Daß die Handelskammer zu Mülheim a. Rh. zu diesem Ergebnis gekommen ist, wundert niemand, der die industriellen Verhältnisse ihres Bezirks fennt.
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Sociales.
Krankheit und Invalidität.
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Ein mißglückter Vorstoß gegen das Koalitionsrecht. Der Dachdeckermeister A. Stredfuß in Freiburg in Baden hatte den fühnen Versuch unternommen, die Bekanntmachung der von den Arbeitern über seinen Betrieb verhängten Sperre im Wege des Civilprozesses zu bekämpfen. Die Sperre war in der„ Dach decker- Zeitung" bekannt gemacht und Streckfuß klagte gegen den Redakteur, Genossen G. Hoch in Hanau , beim Landgericht Freiburg auf Einstellung der Bekanntmachung bei 100 M. Strafe für jede Wiederholung.
Der Streik der Schmiede in der Süddeutschen Waggonfabrik zu Kelsterbach ist nach dreitägiger Dauer beendet worden, nachdem die Differenzen zur Zufriedenheit der Arbeiter erledigt waren.
Die Aussperrung auf dem Bremer ,, Bulkan" berichtet die, Ar beitgeber 3eitung" ihren Lefern so: th
nommen.
Bremen . Auf der Werft des Bremer „ Vulkan" in Vegesack ist für diejenigen Arbeiter, welche trotz des Verbots der In Nr. 26 unsres Blattes unter„ Sociales" und im Leitartikel Direktion der Arbeit fern geblieben sind, die Fabrik auf fünf Tage der Nr. 28 wiesen wir darauf hin, daß durch die Ausdehnung der geschlossen. Krankenversicherung auf 26 Wochen zwar ein äußerlicher, aber keinesDas Gericht prüfte den Anspruch des Klägers von allen Seiten Daß die Arbeiter von der Arbeit fern geblieben sind, um der Bewegs vollständiger und wirklicher Anschluß an die Invaliden- Ver- auf Grund der§§ 823, 824, 826 2. G.-B., citierte eine Anzahl erdigung eines im Betriebe des„ Bulfan" verunglückten Kameraden sicherung erreicht sei, weil nämlich der Begriff der Erwerbsunfähigkeit weifung der Klage. Interessant sind aus der Begründung sie sich, den wahren Grund der Aussperrung mitzuteilen, oder sollen Kommentare und erkannte auf tostenpflichtige Ab- beizuwohnen, verschweigt die Arbeitgeber Beitung". Schämt im Sinne des Krankenversicherungs- Gesetzes ein andrer sei, wie im des Urteils die Ausführungen über die Anwendung der Vorschrift ihre Leser glauben, die Arbeiter haben blauen Montag gemacht und Sinne des Invaliden- Gesezes. Das wird in einem Leitartikel der des§ 826 B. G.-B., Schadenzufügung durch Verstoß wider die sind deshalb ausgesperrt worden? Leipziger Volkszeitung" seltsamerweise als eine„ unbegründete Be- guten Sitten. Das Erfurter Gewerkschaftskartell konstatiert in seinem soeben fürchtung" bezeichnet. Zur Begründung heißt es in dem Artikel der" Das Gericht konnte einen Verstoß gegen die guten Sitten erschienenen Jahresbericht für 1902, daß die Mitgliederzahl der dent Leipziger Volkszeitung": in dem Verhalten der„ Dachdecker- Zeitung" nicht erblicken. Ein Kartell angeschlossenen Gewerkschaften gegen das Borjahr um 227 " Für die nach Krankheit von 26 Wochen zurückbleibende mal ist zu bedenken, daß bei der Beurteilung einer fremden gestiegen ist, nämlich von 2360 auf 2587. An Beiträgen brachten die Erwerbsunfähigkeit, die nach§ 16 des Invalidenversicherungs- Handlung auf ihr Verhältnis zu den Normen der Sittlich Gewerkschaften insgesamt im Berichtsjahr 41 583 M. auf, davon Gesetzes zum Rentenbezug berechtigt, sind aber die Bestimmungen feit oder der Sitte den wechselnden Maßstäben der ver- wurden 22 245 M. an Unterstützungen verausgabt. 16 457 M. des§ 6 des Krankenversicherungs- Gefeßes maßgebend. Die Krankheit schiedenen Gegenden, Bevölkerungsklassen, Ständen eines Volkes wurden den Centralkassen der einzelnen Organisationen zugeführt. ist nach einer Revisionsentscheidung des Reichs- Versicherungsamtes Rechnung getragen werden muß. Es ist dem objektiv ur von 1894 auch dann als„ mit Erwerbsunfähigkeit verbunden" teilenden Gericht verwehrt, seine eigne Ueberzeugung, selbst von einer Arbeitslosenzählung wurde in diesem Jahre Abstand ge anzusehen, wenn jemand zwar trotz des zur Zeit bestehenden wenn ihr zufolge ein fremdes Verhalten das Urteil Die längste Arbeitszeit ist bei den Müllern, täglich 13 Stunden, Leidens noch die zur Erzielung des