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Gerichts- Zeitung.

Nochmals Normann- Schumann.

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soll mit dem 15. April in Kraft treten. An Stelle des frankheits­halber seines Amtes enthobenen 2. Schriftführers Brieger wurde Baschin gewählt.

Vermischtes.

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Filiale Rigdorf.

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Verstandes, der durch widrige Schicksalsschläge von der Ver­folgura feiner militärischen Carriere abgedrängt worden sei und dessen Herren atur sich leicht gegen Dinge auflehne, in denen er ein Un­Wie erinnerlich sein dürfte, veröffentlichte der Vorwärts" am bewege ihr dann zu Maßnahmen der Abwehr, die das gewöhnliche in der Aula der 69. Gemeindeschule, Kleine Frankfurterstraße 6: recht erblufen zu müssen meine. Dieses ausgeprägte Rechtsgefühl Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 22. März, vormittags 83, Uhr, 3. Juli v. J. eine Korrespondenz aus der Schweiz , worin mitgeteilt Maß überschreiten und darin ihre Erklärung finden, daß der An- Versammlung. Freireligiöse Borlesung". Um 10%, Uhr vormittags ebens wurde, daß Normann- Schumann aus der Schweiz ausgewiesen sei. geklagte infolge seines impulsiven Naturells bei der Verfolgung ver- daselbst: Vortrag des Herrn Walded Manasse: Erdenwallen und An diese Notiz knüpfte sich eine Charakteristik jenes weltbekannten meintlicher Rechte sich keine Schranken auferlege. Besonders günstig Himmelssehnsucht". Gäste, Damen und Herren, sehr willkommen. Herrn, durch welche er sich beleidigt fühlte. Er ließ von Luzern aus für den Angeklagten war das Zeugnis des Geheimrats Lehmann- Allgemeine Kranken und Sterbekasse der Metallarbeiter. durch Rechtsanwalt Hahn- Charlottenburg die Beleidigungsklage Göttingen , der den Angeklagten aus langem persönlichen Verkehr( E. H. 29, Hamburg .) Filiale Berlin 3. Sonnabend, den 21. März, abends gegen unsern berantwortlichen Redakteur Karl Leid fennt und ihm bestätigte, daß er niemals auch nur die kleinste Spur Filiale Berlin 4. Sonnabend, den 21. März, abends 9 Uhr, bei Mer­9 Uhr, bei D. Bergener, Reichenbergerstr. 157: Mitgliederversammlung. ſtrengen, und das Schöffengericht verurteilte letzteren auch zu 50 m. Möglichkeit, daß gegen diesen Mann ein Entmün, geistiger Schwäche bei ihm entdeckt habe. M. Schon die bloße towski, Andreasstr. 26: Mitgliederversammlung. Filiale Berlin 6. Geldstrafe. Gegen dieses Urteil Hatte Leid Berufung Sonnabend, den 21. März, abends 82 Uhr, bei Dieke, Ackerstr. 123: Mit­digungsverfahren eingeleitet werden konnte gliederversammlung. Filiale Berlin 8. Sonntag, den 22. März, vor gelegt, die gestern vor der achten Strafkammer des Landgerichts I habe ihm seiner Zeit die Notwendigkeit einer radi mittags 9%, Uhr, bei Schirm, Badstr . 19: Mitgliederversammlung. zur Verhandlung ſtand. Bei der Beweisaufnahme führte Leid kalen Reform der Frrenrechtspflege zu Gemüte Filiale Charlottenburg. Sonnabend, den 21. März, abends 8 Uhr, aus: Er habe an der Richtigkeit der Ausweisungsnotiz geführt. In den fünf Tage füllenden ausgedehnten Sitzungen im Volkshause, Rosinenstr. 