mir bei den erheblich konkurrierenden Interessen fraglich. Dagegen kommen. Der Kläger verlangte die Abweisung des Rekurses der Inserat gelte. Der Gerichtshof war nicht diefer Meinung, sondern ist die Bildung einer Lotteriegemeinschaft der beteiligten deutschen Berufsgenossenschaft und bestritt eine wesentliche Besserung seines erkannte wegen des Berliner Inserats auf Grund der eingetretenen Staaten als Ziel der Zukunft erstrebenswert, um der unwürdigen Zustandes. Auf seinen gegenwärtigen Lohn könne nicht Bezug ge- Verjährung wiederum auf Freisprechung und wegen des Spandauer Konkurrenz der einzelnen Staaten zu begegnen. Ebenso wäre die nommen werden, weil er zur Zeit des Unfalls knapp 19 Jahre Inserats auf Einstellung des Verfahrens, da kein Strafantrag vors Verschärfung der Strafbestimmungen notwendig, um dem Handel gewesen sei und heute entschieden mehr als damals verdienen würde, läge. mit fremden Losen wirksam entgegenzutreten. Ich kann Sie nur wenn der Unfall nicht dazwischen gekommen wäre.
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bitten, die Resolution möglichst einstimmig anzunehmen.( Bravo !) Abg. Krause- Waldenburg( ft.): Eine reichsgesetzliche Regelung der Materie halte auch ich für zur Zeit ausgeschlossen. Die Bildung einer Lotteriegemeinschaft kann erst in Frage kommen, wenn die preußische Lotterie so verbessert ist, daß man in Preußen nicht mehr in auswärtigen Lotterien spielt. Die Strafbestimmungen müssen verschärft, vor allem aber auch heute schon strenger gegen den Vertrieb verbotener Lose vorgegangen werden.( Bravo !)
Das Reichs- Versicherungsamt unter dem Vorsiz des Herrn Friedensburg gab dem Rekurse der Berufsgenossenschaft statt und billigte die Herabsetzung der Rente auf 50 Prozent. Es wäre eine wesentliche Besserung anzunehmen.
Gerichts- Zeitung.
Sigung haben Donnerstag: Oeffentliche Bibliothek und Lesehalle zur unentgeltlichen Bes nutzung für jedermann, Alexandrinenstr. 26, Gartenhaus. Geöffnet werktäglich von 5 bis 10 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen von 9 bis 1 und 3 bis 6 Uhr. Reichhaltige Bibliothek und 430 Beitungen und Zeitschriften jeder Art und Richtung.
Lese und Diskutierklubs. Lese- und Diskutierklub Nordwest", Grunwald, Alt- Moabit 46.
Abg. Pleß ( C.): Vom moralischen Standpunkt ist das Lotteriespiel Arbeiter Sängerbund Berlins und der Umgegend. Erster Vor absolut verwerflich. Wohlstand und Reichtum wird den armen Leuten Ein Aufsehen erregender Prozeß wegen versuchter Beamten Alle Aenderungen im Vereinskalender find zu richten an Gustav Schönthal, jizender: Julius Meyer, Fichtestr. 27. Erster Kassierer: Seikrit, Fidicinstr. 16. versprochen und erhalten sie wirklich einmal einen kleinen Gewinn, bestechung war im August vorigen Jahres vor der dritten Straf: Mariannenplak 18. Uebungsstunde abends 9-11 Uhr. Männerchor St. dann heißt es sehr bald: wie gewonnen, so zerronnen. Vielmehr fammer des Landgerichts I gegen den russischen Kaufmann Sergei Urban", Lindemann, Annenstr. 9. Vorwäris II", Kremmenerstr. 1. Ge würden jene Leute erreichen, wenn sie ihre ehrlich erworbenen Alegandroff aus Moskau verhandelt worden und hatte mit der sangverein Berliner Kürschner", Feind, Weinstr. 11.- Einigkeit I", Gr.- LichterGroschen auf die Sparkasse brächten.( Bravo !) Verurteilung des Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von sechs felde, Richter, Chausseestr. 104. Morgenrot IV", Köpenick , Stippekohl, Monaten geendet. Die Anklage hatte ursprünglich auch auf Auf- Schönerlinderstr. 5." Fröhlich", Rummelsburg , Schröter, Mozartstr. 7. " Wach auf II"( Alt- Blessin forderung zur Teilnahme an einem Verbrechen gelautet, das Ver- Bineta", Schmidt, Swinemünderſtr. 65. " Deutsche Eiche II",
aus.
