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Nr. 45. 20. Jahrgang.

201

infriminiert.

4. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Empfindsame Antisemiten.

Austreibung der Juden

-O

-

Sonntag, 22. februar 1903.

sprechung des Angeklagten, der durch die Gegenpartei aufs höchste wähnten Auflauf verursacht zu haben. Es wurde mit den schärfsten getränkt und gereizt und zur schärfsten Abwehr berechtigt geivesen sei und Anspruch auf den vollen Schutz des§ 193 habe.

Der Gerichtshof

Verfammlungen.

ganze Art

17

In der Versammlung erklärten sämtliche Redner die Vorschläge der Innung für unannehmbar. Es wurde festgestellt, daß jetzt nach dem alten Tarif bei einer größeren Firma der Durchschnittslohn nur etwa 20-24 M. beträgt, der Wochenverdienst leistungsfähiger Arbeiter zwischen 10,50 M., 15 bis 30 m. schwankt, was für die eines Steinmezen gewiß als ein erbärmlicher Lohn bezeichnet werden aufreibende und im höchsten Grade gesundheitsschädliche Thätigkeit muß. Folgende Resolution wurde einstimmig angenommen: Die am 20. Februar versammelten Steinarbeiter lehnen die Zumutung der Berliner Steinmeß- Innung, 20-30 Proz. unter dem jetzt bestehenden Tarif zu arbeiten, ab, weil nach den wirtschaft­lichen Verhältnissen eher eine Erhöhung als eine Herabsehung zu ausschuß, dies der Steinmetz- Innung mitzuteilen und das weitere verlangen wäre. Die Versammelten beauftragen den Gesellen­

