Nr. 177. 20. Jahrgang.
2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt
Sonnabend, 1. Auguft 1903.
3 Mart.
Reichstagsrecht.
Litterarische Rundfchau.
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brauchs: Die Zulassung geheimer Reichstags- Verhandlungen, des Reichstages dienen soll. Nach§ 47 der Geschäftsordnung ist„ bemdenn Art. 22 der Verfassung schreibt Deffentlichkeit der Ver- jenigen Mitgliede das Wort zu erteilen, welches nach Eröffnung Das autonome Reichstagsrecht. Die Geschäftsordnung und die Ob- handlungen vor, ferner die Ausschließung eines Mit der Diskussion oder nach Beendigung der vorhergehenden Rede zuerst servanz des Reichstags in systematischer Darstellung. Von Dr. Kurt gliedes wegen gröblicher Ordnungsverlegung", darum nachsucht". Die Praris ist eine andre: der Präsident erteilt Perels, Privatdocent an der Universität Kiel . Berlin 1903. Denn das Mitglied ist auf Grund der Reichsverfassung und des ohne Rücksicht auf die Zeit der Wortmeldung das Wort nach ZweckVerlag von Ernst Siegfried Mittler u. Sohn. 136 S. Preis Wahlgefezes berechtigt und verpflichtet, an den gesamten Verhandlungen mäßigkeitsgründen im Interesse einer gedeihlichen Diskussion. Diese des Reichstages teilzunehmen." Ebenso widerspricht der Reichsverfassung seit vielen Jahren geübte Abweichung von der Geschäftsordnung ist Eine parlamentarische Geschäftsordnung hat die Aufgabe, dem( siehe den oben citierten Art. 28) eine Beschlußfassung des Reichstages, erträglich und zweckdienlich, so lange sie unparteiisch lediglich im Parlament und seinen Mitgliedern eine Ausübung der ihnen ob- wenn weniger als die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl Interesse einer gedeihlichen Diskussion ausgeübt wird. Sie wird zu liegenden Rechte und Pflichten zu ermöglichen. Der Inhalt der( also 199) anwesend sind. Die bei geringerer Anzahl gefaßten einer Strangulierung der Minderheit, wenn die Unparteilichkeit aufhört. Geschäftsordnung hängt aufs engste mit der Machtbefugnis des Beschlüsse sind, wie Perels in Uebereinstimmung mit Das war gegen wiederholte Proteste der Linken bei der Beratung über die Parlaments und der Achtung vor parlamentarischer Entwicklung und Laband und dem größten Teil der Staatsrechtslehrer zugiebt, Bolltarif- Vorlage und die unzulässige Kardorfferei der Fall. damit mit der Berücksichtigung der Rechte der Minderheit zusammen. verfassungswidrig und nichtig. Nur will Perels im Gegensatz zu Berels unterläßt es leider, hierauf einzugehen: da eine RednerSo viele Parlamente es giebt, so viele Geschäftsordnungen giebt Seydel die Nichtigkeit auf solche Beschlüsse beschränkt wissen, welche liste nicht aufbewahrt wird, so ist die Behandlung dieser es. Es giebt nicht zwei Länder, für die diefelben bei der Gesamtabstimmung von einem nicht beschlußfähigeu Hause Frage, die Verfasser S. 93, Anm. 521 streift, durch Darlegung parlamentarischen Regeln bestehen, so wie es nicht zwei Länder giebt, gefaßt sind. Denn nur diesen Beschlüssen komme eine Rechtswirkung von Beispielen ungemein schwierig, insbesondere dann, wenn die dieselbe Verfassung besigen. Die Geschäftsordnung stellt ein nach außen zu, vor der ungültigen Beschlußfassung erfolgte Ab- man wie Verfasser jeder politischen Erwägung ängstlich aus dem Stück, und nicht das unwichtigste, Verfassungsleben dar. Rein äußer- stimmungen seien lediglich Formen der Beratung, die nur der Norm Wege geht und wohl deshalb selbst die Nennung der Namen der lich betrachtet lassen sich zwei Systeme Geschäftsordnungen unter- des Artifel 27 der Reichsverfassung unterliegen. Diese Beschränkung Präsidenten oder Abgeordneten, auf deren Aeußerungen hingewiesen scheiden. Das eine System kennt nur Beschlüsse, die aus Anlaß