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Telegraphenamt beschäftigt ist, aus der Dorotheen- in die Friedrich- schaft stattgab, im Gegensatz zu der früher befolgten Praris, der- 1 Unbegründeter Konflikt. Der Lehrer Albrecht in Neuens straße einbiegen. Dabei fiel er um und wurde von einem Omnibus artige Arbeitgeber einfach auf den Weg der Privatflage zu verweisen. dorf i. P. hatte erfahren, daß sich eine ihm abhanden ge überfahren. Mit schweren Verlegungen wurde er nach der Charité Demzufolge hatten sich daher der verantwortliche Redakteur der Zeit- kommene Taube im Taubenschlage auf dem Grundstück des Eigen­gebracht. Auf dem Wege zur Arbeit befand sich mit seinem Rade schrift" Der Bureau- Angestellte", Bureauvorsteher Hugo Baddach, tümers Ehlert befinde. Auf sein Vorhalten erklärte der Schüler Ser 30jährige Arbeiter Anastasius Kochinske aus der Gitschinerstr. 67. wie der Angestellte der Ortskrankenkasse für die in den Betrieben Albert Ehlert, der Sohn jenes Besizers, er werde dem Lehrer die An der Kreuzung der Elsenstraße mit der Treptower Chaussee wollte der Rechtsanwälte angestellten Personen, Paul Deredder, vor der Taube mitbringen. Am nächsten Morgen vor dem Schulbeginn rief er der Straßenbahn ausbiegen. Dabei geriet er unter einen Geschäfts- achten Straffammer des Königlichen Lindgerichts I zu Berlin zu der Lehrer den Albert Ehlert zu sich in die Laube, wo er den Früh­wagen, der ihm über beide Beine fuhr. In einer Droschke wurde verantworten. Deredder war der Beihilfe angeklagt. er nach der Rettungswache Görligerbahnhof gebracht. In der Verhandlung wurde nun festgestellt, daß der in Magde - gesagt hatte, sein Bater wolle die Taube nicht mitschicken, der Lehrer agde - kaffee einnahm, und ohrfeigte den Jungen, nachdem dieſer weinend Zwei unaufgeklärte Todesfälle beschäftigen die Untersuchungs- burg kommissarisch vernommene Rechtsanwalt Münchhoff allerdings möchte sie sich selber holen. Ein Arzt konnte am Nachmittage fest­behörden. Auf dem Grundstück Chriſtinenstr. 18 fand ein Schuß- einen verheirateten Schreiber im Alter von 27 Jahren, der am ſtellen, daß das Gesicht des Geschlagenen wulstig und verschwollen mann gestern den 60 Jahre alten Bäckergesellen Bernhard Ullrich Morgen erst vom Militär entlassen worden sei, gegen einen Monats- gewesen sei; es wäre daraus auf rechts und links erteilte tüchtige aus der Swinemünderstr. 123 bewußtlos auf. Der Beamte wollte gehalt von 30 Mark beschäftigt habe. Dies fei nur probeweise ge- Badenstreiche zu schließen. Das Schöffengericht Stettin verurteilte ihn in einer Droschke nach dem Krankenhaus am Friedrichshain habe ihm denn auch im folgenden Monat 10 Mark Zulage gegeben, wegen Mißhandlung des Schülers zu einer Geldstrafe von 5 Mark. schehen, um zu sehen, ob der Betreffende auch zu gebrauchen sei. Er deshalb auf Antrag des Eigentümers Ehlert den Lehrer Albrecht bringen, konnte aber nur einen Toten abliefern. In ihrer Wohnung, Ackerstr. 5, wurde gestern die 63 Jahre alte Näherin so daß dieser Schreiber jetzt 40 Mark monatlich beziehe. Weiter Der Angeklagte habe nicht in Ausübung seines Büchtigungsrechts ges Anna Wallhut als Leiche aufgefunden, ohne daß sie in ärztlicher gab Rechtsanwalt Münchhoff zu, diesen Schreiber vorzugsweise wegen handelt. Der Knabe sei nicht frech gewesen und hätte keinen Behandlung gestanden hatte. In beiden Fällen trat behördliche Be- seiner schönen Handschrift angenommen zu haben. Anlaß zu Schlägen gegeben. Albrecht legte Berufung ein, zugleich schlagnahme und Ueberführung nach dem Schauhause ein. Eine amtliche Auskunft des Magistrats zu Magdeburg ergab, erhob die Regierung in seinem Interesse den Konflikt, die Einstellung daß der ortsübliche Tagelohn für ertvachsene männliche Arbeiter des Strafverfahrens gegen Albrecht verlangend. Der Lehrer sei be­in Magdeburg auf 2,50 Mark normiert worden ist. rechtigt gewesen, den Knaben, der ihm die Taube tweggefangen habe, Rechtsanwalt Meißner gab bei seiner Vernehmung als Zeuge zu züchtigen. Ein Züchtigungsrecht stände dem Lehrer auch wegen zu, einen zwölfjährigen Knaben in seinem Bureau mit fleinen Ar- Ungezogenheiten zu, die von Schülern außerhalb des Unterrichts be­beiten beschäftigt zu haben. Für einen Lehrling habe er diesen gangen würden. Der Vater Ehlerts erklärte darauf, daß sein Sohn Senaben nicht angesehen. Es sei zwar richtig, daß dieser Knabe mit Albert mit den Tauben überhaupt nichts zu thun habe. einem Monatsgehalt von 5 Mark zur Ortskrankenkasse angemeldet Das Ober Verwaltungsgericht erklärte den worden sei, thatsächlich habe er ihm aber 9 Mark, inklusive Weihnachts- Konflikt für unbegründet und entschied, daß dem Strafverfahren gegen gratifitation sogar 12 Mark gezahlt. den Lehrer Fortgang zu geben sei. Begründend wurde ausgeführt, Der Staatsanwalt führte aus, daß der Angeklagte Baddach es habe nicht festgestellt werden können, daß dem Lehrer Albrecht sowohl gegen§ 186 wie auch gegen§ 185 St.G.B. verstoßen habe, eine Amtsüberschreitung nicht zur Last falle. während der Mitangeklagte Deredder, der das Material geliefert habe, sich der Beihilfe schuldig gemacht habe. Der Artikel enthalte unrichtigkeiten und Entstellungen, an die Ausführungen der be= leidigendsten Art geknüpft seien. Mit Rücksicht hierauf beantrage er gegen den Angeklagten Baddach eine Gefängnisstrafe von einem Monat, gegen Deredder 50 eine, wies darauf

