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treten, zumal die dortigen Accordpreise so niedrig stehen, daß ein Die Gesellschaft der englischen Maschinenbauer haben Gerichts- Beitung. Kollege bei geregelter Arbeitszeit nur einen ganz fläglichen Verdienst foeben ihren 51. Jahresbericht herausgegeben. Wir entnehmen dem erzielen kann. Zu bemerken ist, daß die Accordpreise in andren etwa 400 Seiten umfassenden Bericht dieser großen und wohl der Wegen Beilegung eines arztähnlichen Titels war der Fabriken bis zu 150 Prozent höher stehen, als bei der Firma reichsten englischen Gewerkschaft folgende Einzelheiten: Die Mitglied- Naturheilkundige Granzow auf Grund des§ 147 der Runzendorf. schaft ist im Berichtsjahr von 87 672 auf 90 948 gestiegen. Die Gewerbe- Ordnung angeklagt worden, weil er sich auf einem Die Ortsverwaltung der Filiale Berlin  . Finanzen des Verbandes gestalteten sich wie folgt: die Einnahmen be- Schilde Naturarat" nannte. Das Schöffengericht sprach ihn Die Töpferträger Berlins   beschäftigten sich in einer am trugen insgesamt 6929246 M., das find 260000 M. mehr als im Vorjahr. jedoch frei, indem es annahm, daß die Inschrift des Schildes erwecken könne, daß Freitag abgehaltenen Versammlung wieder mit ihrer Lohnbewegung. Die Ausgaben beliefen fich auf 5 212 705 gegen 4 683 884 M. im beim Publikum nicht den Glauben Das Landgericht An der Debatte beteiligte sich auch der Obermeister Thiele, der das Borjahre. Der Hauptanteil der Mehrausgaben entfiel auf Arbeits- Angeklagter geprüfte Medizinalperson sei. Zustandekommen eines Tarifs, wie er mit den Töpfern vereinbart 1143 339 m. stieg. Auch die Alterspensionen erforderten größere urteilte Granzow zu einer Geldstrafe. die im Berichtsjahre von 877 827 auf als Berufungsinstanz hob jedoch das Urteil auf und ver Im Gegensatz zum ist, befürwortete und erklärte, daß auch die übrigen Innungsmeister Ausgaben, während die Krankenunterstützung weniger erforderte. An Schöffengericht war das Landgericht Berlin I der Meinung, daß die diesen Standpunkt einnehmen. Nach dieser Erklärung würde be- Unterstügungen für andre Gewerschaften wurden 50 547 M. aus- Bezeichnung Naturarzt beim großen Publikum den Glauben " Die versammelten Töpferträger Berlins   und der Umgegend er- Calais.' Es verblieb ein Ueberschuß von 1716 541 m., was den Ver- ber sich dem Naturheilverfahren angeschlossen habe. Die Worte nicht " Die verfammelten Töpferträger Berlins   und der Umgegend er- gegeben; darunter befinden sich 18 000 M. für die Spizentveber von erwecke, daß es sich um einen in Deutschland   geprüften Arzt handle, kennen den Vorschlag der Innungsvertreter an und erklären ihrer- mögensstand des Verbandes auf 9 847 132 M. brachte. Ein bestimmter approbiert", die hinter dem Titel Naturarzt" ständen, seien für das feits, 25 Bf. von dem von ihnen ausgearbeiteten Tarif ablaffen zu Teil des Verbandsvermögens, nämlich etwas über 3 Millionen Mart große Bublifum nicht recht verständlich. Der Angeklagte legte Res wollen. Sie erwarten aber, daß die Vertreter der Junung ihnen sind für die Zwecke der Alterspensionen reserviert. Der andre Teil vision ein und machte geltend, jeder Mensch wisse, daß nicht bis zum 21. Mai bindende Antwort zukommen lassen. Ferner, daß ist für die allgemeinen Zwecke des Verbandes bestimmt. Dieser Teil approbiert soviel bedeute wie nicht staatlich geprüft. Der dann der Tarif statt am 1. Juli schon am 1. Juni in Kraft tritt foll nach den Beschlüssen der legten Delegiertenversammlung immer Straffenat des Kammergerichts verivarf die Revision als auch sollen alle nach dem 1. Juni angefangenen Stücke nach Maß auf der Höhe stehen, daß auf den Kopf des Mitgliedes 80 Mart begründet und führte aus, es sei nicht rechtsirrtümlich, wenn der gabe des neuen Tarifs bezahlt werden." entfallen. Da bei dem gegenwärtigen Stande der Kasse auf das Vorderrichter den Titel Naturarzt als einen arztähnlichen ansehe. Deutsches Reich  . Mitglied nur 75 M. tommen, werden seiner Zeit anstatt der Trotz des Zusages nicht approbiert" sei deshalb zu Recht er­ftatutarisch festgesetzten Beiträge von 1,20 m. pro Woche 1,50 M. pro tannt worden. Woche erhoben.