Maßnahmen gedroht, obwohl die Streifenden der Meinung sind, daß schon die bisherigen Maßregeln der Polizei an Schärfe und Härte nichts zu wünschen übrig lassen. Wiesner war noch gar nicht von Eine heute gegen den Redakteur der Jsraelitischen Wochenschrift" der Wache herunter, so wurde schon ein andrer Uebelthäter" ein­M. A. Klausner verhandelte Anklage wegen Beleidigung mehrerer war, wie der Vorsitzende bei der Verkündigung des Urteils Herbor- geliefert. Auch diesem hielt der Wachthabende einen Vortrag darüber, Antisemiten hat eine längere juristische Vorgeschichte. Den Vorsiz in des Reichsgerichts gebunden. Daß schwere Beleidigungen vorliegen, mißbilligte auf das entschiedenste das Verhalten der Polizei und hob, an die seiner eignen Auffassung entgegenstehende Entscheidung was unter Koalitionsrecht zu verstehen sei. Die Versammlung der IV. Straffammer des Landgerichts I , vor welcher die Verhand- sei ganz zweifellos, doch halte der Gerichtshof die Anwendung des beauftragte das Bureau, wegen der offenbaren Beeinträchtigung des lung stattfand, führte Landgerichts- Direktor Oppermann, die Anklage vertrat Staatsanwaltschafts- Rat Schmidt, die Verteidigung$ 187 für völlig ausgeschlossen und nur einfache Beleidigungen für Stoalitionsrechts beim Polizeipräsidium Beschwerde zu erheben. führte Rechtsanwalt Moses. Als Nebentläger war der Geschäfts- die Angelegenheit allerdings persönlich nahe berührte, nicht nur als amten auch noch ein Kriminalschuhmann in der Versammlung be­vorliegend. Zu Gunsten des Angeklagten sei erwogen, daß diesen Bemerkt sei noch, daß sich außer den beiden überwachenden Be­führer der deutschen Reformpartei, Dr. W. Giese, vertreten durch Rechts- Herausgeber einer den Interessen der Gesamtheit des Judentums fand. Er wurde natürlich sofort erkannt, und in Anbetracht dessen, anwalt Jansen zur Stelle, als Nebenkläger hatten sich dem Verfahren dienenden Zeitschrift, sondern auch in seiner Eigenschaft als Jude. daß Kriminalbeamte stets mit Revolvern bewaffnet sind, vom Vor­außerdem Rechtsanwalt Dr. Müller- Bremen, Rittergutsbesizer Dr. Haenschel, Dr. Stille, Pfarrer Krösell- Klorin, Kunstmaler Bindewald Wenn gegen das gesamte Judentum so vorgegangen werde, fizenden energisch aus dem Lokal verwiesen. Unter höflichen Ver­angeschlossen. Es handelt sich um zwei verschiedene Anklagen, die wie es in dem Gutachten geschehen, so werden allerdings seine beugungen, die von den Anwesenden mit großer Heiterkeit aufge= mit einander verbunden worden sind. In der ersten Anklage sind eigenen vitalſten Interessen berührt. Objektiv finde also der nommen wurden, verschwand er. zwei Artikel in Nr. 30 und 35 der Israelitischen Wochenschrift" 193 Anwendung, subjektiv aber sei der Schutz dieses Para­Die Steinarbeiter hielten am Freitag eine Versammlung im Der Germanische Volksbund" hatte, wie bekannt, graphen ausgeschlossen, da der Angeklagte offenbar und zugegebener- Englischen Garten " ab, die fich hauptsächlich mit der neuen Tarif­eine Rundfrage über den Ritualmord" veranstaltet und die maßen beleidigen wollte. Ohne irgendwie entscheiden zu wollen, vorlage der Steinmek- Innung befaßte. Die Innung hat den jetzt Staatsbürger- Zeitung" hatte die eingegangenen Gutachten ver- ob Dr. Giese mit seinem Gutachten recht oder unrecht habe, müſſe geltenden Tarif am 1. Dezember porigen Jahres gekündigt. Vor öffentlicht. Unter den Gutachtern, die das Bestehen des Blutmordes man doch anerkennen, daß er sein Gutachten auf eine Reihe thatsäch- acht Tagen fand nun eine Sibung des Innungsausschusses statt, in entschieden bejahten, befand sich auch Dr. Giese, der zu dem Schlußlicher Momente geſtützt habe. Der Angeklagte habe danach nicht ge- der mit den Vertretern der Gesellen über die neuen Vorschläge ge­ergebnis kam, daß nur die fragt, er habe das Gutachten schon vorher verdammt, che sprochen wurde. Die Meister verlangen, daß die Accordpreise herab­es ihm bekannt war, und als es ihm bekannt geworden, habe er ein- gesetzt werden und wollen außerdem eine Vereinfachung" des Tarifs fach geschimpft und den Dr. Giese verunglimpft, um feiner Rach vornehmen, das heißt, sie wollen verschiedene Steinsorten, die im aus Deutschland dringend zu empfehlen sei. Der Angeklagte hat fucht, seinem Haß und Verachtung Ausdruck zu geben. Auch bei alten Tarif mit verschiedenen Prozentzuschlägen aufgeführt sind, diese Gutachten in der genannten Zeitschrift unter der Ueberschrift seinen Aeußerungen gelegentlich der schöffengerichtlichen Ver- nach einem einheitlichen Preis bezahlen, und diesen Preis haben sie Eine Verbrecherliste" und" Aus der Verbrecher- und Narrenliste" handlung habe der