Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 115.
Der Prozeß Vens
vor dem Reichsgericht.
Mittwoch, den 18. Mai 1892.
9. Jahrg.
fchriftsmäßig besetzt gewesen sei, daß die Vorschriften Majestätsbeleidigung freisprechen wird. Der Prozeß Peus bleibt. über die Oeffentlichkeit der Verhandlung nicht gewahrt mag schließlich das legte Urtheil lauten, wie es wolle, ein herseien, daß das fünfundzwanzig Seiten lange Erkenntniß vorragender Merkstein für die Beurtheilung unseres RechtsEntschuldigungsgründe, nicht aber die Gründe, welche zur Entsprechungssystems. Die Verhandlung vor dem Reichsgericht am 16. Mai war scheidung geführt haben, enthalte. Mit Unrecht sei das Die Anerkennung, daß die Verhaftung des Genoffen Beus im Gegensah zu der Verhandlung vor der Magdeburger Ablehnungsgesuch verworfen, denn die Behandlung des ungerechtfertigt gewesen, vermag leider sein durch die und wähStraffammer eine öffentliche. Der aftenmäßige, von einem Angeklagten während der Untersuchungshaft entspreche einer rend der Verhaftung erlittenes Leid nicht aufzuheben. Reichsgerichts- Rath vorgetragene Sachverhalt ist folgender;
Peus
-
-
Lokales:
seelischen Tortur. Der Richter habe nach dem klaren Wortlaut Am 23. November 1891 requirirte der erste Staatsanwalt inhaftirten Angeklagten zu fontrolliven oder gar zu verhindern. des§ 116 der Strafprozeß- Ordnung kein Recht, die Lektüre des zu Magdeburg den Untersuchungsrichter: gegen Peus wegen Das Gesetz weise einem Richter weder die Stellung eines ErBorbereitung zum Hochverrath, die Peus dadurch ziehers gegenüber dem Untersuchungsgefangenen, noch die begangen habe, daß er ausführte, in der Beseitigung des König- Stellung eines Bensors an und wenn durch Borenthaltung der thums liege tein Verbrechen, ein Königthum abzuschaffen, sei kein Broschüren und durch Vorenthaltung hinreichenden Schreibmaterials Unrecht; wenn Die Nothwendigkeit der unentgeltlichen Ges folgt noch ein Saz" fuchung zu eröffnen und die Saft zu beschließen. die Vorunter der Angeklagte gehindert sei, sich geistig so zu beschäftigen, wie währung von Lehrmitteln an sämmtliche GemeindeDer er wünschte, so tönne man lediglich staunen, daß eine derartige Schultinder leuchtet allmälig selbst einem Theil der bürgerlichen Staatsanwalt bemerkte zu den Akten ausdrücklich, daß der Behandlung in Deutschland möglich gewesen sei. Das gesammte Kreise ein. Der darauf abzielende Antrag der sozialdemokratischen angeklagte eine gewal if a me Beseitigung des Königrhums er- Berfahren, insbesondere aber auch der Hinweis darauf, daß der Stadtverordneten wurde, wie noch in aller Erinnerung iſt, im strebt habe, gehe aus der Thatsache hervor, daß Richter die Broschüren gelesen und gar daraufhin geprüft habe, vorigen Jahre von der freisinnigen" Majorität abgelehnt, weil ein bekannter, sozialdemokratischer ob sie seinem politischen Standpunkt entsprechen, hätten die Be- man den wenigen bemittelteren Eltern von Gemeinde- Schulkindern Agitatorist, sowie aus den Tendenzen dieser forgniß der Befangenheit vollauf gerechtfertigt. Wenn nun der kein Almofen aufdrängen wollte, das sie nicht erbeten hätten". Dem Antrage entsprach der Untersuchungsrichter. Vorsitzende gar amtlich erklärt hatte, daß er sich der Erstatt dessen wurde der Fonds für freie Lehrmittel auf 40 200 m. Gine Anzahl Anträge und Beschwerden auf Entlassung aus der wartung hingebe, daß ein Verfahren gegen den Bertheidiger erhöht, eine Summe, die angeblich vollkommen