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Nr. 252. 20. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Mittwo, 28. Oktober 1908.

Die Große Berliner Straßenbahn

und das Koalitionsrecht.

Nach dem großen Ausstand vom Mai 1900 schien es, als ob die Direktion der Großen Berliner das Maßregeln von Angestellten wegen gewerkschaftlicher Thätigkeit als untaugliches Beruhigungsmittel auf gegeben hätte. Neuerdings scheint man aber das alte Schreckens­regiment wieder einführen zu wollen. Nach besagtem Streit wurde den Angestellten gestattet, auf jedem Bahnhof Vertrauensleute zu wählen, die erst vierteljährlich, dann halbjährlich mit der Direktion über Beschwerden des Personals fonferieren sollten. Damit hatte fich die Direktion ein Sicherheitsventil geschaffen, das sich für sie außerordentlich gut bewährte. Von Konferenz zu Konferenz ließ die Direktion indeß den Vertrauensleuten immer deutlicher durch blicken, daß ihr die ganze Vertrauensmännereinrichtung nicht sehr angenehm sei, und wiederholt wurde den Leuten bedeutet und aus­drücklich gesagt, daß sie mit Wünschen der Angestellten auf Gehalts­erhöhung und Verkürzung der Dienstzeit nicht mehr kommen dürfen. Die Vertrauensleute ließen sich indeß durch solche Winte nicht ab­schrecken, die betreffenden Wünsche des Personals wiederholt vor­zubringen.

Die Direktion versuchte nunmehr, die Vertrauensmänner­institution der organisierten Straßenbahnern zu entwinden. Der sogenannte Ascher- Verein stellte im Auftrage der Betriebsleitung bereits im Jahre 1902 bei der Vertrauensmännerwahl eigene Kandidaten auf; diese fielen aber bis auf 2 glatt durch. Die neu­gewählten Vertrauensleute brachten aber aufs neue in äußerst höflicher Form die Bitte der Angestellten vor und wurden abermals schroff abgewiesen, indem die Direktion kurzweg erklärte, die finanzielle Lage der Gesellschaft erlaube eine Gehaltszulage an die Angestellten nicht. Noch nicht ein Vierteljahr später wurde den Obmännern des Ascher Vereins ein Wint gegeben, um Gehaltszulage bei der Direktion einzukommen. Diese thaten es und knapp vier Wochen darauf erhielten sie auch eine Lohnzulage von 5 M. pro Monat glatt bewilligt.