Tod durch Fauftschlag? Polizeiliche Ermittelungen finden im Anschluß an den Tod eines fünf Monate alten Knaben statt, um festzustellen, ob das Kind infolge eines väterlichen Faustschlages um­gekommen ist. Die Ehefrau des Formers Mohr, die mit dem Mann in zweiter Ghe lebt, wohnt mit ihm und fünf Kindern, sowie einem Sohn aus der ersten Ehe in dem Hause Hussitenstraße 36. Jm Monat Mai war zwischen den Eltern darüber Streit entstanden, daß der Mann seiner Frau ein Wochengeld von nur vier Mark ver­abfolgt hatte. Dabei geriet M. in solche Erregung, daß er der Frau einen Schlag versehen wollte. Das Unglück wollte, daß er mit der Faust den Rücken des jüngsten Kindes Erich, das die Mutter auf dem Arm trug, traf. Von da ab wurde der Knabe, der schon früher an Atembeschwerden gelitten hatte, so krank, daß er zunächst auf ärztliche Anordnung im Krankenhaus am Urban untergebracht werden mußte, von dort ungeheilt entlassen wurde und am Sonn­abend in der Wohnung starb. Da der behandelnde Arzt nicht im stande war, die Ursache des Todes zu erkennen, so mußte die Kindes­leiche beschlagnahmt werden. Die gerichtsärztliche Deffnung muß Klarheit darüber bringen, ob etwa der Tod mit dem Faustschlag in Verbindung zu bringen ist. Der Vater hat sich einige Tage nach dem Vorfall von der Familie getrennt und in der Ackerstraße eine Schlaf­stelle bezogen.

an

Aus den Nachbarorten.

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Der Verteidiger, Reanafe.

Aus der Frauenbewegung.

Besuch bittet

Verfammlungen.

