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buden".
Der Bauarbeiterschuh, die Baupolizei Verordnungen Polizeibehörde betrafen vornehmlich die Abortsanlagen und" Bau- daß die Thätigkeit dieser Beamten sich vornehmlich auf die Brüfung der Lohnnachweisungen bezieht. Die Unfallziffer aber ist ges und Baukontrolle. Auf dem Neubau Geßlerstr. 12 war am 7. Mai eine Aborts- stiegen und steigt fortwährend. Damit hat die BerufsAus dem Jureau der Berliner Gewerkschafts- anlage nicht vorhanden, so daß die 15 dort beschäftigten Arbeiter genossenschaft bewiesen, daß sie ihrer Aufgabe in socialpolitischer Kommission wird uns geschrieben: angewiesen waren, entweder in die Kneipe oder auf den Nebenbau Beziehung nicht gerecht zu werden vermag oder will. Dagegen Wurde die Propaganda für den Schutz von Leben und Ge- zu gehen. Auf einem Bau in der Straße Nr. 16, Maurermstr. K., haben aber die baugewerblichen Arbeiter bekundet, daß sie sehr wohl sundheit der baugewerblichen Arbeiter bis zum Jahre 1898 nament- var der Abort in sehr schlechtem Zustande, die Thüre geht nach der fähig sind, ihre Aufgabe als Baukontrolleure auszuüben und daß sie lich von den Maurern betrieben, so trat hierin mit dem ersten Bau- Gemeindeschule zu auf, so daß die Kinder hineinsehen können. sich nicht vom parteipolitischen Standpunkt haben leiten lassen, arbeiterschutz- Kongreß im Jahre 1899 eine wesentliche Aenderung Auf dem Neubau Nürnbergerplaz- und Schaperstraßen- Ecke wurde sondern von dem des Arbeiterschutzes. ein. Nachdem der Kongreß die Direktive gegeben, in welcher Richtung Brett stehen die Mörtelkasten und sonstiges Gerät. Ohne durch die teils unzulänglich sind, nicht hinaus. Indeſſen das eine iſt die Fassade von einem„ Leitergerüst" geputzt. Auf einem schmalen Die bisher erlassenen Maßnahmen kommen über Verordnungen, die Agitation für den Bauarbeiterschutz zu entfalten sei, wurde eine Brustwehr und Rücklehne geschützt zu sein, arbeiten hier die unumstößliche Thatsache, daß nur durch die intensive Arbeit der Verseitens der Berliner baugewerblichen Centralverbände die Organisation der Agitation in wirksamer Weise gehandhabt. Wir können mit Puzer.( 11. Mai 1903.) Auf einem Neubau in der Martin bände auf diesem Gebiet die behördlichen Organe gezwungen wurden, Genugthuung sagen, daß es heute nur noch ganz wenige Organisationen Lutherstraße, Ecke Hohenstaufenstraße, beachteten die Kontrolleure am den Arbeitern Konzessionen zu machen. Daß die behördlichen Organe sind, die sich an der Arbeit und den materiellen Opfern für den 9. Mai eine" Betonschüttung" neuester Art für das Fundament. sich über die Frage des Bauarbeiterschutes noch im Unklaren sind, Bauarbeiterschutz nicht beteiligen, es aber doch schon soweit ge- In die im Fundament gezogenen Gräben wurden einfach beweist der Erlaß des preußischen Staatsministeriums vom bracht haben, Delegierte zu den Bauarbeiterschutz- Kongressen zu ent- Klamotten hineingeworfen und dann kam eine" Schüttung" von 27. Februar 1903. Derselbe sei seiner Bedeutung wegen hier in senden und dort Anträge und Resolutionen, natürlich nur in Cement mit Kies darüber. So wiederholte sich die Sache bis zum Kürze wiedergegeben: wünschender" Form, dem Kongreß zur Durchführung zu unter- Rande des Fundaments und dasselbe steht aus Betonschüttung" fertig da. Besonders wurde das Fehlen von Schußdächern gegen herabfallende Steine usw., wie es in den Vorschriften verlangt wird, sehr bei der Kontrolle vermißt.
breiten.