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ihrer Vernehmung die aufgestellte Behauptung vollinhaltlich be- teilung gemacht und ihn von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit stätigten. Die Direktion war nunmehr in arger Klemme. Sie lud entbunden? Angekl.: Das ist schon richtig. Ich habe die den Bahnhofsvertrauensmann Kauza vor, der die Sache im Ver- Sünde gethan und werde meine Strafe auf mir nehmen. trauensmännerkollegium und nicht etwa in der Oeffentlichkeit zur Braj.: Haben Sie nicht daran gedacht, daß Sie eine schtvere Sprache gebracht hatte. Dieser gab abermals 4 Leute an, die sich bei Strafe treffen wird, wenn Sie einen falschen Eid vor Gericht leisten? ihm über den Terrorismus des Herrn Stard beklagt hatten. Vor- Angefl: Wie ich Eid hab' geschworen, hab' ich bloß gedacht geladen erklärten diese vier in ihrer Angst, daß ihnen der Hof- an fleinen Grafen und das folossale Bermögen, das ihm genommen berwalter nicht gedroht habe. Der Bahnhofsassistent wollte ebenfalls werden soll, und an die Fräulein, die mir leid gethan haben. Dann von einer Bedrohung der Angestellten seitens des Hofverwalters nichts bin ich zurückgegangen mit das Aussagen, weil Gewissen mir nicht bemerkt haben. Das konnte indeß auch gar nicht der Fall sein, weil Ruhe hat gelassen. Präs: Sie find jetzt aber völlig bei der Starck die Angestellten einzeln ins Bureau kommen ließ und Wahrheit geblieben? Es hat niemand auf Sie eingewirkt? dort unter bier Augen die besagten Drohungen ausstieß. Trotz Angefl: Was ich jetzt gesagt habe, ist die reine Wahrheit. Was dieses Sachverhalts behauptete der Direktor auf Grund der Aussagen hier liebe Gott hört, ist reine Wahrheit. Mein Gewissen ist jetzt der vier Entlastungszeugen, die den Hofverwalter gar nicht ent- rein. Bräs.: Sie haben lediglich aus Gewissensbissen sich zum lasten fonnten, weil sie nichts von der Handlungsweise des Stard Widerruf Ihrer ersten Aussage bestimmen lassen?- AngelL: den Belastungszeugen gegenüber gesehen oder gehört hatten daß So ist es. die Anschuldigungen sich als falsch erwiesen hätten. Die vier Be- Die Angeklagte wird von den Verteidigern in ein Kreuzfener lastungszeugen wurden furzerhand entlassen und der 2 belastenden von Fragen genommen, die darauf hinauslaufen, fie als unglaub Briefe gar nicht Erwähnung gethan. würdig hinzustellen und die Bermutung zu erwecken, daß Gewissens­bisse doch wohl nicht die Triebfeder ihres Handelns gewesen sei, sie vielmehr wohl auf eine Belohnung vom Grafen Hector gerechnet habe. Angefl: Was ich hab' gesagt früher, ist alles Lüge gewesen. Die Strafe, die ich werd' erhalten, ist viel leichter zu tragen, wie Gewissensbisse. Der angeklagte Herr Graf hat mir auch Geld schicken wollen,

Bei der Vertrauensmänner- Sonferenz am 26. d. Mts. wurde seitens der Direktion gesagt, daß Kauza seine Vorgesetzten verleumdet habe und deshalb gekündigt werden müßte. Die seitens der organi sierten Mehrheit der Vertrauensleute aufgestellten Wünsche wurden nur soweit besprochen, als diese mit den Wünschen der Ascher­Vereinler übereinstimmten. Das veranlaßte, verbunden mit der Maßregelungsgefahr, die Mehrzahl der Vertrauensleute, ihr Amt niederzulegen. Die Direktion hat also das Sicherheitsventil selber wieder zugestopft.

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hab' ich aber gedankt und gesagt: brauche so was nicht, will mein Getvissen frei haben. Staatsanwalt Dr. Müller:

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Was dachten Sie denn mun Bewilligt wurde in der Konferenz fast nichts, dafür aber vielfach versprochen, die Beschwerden wohlwollend zu prüfen. Als selbst über die Herkunft des Kindes?- Anget: Hab' ich ge­seitens der Vertrauensleute der Wunsch ausgesprochen wurde, an dacht, Gräfin sei das Großmutter von das Kind.( Heiterkeit.) jedem Wagen vorn und hinten je eine Federschuhweste anzubringen, Staatsanwalt Dr. Müller: Und wer, dachten Sie, sollte die Mutter bedeutete die Direktion, daß die Federwesten viel Geld fosteten sein? Angel.: Dachte, die Mutter sei vielleicht die Tochter der und sich nicht bewährt hätten. Die Angestellten möchten Frau Gräfin , Frau v. Zoltowska. Material sammeln, damit mon die Untauglichkeit der Federwesten Rechtsanwalt Dr. v. Rychlosti macht darauf aufmerksam, den Behörden demonstrieren könnte. Für die Tauglichkeit der Feder- daß die Angeklagte in früheren Aussagen niemals davon gesprochen westen sprechendes Material zu sammeln, davon wurde nichts gesagt. habe, daß der Graf zugegen gewesen sei, als sie das Attest brachte, Luftdruckbremsen einzuführen sei nicht immer und nie behauptet habe, daß der Graf auch das Attest gelesen habe. angebracht, da bei der Handhabung derselben zuviel Strom Die Angeklagte will dies gethan haben, um den Grafen zu schonen. verbraucht würde. Die Luftdruckbremse würde seitens der Fahrer Vors.: Hat die Angeklagte nicht vor einiger Zeit die Absicht ge­immer zuerst angezogen und dann erst der Strom ausgeschaltet, habt, auszuwandern? Angekl.: Nein, hab' ich nur wollen um­während bei der Magnetbremse erst der Strom ausgeschaltet werden ziehen nach Deutsch - Ostrowo . müsse, um die Bremse anziehen zu können; lettere spare daher Strom. Dabei sind sich die Fahrer einig, daß die Luftdruckbremse sich am besten von allen Bremsen bewährt habe.