3: Mitgliederversammlung. umsoweniger Zweifel hegen können, als sie bereits in andern Blättern mußte der Gerichtshof viermal sein Domizil wechseln: er tagte zuerst Sonnabend, den 21. März, abends 8%, Uhr, bei Breßler, Biethenstr. 69: Uhr, bei Breßler, Ziethenſtr. 69: mitgeteilt worden sei, noch ehe der schweizerische Korrespondent des in dem ihm gewöhnlich zugewiesenen Sißungszimmer, dann im Bersammlung. Vorwärts" darüber berichtet hatte. Da die Mitteilung an sich schließlich wieder in das Sibungszimmer zurüd. Der Staatsanwalt fleinen Schwurgerichtssaal, im großen Schwurgerichtssaal und kehrte jedenfalls nicht als eine Beleidigung angesehen werden könne, so beantragte die Freisprechung des Angeklagten, weil dieser nicht die frage es sich, ob eine solche etwa in den angehängten Bemerkungen Absicht und auch nicht das Bewußtsein der Beleidigung gehabt habe, der Notiz enthalten sei. Dies müsse er jedoch bestreiten, denn es sondern nur sein vermeintliches Recht nachdrücklich verfolgen wollte. Vier Personen ertrunken. Aus Hamburg wird gemeldet: Ms ei gerichtsnotorisch, daß Normann- Schumann im Tausch- Prozeß Rechtsanwalt v. Glasenapp schloß sich dem Antrag auf Frei- sich gestern sechs Arbeiter vom hannoverschen Elbufer nach ihrer durch den Freiherrn v. Marschall als Polizeispiel entlarvt sei, über- prechung an. Der Angeklagte war hiermit noch nicht zufrieden, Arbeitsstätte bei Julssand an der Unterelbe begeben wollten, wurde dies werde derselbe noch heute wegen Majestätsbeleidigung steck- fondern schloß seine etwa sechsstündige Verteidigungsrede mit dem ihr Boot durch den Südweststurm an den Strand geworfen und zum brieflich verfolgt. Daß Schumann aber noch bis in die jüngste Zeit Antrage, ihn nicht nur freizusprechen, sondern auch die Kosten nicht Kentern gebracht. Vier von ihnen ertranken. hinein sein Spigelgewerbe betrieben hat, der Staatskasse, sondern dem Landgerichtspräsidenten und dem an­hat, gehe zur Evidenz geblich beleidigten Richter aufzubürden, da zur Stellung eines Straf­aus den Aften des Beleidigungsprozesses hervor, den antrags keine Veranlassung vorgelegen habe. Der Gerichtshof ver­Schumann seiner Zeit gegen den Redakteur der Frankfurter Oder- tagte die Verhandlung bis zum nächsten Sonnabend. An diesem Zeitung", allow h, angestrengt habe. Bei den Aftet befinde Tage wird voraussichtlich das Urteil gesprochen werden. sich ein Schriftsaz Schumanns, in welchem dieser behaupte, er glaube die handschriftlichen Beweise dafür erbringen zu können, daß nicht er, sondern der Feldmarschall Graf Waldersee der Verfasser jener majestätsbeleidigende Artikel im Memorial Diplomatique" und Libre Parole" sowie der in der ,, Saale- Zeitung" fei, die den Sturz des Reichskanzlers v. Caprivi herbeiführen sollten. Aus derartigen Behaup­tungen Schumanns gehe doch zur Genüge hervor, wie wenig Ver­anlassung solch ein Mann habe, sich als der Beleidigten hinzustellen. Hinzu komme noch, daß Schumann öfter die schmählichsten Angriffe gegen die socialdemokratische Partei gerichtet und diese bespizzelt habe, so daß ihm, den Angeklagten, in seiner Eigenschaft als Partei­mitglied auch ein Anspruch auf Anwendung des Schutzparagraphen 198 0.1 zustehe. Aus diesen Gründen beantrage er seine Freisprechung eventuell Vertagung der Angelegenheit zweds Herbeischaffung der erwähnten Akten aus Frankfurt .

