seinen Reedern abhängig

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Das Brikettsyndikat in Köln   hat vor kurzem die Preise pro Waggon um 10 W. herabgesetzt und gestaltete sich das Geschäft dadurch lebhafter. Jezt haben die außerhalb stehenden Werke eine Preisermäßigung von 15 M. eintreten lassen. Legtere Werte fordern heute 80 M., die dem Syndikat verpflichteten Großhändler 98 m.