Straßensperrung. Infolge Wiederherstellungs- Arbeiten an der hiesigen Michaelbrücke ist die rechte Brüdenöffnung für den Schiffs verkehr bis auf weiteres gesperrt worden.
zu bauen.
D
griff" bor. So vermuteten fie in einem Wagen eine Weinfendung. Tunter dem Einspruch der Frau Buchholz erklärt hatte, von ihrer Boll. Dr. phil . Oppermann vor der 9. Straffammer des Landgerichts I . Sie stahlen gleich ganze Stiften. Es war aber Bitterwaffer. In macht feinen Gebrauch zu machen. Andernfalls hätte Frau Buchholz zu verantworten. Der Angeklagte betreibt in ziemlich bedeutendem den Wohnungen aller fand die Polizei eine die Bollmacht zur Stimmenabgabe zurüdgezogen. Trog alledem gab Umfange die Heilkunst. Als eine Frau N. als Patientin zu ihm fam, Menge Waren der verschiedensten Art, die meisten bei Woll- Herr Beuther die Vollmacht ab und ging dadurch mit einer Stimme um ihn wegen eines törperlichen Leidens uin Rat zu fragen, schläger, der bisher in dem besten Rufe gestanden hatte. Majorität als Sieger aus der Wahl hervor. Die Gemeinde- Ver- war sie entfeit über die Art der Untersuchung, die der Angeklagte Seine Wohnung glich einem Warenhause; fie barg Bijouterie- tretung erklärte jedoch die Wahl für gültig. für angemessen hielt. Sie betrachtete sein Vorgehen als einen schweren fachen aller Art, gegen 1000 Wein und Waffergläser, Email- und Die Wahlprotefte gegen die vom Wahlvorstand für gültig er- engriff auf ihre Frauenehre, verließ empört die Behausung des Silbersachen, Tafelaufsäge und Schmuckgegenstände 2c. Trotzdem flärte Wahl in der dritten Abteilung werden erst in der Angeklagten und machte in voller Erregung ihrem Manne Mitteilung wollte er, als er borgestern festgenommen wurde, von Diebstählen nächsten Sigung zur Verhandlung stehen, da die Zeit der eventuellen von dem Vorgefallenen. Dieser erstattete Strafanzeige. Der An nichts wiffen. Seine Frau dagegen erklärte, wenn man alles Ge- Protesteingänge noch nicht abgelaufen war. getlagte heftritt, sich im Sinne der Anklage vergangen zu haben und stohlene aus der Wohnung wegnähme, so blieben nur noch die Sodann wurde beschlossen, einen neuen Bebauungsplan behauptete, daß er lediglich eine Untersuchung vom Standpunkte des nackten vier Wände übrig. Nach der Verhaftung ihres Mannes anzuschaffen. Die Herstellung dieses Planes soll auf dem Wege der Heilkünstlers vorgenommen habe. Der Sachverständige Gerichtsarzt machte Frau Wollschläger vorgestern einen Selbstmordversuch, öffentlichen Ausschreibung geschehen. Bei diesem Punkte wurde auch Dr. Puppe bestritt dies auf Grund der Ergebnisse der Beweiswurde aber von ihren sechs Kindern, von denen das jüngste die Frage betreffs Einstellung Grünaus in eine höhere Bauklasse aufnahme und erklärte, daß das Vorgehen des Angeklagten jeder eben erst in der Schule aufgenommen worden ist, an der besprochen. Bisher, und auch für die nächsten Jahre wohl noch, ärztlichen Gepflogenheit widerspreche und nur auf unfittliche Motive Ausführung ihres Planes verhindert. Seitdem bewachten die besteht mit Ausnahme eines Teils der Köpnickerstraße und der zurückgeführt werden könne. Zu dieser Ueberzeugung tam auch der Kinder fie fortgesetzt. Heute morgen gegen 5 Uhr jedoch waren dort liegenden Nebenstraßen das Recht, nur Landhausbauten auf- Gerichtshof, der den Angeklagten zu drei Monaten Gealle vor Ermattung eingeschlafen. Diesen Augenblic benutzte fie, auführen, während in den näher bezeichneten Straßen anschließend fängnis verurteilte. sich aus einem Fenster des 3. Stockwertes hinabzustürzen. gebaut werden kann. Dem Gemeindevorsteher wurde aufgegeben, In psychologischer Beziehung war eine Verhandlung