zur Deckung aller Haft wurden unter Zurückweisung einer Kautionsanerbietung mit eröffnet werde, und wenn der Landgerichts- Präsident erst nach Bedürfnisse reichen sollte. Jekt wird, wie die„ Berliner Zeitung " Der Motivirung abgelehnt, daß der Angeklagte eine sehr hohe der Verhandlung Etrafantrag gegen den Bertheidiger gestellt habe, aus sicherer Quelle erfährt, in Lehrerkreisen lebhafte lage darüber Strafe zu gewärtigen habe und daß Kautionen, die von Dritten so beweise auch diese Bemerkung des Vorsitzenden dessen Befangenheit. geführt, daß mit der Gewährung von Lehrmitteln so sehr gefargt gestellt werden, feine Sicherheit schafften. Einer dieser Beschlüsse Grachtete der Direktor sich durch das Ablehnungsgesuch beleidigt, wird. Es sollen in zahlreichen Klaffen der einzelnen Gemeindewar vom Landgerichts- Direktor Ifenbart unterzeichnet. Nach insbesondere durch den Passus, daß er den§ 116 der Straf- schulen noch jetzt, also mehrere Wochen nach Schulanfang, Uebernahme der Bertheidigung durch Rechtsanwalt Stadthagen prozeß- Ordnung kenne, so stand es ihm fa frei und steht es ihm verschiedene Kinder sich nicht im Befihe von Schreibheften, dem die Akten nicht zugänglich waren, wurde am 15. Januar 1892 heute noch frei, gegen den Bertheidiger zu thun, was er Schiefertafeln und Lefefibeln befinden, weil sie zu deren Anbeantragt, die Atten dem ersten Strassenat des Reichsgerichts für richtig halte. Das Bekenntniß aber, daß er deshalb ob- schaffung fein Gelb haben. Sie alle haben Gesuche um freie schleunigst übersenden zu wollen, da dieser allein zuständig sei. feftiv zu ſein glaube, weil er erwarte, daß der Bertheidiger Lehrmittel nach Schulanfang an den Schulkommissionsvorstand Dem Antrage wurde nicht entsprochen, vielmehr wurden die wegen vermeintlicher Beleidigungen bestraft würde, beweise schla- gerichtet. Die Bewilligung ist aber in zahlreichen Fällen bis jetzt Atten an das Ober- Landesgericht zu Naumburg gesendet, welches gend nicht nur die Berechtigung der Besorgniß der Befangenheit, noch nicht ausgesprochen worden. Die Ursache ist in dem die Atten zurücksendete, da es ja nicht von dem Bertheidiger an- fondern direkt die Befangenheit. Aber gerufen sei. Der Vertheidiger beantragte wiederholt, die Sache Einzelheiten täme auf alle diese schleppenden Gang der Verhandlungen zu suchen. Außer einer es jeht nicht mehr zu beschleunigen und die Anklage wegen Hochverraths sowie die nach dem an ausführlichen Protokollaufnahme über das Einkommen der Eltern, das bis dahin in Deutschland die der Rektor meist nur mit großer Mühe bewerkstelligen kann, wegen Majestätsbeleidigung, da weder das Eine noch das Andere nicht dagewesene Schauspiel geseitigt fei, find Drei- ja viermalige Bittgefuche bei den verschiedenen vorliege, abzulehnen. daß auf Anregung Des Staatsanwalts die gustanzen feine Seltenheit und häufig wird das Gesuch dann Es wurde dann die Auflage wegen Hochverraths liegen fünf Richter auf eine gefeglich unzulässige boch noch abschläglich beschieden. Alles das ist von den Vergelaffen und nunmehr nur eine Anklagefchrift wegen Strafe ertannt haben. Dadurch sei schlagend tretern der Arbeiterpartei im Rothen Hause" vorausgesagt Majestätsbeleidigung erhoben, der Bertheidiger richtete eine bie Befangenheit der Richter und des or worden und auch auf die schwere Beeinträchtigung, welche der Anzahl Eingaben an das Gericht, dem Angeklagten die ihm fißenden bewiesen. Unkenntniß des Gesetzes dürfe bei