be- dürfte nicht zutreffen: Artikel 28 setzt der Autonomie des Reichtags wird, überall vermeidet. In jenen unter gröblichster Verlegung der stimmter Fälle gefaßt werden. Die so gefaßten Beschlüsse werden eine verfassungsmäßige Schranke, an der die Fiktion eines nicht Geschäftsordnung durch die Mehrheit des Reichstages und finngemäß auf ähnliche Fälle angewendet; ungeschriebenes Her beschlußfähigen Reichstages als eines beschlußfähigen in allen ihrer Präsidenten Präsidenten geführten Verhandlungen sind ja auch tommen ist maßgebend. Dies System befolgen die Parlamente von Stadien der Beratung zerschellt. eine Reihe des ,, Uebersehens" bon Wortmeldungen durch England, die englischen Kolonien und Amerika . Eine andre Gruppe Geschäftsordnungen sucht möglichst alle Fälle, die Präsidenten vorgekommen: einer der dem Grafen zu Stolberg etta vorkommen fönnten, systematisch im voraus zu regeln, zur Last fallenden erwähnt Perels S. 87 Anm. 477 in charakte stellt allgemeine Regeln auf, ristischer Gegenüberstellung zu einem früheren Vorgang, bei dem aus denen die Entscheidung der Präsident die Diskussion wieder eröffnete, weil der Schriftführer für Einzelfälle zu entnehmen ist. Die Mutter dieser Art es unterlassen hatte, von einer erfolgten Wortmeldung ihn in Kenntnis Geschäftsordnungen ist Frankreich , die meisten Parlamente zu setzen. des europäischen Kontinents, auch das deutsche, sind diesem System gefolgt.
Wie steht es mit dem Verkehr des Reichstages mit dem Kaiser, der Erwähnung von Aeußerungen des Kaisers und der Kritik kaiserlicher Maßnahmen?
Auslegung und Handhabung der Geschäftsordnung Berels' Ansicht über die geschäftsordnungswidrige durch die Dezembermänner deckt sich fast durchweg mit der
Ueber den Verkehr des Reichstages mit dem Raiser enthält die Geschäftsordnung nur schriften:§ 12 schreibt vor: die Konstituierung des Reichstages und das Ergebnis der Wahlen zu den Vorstandsämtern wird durch den Präsidenten das ( nicht durch Es giebt innerhalb dieser Gruppe Geschäftsordnungen, die Präsidium) dem Kaiser angezeigt.§ 68 bestimmt: soll eine Adresse ein für alle Mal durch die Verfassung oder durch Gesetze festgelegt durch eine Deputation überreicht werden, so bestimmt der Ansicht der damals verfassungswidrig vergewaltigten Minderheit. sind, und solche, die allein von Parlament zu Parlament, von Reichstag auf den Vorschlag des Präsidenten die Zahl ihrer Die Frage, ob, wenn Zweifel über die Auslegung Legislaturperiode zu Legislaturperiode gefaßt werden. Die Geschäfts- Mitglieder: das 20s bezeichnet sie. Der Präsident ist jedesmal von Bestimmungen der Geschäftsordnung entordnung für den deutschen Reichstag beruht auf folgenden Vorschriften der Verfassung des Deutschen Reiches. Es schreibt die Mitglied der Deputation und führt allein das Wort." Perels stehen( wie im Fall kardorff), der Präsident oder Reichsverfassung im Artikel 22 vor:" Alle Verhandlungen des Reichstages zum Kaiser ohne weitere Kritik oder Ergänzung. Und auf Seite 17 und Anm. 81 und 82 im ersteren Sinne und erklärt: Reichsverfassung im Artikel 22 vor:„ Alle Verhandlungen registriert lediglich diese Behandlung der ceremoniellen Beziehungen die Mehrheit des Reichstags zu entscheiden hat, entscheidet Berels des Reichstags find öffentlich". Im Artikel 27 beſtimmt sie ferner: doch stellen sie nicht vollständig den Reichstagsbrauch dar und sind eine Beschlußfassung des Hauses erscheint unzulässig. Detaillierter „ Der Reichstag prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheidet darüber. Er regelt feinen Geschäftsgang und bezüglich ihrer konstitutionellen Zulässigkeit nicht ohne Einspruch ge- spricht sich Thudichum in seinem Verfassungsrecht"( S. 167), auf feine Disziplin durch eine Geschäftsordnung