Baumschulenweg. Der Verein für Frauen und Mädchen Schöne­hin, daß Deredder nicht die geringste Kenntnis von der Art und bergs und Umgegend hält am Donnerstag, den 25. Juni, abends Weise der Abfassung der inkriminierten Ariel gehabt habe. Mit Nüd- 8 Uhr, im Lokal von Senftleben, Baumschulenstr. 65, eine Wander­ficht darauf sei die völlige Freisprechung des Angeklagten Deredder Bersammlung ab. Referent: Herr Paul Krebs. Um zahlreichen gerechtfertigt. Gegen den Angeklagten Baddach bitte er nur wegen Der Vorstand. formaler Beleidigung zu erkennen. Zweifellos feien die geschilderten Streit von Ziegelei- Arbeiterinnen. In der Ziegelei von Gebr. Thatsachen richtig. Es sei betrübend, daß es Anwälte gebe, welche eil in Pforten legten am Sonnabendnachmittag eine größere das Maß der Besoldung ihrer Angestellten einfach nach Angebot und Anzahl Frauen die Arbeit nieder, weil sie für den horrenden Lohn Nachfrage richteten, wie es Rechtsanwalt Münchhoff- Magdeburg zu- von 13 Pf. pro Stunde nicht mehr arbeiten wollten. Sie ver­Schöneberger Stadtverordneten- Versammlung. Endlich ist unsre gegebenermaßen gethan habe. Rechtsanwalt Münchhoff hätte sich langten einen Lohn von 15 Pf. pro Stunde, der aber von der Firma Krankenhaus- Angelegenheit ihrem Ziele ein Stück näher unbedingt selbst sagen müssen, daß der von ihm Beschäftigte unmög- eil abgelehnt wurde. Darauf legten die Arbeiterinnen geschlossen gerückt. Den Anfang des gewaltigen Baues macht das Verwaltungs- lich mit 30 Mart, ja sogar 40 Mark monatlich leben könne. Die Be- die Arbeit nieder. Sie haben es offenbar satt, bei so schwerer Arbeit gebäude, des größten und kompliziertesten Teiles der gesamten hauptung, daß Rechtsanwalt Meißner einen zwölfjährigen Lehrling länger zu hungern. Anstalt. Der bereits im Dezember b. J. mit 252 000 m. genehmigte mit 5 W Monatsgehalt beschäftige, könne um so weniger beleidigend generelle Voranschlag ist nach der jezigen speciellen Aufstellung um sein, als Rechtsanwalt Meißner selbst bekundet habe, einen solchen 36 000 M. überschritten worden. Außer dieser Summe bewilligte mit diesem Gehalt bei der Ortstrantentasse an= die Versammlung einstimmig noch 55 000 M. zur Deckung sofort gemeldet zu haben. Sei auch der Angeklagte Baddach in der auszuführender Borarbeiten, da allseitig ein baldiger Beginn des Form über die Grenzen des Erlaubten hinausgegangen, so sei doch Baues erwartet wird. Der gesamte Entwurf nebst Unterlagen dürfte mit Rücksicht über die ganze Sachlage nur eine geringe Geldstrafe Verband der Dachdecker( Filiale Berlin ). In der Versammlung indes nicht vor Oktober d. J. vorgelegt werden. Mit der Auf- am Blake. Auch bitte er hierbei zu berücksichtigen, in welch er­am 21. Juni erstattete Janell Bericht über den Streitfonds. Der führung des Baubureaus ist, wie wir mitteilen können, bereits be- bitterter Stimmung sich der Angeklagte bei der Kenntnis von der selbe ergab einschließlich des Kassenbestandes vom 18. Juli 1902, gonnen worden. artigen Arbeitsbedingungen befinden mußte. Schon seit Jahren 8118,12 M., eine Einnahme von 12 251,06 M., dem eine Ausgabe Eine andre ebenfalls eine große Ausgabe in sich schließende Vor- mühen sich die Vertreter der Bureauangestellten, wie der Angeklagte bon 2880,76 m. gegenübersteht. Es bleibt mithin ein Bestand von Tage betrifft den an die Gemeinde- Doppelschule in der Hohenstaufen- Baddach, um Schaffung besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen. Sie 9370,30 M. Dem Vertrauensmann wurde Decharge erteilt. Der in straße sich anlehnenden Neubau des Werner Siemens - Real- feien hierbei auch von dem einsichtigeren Teile der Anwaltschaft aufs einer öffentlichen Versammlung gefaßte Beschluß bezüglich des Ver­gymnasiums. Hierzu wurden, nachdem