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Die baugewerblichen Arbeiter in Berlin haben denn auch weder Kosten noch Mühe gescheut für den Schutz von Leben und Gesundheit. Eingaben wurden an den Magistrat, an den Die Beschwerden an die Berufsgenossenschaft betrafen in den Polizeipräsidenten und an die Regierung gemacht. Und meisten Fällen Verstöße gegen die Unfallverhütungs- Vorschriften ohne Ueberhebung dürfen die in den Verbänden organisierten bau- und namentlich das Nichtabsperren der Oeffnungen nach Lichtschachten gewerblichen Arbeiter sagen, daß die Baupolizei- Verordnung des und Treppenfluren und das" Nichtabdecken" der Balken Berliner Polizeipräsidenten vom 1. Oktober 1901 die übrigens la gen konnte bei der Kontrolle in vielen Fällen festgestellt werden. durch Amtsgerichtsbeschluß vom März 1902 außer Wirksamkeit ge- So wurde auf einem Bau in der Kolonnenstraße am 5. Mai festsetzt wurde, weil die Unternehmer nicht befragt waren, mit dem gestellt, daß der Schacht für eine später aufzustellende Wendeltreppe 1. Januar 1903 jedoch wieder in Kraft getreten ist ein Teil vom Parterre bis zum fünften Stock( Boden) aus allen von dem enthält, was die Organisationen in ihrer Petition vom Etagen zugänglich war, d. h. die Oeffnungen in den Etagen also Jahre 1900 von den Behörden forderten. nicht versperrt waren, so daß stete Gefahr des Herabstürzens beEs sei auch ohne weiteres hier betont, daß namentlich soweit stand. Im Rathausbau in Charlottenburg in der es sich um Schutzbestimmungen für Außenarbeiter, Maurer und Berlinerstraße waren am 5. Mai d. J. drei Etagen nicht ab= Bauhilfsarbeiter, handelt der Bauarbeiterschutz durch den Ab- gedeckt. Die Gefahr, zu verunglücken, besteht auf diesem städtischen schluß der Tarifverträge mit den Arbeitgebern eine sehr günstige Bau in sehr hohem Maße. Der Polier entschuldigte dieses VerBeeinflussung durch dieselben erfahren hat. Indessen die Organi- halten mit dem Mangel an Rüstbrettern.( 1) Besonders wurden fatione haben durch eifrige Agitation, durch Bloßlegung der Miß- bei der Kontrolle die Schußrüstungen, wie sie in der Polizei- Verstände in der Arbeiterpresse und in den beteiligten Fachblättern ordnung für die Dachdecker und Klempner vorgesehen sind, immer mehr die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit auf die Gefahren vermißt. In den meisten Fällen wurden die Arbeiten in geradezu in sittlicher, sanitärer und hygienischer Beziehung im Baugewerbe lebensgefährlicher Weise ausgeführt. Nun ist diese Bestimmung freigelenkt. Durch von den Arbeitern ausgeführte Baukontrollen haben lich insofern aufgehoben, als an deren Stelle die§§ 30, 31, 32 die Arbeiterorganisationen festgestellt, daß sich die Unternehmer der Unfallverhütungs- Vorschriften anzuwenden sind. leider an die erlassenen Verordnungen gar nicht kehren und die Indessen wird hier ausdrücklich gesagt, daß Gurte und aken baugewerblichen Arbeiter nur noch zu oft unter den skandalösesten in genügender Anzahl und guter Beschaffenheit vorhanden sein Bedingungen infolge der wirtschaftlichen Abhängigkeit, aus müssen; leider konnten die Kontrolleure diese nur in den seltensten Furcht vor Entlassung die Arbeit verrichten und mit ihrem Fällen entdecken. Es darf daher auch die große Zahl der Abstürze höchsten Gut mit ihrem Leben, mit ihrer Gesundheit in der von Dächern, denen Klempner und Dachdecker zum Opfer fallen, leichtsinnigsten Weise umgehen.
