Gerichts- Zeitung.
Garten und blieb mit zerschmetterten Gliedmaßen, jedoch noch lebend, I seien. Wie niedrig die Insassen des Armenhauses eingeschätzt werden, unter specieller Berücksichtigung des Gemeindehaushalts pro 1903/4 liegen. Die benachrichtigte Unfallstation schaffte ihn nach einem zeigt sich schon daraus, daß man nur immer von„ Gesellschaft" und Am Schlusse seiner Ausführungen wies der Referent darauf hin, Krankenhause, jedoch wird an seinem Aufkommen gezweifelt. Serlen" sprach, die der Verwalterin in feiner Weise Gehör schenkten daß aller Wahrscheinlichkeit nach bei voraussichtlicher UngültigkeitsBajewsky versuchte gestern schon, sich durch die Straßenbahn über- und es an der Zeit sei, diese Stelle durch eine männliche Person zu Erklärung der lezten Gemeindewahlen im westlichen Bezick durch fahren zu lassen und nur durch schnelles Handeln des Wagenführers ersehen, um dann mit den„ renitenten Kerlen" energischer zu ver- das Ober- Verwaltungsgericht die Neuwahlen zur Gemeindes wurde der Versuch vereitelt. B. leidet seit einiger Zeit an Geistes- fahren. Nach Fertigstellung des neuen Armenhauses im Oktober vertretung noch vor den Reichstagswahlen stattfinden werden. Die schwäche, so daß die That, da die Familienverhältnisse sehr geordnete soll eine wesentliche Aenderung eintreten. Ferner war der Antrag Parteigenossen müssen alles aufbieten, daß aus beiden Wahlen die find, nur in geistiger Umnachtung begangen sein kann. gestellt, dem vaterländischen Frauenverein einen Zuschuß von 800 Partei siegreich hervorgeht. Beschlossen wurde, am 1. Mai einen Ein Hausdieb wurde von der Berliner Kriminalpolizei in einer Kommune die Pflicht anerkennen, die privaten Wohlthätigkeits- An- foll ein gemütliches Zusammensein der Genossen nebst Familien im Mark zu streichen. Genosse Schumann verlangte, daß Staat und Vormittags- Ausflug nach Halensee zu unternehmen; nachmittags Privat- Heilanstalt zu Zehlendorf entlarvt. Dort war ein Geldspind stalten nicht in der bisherigen Weise zu fubventionieren, sondern diese Vereinslokal, abends eine öffentliche Versammlung stattfinden. Der erbrochen und eines nicht unbeträchtlichen Teils seines Inhalts be- Fürsorge selbst zu übernehmen, nur dann könne eine geregelte Wohl- Vorsitzende, Genosse Hopf, wies auf die Bedeutung der kommenden raubt worden. Da der Dieb Thürfüllungen ausgeschnitten hatte, so fahrt ausgeübt werden. Genosse Taubmann unterstützte den An- Reichstagswahl hin und forderte zur energischen Betreibung der vermutete man, daß es ein gewerbsmäßiger Berliner Einbrecher sei. trag, indem er besonders den frommen Charakter dieser Anstalten Wahlagitation auf. Eine öffentliche Wählerversammlung, in der Kriminalinspektor Braun jedoch, der den Einbruch an Ort und Stelle hervorhob, durch den der Heuchelei hier der größte Vorschub geleistet der bisherige Vertreter des Wahlkreises, Genosse Zubeil, sprechen untersuchte, kam zu der Ueberzeugung, daß er von einem Hausdieb werde. Die hierauf folgende Debatte zeigte, daß endlich einmal zu- werde, finde am 11. Mai ſtatt. verübt worden sei. Das Geldspind war von einem Mann, der sich gegeben werden mußte, daß der sonst immer geleugnete Notstand als Patient in der Anstalt befunden hatte, und von dem Maschinisten wirklich besteht. Kopfschütteln erregte es bei einigen Herren, welche des Hauses angefertigt worden. Der Dieb hatte die Hinterwand den vorhergehenden Antrag bekämpften, daß wir beantragten, dem fein fäuberlich abgeschraubt und mit einem Stemmeisen und einer Verein der Gärtner und Gartenfreunde zu Prämien für die Schuleisernen