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Ich hoffe, daß auch im Plenum die Verhandlungen über dieses Gesetz I folgen. Redner geht hierauf auf den Antrag selbst ein, in derselben ruhigen und sachlichen Weise geführt werden werden, er bestreitet, daß der Antrag eine Kompetenzerweiterung für das wie dies in der Kommission erfreulicherweise der Fall war. Zur Reich involviert. Auf die Brücke des nationalliberalen Antrags Förderung des religiösen Friedens ist diese Vorlage sicher ein be- Hieber können wir nicht treten. Der Satz von der Freiheit des deutsamer Schritt. Der§ 1 ist wirklich aus der preußischen Ver- religiösen Bekenntniffes ist mehr als ein Programmfag, es ist ein fassung übernommen und der bestehende Zustand hat sich in Preußen Rechtssaz. Ein Erstauien darüber, daß wir Katholiken Religions durchaus bewährt. Ich bitte daher, diesen Paragraphen unverändert freiheit haben wollen, ist gar nicht gerechtfertigt. anzunehmen.

Abg. Dr. Hieber( natt.):

eine

Abg. Kunert( Soc.):

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Er stelle anheim, diesen Antrag vielleicht einzubringen. Die Abgg. Gothein( frf. Vg.) und Fischbeck( frs. Vp.) legitimieren nunmehr dieses Angstkind des Herrn Staatssekretärs durch ihre Unterschrift. Dasselbe steht mit zur Debatte. Als der Abg. Singer( Soc.) zum Schluß das Wort ergriff, wird ein neuer Antrag des Abg. Graf Kanių( f.) vorgelegt, der folgende Fassung vorschlägt:

Bei der Wareneinfuhr ist ein Nachweis über den Ursprung der Ware zu erbringen, widrigenfalls die Abfertigung unterbleibt. Ich werde mich auf ganz kurze Ausführungen beschränken. Wir können für den§ 1 nur dann stimmen, wenn auch wenn unser Grundsatz:" Frei sei der Geist und ohne Zwang der Von diesem Nachweis fann abgesehen werden, wenn über den Ur­unser 8usa gantrag angenommen wird. Der Grundsay Glaube" in Deutschland bereits allgemein anerkannt sein würde, so sprung fein Zweifel besteht. Die näheren Vorschriften über Form der völligen Bekenntnisfreiheit ist bereits in dem Gesetz von 1869 wäre dieser ganze Antrag überflüssig. und Inhalt dieses Nachweises erläßt der Bundesrat." Das Mißtrauen im Volke reichsgesetzlich festgelegt worden. Alle Staatsrechtslehrer find in gegenüber dem Centrum ist doch durchaus berechtigt. Man fragt Singer bedauert, daß hier fortwährend Anträge gestellt, zurück­Woher die Toleranz vom Centrum? Ihre gezogen, wieder abgeändert werden, so daß bald niemand mehr und allein hervorgerufen durch Klagen aus den einzelnen Bundes- agrarische Politik und ihre Saltung in Militär- und wife, was die Herren eigentlich wollen. Konſequent ſei nur der flaaten. Ju dem Bedauern über jeden Fall, wie die Marinefragen hat das Volk mit Recht mißtrauisch gemacht. Der letzte Antrag sei ja ein Fall allerschlimmster Art, da er mun Gewissensfreiheit eines Staatsbürgers in den Einzelstaaten Wir verlangen Trennung der Kirche vom Staat und absolute auch wieder die zollfreien Waren mit Ursprungszeugnis­beschränkt worden ist, sind wir alle einig, wünschen auch alle die Freiheit der religiösen Meinungen. Aus diesen Gründen Aufhebung überlebter Bestimmungen, welche die Bekenntnisfreiheit stimmen wir dem§ 1 des Entwurfs zu. Die Erklärung des Grafen verklausuliert den Zollkrieg vorbereiten und außerdem die Nachweisen belasten wolle. Die gesamten Anträge wollen einschränken. Gewundert haben wir uns aber sehr in der Kom- Bofadowsky bedeutet thatsächlich einen Sieg des Centrums. Wir mission, daß gerade das Centrum diejenige Partei ist, müssen aber fragen, Verantwortung dem Bundesrat zuschieben. Ein weiterer Zwed der warum geht man nicht weiter, welche das deutsche Volt nun auf einmal mit der völligen warum hat man Anträge sei ja, die Einfuhr von Waren nicht nur durch höhere nicht alle Diffidenten berück Religionsfreiheit beglüden will.( Sehr wahr! bei fichtigt. Da dies nicht geschehen ist, empfinden meine Bölle, sondern durch solche Belästigungen zu verhindern und den Nationalliberalen.) Aber wir freuen uns, daß das Freunde die Waren für die Bevölkerung zu verteuern. Es ist wohl noch besondere Genugthuung über die Er­Centrum sich nunmehr auf den modernen Standpunkt stellt. flärung des Grafen Posadowsky nicht vorgekommen, daß in dieser Weise jeder Begründer einen nicht. Auf die formellen Kompetenzbedenken legen wir gar keinen antrag Hieber werden Den 8ufaandren Sinn in seinen Antrag hineingelegt wissen will, und sobald wir ablehnen. Es ist be Wert, für uns handelt es sich allein um die Zweck- zeichnend, daß die Herren, die für ihn eintreten, jest plö- ähnlichen Antrag kommt, der mit etwas andren Worten in geseztechnisch die Unhaltbarkeit des einen Antrags dargelegt, wieder mit einem mäßigkeitsfrage. Es entsteht die Frage, inwieweit die Be- lich ihr Herz für ein Reichs- Vereinsgesetz entdecken. Thatsächlich ist in unmöglicher und handelspolitisch gefährlicher Weise dasselbe wolle. Das stimmungen der einzelstaatlichen Vereins- und Versanımlungsrechte dem Antrag nicht der nationale, sondern ein partis durch ein solches Reichsgesetz modifiziert werden würden. Wir fularistischer Standpunkt zum Ausdruck gekommen.( Sehr fürchten durch die Annahme dieses Paragraphen Konflikte zwischen richtig! bei den Socialdemokraten.) Reichsrecht und wichtigen bestehenden Landesgesetzen. Der Hinweis darauf, daß der Grundsatz des§ 1 für die deutschen Schutzgebiete Geltung babe, ist nicht stichhaltig. Dort handelt es sich niemals um einen Dualismus zwischen Reichsstaatsrecht und Einzelstaatsrecht und außerdem haben auch die Schutzgebiete feine hundertjährige Geschichte der Beziehungen von Staat und Kirche hinter sich. Wir halten die Schaffung eines Reichsvereins- und Versammlungsrechts für den allein geeigneten Weg, um den Miß­ständen abzuhelfen, deren Beseitigung der§ 1 anstrebt.( Bravo ! bei den Natl.)

einbar.

Hierauf wird ein Bertagungsantrag angenommen. Nächste Sigung: Donnerstag 1 Uhr.( 1. Fortsegung der dritten Lesung des Branntweinsteuer- Gesezes. 2. Zweite Lesung des Etats des Reichsamts des Innern.)

Schluß 6 Uhr.

Zolltarif- Kommission.