Gang des Unterrichts durch das Fehlen von Lehrmitteln ernach§ 116 der Strafprozeß Ordnung gewährleisteten Rechte zu ihnen nicht vorausgesetzt werden, wenn sie, wie ja zweifellos, leiden muß, ist damals hingewiesen worden. Was die B. 3." gewähren, insbesondere ihm hinreichendes Papier zur Verfügung vorübergehend vorhanden gewesen ist, so sei daran die Aufregung jetzt von der„ Plage des Lehrers" erzählt, der„ tein Mittel hat, zu stellen und ihn die Bücher lesen zu lassen, die ihm gehören schuld, welche allein durch die Befangenheit erklärlich sei. Die die Eltern zum Ankauf von Vehrmitteln zu zwingen", sei den und die er lesen wolle. Die Zeitungen und die Bücher, die der Revision sei deshalb gerechtfertigt. Ferner müffe der Vertheidiger Lobhudlern der„ musterhaften" Berliner Gemeindeschulen als erVertheidiger dem Angeklagten übersendete, erhielt dieser mit Aus- rügen, daß die Bertheidigung in wesentlichen bauliche Lektion empfohlen. Wenn Die Herren vom nahme der Nr. 17 der" Neuen Zeit" und der Broschüre von Puntten unzulässig beschränkt worden sei. Aus grünen Tisch einmal die in dieser Frage allein kompetenten Pfund„ Unsere Taktik"" ausgehändigt. Landgerichts Direktor dem Protokoll in Verbindung mit den Urtheilsgründen ergebe ehrer um Auskunft bitten wollten, dann würden
"
"
"
Jfenbart verweigerte die Aushändigung, weil er an sich, daß der Staatsanwalt in seinem Plaidoyer behauptet sie wahrscheinlich ganz erstaunliche Dinge zu hören bekommen, dem Artikel über Prostitution in Nr. 17 der„ Neuen habe, wie die Magdeburger Zeitung", die er falls es die Lehrer nicht für gerathener halten sollten, ihre abZeit" Anstoß nahm" und weil und weil die Broschüre" Unsere ben Richtern überreichte, beweise, habe der Ver- weichende Ansicht für sich zu behalten. Wie uns aus sicherer Lattit"" eine gehässige Kampfschrift" darstelle. Nachdem der theidiger in einer bestimmten Weise sich über den Fall Peus im Duelle mitgetheilt wird, ist man in Lehrerkreisen fast allgemein Angeklagte selbst früher unter Hinweis auf die schwere Er- Reichstage ausgesprochen. ausgesprochen. Diese Bemerkung des der Ansicht, daß es schließlich doch das Beste wäre, allen frankung feiner Ghefrau, der vom Staatsanwalt mitgetheilt war, Staatsanwalts fei weder zur Sache gehörig, Rindern die Lehrmittel unentgeltlich zu gewähren", und selbst die daß ihr Ghemann eine hohe Strafe erhalten würde, feine Haft noch zutreffend gewesen. Dem Vertheidiger hätten nun weitergehenden Forderungen auf Gewährung von freiem Frühentlaffung vergeblich beantragt hatte, wurde auch nach erfolgtem zwei Wege offen geftanden. Entweder hätte er den Vorsitzenden stück u. s. w. sollen, natürlich immer nur privatim und im GeDahinscheiden seiner Frau sein Haftentlassungs- Antrag abgelehnt barum ersuchen müssen, die Verhandlung zu vertagen und die heimen, mehr Antiang finden, als sich Stadtschulrath Bertram und verfügt, daß ihm lediglich gestattet werden solle, unter Staatsanwaltschaft zu ersuchen, einen Staatsanwalt zu entfenden, träumen läßt. Lehrer, die in Arbeitervierteln unterrichten, die leberwachung bem Begräbniß beizuwohnen. Darauf lief der Willens und geeignet sei, fachlich zu verhandeln, oder er hätte aber ausgesprochene Gegner der Sozialdemokratie sind, haben ein Ablehnungsgesuch gegen den Landgerichts- Direktor Jfenbart, einen Antrag stellen müssen, aus dem sich ergebe, daß der Vortrag hier und da eine fleine Enquete auf eigene Fauft veranstaltet das sich wesentlich auf die Behandlung des Angeklagten in der des Staatsanwalts auf irriger Mittheilung der Magdb. 