von Sie brach sich die Wirbelsäule und starb nach kurzer Zeit. Gleich am nächsten Tage bei dem zu erwartenden Besuch des Regierungs- Interesse, die gestern vor der sechsten Berufungs - Straffammer des W. und J. sind auch Guß und Dummier verhaftet. präsidenten und des Landrats dahin zu wirken, daß bei der Neu- Landgerichts 1 stattfand. Der 17jährige Hausdiener Paul Walter regelung der Bau- Ordnung des Kreises Teltow Grünau in eine var vom Schöffengericht wegen Diebstahls zu drei Wochen Gehöhere Bauklaffe kommt, und das Recht zugestanden wird, anschließend fängnis verurteilt worden, wobei folgender Thatbestand als erwiesen angenommen wurde. Der Angeklagte war in der Niederlage Wie verschiedene Gemeinden versucht haben, Berlin zu den der Brennabor - Fahrräder in der Leipzigerstraße angestellt. Während Feuerbericht. Ein böser Streich lag einer Alarmierung der Schullast en heranzuziehen, so versucht auch Adlershof , von alle übrigen Hausdiener um 8 Uhr abends Feierabend hatten, Wehr zu Grunde, die Mittwochabend 9 Uhr nach der Wrangelstraße Grünau einen Beitrag zu den Schullasten einzutreiben; dies geschah mußte einer derselben etwas länger dort bleiben, um etwa noch einerfolgte. Hier brannte eine Litfaß- Säule lichterloh. Kurz darauf mit der Drohung, daß, wenn binnen acht Tagen der Beitrag nicht laufende Bestellungen zu erledigen. Sämtlichen Hausdienern war es mußte in der Gerichtsstraße 56 ein Schornsteinbrand beobachtet entrichtet ist, unweigerlich die Klage angeftrengt wird. Diese Forde- gestattet, zur Heimfahrt eines der alten Fahrräder zu benüßen. Am verden. In der Triftstraße ging auf freiem Felde ein Bosten Stroh rung der Gemeinde Adlershof wurde nach furzer Debatte abgelehnt. Abend des 9. Dezember v. J. hatte der Angeklagte Spätdienst. in Flammen auf, die aber bald erstickt werden konnten. Zivei bösOrdnungskampf gegen Kriegervereins- Mitglieder. Obgleich Die Hausdiener der Firma verkehrten vorwiegend in einer Schant willige Alarmierungen hatte die Wehr am gestrigen Tage zu ver- der Nieder- Barnimer Landrat Herr v. Tresdow die Kriegervereine wirtschaft in der Mauerstraße. An dem genannten Abend war auch zeichnen. Gegen 6 Uhr nachmittags wurde an dem öffentlichen Feuer zum Kampf gegen den Umsturz zu animieren gesucht hat, sind recht der Kollege des Angeklagten, der Hausdiener Frizen, gleich nach melder in der Reinickendorferstr. 31 Unfug verübt, ohne daß man viele Kriegervereins- Mitglieder in Friedrichsfelde verständig und 8 Uhr dort eingekehrt. Er stellte sein Fahrrad so vor das Schaumelder in der Reinickendorferstr. 31 Unfug verübt, ohne daß man des Thäters hätte habhaft werden können. Weniger Glück hatte ein Bursche, der eine Stunde später den öffentlichen Feuermelder in der Pflichtbewußt genug gewesen, bei den letzten Gemeindewahlen den fenster, daß er es von innen stets im Auge behalten konnte. Plöglich focialdemokratischen Sandidaten ihre Stimme zu rief er dem Wirt zu:" Da fährt Walter mit meinem Rad fort!"" Er Turmstr. 77 unbefugt zog. Er wurde hierbei abgefaßt und der Polizei geben. Der Vorstand des Kriegervereins hat daher beschlossen, gegen glaubte, daß es sich um einen Scherz handle, wie es schon früher übergeben. Angenommen wird, daß der Abgefaßte auch den llufug in der diese Männer ein Verfahren einzuleiten, damit sie aus dem Berein vorgekommen war. Er ging hinaus, konnte den Durchbrenner aber nicht Reinickendorferstraße begangen hat. Das Gericht verhängt in neuerer ausgeschlossen werden. Der entsprechende Antrag ist von dem erblicken. Er begab sich nach Walters Wohnung. Dieser stellte entschieden Zeit über Personen, die bei böswilligen Allarmierungen