schlossen:

In der Holzbearbeitungsfabrik von 8iegler u. Comp. in Driesen find Differenzen mit den Drechslern ausgebrochen, die angebahnten Vermittlungsversuche blieben ohne Erfolg. Es handelt sich um 19 Drechsler, die sämtlich im Holzarbeiter- Verband organisiert und in der genannten Fabrit ausgesperrt sind. Um Fern­haltung des Zuzuges wird ersucht.

In Breslau   wurde der Vorsitzende und der Kassierer der dortigen Filiale des Gemeinde- Arbeiter- Verbandes unter Umständen entlaffen, die einer Maßregelung wegen ihrer gewerkschaftlichen Thätigkeit sehr ähnlich sehen. Es betrifft dieses die Entlassenen um so schwerer, als sie bereits lange Jahre in städtischen Diensten standen und durch die Entlassung ihre Anrechte auf Pension 2c. berlieren. Die organisierten Breslauer städtischen Arbeiter werden demnächst zu dieser Angelegenheit Stellung nehmen.

Bociales.

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Die

Ueber einen Konflikt des jeßigen Landwirtschaftsministers zu Gunsten des früheren Landwirtschaftsministers von Hammerstein 2ogten hatte das Ober- Verwaltungs­Geschäft und Gewerbe. Das Arbeiterfekretariat in Beuthen   gericht zu befinden. Den Aulaß dazu bot ein Civilprozeß gegen ist nun auch vom Oberlandesgericht Breslau   abermals als ein v. Hammerstein- Logten, den mehrere Befizer aus der Wester- und Aus der Gemeinde- Arbeiter- Bewegung. In Crefeld anmeldepflichtiger Gewerbebetrieb bezeichnet worden Der Sekretär Lindermarsch( Regierungsbezirk Aurich  ) angestrengt hatten. hat die Verwaltung der städtischen Gaswerke den Betriebsarbeitern Winter ist schon einmal zu Geldstrafe verurteilt worden, weil er den Deichachts Versammlung der genannten Marschen hatte auf Grund ihrer bezüglichen Eingabe den Achtstundentag be- angeblichen Gewerbebetrieb nicht angemeldet hatte und dieses Urteil seiner Zeit zu den Kosten zu den Kosten der Besteinung der Deiche willigt. Diefelbe Arbeiterzahl soll jedoch bei der achtstündigen war vom Oberlandesgericht bestätigt worden. Da er auch dann nicht nur die Besitzer der Pfandgrundstücke, das heißt der Schicht die gleiche Arbeitsleistung vollbringen wie bisher in der die Anmeldung unterließ, wurde er abermals angeklagt und wieder dicht an den Deichen gelegenen Grundstücke, sondern auch die übrigen zwölfstündigen Arbeitszeit, weshalb auch die interessierten Ar- verurteilt. Mitglieder der Deichkommunion herangezogen. Die Kläger erhoben beiter von dieser Regelung des Achtstundentags nicht besonders Inzwischen waren auf Grund der Interpellation unserer Ber  - vergeblich Einspruch beim Regierungspräsidenten und Beschwerde erbaut find. treter im Reichstage die Erklärungen Posadowstys erfolgt. Reichstag   bei Herrn Hammerstein- Lorten als dem damaligen Minister für und Regierung find darüber einig, daß Arbeiterfekretariate nicht als Landwirtschaft und Domänen. Nachdem v. Hammerstein die Be­anmeldepflichtige Gewerbebetriebe zu gelten haben. Das Landgericht schwerde zurückgewiesen hatte, erhoben die Herren die Schadensersatz­verurteilte aber, trotzdem und obwohl num auch die Staatsanwalt- flage gegen ihn