bereits im Februar d. J. beste gefördert worden. Selbst der Vorstand des Berliner Anwalts- fügungsrechtes über den Streiffonds wurde aufgehoben, so daß jetzt Ser generelle Entwurf vorgelegen hatte, im ganzen 580 000 m. be- vereins habe es sich nicht nehmen lassen, gemeinsam mit den An- die Filiale Berlin das alleinige Recht der Verfügung hat. Dem­willigt. Ohne die speciellen Räumlichkeiten für Wohnungen, Aula gestellten eine Kommission zu bilden, die entsprechende Vorschläge gemäß wurde nach längerer Debatte über die weitere Aus­und dergleichen wird die neue Anstalt 19 Klassenzimmer besißen. für die Berliner Anwaltschaft machen sollte. Die Höhe der Beiträge für die Berliner Anwaltschaft machen sollte. Dies habe die aus gestaltung des Streiffonds beschlossen. Für die in der Berchtesgadenerstraße zu errichtende katholische Arbeitnehmern und Arbeitgebern bestehende Kommission auch gethan ist auf 25 Pf. zu belassen, ferner der hiesigen Filialfasse 1000. Gemeindeschule, die mit 22 Klassenzimmern für Knaben und und ein Reglement beschlossen, wonach beispielsweise Lehrlinge von aus dem Streiffonds zu überweisen. Infolge der Aussperrungen Mädchen projektiert ist, werden ebenfalls die speciellen Entwürfe und 14 Jahren nicht unter 20 Mart, Schreiber von 18 Jahren nicht in den verschiedenen Filialen und der dadurch notwendig gewordenen Rostenanschläge mit insgesamt 390 900 M. genehmigt. Die neue unter 75 Mart monatlich erhalten sollen. Diese Vereinbarung ist unterstützungen ist seitens des Centralvorstandes eine Extrafteuer Schule wird mit Brausebädern versehen. vom Anwaltsverein allerdings nicht zum Beschluß erhoben. Berück- von 50 Pf. pro Mitglied auf vier Wochen erhoben worden. Da von Wie erinnerlich, hatte die Kommune seiner Zeit wegen Durchsichtigt man das vergebliche jahrelange Bemühen des Angeklagten der Filiale Berlin 900 m. an die Hauptkasse zwecks Unter­Legung der Eisenacherstraße, die im Verkehrsinteresse Baddach für Schaffung besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen in ftügung gesendet worden sind, so wurde beschlossen ,, von immer dringender wird, mit den derzeitigen Befizern des Straßen- feinem Berufe, so sei eine gereizte und erbitterte Stimmung über die der Erhebung einer Extrafteuersteuer für Berlin abzusehen und die besonders die hiesige evangelische Pfarr- immer wieder zu Tage tretenden unleidlichen Verhältnissen erklär- Filiale Steglitz an der Streitfondssammlung bisher beteiligt war, 900 m. als solche zu dem landes, betrachten. Da die gemeinde beteiligt ist, zwecks Ankaufs des Geländes in lang- lich und die scharfe Form des inkriminierten Artikels verständlich. wierigen Verhandlungen gestanden. Dieselben hatten sich jedoch, Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten Baddach wegen so fand der Vorschlag Annahme, daß an die Filiale pro Mitglied da die Pfarre nicht gerade bescheidene Forderungen stellte( die formeller Beleidigung zu einer Geldstrafe von 150 Mart, während derselben 2,00 M. zurückzuzahlen find. Nachdem die Versammlung Rücksichtnahme auf das gemeinsame Interesse ist von dieser der Angeklagte Deredder freigesproch wurde. In der Urteils- ihre Zustimmung zur Einführung eines paritätischen Arbeitsnach­Seite vergeblich erwartet worden!) zerschlagen. Dem stetigen begründung wurde mitgeteilt, daß der Gerichtshof davon ausgehe, weises gegeben hatte, wurden als Mitglieder des Kuratoriums Drängen nachgebend und um die Entwicklung und Aufschließung daß der Angeklagte objektiv richtig bezw. im guten Glauben be- Schlewing und Höppner, als Ersaßmänner Hahn und Görniz ge= jenes großen Geländes nicht weiter zu hemmen, hat der Magistrat richtet habe und daß ihm zudem der Schutz des§ 193 St.-G.