gewiesen.
Die
eingelegten
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Rechtsanwalt Burchard- Justerburg
Revision
--
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macht.
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Dies
urteilt.
-
ein schon
Das Ober- Kriegsgericht hat die Verdachtsmomente gegen Sidel Intereffe zu berücksichtigen. Er trete diesem Grundsatze vollkommen Gesindesklaverei. Wie das Gefinde mit sich umspringen lassen nicht für ausreichend erachtet, um seine Schuld festzustellen. Das bei. Nach seiner Kenntnis, die er sich in 30jähriger Pragis erworben, muß, das lehrte eine Gerichtsverhandlung, die dieser Tage vor der Ober- Kriegsgericht habe festgestellt, daß jedenfalls zwei Personen werde dieser Grundsatz auch immer hoch gehalten und es sei auch Justerburger Strafkammer stattfand. Angeklagt war wegen Ver die That im bewußten und gewollten Zusammenwirken verübt kein Anhaltspunkt dafür vorhanden, daß hier in diesem Falle von gehen im Amt der Amtsvorsteher Mathias Lottermoser aus haben. Der Dragoner Stoppet könne nicht der Mitthäter des jenem Grundfaze abgewichen worden sei. Aus den ausführlichen Krenleidßen, Kreis Gumbinnen . Ein im März v. J. bei einem Marten gewesen sein, denn es sei nicht anzunehmen, daß er Gründen, die dem Urteile beigegeben worden, könne man ent: Befizer aus den Dienst gegangenes Mädchen von 16 Jahren wurde seinen verbrecherischen Plan einem Untergebenen anvertrauen werde, nehmen, mit welcher Sorgfalt, Objektivität und Gewissenhaftig von Lottermoser auf Antrag des Dienstherrn unter Androhung einer außerdem sei Marten mit Stopek verfeindet gewesen. Bezüglich des feit das Obergericht die Thatsachen und Ergebnisse der Beweis- 8wangsstrafe von 10 M. oder 2 Tagen Haft zur Rückkehr in den Mitthäters stehe nur fest, daß es ein Unteroffizier gewesen, der, wie aufnahme gewürdigt habe. Dies vorausgeschickt, wolle er von vorn Dienst aufgefordert. Als das Mädchen nicht sofort zurückging, ließ Marten, Mantel und Schirmmüße trug. Marten habe wegen herein erklären, daß er sich dem Antrage des Verteidigers anschließe sie der Amtsvorsteher, trotzdem die Zwangsverfügung gesetzlich erst Mordes verurteilt werden müssen, denn es spreche nichts dafür, und auch beantrage, nach Ablauf von 14 Tagen rechtskräftig wurde, schon am vierten daß er im Affett gehandelt habe, aber es deute alles darauf hin, das Urteil wider Marten aufzuheben Tage durch den Amtsdiener verhaften und sperrte sie, ohne sich daß er mit voller Ueberlegung bei der That vorgegangen sei. Des und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung davon zu überzeugen, ob die Tutter des Mädchens die Strafe bes halb habe das Ober- Kriegsgericht unter Aufhebung des ersten Urteils an die Vorinstanz zurückzuweisen. Auch er sei der Ansicht, daß bei zahlen würde, auf zwei Tage ins Amtsgefängnis und zwar gerade den Angeklagten Marten wegen Mordes und Meuterei zum der Zusammensetzung des Gerichts gegen das Gesetz gefehlt worden während des Osterfeftes. Vor Gericht führte Lottermoſe zu Tode, Ehrverlust und Ausstoßung aus dem Heere verurteilt, die seiner Entschuldigung an, daß auf dem Lande widergegen die Freisprechung Sidels eingelegte Revision dagegen zurüd- fei, aber aus andern Gründen, wie die Verteidigung geltend ge- fpcnftiges Gesinde oft ohne weiteres eingesperrt wird. Mit Der Rüge betr. die unzulässige Beschränkung der Oeffentlichkeit folche Zwangsverfügungen erlassen werden, habe er sich während