und machten geltend, der Minister habe schaft zu Gunsten des Angeklagten Revision einlegte, bestätigte das es bei der Entscheidung der Sache an der erforder= Oberlandesgericht, wie der Leipziger Volkszeitung" berichtet wird, lichen Sorgfalt fehlen lassen. Er hätte den Beschluß das verurteilende Erkenntnis abermals. der Deichachts Versammlung für ungültig erklären müssen, weil Die geschäftliche und die gewerbsmäßige Seite des er gese zwidrig sei. Die Kosten der Besteinung des Deichs Betriebes des Arbeiterjekretariats müsse man scheiden. Die geschäft- gehörten zu den ordentlichen Deichlasten, und diese seien nach liche Seite sei die Gewährung von Rechtshilfe an Arbeiter, und auf der Deich- und Sielordnung von den Pfandpflichtigen diese allein habe sich die Aeußerung des Grafen Posadowsky bezogen. allein zu tragen. Sie, die Kläger  , feien somit erheblich ge­Von der gewerbsmäßigen Seite aber habe kein Vertreter der Re- schädigt. Zur Verhandlung vor dem Civilgericht kam es nicht, denn gierung etwas gefagt, weder bei der Beratung der Gesegesbestimmung, der jezige Landwirtschaftsminister erhob vorher den Konflikt und noch bei der Beantwortung der Juterpellation. Die gewerbsmäßige erklärte den Civilstreit für unzulässig. Seite diefer Unternehmungen sei etwas ganz andres wie ihre geschäftliche Seite, und da der Vorderrichter ohne Rechtstrrtum In Berlin   traten die Arbeiter der Garten- und Park die Gewerbsmäßigkeit als vorhanden feststellte, sei der Senat verwaltung dem obengenannten Verbande bei. Den Arbeitern des Ober- Landesgerichts an diese Feststellung gebunden. Auch eine der Berliner   städtischen Markthallen wurde ein Arbeiterausschuß Verlegung des Begriffs des Gewerbetreibenden liege nicht vor, denn bewilligt. Bei der Mitgliederwahl zu demselben siegten die Kandidaten der Angeklagte sei der Leiter des Betriebes. des Verbandes. Die Unterscheidung zwischen geschäftsmäßig und gewerbsmäßig Die Dresdener   städtischen Arbeiter führten fürzlich in einer ist ja nicht das geistige Eigentum des Ober- Landesgerichts Breslau  ; öffentlichen Versammlung lebhaft über die ungenügenden Löhne Ve- es wäre aber sehr erwünscht, wenn es in seinem Urteile auch die schwerde, die gegenwärtig beim Tiefbauamt gezahlt werden. Die Unterscheidungsmerkmale für diese beiden Begriffe angegeben fraglichen Arbeiter werden mit 2,70-2,80 m. pro Tag entlohnt. Da hätte. Es bedürfte nämlich schon einer ausgewachsenen Kunst der viele städtische Tiefbauarbeiter in den Wintermonaten gänzlich aus juristyayen Haarspalterei, um diesen Unterschied aufzuzeigen. sezen, die andren aber 4 Monate hindurch bei erheblich reduciertem Betriebe für einen Tagelohn von 2,00 M. arbeiten mußten, so haben mehrere Arbeiter um Armen unterstützung bei der Behörde eintommen müssen, was für die Dresdener   städtische Verwaltung gewiß sehr beschämend ist.

Die Stettiner städtischen Arbeiter beschloffen, abermals bei dem Magistrat um die Einführung eines Ruhegeldes und der Hinter­bliebenen- Versorgung vorstellig zu werden, nachdem sie auf ihre vorjährige Eingabe keinen Bescheid erhalten haben.

