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Nr. 296. 19. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Freitag, 19. Dezember 1962

Zur Gewerkschaftsdebatte

geht uns die nachstehende Einsendung des Genossen Silberschmidt zu: Der Bericht im Vorwärts" Nr. 290 über die Versammlung der Berliner   Gewerkschaftskommission läßt mich sagen:" Redner führt einige Erfahrungen aus der Maurerbewegung aus der Umgegend von Berlin   an, um zu beweisen, daß unter der Maske der freien Selbstbestimmung die Sonderbündelei sogar dem Streifbruch und Denunziantum diene."

Ju Nr. 291 des Vorwärts" erklärt Gehl im Auftrage des Vor­standes des Interessenvereins: Was die Behauptung Silberschmidts anbetrifft, daß die Sonderbündelei, womit er jedenfalls uns meint, unter der Maske der freien Selbstbestimmung Streifbruch und Denunziantentum treibe, eine leere und beweislose Behauptung ist, die als Verleumdung bezeichnet werden muß.

Der Bericht des Vorwärts" kann aus bestimmten Gründen nicht vollständig sein, aber aus der Sazbildung und dem Schlußwort Sienen  " geht hervor, daß Redner sagte und an Beispielen betvies, daß die Folgen und Begleiterscheinungen der Sonderbündelei jene ver­werflichen Handlungen erleichtere, und Leuten die dazu neigen, beim Vor­handensein doppelter Organisationen früher Gelegenheit gegeben ist, da mangelnde Kontrolle und Disciplin sowie Haß diese Thaten be­günstige. Ich führte aus, daß in mehreren Orten in der Nähe Berlins Maurer Sonderorganisationen gründeten, die wegen Nicht­innehaltung von Organisationsbeschlüssen grundsäglicher Art, Sperre und Streilbruch, sowie Denunziantentum, ausgeschlossen, sowie aus solchen, die wegen Verstößen gegen die Solidarität, Schulden 2c. vor dem Ausschluß standen, oder Schulden, persönlichem Streit oder da ihnen der Beitrag zu hoch, austraten. Die Gründungen gingen in allen Fällen unter dem Schuße und vollen Einverständnis der Berliner  Tokalen Leitung vor sich. Somit tamen diese meistens dunklen Existenzen in Besitz der Ehre, anerkannten Arbeiterorganisationen anzugehören. Beständen keine Sonderorganisationen, so müßten diese Leutchen sich dem demokratischen Grundsatz gemäß fügen, oder sie ständen außer halb der Gemeinschaft und könnten ihr Zerstörungswert nicht unter der Maske der Organisation treiben.

Streit in der Drganisation, deren Ausgangspunkt die Sonder- dorf telephonisch zu erwirken, daß Bethke unverzüglich in Haft ge­organisations- Gründung wurde. Inzwischen ist gerichtsnotorisch fest nommen werde. gestellt, daß Waldt seine Kollegen aus Haß bei seinem Arbeitgeber Die Vertheidiger ersuchen, die Angeklagten nur vorführen zu denunzierte, wie der Inhalt folgender Karte beweist: lajsen.

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Geehrter Herr Sch Wir Endesunterzeichneten teilen Sie hierdurch mit, daß Sie auf Ihrem Neubau den Führer der Socialdemokraten Deegner ( Maurer) beschäftigen. Der Streit wird bald losgehen.

Mehrere unorganisierte Maurer. Waldt ist nun aus dem Lokalverein ausgeschlossen. Aber der Gründung der Sonderorganisation und den durch dieselbe hervor­gerufenen inneren Kämpfen, die auch nach außen die Einheit der Attion störten und solche Dinge dem Unternehmertum auch nicht ver­borgen bleiben, danken es die Kollegen, daß sie ihre 1900 nicht er reichten Wünsche, insbesondere die neunstündige Arbeitszeit, nicht von neuem erheben konnten.