fraglichen Mindestverdienstes des egoistischen, rücksichtslosen und Deshalb fittenwidrigen in einem Falle 16 Stunden, bei Löhnen von 3 bis 3,75 M.; in der erforderlichen Arbeitsverrichtungen vorzunehmen an sich physisch verdienen sollte( zu deutsch : als egoistisch, rücksichtslos umgegend beträgt die Arbeitszeit 16-18 Stunden. Von Streits fähig ist, die Arbeit nur aussehen und sich Ruhe gönnen muß, um und sittenwidrig beurteilt werden könnte. R. d. B.), als die allein maß ist nur der von 31 Formern und Kernmachern zu erwähnen, der nach zu verhüten, daß er durch Verschlimmerung seines Gesundheits- gebende an eine Handlung heranzutragen( auf eine Handlung zu über: 9 wöchentlicher Dauer als verloren beendet wurde. Durch gütliche zustandes für eine längere Zeit die Erwerbsunfähigkeit völlig einbüße, tragen. Red. d. V.). Wenn also in einem Falle wie dem vorliegenden die Bereinbarung erzielten die Brauer ganz annehmbare Zulagen. wenn er also der Arbeitseinstellung als eines Mittels zu seiner Arbeiter, getragen von der Vorstellung ihrer berechtigten Interessen, eine Rechtsbeistand wurde vom Vorstand und von einigen vom Karte völligen Wiederherstellung bedarf". Auch die Zeit der„ Schonung", Rampfmaßregel anwenden, die sie insgesamt und in gutem Glauben für ernannten Personen erteilt. Den Jnnungen und Handwerkskammern welche sich an die Zeit der medizinischen Behandlung der Krank - eine unerläßliche ansehen und die jedenfalls mit den Vorschriften widmete das Startell besondere Aufmerksamkeit und gelang es deshalb heit anschließt, gilt als Zeit der Erwerbsunfähigkeit, welche mit der öffentlichen Ordnung nicht in Widerstreit tritt, so ist es auch, in den Gesellenausschüssen und der Handwerkskammer Ber der Krankheit verbunden" ist.( siehe: Gebhard u. Düttmann, schon deswegen ausgeschlossen, eine allgemein gültige Sitten treter durchzubringen. Der Kassenbericht weist eine Einnahme von Kommentar zum Invalidenversicherungs- Gesetz, Altenburg 1901; regel zu konstruieren, welche vom Interessenstandpunkt des 1340,47 M. und eine Ausgabe von 714,48 M. auf, mithin verbleibt Seite 194.)" entgegengesetzten Standes aus diese Maßregel für maßlos erklärt. ein Bestand von 625,99 M. Bemerkenswert ist noch die Errichtung von der Klage gerügten Verhaltens für möglich halten wollte, Beliebtheit erfreut. Alles in allem konstatiert der Bericht, daß die Aber auch wenn man objektiv eine abweichende Bewertung des einer Lesehalle, die sich in der kurzen Zeit ihres Bestehens allgemeiner würde nichtsdestoweniger ein Vorgehen gegen den Beklagten nach Strife nicht im stande war, die einzelnen Organisationen zu gefährden, § 826 nicht zulässig sein. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch verwirft im Gegenteil, eine geringe Steigerung in fast allen zu verzeichnen ist. nur eine vorsätzliche Schadenzufügung, die auf einem Verstoß gegen die guten Sitten beruht. Hiermit ist vom Gericht ge= fordert, der daß fremde Sphäre eingreifende sich Der Streit der Wiener Konfektionsschneider. Neuerdings haben bewußt gefvesen ist, es werde sein Verstoß gegen die Sitte zu wieder eine Anzahl von Stückmeistern die Forderungen der Gehilfen fremdem Schaden führen, daß er sich also auch der jittenwidrigen Eigen- durch Unterschrift anerkannt. Infolgedessen hat die Zahl der fchaft seines Verhaltens bewußt gewesen ist. Bei der unbestreitbaren Streikenden erheblich abgenommen. Den weitaus größeren Teil bilden Verschiedenheit der ständischen Anschauungen, auf welche, bereits hin- die Gehilfen, deren Meister aut solche Konfektionäre liefern, die gewiesen wurde, ist aber bei den Arbeitern und demgemäß auch bei bisher den Lohntarif nicht bewilligt haben. Es ist leider nicht zu Sem Beklagten, der ein Interessenorgan dieser Klasse redigiert, die hoffen schreibt die„ Wiener Arbeiterzeitung " daß die heute Annahme nicht in Betracht zu ziehen, daß sie sich eines fitten noch Streifenden in kurzer Zeit den Stampf werden aufgeben können. nicht widrigen Verhaltens bewußt gewesen seien. Man hat es jetzt mit den hartnäckigsten und verbohrtesten Kon= feftionären zu thun, und es kann noch eine hübsche Zeit dauern, bis in diese Krämerhirne Vernunft einzicht.
