Nr. 87. 19. Jahrgang. 1. Beilage des„ Vorwärts " Berliner Volksblatt. Dienstag, 15. April 1902.
Eine Einschränkung der Kinderarbeit. der Abg. G amp, daß die Kinder im Alter von 12-14 Jahren Fm Betriebe von Gast- und
Im preußischen Abgeordnetenhause forderte im Februar 1899 schäftigt werden, Kinder über 12 Jahre nur bis 9 Uhr abends,
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von Schantwirt. Wieder einmal haben die Thatsachen bewiesen, wie be- nur vormittags von 6-9 Uhr unterrichtet werden, damit sie schaften dürfen fremde Kinder unter 12 Jahren überrechtigt die socialdemokratische Kritik der socialpolitischen Un- für die übrige Tageszeit zur Hilfe bei länd- haupt nicht und schulpflichtige Mädchen schulpflichtige Mädchen nicht bei der zulänglichkeit der Reichsgesetzgebung ist. Als 1900'01 die lichen Arbeiten verfügbar seien. Für die Zeit der Bedienung der Gäste beschäftigt werden, Sinaben über Novelle zur Gewerbe- Ordnung das Verbot der Fabritarbeit Getreide- und Kartoffelernte follten jedesmal vier Wochen zwölf Jahre nicht in der Zeit zwischen 8 Uhr abends und schulpflichtiger Kinder brachte, die bis dahin schon vom Ferien gegeben, ferner die Kinder zu Zwecken der Sommer- 8 Uhr morgens, nicht vor dem Vormittagsunterricht und nicht Die b 12. Lebensjahr ab beschäftigt werden durften, wiesen wir arbeit" vom Schulbesuch entbunden werden. Dabei sind jetzt schon länger als drei, während der Ferien vier Stunden. Dagegen darauf hin, daß diefer Fortschritt nur ein scheinbarer sei, die meisten Schulen im Osten Preußens nur Halbtagsschulen, in ist die Beschäftigung eigner Kinder ungehindert gestattet da die aus den Fabriken verbannten Kinder nun in der Haus denen, wie Ministerialdirektor Kügler erklärte, der Unterricht und nur durch Polizeiverordnung kann sie beschränkt, namentindustrie Aufnahme finden und dadurch noch schlechter im Interesse der Landwirtschaft häufig verkürzt wird und die lich die Beschäftigung von Knaben unter zwölf Jahren und wie vorher gestellt sein würden. Unfre Vertreter verlangten Kinder nur das allernotivendigste lernen! Kügler bekam die Bedienung der Gäste durch Mädchen verboten werden. deshalb ein gesetzliches Verbot jeglicher Erwerbsthätigkeit dafür den bekannten Lohn aus Gesundheitsrücksichten" Beim Austragen bon Waren und bei schulpflichtiger Kinder, stießen hierbei aber bei allen andren verschwand er aus seinem Amte! sonstigen Botengängen in gewerblichen Betrieben Parteien des Reichstages auf unüberwindlichen Widerstand. Daß sich der Gesetzentwurf nur auf Kinderarbeit in dürfen fremde Kinder schon bom zehnten Jahre ab Die wirtschaftliche Entwicklung hat uns recht gegeben. gewerblichen Betrieben beschränkt, ist nicht der einzige beschäftigt werden und zwar so wie in Werkstätten, Die Zahl der in Fabriken beschäftigten Kinder von 12 bis Grundfehler, an dem er leidet. Ein zweiter ist, daß er für vom zwölften Jahre ab jedoch nicht nur während der Schul14 Jahren, die 1890 nach den Angaben der Fabrikinspektoren letztere nicht einmal ein gänzliches Verbot der beschäftigten ferien, sondern stets bis zu vier Stunden täglich. Dazu 27 485 betragen hatte, fant zivar ganz bedeutend 1896 schulpflichtigten Kinder bringt, wie unfre Partei es fordert. kommt die noch ungerechtfertigtere Ausnahme, daß für die wurden 5312 Kinder von 13-14 Jahren in Fabriken ge- Nur für Bauten, Ziegeleien, Brüche und Gruben, zum Stein- ersten fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zählt, im Jahre 1900 war ihre Zahl wieder auf 9347 ge- flopfen und für eine Anzahl besonders gesundheitsschädlicher die untere Verwaltungsbehörde für ihren Bezirk oder Teile ftiegen-, in der Hausindustrie dagegen und in Betriebe, die in einem übrigens noch ergänzungs- desselben allgemein oder für einzelne Gewerkszweige gestatten audren nicht fabrikmäßigen, gewerblichen Betrieben bedürftigen Verzeichnis aufgeführt sind, spricht§ 4 kann, daß die Beschäftigung von Kindern über 12 Jahre sticg die Zahl der Kinder in solchem Umfange, daß des Entwurfs das volle Verbot Saus. Für andere schon von 6½½ Uhr morgens an und eine Stunde lang einsichtsvolle Gewerbe Aufsichtsbeamten und gewerbliche Betriebe unterscheidet er zunächst die Beschäftigung vor dem Vormittagsunterricht stattfinden darf! Die Be namentlich VoIts Schullehrer sich unsrem Protest eigner und fremder Kinder und läßt für erftere eine schäftigung von eignen Kindern beim Austragen von gegen die oft grauenvollen Mißstände anschlossen und durch noch größere Ausbeutungsmöglichkeit zu als für lettere. Als Waren und bei sonstigen Botengängen ist schrankenlos geeingehende Erhebungen geradezu trostlose Bilder der Ver- ob nicht auch bezüglich der Beschäftigung eigner Kinder ſtattet, nur durch Polizeiverordnungen kann sie eingedämmt elendung zur öffentlichen Kenntnis brachten, so in erster Linie das Wort von Marr zuträfe:" Zum Schuße gegen die werden.