Beratung vertagen und die Herren Antragsteller so lange sei doch in der That die reine Zeitvertrödelung. Man sollte die einsperren, bis sie eine Form für ihre Absicht gefunden haben, von der sie nicht wieder abgehen. Auch der Antrag Gothein- Fischbeck, für dessen Einbringung Profura seitens des Herrn Staatssekretärs erteilt sei, sei ja, wie der Antragsteller selbst hervorgehoben hat, mindeſtens über­flüssig, soweit er einen bestehenden Zustand gefeßlich firieren wolle. Redner geißelt dann noch die Behauptung des Abg. Heyl: man dürfe sich von der Agitation draußen nicht beirren lassen. Diese ganzen wirren Anträge über Ursprungszeugnisse haben ja doch ihren Ursprung in einer Eingabe des Bundes der Landwirte. Die Lärmtrommel Die Sigung am Mittwoch war die dritte, welche sich allein mit dieser Herren scheint so gewirkt zu haben, daß die Antragsteller unter dem Verlangen der Agrarier nach Ursprungszeugnissen be- allen Umständen irgend etwas, und sei es das Verkehrteste, zu Abg. Graf Bernstorff- Lauenburg( Rp.): Ein großer Teil meiner fchäftigen mußte. Auch diese Sigung brachte der Debatte und der Stande bringen wollen. Die Abgeordneten seien Vertreter der Ges Freunde hat Bedenken gegen den Baragraphen, weil sie in ihm Flut von zurückgezogenen, neuen und Abänderungsanträgen, in denen samtheit und haben deren Interessen zu vertreten. Diese Juteressen den Anfang sehen, die Kompetenz des Reichs auf dies Gebiet aus- die Agrarier sich gefielen, noch kein Ende. erfordern aber mit Notwendigkeit, derartige Anträge abzulehnen. zudehnen. Wenn wir zu einem Reichsvereins- und Versammlungs­Die Sigung begann pünktlich um 10 Uhr. Der Vorsitzende Da es inzwischen beinahe 1 Uhr geworden ist, beschränkt sich Gesetz kommen würden, so würde auch ich das mit Freuden be- war offenbar durch die Flut von Telegrammen, welche gegen die der Minister Möller darauf, die Unannehmbarkeit der gestellten grüßen. Wenn aber dazu gelangen sollen, so müssen Ursprungszeugnisse seitens Handelskammern und kaufmännischen Anträge nochmals furz auch von seinem Standpunkt darzulegen und die jetzigen Majoritätsparteien Majoritätsparteien schon auf einen Teil ihrer Vereinigungen eingegangen waren, etwas nervös geworden. zu betonen, daß der leztgeborene Antrag des Grafen Kanig einen Wünsche verzichten. Manche Schwierigkeiten, die in den Das zeigte sich bei Der Unterbrechung des ersten Redners, Rückfall allerschlimmster Art bedeutet. Einzelstaaten der freien Religionsübung einzelner Staatsbürger des Abgeordneten Brömel( frf. Vg.). Brömel legte in Die Sigung wird um 1 Uhr auf Donnerstagvormittag 10 Uhr gemacht werden, wünschte auch ich beseitigt. So ist zweifellos das fachlicher, flarer Weise nochmals die Unhaltbarkeit des agrarischen vertagt. Vorgehen Sachsens gegen die Baptisten mit dem Standpunktes dar, geißelte die Ueberrumpelungssucht der Herren Begierig fann man sein, wie lange es dauert, bis die Agrarier Grundsak der freien Religionsübung nicht ver- vom Agrarierlande und bat dringend um Ablehnung der gestellten eine Sprache gefunden haben, die verständlich ist und wie lange Anträge. Als er auf die Aufregung im Lande hinwvies, die das das Spiel noch dauern soll, die kostbare Zeit der Staatssekretär Graf Posadowsky: Verlangen der Agrarier hervorgerufen habe, machte der Abg. Gamp Kommission mit von vornherein aussichtsloset, Der Herr Reichskanzler hat bereits bei der ersten Lesung dieses eine Handbewegung. Brömel kritisierte diese abfällige Art, berechtigte un annehmbaren und undurchführbaren Anträgen Entwurfs betont, daß die Regelung der in dem§ 1 berührten Materie Intereffen mit einer Handbewegung abzuthun. Der Vorsigende zu belasten. den Einzelstaaten vorbehalten ist und daß hiernach ein reichsgesetz- wollte die Ausführungen über die Handbewegung nicht zulassen; licher Eingriff in diese Materie ausgeschlossen ist. Es kann aber von schließlich mußte er aber den eindringlichen Darlegungen Brömels, keinem billig denkenden Menschen bestritten werden, daß in einem daß ihm doch nicht verwehrt werden könne, zur Sache sachlich zu Bundesstaate, wo jeder Staatsbürger in jedem einzelnen Staate das reden, nachgeben. Aus der Petitionskommission des Reichstags. Der Recht hat, seinen gesetzlichen Wohnsitz zu wählen und wo