abgefaßt in Abrede, das Rad genommen zu haben, verlangte sogar, daß werden, mit Recht empfindliche Strafen, denn neben den unnügen Handelsgärtnereibefizer Rubin gestellt worden. Scherereien, die den Löschzügen auf solche Weise erwachsen, leidet Unter der Vorortstage. Unser Vorort Friedrichsfelde Frißen mit ihm zur Polizei ginge und begab sich selbst dahin, als auch die Wachbereitschaft in den einzelnen Depots, da auf jede Feuer- ist auch bei der letzten Revision des Vorortsgebiets nicht in den dieser sich weigerte. Der Angeklagte erklärte bei der Polizei selbst, meldung hin mindestens zwei Löschzüge ausrüden. Außerdem mußte Groß- Bostbezirk Berlin einbezogen worden. Gerade in Friedrichsweisen er beschuldigt sei und verlangte Untersuchung. Im Termine vor dem Schöffengericht blieb der Zeuge Frigen dabei, daß er Donnerstag früh gegen 7 Uhr noch in der Gräfestr. 35 ein Feuer felde liegen die Postverhältnisse äußerst verwickelt. Nach der letzten sich nicht irren könne, er habe den Angeklagten deutlich erkannt, als abgelöscht werden, das den Fußboden und die Ballenlage er Anordnung ist Lichtenberg - Oft, auch Neu- Lichtenberg genannt, dieser sich auf das Rad schwang und davon fuhr. Daraufhin wurde dem Groß- Postbezirk Berlin zugeteilt. Eine Postsendung dorthin Walter verurteilt. Vor der Berufungsinstanz stellte der Verteidiger, griffen hatte. muß aber adressiert werden" Postbezirk Friedrichsfelde", weil fämt Rechtsanwalt Sonnenfeld, zunächst fest, daß der Zeuge das Geficht liche Postfachen vom Postamt Friedrichsfelde bestellt werden. Um des Angeklagten nur bon der Seite hatte sehen Schmargendorf . Wie wenig hier das gesetzliche Recht und die einen aus Berlin abgesandten und daher nur mit 5 Pf. zu frankie- Der Angeklagte hatte das Geschäft um 834 Uhr auf einem Rade Meinung der Gemeindewähler geachtet wird, hat sowohl der Ver- renden Brief nach Neu- Lichtenberg zu bringen, braucht der Postbote fahren. Es konnte genau zu derselben Zeit gewesen sein, als der lauf der Wahl als auch die legte Gemeindevertreter- Sigung be- vom Postamt Friedrichsfelde aus unter Umständen 25 Minuten; ein verlassen und war einige Minuten später durch die Mauerstraße gewiesen, die über die Gültigkeit der Wahlen zu entscheiden Berliner Brief aber, der z. B. an eine im Friedrichsfelder Posthatte. Bei der Wahl eines Angefeffenen für die dritte Abteilung gebäude wohnhafte Person gerichtet ist, muß mit 10 Pf. frantiert Benge den Dieb mit seinem Rade hatte fortfahren sehen. Der VerArt Auto- Suggestion gebildet habe. Er habe vermeint, gesehen zu hatte der Gemeindevorsteher, ohne einen Beschluß des Wahl- fein. Auch im Orte selbst bestehen zwei Tagen. Sendet jemand von teidiger führte nun aus, daß hier sich im Hirne des Zeugen eine dem zur Gemeinde Friedrichsfelde gehörenden Karlshorster Ortsteil vorstandes herbeizuführen, eigenmächtig die auf die Kandidaten der darauf sei der Angeklagte thatsächlich vorübergefahren. Da sei ihm Socialdemokratie und der vereinigten Mieter- und Hausbesizer- einen Brief nach Friedrichsfelde , so hat er eine Zehnpfennigmarke haben, daß der Angeklagte sein Nad bestiegen habe und unmittelbar Partei abgegebenen Stimmen für ungültig erklärt, weil diefe darauf zu kleben, denn dieser Brief geht erſt über Berlin , obgleich die Ueberzeugung gekommen, daß beide identisch seien. Der GerichtsKandidaten nicht alleinige Besizer eines Hauses sind, was nach die Entfernung zwischen den beiden letzten Häusern von Friedrichs der Landgemeinde- Ordnung auch nicht erforderlich ist. Hierdurch felde und Karlshorst nur 6 Minuten beträgt. Es scheint der Post- of schloß sich diesen Ausführungen