-B. wählt. Es wurde noch bekannt gegeben, daß am Donnerstag, den bie Einleitung des Enteignungsverfahrens bean aur Seite stehe. Stonstatiert wurde ferner, daß nur einfache Be- 25. d. Mts., eine Vertrauensmännerfizung bei Feind, Weinstr. 11, tragt. Während seiner Zeit die an dem Gelände beteiligte Berliner leidigung gemäß§ 185 St.-G.-B. vorliege. stattfindet. Das Erscheinen der Vertrauensleute ist unbedingt nötig. Bodengesellschaft sich zur Abtretung des erforderlichen Straßenlandes Kollegen, in deren Werkstellen keine Vertrauensleute sind, haben bereit erklärte, hatte dieselbe jetzt ihre Zustimmung zurückgezogen. Nach Ein Raufbold. In dem Rufe, einer der gefährlichsten Rauf- ebenfalls zu erscheinen. Hinzukauf neuer Ländereien in jener Gegend hofft sie natürlich auf guten bolde Berlins zu sein, steht der Kellner Anton Hi II, welcher gestern Gewinn. Als ihr scheinbarer Anwalt in der Körperschaft hat sich der vierten Strafkammer des Landgerichts I vorgeführt wurde. Er auch jetzt wieder der Stadtv. v. Frankenberg ( Geometer a. D.) ge- ist bereits achtmal wegen Körperverlegung, darunter einmal mit zeigt, der die Angelegenheit gern wieder verschleppt hätte. Und unser anderthalb Jahren Gefängnis, vorbestraft und soll sich jetzt wieder Genosse Seiter schien das richtige getroffen zu haben, als er in gleicher Weise vergangen haben. In der Nacht zum 9. Mai stand meinte, daß sich Herr v. F. wohl in steter Fühlung mit dem der Kaufmann Bußewiß mit zwei jungen Damen, Schwestern, die Direktor Haberland, der bereits in Berlin und Wilmers- er nach Hause begleitet hatte, in der Chausseestraße, um sich von dorf Stadtverordneter sei, befinde. Denn das frühere Ent- ihnen zu verabschieden. Da kam der Angeklagte hinzu und redete gegenkommen und die plötzliche Abneigung der Gesellschaft Bußewiß mit den Worten an:" Wir beide wollen mal singen!" fei charakteristisch. Herr b. F. 309 fchließlich feinen Bußetvik wies den Angetrunkenen kurz ab, worauf der letztere eine Ausschußantrag zurück und die Vorlage fand einstimmige Annahme. unflätige Bemerfung mit Bezug auf die beiden Damen machte. Run Somit dürfte das Enteignungsverfahren, wenn die beteiligten Eigen- sagte Bußewiß dem Angeklagten, er solle sofort machen, daß er forts tümer nicht doch noch einlenken, bald beginnen, was im Jnteresse tomme, sonst würde er ihm eine Ohrfeige geben. Nun war der der ganzen Entwicklung jener Gegend nur zu wünschen ist. Angeklagte in seinem Fahrwasser. Ohne weiteres versezte er dem Gegner mehrere Schläge mit seinem Stock über den Kopf. Der An­gegriffene wehrte sich mit seinem Schirm, der aber sofort zerbrach. Gleich darauf erhielt Bußerih einen furchtbaren Schlag auf die Nase. Das Nasenbein wurde zertrümmert, es wird angenommen, daß der Angeklagte einen Schlagring benutzt hat. Auf der Wache äußerte sich der Angeklagte in roher Weise: Schade, daß ich ihn nicht totgeschlagen habe!" Der Zeuge Bußewiß bekundete im Termin, daß er einen geladenen Revolver bei sich geführt, denselben aber nicht einmal zu einer Drohung benutzt habe. Wie der medizinische Sach­verständige begutachtete, wird der Zeuge Bußewiß zeitlebens eine entstellende Verkrümmung des Nasenbeins behalten. Der vernommene Polizeibeamte erklärte, daß der Angeklagte nicht nur ein berüchtigter Schläger, sondern auch zuhälter sei. Staatsanwalt Krebs tenn­zeichnete den Angeklagten als einen Menschen, der im Interesse der öffentlichen Sicherheit für längere Zeit hinter Schloß und Riegel gehalten werden müsse. Er beantrage gegen ihn eine Gefäng nisstrafe von drei Jahren. Der Verteidiger suchte mit Rücksicht darauf, daß die Anwendung eines Schlagringes nicht er­wiesen sei, ein milderes Urteil zu erzielen, der Gerichtshof erkannte aber nach dem Antrage des Staatsanwalts.