und blieben. Nicht vollständig: seit einer langen Reihe von Jahren ist das Berels hinweist, aus. Es heißt dort zutreffend:„ Der Schutz es üblich, daß das Präsidium nach der amtlichen Anzeige der Minorität wird dadurch hergestellt, daß die Frage, wie im er wählt seinen Präsidenten, feine Vicebeim tontreten Fall die Geschäftsordnung auszulegen sei, allein präsidenten und Schriftführer". Artikel 28 endlich durch den Präsidenten um die persönliche Vorstellung Vom konstitutionellen Standpunkt aus ver- durch den Präsidenten endgültig entschieden wird, ein Mehrheitsschreibt vor:„ Der Reichstag beschließt nach absoluter tritt hierbei das Präsidium keineswegs den Reichstag . Sogar beschluß darüber nicht zulässig ist." In gleicher Weise sprachen sich Stimmenmehrheit. 3ur Gültigkeit der Beschlußfassung ist die Anwesenheit der Mehrheit der gefeglichen gegen die Zulässigkeit einer Thronadresse sind bei der Beratung über am 19. März 1867 im tonstituierenden Reichstag der langjährige ist die Anwesenheit der Mehrheit der gefeßlichen Sie erste im Jahre 1867 an das Bundespräsidium( den König von Vorsitzende des Abgeordnetenhauses Abg. Dr. Graf v. Schwerin Anzahl der Mitglieder erforderlich." Preußen) gerichtete Adresse gewichtige Bedenken geäußert, weil in einem und der Präsident Simson aus. Schwerin hatte bemerkt: wie Auf Grund der Reichsverfassung und innerhalb der durch konstitutionellen Staatswesen das Parlament lediglich an ein ver- im konkreten Falle die Geschäftsordnung auszulegen ist, darüber hat fie gezogenen Grenzen ist also der Reichstag souverän. antwortliches Ministerium sich zu wenden habe. Von der geschäfts- der Präsident aus seiner Machtvollkommenheit heraus allein zu entDie Geschäftsordnung, die sich ein Reichstag giebt, ordnungsmäßig vorgeschriebenen Form der Ueberreichung einer scheiden. Lasker meinte dem entgegen: über Zweifel der Geschäftsgilt nur für ihn, nicht für seinen Nachfolger. Der konstituierende Adresse ist in dem Jahre 1888( Thronbesteigung des Kaisers Friedrich ordnung hat in legter Instanz das Haus zu beschließen. Darauf Reichstag vom Jahre 1867 nahm die preußische Geschäftsordnung und des jetzigen Kaisers) insofern abgewichen, als nicht durch das erwiderte Simson:" Ich glaube, es giebt kaum einen gefährlicheren zur provisorischen Grundlage seiner Verhandlungen. Mit einigen, Los gewählte Mitglieder, sondern die Präsidenten die Adressen über- Satz als den, welchen der Abg. Lasker soeben ausgesprochen hat. insbesondere am 16. Juni 1868 beschlossenen Aenderungen wurde reichen sollten. Die Geschäftsordnung ist der natürliche Schuß der diese Geschäftsordnung von Legislaturperiode zu Legislaturperiode Wichtiger als diese, immerhin vom staatsrechtlichen Gesichtspunkt Minorität: wenn die Majorität im einzelnen Falle sich die Ge( am 21. März 1871, 5. februar 1874, 22. Februar 1877, 9. September aus nicht völlig unerheblichen Regeln über den Verkehr mit dem schäftsordnung auslegen kann, so ist die Minorität dadurch in ihre 1878, 17. November 1881) ohne Widerspruch auf Vorschlag des Kaiser, ist die Frage der Hände geliefert. Wenn Sie zu dem Präsidenten nicht das Alterspräsidenten debattelos zur Geschäftsordnung des Reichstages Vertrauen haben, daß er vorzugsweise seine Aufgabe darin erhoben. Von der sechsten Legislaturperiode, die 1884 begann, finden wird, jede Minorität zu schützen, dann müssen Sie ihn ab wurde kein Beschluß über die Gültigkeit der von dieser Stelle entfernen, und die leiseste Andeutung der Art Geschäftsordnung mehr gefaßt: sie wurde that- Mit Recht hebt Berels hervor: eine derartige Erörterung ist würde auch innerhalb der vier Wochen( des Provisoriums) diesen fächlich als zu Recht bestehend von allen Parteien