Abg. Nölle( natl.) spricht sich für den Antrag der Kommission Dem Zwange der Not gehorchend, nicht um der Spielwut entgegenzukommen, müsse der preußische Spielplan verbessert werden. Abg. Frhr. v. Buddenbrod( f.) erklärt sich ebenfalls mit dem Rommissionsbeschluß einverstanden.
vertagt.
Sociales.
Bekanntmachung
betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter bei der Bearbeitung von Faserstoffen, Tierhaaren, Abfällen oder Lumpen. Vom 27. Februar 1903.
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Arion II",
Männerchor der Melodia II".
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fahren war aber eingestellt worden, weil das Belastungsmaterial sich bei Flemming) übt bei Hilgenfeld, Bergstr. 60. Brandenburg a. H., Winkels Salon, Hauptstraße." Freiheit IV", nach dieser Richtung hin nicht als ausreichend erwies. Am 14. Mai Bernau , Elysium, Hussitenstraße." Loreley ", Schumann, Hoch vorigen Jahres erstattete der in der Oranienburgerstraße wohnhafte ftraße 32a. Kornblume", Gold, Große Frankfurterstr. 133. Abg. Kirsch( C.): So sehr wir den Standpunkt des Kollegen Anzeige, daß er einen Verdacht erregenden Auftrag erhalten habe. Hempel, Rosenthalerstr. 11/12( nachmittags 4-6 Uhr). Druckerei und Buchbindereibesitzer Menzel der Kriminalpolizei die" Sorgenfrei", Albrecht, Admiralstr. 18 c. Morgengrauen"( Bäder), Pleß würdigen, so wird die große Mehrheit meiner Freunde doch Es sei ein Fremder, anscheinend ein Russe, zu ihm gekommen und Wolf, Frucht. 36 a. Möbelpolierer", aus praktischen Gründen der Resolution zustimmen. Am wünschens habe gefragt, ob er, Menzel, 100 000 Stück Coupons eines russischen Brunnenin " Oranienburger Borstadt", Frizz Liekke, Steinnelle", Müllerstr. 11. wertesten wäre eine reichsgesetzliche Regelung des Lotteriwesens. " Hoffnung III ", " Felsenburg", Schulz, Damit schließt die Diskussion. Der Etat und die Resolution Wertpapiers nach vorhandenem Muster herstellen könne. Die Coupons Friedrichsberg, Böker, Friedrich Karlſtr. 34. Blumenstr. 38. Rütli", Friedenau , Schiefelban, Cranachstr. 1. der Kommission werden angenommen. follten mit fortlaufenden Nummern versehen sein. Nach der AnFreiheit West", Goßmann, Kreuzbergstr. 48." Sangeslust I", Mönch, Hierauf wird die zweite Beratung des Kultus- Etats gabe des Bestellers sollten die Nachahmungen zu Scherz- Ansichts- Wiesenstr. 36. Verein Wilhelmsberg- Hohen- Schönhausen", Hohenfortgefegt beim Kapitel Universitäten", farten Verwendung finden. Menzel hatte den Russen zum folgenden Schönhausen , Krause, Berlinerstr. 12. wozu von ver= " Maurer- Gefangverein", Wilmers schiedenen Rednern Wünsche vorgetragen werden. Tage nachmittags 2 Uhr wieder nach seinem Laden bestellt, um ihm dorf, Witte, Berlinerstr. 40. Männer- Chor Süd- Ost I", Stephan, Dann wird die Weiterberatung auf Donnerstag 11 Uhr zur angegebenen Zeit wieder im Menzelschen Laden erschien, wurde Liederkranz", Brandenburg a. H., Mengerts Boltsgarten, Bergstraße. dann Bescheid über den Preis geben zu können. Als der Verdächtige Wienerstr. 