wird.
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wirken, so ist ein Verfahren wie das vom Sonnabend sehr zu ber- dem Schöffengericht zu Charlottenburg . Anfangs Juli d. J. die Verurteilung des Morig Levy ergeben, denn wenn Moritz Levh urteilen. Unter dem hier angedeuteten Umständen tam es denn auch forderten die Arbeiter genannter Gesellschaft die Entlassung des an der Ermordung des Winter beteiligt gewesen wäre, müsse er ihn glitrich babin, daß die by balbzwölf war, als beileibe nicht das Inspektors Mädel. Dieser Herr sollte sich gegen ein dort be- boch gekannt und deshalb einen Weineid geschworen haben. Ge ganze Stonzert, sondern zwei Drittel davon, neun Nummern, zu Ende schäftigtes Mädchen schwer vergangen haben. Da troydem habe der Versammlung schließlich gesagt, daß er dieſe allgemeine waren. Daß eine solche Langsamkeit nicht notwendig zum eisernen die Entlassung des M. nicht erfolgte, nahmen die Arbeiter ihre Ent- Verdächtigung als illo y al bezeichnet und der Erste StaatsBestand von Arbeiter- Konzerten gehören muß. ist zum Glüc anwalt in der Verhandlung einen Einwand gegen diesen Vorwurf vielfach durch die That bewiesen worden. Ein Muster präcifer Ab- laffung, nachdem ihnen erklärt worden war, daß fie aufhören könnten. nicht weiter erhoben habe. wicklung war das tüezlich von der Freien Volksbühne veranstaltete Einige der auf diese Weise außer Arbeit gekommenen Männer hatten ihre In dem Vorwurf der Jlloyalität erblidte Staatsanwalt Mozartfest, obgleich gerade hier die Vereinsleitung mit großen, un- Wohnung auf dem Grundstücke der Gesellschaft fürsten Schweigger eine Beleidigung und stellte Strafantrag. Es wurden vorhergesehenen Hindernissen zu kämpfen hatte; ebenfalls verdiente brunn und mußten, da zwei Tage(!) Kündigungsfrist zu gestriger Verhandlung 17 Zeugen geladen, darunter der Landein am Totensonntag von einigen dem Arbeiter- Sängerbund an bestand, für diese zwei Tage den Abzug von 2 M. für Miete" gerichts- Direktor Schwede wit, der Schwedewiß. Erste Staatsanwalt gehörigen Vereinen gegebenes Stonzert in diesem Punkte An sich gefallen lassen. Noch vor Ablauf dieser Zeit begannen die Archweigger, die Landrichter Schröder und Niekow, der erkennung. anch in seinen Gesamtveranstaltungen Wandel zum Bessern schaffen Gesellschaft resp. der Verwalter v. Langen glaubte hieraus, das der Beweisaufnahme schilderte Rechtsanwalt Appelbaum die Wir find überzeugt, daß der Arbeiter- Sängerbund beiter ihre bis dahin innegehabten Wohnungen zu räumen. Die Rechtsanwalt Appelbaum aus Stoniz. Die Verteidigung wurde vom Justizrat Munde I geführt. In Das Konzert selbst war interessant durch givei vom Sonderchor heißt aus dem nochmaligen Eindringen in das Gehege der Vorgänge genau im Sinne des Angeklagten. Landrichter Schröder des Bundes präcise vorgetragene Kompositionen von M. Weiß- Gesellschaft, einen Hausfriedensbruch herleiten zu dürfen; Konig und Landgerichts Direktor Schwedowiz hingegen heimer. Georg Herweghs bekamutes Bundeslied Bet und arbeit", die deshalb angeklagten Arbeiter wurden aber freigesprochen waren beide der Ansicht, daß der Rechtsanwalt Appels das kein geringerer als Hans v. Billow zuerst in eine aller- Wegen seines mehr als sonderbaren Verhaltens bei dem Umzuge baum die Aeußerung des Ersten Staatsanwalts falsch interpretiert dings schwer