überdem Die Nervosität des Vorsitzenden erreichte jedoch nicht den Grad, Apotheker Hinz in Gr. Flottbeck, unterstützt von einer Reihe seiner eine große Anzahl der Beamten der Bundesstaaten infolge ihres den die Nervosität der Antragsteller erreichte. Zu dem früher ge- Berufsgenossen, petitioniert um Verbesserung des Militär­dienstlichen Verhältnisses ihren Aufenthalt innerhalb der einzelnen stellten Antrag Beumer( natl.) und Genossen war, wie bereits mit- Apothekerwesens". Die Apotheker nähmen nicht diejenige Bundesstaaten wechseln müssen, es aus politischen und tonfeffionellen geteilt, von einigen Mitunterzeichnern dieses Antrags eine andre Rangstufe ein wie ihre Berufsgenossen in Oestreich, Frank Gründen im höchsten Grade wünschenswert ist, daß die Ungleich: Faffung vorgeschlagen, die kurzweg den Namen Antrag des Grafen reich und andern Staaten. Sie fordern ferner, daß ihre heiten auf dem Gebiete des Kirchenstaatsrechtes Rani" führte. Uniformfragen mit Gold- und Silberstickerei versehen werde. Endlich gegenüber den katholischen Angehörigen des Zu dem ersten Antrag stellte der Abg. Gamp( Rp.) den Antrag, fordert die Petition, daß die Apotheker beim Militärdienst sechs Reiches möglichst beseitigt werden. Aus diesem Ge- einen Zusatz zu machen, dahingehend: Wenn über den Ursprung Monate im Waffendienst ausgebildet und mur sechs statt zwölf Monate sichtspunkte hat sich der Herr Reichskanzler zunächst an die großherzoglich aus einem Lande mit den niedrigeren Bollsägen Zweifel nicht bestehen, im Apothekerdienst verwendet werden sollen. Der Regierungs­mecklenburgische Regierung gewandt mit der Anfrage, inwieweit den so fann von der Beibringung eines besonderen Nachweises über den om mijjar erklärte, daß im Kriegsministerium eine Kommission Wünschen, die hier bei der früheren Verhandlung dieses Antrags im Ursprung Abstand genommen werden." bestehe, die sich eingehend mit den Wünschen der Apotheker be­hohen Hause geltend gemacht worden sind, Rechnung getragen werden Ein andrer Antrag, den Gamp in Gemeinschaft mit Freiherrn schäftige. fönnte. Die großherzogl. medlenburgische Regierung hat auf diese von Seyl stellte, will folgende Fassung für den Nachweis der beffere dienstliche Ausbildung der Apotheker fordere, dem Reichskanzler Abg. Thiele( Soc.) beantragte, die Petition, soweit sie eine Anfrage das eingehendste und bundesfreundlichste Entgegentommen Ursprungsatteste: gezeigt.( Hört! hört! im Centrum.) Sie hat erklärt, daß sie entschlossen Bei der Einfuhr von Waren, welche verschiedenen Zollfäßen als Material zu überweisen, über die Gruß- und Uniform­sei jedoch vorbehaltlich der näheren Formulierung- den Angehörigen unterliegen, ist ein Nachweis über den Ursprung derfelben zu erfrage aber zur Tagesordnung überzugehen. Die Petition sei offenbar der römisch- katholischen Kirche , das Recht der öffentlichen Religionsübung bringen, widrigenfalls die Abfertigung zu dem höchsten Zollsatz ein Produkt der Eitelkeit der Herren Apotheker. in gleicher Weise, wie dies in Preußen und Bayern geschehen ist, zu stattfindet." Abg. Krämer( natl.) führte aus, daß der Apotheker doch auch gewähren. Der Herr Reichstanzler ist entschlossen, auf diesem Ge Im Laufe der Debatte verschwinden diefe eben genannten ein studierter Mann sei und deshalb Anspruch auf gesellschaftliche biete durch bundesfreundliche Verhandlungen die noch bestehenden Anträge durch Zurückziehung und an ihrer Stelle bringen die Ab- Rücksichten habe. Die Kommission beschloß, gegen die 5 Stimmen Rechtsungleichheiten zu Ungunsten der Katholiken zu beseitigen, in geordneten Gamp( Rp.), v. Kardorff( Rp.), Speck( C.), der Socialdemokraten, die Petition dem Reichskanzler zur Erwägung Butunft fortzufahren. Ich bitte Sie, abzuwarten, welchen Erfolg Dr. Heim( C.), Herold( C.), Müller Fulda 0 ( E.), zu überweisen. diese Thätigkeit haben wird.( Bravo ! im Centrum.) Dr. v. Komierowski( Pole), Graf v. Schwerin Löwiß( f.), Die Witive Spranger in Neubrandenburg petitioniert um Erlaẞ Frhr. Heyl zu Herrnsheim( natl.), tettich( f.) und Frhr . von Vorschriften zur Verhütung der Beerdigung Scheintoter. v. Wangenheim( t.) folgenden Antrag ein: Die Petition, so beschloß die Kommission, soll dem Reichskanzler zur Kenntnisnahme überwiesen werden.

