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Gerichts- Beifung.
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des Polizeipräsidiums, Abtheilung für Feuerwehr, ergiebt, ein so follen" Regionen von stellungslosen Raufleuten in Berlin umber- folgte, lief dieser den Treidelweg unter der Brücke entlang und geringes Einkommen beziehen, daß ihnen gestattet werden laufen. Das sollen" ist überflüssig, es haben Tausende von stürzte infolge eines Fehltritts ins Wasser. Bei dem Versuche, muß, in ihren dienstfreien Stunden noch die Nebenbeschäftigung Arbeitern feine Arbeit, es laufen Legionen von Kaufleuten den Knaben zu retten, gerieth der ihm nachspringende Gladisch eines Hausdieners zu übernehmen. Die Feuerwehrleute sind beschäftigungslss in Berlin umher. in eine tiefe Stelle und versant. Er wurde noch lebend aus dem aber nicht die einzigen, welche als Beweis dafür dienen können, Einen ungemein komischen Eindruck macht die Folgerung, Waffer gezogen, verstarb jedoch tald darauf im Augusta- Hospitale. daß der freisinnige" Berliner Magistrat die unangenehmen und welche der Kluge Korrespondent aus diesen Thatsachen zicht und Der Knabe der schon vorher gerettet worden war, lief davon. gefährlichen Arbeiten mit einem unauskömmlichen Lohn bezahlt. welche die Provinz- Bettungen gedankenlos nachdrucken. Hier Im Thiergarten, nahe dem Goldfischteich, brachte sich Abends ein Ueber die geradezu erbärmliche Besoldung der meisten Kranten ist sie: Buchbinder mittelst Revolvers einen Schuß in die Brust bei und pflegerinnen bringt die neueste Nummer des Rothen Kreuzes" Die Sozialdemokratie hat nun in den letzten Zeiten wurde schwer verlegt nach der Charitee gebracht. Im Laufe einen Artikel, in welchem es heißt: Während sie wahre Wunder recht große Anstrengungen gemacht, um die Handlungs- des Tages fanden fünf Brände statt. leiften an Geduld, Selbstüberwindung, Unermüdlichkeit, während gehilfen zu sich herüberzuziehen. In früheren Jahren hatte fie die ekelhaftesten Arbeiten und die niedrigsten Magd- Dies bekanntlich feinen Erfolg; auch jetzt werden die Kaufdienste verrichten, während sie Frische, Gesundheit und mannsgehilfen einsehen, daß sie unfluger faum handeln könnten, Kraft preisgeben, erhalten zum Beispiel die von der als wenn sie in das Lager der Sozialdemokratie übergingen; Stadt Berlin angestellten Vittoriaschwestern einen Monatsgehalt, Silfe tann ihnen von dort jedenfalls nicht fommen. der mit zehn Mark anfängt und im besten und äußersten Falle Welch' ein Blödsinn! Die Sozialdemokratie besitzt unter den nach langjähriger Thätigkeit bis auf fünfzig Mart steigt." Die Berliner Handlungsgehilfen treue und erprobte Genossen, opferViktoriaschwestern bilden keinen religiösen Orden und betreiben freudige und erfolgreiche Agitatoren. Genau so, wie die Sozialdie Krankenpflege überhaupt nicht vom religiösen Standpunkte demokratie jedem Arbeiter Erlösung bringt und bringen wird, Vor der 1. Strafkammer des hiesigen Landgerichts I aus. Diejenigen Krankenpflegerinnen, welche in den religiösen genau so wird diese Erlösung dem Proletariat der Handlungs- Goldstein verhandelt, welcher in zwei Fällen der Unterschlagung, wurde gestern eine Antlage gegen den Rechtsanwalt Richard Orden thätig sind, werden aber genau so erbärmlich bezahlt. Der gehilfen werden. Die Fafeleien der bürgerlichen Zeitungen Artikel des„ Rothen Kreuzes" sitirt als Autorität auf dem Gebiete werden durch die Thatsachen in kurzer Zeit schon widerlegt sein. verbunden mit Untreue beschuldigt wurde. Der seit fünf Jahren der religiösen Krankenpflege- Orden die Freiin Frieda von Bülow , die Rechtsanwalts Pragis ausübende Angeklagte soll zwei