Schiene, die in dem Raume des Maschinisten gelegen hatten, finder die ausgeworfene Summe von 50 auf 100 M. zu erhöhen, einzelne Behälter erbrochen. Das besondere Geldfach hatte er un- da es doch auch nur ein Verein sei. Nach einigen aufklärenden kammer des Landgerichts I über drei schwere Jungen", die sich Dreißig Jahre Zuchthaus verhängte dieser Tage die 7. Straf berührt gelassen, dagegen eine Kassette mit bedeutendem Jnhalt, die in Worten stimmte man dem Antrage zu. einem andren Abteil unter den Büchern stand, mitgenommen und die höhere Knabenschule im Betrage von 1500 M. sowie der Mädchen- der Anklagebank befanden sich die vielfach vorbestraften Arbeiter Die Subventionierung für regen umfangreicher Silberdiebstähle zu verantworten hatten. Auf Stemmeisen und Schiene neben dem erbrochenen Spinde liegen schule im Betrage von 750 M. wurde von unsrer Seite beanstandet, Otto Mollenhauer, der östreichische Staatsangehörige Joseph Tassen. Kriminalinspektor Braun glaubte schon deshalb nicht an zumal betont wurde, daß die Schüler der ersteren Anstalt nicht den Berliner Einbrecher, weil dieſe ihre Werkzeuge selbst mitzubringen Bildungsgrad erlangen können, welchen man von einer solchen An- Kohn, der Kaufmann Paul Tews und ein wegen Hehlerei anpflegen und sich nicht darauf verlassen, daß sie geeignete Juftrumente stalt erwartet und dieselbe zudem im Oktober eingeht. Bei Fest- fein mag, ausschließlich von dem Angeklagten Kohn beschuldigt, bei geklagter Kaufmann Simon. Letzterer wurde, wie vorweg bemerkt finden werden. Sein Verdacht fiel auf den Maschinisten P., der setzung des Zuschlags der Gemeindeſteuern monierte Schumann die dem Ankauf einiger Silbersachen gewußt zu haben, daß sie aus einem denn auch im weiteren Verlaufe der Ermittelungen so schwer be in diesem Jahre ganz besonders hoch veranlagten Einschäßungen zur Diebstahl herrühren. Kohn ist aber ein raffinierter Komödiant, Tastet wurde, daß die Gendarmerie ihn verhaftete und in Unter- Staats- Einkommensteuer. Ein Antrag der Gastwirte, den Zuschlag der in den Aften als„ unbestraft" geführt wurde und dem auf seinen suchungshaft setzte. P. selbst verstärkte den Verdacht, der gegen ihn zur Betriebssteuer zu erniedrigen, wurde gegen 8 Stimmen abge- Antrag ein Verteidiger gestellt werden mußte, weil er mit den vorlag, am meisten. Es wurde festgestellt, daß er schon zu einer lehnt. Die Zuschläge sind nunmehr wie folgt festgesetzt: 165 Proz. Gerichten noch nie etwas zu thun gehabt hatte". Dem Rechtsanwalt Zeit, wo der Einbruch noch nicht entdeckt war, zu einem anderen zur Staats- Einkommensteuer, 247 Proz. zur Gewerbesteuer, 100 Dr. Schöp 3 kam die angebliche Fleckenlosigkeit der Vergangenheit geäußert hatte, fein Stemmeisen und seine Schiene lägen im Bureau, Prozent zur Betriebssteuer, 3,75 M. vom Tausend zur Grundiert des Kohn doch sehr verdächtig vor, er stellte im Intereſſe ſeines wo das Geldspind stand. Die Thürfüllungen hatte er nur ausgesteuer. Aus dem vorhergegangenen Jahresbericht des Gemeinde- Klienten Simon Nachforschungen an und es fonnte nun festgestellt schnitten, um den Verdacht auf eine falsche Spur zu lenken. vorstehers war zu ersehen, daß in den 17 abgehaltenen Sizungen werden, daß Kohn schon im Jahre 1899 wegen Betruges zu einem Zwei größere Fabrikbrände machten am Karfreitag der Feuer- des Jahres 8 Herren von 27 regelmäßig anwesend waren und nur Jahr Gefängnis verurteilt worden und im April vorigen Jahres wehr viel zu schaffen. Nachmittags 5 Uhr wurde sie nach Hollmann ein Mitglied der socialdemokratischen Fraktion eine Sigung ber nach Verübung eines