In Kassel   beschlossen die städtischen Arbeiter, sich dem Gemeinde- Arbeiterverbande anzuschließen; sie standen bisher jeder gewerkschaftlichen Organisation fern.

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durch einen Stommissar vertreten wurde, erklärte den Konflikt für Das Ober Verwaltungsgericht, vor dem der Minister begründet, so daß der Civilprozeß gegen den Erminiſter v. H.-L. ohne weiteres e in zu stellen ist. Bräsident Strigler führte aus: Die Deich- und Sielordnung überlasse in Zweifelsfällen die Entscheidung darüber, ob eine außerordentliche oder eine ordentliche Deichlast vorliege, dem Regierungspräsidenten. Dieser habe nun Entscheidung getroffen, nachdem er eingehend die Verhältnisse ge= prüft habe. Ein Mangel an Sorgfalt tönne ihm nicht vorgeworfen werden. Somit müsse auch die auf das Material des Regierungs­präsidenten gestüzte Entscheidung des zuständigen Ministers als Ergebnis pflichtmäßiger Prüfung angesehen werden.

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Moderne Gesetzesfabrikation. Durch einen in Kaiserslautern   Zum Musolino- Prozeß. Seinen berühmten Bauditen hat das borgekommenen Fall wurde die große Oeffentlichkeit auf die That- sommige Italien   zu jeder Zeit gehabt. Der moderne Held aller fache aufmerksam, daß die letzte Novelle zur Gewerbe- Ordnung zwar romantisch veranlagten Gemüter jenseits der Alpen   ist jetzt Musolino. die Einrichung der Lohnzahlungs- Bücher für minderjährige Arbeiter Sagen haben sich um die Person dieſes Spizbuben geivoben und in vorschreibt, auf die Nichtbefolgung der Vorschrift aber feine Strafe Liedern wird er verherrlicht. Besonders soll es die Tapferkeit, vor Sägemüller- Streik in Baden. In Bühlerthal befinden sich jetzt. Ein Fabrikdirektor in Kaiserslautern   hatte für seine 672 minder allem aber die die diesem Aus­Gerechtigkeit sein, fämtliche Säge- Arbeiter im Ausstand. Sie verlangen eine zwölf- jährigen Arbeiter keine solchen Bücher eingerichtet und war deshalb plünderer wehrlofer Reisender in den Augen seiner Lands­stündige Arbeitszeit und eine Lohnerhöhung um 10 Prozent. Bis im Mandatswege in Strafe genommen worden. Das Schöffengericht leute eine Art Glorienschein ums Haupt webt. Man er= her wurde auf den Sägemühlen vierzehn Stunden gearbeitet, ohne bestätigte die Strafe. Es erkannte zwar an, daß keine formelle zählt zum Beispiel von einem seiner legten Streiche: Bause, bei Tag und Nachtschicht. Dabei betrug der Durchschnitts- Strafbestimmung für die Nichtbefolgung der Vorschrift vorhanden sei, Ein Bäuerlein kommt aus Roseli nach Reggio   in Calabrien   vom Tohn pro Stunde 16 Pf. Der chriftliche Holzarbeiter- Verband suchte daß aber nach der Entstehungsgeschichte der Vorschrift die Absicht Markte  . Er hat eine Kuh zu einem guten Preise an den Mann durch Vermittlung des Bürgermeisters sowie des Gewerbe- Inspektors des Gesetzgebers, die Nichtbefolgung unter die Strafbestimmung gebracht und kehrt mit gut gefüllter Börse heim. Während er mun die Arbeitsverhältnisse in etwas zu bessern. Die Sägereibefizer des§ 150 G.-O. zu subsummieren, zweifellos fei. Das angerufene darüber nachdenkt, wie er das Geld am besten anlegen könnte, trift lehnten jedoch jeden friedlichen Vergleich ab und verlangten, daß die Landgericht stellte sich jedoch, wie wir seiner Zeit schon berichtet hinter einem Baume ein Brigant hervor." Ich bin Musolino, die Arbeiter aus dem Verbande treten müßten. Auf einer Mühle haben, auf den rein formalistischen Standpunkt, daß die Straf­fündigte man dann verschiedenen Arbeitern wegen ihrer zu bestimmung fehle und deshalb nicht gestraft werden könne. Dieser gehörigkeit zum Verbande, worauf der allgemeine Ausstand ver- Ansicht hat sich jetzt auch das von der Staatsanwaltschaft an­fündet wurde. gerufene Oberlandesgericht München   angeschlossen und die Revision verworfen.