welche von einer Diakonissin erzählt, die ihren Beruf aufgeben Nach Strausberg hatte am Bußtag der Gesang- Klienten um 200 M. bezw. um 160 M. geschädigt haben, der mußte, weil es nothwendig wurde, daß sie etwas für den Unterhalt verein Berliner Buchdrucker" eine Partie mit Damen Angeklagte aber bestritt entschieden, im Sinne der Anklage fich ihrer alten Mutter verdiente, was ihr als Diakonissin schlechterdings veranstaltet, die in ihrem Verlaufe sich zu einer fleinen, würdigen vergangen zu haben und erklärte es für unbegreiflich, wie er auf unmöglich war", von einer Oberin, die 35 Jahre hindurch dem Arbeiterfestlichkeit entwickelte. In dankenswerther Weise von die Anklagebank komme. Aus der umfassenden Beweisaufnahme von ihr begründeten Diakoniffenhaus zu Smyrna mit bewunderns- Straußberger Genoffen( Mitgliedern des dortigen Gefangvereins ging hervor, daß der Angeklagte die genannten Geldsummen, wertherThatkraft undTreue vorgestanden, dann aber, als aufgebraucht Liedesfreiheit 11") am Bahnhof empfangen, ging's unter deren welche er den betreffenden beiden Klienten herauszugeben hatte, verabschiedet, mit einer so fläglichen Pension abgefertigt wurde, daß fundiger Führung auf herrlichen, romantischen Waldwegen, viel erst nach energischen Aufforderungen in dem ersten Falle die vielgepriesene, mit Orden und Auszeichnungen überschüttete fach an den Seen entlang, dem eigentlichen Ziele, Krüger's und in dem zweiten Falle überhaupt nicht ausgehändigt habe. Dame auf Unterstützungen persönlicher Freunde angewiesen war." Lotal in Straußberg , zu. Hier entwickelte sich bald ein be- In dem zweiten Falle war schließlich eines Tages ein KriminalWir haben zwar keine Beranlassung, uns für diese Sorte von wegtes Leben und Treiben. Hatten sich doch vollzählig die Mit- Kommiffarius in dem Bureau des Angeklagten erschienen, welcher Krantenpflegerinnen, die die Krankenpflege mit der Religion ver- glieder des Straußberger Gefangvereins, zum Theil mit ihren feststellte, daß nur 60 M. im Hause waren. Daraus folgerte die quicken, ins Beug zu legen, zumal da man eigentlich erwarten Angehörigen, sowie zahlreiche Genoffen eingefunden. Kurze An- Anklage, daß der Angeklagte zur Zurückgabe des Geldes nicht in sollte, daß sie sich an dem Bewußtsein, der guten Sache", d. h. Sprachen, Gesangs- und deflamatorische Borträge ernsten und der Lage war, namentlich da sich derselbe in schlechter Ver den Pfaffen und Muckern, gedient zu haben, genügen ließen. heiteren Inhalts, wechselten sich in bunter Reihenfolge ab, so daß mögenslage befand. Der Angeklagte dagegen berief sich auf ein Jedoch von der Luft fann selbst eine invalide Diakonissin nicht die wenigen Stunden wie im Fluge dahinschwanden. Eine kleine Guthaben von 400 M., welches er bei einem Bankier hatte und leben. Deshalb fönnen immerhin auch diese Diakonissinnen Störung und Aufregung verursachte Abends beim Marsch durch erklärte, daß er lediglich das Opfer widriger Zufälligkeiten und perzusammen mit den Bittoriaschwestern und Feuerwehrleuten der die Stadt die polizeiliche Sistirung des vermeintlichen Anführers, fönlichen Mißgeschicks geworden sei. Der Staatsanwalt ließ den ersten Stadt Berlin als erbauliche Illustration für die Art und Weise da nach dem Ausspruche des Vertreters der heiligen Ordnung dienen, in welcher in unserem frommen", von" Nächstenliebe"" Partien angemeldet werden müssen". Nach kurzem Aufenthalt triefenden Gegenwartsstaat" die Aufopferungsfähigkeit belohnt auf dem dortigen Rathhause erfolgte die Freilassung des Siftirten, der nun in Gemeinschaft mit den Uebrigen und unter Begleitung vieler Straußberger Genossen dem Bahnhofe und da mit Berlin zueilte.