3tg." und z. B. gelegentlich herumgefragt, wieviel Kinder ohne FrühUntersuchungshaft stützte, und ein erneuter Haftentlassungs- Antrag beruhe. Im vorliegenden Fall hätte der erste Antrag auf Erfolg taum stück von Hause weggegangen waren. Dabei sollen schon ganz feitens des Bertheidigers ein. Gegen Hinterlegung von 5000 m. rechnen können, der zweite Antrag sei als unerheblich vom sonderbare Resultate herausgekommen sein. Doch die Lehrer wurde Beus nunmehr am 6. Februar aus der Haft entlassen. Das Gericht abgelehnt. Darin liege aber eine schwere Befchränkung der ziehen es vor, zu schweigen. Ablehnungsgesuch wurde vor dem Termin abgelehnt, weil die Richter Bertheidigung. Er verkenne keinen Augenblick, daß die gesammten annahmen, aus der Verweigerung derLektüre folge noch keine Besorgniß Ausführungen des Staatsanwalts nicht zur Sache gehörig ge- Dem ,, Handel mit Menschenfleisch", d. h. den Heiraths bor Befangenheit. Die Beurtheilung, ob die Schriften, wie der wesen seien, und daß insoweit auch der Beweisantrag der offerten in den Zeitungen widmet das Stöcker'sche Volt" einen Bertheidiger meine, rein wissenschaftlich seien oder ob sie fittlich Vertheidigung für die Frage unerheblich war, ob Peus einer längeren Artikel. Natürlich hezt das Blatt, seinem Charakter anstößige und gehässige Kampfschriften gegen die heutige" Gefell - Majestätsbeleidigung sich schuldig gemacht habe. Indeffen könne entsprechend, nur gegen die jüdischen" Blätter, welche derartige schaftsordnung" darstellen, hänge davon ab, ob man auf man doch nicht wissen, welchen Einfluß vielleicht gerade diese Inserate veröffentlichen. Sehr schlecht kommt Herr Rudolf Moffe, fozialdemokratischem oder auf dem Boden der heutigen Magdeburger Beitungsbehauptung auf die Richter ge der Ehrenbürger von Gräh, bei der Geschichte weg. Das„ Volt" Gesellschaftsordnung stehe. Ein Ablehnungsgrund liege nicht habt habe, von deren Inhalt weder der Angeklagte, noch der schreibt über sein hiesiges freisinniges Unternehmen: vor, da der Landgerichts- Direktor erklärt hatte, daß er pflicht- Wertheidiger sich zu überzeugen Gelegenheit gehabt haben. Die Das Berl. Tagebl." betreibt die Heirathsgesuche als Spe mäßig versichere, daß er sich in seinem Urtheil in keiner Vertheidigung sei auch weiter dadurch beschränkt, daß einem An- zialität. Wir greifen eine beliebige Nummer heraus und finden Weise für befangeu erachte". Zum Echluß trage auf Vertagung nicht stattgegeben wurde. in dieser einen Nummer neun Heirathsgesuche und eine Anzeige feiner amtlichen Aeußerung hatte der der Direktor Isenbert Wenn aber die formellen Rügen nicht für durch eines Schadchen"( jüd. Heirathsvermittler). Die meisten Anangeführt: Auch die schweren schweren Beleidigungen, welche greifend erachtet würden, so täme das Reichsgericht in die Lage, erbietungen find an die Expedition des„ Berl. Tagebl." zu richten. der Vertheidiger in den deni Ablehnungsgesuch gegen mich selbst ein freisprechendes Urtheil fällen zu können. Denn daß in Herr Rudolf Mosse , der große" Mann der Presse, bei dem häust, gehen mir nicht nahe, da ich mich der Erwartung den ausgesprochenen Worten feine Majestätsbeleidigung liege, daß Minister verkehren, darf also mit Recht der größte- Cheverhingebe, daß dieselben demnächst in einem Verfahren gegen im Gegentheil es nicht nur der gewundensten Interpretation, sondern