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Man sieht, das Maß des im Gesetzentwurf dargebotenen Schutzes ist sehr gering! Freilich haben die bisher auf diesem Gebiete erlassenen erlaffenen Polizeiverordnungen und Gemeindebeschlüsse, so auch der des„ liberalen" Gemeinwesens Berlin den Kindern noch nicht einmal die im Gefeßentwurf gewährte Schonzeit zugestanden. Aber das entschuldigt die Reichsregierung nicht, daß sie jest ebenso klägliches leistet!
ohnmächtig sind, um sich dagegen zu wehren. Kann sich Regierung und Reichstag nicht dazu aufraffen, ganze Arbeit zu leisten und die schulpflichtigen Kinder wenigstens von der gewerblichen Thätigkeit völlig auszuschließen, so wird Ausbeutung und Verelendung nach wie vor bei Hunderttausenden gewerblich beschäftigter Kinder ihre Opfer fordern! In der Landwirtschaft und im Gesindedienst aber bleibt die Ausbeutung vollständig unbeschränkt, so will es die agrarische Staatsraison.
der Rirdorfer Volfs- Schullehrer K. Aga hd. Schließlich sah Schlange ihrer Qualen müssen die Arbeiter ihre Köpfe zu- Die Sonntagsarbeit wird für fremde Kinder versich die Reichsregierung gezwungen, statistische Er- sammenrotten und als Klasse ein Staatsgefeß er boten, für eigne nur dann, wenn sie für Dritte mit hebungen über die Kinderarbeit zu veranstalten, verfuhr zwingen, ein übermächtiges, gesellschaftliches Hindernis, das dem Austragen von Zeitungen, Milch und Backware dabei aber in so ungeschickter Weise, daß es schien, als sie selbst verhindert, durch freiwilligen Kontrakt mit beschäftigt werden. Für die Verkehrsgewerbe, die öffentlichen ob sie es überhaupt nicht ernst meine. Das Rund- dem Kapital fich ſchreiben des Reichskanzlers vom 9. Dezember 1897 an die Stlaveret up uns ihr Geschlecht in Tod und theatralischen Vorstellungen und sonstigen öffentlichen SchauNur der gesetzliche Zwang stellungen, die Gaft- und die Schankwirtschaften können fremde Bundesregierungen ließ eine Reihe wichtiger Fragen ber- fann hindern, daß die Unternehmer, auf die Not der Kinder am Sonntag unter denselben Bedingungen wie ant missen, so daß die Einzelstaaten es sich ganz nach Belieben Eltern spekulierend, diese veranlassen, ihre eignen Wochentagen beschäftigt werden; beim Austragen von Waren bequem machen und zum Teil mit Stichproben begnügen Kinder bis zur äußersten Grenze auszubeuten- und wenn sowie für sonstige Botengänge darf aber an Sonn- und Festfounten. So Württemberg, wo von 64 Oberamtsbezirken mir diese für die eignen Kinder weiter gesteckt ist wie für fremde, tagen die Beschäftigung nicht die Dauer von zwei Stunden in 24 gezählt wurde, Koburg- Gotha, wo von 306 Gemeinden so werden die ersteren schwerer zu leiden haben als lettere. überschreiten und nicht in die Kirchzeit fallen. nur 63 Berücksichtigung fanden. Auch hatte die Reichs In der Begründung dieses Gefeßentwurfs wird diese Rücksichtsregierung berabfäumt, die Zählung der Kinder getrennt nach losigkeit gegen die Kinder mit der notwendigen Rücksicht dem Geschlecht zu fordern, sowie Angaben über das Alter, nahme" auf die Eltern zu beschönigen versucht; einschneidende die Dauer der täglichen Beschäftigung, die Berücksichtigung Maßnahmen würden eine schwere wirtschaftliche Schädigung Tag und Nachtarbeit, die Beschaffenheit der Arbeitsräume gewiffer Bevölkerungstreife" bringen. Das Gegenteil ist der und die Entlohnung für die Thätigkeit. Einzelne Staaten Fall! Wenn die Eltern nur noch sich selber und nicht mehr brachten darüber Angaben, andre nicht, so daß die Enquete ihre Kinder auf den Markt bringen können, werden infolge nicht den gesamten Umfang der gewerblichen Thätigkeit des verminderten