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Parlamentarisches.

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" Bei der Einfuhr von Waren, welche je nach dem Herkunfts­land verschiedenen Zollsägen unterliegen, ist ein Nachweis darüber, Eine Petition, betreffend Erlaß strafrechtlicher Bestimmungen in welchem Staate die Herstellung der Ware erfolgt, zu zur Verhinderung medizinischer Eingriffe zu diagnostischen, erbringen, widrigenfalls die Abfertigung zu dem höchsten Zoll- Heil und Immunifierungszwecken an Menschen, soll dem Reichs sage erfolgt. Ueber die Art und Weise, in welcher dieser tanzler zur Erwägung; eine solche, betreffend die Haftpflicht der Be­Nachweis zu führen ist, trifft der Bundesrat die erforderlichen Be- fizer von Kraftwagen ( Automobils oder Motorfahrzeugen), soll dem stimmungen. Wenn über die Herstellung in einem Lande, welches Reichskanzler als Material überwiesen werden. Anspruch auf die Abfertigung zu den niedrigeren Zollfäßen hat, Zweifel nicht bestehen, so kann von der Beibringung eines be­sonderen Nachweises über den Ursprung Abstand genommen

werden."

Hierzu hat der Abg. Gamp folgenden Zusak beantragt: Als Land der Herstellung gilt das Land, in welchem die Ware erzeugt oder einer solchen Umarbeitung im freien Verkehr unterzogen worden ist, daß die umgearbeitete Ware einem höheren Bolljaß unterliegt als die Ware vor der Bearbeitung." Im Laufe der Debatte, an der sich die Abgg. Graf v. Schwerin ( f.),

Die Budgetkommission des Abgeordnetenhauses beriet in ihrer Sigung am Dienstagabend zunächst den Etat der Berg, Hütten- und Salinen Verwaltung. Aus der Mitte der Kommission wurde hervorgehoben, daß die Kohlenpreise eher zu hoch als zu niedrig veranschlagt worden seien, während von der Berg= werksverwaltung die Preise als durchaus angemessen bezeichnet wurden. Seitens der Regierung wurden auch noch Mitteilungen über den Kauf von Bergwerken im westfälischen Kohlengebiet ge­macht. Die Kommission wurde aber ersucht, diese Mitteilungen als vertrauliche anzusehen, da die den Ankauf betreffende Vorlage noch