mittler von Deutschland genannt werden. Die neun Anzeigen den Urheber derselben ihre Sühne finden werden." In der Haupt- auch der Verkennung der einfachsten Interpretationsregeln bedurft füllen die erste Spalte des Anzeigentheils der betreffenden Seite; verhandlung vom 15. Februar führte der Landgerichts- Direktor habe, um in den Saß einen Sinn hineinzulegen, den der Angeklagte bie entsprechende zweite Spalte ist mit einer ganzen Bahl von Isenbart den Vorsitz. Der Vertheidiger wiederholte den Antrag, damit nicht verbunden habe, erhelle flar. Dringend bitte er Anzeigen von Spezialärzten für Haut- und Geheimkrankheiten, bie Sache nunmehr an das Reichsgericht abzugeben, da lediglich aber, wenn das Reichsgericht einen der formellen Gründe sowie von„ diskreten Pensionen für Damen " gefüllt. Eine ausdas Reichsgericht über vermeintlichen Hochverrath gegen das für zutreffend erachte, die Sache nicht an das Magde - gezeichnete Nachbarschaft! Reich zu befinden habe und die von der Staatsanwaltschaft er- burger Gericht zurückzuweisen, sondern ein benach- Weiter führt das antisemitische Organ als Skandalosa folhobene Auflage wegen Hochverrathes noch immer in der Luft bartes Gericht mit unbefangener Prüfung der gende Inferate des„ Israelit " an: Schwebe. Der Angeklagte wurde in der Verhandlung wegen Sache zu beauftragen. Suche für ein junges Mädchen von angenehmem Aeußern, Majestätsbeleidigung mit zwei Jahren Gefängniß und Der Reichsanwalt bat, die Revision des Angeklagten häuslich erzogen, mit hübscher Mitgift, einen strebsamen, mit Überkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre zurückzuweisen und lediglich den gesetzlich unzulässigen Verlust der jungen Lehrer, dem gleichzeitig dadurch Gelegenheit geboten ist, belegt, abermals verhaftet, gegen Hinterlegung bürgerlichen Ehrenrechte aufzuheben. Die Behandlung der an einem größeren Orte die vakante Stelle als Religionslehrer, Don 10 000 Mart aber aus der Haft entlassen. aus der Haft entlassen. Die Sache sei allerdings von Anfang an, wie der Vertheidiger Vorbeter und Schochet zu übernehmen." Urtheilsgründe laffen sich in längerer Weise darüber aus, daß hervorgehoben habe, eine unrichtige gewefen. Wenn der" Für ein tüchtiges, fleißiges Mädchen, religiös, in den hierzu zwanziger Jahren, von angenehmem Aeußern, aus feiner Familie, flage als Beleidigung erachtet werden fönne und interpretiren ihn nicht zuständig war, die Voruntersuchung wird eine passende Partie gesucht. Einem talmud. seminar. an fünf verschiedenen Stellen verschieden. An einer Stelle sprechen und die Saft beschlossen habe, so folge doch aber gebildeten Lehrer würde außer hübscher Mitgift eine fie aus, daß der Gaß den Vorwurf enthalte, daß die Könige aus hieraus nicht, daß das spätere Berfahren ungiltig sei. Un- bauernde Anstellung als Klausner mit einem festen Gehalte von böſem Willen die von der Sozialdemokratie in Aussicht gestellte giltig sei nur der erste Theil des Verfahrens, innerhalb deffen 1500 m. jährlich übertragen werden." Besserung des Zustandes des Proletariats verhinderten, daß aber allerdings der Angeklagte verhaftet gewesen war. Was den Abin brechen) wird zu heirathen gesucht von tüchtigem, hübschen, nicht reif iſt, die von ihr erträumte Ordnung praktisch durchzu- der Behandlung eines Untersuchungsgefangenen rigoroser ver- 35jährigen Manne, der selbst vermögen ist. Diskretion führen, selbst wenn sie die Macht dazu hätte". Deshalb offen- fahren sei, als ein anderer vielleicht verfahren wäre, noch nicht wird gegeben und verlangt. Offerten unter D. 5626 an eine auf Befangenheit geschlossen Rudolf Mosse , der Gesinnung, die das Gericht bewogen habe, auf Verlust der Erwartung einer Bestrafung des Vertheidigers sei allerdings eine München I( Brieffach) erbeten."