dem Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung, auf Grund dessent trete er voll bei und beantrage auch aus diesem seiner zehnjährigen amtlichen Thätigkeit nicht vollständig ver Verlesung des Erkenntnisses Grunde die Aufhebung des Urteils. Eine weitere nimmt fast zwei Stunden in Anspruch. Im Anschluß daran hebt Rüge betreffe den Umstand, daß den Angeklagten, welche während Bwvangsverfügung nach einer zufällig gelesenen Verfügung eines benach traut machen können, sondern ohne Gesezestenntnis die der Berichterstatter die einzelnen Momente der vom einer Aussage des Beugen Stoppet aus dem Gerichtsjaal hinaus- barten Amtsvorstehers erlassen. Der Gerichtshof betrachtete die Sache geführt worden waren, nicht im vollen Umfang mitgeteilt worden sehr milde. Es wurde Fahrlässigkeit als vorliegend angenommen und fei, was Stoppet ausgefagt habe, sondern nur deffen Aussage protokollarisch festgelegt worden sei. Er über- Lottermoser zu 5 M. Geldstrafe oder 1 Tag Gefängnis verWoher der Dienstbotenmangel auf dem Lande kommt, will und die Gegenerklärungen des Gerichtsherrn hervor. Die Rüge, daß im lasse es dem Senat, zu entscheiden, ob den Angeklagten Widerspruch mit§ 70 der Gerichtsverfassung ein Oberkriegsgerichtsrat etwas Wesentliches nicht bekannt gegeben worden und ob das trotz solcher Vorgänge den Agrariern nicht klar werden. durch einen nicht ständig angestellten richterlichen Beamten vertreten Urteil aus diesem Grunde etwa aufzuheben fei. Alle übrigen Geleges vom 30. März 1900 tritt mit dem 1. April in den frans Französischer und deutscher Arbeiterschutz. Auf Grund des worden sei, wird vom Gerichtsherrn als unzutreffend widerlegt. Die Rügen hält der Ober- Militäranvalt nicht für durchgreifend. Revision rügt ferner, daß die militärischen Mitglieder des GerichtsWas die zösischen Fabriken mit gemischter Arbeiterschaft die 10% stündige Arbeitszeit in Kraft. Wie gegen das Gesetz überhaupt, so machen hofes nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, vor dem 1. Januar 1901, Revision des Gerichtsherrn sondern erst im Juni 1901 zu stellvertretenden Mitgliedern des betrifft, so läßt der Ober- Militäranivalt und die letzte Rüge des- die Unternehmer jetzt wieder gegen die weitere Einschränkung der Oberkriegsgerichts Arbeitszeit mobil. Die Handelskammer von Elboeuf thut dies, berufen worden seien. Es wird darauf selben gelten. Diese geht dahin: während der Verneh indem sie auf die in Deutschland zulässige, viel längere Arbeitszeit erwidert, daß die Mitwirkung der Offiziere nicht nur für diesen mung des Zengen Stoppet sind die beiden Angeklagten aus hinweist. Für 40 Tage im Jahre erhalten, so heißt es in jenem speciellen Fall, sondern für den ganzen Rest des Geschäftsjahres dem Saale entfernt worden. Der Antrag des Vertreters der Au- Bericht, die deutschen Fabrikanten mit Leichtigkeit die Erlaubnis, die bestimmt worden sei. Solche Stellvertreter seien für Allenstein , Klage, während der Vernehmung Stoppets auch die schon verTilfit und Gumbinnen ernannt worden, da es dem dienstlichen nommenen beiden Zeugen Wachtmeister Melzer und Schneider jungen Leute unter 16 Jahren bis 10 Uhr abends beschäftigen sei nur, zu dürfen; Bedingung dabei daß die regel Interesse nicht entspreche, daß die in Königsberg an- aus dem Saale zu entfernen, ist abgelehnt worden. fäffigen Mitglieder des Ober- Kriegsgerichts in den einzelnen hält der Ober- Militäranwalt für unzulässig und beantragt, fo heißt es dann weiter, danach beurteilen, wie sehr die französische