Die Richtigkeit der obigen Thatsachen bestätigen hiermit: Waldt. Heidenreich, Nowawes  . Gust. Wittenbecher, Potsdam  . Karl Berger. Wilh. Trogowski, Nauen  . Fr. Lemme. Aug. Deegner, Spandau  . Veispiele, in denen sich die Gefahr, zu welchen die Sonder­bündelei führt, zeigt, könnte ich noch mehr anführen, auch andre Organisationen, welche mit dieser Plage behaftet sind werden sie beliebig vermehren können.

Zu dem Angeführten wird in dem einen oder andren Fall ge­sagt werden: nach unsrer Kenntnis oder den Aussagen der Ver­trauensmänner der lokalen Nichtung hat sich der Fall etwas anders zugetragen. Doch das wäre ein Spiel mit Worten.

Der Gerichtshof beschließt nach längerer Beratung: Da die ver antwortliche Vernehmung der Angeklagten erfolgt ist, und die Straf­fammer ihre Anwesenheit für nicht erforderlich hält, soll die Verhand­Tung in Abwesenheit der Angeklagten fortgesetzt werden. Der Gerichtshof beschließt ferner: in Erwägung, daß die Angeklagten der ihnen zur Last gelegten That dringend verdächtig sind, ferner in Erwägung, daß die Angeklagten mit Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe fluchtverdächtig erscheinen und ohne Grund an Gerichtsstelle nicht erschienen sind, sie in Untersuchungshaft zu nehmen.

Hierauf wird in der Beiveisaufnahme fortgefahren. der Eschweger   Linie ableiten zu können. Frau Gastwirt Pilzeder glaubt ihre Erbberechtigung von Präsident: Sie sind in der Broschüre wiederholt als Zeugin genannt worden. Was wissen Sie darüber zu befunden, daß Graf Douglas aus der Brandtschen Hinterlassenschaft einen großen Betrag erhoben habe.

Zeugin ileder: Sie fei 1897 oder 1898 mit der ver­storbenen Amalie Brandt in Holland   auf dem Archiv gewesen. Frau Johanne Brandt sei schon früher einmal gleichfalls dort gewesen. Da habe ein Mann, von dem sie eine Bescheinigung verlangten, ein Aftenstück hervorgeholt, sie habe genau gesehen, daß darin Zahlen ver­zeichnet und der Name Douglas geschrieben war. Der Mann habe da Es handelt sich darum, festzustellen, daß dem Wesen der Sonder- hineingeblidt und in gebrochenem Deutsch zu ihnen gesagt:" Weshalb bündelei eine der Arbeiterbewegung feindliche Tendenz innewohnt, fommen Sie denn hierher? Bleiben Sie doch bei sich im Auswärtigen die ihrem ganzen Wesen nach mit Sicherheit zu Konflikten unter Amt und bei dem Grafen Douglas, da finden Sie ja alles, was sie den Arbeitern führt und ihr die besonders heute über alles not- für die Erbschaft brauchen! Präsident: Sie sprechen von wendige Einigkeit und den Charakter der Einheitlichkeit im Kampfe einem Archiv. Woher wissen Sie denn, daß es das Archiv" wvar? nimmt und sie geteilt und zersplittert dem Gegner dem wirtschaft- Zeugin: Frau Brandt hat es gesagt. Auf weiteres Be­lichen wie auch den politischen ausliefert; die den Streit der Ar- fragen bekundet die Zeugin, daß ihr Frau Timm einmal gesagt habe: beiter unter einander entfacht und die den Arbeiterorganisationen Graf Douglas habe ihr bestätigt, daß er unter seines Vaters Nachlas innewohnende hohe sittliche und moralische Kraft, den Geist und ein Codicill gefunden habe, welches die Namen der Erben enthielt. Charakter erziehende und veredelnde Wirkung nicht zur vollen Ent- Rechtsanwalt Simons: Ist die Zeugin nicht auch einmal auf faltung kommen läßt, sondern den fleinlichen, auf das Persönliche der holländischen Gesandtschaft hierselbst gewesen? 3eugin: gerichteten Kampf in den Vordergrund drängt und die Bildungs- Jawohl. Da hat ein Mann, der gebrochen deutsch   sprach, zu mir stätten, Bresse wie Versammlungen zum Tummelplatz wüsten Ge- gesagt: Es thut mir leid, Ihnen das sagen zu müssen: Ihre Re­zänke herabwürdigen, der verrohend auf Gemit und Charakter wirken gierung ist der eigentliche Betrüger, die holländische Regierung ist für muß; die die Disciplinlosigkeit Lettere Sap muß; die die Disciplinlosigkeit begünstigt und jeden, dem alles, was vorgekommen, nicht verantwortlich. Rechtsanwalt feine Organisation mal nicht seinen Willen erfüllen kann, die Mög- Dr. Schwindt: Wo war denn die holländische Gesandtschaft?- lichkeit giebt, in eine andre zu gehen, bis er auch diese wieder als 3euge: In der Voßstraße, 4 Treppen hoch. Rechtsanwalt Taubenschlag benüşt; die jedem Querulanten und unsauberen Dr. Schwindt: Ist es richtig, daß Sie auch an die Charakter gestattet, in einer andren Organisation sein Inivesen zum Schaden der Gesamtbewegung zu treiben.