größeren Betruges aus Wien flüchtig geworden straße 22 gerufen, wo in der Dampfglasschleiferei von A. F. Frölich säumte. Interessant wäre es noch, wenn man erfahren könnte, wie ist. Simon war wegen einfacher Hehlerei angeklagt; die Anklage u. Cc. auf noch nicht ermittelte Weise Feuer ausgekommen war. Die Kommissionssihungen besucht worden sind, da einige Herren über- gegen Mollenhauer, Tews und Kohn lautete ursprünglich auf ge= Das ganze Fabrikgebäude ist vor mehreren Jahren bereits einmal haupt keine solche besucht haben sollen. werbs und gewohnheitsmäßige Hehlerei, sie wurde aber im Laufe total niedergebrannt. Diesmal wüteten die Flammen im Keller- Die Arbeitnehmer- Beisiger zum Gewerbegericht haben zu ihrem der Hauptverhandlung auf schweren Diebstahl im Rückfalle geändert. geschoß, und zwar in dem Comptoir und dem Lagerraum für fertige Obmann den Metallarbeiter M. Sch mä dice, Charlottenburger- Im Mai vorigen Jahres fanden in den westlichen Stadtteilen und Waren. Bei der enormen Hize schmolz das Glas, und da auch der straße 33, 2 Tr., und als Stellvertreter den Tischler M. Schröder, Vororten Berlins zahlreiche Einbruchsdiebstähle statt. Die Diebe ganze Hof in undurchdringlichen Rauch gehüllt war, so gestaltete Parkstr. 10, 1 Tr., ernannt. Dieselben erteilen Auskunft in allen machten in allen Fällen reiche Beute, insbesondere fielen ihnen zahl= sich die Ablöschung sehr schwierig. Die Gefahr für das Gebäude gewerblichen Streitfällen. reiche Schmucksachen und Silbergeräte in die Hände. Die Kriminals wuchs, als bald dicker Rauch aus den Fenstern des ersten und zweiten Stockes drang. Es wurden daher schleunigst noch weitere LöschLichtenberg. Von der Regierung bestätigt ist die Wahl des polizei ermittelte schließlich, daß die drei ersten Angeklagten und ein züge herangezogen. Wie es sich herausstellte, hatte das Feuer durch bisherigen zweiten Bürgermeisters in Stargard i. P. Herrn Un- bisher nicht ermittelter Verbrecher, der den Spiznamen Amerikaner" ein vom Keller bis zum Dach führendes Aufsaugerohr seinen Weg gewitter zum besoldeten Schöffen( Vorstandsmitglied) und zum stell- trug, bei den Diebstählen beteiligt gewesen sein müssen, denn sie vertretenden Amts- und Gemeindevorsteher der Landgemeinde haben verschiedene Sachen versetzt, die teils aus den hiesigen Einam d. stellmannschaften, die auf Hatenleitern vordrangen, noch rechtzeitig ge vertretenden Vorsitzenden des Lichtenberger Gewerbegerichts durch rührten. Der Gerichtshof kam zu der Ueberzeugung, daß die drei dämpft. Das Kellergeschoß brannte jedoch total aus at hier die Gemeindevertretung gewählt. Eine Anfrage des Gemeinde- Angeklagten die Diebstähle ſelbſt ausgeführt haben und nicht nur gelagerten, bereits geschliffenen und belegten Glaswaren vernichtet wurden, so ist der berursachte Schaden beträchtlich. Branddirektor vorstandes an den Magistrat von Berlin , wie dieser sich zu der von bei der Verschärfung" des gestohlenen Gutes beteiligt waren. den beteiligten Grundbesitzern erstrebten Einverleibung des Orts- Mollenhauer und Tews wurden zu je 12 Jahren Giersberg war längere Zeit mit dem Branddirektor aus London teiles vor der Verbindungsbahn stelle, ist von Berlin nach einer Buchthaus, Kohn zu 6 Jahren Zuchthaus und den und dem dortigen Direktor der Rettungsgesellschaft, die beide zur Mitteilung des Gemeindevorstehers dahin beantwortet worden, daß Nebenstrafen verurteilt. Zeit das hiesige Feuerlöschivesen studieren, am Brandplaze anwesend. Früh 4 Uhr stand Friedenstr. 