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Grobe Ausschreitung eines Schuhmanns. Breslau , 19. März.( Eig. Ver.) Der Schußmann Grätsch in Beuthen verhaftete den ihm persönlich bekannten Droschten befizer Bont wegen einer kleinen Uebertretung in widerrechtlicher Weise, legte ihn in Fesseln und transportierte ihn unter Stößen und Fanstschlägen ins Gesicht zur Wache. Der Staatsanivalt beantragte für diese Heldenthaten 5 Monate Gefängnis. Das Gericht hielt dem Angeklagten seine nervöse Erregtheit zu Gute, zog auch in Betracht, daß er durch Bonk beschimpft sein soll und ver­urteilte ihn zu 300 Mart Geldstrafe. Mit 50 Mark wegen Körper­verletzung ist aber Grätsch bereits vorbestraft.

Verfammlungen.

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man, als eine Revision der Hauptsteueramtskasse vorgenommen Unterschlagungen und kein Ende. In Düsseldorf entdeckte wurde, einen größeren Fehlbetrag. Der Obersekretär Cupiers be­ging Selbstmord. Der Kassierer der Mainzer Volksbank Herrmann wurde wegen Unterschlagung von 25 000 m. ver­haftet. Für Sonnabendabend ist eine außerordentliche General­bersammlung zur Erörterung der Angelegenheit anberaumt.- Wegen Unterschlagung von Bostanweisungen ist der Postassistent Klauß in Christburg , Kreis Marienburg , verhaftet worden. Konfisziert. im Verlage von May Spohr in Leipzig , wurde von der dortigen Der Eigene", Januarheft und Februarheft 1903, Staatsanwaltschaft vollständig tonfisziert. Gleichzeitig wurde un flage aus§ 184 in Bezug auf§ 175 des Strafgesetzbuches erhoben. Die Kunstzeitschrift wird vom Schriftsteller Adolf Brand in Char­ lottenburg herausgegeben.

" Apachen" in Paris . Anläßlich der Karnevalsfeier wiederholten fich am Donnerstag, trotz aller getroffenen Maßregeln, die Auftritte, welche sich am letzten Karnevalstage zugetragen hatten. Sogenannte Apachen" trieben ihr Unwesen, indem sie Frauen angriffen und auch sonst großen Unfug verübten. Es kam zu zahlreichen Zusammen­genommen.

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Witterungsübersicht vom 20. März 1903, morgens 8 1hr.

Stationen

Better

4 Regen

C.= 4° R.

Stationen

Barometer­

itand mm

richtung

Wind

Windstärke

Wetter

8 Haparanda 753 SSD 6 Schnee 8 Petersburg 768 SD

6 bedeckt

2 bedeckt

7 Cork

2heiter

6 Aberdeen

2 Paris 5

763 S

4 bedeckt

Temp. n. E.