31." Lyra ", Charlottenburg , Bartsch, Seesenheimerstr. 11. er von dem Kriminalbeamten Heßschold in Empfang genommen und Gesangsabteilung des Arbeiter- Bildungsvereins" in Belten, Grunow, Liederzweig", Hermsdorf, Schulze, Berlinerstr. 21. verhaftet. Auf dem Wege zur Wache steckte der Verhaftete dem Be- Wilhelmstraße 19. " Freie Liedertafel", Königsamten einen Hundertmarkschein zu mit dem Bemerken, er müsse Grohe Stunde", Klein, Lausitzer Platz 8. säle, Neue Königstr. 26." Alpenrose", Kunze, Forsterstr. 36.„ Südheute noch nach Paris reisen, man möge ihn laufen lassen. Durch Dit II", Lint, Brangelstraße 86.„ Einigkeit III", Wannsee , Krüger, diesen Bestechungsversuch wurde der Verdacht, daß der Angeklagte Fürstenhof. ,, Linde II", Liedke, Weidenweg 23. verhandlung gegen den Angeklagten stattfand, traten Umstände zu Bummelsdorf", Luckenwalde , Gerhard Haag. Böses im Schilde geführt hatte, wesentlich bestärkt. Als die Haupt- Rummelsburg, Schumann, Neue Prinz Albrechtstraße 70( 6-8 Uhr). Markgrafenstraße 83. Tage, welche darauf schließen ließen, daß es nicht bei den vor Schneider Berlins", Kranz, bereitenden straflosen Handlungen geblieben war, sondern daß bereits Dunderstr. 8. Unverzagt", Bachstein, Salzwedlerstr. 16. Waldkapelle", ein strafbarer Versuch vorlag. Maiglöckchen II", Köpenid, MüggelDer Staatsanwalt hat deshalb das Ladewig, Kommandantenstr. 65. Verfahren wieder aufgenommen, wobei er sich besonders darauf luft", Berder, Schwarzer Adler, Fischerstraße. heimerstr. 36." Treu und fest", Schedler, Warschauerstr. 17. Sängers " Trebbin ", Trebbin , Wolf, stüßte, daß von der russischen Regierung inzwischen die Auskunft Bahnhofstraße. Baget nicht", Steglik, Kramer, Marksteinstr. 1. eingegangen ist, daß das Papier, das als Vorlage dienen sollte, echt Liedesfreiheit II", Straußberg , Schulz, Briezenerstr. 10. Freie Sänger", sei. Der Angeklagte, welcher sich nun bereits seit zehn Monaten Rirdorf, Babenschneider, Hermannstr. 197. Sängerschaft Fichte", Wezel, in Untersuchungshaft befindet und während dieser Zeit auch die ihm Wrangelftr. 136. Holzbearbeitungs- Maschinenarbeiter", Bober, Andreasauferlegte sechsmonatige Gefängnisstrafe verbüßt hat, hatte sich nun- ftraße 15. mehr aufs neue zu verantworten. Arbeiter- Nancherbund Berlins und der Umgegend. Nenderungen im Vereinskalender sind zu richten an Albert Liebetrau, Putbuserstr. 44, IV. " Kamerun ", Lange, Mehr Licht", Weißensee , Sorrer, Straßburgstr. 56. " Glühlicht I", Neu- Weißensee, Streustr. 3. Langenbedstr. 4. Brüder", Nixdorf, Ziethenstr. 29." Virginia", Schnieber, Admiralstr. 21.- Alter Hussit", Matthea, Bernauerstr . 120." Du ahnst es nicht", Schmidt, Tilſiterffr. 32. Mailuft", Stegemann, Langhansstraße.„ Colorado " Klinge, Reinickendorferstr. 56.„ Einigkeit II", Wähner, Gubenerstr. 57. Ringelwolke", Bredowstr. 11." Korca ", Lüben, Richthofenstr. 29. " Note Nelfe", Neu- Weißensee, Asmus, " Brafil", Krebs, Boeckhstr. 21. Sedanstr. 35 d. Neu Grüne Quaste", Donner, Rigdorf, Jägerstr. 46. " Freies Licht", Glowaschefsih, Lichtenberg ", Lichtenberg , Margaretenstr. 20. Prenzlauer Allee 208. Freundschaft", Gustav Adolfstr. 155. Ober spree", Ober- Schöneweide, Wilhelminenhofstr. 18. Alter Berliner ", Frebe, Dranienstr. 183. Freiheit", Maaße, Rigaerstraße, Ede Zellestraße. " Sumatra ", Beyer, Lübbenerstr. 11." Lustige Rehberge", Hennigsdorfer Piepe", Kießling, Marienburgerstr. 31. straße 24. Weichselblatt", Zeidler, Frankfurter Allee 176.-„ Verstoppte