Angeklagte nicht nur die Rechte der Ver- so berechnet, daß die Arbeiter dabei eine erhebliche Einbuße erleiden. fritisiert und dabei außerordentlich scharfe Worte gebraucht. Es hieß teidigung wahrgenommen, sondern auch darin: Jeder Antisemit sei ein Verbrecher oder ein Narr, der ins Dr. Giese aufs neue eins versetzen wollen. Bei der Strafabmessung Wegfall kommen soll. Werden die Vorschläge der Meister durch­an jener Stelle dem Außerdem wollen sie, daß die Vesperpause bereits am 1. Oktober in Zuchthaus oder ins Narrenhaus gehöre; wer die Mordslüge von sei erwogen worden, daß der Angeklagte bon der Gegen- geführt, dann geht den Arbeitern die in der Lohnbewegung vom dem Ritualmord nachspreche, sei entweder verrückt, oder ein Hallunte, seite gereizt worden sei. Als Redakteur einer semitischen Jahre 1899 erzielte Lohnerhöhung von 20 Proz. und mehr noch Antisemitentum und Verbrechertum sei identisch 2c. 2c. Speciell in Zeitung und in seiner Eigenschaft als Jude mußte er verloren. Der Accordtarif wirft für die Berliner Steinarbeiter noch Bezug auf Dr. Giese führte der Angeklagte aus, daß alles was durch die Aeußerungen der Gutachter, die Dr. Giese geschrieben, elende Verleumdungen seien. Indem er darauf Umfrage, bei der augenscheinlich von vornherein auf eine ganz be- etwas mehr zu verdienen wäre, in den Steinbrüchen fertiggestellt der dadurch besonders ungünstig, daß alle diejenigen Arbeiten, woran hinwies, daß Christus an Stelle des wirklichen Bluttrinkens das stimmte Antwort gerechnet wurde, und durch den Vorschlag, daß alle werden. Die Vertreter der Gesellen machten in der Sizung den Abendmal als symbolisches Bluttrinken eingesetzt habe, würde er mit Juden auszuweisen seien, mit Recht in einen Zustand schwerster Vorschlag, die Meister sollten bei Accordarbeit wenigstens den seinen Ansichten sich den Hallunken angliedern können, die in den Empörung versetzt werden. Mit Rücksicht hierauf hat der Gerichtshof Minimal- Stundenlohn garantieren, davon wollten sie jedoch nichts ersten Jahren des Christentums den Christen nachlogen, daß sie wegen der beiden Artikel auf je 200 m., wegen der mündlichen wissen. Auch der Tarif der Schrifthauer soll herabgesetzt werden, Kannibalismus getrieben haben 2c. 2c. Wegen dieser Artikel ist Beleidigung auf 100 m., insgesamt also auf 500 Mark Geld- und zwar der Preis für den Buchstaben von 25 auf 23 Pf., alle der Angeklagte feiner Zeit vom Schöffengericht auf Grund einer von strafe event. 50 Tage Gefängnis, Unbrauchbarmachung der Platten übrigen Arbeiten um 10 Proz. Dr. Giese gegen ihn erhobenen Privattlage zu sechs Wochen und Formen und Publikationsbefugnis für die Beleidigten erkannt. Gefängnis verurteilt worden. Das Schöffengericht nahm§ 187 St.-G.-B. an, indem es sich auf den Standpunkt stellte, daß der An­getlagte wider besseres Wissen die Nebenkläger so gekennzeichnet habe, als ob sie wirkliche Verbrecher wären. Gegen das schöffen­gerichtliche Urteil wurde seiner Zeit von beiden Seiten Berufung eingelegt und die Sache der zuständigen Straftammer VIIIB 31 am Freitag in einer im Prater abgehaltenen öffentlichen Metall­Polizeimaßnahmen gegen Streifpoften kamen wieder einmal gewiesen und diese hatte aus rechtlichen Gründen einen Beschluß auf Einstellung des Verfahrens gefaßt. Es hatte nämlich der Staats- arbeiter- Bersammlung zur Besprechung. Bekanntlich befinden sich die Arbeiter der Firma Memes, Stotteck u. Co., Schönhauser anwalt, ungeachtet des erstinstanzlichen Erkenntnisses, die Allee, wegen erheblicher Lohnreduktionen seit dem 12. d. M. im Abwehrstreit. Wie gewöhnlich, so stellt sich auch hier die Polizei auf erhoben, es begann also ein ganz neues Verfahren erster Justanz die Seite des Unternehmers und sucht den Streifenden auf Grund des und der Staatsanwalt vertrat den Standpunkt, daß, obgleich ein Straßenpolizei- Reglements die Ausübung ihrer Rechte nach Wög Urteil erster Instanz bereits ergangen war, durch die Uebernahme lichkeit zu erschweren. Eine Siftierung folgt der andern. Be­der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft das Privatklage- sonders ist der Leiter der Metallarbeiter- Gewerkschaft, Wiesner, zu veranlassen." verfahren beseitigt sei. Die 4. Straftammer hatte sich dem gegen- der Gegenstand aufmerkſamster polizeilicher Fürsorge. Wie dieser über auf den Standpunkt geſtellt, daß das eingeschlagene in feinem Referat hervorhob, kam es am Donnerstag voriger Woche Verfahren unzulässig und für ein erstinstanzliches Verfahren in vor der Fabrik durch das übermäßig scharfe Vorgehen eines Schuß­diesem Falle nicht mehr möglich sei. Die Straffammer konnte dem manns zu einem Auflauf. Infolge