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Die Spandaner Schulen wurden am Donnerstag alarmirt. Der Bolts- Zeitung" wird darüber berichtet: Als der Kaiser am Dienstag zur Besichtigung des 4. Garderegiments zu Fuß auf dem Exerzierplatz in Spandau eingetroffen war, sandte er einen Adjutanten zur Stadt, welcher den ersten Polizisten, den er antraf, fragte, wer über die Schulen zu kommandiren habe. Der Beamte erwiderte:" Der Bürgermeister." Darauf ritt der Adjutant nach dem Nathhause und übermittelte hier den Wunsch des Kaisers, daß die Schulen geschlossen werden möchten, damit die Jugend Gelegenheit habe, bem militärischen Schauspiel beizuwohnen. Eine Viertelstunde später strömten 5000 Schultinder dem Ererzierplage zu."
Die Berliner Zeitung " schreibt: Das Bild, das der Kaiser dem Gefreiten Lick überreicht hat, ist eine Photographie in Kabinetform und trägt die Widmung:" Für treue Pflichterfüllung auf Posten Wilhelm II. "- Unser Gewährsmann hat Das Bild gesehen."
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Herr Adolf Hecht, Redakteur des Pipifar", ersucht uns, mitzutheilen, daß er mit dem verhafteten Handelsmann und Redakteur der Schwindelextrablätter Hecht nicht identisch isei.
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Punkt der Anklage fallen, beantragte dagegen wegen des zweiten eine Gefängnißstrafe von 3 Monaten. Die Vertheidiger, Rechtsanwälte Kleinholz und Wronker, plaidirten dagegen auf Freisprechung, da thatsächlich Deckung für die abzuliefernden 160 M. vorhanden gewesen sei und dem Angeklagten eine böse Absicht nicht zugetraut werden könne. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung des Angeklagten. Er bezeichnete das Verfahren eines Rechtsanwalts, ihm anvertraute Gelder mit feinen eigenen zu vermischen, für einen groben Mißbrauch, erachtete auch objektiv eine Unterschlagung für vorliegend, war aber der Meinung, daß es dem Angeklagten an jedem Bewußtsein von der Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise gefehlt habe.