Auf Grund des§ 139a,§ 154 Abs. 3 der Gewerbe- Ordnung hat der Bundesrat für Fabriken und Werkstätten mit Motorbetrieb die nachstehenden Bestimmungen betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter bei der Bearbeitung von Faserstoffen, Tierhaaren, Abfällen oder Lumpen erlassen:
I. In Hechelräumen, in Räumen, in welchen Maschinen zum Deffnen, Lodern, Zerkleinern, Entstäuben, Anfetten oder Mengen von rohen oder abgenutzten Faserstoffen, von Tierhaaren, von Abfällen oder Lumpen im Betriebe sind, sowie in Räumen, in welchen Tierhaare durch Handarbeit entstäubt oder gelockert( gefacht) werden, darf jugendlichen Arbeitern während des Betriebes eine Beschäftigung nicht gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden. Die Karden( Krempel) für Wolle und Baumwolle fallen unter die vorstehende Bestimmung nicht.
II. In Betrieben mit Räumen der unter I Abs. 1 fallenden Art muß in den Räumen, in welchen jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, außer der in den Fabriken nach§ 138 Abs. 2 der GewerbeOrdnung und in den Werkstätten nach Ziffer 6 und 15 der Bekanntmachung vom 13. Juli 1900( Reichs- Gesetzbl. S. 566) auszuhängenden Tafel eine zweite Tafel ausgehängt werden, welche in deutlicher Schrift die Bestimmungen unter I wiedergiebt.
III. Die vorstehenden Bestimmungen haben für die Dauer von zehn Jahren Gültigkeit. Sie treten am 1. Juli 1903 in Kraft und an die Stelle der durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. April 1892 ( Reichs- Gesezbl. S. 604) verkündeten Bestimmungen. Berlin , den 27. Februar 1903.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky.
Die Abänderung gegen die früheren Bestimmungen besteht darin, daß die Bearbeitung der Tierhaare in das Verbot der Befchäftigung Jugendlicher einbezogen ist und daß in Nr. II das Wort " Betriebe" an Stelle des Wortes, Fabriken" getreten ist.
werden.
Seine Angaben, daß er das Opfer eines Mißverständnisses geworden sei, fanden durch die Beweisaufnahme keine Unterstützung. Er gab an, daß er in Moskau in guten Verhältnissen gelebt und im Mai vorigen Jahres seine Liegenschaften verkauft und sich mit seiner Ehefrau nach Deutschland begeben habe, um in Wildungen Heilung von einem Leiden zu suchen. Während seines vorübergehenden Aufenthaltes in Berlin sei er dann von dem unverdienten tragischen Geschick betroffen worden. Durch die Aushändigung des Hundertmarkscheines an den Kriminalbeamten habe er feineswegs sein schlechtes Gewissen bekundet, sondern er fürchtete polizeiliche Scherereien und in Rußland pflege man sich auf solche Weise denfelben zu entziehen.