Mecklenburgischer Bundesbevollmächtigter Dr. Langfeld: Sie haben gehört, welche Entschließung meine Regierung ge faßt hat und ich will mich daher auf einige erläuternde Bemer­fungen beschränken. Mit Bezug auf die erste Lesung dieses Antrages möchte ich bemerken, daß es nicht im Interesse einer Regelung der zur Beratung stehenden Frage zu allseitiger Zufriedenheit liegt, hier alte Wunden, die bereits vernarbt sind, wieder aufzureißen. Bei den Klagen, daß es den Katholiken in Mecklenburg nicht möglich sei, eine ihren Anschauungen entsprechende Befriedigung ihres religiösen Bedürfnisses zu erlangen, muß berücksichtigt werden, daß die Anzahl der Katholiken in Mecklenburg eine außerordentlich geringe ist, die katholische Bevölkerung bildet auch nach der letzten Volkszählung nur 1/8 Prozent der Gesamtbevölkerung Mecklenburgs." Auch schon jetzt ist meine Regierung bemüht, allen Wünschen der Katholiken entgegen zu kommen. So wird in Wismar eine tatho­lische Stapelle gebaut, und es ist Vorsorge getroffen, daß für die katholischen Saisonarbeiter monatlich einmal Gottesdienst in einer Reihe von Städten abgehalten wird. Sollte es an katholischen Geistlichen fehlen, so wird meine Regierung alle berechtigten Wünsche Frhr. v. Heyl( nat.), Spec( C.), Gamp( Rp.) seitens der nicht durch die Denkschrift des Königs perfekt geworden sei. der katholischen Kirche erfüllen. Daß die bestehende Lücke in der Agrarier, Bromel( frs. Vg.), Stadthagen ( Soc.), Gothein Gefeßgebung ausgefüllt werden soll, hat der Vertreter des Reichs-( fri. Bg.) und Singer( Soc.) seitens der Gegner des Zollkrieges kanzlers bereits mitgeteilt. Der betreffende Gefeßent: vurf beteiligen und die durch wiederholtes Eingreifen der Regierungs­hat mur drei Baragraphen. Jm§ 1 wird den An vertreter des Staatssekretärs v. Posa do wsky, des Ministers Eine Versammlung für den sechsten Berliner Wahlkreið, gehörigen der katholischen Kirche Kirche die öffentliche Religions- Möller, der Geheimräte Johannes und Wermuth welche sehr gut besucht war, tagte am Dienstag im Berliner Prater. übung zugestanden.§ 2 billigt allen Gebäuden und Einrichtungen und des Unterstaatssekretärs v. Fischer belebt wurde, Genosse 3ubeil sprach über das Thema: Welche Aufgaben stellt der katholischen Kirche denselben Rechtsschutz zu, wie den Ein- zieht der Abg. Gamp( Rp.) unter dem Ausdruc tiefempfundenen uns die Beteiligung an der Landtags- Wahl? Der Vortrag wurde richtungen der lutherischen Landeskirche.§ 3 macht lediglich den Dantes für die Belehrung, die er über die Unansführbarkeit seines mit lebhaftem Beifall aufgenommen. Eine Diskussion fand nicht Vorbehalt, daß die landesherrlichen Rechte und Hoheitsrechte un- Antrages erhalten hatte, seinen Antrag zurück. statt. Sodann gab der Vorsitzende Freythaler den Schieds­berührt bleiben, die in gleichem Umfange in Preußen und Bayern Wenige Minuten später nimmt Graf Schwerin ( t.) den zurück- fpruch der Kontrollkommission in Sachen des Organisationsstreites der katholischen Kirche gegenüber bestehen.( Bravo ! im Centrum.) gezogenen Antrag Gamp unter Streichung der Worte im im Streise bekannt. Derselbe hat nachstehenden Wortlaut: Braunschweigischer Bevollmächtigter Frhr. v. Cramm- Burgdorf : freien Verkehr" wieder auf. In Braunschweig findet durchaus paritätische Behandlung der Katholiken und Protestanten statt, wenn der Landtag, wie ich nicht bezweifle, den ihm vorliegenden Gesetzentwurf angenommen hat.

Abg. Büfing( natl.) drückt seine Befriedigung über die Erklärung der mecklenburgischen Regierung aus.