Konflikte im Bergban. Große Erbitterung herrscht in Waldenburg und Umgegend, weil 200 Bergarbeiter gekündigt find, die sich weigerten, statt der bisherigen Zehnstundenschicht die Zwölfftundenschicht zu verfahren.

In Siegen find am Dienstag 500 Bergleute nicht angefahren, weil die Verlängerung der Frühschicht und der Ausfall der Nacht schicht angeordnet worden ist.

Börse oder das Leben!" Jammernd und klagend liefert der Aermiste sein Geld dem Wegelagerer aus und geht weiter. Kurze Zeit darauf begegnet er einem zweiten Banditen( das ist in dem schönen Lande nichts Außergewöhnliches, da die Konkurrenz unter den Straßenräuberu sehr groß ist). Es stellt sich nun heraus, daß der Richtig ist allerdings, daß das Fehlen der formellen Straf- zweite Räuber der wirkliche Musolino ist, mithin der erste den Namen bestimmung nur eine Art Redaktionsversehen ist; das Wort Lohn- Musolino schmählich mißbraucht hat. Wütend über das Vorgefallene zahlungs- Bücher ist erst im Laufe der Reichstagsverhandlungen verfolgt er seinen Doppelgänger, trifft ihn und schießt ihn nieder. in das Gesetz gekommen zur schärferen Kennzeichnung eines Begriffs, Dann giebt er dem Bestohlenen großmütig das Geld wieder. So der in der Vorlage schon enthalten war. Man hat dann nur verlange man sich in Italien   für solche Heldenthaten begeistert, wird gessen, auch die Strafvorschrift dieser Aenderung anzupassen. die Polizei dem Räuberumvesen gegenüber machtlos bleiben. In diesem Fall ist es kein Schade, daß ein Produkt social­politischer Quadjalberei wirkungslos bleibt; ein Kennzeichen für die pfuscherhafte Methode, die bei der Fabrikation von Arbeiterschu Vorschriften beliebt wird, bleibt es aber immerhin.

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Die Heilighaltung des Feiertage gilt im Staate der Gottes­furcht und frommen Sitte als eines der höchsten Gebote, und eine Anzahl alter und neuer Polizeiverordnungen sowie gesetzliche Vor­schriften find erlassen, um die heilighaltung des Feiertags zu er Lehte Nachrichten und Depeschen. zwingen. Bekannt ist, daß wegen Uebertretung derartiger Sonntags­Berechnung und Anfangszeitpunkt des in§ 88 2bf. 2 heiligungs- Vorschriften insbesondere Arbeiter schon oft bestraft worden des Gewerbe- Unfallversicherungs Gesetzes vorgeschriebenen Zur Katastrephe auf Martinique  . find, die die vorgeschriebene Sonntagsruhe durch fichtbares Tragen Beitraums von einem Jahre. In einen Schiedsgerichtsnrteile New York  , 10. Mai. Ein heute nachmittag 1 hr 46 Min eines Bädchens Flugblätter freventlich störten. Wenn die Behörden war ausgeführt, die Berufsgenossenschaft werde durch diese Gesetzes- in Fort de France   aufgegebenes Telegramm meldet: das so sorgfältig auf die Heiligung des Feiertags sehen, dann muß man bestimmung gehindert, nach Ablauf von zwei Jahren nach der Rechts- Erdbeben hat aufgehört, die vulkanischen Eruptionen dauern jedoch fich doch wundern, daß in Kiel   am Himmelfahrtstage traft der erstmaligen endgültigen Feststellung der Entschädigung eine auf verschiedenen Bauten gearbeitet wurde, wie herabseßung der Rente vor dem Ablauf eines weiteren, also des noch an. an jedem Werktage. Allerdings waren es Streitbrecher, die dritten Jahres" vorzunehmen. Dieser Auslegung ist das Reichs­am Feiertag unter den Augen von Polizeibeamten ihre für den Versicherungsamt in einer Rekursentscheidung vom 8. Januar 1902 Staat, besonders aber für die Unternehmer so nützliche Thätigkeit entgegengetreten, da sie weder in dem Wortlaute noch in dem gesetz- Zürich  , 10. Mai.  ( B. H.  ) Der Berlin  - Mailänder   Personenzug entfalteten. geberischen Grunde der Bestimmung eine Stüye finde. In den ist furz vor der Einfahrt in den Bahnhof St. Gallen   infolge Gründen der Entscheidung wird folgendes ausgeführt: Schwellenlockerung durch Regen entgleist. Die Lokomotive und mäßig besetzt war, sind nur wenige Reisende verletzt. Die meiſteni mehrere Waggons wurden zertrümmert. Da der Zug erlitten Arm- und Beinbrüche. Nähere Details fehlen ne 5.