zu singende Mufit gefegt hat und das später dieser Arbeiter stand gestern der Lieutenant a. D. vor Gericht. In und der Staatsanwalt Schweigger beim Ausspruch der in Bewirkungsvoller von dem Deutschamerikaner Sahm komponiert worden der Verhandlung wurde folgendes festgestellt: Nachdem der Ance- t tommenden Aeußerung über Levy korrekt gehandelt habe. ift, hatte hier eine Melodie empfangen, die zwar die packende, flagte den Umzug tagsüber geduldet hatte, forderte er den Kutscher Nach langer Verhandlung belegte der Gerichtshof ben Angeklagten grollende Leidenschaft vermissen ließ, zu welcher die Herweghfchen Borte den Komponisten drängen, deren geschickte Komposition aber Franke, welcher noch einiges Gerät fortzufchaffen hatte, auf, fo- mit 300 mart Geldstrafe. Der Staatsanwalt hatte 1000. dennoch mit gutem Recht den ihr gespendeten Beifall sich zueignen fort das Grundstück zu verlassen. Franke ging, nicht ohne zuvor Das Urteil wurde wie folgt begründet: Der Gerichtshof sei durfte. Weniger glücklich war Heines Gedicht Die Tendenz" in gegen 2.'s Verhalten protestiert zu haben. Der Angeklagte, gereizt" überzeugt, daß der Erste Staatsanwalt Schweigger durch seine fachlich Musit gesezt. Der Komponist hatte hier eine bedauerliche Gewalt durch den Widerspruch, rannte zurück, holte sich zur Abwehr" des gehaltene Erwiderung den Vorwurf der Jlloyalität habe zurüdiveisen that begangen. Heine hat in der„ Tendenz" die Leute, die er meint, völlig unbewaffneten einen Säbel und begann ohne weiteres wollen und auch zurückgewiesen habe. In der hiesigen Ver mit Spott begoffen und seine Absicht deutlich genug in den Schluß auf Frante einzuschlagen. F. fezte sich jetzt zur Wehr und fammlung handle es sich nicht um einen Rechenschaftsbericht des Ans versen des Gedichts zum Ausdruck gebracht: hielt die Waffe des Angeklagten feft, bis der jetzt noch bei der Ge- geflagten feinen Auftraggebern gegenüber; auch die Thatsache, daß bie bas er als Jude über die Konizer Verhältnisse gesprochen, tönne ihm fellſchaft angestellte Kutscher Werner dem Unternehmer zu nicht den Schutz des§ 193 gewähren. Judem er den Vorwurf crhob, daß illoyal" gehandelt und der Vorwurf der Jlloyalität nicht zurüdgewiesen worden sei, habe er unwahre Thatsachen behauptet, durch die er den Ersten Staatsanwalt Schweigger in der öffentlichen Achtung herabwürdigte.
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Singe nur in dieser Richtung, da bi
Aber halte deine Dichtung
actionschefe
Nur so allgemein wie möglich." Diefe Worte hat der Komponist einfach faffiert und dann den Torfo mit einer Musik uniflochten, in welche die Melodie der Marseillaise , wie uns scheint, ohne sonderliche Ueberlegung hinein gezwängt worden ist. Abgesehen von der ins Bublifum hinein getragenen Verwirrung hat der Komponist sich damit an Rouget de Lisle und mehr noch an Heinrich Heine verifindigt.
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Sociale Rechtspflege.
Hilfe tam.
1909
Der Angeklagte versuchte die Sache so darzustellen, als ob er sich in Notwehr befunden habe. Seine Angaben wurden jedoch felbft durch seinen Entlastungszeugen Werner in jedem Punkte widerlegt.
79111
Das Gericht verurteilte den v. Langen nach dem Antrage des Staatsanwalts zu der niedrigen Geldstrafe von zwanzig Mart eventuell vier Tagen Gefängnis.
beantragt.