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Graf Posadowsky weist auf die Erregung hin, die die Anträge der Agrarier im Lande hervorgerufen haben. Er zeigt einen Stoß von Telegrammen vor, die ihm zum Teil von sehr ent­Nachweis von Ursprungszeugnissen an diesem Morgen zugegangen schiedenen Bollanhängern gegen den Antrag betreffend den find. Die Anträge seien insgesamt gefährlich, fast undurchführbar the Abg. Dr. Bachem( E.) und haben die schlimmsten Befürchtungen im Lande erweckt. Mit begrüßt die entgegenkommenden Erklärungen der Vertreter von Notwendigkeit würden solche Anträge, wenn fie Gesetz würden, die Mecklenburg und Braunschweig mit großer Freude, das sei der schlimmsten Retorfionsmaßregeln zur Folge haben. Hierdurch würde Anbruch einer neuen Zeit. Der braunschweigische Entwurf unsre Industrie, da doch Rohprodukte für uns notwendig sind und des Katholikengefeßes ist mir joeben zugegangen. Eine Verbefferung wir fertige Fabritate ausführen, aufs aller tiefste geschädigt enthält er hinsichtlich der Taufe katholischer Kinder, die nun nicht werden und Chikanen, Plackereien und unnüßen Schrei­mehr beim lutherischen Geistlichen angemeldet werden brauchen. bereien Thür und Thor geöffnet. Wenn die Autrage Im übrigen erscheint der Entwurf noch vielfach Mißtrauen gegen steller betonen, sie wollten den bestehenden Zustand lediglich die Katholiken zu hegen. Ich hoffe, daß die Vorlage verbessert zum gesetzlich firieren, so besage ihr Antrag das direkte Gegenteil. Wolle Gesetz wird. Jezt fehlt nur noch Sachsen . Was Mecklenburg und man den bestehenden Zustand gesetzlich firieren, so würde etwa Braunschweig tönnen, wird hoffentlich Sachsen auch noch fönnen. folgender Antrag dem entsprechen: In Mecklenburg ist dem augenblicklichen Bedürfnis der Katholiken entsprochen worden. Den thatsächlichen Konzessionen ist jetzt die rechtliche Grundlage gefolgt. Ich meine, Sachsen kann jetzt nicht anders, als das mecklenburgische Beispiel zu be­

Unterliegt die eingehende Ware, je nach ihrem Ursprung, ver­schiedenen Zollsägen, so kann die Anwendung des niedrigeren Zoll­fazes von dem Nachweis des Ursprungs abhängig gemacht werden: die näheren Bestimmungen trifft der Bundesrat."

Versammlungen.

Die Wahlvereinsorganisation, welche sich ein großer Teil der Genossen des sechsten Kreises gegeben hat, verstößt nicht gegen das Organisationsstatut der Partei. Die Resolution 72 bildet eine Ergänzung des Organisationsstatuts, über deren Rechtsgültigkeit als Beschluß einer Parteitagsmehrheit kein Zweifel bestehen fann. Zweck dieser Ergänzung war, unfren Grundsätzen und unsrem Programm entsprechend den Frauen die Möglichkeit zu unbeschränkter Teilnahme am Parteileben zu sichern. In welchen Formen aber dieser Zueck, der unter allen Umständen fest zuhalten ist, am besten erreicht wird, das zu entscheiden steht unsrer Auffassung nach den organisierten Genossen der einzelnen Kreise zu. Dafür spricht unsres Erachtens der Umstand, daß der auf diesen Zwed bezügliche Antrag nicht dem Organisationsstatut selbst eingefügt, sondern als besondere Resolution angenommen ist. Was den Beschluß eines großen Teils der Genossen des sechsten Wahlkreises anbelangt, sich eine Organisationsform zu geben, welche sich in Gegensatz zu den Beschlüssen der Vertreter Ser übrigen Wahlkreise stellt, so bedauern die Controleure auf das lebhafteste, daß sie nicht die Möglichkeit befigen, auf Grund des Organisationsstatuts der Partei beschließen zu können, daß Berlin und seine Vororte auch fernerhin ein einheitliches, organisatorisch fest verbundenes Agitations- und Arbeitsgebiet bleibt. Sie miß­