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"
In diesem Jahre wurde seitens der Organisationen der baugewerblichen Arbeiter vom 5. bis 16. Mai eine Bautenkontrolle aus geführt. Man sollte es kaum für möglich halten, daß in unsrer Metropole der Bildung" in den Unternehmerkreisen auf den Arbeitsstätten Zustände herrschen, wie sie von den Kontrolleuren gefunden wurden. Wir wollen einige der markantesten Fälle herausgreifen. Indes sei gleich bemerkt, daß von den 271 kontrollierten Bauten vem Berliner Polizeipräsidium 39 Bauten gemeldet wurden wegen Berstoßes gegen die Baupolizei- Verordnung. Dem Oberpräsidenten zu Potsdam wurde aus demselben Grunde in 17 Fällen Anzeige erstattet. In einem Falle wurde die königliche Polizeidirektion i Schöneberg benachrichtigt; hier wurde die Betonmischung" für das Fundament in gar zu primitiver Form hergestellt, so daß die Gefahr des Einstürzens solch eines Palastes über kurz oder lang zu befürchten war. Der Nordöstlichen Baugewerk- Berufsgenossenschaft, Seftion I, wurde in 44 Fällen wegen Nichtbefolgung der Unfallverhütungsvorschriften usw. Anzeige er stattet. Der Sektion II in Eberswalde wurden 34 Fälle aus dem felben Grunde zu Anzeige gebracht. Es sei hier gleich bemerkt, daß in einer ganzen Reihe von Fällen, wo seitens der Arbeiter eine Nachkontrolle ausgeübt wurde, die Mißstände beseitigt waren. Unfre Anzeige wurde von der Nordöstlichen Baugewerk- Berufsgenossenschaft dankend entgegengenommen und Abhilfe versprochen. Auch die Polizei hat, soweit uns mitgeteilt, in dankenswerter Weise in mehreren Fällen eingegriffen. Die Beschwerden an die
Sind auf dem Bau die UnfallBerhütungs
Vorschriften
fichtbar
ausgehängt?
Ist die Rüstung in gutem Zustande,
gut abgesteift und abgedect?
Sind die Leitern in gutem Zustande, event.
genügend gesteift und wechselseitig
Sind die Deffnungen abgesperrt, Treppenhaus und Thüren verstellt?
gestellt?
%
68,38 95 ja
% 84,07
%
113 ja
98,26 45 ja
43 nein 31,62 8 nein
| 10 mang.
7,08 8,85
93 ja
nicht verwundern.
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Eine Uebersicht über die Befolgung oder Nichtbefolgung der zum Schuße des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter erlassenen Vorschriften giebt nachfolgende Tabelle A und B. Was aber die Kontrolle der baugewerblichen Centralverbände von neuem bewiesen hat, das ist die absolute Notwendigkeit der stetigen Kontrolle. Alle Verordnungen, und mögen dieselben auf dem Papier stehend sich als sehr„ verständig" erweisen, sie sind für die Stab, sie haben für die Arbeiter keinen praktischen Nutzen, und können denselben niemals haben, wenn keine Ueberwachungsbehörde zur Kontrolle der erlassenen Vorschriften vorhanden ist. Und daher ist und muß da vorläufig an ein Reichs- Bauarbeiter schutz- Gesetz nicht zu denken ist die Hauptforderung der baugewerblichen Arbeiter sein: Schaffung eines Landes- Baupolizei Gesezes und einer Baugewerben spektion unter Hinzuziehung von Arbeitern aus den Reihen der Verbände zur Ueberwachung der Schutzbestim= mungen. Als wir die Forderung zum erstenmal erhoben, er flärte Herr Felisch in seiner Gegenpetition, das hieße eine Auslieferung des Staates(??) und des ganzen Baugewerbes an die Socialdemokratie.(?) Dieses Mäßchen dürfte wohl seine Erledigung durch die Thatsachen selbst gefunden haben. Es wurde weiter erflärt, daß die Beauftragten( technische Beamte) der Berufsgenossenschaften vermehrt werden sollen oder schon sind. Wir können behaupten, daß bis heute an eine Vermehrung der Beamten nicht ge dacht worden ist, daß vielmehr die Zahl dieselbe geblieben ist und A. Rohbauten. Kontrolliert wurden 140 Bauten.