von Annoncen des Unternehmers allgemeinen Saße nicht zustimmen, daß, sobald die Staatsanwalt- fanden sich nämlich eine Anzahl Arbeitswilliger ein, welche von den schaft die Verfolgung einer Privatllagefache übernehme, das Privat- Streifpoften auf den Ausstand pflichtgemäß aufmerksam gemacht flageverfahren, felbst wenn es schon an die höhere Instanz ge- wurden. Ein großer Teil von ihnen ließ sich belehren; sie blieben gangen, einzustellen sei und ein neues Verfahren beginne. Nach vor dem Thore stehen und sagten einer zum andern: Wir fangen Ansicht des Gerichtshofs würde es ein juristisches unding sein, nicht an, hier wird gestreift." Dies hörte ein Schuhmann, und da wenn der Staatsanwalt im stande wäre, durch eine ein- er in diesen Arbeitswilligen wohl keine für den Staat besonders fache Erklärung feinerseits ein ergangenes richterliches Urteil nüßlichen Elemente" sehen mochte, so fuhr er sie ziemlich schroff an. aus der Welt zu schaffen. Deshalb erkannte seiner Zeit die 4. Straf - Es fielen beiderseits allerhand Bemerkungen, Neugierige stellten sich fammer auf Einstellung des Verfahrens. Die hiergegen ein- ein, und der Auflauf war fertig. Hätte sich der Schuhmann nicht gelegte Revision des Staatsanwalts hatte Erfolg. Das Reichs- eingemischt, so wäre der Trupp Arbeitswilliger jedenfalls in wenigen gericht trat seiner Auffassung bei, daß durch die Uebernahme des Minuten wieder fortgegangen, denn die Streifenden hatten selbst Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft das schöffengerichtliche das größte Interesse daran, diese wankelmütigen Elemente so bald Urteil beseitigt sei und wies die Sache zur anderweiten Verhandlung wie möglich zum Verlassen jener Gegend zu bewegen. Nachdem an die Straffammer zurück. Mit derselben war eine sich die Menge dann verlaufen, erschienen zwei Polizeilieutenants mit einer Anzahl uniformierter und geheimer Schuhleute auf dem zweite Anklage ge Plan, zu thun gab es für sie jedoch nichts mehr. Den Streifposten verbunden, die folgende Grundlage hatte: Als die Sache vor dem aber wurde bedeutet, sich nicht mehr in der Schönhauser Allee sehen Schöffengericht verhandelt wurde, hat der Angeklagte Klausner den zu lassen. Für sie ist die Gegend von der Stargarder- bis zur damaligen Privatfläger Dr. Giese aufs neue beleidigt. Durch Wichertstraße gesperrt. Diese polizeilichen Anordnungen beschränken die gestrige Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß er im sich jedoch nicht allein auf die thatfächlich am Streit Beteiligten, Gerichtssaale erklärt: er halte jedes Wort, welches er in den Artikeln sondern ganz harmlose Passanten, die irgendwie verdächtig" er­gesprochen, auch dem Dr. Giese gegenüber aufrecht; wer jene Mords- scheinen, werden davon betroffen. Selbst dem Wirt des Lokals, in lüge ausspreche, sei entweder verrückt oder ein Verbrecher, die Anti- dem die Streifenden verkehren, sind sehr ernste, allerdings etwas femiten tönnen nur mit Zuchthäuslern verglichen werden, es sei eine eigentümliche polizeiliche Ermahnungen zu teil geworden. Es war Dreistigkeit von Dr. Giese, daß er noch die Beleidigungsklage der Polizei nämlich unangenehm, daß die Streifenden durch die anstrenge 2c. 2c. Der Angeklagte gab im allgemeinen Ladenthür, des Lokals den Fabrikeingang beobachteten. Sofort er­die Thatsachen zu, beanspruchte aber den vollen Schutz des hielt nun der Wirt die Weisung, die Streikenden an der Thür nicht Swinemde. 764 GG 6 bedeďt § 193 St.-G.-B. für sich. Nach kurzer Beweisaufnahme mehr zu dulden, widrigenfalls er die Schließung seiner Wirtschaft Hamburg 763 S beantragte Staatsanwaltsrat Schmidt die Verurteilung des zu gewärtigen habe. Auch wurde ihm aufgegeben, den hinteren Berlin 767 SS Angeklagten, dem der Schutz des§ 193 nicht zuzubilligen fei, Ausgang seines Lokals verschlossen zu halten, damit keiner der Frantj./M. 773 zu einer Gesamt- Geldstrafe von 600 Mark eventuell Streifenden, falls mal etwas passiere", durch jenen Ausgang ent- München 777 28 sechzig Tagen Gefängnis. Rechtsanwalt Jansen beantragte weichen könne. Es ist also eine Art kleiner Belagerungszustand" Bien dagegen, auf Grund des§ 187 Strafgesetzbuchs auf Gefängnis über das Lokal verhängt. Am vergangenen Mittwoch wurde nun strafe zu erkennen. Der Verteidiger Rechtsanwalt Moses Wiesner sistiert. Der Lieutenant des Reviers in der Greifen­führte in prozessualer Beziehung aus, daß die Entscheidung des hagenerstraße ließ es auch diesmal an Ermahnungen nicht fehlen, und lebhaften südwestlichen Winden. Reichsgerichts doch Bedenken erregen müsse, und beantragte die Frei- weil ein Schußmann den Sistierten bezichtigte, jenen bereits er­