( 2707 bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen. Das Gericht habe sich ungefchickte, aber rechtfertige die Besorgniß der Befangenheit auch Wir zögern nicht, zu erklären, daß solche Inserate unter die eine unzulässige sei. Standalosa zu zählen sind und daß sie nur den Zweck haben, Gegen Dieses Urtheil hatte nicht. Daß die Bertheidigung den Handel mit Menschenfleisch" neu zu beleben. Ein anganzen Umfange nach der Angeklagte Revision eingelegt, während durch einen Beschluß des Gerichts beschränkt worden ständiges Blatt giebt seine Spalten nicht dazu her, derartige weshalb Herr lichen Ehrenrechte aufzuheben, im Uebrigen aber das Er- zutreffend angeführt habe, daß die Behauptung des Engel sammt seinem Volt" in die Ferne? Das Gute liegt ihm tenntniß zu bestätigen. Staatsanwalts, zu deren Widerlegung der Beweisantrag ja so nah! Liest denn der Herr Pastor den Inseratentheil der Folgendem: Die Rügen der Bertheidigung bestehen im Wesentlichen in gestellt wurde, nicht zur Sache gehörig gewesen sei.„ Kreuz- Beitung" nicht? Darin könnte er auch so manches Die Frage, ob Majestätsbeleidigung vorliege, fönne das Reichs- Inserat finden, das seine moralische Entrüftung herausfordern Das Magdeburger Gericht habe seine Zuständigkeit mit Un- gericht nicht nachprüfen, da diese Frage wesentlich thatfächlicher würde. dings zu Unrecht erhobene Antlage der Vorbereitung zum Hoch- entzogen fei. angenommen. Der eight babe die aller- Statur fet und daher durch das Gefes die Britjung Schade, daß der Amtsvorsteher von Tegel nicht Polizeiverrath zu entscheiden, der erste Richter gehe von der Anschauung Das Reichsgericht erkannte, wie schon erwähnt, präsident von Berlin ist. Die Sozialdemokratie würde er gewiß aus, nach längerer Berathung dem Antrage des Vertheidigers ent- längst todt gemacht haben. Es gelingt ihm dies freilich nicht suntersuchung hat der Angelagten sehr viel angegangen, denn er sprechend und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung einmal in Tegel und wird ihm auch nicht gelingen, aber in sei während dieser Zeit der Freiheit beraubt gewesen, wiewohl an das Landgericht zu Stendal . Aus den Urtheilsgründen magnis voluisse sat, es genügt schon, Großes erstrebt zu haben. fein Liebſtes auf der Welt schwer erfrankt und schließlich ver- ging hervor, daß die Aberkennung der bürgerlichen Ehren- Alle die Mittelchen, die man dort, wo heute die Bewegung längst storben sei. Juristische Filtionen dürften so weit nicht gehen, rechte und die Beschränkung der Vertheidigung für fo wesentlich so erftarkt ist, daß sie selbst von den Gegnern und selbst den haß man, wie der Vorderrichter gethan zu haben scheine eine er- erachtet wurden, daß eine Prüfung der übrigen Revisionsgründe Behörden anerkannt werden muß, vor 20 Jahren bereits verDes sich erübrigte. Hoffen wir, daß das Landgericht zu Stendal den gebens anwandte, werden in den kleinen Orten immer Zunächst wird der Versuch
recht
wiewohl er
Eine reiche Dame( wenn auch mit kleinen Ge
weiteren rügt der Vertheidiger, daß das Gericht nicht vor- Genossen Peus von der wider ihn erhobenen Anschuldigung der noch zu probiren versucht.