Auf eine vom Genossen Küter im Frühjahr d. J. an den Magistrat gerichtete Anfrage über die Kranken- Versiche rungspflicht der in städtischen Verwaltungsgebäuden und Schulen beschäftigten Reinemachefrauen, und im Anschluß an einen diesbezüglichen Beschluß der Versammlung, dieselbe vom 1. April d. J. ab einzuführen, wird diese Angelegenheit durch ein nach den Ferien vorzulegendes Orts statut geregelt werden. Für die Veranstaltung von Ferienausflügen, zu der im diesjährigen Etat 1500 M. vorgesehen sind, werden für die Hilfsklassen, aus denen etwa 30 Kinder in Frage kommen, ohne Widerspruch 435 M. nachbewilligt. Wir können unsrerseits nicht genug darauf hinweisen, bei der großen Bedeutung für die beteiligten Kinder an jenen Ferienausflügen diese Etatspositionen so hoch wie möglich zu stellen.

Gerichts- Zeitung.

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Aus dem Schuldbuch unsrer Prinzipale" betitelt sich ein Artikel, welcher am 1. Januar 1903 im monatlich erscheinenden Organ der Centralvereine der Bureauangestellten Deutschland Der Eine interessante Streitfrage wird demnächst Gegenstand einer Bureau- Angestellte" erschien. Wie in früheren Nummern dieses Blattes unter gleicher Ueberschrift, so beschäftigt sich auch dieser gerichtlichen Entscheidung bilden. Ein Herr und eine Dame bestiegen Artikel mit der schlechten Bezahlung der bei Rechtsanwälten ange- fürzlich einen elektriſchen Wagen der Linie Moabit- Schlesischer stellten Personen. So wurde mitgeteilt, daß vom Rechtsanwalt Bahnhof. Sofort nachdem die neuen Fahrgäste Platz genommen, Münchhoff in Magdeburg ein Schreiber im Alter von 27 Jahren, ver- machte sich ein durchdringender Moschusgeruch bemerkbar. Die meisten heiratet, gegen ein monatliches Gehalt von 30 Mart, nicht etwa gegen Fahrgäste führten ihre Taschentücher gegen die Nasen. Ein dem einen solchen Wochenlohn, beschäftigt werde. Dies wurde als eine Baare gegnübersißender Herr sprang auf und öffnete das hinter ihm Schamlosigkeit bezeichnet, die gebührend zu brandmarken, die Worte befindliche Fenster. Hiergegen erhob der parfümierte" Herr Ein­fehlen. Aus Berlin wurden gleichfalls verschiedene Arbeitgeber be- spruch, er verlangte die sofortige Schließung des Fensters. Sein nannt, die außergewöhnlich niedrige Löhne zahlen, und dabei mit- Gegenüber weigerte sich mit dem Bemerken, daß ihm vom Moschus­geteilt, daß vom Rechtsanwalt Rud. Meißner ein Lehrling im Alter geruch übel werde. Es kam zwischen den Herren zu einer leb­von 12 Jahren gegen eine Bezahlung von 5 Mark monatlich be- haften Auseinandersetzung und zu gegenseitigen Beleidigungen. schäftigt werde. Die mitgeteilten Zustände wurden dann auch weiter Beide beriefen sich auf die Entscheidung des Schaffners, doch dieser fritisiert und darauf verwiesen, daß sie direkt einen Anreiz zu war ratlos und wußte nicht, wen er recht geben sollte. Der Moschus­Unterschlagungen böten. gegner zog es vor, an der nächsten Haltestelle das Feld zu räumen, Wegen dieser Notiz stellten die beiden in Betracht kommenden hatte aber vorher seine Karte abgeben müſſen, da die Gegenpartei ihn Rechtsanwälte, Münchhoff- Magdeburg und Meißner- Berlin , Straf wegen verschiedener beleidigender Ausbrücke zur Verantwortung antrag wegen Beleidigung, welchen Anträgen die Staatsanwalt ziehen will.