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Wie weit das berühmte Wohlwollen der Direktion den An­gestellten gegenüber her ist, geht schon daraus hervor, daß als fürzlich die Delegierten der Betriebs- Krankenkasse fast einstimmig die Einführung der freien Arztwahl beschlossen die Direktion schlankweg erklärte, in diesem Falle den von ihr bisher gegebenen Buschuß zum Krankengeld den Angestellten entziehen zu wollen, worauf natürlich die Ausführung des besagten Beschlusses unter bleiben mußte. Von ganz eigenartigem Wohlwollen zeugt auch der Umstand, daß man ganz fürzlich den 28 Jahre bei der Geſellſchaft in Arbeit stehenden Rostin rücksichtslos aufs flaster geworfen hat.

Die Obmänner des Ascher- Vereins waren zur Entgegennahme ber Lohnzulagen- Bewilligung zur Direktion berufen worden, und dort erlaubte sich ein Schaffner Oberpichler ganz entgegen den That­fachen zu sagen: Die gewählten Vertrauensleute hätte der Ver­band völlig unter seinen Einfluß gebracht, wodurch eine tiefgehende Entfremdung zwischen den Vereinsgenossen und Verbändlern ent­standen sei. Der Verband schreibe den Vertrauensleuten den zu gehenden Weg vor und stelle Forderungen auf, deren Erfüllung nach Ansicht der Vereinsmitglieder von vornherein unmöglich sei.. Auf Grund dieser unerfüllbaren und nicht erfüllten Wünsche agitiere der Verband und suche, Unzufriedenheit schürend, neue Mitglieder zu erwerben." Darauf antwortete der Generaldirektor Micke wie folgt:" Die Direktion sei gern bereit, Anträge und Wünsche der Bediensteten durch die Vereinsobmänner unmittelbar entgegen zunehmen. Es liege der Direktion daran, zu wissen, wo den An­gestellten der Schuh drücke und deren Wünsche nach Möglichkeit zu befriedigen. Wie Herr Schaffner Oberpichler ganz richtig aus­geführt, seien durch die bisherigen Vertrauensmänner der Direktion nicht die Wünsche der Bediensteten, sondern diejenigen außen­stehender Personen vorgebracht worden. Die jedesmal bei den Auf der diesjährigen Generalversammlung der Straßen- und Konferenzen vorgetragenen Wünsche der Vertrauensmänner, die Kleinbahn- Verwaltungen in Dresden , die unter dem Vorsiz des ihnen von dritter Seite zugegangen, aufgestellt und ausgearbeitet Generaldirektors Mide tagte, wurde in geheimer Konferenz be schlossen, einen Centralverband der Straßen- und Kleinbahn­Angestellten für Deutschland nach dem Muster des Ascher- Vereins in Berlin zu gründen. Schriftführer des Ascher- Vereins und Getretär bei der Großen Berliner, Herr Uhrfeld, fungieren. Die Straßenbahner sollen mit allerlei Mitteln gezwungen werden, diesem Verbande gegen die Wahrung ihrer Interessen beizutreten. Daß die Straßenbahner, und wenn man sie alle in den kommenden Ascher Verband hineinzwingt, demselben ebensowenig Vertrauen entgegenbringen werden, wie jetzt dem Ascher- Verein, sollte die Direktion eigent­lich schon aus dem Ausfall der Vertrauensmänner- Wahlen gelernt haben. Nicht durch Gründung von Vereinen, sondern durch Ge­währung des von ihnen Geforderten wird die Direktion der Großen Berliner ihre Angestellten befriedigen.

enthält:

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Als Generalsekretär desselben soll der

Der Kampf ums Majorat.