und beantragt, mäßige Arbeitszeit 13 Stunden nicht überschreite. Man könne, Fällen Reisen, die oft mehrere Tage dauern würden, in dem aus diesem Grunde die Aufhebung des Urteils gegen Hickel. Der Industrie und damit natürlich auch die Arbeiter gegenüber den ausausgedehnten Corpsbezirt machen. Wie der Berichterstatter mitteilt, erſte Punkt der Revision fei nicht zutreffend begründet. Der ländischen im Nachteil seien. Die Aufträge gingen deshalb vielfach hat nach einer Auskunft des Generalfommandos eine unbedingte Schlußantrag gehe dahin: Es wolle der hohe Senat nach dem Auslande, namentlich nach Deutschland , wo man den " Verhinderung" der ordentlichen Mitglieder des Ober- Kriegsgerichts auf die Revision des Martens und des tomman Schutz der jugendlichen Arbeiter nicht durch so strenge Geseze durchin der Zeit vom 15.- 20. August 1901 nicht vorgelegen. Ferner dierenden Generals des I. Armeecorps δαξ gesamte rügt die Revision, daß die Deffentlichkeit in dem Verfahren zweiter Urteil nebst den thatsächlichen Feststellungen aufführe, wie in Frankreich . Instanz eine unzulässige Beschränkung erfahren habe, da bei heben und zur anderweitigen burteilung in die Ausbeuters sehr schmeichelhaft. Lokalbesichtigungen in der Reitbahn, in der Kaserne und Berufungsinstanz zurüdverweisen. Es sei in der in den Ställen Civilzuhörer ohne vorherigen Gerichts- Revision angeregt worden, die Entscheidung einem andren OberHolländische Landarbeiter in Deutschland . Alljährlich ziehen beschluß ausgeschlossen gewesen seien. In der Replik wird Kriegsgericht zuzuweisen. Darüber, ob dies zulässig sei, mehrere tausend holländischer Landarbeiter nach Deutschland Hauptzugegeben, daß ein Gerichtsbeschluß in diesen Fällen nicht gefaßt fehle an einer gesetzlichen Bestimmung. Es fönnte sächlich nach der Rheinprovinz und nach Westfalen , um hier Arbeit worden, der Zutritt zu militärischen Gebäuden aber Civilpersonen sich dies ja empfehlen, wenn militärdienstliche Gründe vor und Verdienst zu finden. In den letzten Jahren hat die Zahl dieser an sich verboten sei. Weitere Rügen beziehen sich auf die an- liegen, wozu er auch das Interesse der Rechtspflege rechnen Arbeiter beständig zugenommen, dagegen ist im vorigen Jahre ein geblich unzulässige Vernehmung des Gerichtsherrn als Zeuge in würde. Nach§ 62 der Militärgerichts- Ordnung fönne der Gerichts- bedeutender Rückgang eingetreten. Jedenfalls war in Deutsch felbft erster Instanz, ferner darauf, daß dem Verteidiger die Namen der Herr ein andres Ober- Kriegsgericht ersuchen, die Aburteilung eines land folches Angebot von Arbeitsvorgeladenen Zeugen nicht rechtzeitig mitgeteilt worden seien, auf bestimmten Falles zu übernehmen, es liege aber lediglich in dem kräften vorhanden, daß die Reiſe nicht mehr alvedmäßig unzulässige Verlesung der Aussage eines Beugen 2c. erschien. Ermessen des Gerichtsherrn, ob es geschehen solle oder nicht. Aus den drei nördlichen Provinzen Friesland , Sodann richtet sich die Beschwerde des Rechtsanwalts Burchard Der Verteidiger hidels, Hechtsanwalt Dr. Bieber be- Groningen und Drente liegen uns über diesen Zug nach Deutschgegen die stattgehabte tommissarische Vernehmung einer Reihe von antragt, die Revision des Gerichtsherrn als unzulässig zu ver- land folgende Zahlen vor: Aus Friesland verzogen nach DeutschBeugen, gegen die erfolgte Beeidigung des Zeugen Stoppet, gegen werfen. land 1896 kaum 1000 Arbeiter. Dann aber stieg ihre Zahl 1897 den das Ermittelungsverfahren in dieser Sache