52 der Fabrikraum des Nadler- Berlin eir Interesse an einer teilweisen Eingemeindung nicht habe meisters Hilbig im zweiten Stock des Quergebäudes in Flammen. und es daher ablehne, in Verhandlungen einzutreten. Bald war die Decke zum dritten Stock durchgebrannt, wo sich die Drechslerei von Hübner befindet. Hier richtete das Feuer an fertigen Möbeln ebenfalls erheblichen Schaden an. Es mußte über eine Stunde mit mehreren Schlauchleitungen Wasser gegeben werden, um die Gefahr zu beseitigen. Um 7 Uhr wurde dann die Feuerwehr noch einmal an diese Brandstelle gerufen, weil sich auf dem Dachboden noch Brandspuren fanden.
Ein Reuter- Abend findet am 3. Osterfeiertag im Lokal der Genossenschaft Abstinentenheint, C., Neue Schönhauserstr. 12, statt. AnGäste sind willkommen. fang 7 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Der Turnverein„ Fichte" hat nunmehr auch für den Stadtteil Moabit eine Schüler- Abteilung, feine dritte, errichtet, die am Dienstag, den 14. April, abends 64 Uhr, in der GemeindeschulTurnhalle eröffnet werden wird. Der wöchentliche Beitrag beträgt 10 Pfennige.
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Ein gefährliches Feuilleton. Reichsgericht. Leipzig , 7. April. Bemerkenswerte Erörterungen veranlaßte ein Prozeß, der heute den Lichtenberg . Das allgemeine, geheime, direkte und gleiche 2. Straffenat des Reichsgerichts beschäftigte. Angeklagt der VerWahlrecht für die Wahlen zu den Gemeindevertretungen in Stadt- breitung einer unzüchtigen Schrift waren der Redakteur des und Landgemeinden, die Wahlberechtigung aller über 20 Jahre alter Feuilletons der Welt am Montag", May Ludwig in Berlin , Nachdem Einwohner und die Ausdehnung desselben Wahlrechts auf die und der Dr. med. Huldschiner in Hamburg . Frauen vom preußischen Landtage zu fordern, haben unsre Partei- das Landgericht I in Berlin beide freigesprochen hatte, hob das genossen in der Gemeindevertretung von Lichtenberg bei der Etats- Reichsgericht auf die Revision des Staatsanwalts das Urteil auf beratung beantragt. Der Gemeindevorsteher machte zunächst formale und verwies die Sache an das Landgericht II. Dieses erkannte jedoch Bedenken gegen die Zulässigkeit des Antrages und die Kompetenz am 21. Oftober v. J. ebenfalls auf Freisprechung. Die Revision Feuerbericht. In der Nacht zum Sonnabend hatte die Wehr der Gemeindevertretung geltend, gab jedoch schließlich dem auch von des Staatsanwalts gegen dieses Urteil kam heute zur Verhandlung. längere Zeit in der Mittelſtr. 36 zu thun. Hier war gegen 10 Uhr bürgerlicher Seite geltend gemachten Verlangen nach Verhandlung Es handelte sich um eine kleine Erzählung des Angeklagten H., die angeblich durch unvorsichtigkeit in einer Parterrewohnung Feuer ent- des Antrages statt. Genosse Grauer begründete denselben ein- unter dem Titel„ Der Mörder" in der„ Welt am Montag" erschienen ſtanden, das sich sehr schnell ausbreitete, so daß bei Ankunft des ersten gehend und sprach die sichere Erwartung aus, daß dieser Antrag war. Es wird darin erzählt, daß der Steuereinnehmer Grau nach Löschzuges schon die ganze Wohnung in Flammen stand. Es mußte auch die Unterstützung der freisinnigen Demokraten finden werde dem Effen auf die Straße geht, um eine Dirne zu suchen. Er findet tüchtig Wasser gegeben werden, um die Gefahr zu beseitigen. Die und so als Wunsch der Gemeindevertretung die gesetzgebenden eine und geht mit ihr. Als er die ärmliche Wohnung wieder verSonnabendnachmittag 1 Uhr Körperschaften beschäftigen werde. Die„ Unpolitischen" und die lassen hat, erscheint plötzlich der frühere Liebhaber und ermordet das wurde die Wehr nach der Französischenſtr. 