Leider beweist das trop der Berufung auf den großen Kommentar Erstens steht im ganzen Invalidenversicherungs- Gefeße und selbstverständlich auch in dem genannten Kommentar kein Wort davon, daß für die nach Krankheit von 26 Wochen zurückbleibende Eriverbsunfähigkeit, die nach§ 16 des Invalidenversicherungs Gesetzes zum Rentenbezug berechtigt, die Bestimmungen des§ 6 des Krankenversicherungs- Gesezes maßgebend seien.
burchaus nicht, was es beweisen soll.
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Zweitens bezieht sich die in der„ Leipziger Volkszeitung" citierte Entscheidung des Reichs- Versicherungsamts gar nicht auf den§ 16. Die in dieser Entscheidung ausgesprochenen Grundsätze hat das ReichsVersicherungsamt allerdings in einer ganzen Anzahl Entscheidungen angewandt. Aber niemals in Beziehung auf§ 16 und vor allen Dingen niemals bei Prüfung der Frage, ob der Zustand eines Das Urteil kennzeichnet sich durch eine erfreuliche Objektivität, Rentenbegehrenden die Gewährung einer Rente für vorübergehende von der wir nur wünschen können, daß sie stets alle Gerichtsurteile Erwerbsunfähigkeit rechtfertige. Vielmehr beziehen sich diese auszeichnen möge. Entscheidungen auf Fragen der Beitragsleistung, z. B. ob eine auf die Beitragsleistung beziehungsweise auf die Erfüllung der Wartezeit anrechnungsfähige Krankheit vorhanden war und fie find deshalb in dem Kommentar von Gebhard ganz richtig Bremen , 7. Februar.( Eig. Ber.) Die angedrohte Ankauch nur bet§ 30 des Invalidenversicherungs- Gesezes behandelt. sperrung von rund 2600 Arbeitern auf der Werft des„ Bremer Ein Streit in den Union - Werken kann möglichenfalls am Montag Bulkan" in Vegesack wird heute nicht zur Ausführung kommen. Die Obwohl es in diesen Fällen allerdings außerordentlich nahe liegt, zum Ausbruch kommen. Schon seit längerer Zeit herrschte unter daß das Geſetz als„ mit Erwerbsunfähigkeit verbundene Krankheit", den Drehern der Unionverke große Ünzufriedenheit über fort- Direktion hatte den Termin bis Dienstag hinausgeschoben, für welche keine Beiträge entrichtet zu werden brauchen, solche an gesezte Lohnbrückereien. Kurz vor Weihnachten wurde ihnen er- um der Entschließung der Arbeiter über einen von fehen wollte, wie sie sich aus dem Krantenversicherungs Gefeße eröffnet, für einen geringeren Lohn wie bis dahin üblich zu arbeiten. gemachten Vorschlag Zeit zu gewähren. Zu den Verhandlungen giebt, ist es doch in zahlreichen Fällen vorgekommen, das erst das Als sie sich jedoch mit Entschiedenheit gegen dieses Ansinnen sträubten, mit der Kommission hatte die Direktion auch den GauReichs- Versicherungsamt angerufen werden mußte. erfolgten gleich nach den Feiertagen Entlassungen in größerem Maß vorfizenden des Metallarbeiter und den Centralvorsitzenden des Ganz anders ist es bei§ 16 des Invalidengefeßes, und daher ſtabe unter der Begründung, daß zwar die alten Preiſe fortgezahlt werftarbeiter- Verbandes hinzugezogen. Ihr Vorschlag ging dahin, werden sollten, die Produktion jedoch eingeschränkt werden müſſe. ſteht auch bei der Erläuterung dieses Paragraphen in dem Kommentar Den Entlassenen wurde Wiedereinstellung zugesagt, sobald sich die daß bei Bestehenbleiben der jetzigen Einteilung der Werft in drei Abteile im Falle eines Todesfalles bis zu 50 Prozent Aufträge mehren würden. Die Direktion hat nun aber, nachdem " Im allgemeinen ist davon auszugehen, daß der Begriff erwerbs- die Geschäfte