Der Zeuge Menzel blieb bei seiner früheren belastenden Aussage. Angeklagten erwiesen sei und er sich schon durch Aufgabe der BeStaatsanwalt Dr. Kur vertrat die Ansicht, daß der Dolus des stellung der Aufforderung zur Teilnahme an der Begehung eines Verbrechens schuldig gemacht habe. Er beantrage gegen ihn eine Gefängnisstrafe von 9 Monaten.
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Feste
Gesang, Turn- und gesellige Vereine. Sparberefn„ Einigkeit", Louisen- Ufer 32. Weißenseer Fußballklub, Donnerstag nach dem 1. und 15., Barkstr. 10. Statklub„ Namenlos", Strad, Adalbertstr. 95. Berliner Dilettanten- Bühne Rheingold II", Aderftr. 144. Musik- DilettantenDie Verteidiger, Rechtsanwalte Tiffin und Justizrat Wronker, Berein Berlin- Moabit", Restaurant Sadewater, Arminiusplatz. Statklub führten aus, daß die Wiederaufnahme des Verfahrens nach der vor- Herzblatt", Passeke, Linienſtr. 3a. Bitherklub Menzenhauer", Andreasherigen Einstellung desselben seitens der königlichen Staatsanwalt- straße 3. Zitherklub„ Alpengrüße", Bartschis, Ravenéstr. 1. Arbeiter schaft unzulässig sei, da dieselben Gründe, welche für die frühere Rauchflub„ Freiheit", Liebigstr. 14. Musikverein- Harmonie", Manzeh Einstellung sprachen, noch jetzt beständen. Sie beantragten die Ein- Brizerstr. 19.- Lotterie- und Vergnügungsverein„ Glücksbrunnen", Schröder, Lorgingstr. 43. stellung des Verfahrens. Berliner Ruderverein„ Vorwärts". Sigung 9 Uhr abends im Bootshause, Stralau, Tunnelstr. 17.
Anklagebeschlusses zu Recht bestehe und ebenso die Wiederaufnahme Das Gericht war der Ansicht, daß die Wiederaufnahme des des Verfahrens. Das Gericht sei aber zur Freisprechung gekommen, da der Angeklagte über den ersten Anlauf zum be absichtigten Verbrechen nicht hinausgekommen, da er nicht dem Beugen Menzel gegenüber seine Absicht verraten, ihm auch nicht eine nebenbei laufende Vergünstigung in Aussicht gestellt hatte.
Der Angeklagte wurde auf freien Fuß gesetzt.
Mit der Wurmkrankheit beschäftigte sich in Wiemelhausen im Ruhrgebiete eine Bergarbeiterversammlung unter dem Vorsiz des Genossen Sachse. Der Knappschaftsarzt Dr. Severin hielt einen Vortrag. Es wurde folgende Resolution angenommen: Die Versammlung verspricht dahin zu wirken, daß die ärztlichen Die herzlose That einer Mutter beschäftigte gestern das Schwurund bergamtlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Wurmkrankheit gericht am Landgericht II. Vor diesem hatte sich die Dienstmagd seitens der Zechen wie von seiten der Bergleute scharf beobachtet Marie Martha Wolenski wegen Mindesmordes zu verantworten. werden. Sie verlangt hierzu auch Arbeiter zur Kontrollierung Die jetzt 34 Jahre alte Angeklagte stammt aus Rußland und kam in den Gruben. anfangs des Jahres 1900 von Westpreußen nach Berlin , um hier Die Versammlung protestiert dagegen, daß die Knappschafts- in Dienst zu gehen. Sie war zuletzt bei einem Restaurateur in der kasse, zu welcher doch die Arbeiter die höchsten Beiträge zahlen Reinickendorferstraße bedienstet und genas dort am 6. März eines müssen, die Kosten der Wurm- Bekämpfung allein tragen soll. Sie