geschiebt hatte, aber Nach kurzer Replit des Ober- Militäranwalts zieht sich der Senat auf 1200, 1898 auf 2500, 1899 auf 4500, 1900 auf 5200; 1901 aber eingestellt worden ist. Das Ober- Kriegsgericht hatte die Be- zur Beratung zurück, welche eine Stunde dauert. waren es bis Ende November nur 3796. Diese Leute kamen größten eidigung vorgenommen, weil keine Umstände vorlägen, die den teils als den allerärmsten Gemeinden Frieslands . Aus Stoppek der That oder der Teilnahme verdächtig erscheinen lautet auf Aufhebung des Berufungsurteils fowohl auf Grund der Provinz Groningen verzogen nach Deutschland : 1898: 1435, ließen und weil dessen Aussage nicht unerheblich, 1899: 2567 und 1900: 3794. Für 1901 find die Zahlen sondern der Revision des Gerichtsherrn bezüglich Hickels als auch noch nicht bekannt, doch es kann bereits eine erhebliche Abnahme erheblich gewesen sei. Der Verteidiger beschwert sich ferner auf Grund der Revision des Auklagten Marten. darüber, daß Marten Revision sofort angemeldet habe, es dem Verfonstatiert werden. Der Senat hat sich u. a. dem Ober- Militäranwalt dahin an Für Drente betrugen die Zahlen: 1899: 3496, teidiger aber nicht möglich gewesen sei, innerhalb der geschlossen, daß die Bestimmung, daß die Berufung der Offizier1900: 5238 und 1901: 3902. Im Jahre 1900 verzogen also nach Risionsfrist Protokoll und Urteil zu erhalten, richter vor dem 1. Januar nur eine reglementäre Bedeutung habe; Deutschland allein aus den genannten Provinzen 14 233 Arbeiter, unt so daß er in die Lage gekommen sei, ein Urteil angreifen und die Versäumung der Frist stehe dem Princip der Stetigkeit zeitweilig oder dauernd in Deutschland zu arbeiten. 1901 war ihre zu müssen, welches er nicht taunte. Schließlich rügt des Gerichts nicht entgegen, denn es komme nur darauf an, daß die Anzahl bedeutend geringer, für Friesland und Drente allein um ca. die Revision des Verteidigers, daß das Urteil Meuterei" Richter für eine längere Dauer ernannt werden. Daß hier im vor- 2700, und 1902 wird jedenfalls eine weitere Abnahme stattfinden, da feststellen Llonnte, obgleich nur ein Thäter be- liegenden Falle eine Ernennung ad hoc erfolgt fei, fei nach jest bereits viele aus Deutschland zurückkehren, weil sie dort keine der Auskunft des kommandierenden Generals ausgeschlossen; es liege also in der späteren Einberufung nur eine Ordnungswidrigkeit, nicht eine Gesezwidrigkeit. Der Senat habe num Lehte Nachrichten und Depelihen. vom Kriegsherrn eingelegte Revision gründet sich eigentümlicher- aber den weitergehenden Einwand den weitergehenden Einwand der Verteidigung prüfen Köln , 11. Januar .( W. T. B.) Die Köln . 8tg." erfährt aus weise auch auf die behauptete nicht ordnungsmäßige 8u müssen, welche behauptet, daß hier für den speciellen Fall Da Berlin aus sammenseßung des Ober- Kriegsgericht 3. Sie weist ständige Richter berufen und beeidigt worden feien. ficherer Quelle, der Finanzminister Freiherr darauf hin, daß der hierauf bezügliche Einwand des Verteidigers die in Königsberg bestellten Richter nicht behindert waren, v. Rheinbaben und der Handelsminister Möller hätten bezüglich des Erwerbs der angebotenen Kohlengerechtsame und Gumbinnen unzulässig, nicht unzutreffend sei und als ein dem Gesetze entsprechendes nicht war die Bestellung der Richter in mehr angesehen werden könne, da nach§ 68 der Militär- Strafgerichts- da ste dem Princip der Stetigkeit widersprechen. Das Gesetz Gewerkschaften heute vereinbart, daß über folgende Angebote Ordnung