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Nr. 172. 20. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Wirtschaftlicher Wochenbericht.

Das Rheinisch- Westfälische Kohlensyndikat.

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Sonntag, 26. Juli 1903.

hatten, eine dem Ankauf resp. dem Betriebswerte entsprechende westfälischen Kohlensyndikat angeschlossenen Ruhrzechen, deren Ron höhere Beteiligungsziffer zugebilligt wurde. Dadurch er- furrenz die völlige Beherrschung des Marktes hindert. Die außer langten aber die großen Gesellschaften zum Nachteil der halb des Syndikats stehenden Zechen des Nuhrkohlenbeckens haben fleineren einen immer größeren Anteil an der Produktion. Sie trotz aller Bekämpfung durch das Syndikat ihre Förderung von Berlin , 25. Juli 1903, legten auf ihren unaufgeschlossenen Grubenfeldern neue Schacht- 1893 bis 1903 um 100 Pro3. gesteigert, das Syndikat um Bur Erneuerung des Rheinisch- Westfälischen Kohlensyndikats.- Ermahnungen anlagen an, und es mußte ihnen dann nach dem Vertrage eine ents nur 45 Proz. Besonders haben sich in den letzten beiden Krisen der Syndikatspreffe. Der neue Syndikatsvertrag.- Frühere und zu sprechend höhere Beteiligungsziffer zugestanden werden auf Kosten jahren die Nichtsyndikatszechen als drückende Konturrenten erwiesen; fünftige Beteiligungsberechnung. Uebergewicht der großen Bechen. der kleineren Zechen, denen es an unbesetzten Kohlenfeldern und an während in diesen beiden Jahren das Syndikat seine Förderung um Kampf gegen die dem Syndikat nicht angeschlossenen Zechen.- Monopol die Aufträge von der Syndikatsleitung im Verhältnis zur Höhe der zechen ihre Produktion um beinahe 24 Proz. steigern. Folglich muß den nötigen Geldmitteln für derartige Neuanlagen fehlte. Denn da ungefähr 62. Broz. einschränken mußte, fonnten die Richt- Syndikats bestrebungen der Syndikatsleitung. Die Enquete am 26. und 27. Februar. Beteiligungsziffer unter den Bechen verteilt werden, so schluckten nicht diese Konkurrenz gebrochen werden. Das wichtigste Ereignis der Woche auf wirtschaftlichem Gebiet nur die sich immer mehr ausweitenden großen Gesellschaften die ist der Beitritt der Gewerkschaft Deutscher Kaiser", deren durch die Konsumsteigerung bewirkte Produktionszunahme, sondern Satzungen und der§ 6 des neuen Vertrages, die als gweck der Syn Den Weg, auf dem dies geschehen soll, zeigt der neue§ 2 der Förderung im vorigen Jahre 1 576 593 Tonnen betrug, zum Rheinisch- nötigten auch die fleineren Beteiligten noch obendrein dazu, ihre dikatsthätigkeit nicht nur den An- und Verkauf von Kohlin, Coats und westfälischen Kohlensyndikat. Das bedeutendste Hindernis, das bis- Förderung einzuschränken. her einer Rekonstruktion des am 31. Dezember 1905 ablaufenden Briquetts, den Erwerb von Grubenfeldern und Berg In den Jahren 1896/1900, folange der Kohlenkonsum stetig wertsanteilen bezeichnen, sondern auch der 5yndikatsver­Stohlensyndikats im Wege stand, ist dadurch beseitigt, und es ist des- und schnell stieg und mit ihm die Produktion, machte sich dieser waltung die Befugnis erteilen, Unternehmungen aller Art halb begreiflich, wenn nicht nur in der großindustriellen Bresse, Uebelstand weniger bemerkbar; anders aber als nach 1900 infolge zu betreiben, die auf die Lagerung, den Absatz und speciell in der Rh.- Westf. 