Knäbleins, dessen Vater ein zu ihr in Beziehungen getretener verlangt, daß die reichen Zechen und eventuell der Staat diese Be- Gärtnergehilfe war. Bis zum 16. März blieb sie in der Charité, fämpfung aus eignen Mitteln bestreitet und daß die bereits vom nach ihrer Entlassung faßte sie den Plan, das Kind bei Verwandten Knappschafts- Vorstand bewilligten 200 000 Wart zur Zahlung des in Waltersdorf unterzubringen. Auf dem Wege dorthin tam ihr vollen Lohnes als Krankengeld an wurmtranke Kameraden benutzt der Gedanke, sich des Kindes zu entledigen und sich somit von drückender Sorge zu befreien. Sie würgte das kleine Wesen und als es kein Lebenszeichen mehr von sich gab, grub sie mit den Händen eine kleine Grube, legte das Kind hinein und bedeckte es wieder mit Erde. Sie hatte später ausgesprengt, daß sie das Kind gut unter gebracht habe. Ein kleiner Nebenumstand sollte zum Verräter an ihr werden. Ihre Dienstherrschaft hatte ihr wiederholt Wäsche für ihr Kind geschenkt und mußte sich wundern, als sie nach längerer Zeit entdeckte, daß diese Wäschestücke noch unbenutzt im Koffer der Angeklagten ruhten. Auf wiederholtes Befragen nach dem Verbleib des Kindes machte sie zunächst die verschiedensten Angaben; bald Der Arbeiter Piel war bei seiner Arbeit in einem Dampffäge- wollte sie es verschenkt haben, bald follte es verstorben sein und als und Hobelwerk mit der rechten Hand in den Sägebetrieb geraten man eine standesamtliche Bescheinigung darüber verlangte, konnte und hatte sich so verletzt, daß die Amputation des Daumens, des fie eine solche nicht voriveisen. Endlich bequemte sie sich zu dem Zeigefingers und des Mittelfingers notwendig wurde. Er erhielt Geständnis, daß das Kind auf dem Wege von Grünau nach Walters von der Norddeutschen Holz- Berufsgenossenschaft eine Rente von dorf verstorben sei und daß sie in ihrer Verzweiflung den Versuch 60 Proz., die vom 1. August 1902 ab auf 50 Broz. herabgesetzt wurde. gemacht habe, dem Kvinde die Kehle zuzudrücken. Die Geschwornen Die Berufsgenossenschaft berief sich auf ein Gutachten eines Dr. Janson, sprachen die Angeklagte des versuchten Totschlages schuldig. Der wonach gegenüber einem im Juni 1901 von Dr. Relotius festgestellten Staatsanwalt beantragte zivei Jahre, der Gerichtshof erkannte auf Befunde insofern eine Besserung eingetreten sei, als der erhaltene 1½ Jahre Gefängnis.
Das Bureau der Versammlung wird beauftragt, diesen Beschluß dem Knappschaftsvorstand und dem Minister für Handel und Gewerbe zu übermitteln." Daß die Kosten für die Ausrottung einer solchen Seuche der Knappschaftstasse, das heißt also zum größten Teile den Arbeitern selber aufgebürdet werden sollen, ist allerdings höchst befremdlich.
Die wesentliche Besserung.
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Vereinssigung alle 14 Tage je Donnerstag abends 8 Uhr. Arbeiter Bildungsverein„ Eintracht", Zürich , Neumarkt Nr. 5,
Arbeiter- Radfahrerbund Solidarität". Gau 9( Provinz Branden burg ). Alle Zuschriften und Anfragen, den Bund betreffend, sind zu richten an den Gau- Borsitzenden Starl Fischer. Berlin NW ., Waldstraße 8.