Angebots die Löhne steigen, so daß eine Ein wunder Punkt des Gesezentwurfs ist auch, daß die und Ausbeutung der Kinder erkennen ließ, sondern nur deren schwere wirtschaftliche Schädigung der Eltern nicht zu be- geplanten Kontrollmaßregeln nicht ausreichend sein werden. unterste Grenze. fürchten ist. Nur die Unternehmer schüßt der Gesetz- Der Arbeitgeber, der Kinder beschäftigt, soll dies vor dem Außerdem aber und das ist für die Oberherrschaft entwurf und zwar vor einer Lohnerhöhung! Beginn der Beschäftigung der Ortspolizeibehörde schriftlich der Agrarier im Reiche charakteristisch wurden ausdrücklich Geradezu widerlich berührt es aber, daß in der Begrün- anzeigen und darf das Kind erst beschäftigen, wenn ihm für von der Erhebung ausgenommen die in der Landdung des Gesetzentwurfs die gewerbliche Beschäftigung der dasselbe eine Arbeitsfarte eingehändigt wurde. Inwieweit wirtschaft, im Garten, Obst- und Weinbau Schulkinder noch als eine besondere Wohlthat hin- die Gewerbe- Aufsichtsbeamten zu kontrollieren oder im Gesindedienst beschäftigten Kinder! Diese gab gestellt wird." Von pädagogischer Seite ist betont haben, soll der Bundesrat bestimmen. Bei der durchaus undie Reichsregierung nach wie vor der unbeschränkten Ausbeutung worden", heißt es da,„ бав ein gewisses Maß zureichenden Zahl der ohnehin überlasteten Gewerbe- Aufsichtsbis in das zarteste Alter hinein preis, obwohl bei der Berufs von körperlicher Arbeit neben dem Unterricht und den beamten ist von deren Thätigkeit auf diesem Gebiete nichts zählung von 1895 in der Landwirtschaft 135175 und Schularbeiten nicht nur schädlich, sondern in den meisten zu erwarten. Deshalb werden zahlreiche, ja die meisten Anals häusliche Dienst boten 33 501 Kinder unter Fällen erwünscht sei. Danach wären ja all die zeigen unterbleiben und infolge dessen die Vorschriften ohne 14 Jahren gezählt worden waren, neben 45 375 Kindern, die Kinder der Wohlhabenderen ganz bedauernswerte Geschöpfe, Erfolg sein. Wirksam durchzuführen wäre das Gesetz überals gewerblich thätig nachgewiesen wurden. Daß diese da man ihnen nicht vergönnt, in der Werkstatt oder auf haupt nur dann, wenn allen schulpflichtigen Kindern jede Zahlen weit hinter der Wirklichkeit zurückbleiben, ergiebt sich Botengängen, beim Rübenziehen und Kindertragen körperliche Eriverbsarbeit verboten würde. Die Durchführung der ber schon daraus, daß 1895 nur die im Hauptberuf thätigen Arbeit zu verrichten! Wem will denn die Regierung solchen zwickten Bestimmungen des geplanten Gesezes wird sich Kinder gezählt wurden, während in den meisten Fällen die Unsinn einreden? Den Pädagogen, die unablässig darüber um so weniger überwachen lassen, als als die Kinder fchulpflichtigen Kinder nur als im Nebenberuf erwerbs- flagen, daß die körperliche Arbeit die Kinder unfähig macht, gewiß nicht zur Polizei gehen und Anzeige machen werden, thätig bezeichnet wurden, mochte ihre Arbeitszeit auch so lang genügende geistige Arbeit zu leisten? Die Regierung verwenn ihnen zu viel Arbeit zugemutet wird, und sein wie die eines Erwachsenen. schanzt sich hinter das gewisse Maß". Jut schulpflichtigen auch deren Eltern werden dies nicht thun, da sie ja leider zu Die Zählung von 1898 ergab nicht weniger als 532238 Alter geht für Kinder jede törperliche Erwerbsarbeit über das gewerblich thätige Kinder unter 14 Jahren, das find 6,5 Proz. Maß ihrer Sträfte. Nicht die stets mit einseitiger Körper der volksschulpflichtigen. Den größten Prozentjak, 22.8, wies thätigkeit verknüpfte Erwerbsarbeit, sondern zweckmäßige all das Königreich Sachsen auf, ihm folgten Sachsen- Altenburg feitige förperliche Uebungen thun den