Versammlungen.
rein doe
Wegen unwahrer Augaben bei der Erhebung von Zeugen gebühren hatte sich am Sonnabend vor der Potsdamer Straftammer die Frau des Malers Spoida aus Nowawes zu verantworten, welche bereits vom Schöffengericht dieferhalb wegen Betruges zu 3 M. Geldstrafe eventuell 1 Tag Gefängnis verurteilt war. Es lag nun Es giebt eben in Breußen- Deutschland noch milde Richter. der seltene Fall vor, daß der Staatsanwalt felber zu Ein trauriges Bild bot die Verhandlung, mit der gestern die Gunsten der Angeklagten die Berufung eingelegt legte diesjährige Schwurgerichtsperiode des Landgerichts I unter hatte, weil sich nachträglich herausgestellt hatte, daß der Fiskus dem Vorsize des Landgerichtsdirektors Huth begann. Der Arbeiter gar nicht durch die falsche Angabe der Angeklagten geschädigt war. Friedrich Dreher war der schweren Körperverlegung Dieselbe hatte nämlich, als sie am 19. Juli cr. in der Potsdamer mit tödlichem Ausgange beschuldigt. Der 42 Jahre alte Gerichtskaffe Bengengebühren erhob, erklärt, sie sei von Nowawes beg wurde, erfreute sich bes beften Leununds. Er erhalten, während sie thatsächlich den Weg nach Botsdam zu k Angeklagte, der acht Kinder zu ernähren hat, von denen das älteste Neuendorf mit der Eisenbahn gefahren und deshalb dafür 20 f Von Pontius zu Pilatus. Ein in mehrfacher Beziehung hatte im Quergebäude des Grundstücks Görlitzer Ufer 6 eine kleine gemacht hatte. Interessanter Prozeß hat jetzt vor dem Gewerbegericht feine vor- Wohnung inne. Es hat sich nun ergeben, daß fie, wenn fie die Weber ihm wohnte der Arbeiter Schulz mit Wahrheit gefagt hätte, für diesen Fußweg anstatt 20 Bf. 30 Pf. ver läufige Erledigung gefunden, nachdem ein eigenartiges Schicksal die feiner aus 5 Köpfen bestehenden Familie. Schulz arbeitete wegen gütet erhalten hätte, mithin der Fistus um 10 Bf. besser fortSache bereits vor das Kammergericht gebracht hatte. Der andauernder Kränklichkeit seit dem Herbst vorigen Jahres gekommen ist. Die Angeklagte wurde deshalb freigesprochen. Tischler R. war feiner Beit bei der Firma Stiefler 1. Comp. nicht mehr, seit dieser Zeit war er auf seine Invalidenrente von in Arbeit getreten und hatte an den Chef 1 M. für ein neues monatlich 15 M. angewiesen. Trop feines törperlichen Zustandes Tage angejezte Verhandlung gegen die Direktoren und AufsichtsIn Leipzig hat gestern vor der Straffammer die auf mehrere Krankenkassenbuch gezahlt. Als dann das Arbeitsverhältnis gelöst sprach er häufig in übertriebenem Maße der Flasche zu, und dann räte der Leipziger Wolltämmerei- Aktiengesellschaft begonnen. wurde, erhielt er ein Krankenkaffenbuch nicht ausgehändigt. Man war seine Ehefrau den ärgsten Mißhandlungen ausgefeßt. Gin verwies ihn an die Krankenkasse, bei der das Buch lag. 9. machte schlimmer Tag war es immer, wenn Schulz am ersten des Monats die Firma dafür haftbar, daß er mangels des Kassenbuchs eine ihm seine Rente holte. Einen Teil des Geldes vertraut er sofort, den fonft sichere Stellung nicht erhielt, und flagte beint Gewerbegericht Rest behielt er ebenfalls für sich imd überließ es feiner Ehefrau, für Ueber 2000 Berliner Polen vereinten sich am Sonntag zu auf Schadensersa. Das Gewerbegericht erklärte sich für un- den Unterhalt seiner Familie aufzukommen. Dies wiederholte sich einer Protesttundgebung gegen das Urteil im Breschener zuständig, weil es sich hier nicht uin eine Forderung aus dem auch am 1. August d. J. Frau Schulz hatte ihren Mann zur Staffe begleitet, Schulkrawall- Prozeß. Der Vorsitzende Redacteur Wrobel betonte Arbeitsverhältnis