die Bestellung und Beeidigung der Richter und der Stell- kenne unziveifelhaft nur ein Oberkriegsgericht in jedem Corps in Unterhandlungen getreten werden soll: 1. betreffend die Zeche Waltrop , 2. betreffend die sogenannten vertreter schon vor dem 1. Januar stattfinden müsse. Weiter rügt bereich und somit seien durch die Konstituirung eines neuen Oberdie Revision, daß der Vertreter der Anklage bei der zengeneid- friegsgerichts in Gumbinnen wesentliche Gesetzesnormen verlegt. Vohwinkelschen Berggerechtsame und endlich 3. betreffend die im lichen Vernehmung des Unteroffiziers Domning, der ganz besonders Auch die Rüge, betr. die unzulässige Beschränkung der Oeffentlichkeit Kreise Recklinghausen gelegene mit zwei fertiggestellten Doppelüber den Aufenthalt Sickels zur tritifchen Zeit vernommen wurde, bei den Inaugenscheinnahmen hat der Senat für durchgreifend schachtanlagen versehene Beche Vereinigte Gladbec" nebst einer Reihe beschränkt worden sei. Endlich rügt die Revision, daß ein erachtet. Die Augenscheinnahme war ein Bestandteil der Haupt- daran anstoßender Felder. Durch die Aukäufe, heißt es in dem Antrag des Vertreters der Anklage zu Ünrecht abgelehnt worden sei; verhandlung, bei welcher die Oeffentlichkeit nicht be Artikel weiter, die insgesamt etwa 50 Millionen Mark tosten würden, dieser Antrag ging dahin, während der Vernehmung des Zeugen schränkt war, Jedenfalls bedeute der Ausschluß einer würde der Staat 96 Maximalfelder in bester Lage erwerben. Stoppet zwei bereits vernommene Beugen, Wachtmeister Melzer und ganzen Klasse von Personen eine unzulässige Beschränkung der Frankfurt a. M., 11. Januar .( W. T. B.) Die in den letzten Schneider, aus den Saale zu entfernen. Oeffentlichkeit, der dafür vom Vorfizenden geltend gemachte Grund Tagen vorgekommenen Ansammlungen Arbeitsloser haben den sei nicht zutreffend, es hätte zu einem solchen Ausschluß auf alle Fälle Stegierungspräsidenten veranlaßt, mit dem Polizeipräsidenten und auch eines Gerichtsbeschlusses bedurft. Die übrigen Beschwerden dem Magistrat persönlich über die zur Verhütung ähnlicher Vorder Revision des Marten hat der Senat nicht als begründet anerkannt.fommnisse zu ergreifenden Maßnahmen sich zu besprechen. Es ist Was die Revision des Gerichtsherrn betrifft, so hat der Senat dieguläffig- Borkehrung getroffen worden, daß von der Polizei alle Ansammlungen der Revision für Marten das Wort. Er schickt voraus, daß keit desselben anerkannt. Es konnte aus den vom Verteidiger ver- von vornherein unterdrückt werden. Von den städtischen Behörden die große Aufregung, die dieser Fall über die Armee gebrachten Thatsachen Zweifel an der Korrektheit des Verfahrens wird für Schaffung regelmäßiger und vermehrter Arbeitsgelegenheit hinaus überall erzeugt habe, nicht bloß durch die Thatsache nicht hergeleitet werden. Die Beurkundung sei nicht an die weiter gesorgt werden. zu erklären sei, daß innerhalb der Armee ein so jchiveres Verbrechen Frist gebunden, sondern sei ein selbständiger Akt. Es komme verübt werden konnte, sondern auch darauf beruhe, daß der in erster nur darauf an, daß innerhalb der vorgeschriebenen Frist auch eine des Oberstlieutenants v. Hanstein die kriegsgerichtliche Jena , 11. Januar .