Der Vorstand des Interessenvereins verschiebt im Handumdrehen die Sache; aus einigen Beispielen aus der Umgegend Berlins  " macht er die gesamte lokale Maurerbewegung, und für das Wort dienen", das zeigen soll, daß die gezeichneten Umstände Folgen der Sonder­bündelei sind, schiebt er das Wort treiben" unter. Lettere Sag­bildung fegt dann allerdings als Zweck und Ziel der Organisation Streifbruch 2c. voraus.

Diese Verdrehung enthebt mich der Pflicht zu antworten; gegen das was ich nicht sagte, brauche ich mich nicht zu verteidigen. Auch darüber streite ich mich nicht mit dem verehrten Vorstand an dieser Stelle, iver bisher die Einigung der beiden Maurer­organisationen verhinderte. Um das festzustellen, rate ich, selbst oder durch einen Genossen, der Ihr Vertrauen besigt, beim Vorstand des Verbandes zu beantragen, zivecs Uebertritt in den Verband in Verhandlung zu treten. Wird der Antrag abgelehnt oder Ihnen unter loyalen Bedingungen der Nebertritt nicht ermöglicht, dann will ich mich in diesem Fall als überführt erachten und in Sack und Asche Buße thun.

Soweit es sich um einige der thatsächlichen Beispiele handelt, gebe ich den Organisationsvertretern der Orte das Wort: 1. 1898 gründete sich unter Beisein und im Einverständnis der Berliner   Leitung in einem gesperrten Lokal in Nowawes   ein Lokalverein. Er setzte sich zusammen aus 23 wegen Streifbruch ausgeschlossenen Maurern. Die Verbindung mit der Berliner Zeitung   stellte ein Maurer Werle her, der durch Denunziation drei Kollegen ins Ge­fängnis gebracht hatte und dem Amtmann Ring später das Material zu jener denkwürdigen Landtagsrede lieferte, die den angeblichen Terrorismus der Maurer behandelte.

Die Gründe, principielle wie praktische, aus welchen sich die Gegnerschaft der Sonderbündelei rechtfertigt, tönnte ich vermehren, doch muß ich Rücksicht auf den Raum des" Vorwärts" nehmen. Ich sage also nicht, daß diese Wirkung eine beabsichtigte ist, sondern sie ist die logische Folge.

Königin- Regentin

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von Holland   geschrieben haben? Zeugin: Das ist richtig. Darauf hin sind wir auf die Gesandtschaft bestellt worden. Rechts­anivalt Dr. Schwindt: Hat der Beamte auf der Gesandtschaft nicht noch sonst etwas gesagt? 3eugin: Wir hatten ihm gesagt, wir würden uns nochmals an die Königin wenden und darauf hat er gesagt:" Meine Damen, machen Sie uns nicht unglücklich, da unsre Majestät von alledem nichts weiß. Rechtsanwalt Dr. Thiele: Hat die Zeugin nicht die Abschrift eines Briefes gesehen, den Graf Douglas aus Holland   einmal geschrieben hat? 3eugin: Ge viß, solche Abschrift habe ich gesehen. Vertheidiger: Was stand darin? Beugin: Graf Douglas hatte geschrieben, er habe in Holland   die Akten eingesehen und könne melden, daß die Sache sehr gut ſtehe.