flotter gehen, anstatt die alten Arbeiter wieder zu be- der Arbeiter derjenigen Abteilung, der der Verstorbene unfähig im§ 16 nicht in anderm Sinne auszulegen ist als in dem schäftigen, neue ungeübte Sträfte eingestellt, die aller Wahrscheinlich angehörte, an der Beerdigung teilnehmen sollen. Sind weniger § 15 Abs. 2 und§ 5 Abs. 4. In diesem Sinne spricht sich auch die feit nach angelernt und zu Lohndrückern gebraucht werden sollen. als 300 Personen in der Abteilung beschäftigt, so sollen alle zur Revisionsentscheidung 469 aus. Gleichwohl wird eine verständige Gleichzeitig sind erneute, beträchtliche Lohnherabschungen vor- Teilnahme berechtigt sein. Der Beerdigung eines dieser Tage Praris dazu führen müssen, den Begriff in Bezug auf die ersten genommen worden. Diese Zustände konnten die Dreher nun nicht verunglückten Kollegen foll indes noch die gesamte Ab26 Wochen in einem Sinne anzuwenden, welcher sich der Bedeutung mehr eristenzfähig, geschweige noch bei Abzügen. In der gestrigen mehr länger ertragen, denn sie sind bei den jezigen Löhnen kaum teilung C und Deputationen der beiden andren Abteilungen nähert, die ihm gemäߧ 6 des Krankenversicherungs- Gesetzes und Branchenversammlung, die von fast sämtlichen Drehern des Werkes beiwohnen. Für die Nieter und Stemmer wegen deren begemäߧ 30 Abfaz 2 Biffer 3 des Invaliden- Gejeges beizulegen ist." besucht war, wurde mit allen gegen eine Stimme folgender Beschlchuß reits längere Zeit die Sperre über diesen Zweig der Das ist schon ziemlich deutlich. Die§§ 15 und 5 des Invaliden- gefaßt: Werft besteht ist ein neuer Accordtarif vereinbart Gesetzes sind diejenigen, die den Begriff der Invalidität feststellen. Am Montag, den 9. Februar, geht kein Dreher worden, der geeignet sein soll, die Differenzen zu beseitigen. BeInvalide und damit rentenberechtigt sind danach Personen, wenn sie an die Arbeit. Vielmehr hat eine Kommission wegen Zurück dingung bei dem Vorschlage der Direktion ist, daß die Arbeiter die nicht mehr im stande sind, durch eine ihren Kräften und Fähig- nahme der Lohnkürzungen und der übrigen Mißstände bei der Sperre über die Werft aufheben. Im Falle der Annahme sollten die Direktion vorstellig zu werden. Lehnt diese die Forderungen ab, so keiten entsprechende Thätigkeit, die ihnen unter billiger Berücksichtigung wird sofort der Streif prof lamiert. Es handelt sich hier ausgesperrten 500 Arbeiter bereits heute Sonnabend früh die Arbeit ihrer Ausbildung und ihres bisherigen Berufs zugemutet werden nicht um Neuforderungen, sondern um die Erhaltung der alten wieder aufnehmen können. In der gestern abend stattgefundenen fann, ein Drittel desjenigen zu erwerben, was förperlich und geistig Lohnfäße. Versammlung der Arbeiter ist noch keine Einigung zu stande gesunde Personen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung in dergekommen. Zu heute und morgen sind Mitglieder- Versammfelben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen." der in denen über den Vorschlag der Direktion abgestimmt werden soll. lungen einzelnen beteiligten Gewerkschaften angesezt, Von Bedeutung für den Ausgang der Sache wird das Verhalten der Heute tagenden Nieter und Stemmer sein.
von Gebhard u. Düttmann auf Seite 130:
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Achtung, Metallarbeiter. Former und Gießerei Ar= beiter wollen darauf achten, daß die Gießerei von Gitner nach wie vor gesperrtiſt.