Zweiter Tag.

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Es wird dann noch zur Sprache gebracht, daß die Angeklagte isowska vor Jahren schon einmal in einem Fall auf die Bitten einer Frau ein Kind untergeschoben habe. Sie giebt dies ohne weiteres zu und will aus Mitleid mit der armen Frau gehandelt haben, die ihr geklagt, daß ihr Mann höchst unglücklich über die stinderlosigkeit ihrer Ehe geklagt habe. Sie habe gesagt, sie wolle fich das Leben nehmen, und diese Klagen hätten sie so gerührt, daß sie sich gedacht: in einer großen Stadt sei ein Kind ja bald zu friegen und sie habe der Frau dann ein Kind besorgt. Sie glaube damit ein gutes Werk gethan zu haben und habe nachher dem Propft in Zirke ihre Schuld gebeichtet. Durch das Kind seien die Eheleute daß es sein eignes Kind sei?- Angell: Ach, er glaubt es ja sehr glücklich geworden. Präs.: Der Mann glaubte also damals, daß es sein eignes Kind sei?- Angekt.: Ach, er glaubt es ja

heute noch!( Heiterkeit.)

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Justizrat ronter: Die Angeklagte will also dabei bleiben, daß sie bloß aus Gewissensbissen zu dem Widerruf ihrer Aussage ingel I.: Nein! Verdiene ich so viel, daß ich so was nicht brauche. gebracht worden sei. Sie hat wirklich keine Vorteile erwartet? Will gar nichts haben, will bloß Ruhe vor meinem Gewissen haben! Justizrat Wronter: Haben Sie nicht daran gedacht, daß Sie Ihre Stonzession verlieren würden, wenn Sie sich eines Meineides Muß rein haben mein Gewissen und wenn ich gleich soll sterben! beschuldigten? Angel: Mein Gewissen! Das geht nicht! Justizrat Wronter: Hat die Beugin nicht gedacht, daß sie nach Anget!: Wenn Begnadigung kommt, nehme ich sie an, sonst nehme einer Berurteilung doch bald begnadigt werden würde? nget: Wenn Begnadigung kommt, nehme ich sie an, sonst nehme ich Strafe auf mir, so oder so!

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Justizrat Wronter: Es liegt mir fern, etwa zu behaupten, daß irgend jemand, auch nicht der Graf Hector Kwiledi, ber An­geklagten eine hohe Belohnung versprochen habe, aber die Angeklagte scheint doch auf solche zu hoffen. Zum Beweise überreicht der Wer­teidiger dem Gerichtshofe einige

von der Hand der Ossowska geschriebene Zettel,

zu erhalten?