anerkannt. weder durch eine gejezte Rechtsnorm noch durch die Observanz Erfolg in Ansehung meiner Person herbeiführen. Im Interesse des Freilich find über ihre Auslegung gerade in der letzten Zeit die ausgeschlossen und deshalb nicht als unzulässig anzusehen. Irrig Hauses liegt es aber gewiß, daß Sie einem Präsidenten, dem Sie lebhaftesten Meinungsverschiedenheiten zum Ausdrud gebracht. ist seine Annahme, es widerspreche das Eingehen auf kaiserliche vertrauen, die Handhabung der Geschäftsordnung nach seinem Neben der geschriebenen Geschäftsordnung hat sich für den Aeußerungen dem konstitutionellen Brauch und dem Reichstagsbrauch. Gewissen und nach seiner Ueberzeugung geben." Geschäftsgang des Reichstages ein Brauch entwickelt, der teilweise Berels selbst weist auf auf eine Reihe Begebenheiten hin, in denen Lebhafte Zustimmung folgte diesen Worten. Auch Lasker korrigierte in direktem Gegensatz zu den Vorschriften der Geschäfts- von diesem Brauche abgewichen und gegen die Einführung solchen seine vorher ausgesprochene unrichtige Ansicht. Das entgegenordnung steht. Dieser Brauch fann als für die Mit- Brauchs unter Berufung auf die Verfassung und die Geschäfts- gesezte Vorgehen des Grafen Ballestrem hätte Perels noch schärfer glieder des Reichstages rechtsverbindlich nur erachtet werden, ordnung protestiert ist. Interessant ist die Erinnerung daran, daß charakterisieren können, wenn er die 21 Jahre zuvor, am 18. Mai 1900, wenn er längere Zeit hindurch ohne Widerspruch in gleichförmiger Fürst Bismard zuerst das Recht, kaiserliche Aeußerungen in die von demselben Präsidenten Herrn v. Kardorff gegenüber abgegebene ErWiederholung als äußere Richtschnur des Handelns beobachtet ist. Debatte zu ziehen, hervorgehoben und betont hat. Im Jahre flärung citiert hätte: die Mehrheit sei Herr über die Geschäftsordnung Dies Gewohnheitsrecht hat sich insbesondere seit der präsidialen 1871, bei Gelegenheit des Dotationsgefezes, bat Bismard um Nach- nur innerhalb der Geschäftsordnung". Der Verfasser geht aber jeder Stellung des Centrums nach zwei Nichtungen hin im schärfsten sicht für die Abweichung von der" konstitutionellen Tradition, die Anführung aus dem Wege, die über eine trockene Interpretation der Gegensatz zu der Uebung in Ländern mit parlamentarischer Ver- Personen der Souveräne nicht zu erwähnen". Er wolle aber Geschäftsordnungs- Vorschriften hinausgeht. Desto mehr Gewicht hat fassung rückwärtsrevolutionierend entwickelt: nach der Richtung der nicht von den„ Souveränen im eigentlichen Sinne des seine Uebereinstimmung mit den von der ver Herabdrückung des Reichstags unter das Niveau mittelalterlicher Wortes", vielmehr von dem„ kaiserlichen Feldherrn" reden, gewaltigten Minderheit bei der Beratung der Ständevertretungen, sowie der Volksvertreter zu allerunterthänigsten, geht dann ausführlich auf die vermeintlichen Verdienste Kardorfferei verfochtenen Ansichten. treu gehorsamsten Dienern" des deutschen Kaisers mit unverant- des Königs von Preußen um δας Zustandekommen der Und diese Uebereinstimmung findet sich auch bei der Bewortlichem Ministerium und nach der Richtung der Entrechtung der Einheit Deutschlands ein und bittet, das Herzensbedürfnis Seiner jahung der Frage, ob der Antrag v. Kardorff mit§ 19 Abs. 2 Minderheit, der verfassungswidrigen Behinderung ihrer Mitglieder Majestät des Kaisers" zu befriedigen. Am 11. Dezember 1874 der Am 11. Dezember 1874 der Geschäftsordnung unvereinbar sei. Die Geschäfts= an der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten. betonte Bismard bei Beratung des Gefeßentwurfes über die Löhnung ordnungs- Vorschrift verlangt:„ Ueber jeden einzelnen
Zulässigkeit der Erwähnung von Aeußerungen des Kaifers oder deutscher Bundesfürsten.