Der Prozeß Poffe bietet in Hülle und Fülle Gelegenheit, die Moral oder vielmehr die Unmoralität des Kapitalismus und seiner Presse zu studiren. Was nach den Grundsäßen des Eine neue Art, ein Abzahlungsgeschäft zu betreiben, hat gemeinen" Mannes und aller derjenigen, welche sich von ihrer der Uhrmacher Swenn zur Anwendung gebracht, sich und Hände Arbeit ernähren und durchs Leben schlagen müssen, als seinem Gehilfen Bonnech aber dadurch eine Anklage wegen unmoralisch gebrandmarkt werden muß, wird in dem Prozeß Betruges zugezogen, die gestern vor der 130. Abtheilung des Polke, nach den Grundsägen der kapitalistischen Anschauung und Schöffengerichts zur Verhandlung gelangte. Der erste Angeklagte den„ Börsen- Usancen" gemäß, als berechtigt erkannt. Die Aus- betreibt ein Uhrengeschäft in der Langestraße. Er machte bekannt, beutung des einen durch den anderen, nach dem Standpunkt, daß er silberne Taschenuhren auf Abzahlung verkaufe, wenn eine welchen der Kapitalismus einnimmt, ist sie nicht nur gestattet, Anzahlung von mindestens 50 Pfennigen erfolge. Wenn Käufer sondern auch straffrei und widerspricht durchaus nicht der tamen, um daraufhin ein Geschäft abzuschließen, so fanden sie Moral. Im Gegentheil, wer ordentlich betrügen und mehr sich sehr enttäuscht, als der Angeklagte nach Empfangnahme der schwindeln kann, wie der Andere, der ist ein tüchtiger 50 Pfennige die Erklärung abgab, daß die Uhr nicht Zur Sonntagsruhe. Betreffs der Verlegung des Beginns Mann- nach der Ansicht der kapitalistischen Streife wenigjiens. fofort, sondern erst dann geliefert werde, wenn auch die des Hauptgottesdienstes auf 11 Uhr Vormittags, von welcher Wie der Kapitalismus Aues demoralisirt, was in seinen Bann- übrigen Abzahlungen bis zur Tilgung der ganzen Kaufsumme Magistrat und Stadtverordneten- Majorität die ſtatutarische Betreis kommt, davon geben die zahlreichen Zeugenvernehmungen geleistet seien. Die erwachsenen Kaufluftigen waren allerdings mit schränkung des Sonntagsverkehrs im Handelsgewerbe abhängig in dem Prozeß Polke Zeugniß. Nur ein Beispiel dafür. Der dieser Einrichtung nicht einverstanden, sie forderten, zum Theil gemacht haben, hat das Konsistorium den vereinigten Kreissynoden Beuge Hamscher, welcher bei Bolle angestellt war, sieht, daß sein in recht ungestümer Weise, die Anzahlung zurück, worauf von Berlins die Frage vorgelegt, ob und unter welchen Voraus- Chef"" usancengemäß" in einem Tage viele Tausende verdient, dem Angeklagten Swenn die 50 Pfennige auch wieder herausfetzungen diese Verlegung geschehen könne. Das Konsistorirm hat warum soll er das nicht auch können? Hamscher versucht es gegeben wurden. Im gestrigen Termine traten aber mehrere Dagegen sehr gewichtige Bedenken". Unter anderen dürfte das vielleicht weniger ufancengemäß" wie sein Chef, und er wird Backerlehrlinge auf, die die Angeklagten arg belasteten. Sie durch leicht gerade in den stillen Stunden der Sonntagsfrühe zum Verbrecher! Aber nicht genug damit, der Kapitalismus hätten vor dem Schaufenster des Swenn geftanden, um sich die mehr als bisher die Stadt ein werkthätiges Gepräge annehmen. geht noch weiter. Er demoralisirt auch die öffentliche Meinung. filbernen Uhren anzusehen. Dann sei der Angeklagte Bonnec Zahlreiche Hausstände, namentlich die der besonderen Berück- Das Publikum wird angesichts des Prozesses von der kapita- herausgekommen und habe fie faft mit Gewalt in den Laden fichtigung werthen fleinen Gottesdienststunde als eine unbequeme Störung der nicht ver- Bolte nicht mehr gethan habe, als seine Kollegen an der auf Abzahlung überredet worden seien. Einer der jungen Burschen schiebbaren häuslichen Ordnung empfinden. Das Fortbildungs- Börse und daß daher Alles in schönster Ordnung sei. So wird hatte kein Geld bei sich und da hatte der Angeklagte Swenn