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Die

Erster

tvorden, seien eben nicht zu erfüllen gewesen. Das Ganze hatte den Zweck, die dem verhaßten Verbande an­gehörenden Vertrauensleute bei den Angestellten aus dem Sattel zu heben. Die Direktion hatte sich diese Sache sogar einige Hundert­tausend Mark Lohnzulage kosten lassen. Unmittelbar darauf folgte die Neuwahl der Vertrauensleute. Die Direktion arbeitete, den ganzen Beamtenapparat aufbietend, mit Hochdruck für die Kandidaten des Ascher- Vereins. Eine Extra- Ausgabe der Straßenbahn", des offiziellen Direktionsorgans, und ein von den Ascher- Vereins Obmännern herausgegebenes Flugblatt leisteten das möglichste in der Verdächtigung des verhaßten Verbandes und seiner Angehörigen, und am Wahltage selbst erschien noch ein anonymes, nicht dem Reichs­gefeß entsprechend verantwortlich gezeichnetes Flugblatt, das in den erdenklichsten Schmähungen über den Centralverband der Handels-, Transport- und Verkehrsarbeiter und seine Mitglieder fich erging. Trotz alledem erlitten die Protektionsfinder der Direktion bei den Wahlen eine fürchterliche Niederlage. Der rund nur 1500 Mitglieder zählende Verband brachte 2762 Stimmen die die Angeklagte aus dem Untersuchungsgefängnis einer zur Ent laffung gekommenen Mitgefangenen als Instruktion für an ihre auf, während für die Kandidaten des Ascher- Vereins, der mehr als Familienglieder zu richtende Briefe mitgegeben hatte. Diese Mits 4500 Mitglieder zählt, nur 1463 Angestellte stimmten. Von den Fahrermandaten haben die Ascher Vereinler M nicht ein Vorsitzender Landgerichts- Direktor Zeuschner eröffnet die gefangene sei in einem andern Prozesse von ihm, Justizrat Wronker, einziges, von den Schaffnermandaten die Hälfte erobert. So Sigung um 9 Uhr und vernimmt die Angeklagte Hebamme vertröstet die Disowska ihre Angehörigen, sie werde höchstens Jahre berteidigt worden und habe ihm diese Bettel überreicht. In diesen besaß also der verhaßte Verband, trotz aller Anstrengungen der Katharina Ossowsta, die des Meineids und der Beibertröstet die Ossowska ihre Angehörigen, sie werde höchstens 1½½ Jahre Direktion, abermals die Dreiviertel- Majorität im Vertrauensmänner- hilfe zur Sindesunterschiebung angeflagt ist. Sie ist in Gefängnis bekommen, die Untersuchungshaft aber abgerechnet werden, dem Civilprozeß in Posen am 30. März 1901 als Zeugin vernommen reichen und der Herr" werde sich schon erkenntlich zeigen. der Propst in ihrem Heimatsorte möge ein Gnadengesuch für sie ein­Kollegium, Da alles Zuderbrot die Direktion nicht zum Ziele gebracht, so worden. Damals hat sie unter ihrem Eide bekundet: In dem Jahre Angeklagte giebt zu, diese Bettel geschrieben zu haben. griff sie jetzt zur Peitsche. Einer der früheren Vertrauensleute, der vor der Geburt des Knaben habe sie die Gräfin massiert und auch Staatsanwalt Steinbrecht : Kam es Ihnen bei diesen Zetteln zu den meistgehaßtesten gehörte, wurde auf Wunsch seiner Kollegen auf den sonstigen Zustand untersucht und konstatieren können, daß vom Ascher- Verein erst auf einen andren Bahnhof und dann auf sie in andern Umständen sei. Vor ihrer Vernehmung in Bosen nicht vorwiegend darauf an, Ihre Familienangehörigen guten Mutes 8eugin: Ja. die Kammer versetzt. Knapp nach den Vertrauensmänner- Wahler hatte sie der Gräfin auf deren Wunsch ein Attest ausgestellt, wonach erhielt er, Zierdt ist sein Name, die Kündigung. Auf den Weg be- fie die Gräfin im Jahre 1897 massiert habe und bescheinigen hat. Sie sei von dieser schon vor der Geburt des Knaben Die angeklagte Gräfin bestreitet