an, hob das erste Urteil auf und wurde das Wahlergebnis derart verändert, daß dieses mit dem recht seltsam ist, sowie, daß ein solcher Brief, wenn er, anstatt zur behörde noch nicht eingefallen zu sein, daß eine solche Postgeographie prach den Angeklagten frei. Unter der Anklage des Betrugs stand gestern der Gastwirt Willen der Wähler nicht mehr übereinstimmte. Fünf verschiedene Proteste waren gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben, die Gemeinde- Bahn, nach dem Poftamt Friedrichsfelde gebracht wird, um zwei Paul Böhm vor der II. Straffammer des Landgerichts I . Der vertretung nahm nur von einem Kenntnis. Die Absicht der Gemeinde- Stunden früher dem Adressaten ausgeliefert werden kann. Daß Angeklagte hat am 1. Februar vor. Is. das Specialitäten Theater vertretung trat deutlich zu Tage, als ein Vertreter von Bildung" man unter solchen Umständen in unsrem Vorort von den Neuerungen Alcazar" im City- Hotel übernommen. Er besaß uicht hinreichende daß er einen tautionsfähigen Kassierer annahm. Der frühere und Befit offen erklärte:" Die Frage können wir nicht entscheiden, auf postalischem Gebiet nicht gerade entzückt ist, wird begreiflich ge- Mittel dazu und suchte sich in üblicher Weise dadurch auszuhelfen, überlassen wir das einer höheren Instanz und vertrödeln wir funden werden. nicht unsre Zeit damit". Die Wahl des Amtsparteilers Die vierte Leiche der am Neujahrstage bei einer Bootsfahrt Kürschnermeister Pribbenow trat als Bewerber auf und erhielt die Stelle gegen Hinterlegung einer Kaution von 3000 m. Pribbenow Schmidt wurde für gültig erklärt. Die benachteiligten Wähler auf der Havel am Breiten Horn verunglückten Ruderer aus merkte bald, daß das Geschäft auf schwachen Füßen stand, es wurde ihm müssen nun, um zu ihrem Rechte zu kommen, die Zeit mit Charlottenburg ist jetzt von einem Arbeiter aus Kladow geborgen bedenklich und energisch verlangte er von Böhm den Nachweis, daß der Führung eines Prozesses, vertrödeln" und die eingestandene worden. Somit haben nun alle Teilnehmer jener verhängnisvollen dieser seinem Versprechen, die 3000 m. bei einer Bank niederUnfähigkeit der Gemeindevertretung mit den Kosten einer Klage winterlichen Wasserpartie ihre lezte Ruhestätte erhalten. zulegen, auch nachgekommen sei. Böhm war hierzu außer büßen. Dem Gemeindevertreter Neumeher war öffentlich vor- Die Leuchtgas - Vergiftung in Steglitz , welche zwei Opfer stande, behauptete aber dem Drängenden gegenüber, daß er Hausgeworfen worden, Steine der Gemeinde ohne Genehmigung der gefordert hat, wird zu einer staatsanwaltschaftlichen Untersuchung befizer sei und seine Ehefrau so viele Diamanten befize, daß deren Bertretung zur Pflasterung seiner Privatstraße verwandt zu haben. Beranlaffung geben. Die von der Verwaltung der englischen Gas Wert allein schon die Kaution überschreite. Pribbenow wollte sich Eine Interpellation unsres Wahlvereins verlangte Aufklärung werte ausgesprochene Vermutung, daß das Gas aus einem Leitungs- auf nichts einlassen und die Folge war, daß er nach einem Monat hierüber. Herr Neumeher entzog sich sich aber der Selbst defekt aus der Deckenlage in der ersten Etage in die Pitertesche wieder ausschied. Er hat auf Rückzahlung seiner Kaution erst verteidigung durch Verschwinden. müssen Der Gemeinde Vorsteher Wohnung gedrungen sei, hat bei der gestern stattgehabten Unterlagen Prozeß schwebt noch. mur berichtigen, daß die betreffende Straße der suchung der Leitungsanlage feine Bestätigung gefunden. Die gesamte Angeklagte soll über seine Vermögensverhältnisse falsche AnGemeinde gehört, mußte aber in der„ heiflen Sache" zugeben, daß Gasleitung des Hauses