( W. T. B.) Heute fand hier unter Vorsitz Instanz freigesprochene Marten in zweiter Instanz zum Tode ver- Begründung der Revision stattgefunden habe, die Beurkundungen Verhandlung gegen den Lieutenant Thieme vom urteilt worden und das Ober Kriegsgericht damit noch über den können später stattfinden und es sei unwesentlich, daß irrtümlicher hiesigen Bataillon wegen Zweikampfs und gegen den Hauptmann Antrag des Vertreters der Anklagebehörde hinausgegangen sei. Das weise ein falsches Datum untergelaufen fei. Nicht berechtigt hat v. Seebach wegen Startelltragens statt. Lieutenant Thieme wurde Urteil des Ober- Kriegsgerichts sei öffentlich fritisiert und angegriffen der Senat die Beschwerde über die Beschränkung des Fragerechts unter Annahme mildernder Umstände zu zwei Jahren drei worden. Es sei gewiß richtig, daß die Disciplin im Heere unter allen erachtet, dagegen den letzten Beschwerdepunkt, die Ablehnung Monaten Festungshaft und Hauptmann v. Seebach ebenUmständen eine rasche und strenge Bestrafung solcher schweren Verdes Antrages auf Entfernung aweier geugen während der Ver- falls unter Annahme mildernder Umstände zu 14 Tagen Festungsbrechen erheische, oberster Grundsaz müsse aber doch sein, daß nehmung des Stoppet für durchschlagend erachtet worden. Deshalb haft verurteilt. niemand verurteilt werden dürfe, dessen Schuld nicht klar lautete das Urteil auf Aufhebung des Berufungsurteils erwiesen, über dessen Thäterschaft der geringste 8weifel mit den thatsächlichen Feststellungen und 8urüd bestehe. Der Verteidiger erklärt vorweg ,, daß, wenn er verweisung der Sache in die Berufungsinstan3. das Urteil des Ober- Kriegsgerichts angreifen müsse, ihm jede Animosität fernliege und er nur fachlich vorgehen werde; so werde er am besten den Intereffen des Angeklagten dienen. Dem Angeklagten Marten sei vom Oberkriegsgericht sein Recht nicht geworden.
tannt sei.
Die gegen das freisprechende
Erkenntnis gegen Hickel
"
Nach Beendigung des Referats tritt eine furze Pause ein. Dann ergreift Rechtsanwalt
Dr. v. Simson zur Begründung
Jahres
Das Urteil
Sociales.
Das Verfahren gegen ihn zeige mancherlei Mängel, das Urteil zweiter über den Brotverbrauch( Brot, Weißbrot, Mehl und Mehlfabrikate) Die Lebenshaltung der Arbeiter. Aus den Aufzeichnungen Instanz beruhe auf einer Reihe offenbarer Gesegesverletzungen, die der 289 Familien in Halle teilt heute das Hallesche Boltsblatt" die entschieden zur Aufhebung des Urteils führen müssen, daneben laufen Ergebnisse mit. Dirette Aufzeichnungen find für 28 Tage im Herbst Gesetzesverlegungen, die zur Begründung der Revision nicht geltend gemacht werden können. Der Verteidiger erflärte es für unguläffig. gemacht worden. Danach berechnet sich der Jahresverbrauch: Daß dem Verteidiger Burchard das Urteil nebst Gründen erst nach Wochen zugestellt worden sei, und führt in längerer Darlegung aus, daß das Oberkriegsgericht zweifellos nicht vorschriftsmäßig zusammengesezt gewesen sei, was allein schon zur Aufhebung des Urteils führen müßte. Der Verteidiger begründet dann ferner eingehend die Rügen der Revision, die sich auf Beschränkung der Oeffentlichkeit, Beschränkung der Verteidigung durch Nicht- Namhaftmachung der für die zweite Instanz vorgeladenen etwa 100 Zeugen und Sachverständigen, auf die kommissarische Ver= nehmung einer Anzahl von Zeugen, auf die Vereidigung des Stoppet und auf die Teilnahme des Gerichtsherrn v. Alten an Untersuchungshandlungen beziehen. Der Verteidiger beantragt die Aufhebung des Urteils gegen Marten.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 3 Uhr nimmt Ober- Militäranwalt Freiherr v. Pechmann
das Wort: Der Verteidiger habe im Eingang seines Plaidoyers darauf hingewiesen, daß auch in militärischen Straffachen rein
einkommen M.