Der Wunsch ist berechtigt, welcher in der Forderung gipfelt, daß alle Instanzen der Arbeiterbewegung, bei jeder passenden Gelegen­heit in Wort, Schrift und Handlung ohue Wenn und Aber zu er­tennen geben, daß die Anhänger der Sonderorganisation sich auf Irrwegen befinden; daß ihnen der Nimbus anerkannter Arbeiter organisationen genommen werde, und auch der Wahn, sie feien zum Schutz der Parteiehre erforderlich. Sage man ihnen: Ordnet Euch als Demokraten dem Willen der Mehrheit unter und wirkt dann inner­halb der einheitlichen Organisationen für Eure Wünsche; so lange fagen seiner Ehefrau. Er berichtet noch über Verhandlungen, die ein­Zeuge Gastwirt Pilze der bestätigt im allgemeinen die Aus­hr das nicht thut, können wir Euch nicht anerkennent. Stürzen die Gewerkschaften damit in der Arbeiterbewegung an- mal ein Kommiffionär Namens Rahlson wegen Ankaufs der Erb­erkannte Grundfäße um? Hat nicht die Partei immer im wohlschaft mit ihnen angeknüpft habe. Herr Rahlson habe 10 Millionen verstandenen Interesse Sonderorganisationen zu beseitigen und zu Mart dafür geboten und gefagt, es sollte das Nadelgeld für des verhindern gesucht? Hat sie nicht da, wo ein Frieden nicht zu er- Milliardärs Vanderbildt Tochter sein. Die Brandts hätten 15 Mill. möglichen war, nicht das Tischtuch zerschnitten? Wie in Erfurt   mit den verlangt. Herr Rahlson sei bei seinem Gebot von 10 Millionen ge­Jungen" und ähnlich in Solingen  ? Als die Hamburger Accordmaurer blieben, man habe gehofft, ihn auf 12 Millionen bringen zu können, den Kampf erschwerten und in diesem Jahre den Streik illusorisch machten, die Sache habe sich aber zerschlagen. mochte es noch angehen, aber als sie eine eigne Parteiorganisation Bezüglich der gründen wollten, rief der Vorstand sehr energisch: Hand weg!

Dieser innere Widerspruch führt zur Spannung und Entfremdung 2. 1900 wurden in Potsdam   12 Mann, die sich den Drganisations- dieser beiden Glieder des proletarischen Stlassentampfes. Niemand beschlüssen nicht fügen wollten, ausgeschlossen.( Littmann, der heute will eine Trennung. Sie haben sich gegenseitig so nottvendig in noch dem Berliner   Lokalberein angehört, wurde öfter ausgeschlossen.) idieller und materieller Beziehung, daß sie niemals von einander Sie gingen zur Berliner   Zokalorganisation und fanden bereitwillige laffen sollten. Gegenteilige Ansichten finden in den Kreisen der Aufnahme. Erst nach fünf Monaten, nachdem den Berlinern mit Gewerkschaften feinen Resonanzboden. Damit es aber auch immer zwingenden Gründen das Gefährliche ihres Treibens und die fo bleibe, räume man jeden Anlaß dazu fort. Grundlosigkeit einer Sonderorganisation vor Augen geführt wurde, Es wünscht auch niemand, daß die Partei Büttel der Getvert­gaben sie es auf, die Sonderbündelei weiter zu protegieren. schaft werde, sondern daß sie nur tonsequent bleibe; und das nicht aus Liebe zu den Gewerkschaften, sondern, wie ich zeigen wollte, zum Wohle der unteilbaren Arbeiterbewegung.