Schulwesen, dessen an sich so überaus wünschenswerthe Berlegung die öffentliche Meinung bearbeitet und das Publikum von sich nicht gescheut, ein Brot zum Preise von 75 Pfennigen auf freizugebende Wochenstunden bisher nicht völlig ausgeschloffen der hohen Aufgabe des Kapitalismus und seiner Borzüglichkeit an Stelle der Anzahlung anzunehmen. Ein anderer Bäcker, und gerade durch das in Rede stehende Gesetz gefördert erschien, überzeugt. Von der Preffe, die im Banne des Kapitalismus steht, lehrling zahlte 5 M. an. Als er dann zu seiner Enttäuschung wird auf diese Weise für immer zum größten Theile mit dem ist zwar nichts anderes zu erwarten, es ist aber nothwendig, von die Uhr nicht erhielt und verlangte, daß das Geschäft rückgängig Sonntag Vormittag verbunden bleiben. Es wird auch auf das Beit zu Zeit auf die demoralisirende Wirkung der kapitalistischen gemacht werde, trattirte Swenn ihn mit Ohrfeigen. Der Staats. ernstlichste zu erwägen sein, ob nicht die Verschiebung des Breffe hinzuweisen. Daß Herr Eugen Richter , auch hier wiederum, anwalt hielt das ganze Verfahren des Angeklagten Swenn für so Hauptgottesdienstes auf 11 Uhr mindestens als nothwendige wo es sich darum handelt, die Interessen des Kapitalismus zu gemeingefährlich, daß er gegen denselben eine Gefängnißstrafe von Boraussetzung die möglichst allgemeine Einrichtung eines siehen vertreten, mit seiner" Freifinnigen Zeitung" an der Spige steht, 6 Monaten beantragte. Der Gerichtshof hielt nur zwei Fälle des den Morgen- Gottesdienstes um 9 Uhr erfordere eine Waß wollen wir nebenbei erwähnen. Für uns ist der ganze Prozeß, vollendeten Betrugs für erwiesen und billigte den Angeklagten nahme, welche zwar auf der einen Seite mit den vorhandenen abgesehen von der Person des Angeklagten, nur typisch, er zeigt wegen der Geringfügigkeit der erzielten Beträge und ihrer bis Kräften hier und da schwer durchzuführen wäre, auf der uns, wie das Kapital alles demoralisirt, eine Rettung fann weder herigen Unbescholtenheit mildernde Umstände zu. anderen aber dem oft beklagten Mangel an Kirchen in Berlin das Strafgesetz noch der Staatsanwalt bringen, sondern einzig geflagte Swenn wurde zu 75 M., sein Gehilfe Bonnect zu 10 Wt. zunächst durch die leichter erreichbare Bermehrung der Gottes- und allein die Sozialdemokratie und ihre Grundsätze, welche die verurtheilt. dienste wirksam zu begegnen geeignet erscheint, jedenfalls eine in Auswüchse des Kapitalismus und diesen selbst beseitigen. das firchliche Leben unserer Stadt gewichtig eingeeifende UmWiederaufnahme einer Presbeleidigungsfache. Bor gestaltung bedeutet." Troß dieser Bedenken" hat das Konsistorium
Der An
es für seine Pflicht erachtet, den vereinigten Kreisspnoden Gegegen Abend der 28jährige Arbeiter Wilhelm Gladisch, witte in Diterwiec zu 150 m. event. 15 Tagen Gefängniß ver Bei der Rettung eines Knaben büßte am Donnerstag zirka zwei Jahren wurde der Redakteur der„ Deutschen Rechts legenheit zu geben, durch ihre Berathungen zu einer Sache Birkenstr. 56 wohnhaft, fein Leben. Ein 12jähriger Knabe stürzte urtheilt und die dagegen eingelegte Revision vom Reichsgericht Stellung zu nehmen, welche unzweifelhaft nicht ausschließlich von am Spandauer Schifffahrtstanal hart an der Brücke der Ver den Gesichtspunkten der Einzelgemeinte aus wird beurtheilt bindungsbahn in den Kanal. Während Gladisch nun vom Ufer zurückgewiesen. Die Beleidigung wurde in einem in Nr. 48 der werden dürfen, sondern das gesammte kirchliche und religiöse aus das Kind zu retten versuchte und es auch bereits gefaßt hatte, genannten Blattes abgedruckten Leitartikel gefunden, von dem der Leben Berlins nach der oder jener Seite hin auf das tiefste be- verfor er das Gleichgewicht und stürzte ſelbſt in ven skanal. Angeklagte unter Berufung auf das Zeugniß des Buchdruckerei rührt."