Ausland.

Ein neues Eisenbahn- Unglück.

Loubet   als Schiedsrichter.

Schiffbrüche.

In den Elektricitätswerken Union   in Hirschstetten  ( Oestreich) Gesetzes geht nur dahin, daß nach Ablauf von zwei Jahren zwischen Der Wortlaut des§ 88 Abs. 2 des Gewerbe- Unfallversicherungs­dauert der Streit der wickler unverändert fort. Wie uns die Streiffommiffion mitteilt, hat sich ein Arbeiter aus den Berliner   zwei Feststellungen Zivischenräume von einem Jahr liegen müßten. Union  - Werten zu Streifbrecherdiensten bereit gefunden. Mit Rücksicht wollte man daraus das folgern, was das Schiedsgericht folgert, fo auf diesen Umstand, und da sich die Werkleitung auch sonst in würde man regelmäßig schon für eine in den ersten zwei Jahren Deutschland   nach Streitbrechern umsieht, wird dringend ersucht, den liegende Feststellung auf eine Geltungsdauer von über einem Jahre fommen. Es würde also, wenn man dem Schiedsgericht folgte, die Nom, 10. Mai.  ( W. T. B.) Die Regierungen von Italien Buzug von Wicklern nach Hirschstetten   fernzuhalten. Tegte in den ersten zwei Jahren liegende Feststellung immer mehr und Guatemala   beschlossen im Interesse der in Guatemala  In Gibraltar   ist ein Streit der Kohlentäger aus oder weniger über ein Jahr, möglicherweise sogar bis zu drei Jahren lebenden italienischen Unterthanen, die mit der Regierung der Republik  gebrochen. Die Arbeiter wurden dort von einigen Mitgliedern in Geltung bleiben müssen, während für spätere Rentenfeststellungen in Konflikt geraten waren, das Schiedsgericht des Präsidenten Loubet  ber englischen Socialdemokratie organisiert und ihr Kampf richtet nur eine Mindestdauer von höchstens einem Jahre vorgeschrieben ist. anzurufen. Loubet   hat das Auerbieten angenommen. fich hauptsächlich gegen die neue Arbeitsordnung, die der Unter- Dem aber widerspricht der leitende Gedanke der Bestimmung und nehmer- Verband den Arbeitern aufzudrängen versucht. Der General- der bei ihrer Entstehung zum Ausdruck gekommene Anlaß und Zweck tommandierende von Gibraltar   ist der bekannte englische   Held" von derselben. Denn ihre Aufnahme in die Vorschriften über die Ladysmith, General   George White, der selbstverständlich stets den Unter- Aenderung rechtskräftig festgestellter Renten entsprang der Erwägung, nehmern zur Verfügung steht. Er unterdrückte auch das daß zwar in der ersten Zeit nach dem Unfall ohne zeitliche Schranken focialdemokratische Organ, das unsre Genossen dort ge- den in schnellerer Folge eintretenden Veränderungen im Zustand der gründet hatten, Verlegten durch Rentenänderungsbescheide Rechnung getragen werden Der Streik der dänischen Hafenarbeiter ist nunmehr beendet. dürfe, daß sich dies aber im Interesse der Rentenberechtigten, um Der Hafenarbeiter- Verband faßte den Beschluß, den Streit überall ihnen eine ihnen schädliche Unruhe zu