6 gerufen, weil hier im Grundbesiker- Gruppe" schiviegen sich aus, nur der Führer der Mädchen. Grau kommt nach einiger Zeit zurück, weil er ſeine ersten Stod Kleidungsstücke und Gardinen in Brand ge- reifinnigen Gruppe", Herr Direktor Plonz( 1898 Kandidat Manschetten vergessen hat, und sinkt an der Leiche des Mädchens raten waren. Weitere Wohnungsbrände mußten in den der Freisinnigen Volkspartei im Kreise Nieder- Barnim) erhob sich, nieder, wo er als Mörder verhaftet wird. Wegen der Auslegten 24 Stunden in der Zionskirchstr. 48, in der Schön- um die gegen den Antrag zu sprechen! Das gleiche, geheime, direkte schmückung, diese Erzählung erhalten hat, ist von hauser Allee 122 und in der Bärwaldstr. 3 beseitigt werden. In Wahlrecht für die Kommunen sei ein„ Wahl unrecht" und die der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben worden. Das Landder Hauptsache wurden in allen Fällen Decken, Möbel und Wäsche Ausdehnung auf die Frauen überhaupt nicht diskutabel, das war gericht II in Berlin kann aber in der ganzen Darstellung keinen stücke beschädigt. In der Memelerstr. 82 hatte die erste Compagnie der langen Rede kurzer Sinn. Mit allen gegen die fünf Stimmen Verstoß gegen die Sittlichkeit erblicken. Im Urteil heißt es: Die mit der Ablöschung eines Küchenbrandes zu thun. Außerdem hatte der Socialdemokraten wurde der Antrag abgelehnt. Abgelehnt wurde Erwähnung der Zustände im Dirnen- und Zuhälterwesen ist nicht die Wehr noch in der Stralsunderstr. 49 zu thun, wo der Fuß- auch der Antrag unsrer Genossen auf Wahl einer Kommission zur unzüchtig. Das Scham- und Sittlichkeitsgefühl wird durch die Er boden und die Balkenlage brannte. endlichen Regelung der Arbeits- und Anstellungsverhältnisse der im zählung nicht verlegt, höchstens das Anstandsgefühl. Das GeschlechtsGemeindebetriebe beschäftigten Arbeiter. Die Petition, die die Ge- leben tritt völlig in den Hintergrund, die Hauptsache ist die Angst meinde- Arbeiter eingesandt, könne wegen Mangels an Mitteln in des Mädchens vor dem Liebhaber, dessen Kommen sie fürchtet. Undiesem Jahre Berücksichtigung nicht finden! Auch hier war es wieder züchtig eine Schrift auch nicht dadurch, daß sie Herr Plonz, der in erster Reihe gegen die minimalen Wünsche in einer Zeitung erscheint. Erwachsene können dadurch nicht der Gemeinde- Arbeiter sich wandte, von der Grundbefizer- Gruppe zur Geschlechtsluft gereizt werden, und für Kinder ist unterstützt. Die Reichstags- Wählerlisten beziv. deren Aufstellung die Zeitung nicht bestimmt. Die Revision des während der Umzugszeit bildeten einen weiteren Gegenstand der Staatsanwalts wurde vom Reichsanwalt befürwortet. Er beantragte zeitwveilig recht bewegten Sißung. Der Gemeindevorsteher mußte die Aufhebung des Urteils und die Verweisung der Sache an das zugeben, daß in einer Weise wie nie zuvor die Listen un Landgericht Potsdam. Das Gesetz, so bemerkte er, hat den Zweck, vollständig sein würden, aber die bestimmte Weisung, die Listen die herrschenden Begriffe von Scham, Sitte und Anstand in geschlechtnoch vor dem Osterfeste zur Auslegung bereit zu halten, habe teine lichen Dingen zu schüßen. Es dürfen nicht einzelne Klassen in ihrem Aus den Nachbarorten. Rücksicht auf den Umzugstermin nehmen lassen. Empfinden von diesem Schuße ausgeschlossen werden, besonders auch Charlottenburg . Unter Leitung des Parteigenossen Dr. Alberth unsre Genossen, die auch diese Frage angeregt hatten, erachteten nicht die Jugend. Das Gericht begeht den Fehler, daß es nur die ihren Zweck, die Sache öffentlich zu besprechen, als erfüllt. Die Absicht des Verfassers feststellt. Das