Vereidigung

Rechtsanwalt Dr. Schwindt: Es liege somit im allseitigen Interesse, die Verhandlung möglichst bald, wenn irgend möglich schon morgen, zu Ende zu bringen. Staatsanwalt& iebenow: Jch vill hier gleich noch auf eine andre Dummheit der Urkundenfälscher aufmerksam machen. Wie sie bei den ersten Urkunden die Dummheit begingen, den Grafen Douglas Heinrich" zu nennen, so haben sie die zweite Urkunde vom 5. Mai datiert. Dies war aber ein Sonntag, und an einem solchen wird das Kantonsgericht schwerlich eine Urkunde ausstellen.

1899 blieben die Leute bei der Arbeit am Gemeindehause, als der Bau gesperrt wurde. Vorher hatten sie versprochen, sich an dem Streit zu beteiligen. Somit konnten die Verbandskollegen den Unternehmer nicht zwingen, die aufgestellten Forderungen zu be­willigen, weil die in der Mehrheit befindlichen Lokalisten sich nicht am Streik beteiligten. Die Sperre verlief deshalb ergebnislos. 1902 wurde einem Kollegen mit dem Ausschluß aus dem Ver- Es bleibt dieser Widerspruch den meisten lassenbewußten Arbeitern der noch nicht vereidigten Beugen ersucht Staatsanwalt 2iebenow, bande gedroht, weil er das Arbeiten an Sonntagen und nach Feier- ein unlösbares Rätsel, daß in der Partei demselben Mann heute den Zeugen Paul und die Zeugin Johanna Brandt nicht abend nicht unterlassen wollte, er trat aus dem Verbande und die gelehrt wird, wir brauchen eine Organisation, die dem Gegner wie zu bereidigen. Er denke, man thue diesen Zeugen damit Lokalen nahmen ihn auf. Auch heute halten sie ihre Versammlungen eine Phalang, wie aus einem Guß fich entgegenstellt, morgen derselben selbst einen Gefallen, denn das, was fie hier gesagt im gesperrten Lotal ab. All diese Thatsachen sind der Berliner   fagt: Ja, Guch, die Ihr den Klaffenkampf täglich Brust an Brust haben, fönnen fie unmöglich mit ihrem Eide decken. Leitung bekannt. Werle wurde nicht aufgenommen, nachdem wir führt, thäte diese Einheit wohl auch not, aber so lange es noch Leute Gegen die Vereidigung der Timmschen und Pilzeckerschen Eheleute denselben in der ersten Versammlung entlarvten, die andren wurden giebt, die noch anders denken, müssen wir sie anerkennen. habe er nichts einzutvenden, denn diese seien anscheinend gutgläubig für würdig befunden. und so thöricht, diese Dinge, die sie hier bekundet haben, zu glauben. Der Gerichtshof beschließt, die Zeugen Baul und Johanna Brandt nicht zu vereidigen. Die übrigen werden vereidigt. Staatsanwalt Liebenow theilt mit: er habe die beiden Urkunden, um die es sich gestern handelte, sofort an den General­konsul in Amsterdam   geschickt und ihn ersucht, an zuständiger Stelle festzustellen, ob die Urkunden echt oder unecht seien. Eine tele graphische Auskunft sei in furzer Zeit zu erwarten, die endgültige Auskunft tönne bis Montagabend hier sein. 3. Einige Nauener Mitglieder arbeiteten für einen Rauener Unter­Standpunkt, daß fie aus der Echtheit der Urkunden irgend welche Rechtsanwalt Dr. Thiele: Die Verteidigung stehe auf dem nehmer zu dortigem Lohn und Arbeitszeit in Berlin  . Von der Berliner  Kommission darauf aufmerksam gemacht, daß sie sich den in Berlin   Am Donnerstag hat sich eine Versammlung der lokalen Maurer Schlüsse nicht mehr ziehen wolle, sie werde im Plaidoyer gerade aus üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen unterordnen müßten, leisteten sie mit meinen angeblichen Ausführungen in der Gewerkschaftskommission der Unechtheit der Urkunden ihre Schlüsse zu Gunsten der Ange­teine Folge. Das führte dahin, daß vom Vorstand in Nauen   Berhand- befaßt, wozu ich eingeladen war. Meine Rede hatte nicht den Zivec, klagten ziehen. lungen gepflegt wurden, diese Leute auszuschließen, was auch später meine lokalen Kollegen anzugreifen, fondern die Schädlichkeit geschah. Inzwischen gingen die Betreffenden zur Berliner   Leitung der Sonderorganisation im allgemeinen zu zeigen, um mit dem, und gründeten mit deren Einverständnis hinter verschlossenen Thüren was in den letzten zwei Jahren sich in Berlin   zutrug, die Haltung den Verein. Die Anhänger seyten sich zusammen zum größten Teil der Verbände