- Da die freifinnige Majorität sich nicht dazu verstehen weitere Silje war bald zur Stelle. Es gelang, zunächst den faktors bb behauptete, daß er von einem Mitarbeiter bir kann, die Sonntagsarbeit gemäß dem Antrage unseres Genossen Knaben zu landen; als man später auch Gladisch an das Ufer eingesandt und wider sein Wissen und ſeinen Willen zur Aus Singer einzuschränken, die Kirche aber kaum auf ihr Zwangsrecht verzichtet, so werden die Handelsgehilfen und Lehrlinge wohl gezogen hatte, war er bereits bewußtlos. Obgleich man ihn so- nahnie gelangt ist. Die zweite Strafkammer Berliner Landdie Sonntagsruhe auch ferner entbehren müssen. Um ihnen die fort dem Augusta Hospital zuführte, konnte man doch ärztliche gerichts I hatte dem Angeklagten Glauben geschenkt, die an Möglichkeit zu gewähren, die Kirche zu besuchen, nach der sie Silfe nicht rechtzeitig genug erreichen. Der brave Mann gab gezogene Thatsache aber gegenüber der damaligen Rechtsprechung, bereits unterwegs seinen Geist auf. wonach nur solche Umstände die Thäterschaft des Redakteurs tein Verlangen haben, entzieht man ihnen die Möglichkeit, auch ausschlossen, durch welche die Unmöglichkeit der nur einen Nachmittag den so ersehnten und zu ihrer Erquicung Selbstmordverfuch. Durch einen Schuß wurden Donnerstag Renntnißnahme von dem inkriminirten Artikel nachgewiesen so nothwendigen Genuß der Nutur sich zu verschaffen. Abend gegen 91/2 Uhr Spaziergänger im Thiergarten, unweit des werde, für einflußlos erachtet. Die gedachte RechtDer Nothstand unter den Handlungsgehilfen giebt jetzt Goldfisch- Teiches und des Floraplages aufgeschreckt. Man machte sprechung ist nur durch eine Entscheidung der vers an der Ecke der Sieges- Allee und der Charlottenburger Chauffee einigten Straffenate des Reichsgerichts vom auch den bürgerlichen Blättern Stoff zu wehmüthigen Bewei Schußmännern Mittheilung, welche nun auf einem Seiten- 6. Juni 1891 als irrig gekennzeichnet; es genügt viel trachtungen. So erzählt ein Berliner Korrespondent auswärtiger wege im Gebüsch liegend, einen jungen, gut gekleideten Mann mehr zur Ausschließung der Thäterschaft der Beweis, daß der Obwohl man sich mitten in der Bausaison befindet, haben bem leise Stöhnenden lag ein Revolver, ſein gut und fein Gtod. batte. Als die beregte Entscheidung bekannt wurde, suchte sit fanden, der eine Schußwunde unter dem Herzen zeigte. Neben Redakteur von dem inkriminirten Artikel thatsächlich keine Kenntniß doch noch Tausende von Bau- Arbeitern in ihrem Der Berleste, Tonnte noch, jo viel sprechen, bag er ich aus Redakteur Fränkel für sich auszunußen und reichte durch den Gewerbe teine Arbeit finden können. Gerade der Zuzug Reimann aus der Quisenstraße bezeichnete. Er wurde nitteli Rechtsanwalt Dr. Flatau bei der zuständigen Strafkammer von Bau- Arbeitern nach Berlin soll ein ganz außergewöhnlich D großer gewesen sein, so daß 8-9000 Maurer, 8-4000 3immerer Droschke nach der Charitee gebracht; hier ergab es sich, daß der einen Wiederaufnahme- Antrag ein, welcher durch Anführung ver immer noch ohne Beschäftigung sein sollen refp. gezwungen waren, Quisenstr. 4 bei seiner Mutter wohnt, von dieser Vorwürfe darüber gericht wies den Antrag als unzulässig zurück, weil die eers Lebensmüde, der 21 Jahre alte Buchbinder Otto Reimann, welcher schiedener neuer Thatsachen unterstützt wurde. Das Landi weil sie in ihrem Gewerbe absolut nicht untergebracht werden erhalten hatte, daß, er au viel Gelb ausgebe. hatte ben hatsachen im 2eſentlichen schon in dem früheren Berkonnten, als gewöhnliche Arbeiter fich durchzuschlagen. So gering jungen Mann veranlaßt, zum Selbstmord zu schreiten. Gein Busfahren angeführt sind; quf die gegen den ergangenen Bef wie in diesem Frühjahr dürfte die Bauthätigkeit wohl selten ge- stand ist fast hoffnungslos.