alles, was die Beugin gefagt fam er ein Urias- Zeugnis mit, das unter anderm folgenden Bassus tönne, daß diese in gesegneten Umständen gewesen sei. Diefe maffiert worden und diese habe ihr freiwillig das Attest über­Aussage ist, wie die Angeklagte jegt aussagt, tvisfentlich Seine Leistungen waren zufriedenstellende, seine Führung falsch gewesen. Sie erzählt unter anderm: Frau Gräfin hat bracht. Auf eine Frage erklärt die Angeklagte Ossowska noch, daß hat dagegen wiederholt Anlaß zu Beanstandungen gegeben und mich rufen lassen und gesagt, soll ich sie massieren. Hab' ich es die Gräfin ihr keinerlei Rat gegeben habe, wie sie bei ihrer war zuletzt Ursache seiner Entlassung." damals nicht gekannt, hab' aber gelernt und habe Gräfin massiert. Bernehmung in dem Civilprozeß in Bosen aussagen solle. Bierdt war 14 Jahre im Dienst der Großen, das dürfte zur Dabei hat sie mir manches erzählt von Kind und von Verwandte, Hierauf folgt die Vernehmung des Angeklagten Beurteilung des Vorstehenden genügen. die ihr das Kind ankämpfen. Eines Tages wurde mir gesagt, foll Grafen Kwiledi. Ein neugewählter Vertrauensmann auf Bahnhof Kreuzberg wurde aufhören mit Maffieren, auch Fräulein Marie sagte, Frau Gräfin Er bestreitet so weit er verständlich ist entschieden, daß er nunmehr seitens seiner Vorgesetzten gezwungen, dem Verbande Valet soll sich nicht mehr massieren lassen, manche Leute sterben bei bei der Ueberbringung des Attestes durch die Ossowska zugegen zu sagen, wie aus folgendem von dem Betreffenden an die Organi- Massieren. Das Kleine Graf war damals schon 8 Monate alt. Dann gewesen sei. Als die Offowska vom Termin in Bosen zurückgekehrt fation gerichteten Brief hervorgeht: schickte Frau Gräfin wieder zu mir, ging ich auf Schloß, Frau fei, habe sie sich bei ihm, der im Bette gelegen, melden und ihm " Theile Dir hierdurch mit, daß ich die Organisation mit dem Gräfin und ich befunden uns allein. Sie sagte mir, ich sollte ihr mitteilung machen wollen, er habe ihr aber erklärt, er wolle von heutigen Tage meiden muß. Es werden mir große Schwierig- helfen, Hebamme sei gestorben und hat sich keine Beweise ihr absolut nichts wissen. Von Kindunterschieben sei bei ihm keine Rede, feiten in den Weg gelegt, die ich nicht ungehindert passieren kann. für Geburt. Da hat mir Frau Gräfin leib gethan, ich er weise solchen Verdacht weit von sich, denn auf so etwas würde er Es thut mir leid, daß ich das schreiben muß." dachte an das Kleine Graf und an die gnädigen Fräulein, sich nimmermehr einlassen. Davon sei nie die Nede. Seine Frau sei Die Arbeitgeberpresse schreit Zeder und Mordio über den Terro- die aus das Schloß mußten, wenn Der Graf sterben ordnungsmäßig niedergekommen, der Knabe sei sein ehelich ge= rismus socialdemokratischer Arbeiter, Leute, die nur zu einem Un- würde und da hab' ich mir zu Hause hingesetzt und hab' geschrieben borener Sohn und er sei stolz auf ihn. Als ihm seine Frau von organisierten sagen: Wir ehren Dich nicht, wenn Du nicht unserm den Attest. Hat Frau Gräfin gefragt, ob mein Sohn Stanislaus Berlin telegraphiert, daß sie glücklich entbunden worden sei, sei er Verband beitrittst", werden zu 14 Tagen Gefängnis, Leute, die nicht besser schreibt, hab' ich dann Attest von Stanislaus abschreiben sofort mit dem nächsten Zuge nach Berlin geeilt und seine Freude Nichtorganisierte gar auf die Behen treten, werden zu 1% Jahren lassen. Umsonst hab' ich es gethan, nur daß das Kind soll be- habe keine Grenzen gefannt. Als er am nächsten Tage im Gefängnis verurteilt. Aber danach, daß bei der Großen Berliner kommen