handele. Nun lagte St. beim Amtsgericht, aber um zu verhindern, daß er nach Abhebung des Geldes sofort einkehrte. Es einleitend, daß der Wreschener Fall einen Markstein in der Geschichte auch diefes erklärte fich für unzuständig und das Land- gelang ihr dies nur teilweise. Zu Hause angekommen, tam es des polnischen Volkes bedeute, weil er allen Polen ohne Unterschied gericht als Berufungsinstanz bestätigte seine Entscheidung. Daraufhin zwischen dem Eheepaar wieder zu einem wüsten Auftritt. Der An- des Standes, der Partei- sowie der Staatszugehörigkeit Gelegenheit wurde durch Rechtsanwalt Dr. Heinemann das Kammergericht ange- geklagte, der während der Mittagspause eine Stunde der Ruhe geboten habe, ihre Solidarität gegenüber den Unterdrückern des Bolens gangen, ein Gericht zu bestimmen, wo der Kläger fein Recht ver- pflegen wollte, wurde durch heftigen Lärm über ihm aus dem tums zu befunden. Der Referent, Buchdruckereibefizer Janiszewski, fechten könne. Das stammergericht folgte feinem Antrage und be- Schlafe geweckt. Er hörte Hilferufe der Frau Schulz und eilte schilderte eingehend die Wreschener Vorgänge und die fich daranftimmte bas Gewerbegericht als das zuständige Gericht, hinauf, um der Bedrängten beizustehen. Als er vor der Schulzichen schließende Protestbewegung. Die gewaltsame Germanisation werde indem es u. a. fagte: Auch wenn das Krankenkassen- Buch überhaupt Wohnung angelangt war, traf er mit dem ebenfalls in Hause nur den polnischen Widerstand verschärfen und keineswegs den von nicht in die Hände der Beklagten geraten fei, fo entspringe wohnenden Instrumentenmacher Stengel zusammen, der ihm er der preußischen Regierung und den Hakatisten gewünschten Erfolg der geltend gemachte Anspruch doch dem kontraktlichen Ber - zählte, daß auch er durch die Hilferufe veranlaßt berbeigeeilt wäre. haben. Bedauerlich sei es, daß die polnische Reichstagsfraktion so hältnis, weil ber siläger behaupte und gerade darauf seinen Er habe Schulz auf seiner Ehefrau friend und dieselbe mißhandelnd wenig Verständnis für das empörte polnische Nationalempfinden geAnspruch gründe, daß die Beschaffung des Buches von der angetroffen und ibn von seinem Opfer heruntergeriffen. Dann habe Schulz zeigt habe. Wochenlang habe sie mit ihrer Interpellation gezögert Staffe eine eine dem Arbeitgeber durch Gesetz auferlegte und ihm die Thür gewiesen. Als jest wieder Hilferufe ertönten, drang der und diese endlich, als sie sich, von der Presse und den Wählern gedarum eine bei jedem unter Versicherungszwang stehenden Arbeits- Angeklagte in die Schulzsche Wohnung. Er traf das Ehepaar in drängt, dazu entschließen mußte, in einer Form eingebracht, deren verhältnis vorhandene kontraktliche Pflicht des Arbeitgebers fei. Die derselben Situation wie seitens Stengels geschildert war. Schulz fich jeder echte Pole schämen müsse. Nicht um die Schädigung des Sache kam mum wieder an das Gewerbegericht, das sich in fiete auf seiner Ehefrau, hatte sie mit der Linken am Halse gepackt deutschen Ansehens brauchen sich die Interpellanten zu fümmern, bier verschiedenen Sizungen damit beschäftigte. Den Beflagten und verſegte ihr mit der Rechten Schläge ins Gesicht. Der Angeklagte sondern um die Verfolgung des polnischen Volkes, has ſie vers Stiefler, dem Herr Platen vom Holzindustriellen versuchte den Schulz herunterzureißen und als ihm dies nicht gelang, treten. Verband zur Seite stand, fiel es plößlich ein, daß er Innungsverfegte er ihm eine ganze Anzahl wuchtiger Ohrfeigen. Nun sprang panslavistische, mit russischem Geld