Jst bei Treppenflur- Abdeckungen Sind die Ballen
die vorletzte Rüstung
noch in gutem Zustande?
lagen gestaakt resp. abgedeckt?
%
51,13 62 ja
%
%
73,81 63 ja
Sind genügend Schutzdächer vorhanden?
%
Sind die Ladepläge und Laufgänge der Bauarbeiter
der Baus
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,, Erlaß betreffend den Schuh arbeiter. Wie die in Verfolg des Erlasses des mitunterzeichneten Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 14. August 1901 erstatteten Berichte ergeben haben, findet zur Zeit noch nicht überall eine genügende und außerterminliche Ueberwachung der Bauausführungen im Interesse des Schutzes der Bauarbeiter gegen Krankheit und Unfälle statt. Wir ersuchen Ew.( Titel), dafür zu sorgen, daß, soweit dies noch nicht geschehen ist, die Orts- PolizeiBehörden das in dieser Hinsicht Erforderliche veranlassen. wir davon ab, für die zu treffenden Einrichtungen, insbesondere Bei der großen Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse sehen über die Organe, denen die Kontrolle zu übertragen ist, über die Beitabschnitte, in denen die Baustellen zu besichtigen sind, u. a. einheitliche Anordnungen zu geben. Wir überlassen es vielmehr Ihrem Ermessen, den Polizeibehörden die geeigneten Weisungen zu erteilen, wobei für kleinere Städte und das platte Land zu prüfen sein wird, ob überhaupt und in welchem Umfange die Notwendigkeit zu Maßnahmen in der angedeuteten Richtung vorliegt. Wir bemerken indessen, daß in denjenigen größeren Städten, in welchen bisher eine Ueberwachung der Baus betriebe noch gar nicht oder nur in unzulänglicher Weise stattgefunden hat, zur Ermöglichung einer ausreichenden Kontrolle eine Vermehrung des technischen Aufsichtspersonals nicht zu umgehen sein wird. Die hierdurch entstehenden Kosten fallen, soweit die Baupolizei durch die städtischen Behörden ausgeübt wird, den Gemeinden 1. Januar 1904 einem gefälligen Berichte entgegen. Ueber das hiernach Veranlaßte sehen wir bis zum zur Last. Soweit die technischen Kräfte in denjenigen Gemeinden, in welchen die Baupolizei von königl. Behörden ausgeübt wird, zur Erzielung einer wirksamen Durchführung der im Interesse des Bauarbeiterschutzes zu treffenden Maßnahmen nicht ausreichen, find Anträge auf deren Vermehrung an den Minister der öffentlichen Arbeiten zu richten." Also auch hier haben wir es wieder mit dem eignen Ers Von einer einheitlichen Regelung bei der messen" zu thun. großen Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse wird abDie Vermehrung der Aufsichtsbeamten wird nicht gesehen". Dann wird erst wieder geprüft", ob überzu umgehen" sein. haupt die Notwendigkeit(?) vorliegt! Somit bleibt von diesem Erlaß nichts übrig. Alles liegt wieder in dem„ Ermessen" und bei diesem wird es dann auch sein Bewenden haben. Für die baugewerblichen Arbeiter erwächst die Pflicht, Energie zu verlangen: Einheitliche Normativbestimmungen für ein Landes Baupolizei Gesez und dauernde Ausübung der Kontrolle durch eine Baugewerbes Inspektion, der auch praktische Arbeiter angehören. Nur dann ist ein praktischer Nutzen für die Arbeiter den Erlassen zuzumessen.
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mit aller
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Indessen werden auch die baugewerblichen Arbeiter bestrebt sein, den Herren Ministern damit die Berichte nicht einseitig werden- bis zum 1. Januar 1904 fobiel Material zur Verfügung zu stellen, aus dem die Herren Minister ersehen, daß die ständige Ausübung der Kontrolle durch behördliche Organe eine zwingende Notwendigkeit ist. Die von uns zur Anzeige gebrachten Fälle der Bautenkontrolle vom 5. bis 16. Mai d. J. beweisen es heute schon, und die Tabellen A und B zeigen es in drastischer Weise.
1. Ist die Baubude in
vorschristsmäßigem Zustande?