anläßlich der Gewerbegerichtswahl zu rechtfertigen. aus Schuldnern im Verband, wegen Schulden gestrichener, in Bezug Andrerseits weiß ich, daß diese Versammlung uns nicht gegenseitig auf Junehaltung der Organisationsbeschlüsse unsicherer Stantonisten, näher bringen würde. Und da zum raffen", wie wir Centralen und solchen, denen der Verbandsbeitrag zu hoch ist usw. Den vorlegten Streit Lokalen es nun schon seit 1890 thun, und zwar ohne uns gegenseitig machten sie mit, er dauerte auch nur einige Tage. Die Forderung zu bekehren, ich nicht die geringste Lust verspüre, habe ich mir das für 1902 bekämpften sie bis zum letzten Augenblick und erklärten Vergnügen versagt, nach der Versammlung zu gehen, sondern ihnen sie für undurchführbar und stärkten damit den Unternehmer- mitgeteilt, daß ich im Vorwärts" antworte. Widerstand; fie verleiteten 7 Verbandskollegen zu den Glauben, die Lokalen würden nicht mitstreiten; erstere traten deshalb zum Lokalverein 14 Tage vor dem Streit über. Obwohl num furz vor dem Streit die Lokalen beschlossen, auch ihrer­feits für die Durchführung der Forderung einzutreten, so waren die Folgen der wüsten Agitation und des Bruderstreits doch die, daß insgesamt einige 20 Mann, Gesellen und Poliere, sämtlich bis auf einen dem Lokalverein angehörig, Streifbrecher wurden und die Schußtruppe der Arbeitgeber bildeten, die unzweifelhaft die Schuld Die heutige Sibung, welche Landgerichts- Direktor Opis um daran trugen, daß der Streit verloren ging. 9 Uhr eröffnet, beginnt mit einer Ueberraschung, die die 4. Am 30. Juni 1901 wurde in Spandau   ein Lokalverein weitere Verhandlung in Frage stellt. gegründet. In der Versammlung wurde Gehl von unsren leitenden Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Schwindt teilt folgendes mit: Kollegen, die alte und bewährte Parteigenossen sind, eindringlich Soeben hat mein Bureau antelephoniert, daß dort im Augenblick ein vor den zweifelhaften Elementen gewarnt, welche die Zersplitterungs- Brief des Angeklagten Brandt eingegangen sei, in welchem er mit arbeit betrieben. Beweiskräftig wurde ihm dargethan, daß neun teilt, daß er zur Sizung nicht erscheinen könne, da er weitere Be­Zehntel von den 11 Mann sehr fragwürdige Charaktere feien und weisanträge zu stellen habe. Ich habe angeordnet, daß der Brief so­besonders Waldt ein sehr unsauberer Herr jei und nach eigener Aus- fort hierher gebracht werde. fage der Partei und Gewerkschaft nur angehöre, da sie ihm augen- Auf Befragen erklärt Rechtsanwalt Simons, daß er einen blicklich persönlichen und finanziellen Vorteil bringen. Es mußte nichts. Grund des Ausbleibens des Angeklagten Bethke nicht anzugeben Ihr habt der Minderheit nicht Rechnung getragen bei diesem und wisse. jenem Beschluß; taugen die Leute nichts, so werden wir sie schon er Rechtsanwalt Dr. Schwindt bittet, in Abwesenheit der An­ziehen, antwortete Gehl und der Verein wurde gegründet. Die Ur- geklagten zu verhandeln. Prozessualisch sei dies zulässig, da die An­jachen waren folgende: Während der Aussperrung 1900 hatte Waldt geklagten verantwortlich vernommen worden seien. mit einigen 30 Kollegen das Glück, bei einem Unternehmer zu arbeiten, Staatsanwalt& iebenow: Ich bitte, die Angeklagten in Haft der unfre Forderung bewilligt hatte. Nach unfrem Streifreglement zu nehmen. Sie sind ohne Grund nicht erschienen; es scheint ihnen hatten solche Kollegen 10 Proz. des Verdienstes an die Streittasse ab- irgend etwas bedenklich geworden zu sein. Beide Angeklagte sind in aussagen unterlaufen, geht aus folgendem hervor: Die Zeugin Noff zuführen, in diesem Fall pro Tag 50 Bf. Waldt, der Vorstandsmitglied gerichtlichen Dingen so bewandert, daß sie wissen, fie müssen den war, verhinderte, daß der Bau diesen Beitrag leistete. Der Vor- Anordnungen des Gerichts Folge leisten. Ich bitte, meinen Gerichts­stand rügte folches Betragen; der Amtsenthebung beugte Waldt durch diener mit einem Haftbefehl auf schnellstem Wege nach der Brandt Amtsniederlegung vor. Die Folgen dieser Vorgänge führten zum schen Wohnung in der Petristraße zu senden, ebenso nach Neu- Rahns­