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Arbeiter Radfahrer Verein Berlin", nach dem 1. und 15. Andreasstr. 26, und Raabe, Kolbergerstr. 23. Stern II", nach dem 1. und 15. Swinemünderstr. 56." Fahr wohl I", Gerichtstr. 22.- Lur", jeden Donnerstag nach dem 1. und 15. Elsafferstr. 5." Frei Weg", Schöneberg , Akazien straße 21." Somet", jeden Donnerstag nach dem 1. und 15. Rigdorf, Steinmetzstraße 103." Biel ", jeden 2. und 4. Donnerstag, Adlershof , Hackenbergstr. 1. Central- Raucherbund. Zuschristen sind an Kleist, Rigdorf, Juliusstraße 26, zu richten. Blaue Wolte", Rigdorf, Jägerstr. 4. Weichfel blatt", Rigdorf, Stopfstr. 41. Alte Linde", Berlin , Gräfeftr. 34. Edelweiß", Stegliz , Düppelstr. 7. Brennende Liebe", Rigdorf, Berlinerstr. 100. Süße Liebe", Rigdorf, Rönnebergstr. 8. Arbeiter: Statbund Berlins und Umgegend. Buschriften sind zu " Glück auf". Rigdorf, richten an C. Quenkert, Marsiliusstr. 15, vorn II. Rogge, Lessingstr. 17.
Briefkasten der Redaktion. Arthur F. Kommen Sie in unsre juristische Sprechstunde. Nadlersport. Wenden Sie sich deswegen an May Kern, Charlottenburg , Gardes du Corpsstr. 3. Kiel . Wir raten Ihnen davon ab.
Juriftifcher Teil.
Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends von 7 bis 9% Uhr abends statt. Geöffnet: 7 Uhr.
D. 70. Wenn nachzuweisen ist, daß die Krankheit und Arbeitsunfähigfeit bereits am 10. Dezember vorlag oder wenn der Stassenbeitrag weiter gezahlt ist, so würde die Witwe mit Erfolg Anspruch auf das Sterbegeld erheben. R. 101. Ob es ratsamer ist, im Fall der Verheiratung fich die Klebebeiträge zurückzahlen zu lassen oder weiter zu fleben, läßt sich nicht entscheiden. In der Regel wird die Selbstversicherung vorzuziehen sein, wenn sich mit Sicherheit annehmen läßt, daß mindestens 40 Marken für iede zwei Jahre geklebt werden können; für die Fälle einer Invalidität oder der Zurüdlegung des 70. Lebensjahres fällt der Versicherten dann die Rente zu. Freilich tritt diese nicht ein, wenn weder Invalidität noch Erreichung des 70. Lebensjahres eintritt. Bei der sofortigen Auszahlung lacht bar Geld, wenn eine weiter als die Klebeversicherung reichende private Ber sicherung für Unfälle, Invalidität, Alter, Tod u. dgl. durchzuführen ist. 4. und 5. Finger nicht mir nicht mehr in ihrer Beugefähigkeit beNoch cin Kurpfuscherprozeß. Ein wahres schränkt seien, sondern auch durch Nebung eine höhere Geschicklichkeit Labyrinth hat die Anklage gegen den„ Privatgelehrten " enke von dieser absehen. juristisches E. F. Polizeiliche Beglaubigung genügt; der Standesbeamte kann auch H. M. Mit einer Klage würden Sie schwerlich erreicht hätten, als sie früher besaßen. Auf P.'s Berufung hob durchlaufen, die gestern vor der 4. Straffammer des Landgerichts I Erfolg haben. Neue Schönhauserstraße. 1. Ja. 2. und 3. Nein das Schiedsgericht Bremen den Bescheid der Berufsgenossenschaft auf verhandelt wurde. Der Angeklagte war beschuldigt, durch marktB. D. II. 1. Wenn nicht nachgewiesen wird, daß der Herzschlag mit und verurteilte sie, dem Verletzten die 60 Proz. weiter zu gewähren. schreierische Anpreisung seines Heilverfahrens in einer Berliner und der Eigentümlichkeit des Betriebes, der Arbeit, der Art der Beschäftigung in Begründend wurde ausgeführt: Von dem Dr. Jansonschen Befunde später in einer Spandauer Zeitung das Gesetz betreffend den un Aussicht auf Erfolg haben. ursächlichem Zusammenhang steht, würde ein Anspruch auf Unfallrente feine weiche das Ergebnis der Augenscheinnahme insofern ab, als der Ver- lauteren Wettbewerb verletzt zu haben. Das erste Inserat falles ab. 3. Erster Nachtrag zum„ Arbeiterrecht". 