bezahlte Emissäre die Erregung des mitglied sei. Er erhob jezt aus diesem Grunde den Einwand Schulz auf. Als der Angeklagte fortfubr, auf ihn einzuschlagen, sprang polnischen Volkes in Preußen benußten, um für Rußland Stimmung zu der Unzuständigkeit und verlangte Ueberweisung der Sache an das die Ehefrau Schulz dazwischen und rief dem Angeklagten zu:" Nun machen. Die rusiophile Propaganda werde planmäßig von PetersInnungs- Schiedsgericht. Alwin körsten, der Beistand des hören Sie auf, er hat genug!" Dreber wandte fich burg aus betrieben.( hört! hört!) In der Debatte, die fich sehr Klägers, erklärte es für sehr eigentümlich, daß man nach dreiviertel Jahren m 111111 der Thüre zu, ergriff aber plöglich einen au erregt gestaltete, wurden die polnischen Abgeordneten als feile mit diesem Einwand kommie. Herr Gewerbegerichts- Direktor v. Schulz der Wand stehenden Jagdstuhl und führte damit einen Schlag Streber"." Leifetreter" und feige Höflinge" bezeichnet, die nicht bemerkte ebenfalls, daß er deshalb dem Arbeitgeber einen Vorwurf gegen den Kopf des hinter ihm stehenden Schulz. Der Getroffene wert wären, daß ihnen auch nur eine polnische Stimme zugefallen machen müsse. Er hätte schon damals wissen müssen, daß er stürzte zusammen. Nachdem er wieder zu fich gekommen war, brachte fei. Allgemein wurde erklärt, daß es Pflicht aller Polen ohne RückJuningsmeister sei. Herr v. Schulz zeigte sich sofort geneigt, die eine Ehefrau ihn nach dem Krankenhause Friedrichshain , wo er noch ficht auf ihre Parteistellung sei, sich mit allen Mitteln der GermaniSuche wegen Unzuständigkeit des Gewerbegerichts und Zuständig an demselben Tage verstorben ist. So schilderten die Witwe Schulz fation entgegenzustellen, keine Ehen mit Deutschen schließen, die Teit des Junungs- Schiedsgerichts diesem zu überweisen. A. Störsten und ihre 11jährige Tochter den Vorgang. Der Angeflagte behauptete Rinder polnisch zu erziehen und an der Idee des einigen, unteilbaren bestritt aber die Mitgliedschaft des Herrn Stiefler, und machte in dagegen, daß er sich im Zustande der Notwehr befunden habe. Schulz Bolens festzuhalten. Einstimmig gelangte folgende Resoden späteren Terminen, als diese feststand, folgendes geltend: Herr fei es gewesen, der zuerst den Jagdstuhl ergriffen habe, um ihm damit lution zur Annahme:" Die am 8. d. Mts. versammelten Polen Stiefler gehöre allerdings der Innung an, der Kläger habe aber einen Schlag zu versetzen. Er habe ihm aber den Stuhl entriffen und ihn Berlins sprechen den Opfern des Breschener Prozesses ihr herzlichstes lediglich die offene andelsgesellschaft C. F. A. Stiefler damit gegen den Kopf geschlagen. Mitgefühl aus und fordern alle Landsleute zu Geldsammlungen für und Compagnie vertlagt, nicht auch die einzelnen Juhaber Stiefler deren Unterstügung auf. Sie geben ihrer großen Genugthuung und Busse, und offene Handelsgesellschaften könnten überhaupt über die allgemeine Solidarität aller Polen , diesseits und jenseits nicht Mitglieder von Innungen sein. Im Im letzten Termin der Grenzen, Ausdruck und protestieren energisch gegen die systematische erklärte sich dann das Gewerbegericht für zuständig, indem es die Nach kurzer Beratung lautete der Spruch der Geschworenen auf Unterdrückung der polnischen Nationalität durch die preußische ReUeberweisung an das Junungs- Schiedsgericht ablehnte. Materiell machte nichtschuldig, worauf der Angeklagte freigesprochen werden gierung, gegen die Gatzichung der elementarsten Rechte auf den A. Körsten zu Gunsten des Klägers geltend: Woedtke fage in feinem