unter 900 900-1000 1000-1100 1100-1200
Verbrauch M. 185,31
pro Kopf Mr.
Proz. des
Einkommens
M.
38,14
22,0
180,82
38,38
19,4
177,66
37,27
16,6
189,47
40,81
16,1
1200-1300 1300-1400 197,79 1400-1500 214,57 1500-1600
202,69
36,30
15,7
35,97
14,5
35,76
14,6
287.56
46,38
17,1
1600-1700 209,50
37,93
12,6
1700-1800
247,00
35,28
13,8
1900-2000
237,10
41,13
12,2
über 2000
250,38
35,77
10,9
Im Durchschnitt
191,57
37,38
17,4
Arbeit mehr finden.
”
Karl Held, mit welchem er in der Silvesternacht in einem Café in Bekanntlich hat Lieutenant Thieme am 4. Januar den Studenten Wortwechsel geraten war, im Duell erschossen.
Wien , 11. Januar .( W. T. B.) Wie die Blätter aus Graz melden, veröffentlicht der dortige Stadtphysikus Eberstaller in der Angelegenheit des Schädels Hamerlings eine Erklärung, gestrigen Sißung des Grazer Gemeinderats äußerte sich Professor welche der gestrigen des Professors Kratter ähnlich ist. In der Stratter, welcher dem Gemeinderat angehört. über die Angelegenheit im Sinne der von ihm veröffentlichten Erklärung. Bürger meister Dr. Graf verlas sodann eine Erklärung des Stadtphysifats, welcher besagt, der Schädel sei, da in der Totenkammer Gipsabgüsse nicht vorgenonunen werden konnten, dem Professor Kratter mit dem Bemerken übergeben worden, daß er binnen 14 Tagen wiedererstattet werden müsse. Die Frist sei jedoch nachträglich verlängert worden, da die Messungen in 14 Tagen nicht beendet waren.
Budapest , 11. Januar .( W. T. B.) Wie hier verlautet, sollen von dem Einbruchsdiebst al bei dem hiesigen Ohrenarzt Samuel Thomka herrührende Kronenrenten im Werte von 80 000 kronen in Wien in der Wechselstube der östreichischen Eskompte Gesellschaft am 7. Jannar eingelöst worden sein. Der Verkäufer der Wertpapiere, ein etiva 40 Jahre alter elegant ge= tleideter Mann, soll sich für einen Budapester Börsenbesucher Namens Blau ausgegeben haben.
Reval , 10. Januar .( W. T. B.) Bei der Insel Stenscher riß fich eine Eisscholle los, auf der sich 30 Fischer mit zehn Bferden befanden, nur ein Fischer konnte die Insel noch erreichen. Der Eis
Der Berechnung ist ein Brotpreis von 10 Pf. für das Pfund zu brecher" Jermak" ist zur Rettung der Verunglückten abgesandt
objektiv entschieden werden müsse, ohne irgendwie das militärische Grunde gelegt.
worden.
Berantwortlicher Nedacteur: Carl Leid in Berlin . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von Max Vading in Berlin .
Hierzu 4 Beilagen u. Unterhaltungsblatt.