Reichsgericht trat diesen veranstaltete der Voltshausverein am Karfreitag im Voltshause einen Etatsberatung wurde zu Ende geführt und der Steuerzuschlag für Ausführungen bei, hob das Urteil auf und verwies die Sache an Kunstabend. Ausschließlich künstlerische Kräfte von anerkannter Be- die Einkommensteuer auf 140 Proz. gegen 125 Proz. im Vorjahre des Landgericht Neuruppin . deutung wirkten daran mit und fanden in den erschienenen Arbeitern festgesetzt. Auf den Etat selbst kommen wir noch zurück. ein aufmerksames und dankbares Publikum. Hedwig Reicher deklaKammergericht. Johannisthal . Die Verhandlungen mit der Direktion der der Schweiz als Zahnärztin approbiert. " Frau Helene Freudenheim- Bloch. mierte Heine und Goethe, Herr Adolf Edgar Licho vom Kleinen So stand auf dem Theater trug Dichtungen von Liliencron , Hammerling und A. Klaar Großen Berliner Straßenbahn zivecks Weiterführung ihrer Linien Schilde der genannten Zahnheilkundigen am Hauseingange vor und Genosse Alberty gab eine von R. Schumann mit Klavier- nach Johannisthal find ergebnislos verlaufen, da die von der Lützowstraße 60 der Wahrheit gemäß. Frau Bloch ist begleitung versehene Ballade von F. Hebbel. Besondere Wirkung Direktion der Großen Berliner Straßenbahn gestellten Bedingungen thatsächlich in der Schweiz als Zahnärztin approbiert. Trotzdem ergielte Martin Hartwig vom Schiller- Theater durch den vorzüg für die Gemeinde unannehmbar sind und die Direktion auf der wurde gegen sie Anklage wegen Bergehens gegen§ 147 Biffer 3 der lichen Vortrag von Liliencrons„ Pidder Ling". Die Stimmung des Garantie für die Rentabilität der Linien besteht. Es soll nunmehr Gewerbe- Ordnung erhoben, wonach zu bestrafen ist, wer, ohne Bublifums, Der Stoff des Gedichts und der Vortrag trafen hier zu versucht werden, die Stadt Rigdorf zu veranlassen, mit der Großen hierzu approbiert zu sein, sich als Arzt bezeichnet oder fich ſammen zu einer Gesamtwirkung, deren Eindruck man sich nicht ent- Berliner wegen der Weiterführung ihrer Linien bis nach Johannis- einen ähnlichen Titel beilegt, durch den der Glaube erwedt wird, sichen konnte. Margarethe Waßmann vom Schiller- Theater fang thal zu verhandeln, da Rixdorf univeifelhaft ein großes Interesse der Inhaber desselben sei eine geprüfte Medizinalperson. Das mehrere Lieber und Herr Clemens Schaarschmidt vom Theater des an einer Verbindung mit Nieder- Schöneweide und Johannisthal hat. Landgericht als Berufungsinstanz sprach indeffen die Beschuldigte Westens die Arie ,, Gott sei mir gnädig" aus Mendelssohns Paulus" Ober- Schöneweide. Die lezte Sigung der Gemeindevertretung frei, weil sie ja nur die wahre Thatsache auf dem Schilde sowie die Ballade vom Grafen Archibald Douglas . Herr May Nelken beschloß das Ortsstatut für die obligatorische Fortbildungsschule. festgestellt habe, daß fie in der Schweiz als Zahnärztin gab mehrere Violinvorträge, während Herr Kapellmeister Alfred Der Beginn des Unterrichts wird voraussichtlich erst im Oktober approbiert ist. Der Straffenat des Kammergerichts gab der Schink vom Theater des Westens die Begleitung auf Klavier und seinen Anfang nehmen. Gegen die Gemeinde Nieder- Revision der Staatsanwaltschaft statt, hob dies Urteil wieder auf Harmonium übernommen hatte. Der Voltshausverein erwirbt sich Schöneweide, als Unterhaltungspflichtige des Fußweges zur und verwies die Sache nochmals an das Landgericht zurück, damit ein Verdienst durch sein Bestreben, Arbeitern für einen geringen Preis Holzbrücke, foll auf Antrag des Genossen Grunow im Verwaltungs- es die Angeklagte bestrafe. Der Senat ging