war in Ordnung, so daß es vollständig un- gaben gemacht und den Zeugen Pribbenow dadurch getäuscht Herr Neumeher durch die unkorrekte umgehung der Gemeindever- erflärlich bleibt, wie das Gas in die P.sche Wohnung gedrungen haben. Ein früherer Termin war dadurch zur Bertagung tretung sich als Adjacent der betreffenden Straße persönliche sein kann. Unter den obwaltenden Verhältnissen ist die Wohnung gelangt, weil der Angeklagte völlig neue Einwände erhob. Dies Vorteile verschafft habe und verteidigte trozdem die Handlungs wieder polizeilich versiegelt und wird in den nächsten Tagen eine wiederholte sich im gestrigen Termine, der Angeklagte erging fich in weise als im Intereffe der Gemeinde liegend. In der Vertretung nochmalige behördliche Untersuchung an der Unfallstätte stattfinden. fehlt ein entschlossener Arbeitervertreter, dessen Princip Gründlichkeit und Uneigennützigkeit ist. Für die Arbeiterschaft ist es Pflicht, nichts zu unterlassen, um bei der bevorstehenden Ersagwahl eines Mieters den Sieg zu erringen.
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Aus den Nachbarorten.
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Die Ausgestaltung des Progymnafinms bei der Rigdorfer Realschule zu einem Realgymnafinm ist bekanntlich von den städtischen Körperschaften beschlossen worden. Die Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde hat bisher jedoch noch nicht erlangt werden fönnen. Die Zeit war zu kurz und es sind noch einige Formalien zu erledigen, bevor die Genehmigung des Kultusministers eingeholt werden kann. Daher wird das Progymnasium einstweilen weiter geführt, wozu das Provinzial- Schulkollegium seine Zustimmung gegeben hat. Es wird den Schülern ermöglicht werden, vom Wiederbeginn des Unterrichts zwischen der griechischen und der englischen Sprache zu wählen und auf die franzöfifche Sprache, die Mathematit und die Naturwissenschaften mehr Zeit und Arbeit zu verwenden. Bis zum Eintreffen der Entscheidung der höheren Behörde ist damit allen Bedürfnissen Rechnung getragen worden.
Gerichts- Beitung.
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den unglaublichsten Behauptungen und erzielte wiederum, daß der Staatsanwalt die Vertagung beantragen und der Gerichtshof dem entsprechend erkennen mußte. Es wurde aber, um etwaigen Ber dunklungsversuchen vorzubeugen, beschlossen, den Angeklagten, der am
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Die verhängnisvolle Prekfehde, welche die Groß- Lichter- 1. April sein Geschäft aufgegeben hat, in Haft zu nehmen. felder Zeitung" gegen den Amts- und Gemeindevorsteher Schulze Nötigung und Gewerkschaft. Der Arbeiter Schuster, in Groß- Lichterfelde geführt und indirekte Veranlassung gegeben hat, ein Mitglied des Bauarbeiter Verbands, stand in voriger Woche daß der 60 jährige Redacteur Dr. Adolf Slein sowie der unter der Anklage des Vergehens gegen§ 153 Gewerbe- Ordnung angesehene Neftor Hilger unter dem dringenden Berdacht des vor dem Schöffengericht II Berlin. Er sollte als Baudeputierter auf Meineids verhaftet wurden, beschäftigte gestern wiederum die dritte einem Bau in Neu Weißensee versucht haben, den Arbeiter Straffammer am Landgericht II. Begen Beleidigung des Amts Blantenburg durch Drohungen zum Eintritt in den Verband zu vorstehers Schulze war der Berliner städtische Lehrer Paul 8iegler beranlassen. Der§ 158 der Gewerbe- Ordnung fonnte mum, zwar nach angeklagt. Der Prozeß hatte eine juridisch hochinteressante Vor der neuen Ansicht des Justizministers Schönstedt , aber nicht nach der geschichte. Am 18. November v. J. war der Redacteur und Verleger allgemein herrschenden Juditatur auf