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Letzte Nachrichten und Depeschen.
Deputiertenkammer.
Soweit der Kommentar hier eine Beziehung auf das Krankenversicherungs- Gesetz unter Berufung auf Entscheidungen des Reichs- Der Streit der Mechaniker, Dreher, Schlosser Versicherungsamts findet, ist der Zustand sogar noch ungünstiger, als und so weiter bei Seyser u. Schmidt dauert unverändert fort. wie wir unterstellt hatten. Wir hatten unterstellt, daß für die ersten Wir ersuchen die Kollegen, den Zuzug streng fernzuhalten. 26 Wochen die Erwerbsunfähigkeit nach§ 16 J.-V.-G. ohne weiteres Deutscher Metallarbeiter- Verband . ( Ortsverwaltung Berlin .) gegeben sei, sobald sie aus dem Krankenversicherungs- Geseze anerkannt war. Der Kommentar belehrt uns, daß es auch hier erst Ein erfolgreicher Bäckerstreit. Zu einer Arbeitsniederlegung fam einer„ verständigen Entscheidung" bedarf, um wenigstens eine An- es am vergangenen Freitag ganz plöblich in der bekannten Groß- Paris , 7. Februar. ( W. T. B.) Bei der Beratung des näherung des einen Begriffs an den andern, keineswegs( eine bäckerei Goldacker in der Brunnenstraße. Dort hatte seit Finanzgesetzes wird die Frage des Schutzes der nationalen kurzer Zeit die Organisation der Bäcker festen Fuß gefaßt. Den Arbeit crörtert. Gleichsetzung herbeizuführen. Ein Antrag, diejenigen Arbeitgeber, welche Alle Zweifel schließt aber aus, was der Kommentar über den Backmeistern war dies in mehrfacher Hinsicht unangenehm und auf Ausländer beschäftigen, mit einer besonderen Steuer zu be deren Betreiben wurden die Werkstatt- Vertrauensleute. der Weiß- legen, wird an die Kommission verwiesen. Eine von Mahy entscheidenden Satz des§ 16 für die weitere Dauer der Erwerbs- und Schwarzbäcker entlassen. Als nun am Freitag der Vertrauens- eingebrachte Resolution, in welcher die Regierung aufgefordert wird, unfähigkeit"( wird Invalidenrente gewährt) Seite 131 sagt: mann der Schwarzbäcker mitten in der Arbeit gemaßregelt wurde, Vorschläge zu machen, wie der französische Arbeiter gegen die „ Während für die Zeit bis zum Ablauf der 26. Woche der trat die ganze Schicht in den Ausstand. Nach knapp 2 Stunden war fremde Konkurrenz zu schützen sei, wird angenommen, nachdem der Begriff der Erwerbsunfähigkeit in einem Sinne auszulegen ist, durch Vermittelung der Organisation der Ausstand beigelegt. Den Minister für Handel und Industrie erklärt hatte, er sei bereit, die welcher sich dem Krankenversicherungs- Gefeß nähert, liegt in der Arbeitern wurden folgende Zugeständnisse gemacht: 1. Die Gemaß- Frage zu prüfen. Regel tein Anlaß vor, den Begriff für die spätere Zeit anders als regelten, sowie alle Ausständigen werden sofort wieder eingestellt und die an deren Stelle Getretenen entlassen. nach Maßgabe der SS 15 Abfat 2, 5 Absak 4 zu beurteilen. wird ein Arbeiterausschuß gebildet, der wegen der BeUnterbrechungen der Erwerbsunfähigkeit nach dem Ablauf jenes Zeit- fchwerden und Wünsche der Betriebsarbeiter mit dem Inhaber perraumes heben also den Rentenanspruch nicht auf, so lange die sönlich zu unterhandeln hat. 3. Wegen Zugehörigkeit zur Organi Erwerbsfähigkeit im ganzen noch unter dem im§ 5 Absatz 4 be- sation darf eine Entlassung nicht vorgenommen werden. 4. Es zeichneten Maße bleibt. Dagegen würde die gegebene Möglichkeit, wird eine Lohnerhöhung bewilligt; eine Betriebsarbeiterbei einem Wechsel der Berufsthätigkeit das fragliche Drittel noch zu Versammlung hat hierfür die Vorschläge zu formulieren. 5. UeberWenn solche aber unbedingt stunden sind möglichst zu vermeiden. erwerben, an sich den Anspruch auf Rente ausschließen müssen." nötig sind, müssen sie mit 50 Pf. pro Mann und Stunde vergütet
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werden.