4 bedeckt 11

775 SS 2wolfen! 4

Eine Versammlung der Handelsangestellten, die am 18. März Rechtsanwalt Dr. Heinemann als Verteidiger des An- in den Germania - Festsälen tagte, nahm zu dem Entwurf eines ſtößen und um Mitternacht waren bereits 960 Verhaftungen vor­geklagten schloß sich den Ausführungen desselben im wesentlichen an, Gesetzes über die Kaufmannsgerichte Stellung. machte außerdem aber noch darauf aufmerksam, daß Schumann in Reichstags- Abgeordneter Molkenbuhr referierte. Redner be­dem Tausch- Prozeß auch von dem Ersten Staatsanwalt öffentlich als leuchtete die Mängel des vor einiger Zeit veröffentlichten Entwurfs. Schurke bezeichnet worden ist. Ferner habe ein früheres Gerichts- Ein erheblicher Mangel gerade für Staufleute sei der Ausschluß der urteil den Kläger als einen Mann charakterisiert, der keinen Zuständigkeit für Streitigkeiten, die aus der Konkurrenzklausel her­vorgehen. Gerade diese Sachen müßten den Kaufmannsgerichten guten Ruf" genießt. Falls das Gericht nicht zu einer vorbehalten bleiben, damit sie schnell entschieden würden und nicht Freisprechung tommen sollte, so beantrage er so beantrage er eine wesent- den langivierigen gewöhnlichen Rechtsweg zu durchlaufen hätten. Liche Ermäßigung der Geldstrafe. Rechtsanwalt Hahn Auch müßte die Möglichkeit, durch Arbeitsvertrag die Zuständigkeit Swinemde. 768 528 als Vertreter des Klägers beantragte, die Berufung zu verwerfen. Der Kaufmannsgerichte zu beseitigen, durch zwingende Bestimmungen Hamburg 768 SSW Redner wendet sich weiter gegen die Be Berlin 771 S23 Außer der Majestätsbeleidigung bestreitet er die seinem Klienten zur ausgeschlossen werden. Last gelegten Handlungen. Insbesondere seien die Behauptungen des schränkung der Zuständigkeit auf Angestellte mit Einkommen bis Frant./M. 773 776 S 3000 Mart, die Abhängigkeit des passiven Wahlrechts von einem München 3 heiter Freiherrn v. Marschall im Tausch- Prozeß, Schumann habe in fast Alter von 30 Jahren, des aktiven Wahlrechts von einem solchen von Bien 775 23 2 heiter allen Ländern die Spuren des Verbrechens hinterlassen, durchaus 25 Jahren, die Festsetzung der Berufungsfähigkeit auf Objekte bon Wetter- Prognose für Sonnabend, den 21. März 1903. unrichtig, was durch entsprechende Erklärungen der Justizminister 100 Mart ab aufwärts und besonders gegen den Ausschluß des weib- Ein wenig fühler, vorherrschend wolkig mit leichten Regenfällen und bon Italien , Griechenland u. a. bewiesen werden könne. lichen Personals vom Wahlrecht. Dann kam Redner auf die Be- ziemlich lebhaften westlichen Winden. Berliner Wetterbureau. Das Urteil lautete auf Verwerfung der Berufung. In der fehdung des Gefeßentwurfs durch diejenigen zu sprechen, denen er Begründung wies der Vorsitzende darauf hin, daß selbst unter Aus- zu weit geht. Die Angriffe gegen verschiedene Bestimmungen tämen schaltung der auf die Spizeldienste Schumanns Bezug nehmenden namentlich aus der nordwestlichen Ecke Deutschlands . Die Handels­nicht nur von den Konferativen, sondern auch aus Handelskreisen, Sätze der Notiz eine objektive Beleidigung vorliege, deren Vor- kammern machten Schwierigkeiten und ließen ihren Einfluß in den Handensein dem Angeklagten auch zweifellos zum Bewußtsein ge- Regierungen wirken. Der Handelstag habe sich direkt gegen die tommen ist. Die Anwendung des§ 193 habe auch der Vorderrichter Angliederung der Kaufmannsgerichte an die Gewerbegerichte und für mit Recht verweigert, weil Kläger und Angeklagter niemals in per- den Anschluß an die Amtsgerichte ausgesprochen, So werde bon sönlichen Beziehungen mit einander gestanden haben. Auf eine Er- allen Seiten gegen den Entwurf Sturm geläutet. Das zeige, daß mäßigung der Strafe habe ebenfalls nicht erkannt werden können. das Gefeß noch lange nicht zu stande kommen werde. Der jetzige Außerdem habe das Gericht die Beweisanträge betreffs der Frank- Reichstag beschäftige sich auf keinen Fall mehr damit. Gegenüber dieser Situation müßten die interessierten Angestellten ständig auf furter Atten abgelehnt, weil deren Herbeischaffung zur Beurteilung dem Posten sein; sie dürften die Angelegenheit nicht zur Ruhe dieser Sache nicht von Belang sei. Eine nähere Begründung werde kommen lassen und müßten den Wühlereien der Handelskammern in dem schriftlichen Urteil erfolgen. begegnen. Einen Erfolg fönne man aber nur erzielen, wo eine Macht sei, und das könnten die Angestellten nur werden durch eine umfassende Organisation.( Großer Beifall.)