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nur die einzelnen Nummern des
Für die Entwicklung des politischen Lebens wäre eine ein- der Soldaten gegenüber v. Hoverbeck und Richter die Not- Artikel wird der Reihenfolge nach die Diskussion eröffnet und gehende Darstellung des Reichstagsrechts von hoher Bedeutung. wendigkeit für Regierungsvertreter und das Recht der Abgeschlossen und die Abstimmung herbeigeführt". Seite 51 Anm. 273 Eine solche fehlt für Deutschland völlig. Aehnliche zusammenfassende geordneten,„ bon der Person Seiner Majestät da, wo sie so citiert Perels aus der Verhandlung vom 14. Mai 1879 als damals Darstellungen, wie sie May und Jefferson für englischen, Cushing wesentlich beteiligt ist, zu reden". Perels mißt demnach auch dem allseitige Ansicht des Reichstags, daß nach dem Sinn der für amerikanischen Parlamentsbrauch gegeben haben, entbehrt Grundsaße des Grafen von Ballestrem, nur über authentisch bekannt Geschäftsordnung nicht Deutschland . Seit den Auffäßen, die Robert v. Mohl im Jahre 1875 gewordene kaiserliche Reden sich zu äußern, feine Rechtswirksamkeit Tarifs, sondern auch die Unterpositionen besonders disüber Ordnung und Gewohnheit des deutschen Reichstages geschrieben bei. In der That ist ja auch von diesem Grundsage oft abgewichen. futiert und einer besonderen Abstimmung unterworfen werden hat und die auch einen Anspruch auf Vollständigkeit feineswegs ermüssen". Im flagrantesten Bruch mit dieser Vorschrift, heben, find nur wenige mit der Geschäftsordnung in Zusammenhang ohne die eine geregelte parlamentarische Verhandlung undenkbar ist, stehende Abhandlungen erschienen. verstieß die Zulassung des Antrages v. Kardorff durch einen von der Mehrheit gegen ihre eigne Ueberzeugung gefaßten Beschluß.
Speciell die
Antrag Brömel nicht zulassen, der verlangte, die Tags zuvor bes Am 7. November 1902 wollte der Vicepräsident Büsing den schlossene Verbindung der 14 Nummern des§ 5 des Tarifgesetzes wieder aufzuheben. Die Mehrheit überwies die Frage der Geschäfts
Frage der Zulässigkeit einer Besprechung von Begnadigungsakten bejaht Perels( S. 11) zutreffend durchaus, da die Begnadigung ein Das Perelssche Buch ist geeignet, einen Baustein für eine um- Regierungsaft ist, für welchen gemäß Artikel 17 der Reichskanzler fassende, kritische, staatsrechtliche Darstellung des Reichstagsrechts zu verantwortlich ist. Dieses klare Recht einzuengen, ist im Widerspruch liefern. In 136 Seiten sucht Verfasser auf Grundlage des Materials, mit der sonst befolgten Braris von dem freisinnigen Präsidenten Dr. welches vornehmlich die stenographischen Berichte und die Drucksachen Baumbach am 10. März 1893, dem konservativen b. Levezow am des Reichstages darbieten, die geschriebene und ungeschriebene 21. Mai 1893 und dem centrumskonservativen Grafen v. Ballestrem ordnungs- Kommission. Diese schloß sich der Auffassung Büfings Ordnung des autonomen Reichstagsrechtes darzustellen. Das Buch am 11. März 1901 versucht worden. ist eine außerordentlich fleißige Arbeit. Gegen 600 Anmerkungen, Billigt man die mit der Ausübung des Rechts und der Pflicht gespickt mit Hinweisen auf Tausende von Vorgängen in den Neichs- der Abgeordneten unvereinbare, und deshalb berfassungs- und getags- Debatten, beweisen die Gründlichkeit, mit der der Verfasser zu schäftsordnungswidrige Ansicht, die Person des Kaisers nicht zu erWerte gegangen ist, um die Anwendung der Geschäftsordnung und wähnen oder seine Handlungen nicht zu besprechen, so gelangt man den Brauch des Reichstages neben der und gegen die von ihm selbst folgerichtig dazu, auch beifällige Kundgebungen, die sich auf des gefchaffene Geschäftsordnung zu registrieren. Leider beschränkt sich Kaisers Person beziehen, als unzulässig anzuerkennen. Dahin gehört das Buch hierauf. Insbesondere fehlt jegliches Eingehen auf die Ent- das weder in der Verfassung noch in der Geschäftsordnung vor stehungsgeschichte der preußischen Geschäftsordnung, auf den Zweck der geschriebene Kaiserhoch am Schluß einer Reichtagsfession. einzelnen Vorschriften, auf den Grund der Einzelvorschriften, auf Aus dem ihren Zusammenhang mit der staatsrechtlichen Gestaltung der
entgegen den Darlegungen der Minderheit an. Perels zeigt Seite 51 ( m. 275), daß dieser Beschluß der Geschäftsordnung und ihrer v. Wedell- Piesdorf hatte am 11. Januar 1887 einen solchen Antrag früheren Handhabung widersprach. Der konservative Präsident zugelassen.