diese Missethat Amvendung der Groß- Lichterfelder Zeitung", Dr. Adolf Klein, wegen sechs finden, da die Gewerkschaften eben nicht als Verabredungen im Sinne Artikeln angeklagt, die in gereiniter und ungereimter Form schwer des§ 152 der Gewerbe- Ordnung angesehen werden. Das sollte aber beleidigende Angriffe gegen den Amts- und Gemeindevorsteher dem Angeklagten nicht zum Heile ausschlagen.. Schulze enthielten. Klein, der es ablehnte, den Verfasser der Schmäh- Ein Zeuge hatte nämlich bekundet, der Angeklagte habe geäußert: artitel zu nennen, wurde in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Wenn Blankenburg nicht in den Verband trete, werde er in ein Redacteur wegen der sechs Artikel zu 500 M. Geldstrafe verurteilt. paar Tagen vom Bau fliegen". Um die Auflage zu retten, behauptete Die Gründung eines Konsumvereins ist in Now awes In dem Termin am 18. November wurde auch der Nektor Hilger der Staatsanwalt: Damit sei der Thatbestand des Nötigungsversuches bor jich gegangen. Der Berein wird unter dem Namen Konsum eugeneidlich über die Frage vernommen, ob er der Verfasser der gegeben; in jener Aeußerung des Angeklagten liege nämlich die Drohung verein für Nowawes und Umgegend" am 15. April in der Wall infriminierten Artikel sei oder sonst für die Gr. Lichterfelder 3tg." mit einer Körperverlegung. Als die Verteidigung diese Auffaffung straße 62 seine erste Geschäftsstelle eröffnen. Die Mitgliederzahl be arbeite. Neftor Hilger verneinte unter seinem Eide beide Fragen. als finn- und sprachwidrig zurücwvies, meinte der Staatsanwalt: Läuft sich auf etwa 160. Der Geschäftsanteil beträgt 25 M. Wenn Bei einer später bei Klein vorgenommenen Haussuchung find aber dann sei jedenfalls mit einer ehrverlegenden Art der Entlassung sich die Solidarität der Arbeiter bei diesem Unternehmen ebenso be- Manuskripte gefunden worden, die von der Hand Hilgers geschrieben vom Bau, also neuer Beleidigung gedroht. Troß scharfen Proteftes thätigt, wie bei den immer stärker auwachsenden Gewerkschaften, so waren, weshalb Hilger als des Meineids verdächtig in Untersuchungshaft gegen diese Unmöglichkeit, erklärte sich der Gerichtshof, da ver steht ein Emporblühen des Vereins anßer allem Zweifel. genommen wurde. Dasselbe Schicksal traf auch Dr. Klein, weil suchte Nötigung vorliege, für unzuständig!- Am 24. April Das Ausklingeln und Ausrufen von Waren auf den diefer in der gegen Rektor Hilger eingeleiteten Untersuchung vor wird sich nun Schuster vor dem Landgericht II zu verantworten Höfen soll in Charlottenburg demnächst aufhören. Der dortige dem Untersuchungsrichter eidlich in Abrede gestellt hatte, daß Bilger haben. Mitarbeiter feines Blattes gewesen sei. In dem Termine am Der Portiervertrag und der unschuldige Hausbesitzer. Haus- und Grundbefizer- Verein von 1895 sammelt, zur Zeit, wie 18. November war auch der Lehrer Ziegler als Zeuge vernommen Giner modernen Fußangel war der Laufbursche Rosemann aus die„ Deutsche Grundeigentums- 3tg." meldet, bei den Hausbefizern worden, hatte aber auf die Frage, ob er der Verfasser der Artikel Rigdorf zum Opfer gefallen. Bei einem Geschäftsgange kam er Unterschriften zum Zwecke eines an die in Betracht kommenden sei, die Antwort mit der Begründung verweigert, daß er sich durch auch in das Haus Pannierstraße 15 in Nigdorf, das dem MaurerHändler zu erlassenden Kollektivverbots. Da dem genannten Verein fast zwei Drittel sämtlicher Hauseigentümer des genannten Vororts die Beantwortung der Frage einer strafrechtlichen Verfolgung aus- meister Wilhelm Lucas gehört. Hier blieb er mit dem Fuße Aus dieser Zeugnisverweigerung und aus dem Um in einer vor der Treppe