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Es sprach darauf Döring, der Führer der deutschnationalen Handlungsgehilfen, der in Begleitung einer ganzen Anzahl seiner Getreuen erschienen war. Er hob hervor, daß sein Verband mit dem Central- Verband der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen mit Bezug auf die Kaufmannsgerichte im wesentlichen auf demselben Boden stände. Auch gegen das attive Wahlrecht der Gehilfinnen habe man nichts, dagegen sei man gegen die Wählbarkeit der Gehilfinnen. Es ginge nicht, daß eine junge Verkäuferin über einen vielleicht fünfzig­jährigen Reisenden zu Gericht ſize. Der deutschnationale Wort­führer, der noch ausführlich gewisse Differenzen zwischen den beiden Verbänden und ihren Vertretern erörterte, fand im Genossen ali si bom Central- Verband einen überlegenen Gegner, der ihn 3 Minuten vom Bahnhof - herrlich am Wald und Waffer gelegen­besenders hinsichtlich des passiven Wahlrechts der Frauen gründlich empfiehlt sich bei Ausflügen per Eisenbahn und Dampfer den geehrten abführte. Ralisti machte den Gründern des deutschnationalen Ver- Familien, Bereinen, Fabriken und Gesellschaften zu angenehmem Aufenthalt. bandes zum Vorwurf, daß durch diese Gründung einer antisemitischen große Säle mit Bühne, 2 große schattige Gärten. Schuß für 1500 Personen. Organisation die Handelsangestellten- Bewegung an sich geschwächt Sonnabende und Sonntage noch für Bereine zu vergeben. worden sei. Döring und Kalisti sekten ihr Rededuell dann unter bewährteste lebhafter Anteilnahme der Versammelten beider Organisations­Nahrung für gruppen in weiteren längeren Reden fort, so daß es erst gegen 1 11hr nachts nach einem furzen Schlußwort Molkenbuhrs zur Abstimmung folgender Resolution fam, die gegen die Stimmen der Antisemiten angenommen wurde:

Der durch seinen erbitterten Kampf gegen irrenärztliche Frr­tür ner bekannte Hauptmann a. D. Gustav v. Bröcker aus Char­Tottenburg beschäftigt feit fünf Tagen die zweite Straffammer des Landgerichts II unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Meinede in anstrengenden, in öder Monotonie verlaufenden Sizungen. Herr v. Bröcker ist wegen Beleidigung eines Gerichtsassessors und richter licher Beamten angeklagt. Der Strafantrag ist vom Landgerichts­präsidenten Hartmann gestellt worden. Vor längerer Zeit führte Herr v. Bröcker um die kleine Summe von 20 M. einen Civilprozeß, der zu seinen Ungunsten ausfiel. Er hat sich dann in scharfen Ein­ben über den Richter, den Protokollführer und andre Amtspersonen be schwert und ihnen Rechtsbeugung, Chikanen und grobe Flüchtigkeiten zu m Vorwurf gemacht. In der Straffache hat bereits im Mai v. J. Fermin angestanden, in welchem Herr v. Bröcker in der ihm eignen eingehenden Weise den Nachweis zu führen suchte, daß seine Be­schwerde durchaus gerechtfertigt gewesen sei und er sich einer. Be­leidigung nicht schuldig gemacht habe, da ihm die deutsche Sprache teine andren als die von ihm gebrauchten Worte an die Hand gebe, um das auszudrücken, was er in seiner Beschwerde ausdrücken wollte. Die damalige Verhandlung endete mit der Vertagung des Termins, der Gerichtshof beschloß aber gleichzeitig, zu einem neuen Termin psychiatrische Sachverständige hinzuzuziehen. Diese Thatsache und einige Aeußerungen, die der vorige Vorsißende des Gerichtshofes über und zu dem Angeklagten gemacht hatte, gaben diesem Ber­anlaffung, diesmal vor Eintritt in die Verhandlung den Gerichtshof als befangen abzulehnen. Schon die hierüber notwendig werdenden Erörterungen nahmen beinahe einen Sigungstag in Anspruch, da der Angeklagte seinen Ablehnungsantrag aufs eingehendste begründete. Der Antrag wurde schließlich vom Gerichtshof abgelehnt. Dem An­geklagten war der Rechtsanwalt v. Glasenapp offiziell als Ver­teidiger zugewiesen worden, ferner wohnten als psychiatrische Sach­verständige die Gerichtsärzte Prof. Dr. Puppe, Dr. Störmer, Medizinalrat Dr. König von der städtischen Frrenanstalt in Dall­dorf, Geheimrat Dr. Göße- Leipzig und Geheimrat Prof. Dr. Lehmann- Göttingen den Verhandlungen bei. Diese gestalteten sich äußerst schwierig, da der Angeklagte seine Sache mit einer feltenen Ausdauer führte und die Gelegenheit wahrnahm, vor aller Welt zu eriveisen, daß sein Geist keineswegs umschleiert und das seiner Zeit Für die in den Partei- Speditionen beschäftigten 3eitungs­gegen ihn eingeleitete Entmündigungsverfahren, welches erfolglos austräger und Austrägerinnen fand den 17. März eine blieb, eine ihn tief kränkende und schwer schädigende Maßregel Versammlung statt. Aug. Gebert aus Hamburg hielt das Referat. gewesen sei, geeignet, die dringende Notwendigkeit einer Reform der Er führte aus, daß auch die Frauen von dem einzig ihnen zustehenden rrenrechtspflege recht grell zu beleuchten. Auf seinen Antrag Rechte, sich gewerkschaftlich zu organisieren, Gebrauch machen, und mußten zahlreiche umfangreiche Schriftstüde verlesen werden, sich dem Verbande aller der im Handels-, Transport- und Verkehrs darunter die seiner Zeit auf die beabsichtigte Entmündigung bezüg- gewerbe beschäftigten Personen anschließen. In der Diskussion be­lichen voluminösen Gutachten der medizinischen Sachverständigen, teiligten sich mehrere Wertrauenspersonen der Speditionen und fand feine eignen, mit scharfen kritischen Ausführungen durchsetzten ein Antrag Annahme, eine kombinierte Sibung der Vertrauens­Schriftstücke zu dieser Entmündigungsfrage, feine überaus glänzenden personen mit der Ortsverwaltung des Verbandes der Handels- und Zeugnisse aus der Kriegsakademie usw. Der Vorsitzende war offen- Transportarbeiter stattfinden zu lassen, in welcher einige wichtige bar bemüht, dem Angeklagten auch nicht den leisesten Grund zu einer Organisationsfragen erledigt werden sollen. Beschwerde über Beschränkung seiner Verteidigung zu geben. Die Fachverein der Musikinstrumenten- Arbeiter. In der außer= Sachverständigen waren übereinstimmend der Ansicht, daß durchaus kein Grund vorliege, den§ 51 St.-G.-B. auf den Angeklagten an- ordentlichen Generalversammlung am 16. d. M. wurde ein Antrag zuwenden. Letzterer sei ein Mann von eminenten geistigen des Vorstandes, der auf Revision und Aenderung des Statuts lautete, Fähigkeiten und hervorragender Schärfe des nach einer lebhaften Diskussion einstimmig angenommen. Derselbe

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Die Versammlung erflärt sich mit dem Referat einverstanden und protestiert mit aller Entschiedenheit gegen die Art, wie die Reichs­regierung den Gesezentwurf über die Kaufmannsgerichte behandelt. Die Ankündigung desselben und die Erwartung, daß er am 1. April 1903 in Kraft treten werde, hatten alle Handelsangestellten mit Be­friedigung aufgenommen, weil nunmehr eine feit einem Jahrzehnt ersehnte Verbesserung der Rechtsprechung endlich erreicht schien. Um so schmerzlicher wird die jetzige Verzögerung aufgenommen, als mit Deutlichkeit hervorgeht, daß sie nur ein Werk der in den Handels­fammern organisierten Prinzipalität ist. Der Einfluß diefer Organi­fationen ist aber nur zu bekämpfen durch eine einheitliche Organisation der Handelsangestellten ohne Unterschied des Geschlechts und der Konfeffion, die rücksichtslos die Interessen der Angestellten vertritt, wie solche im Central- Verband der Handlungsgehilfen und-Ge­hilfinnen besteht."

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