8tg." und der alten Kokotte vom Rhein , der hereinbrechenden Krise der Konsum plötzlich zurückging. Um den die Beförderung von Bergwerfserzeugnissen ein fröhlicher Jubel zum Ausdruck kommt, sondern auch die Börse aus der Absazabnahme erwachsenden Förderungsausfall auf andre gerichtet sind, und sich an solchen Unternehmungen zu nach Bekanntwerden des Anschlusses sich für Kohlenwerte recht inter - Art wieder einzubringen, griffen nun die kapitalkräftigeren Zechen beteiligen. Bisher bezeichnete der§ 2 als Funktion der Syndikats ffiert zeigte. Zwar ist damit die Verlängerung des Kohlen- dazu, ihre in Angriff genommenen Schachtanlagen schnellstens zu leitung lediglich den An- und Verkauf von Kohlen, Coats und ynditats feineswegs gesichert. Von den bisher dem Syndikat beendigen, um dann auf Grund dieser Betriebsvergrößerungen Er Briquetts. angehörenden Bechen frondieren noch verschiedene gegen die höhungen ihrer Beteiligungsziffern zu beanspruchen. Die Folge war, Neuregelung, darunter die Gewerkschaft Graf Bismard, deren Be- daß von 1900 bis 1902 die Gesamt- Beteiligungsziffer des Syndikats Grubenfeldern und Bergwerksanteilen eingeränmt; d. h. des Der Syndikatsleitung wird dadurch das Recht des Ertverbs von teiligungsziffer für das laufende Jahr sich auf 1 519 700 Tonnen stellt um 10 Proz. stieg, während die Förderung um 6,6 Proz. abnahm. Auftaufs von Aktien bezw. Kugen derjenigen ( die Gesamtbeteiligungsziffer aller Shndilatszechen beträgt für 1903 Die Förderungseinschränkung hatten also durchweg die fleinen Gesell- und Gewerkschaften, die außerhalb des Synditats 62,2 Millionen Tonnen, ferner die Concordia mit einer Beteiligung Bechen zu tragen. Die Folge war, daß diese mehrfach revoltierten stehen und diesem bei seiner Preispolitik in die Quere fommen. Alle bon 1 286 376 Tonnen, die Zeche Friedrich der Große mit 588 977 und besonders die Magerfohlenzechen, die ohnehin am meisten unter Ausgaben für diesen Zweck find ebenso wie die Geschäftskosten durch Tonnen und die Magdeburger Bergwerks- Attiengesellschaft mit dem Rückgang des Absatzes zu leiden hatten, Neigung zeigten, fich Umlage von den Bechen aufzubringen; doch müssen diese Ausgaben 550 000 Tonnen, zumeist also erstklassige, gutfituierte Bechen ; doch ist vom Kohlensyndikat zu trennen. ihr Widerstand gegen den Vertragsentwurf tein principieller. Sie dann, wenn sie in einem Jahr über 3 Proz. der Jahresrechnungen Um diesen Uebelstand zu beseitigen und die Gärung im Innern hinauswachsen, mindestens von neun Zehnteln der in der Hechenbefizer beanspruchen nur für sich wegen der von ihnen in Angriff genommenen des Syndikats zu dämpfen, sieht der neue Vertragsentwurf einen Bersammlung vertretenen Stimmen genehmigt werden. neuen Schacht und Betriebsanlagen eine etwas höhere Beteiligungs- wesentlich andren Modus der Beteiligungsfestsetzung vor. Als Grund- 1902 der Gesamtbetrag der Syndikats- Jahreseinnahme aus dem Da in ziffer und es ist deshalb mit ziemlicher Sicherheit darauf zu rechnen, lage der Beteiligungszumessung gilt jezt jene Beteiligungsziffer, die den Kohlenverfand sich auf 361 Millionen Mart belief, ergiebt sich ohne daß auch mit ihnen eine Verständigung zu stande kommen Bechen bei der Inkrafttretung des neuen Vertrages zugebilligt wird. Die weiteres, welche weitgehenden Befugnisse damit der Syndikats wird und ebenso mit der bisher außerhalb des Syndikats einzelne dem Syndikat angeschlossene Zeche hat also nicht mehr das Recht, borstand erlangt. stehenden, im Besitz der Hanielschen Reedereifirma befindlichen Zeche dann, wenn sie neue Schächte anlegt, eine Erhöhung ihrer Beteiligungs­Rheinpreußen. Im ganzen find die Differenzen ziemlich gering- giffer( ihres Anteils an der Gesamtproduktion des Syndikats) zu trieb von Unternehmungen aller Art, die auf die Lagerung, den Zugleich wird aber auch der Syndikatsleitung