2. Ist ein Verbandskasten vorhanden?
Ist der Abort
in vorschriftsmäßigem Zustande?
Ist bei Ausführung
bon
Dacharbeiten eine Schut Borrichtung
Entspricht die Schußrüstung den polizeilichen Vorschriften ( 1,50 Meter breit Brustwehr
und Stoßbrett)?
1. Sind Sicher heitsgurte vorhanden und im Gebrauch? 2. Ist ein verschließbarer Raum vorhanden?
von oben geschützt?
vorhanden?
00
%
3,26
% 65,22 1. 93 ja 68,89 74 ja 56,49 16 ja 59,26 7 ja 26,92 1. 5 ja 38 nein 28,15 53 nein 40,46 8 nein 29,63 16 nein 61,54 4 m. 3 m. 4 m. 2,96 3 11. 3,05 11,11 2. 61 ja 46,92 69 nein 53,08
%
%
% 23,81
16 nein 76,19
11,54
2. 4 ja
13 nein 76,47
28,53
62,38 53 ja 56,99 60 ja
2 nein 1,74 38 nein 43,18 19 nein 22,62 28 nein 27,72 36 nein 38,71 29 nein 31,52 3 mt.
5 m.
5,69
3 m.
3,57 10 m.
9,90 4 m.
4,30
Sind auf dem Bau die UnfallBerhütungsVorschriften fichtbar
ausgehängt?
Sind verschließbare u.vorschriftsmäßige Buden für die Arb.( Maler, Stuffateure, Töpfer, Maurer , Zimmerer, Rohrleger usw.) vor handen?
Ist die Abort- Anlage genügend?
Sind die InnenRüstungen genügend mit Quadrat- oder
Sind die Laufgänge genügend breit und mit Brettern belegt?
Rundsteifen gestützt?
%
%
%
%
94 ja
72,31 78 ja
36 nein 27,69 14 nein
6 nt.
8 m.
% 68,26 71 ja 94,66 76 ja 69,72 98 ja 75,86 77,17 75 ja 13 ja 63,42 86 ja 2 nein 2,67 25 nein 22,94 22 nein 17.32 47 nein 37,30 19 nein 21,84 107 nein 89,17 11,38 34 nein 26,99 2 m. 2,67 4,75 4 mt. 31 teilt. 25,20 7,34 7 m. 5,51 2 mt. 3,18
%
%
B. Ausbauten. Kontrolliert wurden 131 Bauten.
Sind die Treppenpodeste gangbar?
Sind die Treppenläufe mit Brettern benagelt, rein von Salf und Schmuß und mit Geländer versehen?
Sind Deffnungen genügend abgedeckt oder um friedigt ( KochmaschinenDeffnungen, Stalfgruben, Balfonthüren)?
Stehen Gefäße zur Benuzung
in den Etagen? ( Urin- Eimer)
%
Sind die Rüstungen für Maler, Stuffateure in vorschriftsmäßigem Zustande?
%
Sind verschließbare Räume für Maler, Töpfer, Stuffateure, Rohrleger vorhanden?
a) Wird in der Malerbude Arbeitsmaterial gelagert?
b) Sind WaschVorrichtungen vorhanden?
a) Sind für die Töpfer genüg. und in gutem Zu stande befindliche Leitern vor handen?
b) Ist der Arbeitsplaz der Töpfer gut abgedeckt?
%
59,52 66 ja
2,30
10,83 68 ja 94,44 74 ja 76,29 3 nein 4,17 23 nein 23,71 1 m. 1,39.
%
%
a) 26 ja
50,98 a) 50 ja
98,04
25 nein 49,02
1 nein 1,96
2 m.