Schulkindern not! mit 19,2 Proz., Sachsen- Meiningen und Schwarzburg - Rudol- Anzuerkennen ist, daß zum erstenmal die deutsche Socialstadt mit 16,4, Sachsen- Koburg- Gotha mit 15,2, Reuß ältere gesetzgebung nicht mehr vor der Ausbeutung in der Familie Linie mit 13,5, die Stadt Berlin mit 12,8, Schwarzburg - halt machte, sondern die Hausindustrie in ihrem Sondershausen mit 10,7, Sachsen- Weimar mit 10,1, Baden vollen Umfange treffen will. Deshalb wird bestimmt, mit 9,7, Lübed mit 9,6, Hohenzollern mit 7,9, Elsaß daß als Wertstätten außer den im Sinne des 105b Abs. 1 Lothringen mit 7,3, Reuß jüngere Linie mit 7,1, Lippe mit der Gewerbe- Ordnung auch Räume gelten, die zum Schlafen, 6,7, Schlesien und Württemberg mit 6,5; die übrigen Staaten Wohnen und Kochen dienen, wenn darin gewerbliche Arbeit haben weniger als den Reichsdurchschnitt. verrichtet wird, sowie im Freien gelegene gewerbliche Nach der Erhebung von 1898 war also die Zahl der gewerblich Arbeitsstellen."(§ 105b spricht von Bergiverken, Salinen, Arbeiterfreundlichkeit. Die Dresdener Stadtverordneten thätigen Kinder zwölfmal so groß, als die bei der Berufszählung Aufbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, Hüttenwerken, haben wees Snebchen mit voller Energie den Kampf gegen den bon 1895 festgestellte, dementsprechend ist aber auch die im Fabriken und Werkstätten, Zimmerpläßen und andren Alkoholismus aufgenommen. Es vergeht kein Monat, daß nicht gegen Jahre 1895 gefundene Zahl der in Landwirtschaft und Bauhöfen, Werften und Ziegeleien, sowie Bauten aller Art.) die Trinksitten, die, wie die Herren zugestehen, gleichmäßig in allen häuslichem Dienst beschäftigten Kinder zu vergrößern, Im Betriebe von Werkstätten, in denen die Beschäftigung Gesellschaftsklassen verbreitet on find, in langwieriger Debatte so daß diese auf beinahe 2 Millionen zu veranschlagen ist von Kindern nicht nach§ 4 verboten ist, im Handelsgewerbe protestiert wird. Originell ist es nur, daß alle Maß Trotzdem nimmt der am 10. d. M. dem Reichstage zu und in Verkehrsgewerben dürfen nach dem Entwurf fremde werden, nur der Arbeiterschaft zu gute fommen sollen. Vor einigen regeln, die Zur Bekämpfung des Alkoholismus ergriffen gegangene Entwurf eines Gefeßes betreffend Kinder unter zwölf Jahren, eigne unter zehn( Monaten wurde beschlossen, daß alle Destillen unverhüllte Fenster Kinderarbeit nur auf die in gewerblichen Be- Jahren nicht beschäftigt werden, Kinder über 12 resp. haben müßten, damit der Destillenkunde gewissermaßen am Branger trieben beschäftigten Kinder Bezug! Dabei ist die Kinder- 10 Jahre nicht in der Zeit zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr stehe und von jedermann beobachtet werden könne. Auf die American ausbeutung auf dem Lande und im Gesindedienst eine morgens. Aber nur für fremde Kinder ist die Arbeitszeit bars," die Schnapsineipen der vornehmen Herren, erstreckte sich der nicht minder große und brutale als im Gewerbe, wie begrenzt, indem diese nicht vor dem Vormittagsunterricht Fensterenthüllungszwang natürlich nicht. Am 2. April d. Js. hat unter andern auch R. Agahd in seinem Buche: Die liegen und nicht länger als täglich drei Stunden, der Rat abermals eine Maßregel gegen den Alkoholismus getroffen. Erwerbsthätigkeit fchulpflichtiger Kinder" schon 1895 nachwies während der Schulferien nicht länger als vier Stunden Durch eine Verordnung ist den Arbeitern auf den städtischen unter 10 Jahren Arbeitsplägen der Branntiveingenuß nach Möglichkeit erschwert gegen die Ausnutung findlicher Arbeitskraft in Deutschland " bringt der Entwurf keine Einschränkung der Arbeitszeit, Haupt teine Spirituosen zu