Dentfche Gärtnervereinigung. In der am 20. d. M. ftatt­gefundenen Versammlung der Ortsverwaltung Berlin wurde an stelle des abgereiften Kollegen Röder Kasten als Revisor gewählt. Kwasnik gab darauf noch einen Ueberblick über die verflossenen Reichstags= wahlen, hoffend, daß der gewaltige Protest des Proletariats auch ein Echo in der Gärtnerbewegung finde. Nachdem noch zur regen Agitation für die demnächst stattfindende öffentliche Versammlung aufgefordert wurde, erfolgte Schluß der gut besuchten Versammlung. Aufnahmen für die Deutsche Gärtnervereinigung nimmt stets entgegen: Walt. Kwasnik, W: 62, Keithſtr. 3.

Vermischtes.

Bestien. Drei Bahnstunden von New York und eine von Phil­ adelphia entfernt, in Wilmington ( Delaware ) stürmte der Mob in der Zahl von 2000 Personen das Gefängnis gegen feuernde Polizei. Die Menge holte einen Neger heraus, der eine Pfarrerstochter ver­gewaltigt und getötet hatte, schleppten den Delinquenten zum Thatort und verbrannte ihn auf einem improviſierten Scheiterhaufen. Während der Neger auf dem Scheiterhaufen wimmerte, wurde Ge­wehrfeuer auf den halbverbannten Mann eröffnet.

Briefkaften der Redaktion.

A. C., Müllerstraße. Das liegt nicht an unsrer Berichterstattung, sondern an der Zusammenstellung der Resultate in den einzelnen Wahl­treisen. bringende Telegramme bestellt und erhalten. Mit den Postkarten" Wir haben aus allen in Betracht kommenden Wahlkreisen wären wir nicht weit gekommen. Die Hauptschuld trägt die Schwerfälligkeit des amtlichen Apparats. Bis heute liegt noch keine ganz volledige amt­liche Feststellung aller Wahlergebnisse vor.

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Juristischer Teil.

von 7 bis 92 Uhr abends statt. Geöffnet: 7 Uhr. Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends A. N. 41. Sie erben mit.- R. 125. Unverständlich.- H. P. 72. Zwischen 6 und 20 Mark werden als angemessen erachtet; eine gültige Lare giebt es nicht. N. S., Luckenwalde . Der Betreffende hat Anspruch auf seinen Lohn. Alter Abonnent. Ohne mündliche Rücksprache nicht zu beantworten. B. F., Greiz . Sie müssen zum Ersten räumen. G. B. 100. Stichwahl. Alte Genoffen, Hugo Dees: Nein. F. G. 88. Soweit ohne genaue Kenntnis Ihres Ber­M. G. Sie. trages ersichtlich, steht Ihnen kein Recht auf Entschädigung oder Untersagung zu. Hans Eckel. Sie können sich an die Aufsichtsbehörde wenden. Hoffnung 496. 1. Das ist ummöglich. 2. An das Reichstagsbureau. M. S. E. Wenn Sie nicht die Summe portofrei einsenden oder selbst hinbringen, ja. Werftstr. 5. Dhne Einsicht in die Verträge und münd­liche Rücksprache ist Ihre Anfrage nicht zu beantworten. Landtags: wähler. 1. Wenden Sie sich an die Kreisdirektion, die für den Drt zu 2. und 3. Ja. 4. Nein. ständig ist, an dem Sie zuletzt wohnten. 2. B. 112. Schriftliche Bestellung ist erforderlich. M. A. 2. 1. 13 Armenunterstützung. 2. Verein für häusliche Gesundheitspflege, Steinmek­ftraße 16. G. G. Das Amtsgericht entscheidet von Fall zu Fall auf Herter. 1. Uns nicht bekannt. 2. 24 Bj.. 599. Ja.

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