liegenden Matte, die zum Reinigen der angehören und auch Nichtvereinsmitglieder für das Kollektivverbot egen könnte. aber schon fehr angegriffen war, mit herangezogen werden. so dürfte schon in den nächsten Tagen in stande, daß Ziegler offen zugestand, mit Dr. Klein befreundet zu Füße beſtimmt ist, erheblich an ganz Charlottenburg der Handel im Umherziehen wesentlich ein- sein, wurde nun seitens der Anklagebehörde der Schluß gezogen, daß hängen, fiel hin und verletzte sich ganz Herr geschränkt werden. Am empfindlichsten getroffen wird durch diese Ziegler der Verfasser der beleidigenden Artikel sei, weshalb gegen Kopfe. Er war infolgedessen einige Zeit arbeitsunfähig. Maßnahme die Meierei Bolle, welcher der Milchhandel in Char Diefen Anklage erhoben wurde. In der Zwischenzeit sind aber die Lucas, eine bekamute Ordnungsstüße, wurde auf Veranlassung des ersten vier Artikel verjährt, die Anklage war deshalb nur wegen der Baters wegen fahrlässiger Körperberlegung aus Lottenburg dadurch fast gänzlich gestört wird. 2m beiden legten Artikel erhoben worden. Der Angeklagte gab zu, an geklagt. In der Verhandlung vor dem Schöffengericht Rigdorf Grünau. In der lezten Sizung, welche unsre von teinem den verjährten Artikeln nicht unbeteiligt zu sein, dagegen bestritt er, machte Lucas geltend, ihn treffe feine vertretbare Schuld. Er habe Socialdemokraten entweihte Gemeindevertretung abhielt, erfolgte zu die letzten beiden Artikel verfaßt oder an der Abfassung mitgewirkt durch Portierverirag" seiner Reinigungsfrau Road die Hausnächst die Einführung der neugewählten Gemeindevertreter der ersten zu haben. Dr. Klein, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt reinigung und damit auch das Ausbessern und Austlopfen der und zweiten Abteilung. In der ersten Abteilung ist Herr Dr. chem. wurde, erklärte ebenfalls, daß der Angeklagte diesen Artikeln fern- Läufer 2c. übertragen. Die Beweiserhebung ergab, daß die Matte und daß schon verschiedene HansFehlhaber, in der zweiten Herr Privatier Benther gewählt worden. stehe, doch wurde dieser nicht vereidigt. Der Staatsanwalt sah sich schon lange defekt war Anstoß genommen hatten. Darauf beGegen die Wahl des neugewählten Vertreters der zweiten Abteilung genötigt, selbst die Freisprechung zu beantragen. Der Verteidiger bewohner er hätte kurz vor dem Unfall war seitens des Vorsitzenden des Grundbefizer- Vereins, Herrn Becker, Dr. Löwenstein schloß sich diesem Antrage mit dem Bemerken an, hauptete der Angeklagte, Brotest eingelegt worden. Dieser Protest stützte sich darauf, daß Herr daß es für die Staatsanwaltschaft besser gewesen sein würde, wenn die Frau Noad um die Ausbesserung der Matte ersucht. Beuther, als er jah, daß beim Wahlgang Stimmengleichheit zwischen ihm sie die Anklage gar nicht erst erhoben haben würde. Das Urteil Die Matte lag dem Gerichtshof vor. Obwohl sie einer der Herren vom Gericht selber als eine Fußangel bezeichnete, kam der Gerichtsund seinem Gegentandidaten und bisherigen Gemeindevertreter Herrn lautete auf Freisprechung. Dr. Scholvin, vorhanden war, noch die Vollmacht der Restaurateur. Der Standpunkt des Heilkünstlers. Wegen thätlicher Be- hof doch zur Freisprechung des Angeklagten. Man erachtete Witwe Frau Buchholz in die Wagschale warf, trotzdem er vorher leidigung einer verheirateten Frau hatte sich gestern der Chemiter ihn der fahrlässigen Körperverlegung nicht genügend" für überführt Berantwortlicher Redacteur: Carl Leid in Berlin . Für den Injeratentell verantwortlich: Tb. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von Max Bading in Berlin .
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