2. Das hängt von der Gesamtlage des Einzel Tezte, aufgefordert, die Finger zur Faust zu schließen, mit war am 16. Juni erschienen, die Aerztekammer , vertreten durch stände ein Recht auf Entziehung der Bension u. dgl. nicht zu. A. 3. Der Behörde Eine Ver den Fingerspitzen den Handteller nicht ganz erreicht. Hiervon könne aber Prof. Dr. Kohmann, hatte am 4. September den Strafantrag urteilung im Strafverfahren ist unwahrscheinlich. Joh. W. Der Heirat ganz abgesehen werden, denn da nach dem vom Dr. Relotius gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich die Verfolgung stehen Bedenken nicht entgegen. J. B. P., Akazienstr. 12. Ja. früher feſtgeſtellten Befunde die damalige Beschränkung der Beuge abgelehnt. Dagegen wurde Beschwerde erhoben, die Straffammer N. 2. 22. Es kann ein Betrag von jährlich 300 M. in Ihrem Fall fähigkeit eine nur unbedeutende, die Beweglichkeit der Finger eine lehnte aber die Eröffnung des Verfahrens gleichfalls ab, auf abermals gepfändet werden. Ciostowski, 100. Nein. 2. G. Sie leben ziemlich normale gewesen sei, so würde in dem Wegfall der ge- erhobene Beschwerde ordnete jedoch das Kammergericht die Eröffnung Sollte Ihr Eigentum wegen solcher Schulden gepfändet werden außer Gütergemeinschaft und hasten nicht für die Schulden Ihres Mannes. ringen Beweglichkeitsbeschränkung an sich noch nicht eine die Renten des Hauptverfahrens an. Von der Ferienstrafkammer wurde als wäre auch dann möglich, wenn Sie auf Ihren Namen mieten herabsetzung bedingende wesentliche Besserung zu sehen sein. Auch dann der Angeklagte freigesprochen, weil infolge der verschiedenen würden Sie mit Erfolg Einstellungsantrag stellen und Interventionstlage die mit Dr. Janson anzunehmende, durch Uebung eingetretene Beschwerden die erste richterliche Vernehmung erst am 18. Januar erheben. Gegen Ihren Mann können Sie auf Rückzahlung klagen: Beweis höhere Geschicklichkeit der Finger erscheine nicht derart erheblich, daß 1903 stattgefunden hatte und somit Verjährung eingetreten war. für das Darlehen ist erforderlich. Die entnommenen Sachen müssen Sie bezahlen. dadurch eine nennenswerte Erhöhung der Gebrauchsfähigkeit der Gegen dieses Urteil legte nun wieder die Staatsanwaltschaft Rerechten Hand seit der Bewilligung der 60 Proz. herbeigeführt worden vision ein und das Reichsgericht hob aus formellen Gründen das erste Urteil auf und verwies die Sache an die Straffammer zurück. Die Berufsgenossenschaft legte Rekurs ein und machte geltend, P. Das Spandauer Inserat wurde als fortgejezte Handlung von der verdiene jest 1,50 Mark pro Tag gegen früher 2,50 Mart, also mehr Staatsanwaltschaft angesehen und ausgeführt, daß der auf Grund als die Hälfte; 50 Prozent der Vollrente genügten deshalb voll- des Berliner Inserats gestellte Strafantrag auch für das Spandauer
wäre.
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Briefkaften der Expedition.
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A. P., Wöhlertstraße. Sämtliche Werke von Frizz Reuter. Neue wohlfeile Bollsausgabe in 8 Bänden. In 4 Leinenbände gebunden Preis 10 M., dasselbe in 8 Leinenbände gebunden Preis 12 M.