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H. Silberschmidt.

Die Brandtsche Millionen- Erbschaft vor Gericht.

Vierter Tag.

In der Fortsetzung der Beweisaufnahme folgt die Berlesung der Protokolle über die zahlreichen kommissarischen Zeugenbernehmungen, die an den verschiedensten Orten Deutschlands   stattgefunden haben. Die verschiedensten Zeugen sind darüber befragt worden, ob ihnen etwas davon bekannt sei, daß dem Grafen Douglas 5 Millionen und 25 000 Gulden ausgezahlt worden seien. Darunter befinden sich auch Angestellte des Hauses Rothschild in Frankfurt   a. M., mit dem Graf Douglas in Verbindung steht. Im übrigen geht es in den Zeugen aussagen, die zunächst ohne Bert sind, wirr und kraus durchein­ander, es handelt sich im wesentlichen immer nur um Gerüchte, die von einer Person zur andern getragen wurden. Ein Zeuge hat be= fundet: er sei 1898 in Ostbach   bei Aachen   beim katholischen Pfarrer von der Styck zusammen mit Brandt gewesen. Der Pfarrer habe erzählt, daß sein Bruder bei der deutschen   Gesandtschaft im Haag ein Schriftstück eingesehen habe, aus welchem hervorgehe, daß die Brandtsche Erbschaft aus 144 000 000 res.

bestehe. Ein Fräulein Margarethe Gönner in Bernburg   wid verschiedene Briefe des Grafen Douglas an die Erben, insbesondere einen Brief des Sekretärs des Grafen Douglas, Namens Stephany, gelesen haben. In den Briefen sei gesagt worden, daß die Erbschaft bald zur Auszahlung gelangen würde. Eine Brandtsche Erbin, Frau Witwe N off hat ausgesagt, fie habe gehört, daß ihre Schwester ihre Papiere vom Grafen D. habe wiederhaben wollen. Bei dieser Gelegenheit hat Graf D. gesagt, sie bekämen so viel, daß fie anständig leben könnten. Welch ungeheuerliche Dinge bei diesen Beugen­hat u. a. ausgesagt: hr sei vor einigen Jahren von einem im persönlichen Dienst des Grafen Douglas stehenden Angestellten mit­geteilt worden, daß Kaiser Wilhelm II.   einmal eine sehr er­regte Unterhaltung mit dem Grafen Douglas gehabt habe, bei welcher