mußte. Gebrauch der Muttersprache in der Schule, besonders beim Religions Kommentar zum Krankenversicherungs Gefeß, daß nach der jetzigen Ein Nachspiel zum Koniker Prozeß beschäftigte gestern die unterricht, gegen die Chikanierung polnischer Vereine und Zeitungen Fassung des Gesetzes davon ausgegangen werden müsse, daß der siebente Straffammer am Landgericht I. Wegen Beleidigung und fordern alle Rechte, auf die ein Kulturvolk Anspruch hat. Arbeitgeber der Ortstasse gegenüber alleiniger Schuldner auf das des Ersten Staatsanwalts Schweigger in Konig hatte sich der Endlich sprechen fie der polnischen Reichstagsfraktion ihre Entrüftung Ganze sei und daß der versicherte Arbeiter nur dem Arbeitgeber hiesige Rechtsanwalt Sonnenfeld zu verantworten. Der An- darüber aus, daß fie bis jetzt mit ihrer Interpellation gewartet und hafte. Daraus gehe hervor, daß die Kasse nur dem Arbeitgeber das geklagte war seiner Zeit bei der Verhandlung gegen Morig Levy diese in einer Weise formuliert hat, welche des polnischen Namens Kaffenbuch auszuhändigen habe und daß dieser andrerseits verpflichtet wegen Meineides in Gemeinschaft mit dem Rechtsanwalt Appelwürdig ist. Der Ueberschuß der Tellersammlung wurde den sei, es für den bei ihm beschäftigten Arbeiter zu besorgen. Der Arbaum der Verteidiger. Er hatte, wie er auf Befragen des Vor- Opfern des Wreichener Prozesses überwiesen. Da auf Anordnung beiter habe nicht die Pflicht, sich das durch den Arbeitgeber als Ver- fizenden angiebt, eine Vollmacht von Levy und war diefem der Polizei die Frauen vor Beginn der Verhandlung den Saal mittler bezahlte Staffenbuch von der Kaffe zu beschaffen. Die Nendanten gestellt worden von verschiedenen Vereinigungen jüdischer Mitglieder verlassen mußten, soll demnächst eine besondere öffentliche Polinnender meisten Ortskaffen würden bezeugen, daß die Bücher nur den aus Berlin , die dieses Strafverfahren als eine gemeinsame Au- bersammlung zivecs Stellungnahme zum Wreschener Fall einberufen Arbeitgebern, nicht aber den Arbeitern übergeben würden. gelegenheit aller Juden betrachteten. Nach seiner Bekundung hatte der werden. Seien Beklagte somit verpflichtet gewesen, das Buch zu beschaffen Verteidiger Appelbaum dem Ersten Staatsanwalt Schweigger Centralverein der Bildhauer Deutschlands ( Verwaltungsstelle und es dem Kläger bei der Lösung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt, daß er auch die Ermordung des Winter und die dabei in Berlin ). Dienstag, den 10. Dezember, abends 8½ Uhr, im Gewerkschaftszu geben, so hafteten sie für den Schaden, der dem Frage kommenden Verhältnisse in Anregung bringen wolle. Der Erste hause, Engelufer 15: Versammlung. Tagesordnung: Bisheriges Resultat Kläger durch das Fehlen des Buchs entstand. Es könne nicht be- Staatsanwalt habe erklärt, daß er sich dagegen sträuben werde. Der Mit- bes Ginganges der am 12. v. M. beschloffenen freiwilligen Beiträge. stritten werden, daß R. dadurch ein Schaden entstanden sei, denn verteidiger habe dann mit ihm( dem Angeklagten) gesprochen und Deutscher Holzarbeiter Verband. Branchen Versammlung der ein( als Beuge vorgeschlagener) Arbeitgeber habe ihn wegen Fehlens es fei mit dem Ersten Staatsanwalt Schweigger vereinbart worden, Stellmacher Donnerstag, den 12. d. M., abends 8½ Uhr, bei Bauer, Rosenthalerstr. 