b) 25 ja 49,02 b) 19 ja 45,24 24 nein 47,06 23 nein 54,76 3,92
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Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
Wenn also solche Zustände in Berlin und der nächsten Umdie vor dem Streif bei der Firma beschäftigt gewesenen Arbeiter gebung auf den Bauten herrschen 1d die kontrollierten Bauten Gegen den Antrag des Staatsanwalts verurteilt wurden die bei angestrengter 10stündiger Arbeitszeit im Accord nur 27-30 M. bilden nur einen Teil der vorhandenen Baubetriebe um wieviel verdienten. Der Durchschnittslohn sämtlicher bei der Firma beschäftigGenossen Buchwald und Horn in Sachsen- Altenburg. Sie wie die Firma schlechtere und skandalösere Zustände würden dann erst aus den kamen während der Wahlbewegung nach Kleineutersdorf , wo sie ten, in den Streit getretenen Bretterträger betrug fleinen und mittleren Orten durch eine Kontrolle an die Oeffentlich- sich- insbesondere Buchwald mit den Wählern in Gestalt von angiebt vom 1. Januar bis zum Ausbruch des Streiks 31,63. keit gebracht werden. Frage und Antwort unterhielten. Das Schöffengericht Stahla, unter In den beiden letzten Wochen vor dem Streit sollen nach Ausweis der Rasten wir also nicht, lassen wir uns durch Konzessionen nicht dem Vorsitz des Amtsrichters Dr. Frommelt, erblickte darin eine Rohnliften 36-47 m. verdient worden sein. Ob hierbei die regeleinschläfern. Die gesamte Arbeiterschutz- Gesetzgebung bildet eine Stette unausgefester Stämpfe der Arbeiterklasse gegen die Unternehmer, nicht angemeldete Wählerversammlung und erkannte auf eine Geld- mäßige Arbeitszeit innegehalten wurde, davon sagt die Firma nichts, strafe von je 5 M. und so ringen auch wir weiter, bis wir den Schutz der baugewerb der hiesigen Strafkammer unter dem Vorsitz des Landgerichts- wie es nach der Behauptung der Firma den Anschein hat. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde von so daß wir also nicht in der Lage sind zu prüfen, ob die Angaben der Streifenden in der That so erheblich von der Wirklichkeit abweichen, Arbeiter, wie mir lichen denselben in uniren Direktors Dr. Frommelt verworfen. Die Staatsanwalt Petitionen bekundet, erreicht haben. schaft hatte Freisprechung beantragt. Die Sache wird mun noch das Oberlandesgericht beschäftigen.
Partei- Nachrichten.
Genosse Dr. Winter aus Beuthen ist von dort nach Stettin übergesiedelt. Leider ist unser Genosse infolge der Wahlstrapazen nervös etwas überreizt. Die von andrer Seite über seinen Zustand verbreiteten Nachrichten entsprechen nicht den Thatsachen.
Auch die ,, Boltszeitung für das Muldenthal" hat seit dem 1. Juli 530 neue Abonnenten gewonnen. Mit einem Stamm von 1100 Abonnenten begann unser Parteiblatt vor Jahresfrist sein Erscheinen, heute zählt es rund 6000 Abonnenten ein Erfolg, auf den unsre Genossen im 11. und 14. sächsischen Wahlkreise stolz sein können.
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Gewerkschaftliches.
Berlin und Umgegend. Achtung, Metallarbeiter! Wir warnen vor Zuzug von Metallarbeitern aller Branchen nach Hirschberg. Deutscher Metallarbeiter- Verband ( Ortsverwaltung Berlin ). Die Firma„ Berliner Holz- Comptoir" fordert von uns die Aufnahme einer Berichtigung. Die Firma behauptet, es sei eine Unwahrheit, daß wie in Nr. 159 des Vorwärts" mitgeteilt wurde-I
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Achtung, Dachdecker! Am Montag legten 15 Gesellen der Firma Plath u. Prugel die Arbeit nieder wegen des unsolidarischen Verhaltens zweier Kollegen. Zuzug ist fern zu halten. Vertrauensmann der Berliner Dachdecker. Deutsches Reich .
Koffermacher, Täschner und Portefeuiller. In Leipzig find im Gewerbe Lohndifferenzen in einigen Werfitellen ausgebrochen. Bei der Firma A. Winterstein wird es wahrscheinlich zum Streik tommen. Zuzug nach Leipzig ist deshalb streng fernzuhalten.
Der Streik der Bauschlosser in Stuttgart ist mit einem fleinen Sie erlangten eine fünfErfolg für die Arbeiter beendet. prozentige( diejenigen, die bisher unter 2,50 M. Tagelohn hatten,