sich nehmen. Andren Arbeitergruppen noch ausführlicher darlegte. Welchen gesundheitlichen Gefahren so daß sie nach Erledigung der fünf Schulstunden ist nur der Genuß leichten Bieres gestattet. Ein Ausschuß von fünf find die Kinder in der regenreichen Zeit der Kartoffel noch sieben Stunden täglich zur gewerblichen Arbeit aus Stadtverordneten unter Borsiz des Oberbürgermeisters, soll unterernte oder bei dem glühenden Sonnenbrand in der Zeit genugt werden können! Nur wenn die eigenen Kinder für suchen, ob nicht das gänzliche Verbot des Alkoholgenusses während des Rübenziehens ausgesetzt! Wie leidet ihr Rückgrat Dritte beschäftigt werden, dauert ihre Schonzeit bis zum der Arbeit angebracht sei. durch das viele Stunden währende Bücken! Sind doch, zwölften Jahr wie die der fremden Kinder, aber auch Die menschenfreundliche Aftion gegen die Trufsucht erstreckt sich damit die Agrarier nur ja recht unbeschränkt die Kinder aus- dann ist die für jene geltende Einschränkung der Arbeitszeit aber, wie gesagt, nur auf die Ratsarbeiter, nicht auf die Natsbeamten fönnen, mit hoher obrigkeitlicher Genehmigung auf drei resp. vier Stunden nicht vorgeschrieben! Noch ver- oder gar die Herren Näte. Und da rede noch einer, daß es die noch besondre Rübenferien" eingeführt, in denen schlimmert wird das Loos der eigenen Kinder dadurch, daß fächsischen Bourgeois mit den Arbeitern nicht gut meinen. die Schule ausfällt und die Kinder von früh 6 bis für die ersten fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Ge- Die Zahl der Einwanderer, welche durch den Hafen von вишань abends 7 Uhr mit geringen Pausen den Boden fezes der Bundesrat für einzelne Arten von Werkstätten New York nach den Vereinigten Staaten gelangten, betrug im zwischen den Rübenzeilen aufhacken und die schwächeren Ausnahmen zulassen d. h. die Schutzmaßregeln außer IV. Quartal 1901 98 628 gegen 74 432 im IV. Quartal 1900 und Rüben berziehen", wofür sie 40 bis höchstens 60 Pfennige Wirksamkeit setzen kann. Nach Ablauf der fünf Jahre kann 88 265 im vorhergehenden Quartal des Jahres 1901. Die Zunahme Tagelohn erhalten! Vor einigen Jahren forderte die wester dies abermals bezüglich der Beschäftigung eigener Kinder betrug also 26 beziehentlich 12 Broz. An der Spize steht nach der preußische Landwirtschaftskammer, daß in rübenbauenden unter zehn Jahren für besonders leichte und ihrem Alter Juden mit 11 Broz, die Deutschen mit 10 Broz., die Polen mit Zahl der Einivanderer Jialien mit 26 Broz., fodann folgen die Streifen acht Tage von den Sommer- oder Herbstferien zum angemessene Arbeiten". Kurz- es bleibt für die Gegen- 9 Proz. usw. Verziehen der Rüben abgezweigt werden! In Sachsen - wart von der Einschränkung der Beschäftigung eigner Kinder Weimar gestattete das Kultusministerium, daß in der Zeit in der Hausindustrie, im Handels- und Verkehrsgewerbe fast vom 1. Mai bis 31. Oktober während der Ferien Kinder gar nichts übrig! der drei letzten Schuljahre bei Feldarbeiten bis zu zehn Bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen Stunden täglich beschäftigt werden dürfen, während und öffentlichen Schaustellungen, bei denen ein dies früher nur bis höchstens fünf Stunden täglich ge- höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft nicht obwaltet, stattet war! dürfen fremde und eigne Kinder unter 12 Jahren nicht befchriften jeder Art und Richtung.
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und in seinem soeben erschienenen: Stingerorbett und Gesetz dauern darf. Für eigne Kinder unter 10 Jahren worden. Die Kanalarbeiter dürfen während ihrer Arbeitszeit über
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