gestattet, den Be fügige; so handelt es sich z. B. bei der Gesellschaft Concordia darum, fordern. Die Biffer, mit der sie am 30. September 1903 in das Absatz und die Beförderung vou Bergwerksprodukten gerichtet sind," ob auf die bereits vor dem 1. November 1902 von ihr in Angriff neutonstituierte Syndikat eintritt, bleibt als Normalziffer für die zu übernehmen, sowie sich an derartigen bereits bestehenden Unter­genommenen und beim Syndikatsvorstand angemeldeten neuen ganze Zeit der Dauer des neuen Vertrages, d. h. bis Ende 1915, nehmungen zu beteiligen. Mit andren Worten, wenn die Groß­Schachtanlagen noch hinsichtlich der Beteiligungsbemessung der jezige bestehen. Anspruch auf Erhöhung dieser Ziffer hat die Beche nur fohlenhändler fich nicht dem Diftum des Syndikats fügen, so foll Syndikatsvertrag Anwendung findet, oder ob schon die Beteiligungs- dann, wenn der Gesamtkonsum steigt, oder wenn sie eine der übrigen der ziffer nach den Bestimmungen des neuen Vertrages, der bekanntlich Syndikatszechen ankauft, in welchem Falle deren Beteiligungsziffer und ebenso die Kohlenfrachtschiffahrt auf dem Rhein . Deutlich ers Verkauf durch das Syndikat monopolisiert werden am 1. September 1903 in Kraft treten soll, zu berechnen ist. der ihrigen hinzugerechnet werden muß. Nur für die Hüttenzechen", giebt sich die lettere Absicht aus einem, zweifellos aus Syndikats An Ermahnungen zum Zusammenschluß läßt es die Syndikats- b. h. die Zechen, die mit einem Hüttenwerk verbunden sind und in freisen stammenden Artikel der Köln . 8tg.", in dem es heißt: leitung nicht fehlen. In den von ihr infpierierten Blättern wird zur erster Linie für dieses Brennmaterial liefern, sowie für die später Beit mit Hochdruck unter Berufung auf Deutschlands wirtschaftliche neu eintretenden Zechen bleibt die Beteiligung besonderer Vereinbarung Größe und Zukunft daran gearbeitet, die frondierenden Zechen zur vorbehalten. Nachgiebigkeit zu bestimmen. Mit dem Festhalten an ihrem Stand­puntt, so wird ihnen auseinandergesezt, würden sie die ungeheure Verantwortung für das Scheitern des Syndikats und damit für den Ruin der ganzen deutschen Kohlenindustrie, für die Schwächung der wirtschaftlichen Kraft Deutschlands übernehmen; denn die Kohlen­produktion sei die Grundlage aller andren Industrien u. f. t. Daneben findet man die schönsten Schilderungen, wie vorteithaft sich doch der Markt schröpfen ließe, wenn nur die Zechen bei dieser Schröpfung zusammenhalten wollten. 8. B. schrieb neulich die Kölnische Zeitung ":

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Man darf daher erwarten, daß das Syndikat neuch Zustande tommen des neuen Vertrages auch die Regelung der Kohlenfracht­frage in Gemeinschaft mit den reinen Kohlenreedereien, den andren Reedereien und dem Kohlen- Großhandel in Angriff tehmen wird. Ohne Zweifel wird man in den Streifen der Reedereien, wo die Ver­bandsbildung im Laufe der letzten beiden Jahre schoir bemerkens­werte Fortschritte gemacht hat, auch zur Mitwirkung an der Lösung dieser wichtigen Aufgabe gern bereit fein. Merdings er­giebt sich hierbei für das Kohlensyndikat das naheliegende Be­denken, daß es bei Feststellung der Kohlenfracht sich selbst schädigt, wenn es sich zur Bekämpfung des Wettbewerbs zu Preiszugeständ nissen verstehen muß. Dem läßt sich aber wohl dadurch begegnen, daß entweder die Kohlenfracht in ein bestimmtes Verhältnis zu den Kohlenpreisen gebracht wird, das sich bei deren Heruntergehen ebenfalls ändert, oder daß die Rheinschiffahrt da, bo gegen andren Wettbewerb anzutämpfen ist, Ausnahme­frachten gewährt."