von der wunderbaren Kunstwerke in künstlerischer Darbietung zu bermitteln und die mit- streit- Verfahren vorgegangen werden. In den Steuerausschuß Auffassung aus, daß die Angeklagte das Wort Zahnärztin auch in wirkenden Künstler dürfen ihre Befriedigung finden in dem Ziele, wurden gewählt: Herr Feldmann und Genosse Grunow. Mit der der gewählten der Wahrheit durchaus entsprechenden Wortverbindung dem sie dienen: das arbeitende Volt wieder mit der Kunst vertraut Dampfschiffahrts- Gesellschaft" Stern" sollen weitere Verhand- nicht gebrauchen dürfte. Aus dem Wort Zahnärztin lese das lungen betreffs Weiterbestehen der öffentlichen Anlegestelle Ost Publikum heraus, daß es sich um eine in Deutschland als Zahnzu machen. Ein Ordnungsruf, den Genoffe Lange ärztin anerkannte Frau handle, und das genüge zur Bestrafung geNeu- Weißensee. Die letzte Gemeindevertreter- Sigung war end" gepflogen werden. eine der längsten des ganzen Jahres, galt es doch, den Etat unter gelegentlich der Etatsberatung für eine Aeußerung, daß die Kirche mäߧ 147 Ziffer 3 der Gewerbe- Ordnung. Dach und Fach zu bringen. Drei Sizungen der Vorberatungs- Kom- berdummend wirke, erhielt, gab unserm Genossen Gelegenheit, die mission und eine im Plenum waren nötig, und dennoch mußten unsre Verpflichtung der Gemeinde zu Beiträgen für die Kirchengemeinden Genossen denselben ablehnen, da eine Menge ihrer Wünsche nicht anzuzweifeln. Auf die Erklärung hin, daß man doch solche jungen erfüllt wurde. Die schon veröffentlichte Besoldungs- Ordnung für Kirchengemeinden nicht so mittellos dastehen lassen könne, stellte Gedie Verwaltungsbeamten wurde einstimmig angenommen, ebenso die noffe Grunowo einen Antrag in Aussicht, der mit diesen Beihilfen von der Kommission vorgeschlagene Erhöhung der Mietsentschädigung aufräumt. Das Preisausschreiben für den Entwurf eines Ratfür die Lehrpersonen. Unter anderm wurden die Zustände der hauses hat lebhafte Beteiligung seitens der Architekten hervorgerufen. Krankenbarade und des Armenhauses einer scharfen Kritik unter- Die eingegangenen Entwürfe waren ausgestellt und werden dem An Stelle des Gefundheitsgefährliches Krähen. Dber Verwaltungs. zogen. Genosse Schumann beantragte, die ausgeworfene Summe nächst von den Preisrichtern begutachtet werden. gericht. Ein Hühnerfreund, der auf seinem Gartengrundstück in für Verpflegung der Kranken, einschließlich Arzenei, zu erhöhen, da berstorbenen Vertreters Rathenau ist Herr Weber gelvählt. die vorgesehenen 60 Pf. pro Kopf und Tag nicht ausreichen, um eine Groß- Lichterfelde . Der socialdemokratische Wahlverein für einer kleinen Stadt zum Zwecke der Hühnerzucht neben vielen franke Person ordnungsgemäß zu unterhalten. Es wurde ihm die Groß- Lichterfelde hielt am Mittwoch seine übliche Monatsversamm Hennen annähernd 20 Hähne hielt, erhielt von der Polizeiverwaltung Antwort zu teil, daß die Sätze nach Berliner Verhältnissen geregelt I lung ab. Genosse Wenzel hielt einen kommunalpolitischen Vortrag leine Verfügung, worin ihm aufgegeben wurde, die Hühner und
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Die Errichtung von Pflichtfeuerwehren ist nach einem Urteil des Kammergerichts, betreffend die Feuerwehr- Verordnung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden , durch Polizeiverordnung nicht möglich, sondern kann nur durch Ortsstatuten vorgeschrieben werden. Jene Verordnung wurde deshalb für ungültig erklärt und ein Kaufmann, der dagegen verstoßen haben sollte, weil er bei der Feuerwehrübung fehlte, wurde freigesprochen.
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