wesen sein.
Schlimmer noch als die Bau- Arbeiter sind die Kaufleute Die Revision des zum Tode verurtheilten daran; ganze Legionen von Arbeitslosen ihres Raubmörders Ruttte ist am Freitag vom Reichsgericht Gewerbes sollen in Berlin vorhanden sein. Der letzte Jahres- verworfen worden. bericht des kaufmännischen Hilfsvereins in Berlin läßt erkennen,
felben das Rammergericht die Erhebung des vor eingelegte Beschwerde ordnete unter Aufhebung des geschlagenen Beweises an.
Einem Gastwirth war fürzlich die Konzession ent wie groß gerade die Noth unter den Handlungsgehilfen ist. G3 Polizeibericht. Am 12. d. M. Vormittags stürzte auf dem bie 80gen worden, weil er anarchistische Drudschriften einigen hat dies auch insofern nichts Ueberraschendes, wenn man sich vor Neubau Kronenstr. 29 der in einem Fahrstuhl- Schacht beschäftigte Gejahr erblickt, daß der Gastwirth sein Lokal zur Förderung der Augen hält, daß eine sehr große Anzahl der Materialwaaren- Maurer Rathmann infolge eines Fehltritts aus dem fünften unfittlichkeit mißbrauchen werde, weil der Anarchismus eine von Geschäfte ausschließlich mit 2ehrlingen arbeitet. Haben diese Stock in den Keller hinab und erlitt einen Bruch beider Ober- unfittlichen Grundsäßen getragene Bewegung ſei. Der Betroffene jungen Leute ausgelernt", so haben sie meistens ihre Stellen schenkel, so daß er nach dem St. Hedwigs- Krankenhause gebracht appellirte, und man lay mit Spannung der Entscheidung des u verlassen, und anderswo finden sie schwerlich ein Unter- werden, mußte.- kommen, da sie in den drei resp. vier Jahren herzlich wenig ge- ein
zu
lernt haben.
Vor dem Hause Staligerstr. 138 wurde Ober- Verwaltungsgerichts darüber entgegen, ob eine erlitt einen Beinbruch. Er wurde nach dem Krankenhause Das Ober- Verwaltungsgericht hat nur diese Frage verneint, die er umschreibt die Wahrheit mit dem berühmten sollen". Es Ufer, nahe der Ringbahn- Brücke, der Arbeiter Gladisch einen daß das Gesetz nur die Förderung der geschlechtlichen Unfittlich
Man sieht, der Korrespondent drückt sich sehr vorsichtig aus,
am Urban gebracht.
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am
sollen" Tausende von Bau- Arbeitern keine Arbeit haben, es unbekannten, etwa zwölfjährigen Knaben wegen Unfugs ver- feit im Auge habe.