Diese Art der Beteiligungsbemessung schafft entschieden eine größere Stabilität der Anteile der einzelnen Zechen am Gesamt­absatz. Sie bricht mit dem bisherigen System, wonach die Be­teiligungsziffern ohne Rücksicht auf die Marktlage einfach nach der Leistungsfähigkeit der Bechen festgesetzt wurden. Troß dieser Maß­regel dürfte jedoch weder die bisherige Konzentrationsentwicklung noch die zunehmende Uebermacht der großen Gesellschaften im Syndikat eine Störung erleiden. Im Gegenteil wird die Kon­zentration voraussichtlich noch gesteigert werden; denn es wird, wie sich bereits bei den Verkaufsverhandlungen zwischen der Gewerkschaft Daß das( das Scheitern des Syndikats) weder im Interesse Freie Vogel" und" Unverhofft" und der Zeche Ewald" zeigt, das der Gesamtheit noch auch im Interesse der Aktionäre und Ge- Bestreben der großen Bergwerksgesellschaften sein, die kleinen minder werken der betreffenden Unternehmungen gelegen wäre, bedarf wertigen Bechen aufzukaufen, um diese dann still zu seßen und teiner weiteren Darlegung, denn mit dem Syndikat steht und den auf sie bisher entfallenen Anteil den andren, besser rentierenden fällt die Rentabilität des gesamten Kohlenbergbaues, und wenn Gruben zuzuweisen. Ferner dürfte aber auch die Deckung des sich auch jene Gesellschaften bisher glänzende Ergebnisse erzielt haben, aus der Verbrauchszunahme ergebenden steigenden Mehrbedarfs Preiszugeständnisse" nicht aus Mitleid mit den Reedern. Wird es Natürlich erfolgen diese" Regelung der Rheinfrachten" und die so würden sich doch auch für sie für die Folge schwere Einbußen hauptsächlich den großen Gesellschaften zufallen. Seit Bestehen des auch in dem Artikel nicht gesagt, so ist es doch selbstverständlich, daß ergeben. Ganz besonders bleibt dabei noch zu berücksichtigen, Synditats hat der Sohlenbedarf jährlich um circa 4 Proz. zu- die Reeder fich verpflichten müssen, Produkte der Starditatszechen daß jene Zechen, wenn sie das Syndikat zum Scheitern bringen, genommen; bleibt dieses Verhältnis dasselbe, dann wird sich von nicht zu befördern. nicht nur die Vorteile aufgeben, die es bisher schon gebracht hat, 1903 bis 1915 die Kohlenproduktion des Syndikats um circa 50 Broz. sondern auch alles das, was es darüber hinaus auf der Grundlage steigern. An der Deckung dieses Mehrbedarfs werden aber nur sollten, die Außenseiter" nieder zu zwingen, so erhält die Syndikats Und falls alle Maßnahmen sich als nicht genügend erweisen des neuen Vertrages seinen fünftigen Mitgliedern bieten kann. wenige der kleineren Zechen teilnehmen können, denn dazu fehlt es ihnen leitung durch§ 13 des neuen Vertrages obendrein noch die Be­Denn darüber kann kein gweifel sein, daß das an abbaufähigen neuen Grubenfeldern und an den nötigen Kapitalien. fugnis, zur Bekämpfung des Wettbewerbes der Nicht- Syndikatszechen Syndikat mit Hilfe der Bestimmungen des neuen Budem find die Bedingungen für die Teilnahme an der Deckung die Bestimmungen des Vertrages zeitweilig außer Kraft Vertrages den Kohlenmartt weit wirksamer als dieses Mehrbedarfs ziemlich strenge. bisher beherrschen und das Auftreten neuen zu feßen. Jede Zeche, der eine Mehrbeteiligung zugestanden wird, über­Wettbewerbes weit leichter verhindern kann." Das Ziel ist flar: Das Syndikat erstrebt bas nimmt damit zugleich die dauernde Verpflichtung zu entsprechender Monopol, um in seiner Preispolitik nach einer Richtung be Es kann demnach mit ziemlicher Sicherheit darauf gerechnet