ordnung nach Schluß der Diskussion, wie er von der Auch einen Antrag auf Uebergang zur Tages. Mehrheit z. B. am 13. November zur Abwendung von 22 nament lichen Abstimmungen beschlossen und von dem Justizminister des Centrums, Dr. Spahn, verteidigt wurde, erachtet Perels( S. 58,
politischen Verhältnisse Deutschlands und des parlamentarischen neben der geschriebenen Geschäftsordnung geübten Brauch des Reichstages Anm. 58) als nicht im Einklang mit der Geschäftsordnung stehend. Werdegangs. Aber auch in dem beschränkten Umfang, den Verfasser sei in erster Linie der Seniorentonvent hervorgehoben. Anträge auf Tagesordnung über Amendements feiner in knappster Form geschriebenen Darlegung gesetzt hat, bietet Diesem Brauch gehört auch an die Uebung, nach Ermessen des hält hingegen Perels für zulässig, weil er hier im Gegensatz zu den feine Arbeit für Politiker und Staatsrechtler aller Parteien eine Präsidenten das Wort vor der Tagesordnung zu verstatten, Ab- allgemein anerkannten Grundsäßen juristischer Hermeneutik höchst dankenswerte Zusammenfassung, wie wir sie in auch nur an- geordnete nicht mit ihren Titeln zu bezeichnen, ihre private oder von der Entstehungsgeschichte und den Folgerungen absieht, die nähernd ähnlicher Gründlichkeit noch nicht befizen. amtliche Thätigkeit unerwähnt zu lassen, bei Anführungen aus Kom- sich bei eingehender Untersuchung aus dem System des Gesetzes und Wiewohl Verfasser kein Freund des parlamentarischen Lebens missionen den Namen des Kommissionsmitgliedes nicht zu nennen, daraus ergeben können, daß in demselben Gesez verschiedene Worte zu sein scheint, decken sich seine Ansichten in vielen Punkten mit den Präsidenten um Genehmigung zu Verlesungen von Citaten zu für ähnliche Begriffe gebraucht sind. Sonst würde er zu der Folben bei den verschiedensten Gelegenheiten entwickelten Ansichten ersuchen usw. gerung haben gelangen müssen, daß Anträge auf Tagesordnung mur entschiedener Anhänger des parlamentarischen Lebens und seiner gegenüber einem Gegenstande zulässig sind, der einen selb= Ausgestaltung. ständigen Gegenstand der Tagesordnung bildet.
Wichtiger als diese neben der Geschäftsordnung einhergehenden Gewohnheiten des Reichstages sind einige
Aus der reichen Fülle des gerade jetzt sehr aktuellen Stoffes feien einige Bunfte herausgegriffen. gegen die Geschäftsordnung verstoßende Gepflogenheiten. Mit der Reichsverfassung in Widerspruch und Sie üben mit Notwendigkeit allmählich ihre Wirkung gegen deshalb auch nach Berels Ansicht ungültig sind unter anderm die Minderheit des Reichstags, deren Schuß die Geschäftsfolgende Vorschriften der Geschäftsordnung und des Reichstags- ordnung im Interesse einer sachgemäßen Erledigung der Aufgaben
Die Auslegung der lex Gröber( Das Wort zur Geschäftsordnung wird nur nach freiem Ermessen des Präsidenten erteilt. Eine von demselben zugelassene Bemerkung zur Geschäftsordnung darf die Dauer bon fünf Minuten nicht übere steigen."), beschäftigt den Verfasser auf Seite 93, 94. Er kommt