ersparen, verbiete, sobald ein im Hafen anfzuheben. Streifende, die fich genötigt sehen, die Arbeit gewiffer Zeitraumi, den der Gesetzgeber auf zwei Jahre nach der zu den Bedingungen, die ihnen angeboten werden, wieder aufzu- erstmaligen Rentenfestsegung festgelegt hat, verstrichen sei. nehmen, sollen nicht als Streitbrecher angesehen werden. Die diesem Grunde wurde bestimmt, daß zwischen zwei aufeinander­folgenden, nach Ablauf der zweijährigen Frist vorgenommenen Centralleitung des Hafenarbeiter- Verbandes erläßt einen Aufruf an anderweitigen Feststellungen ein Zeitraum von mindestens einem die Arbeiter aller Berufe, vorläufig keine Arbeit im Hafen anzu Jahr liegen müsse. Dagegen wird nicht auch, wie das Schieds­nehmen, weil circa 1000 Hafenarbeiter arbeitslos find.- gericht unterstellt, erfordert, daß der gleiche Zeitraum von einem Lohnreduktion. In der fürzlich in London   abgehaltenen Jahr auch nach Ablauf der zweijährigen Frist verstrichen sein müsse, Konferenz der Grubenbesiger und der Führer der Bergarbeiter ehe zur erstmaligen Abänderung der bis dahin gewährten Ents Athen  , 9. Mai.  ( W. Z. B.) Die Diebe, tvelche den Ein­föderation wurde eine Lohnreduktion von 10 Prozent ein- fchädigung geschritten werden dürfe. Die Beklagte war also, nachdem bruch in der königlichen Villa zu Dekelia verübten, sind gefaßt timmig beschlossen. Der Beschluß soll jedoch vorerst den Mitgliedern zwei Jahre nach der Rechtskraft ihres ersten Festsetzungsbescheides vom worden; es find fünf Gendarmen von dem Wachtkommando der der Föderation zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Lohn 19. Mai 1898 verfloffen waren, nicht genötigt, noch ein drittes Jahr zu Billa  . Die gestohlenen Gegenstände, von denen mehrere einen hohen eduktion dürfte sich auf mindestens 250 000 Arbeiter beziehen. warten und dann erst die Herabsetzung der Vollrente vorzunehmen. Wert haben, find wieder gefunden worden. Berantwortlicher Redacteur: Carl Leid   in Berlin  . Für den Inseratenteil verantwortlich: Tb. Glode in Berlin  . Drud und Berlag von Mag Bading in Berlin  

Rom  , 10. Mai.  ( B. H.  ) Auf dem Mittelmeer   Herrscht starter Südwest st ur m. Zahlreiche Schiffbrüche werden gemeldet. Bei Danzio ist ein aus Marseille   eingetroffener britischer Dreimaster gestrandet. Ein Leuchtturm wurde zerstört, die ihn bes dienenden Matrofen konnten erst nach mehrstündigem ver­zweifelten Anstrengungen durch Boote der Kriegsmarine gerettet werden. Nach Meldungen aus Civitavecchia   sind alle im Hafen bes findlichen Schiffe mehr oder weniger schwer beschädigt; eine Brigg Aus ift gefunden.

Aleffandria( Biemont), 19. Mai.  ( W. T. 8.) In der ber gangenen Nacht entstand im hiesigen Theater ein Brand. Trotzdem fofort Hilfe zur Stelle war, ist das Theater völlig zerstört worden. Berunglückt ist niemand.

Hierzu 4 Beilagen u. Unterhaltungsblatt.