Lieferung. Genügt sie dieser Verpflichtung nicht, erlischt ihr Anspruch hindert zu sein. Diese Feststellung liefert eine recht interessante Era werden, daß nach einigem weiteren gegenseitigen Feilschen schließlich auf die ihr zugestandene höhere Beteiligung. Allerdings hat fie, gänzung zu der Untersuchung der Organisation und der Praktiken doch die Verlängerung des Kohlensynditats auf der Basis des neuen wenn sie sieht, daß sie ihre Lieferungsverpflichtungen nicht zu er- des Rheinisch- westfälischen Kohlensyndikats, die am 26. und 27. Fe­Vertragsentwurfs zu stande kommt. Damit ergiebt sich die Frage, füllen vermag, das Recht, beim Syndikat eine Herabsetzung ihrer bruar dieses Jahres im Reichsamt des Innern stattfand und trop inwiefern der neue Vertrag gegenüber dem zur Zeit gültigen eine Beteiligungsziffer zu beantragen; aber diese Herabsetzung bleibt ihrer komischen Unzulänglichkeit von der Presse des Centralverbandes Aenderung der bisherigen Syndikatspolitik bedeutet. Die Antwort dann dauernd in Kraft. Anträge auf eine nur vorübergehende deutscher Industrieller als Beweis für die Harmlosigkeit der deutschen ist nicht schwierig: Was erstrebt wird, ist erstens eine Herabsetzung der Beteiligungsziffer sind unzulässig. völlige Monopolisierung der Kohlenproduktion, das heißt eine Kartell- und Syndikatspolitik ausgespielt worden ist. Zugleich aber Immerhin werden durch das neue Organisationsstatut die kleinen zeigt sie, wie weit Zurückdrängung der Nicht- Syndikatszechen sowie eine Verhinderung und mittleren Bechen etwas günstiger gestellt, wenn auch das Ueber- deutschen Regierung und Voltsvertretung reicht. der Respekt der Kartellleiter vor der der Entstehung neuer Betriebe, und als Mittel zu diesem Zwed gewicht der großen Gesellschaften dadurch kaum beeinträchtigt wird. zur Schau getragener kaufmännischer Ueberlegenheit hören sie den Mit offen einerseits eine Vermehrung und Stärkung der Irgendwelchen uneigennügigen Regungen entspringt dieses Entgegen langen Grörterungen zu, greifen hin und wieder mit Herablaffung Befugnisse der Syndikatsleitung, andrerseits tommen natürlich keineswegs. Die kleineren Zechen sind im Verband in den Redeſchwall ein, laffen sich von den abhängigen Großkohlen eine festere Zusammenschweißung der dem nicht zu entbehren und die größere Aktionsfähigkeit des Syndikats händlern Lobeshymnen fingen und verwahren sich mit heiliger Ent­Syndikat angeschlossenen Bechen durch Einschränkung nach außen, die von den leitenden großen Gesellschaften erstrebt wird, rüftung gegen monopolistische Absichten und doch wiffen ste, daß des bisher unter diesen herrschenden Kampfes um den Anteil an bedingt nun mal gewisse Zugeständnisse an die Kleinen", damit die alles, was da verhandelt wird, für die Katz ist daß wahrscheinlich der Förderung durch Festsetzung von Normal- Beteiligungsziffern. starken Reibungen im Innern des Syndikats vermieden werden. Nur nach wenigen Monaten schon ein ganz andres Syndikat das alte er­Bisher wurde bei der jährlichen Festsetzung der Beteiligung von diesem Gesichtspunkt aus ist die Aenderung der Beteiligungsbemessung segen wird! Komödie! Nichts als Komödie! derart verfahren, daß den Kohlenbergwerks- Gesellschaften, die in zu betrachten. Sie ist nur Mittel zum Zwed. Das eigentliche Biel zwischen Syndikatszechen angetauft oder neue Schächte angelegt ist die Niederzwingung der Außenseiter", der nicht dem Rheinisch­

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