Deutfches Reich.
Selle
In den Wandelgängen der Kammer hat eine lebhafte Ausund 2. Es einandersetzung zwischen den Deputierten Lafies stattgefunden, die in Thätlichkeiten ausartete. Lafies hat Selle seine Zeugen gefchidt.
Die Former und Gießerei- Arbeiter der Nationalen RadiatorGesellschaft in Schönebeck a. d. Else sind wegen Differenzen mit der Betriebsleitung in den Ausstand getreten. Ein Verständigungsversuch seitens des Metallarbeiter- Verbandes ist durch die Firma zurückgewiesen worden.
Die Kammer vertagt die Weiterberatung des Finanzetats auf Montag, weil der Finanzminister Rouvier wegen Unpäßlichkeit heute nicht an der Sigung teilnehmen konnte.
Arbeitslosenzählung in Frankfurt a. M.
Frankfurt a. M., 7. Februar. ( B. H. ) Das genaue Resultat der hier am 1. Februar vorgenommenen Arbeitslosenzählung liegt nunmehr vor. Gezählt wurden 3570 Arbeitslose, davon waren 2094 gelernte Arbeiter, 955 ungelernte, 206 Kaufleute und verwandte Berufe, 315 Mädchen und Frauen.
Das Krankenversicherungs- Gesetz fennt nur eine Erwerbsunfähig feit innerhalb des Berufs, den der Erkrankte augenblicklich ausübt und außerdem auch die Rücksicht auf den Heilungsprozeß und schließlich auch noch die Rekonvaleszenz. Das ist der Unterschied der beiden Arten von Erwerbsunfähigkeit nach den beiden Gesetzen und deshalb steht es fest, daß durch die Novelle zum Strankenversicherungs Gesetz in der That kein wirklicher und vollGehorsam verweigernde türkische Garnison. ständiger Anschluß an das Invalidengesetz erreicht wird. Wir würden Frankfurt a. M., 7. Februar. ( B. H. ) Die Frankfurter Zeitung ." es für einen verhängnisvollen Fehler halten, wenn die un- in Stettin - Grabow haben am Freitag sämtliche dort be- in Sjeniga( Sandjak Novibazar) wegen Nichtausfolgung des Gehaltes. Holzarbeiter. In der Holzbearbeitungsfabrik von H. Salge meldet aus Belgrad : Wie verlautet, versagte die türkische Garnison begründet optimistische Auffassung, die in dem Artikel der schäftigten Arbeiter wegen Lohndifferenzen nach 14 tägiger Kün- den Gehorsam und sperrte den Mutesfarif Saade Pascha in „ Leipziger Volkszeitung" ausgesprochen, wird, verhindern sollte, daß digung die Arbeit niedergelegt. Drechsler, Maschinenarbeiter und einen Stall. Der Kadi mußte unter Eskorte von den Kaufleuten auf diesen Mangel der beiden Gesetze nachdrücklich hingewiesen wird. Tischler werden ersucht, bei der betreffenden Firma nicht in Arbeit Gaben für die Soldaten sammeln. Die in dem Artikel angekündigte Provokation der Regierung und des zu treten. Reichstages fann höchstens unverbindliche Erklärungen zur Folge haben, durch die sich die richterlichen Instanzen nicht werden abhalten laffen, so zu entscheiden, wie es die mangelhaften Gefeße zur Zeit gestatten.
Gruben- Unglüd.
Die Fliesenleger in Köln sind in eine Lohnbewegung eingetreten. Die Unternehmer hatten ihnen anfangs Januar einen neuen Tarif Gelsenkirchen , 7. Februar. Der Gelsenkirchener Zeitung" zuunterbreitet, der bedeutende Verschlechterungen enthielt. Darauf folge sind auf der Zeche Hugo" bei Buer drei Bergleute haben die Arbeiter nun ihrerseits Forderungen gestellt. durch herabfallende Gesteinsmassen getötet worden.
Verantwortl. Redakteur: Carl Zeid in Parlin. Inferatenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 4 Beilagen u. Unterhaltungsblatt