57. sidqota des Kassenbuchs nicht eingestellt, wie es überhaupt usanz sei im daß die Affaire Winter nicht in Berührung gebracht werden solle, Gewerbe, die Vorlegung des Kaffenbuchs zu verlangen, fowie fich der Verteidigung aber die Unterfrage gestattet werden müsse, ob Wetter Prognose für Dienstag, den 10. Dezember 1901. jemand zur Arbeit melde. Sei der Betreffende in keiner Kaffe, dann Levy den ihm zum Vorwurf gemachten Meinrid aus Furcht vor Etwas fühler, vielfach heiter, jedoch sehr unbeständig mit Regen oder werde auf seine Kosten ein Mitgliedsbuch besorgt; sei er aber einer Strafverfolgung geleistet habe. Es tam darüber zu Graupelschauern und starken westlichen Winden. Mitglied und habe sein Buch nicht zur Verfügung Berliner Wetterbureau. dann einer rechtlichen Differenz zwischen dem Ersten Staatsanwalt und werde er sicher nicht in Arbeit genommen. In den der Verteidigung, die Unterfrage wurde aber gestellt. meisten Ginigungs- Verträgen fei sogar ausdrücklich be- In einer Versammlung des Humanitätsvereins, die hier in stimmt, daß Orts- affenbücher beim Arbeitgeber Berlin am 20. Juni d. J. abgehalten wurde, hat Dr. Sonnenfeld aufgehoben würden. Der Beistand des Gegners, Herr dann über die Konizer Vorgänge und besonders über den Prozeß tag und Freitag von 7-9 Uhr abends statt. Die juristische Sprechstunde findet am Dienstag, Donners Platen, bestritt in längeren Ausführungen jede Verpflichtung. Der gegen Moritz Levy referiert. Er hat dann die Beweisaufnahme geM. H., Schwedenstr. Sie könnten sich an den Waisenrat Ihres Be Gerichtshof gab dem Antrage des Klägers statt und verurteilte schildert und damit geschlossen, daß nach seiner vollen Ueberzeugung airfes und an die Armendirektion( Dammmühlen- Gebäude) wenden. die beklagte Firma zur Zahlung einer Ent Moriz Levy unschuldig sei. Um nun zu erklären, wieso denu Fraiser, Höchstestr. Wenden Sie sich an einen Klempner oder an einen schädigung und aller inzwischen entstandenen Kosten, insgesamt Levy doch verurteilt werden konnte, habe er hinzugesetzt: Bergolder. C. 2.. 1 1. 2. 3. 3. 100.,.. 1900, Warner. zu 123,79 M. Das Objekt ist berufungsfähig. In der That habe die ganze öffentliche Meinung zu Ja 50007. 1. G3 genügt eine schriftliche, ernst gemeinte Aufforderung. Gunsten Levys geschwankt, bis der Erste 2. Nein. 3. So lange Ihre Frau gegen Ihren Willen ohne Grund von Staatsanwalt mit besonderer Betonung die all- Ihnen getrennt lebt, sind Sie zu Ihrer Alimentation nicht verpflichtet. Ihre A. 23. 30. Sie könnten gemeine Verdächtigung gegen Levy schleuderte. Pflicht, für Ihr Kind zu sorgen, bleibt bestehen. nur im Wege der Güte etwas erreichen. Mit einer Klage würden Sie und Der Lieutenant der Landwehr v. Langen, Verwalter der Dieser Verdacht sei bis dahin von der Behörde immer bekämpft ge der Wirt nicht durchbringen. Geisler. Leider würde Ihre Sache mit Quelle Fürstenbrunn, G. m. b. H. zu Westend , stand gestern wesen und mun sei ein Vertreter der Anklagebehörde gekommen und einer Klage schwerlich durchbringen. Tragen Sie den Fall Ihrer Gewert B. 111. Ja, wegen Körperverlegung mittels gefährlichen Werkzeuges vor habe einen allgemeinen Verdacht ausgesprochen. Daraus habe sich schaft vor. M. C., Schöneberg . Am 1. Oftober 1890. Berantwortlicher Redacteur: Carl Leid in Berlin Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von May Bading in Berlin
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Gerichts- Beitung.
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Der Staatsanwalt hob hervor, daß der Angeklagte Mitgefühl verdiene, er müsse aber doch bestraft werden; der Verteidiger plädierte dagegen auf Verneinung der Schuldfragen.
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Briefkasten der Redaktion.
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