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Lichtenberg . Heute, Sonntag, findet bei Gürsch, Frankfurter Chaussee 86, nachmittags 2 Uhr, eine öffentliche Versammlung aller Radfahrer des Kreises Nieder- Barnim statt. Die Aufgaben der rad­fahrenden Parteigenossen bei den bevorstehenden Wahlkämpfen bilden neben der Wahl eines Vertrauensmannes die Tagesordnung. Die Wahlvereins­Vorstände des Kreises und die Vertrauensleute sind eingeladen.

Der Centralverband der Fleischer und Berufsgenossen hält heute( Sonntag) in Günzels Restaurant, Rosenthalerstr. 57, eine Ber­spricht: Das Konsum- Genossenschaftswesen und welchen Nuken bietet das­fammlung ab, in der Reichstags- Abgeordneter Peus über das Thema selbe den Fleischergesellen durch die Errichtung eigner Fleischereien."

Witterungsübersicht vom 21. Februar 1903, morgens 8 Uhr.

Stationen

Barometer

stand mm

Wind

richtung

Windstärke

Better

Temp. n. G.

5° C. 4° R.

Stationen

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tand mm

Winds

richtung

Windstärke

Wetter

Temp. n. C.

7bedeckt 8 Petersburg 3bedect 5 Cort

5 Haparanda 732 23 4 wollig-2

4 wolfig 5 Aberdeen 4 Dunst 3 Paris 4

776 Stillheiter

A

760 SSW 5 Regen 11 776 SS 2wolkig

Wetter Prognose für Sonntag, den 22. Februar 1903. Ziemlich warm und veränderlich, vorherrschend wolkig mit etwas Regen Berliner Wetterbureau.

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