das viele schöne Geld und die gnädigen Fräulein sollten Hotel mit Dr. Nosinski und seiner Tochter beim Frühstück saß und das Hofverwalter, also Borgefeste, vermittelst Androhung augenblicklicher nicht heraus müssen aus das ganze Befiz. Als ich Atteft gebracht freudige Ereignis mit Champagner feierte, habe er nach der Sitte Entlassung versuchen, Mitglieder für den Ascher- Verein zu werben, hatte, war Herr Graf zugegen und las es, und als ich einige Sachen dem Kellner auch ein Glas eingeschänft und gesagt:" Wissen Sie, danach kräht kein Hahn. Dies hat der Hofverwalter Stard am noch dazu sagte, wurde er verlegen und ist rasch aus das Zimmer was heute paffiert ist? Heute ist mir ein Original( ein Majorats­Bahnhof II Brandenburgstraße wiederholt gethan. Daraufhin gegangen. Wie ich dann bin geladen nach Bofen aufs Gericht, hab' erbe) geboren. Darauf müssen Sie auch trinken! Der Vors richteten die Vertrauensleute folgende 3 Fragen an die Direktion: ich wieder an den Knaben und die Fräulein gedacht, und als ich in fizende hält dem Angeklagten alle die Verdachtsmomente vor, 1. Welche Stellung nimmt die verehrliche Direktion zu dem Bofen auf dem Gerichtsflur spazieren ging, hat die Knosta zu mir die gestern bereits der Gräfin vorgehalten worden sind, Koalitionsrecht, welches jedem deutschen Arbeiter gefeßlich gewähr gesagt:" Ach, die Frau Gräfin hat ja solche Angst, wie Sie aus namentlich, warum denn die Gräfin nach Berlin übergeftebelt leistet wird, ihren Bediensteten gegenüber ein? fagen werden." ist und warum er denn hier nicht für fachverständige ärztliche Hilfe Aus Angst, daß ich Strafe gesorgt habe. Der Angeflagte sucht alle diese Verdachtsmomente zu bekommen werde von wegen des falschen Attestes bin ich dabei widerlegen. Als er von dem Frühstück zu seiner Frau gekommen, geblieben, was in das Attest stand. Dann habe ich dieselbe Lüge sei er angeheitert gewesen und habe sich nicht darum bekümmert, ob nachher auch vor dem Distriktskommissar wieder gesagt. Dann hatte seine Frau oder das Kind vom Dr. Rosinski untersucht wurde. Da ich Gewissensbisse und sagte einmal zu der Chwiatkowska:" Was feine Frau ihm gesagt, sie befinde fich wohl, so habe er sich dabei soll denn werden, kann ich doch jetzt nicht anders sagen, als was ich beruhigt. Sie habe ja auch vorher alles für die Entbindung Nötige beschworen habe", darauf hat Chwiatkowska gesagt: Ach was, ich selbst besorgt, Wäsche und alles andre, und er habe sich um nichts fage nichts und wenn sie mich in Stücke hauen!" Präs. Sie bekümmern brauchen.

2. Ist der verehrlichen Direktion bekannt, daß einzelne Vor­gesetzte und Angestellte dieses Koalitionsrecht durch Drohungen mit Dienstentlassungen zu verhindern suchen?

3. Welche Schritte gedenkt die verehrliche Direktion zu thun, um jedem Bediensteten das ihm zustehende Recht auf Stoalition zu schützen?

Die Direktion Tud sofort den Vorsitzenden der Vertrauensleute zur Vernehmung und mußte sich der Betreffende verpflichten, binnen 48 Stunden bündige Beweise für die Behauptung, daß Vorgesetzte geben also zu, daß Sie in Posen falsch geschworen haben und wollen Präs.: Es wird doch als auffallend bezeichnet, daß, während durch Drohungen die alusübung des Koalitionsrechtes seitens der An- von Ihrem Gewissen getrieben worden sein, später ein reines und Sie früher mit Ihrer Gattin nicht gut gelebt haben, Sie mun plötz­gestellten verhinderten, zu erbringen. Der Beweis gelang, objektiv umfassendes Geständnis abzulegen? Angel.: Hab' ich keine lich in Montreux den Besuch Ihrer Gattin erhielten und das Zu­betrachtet, vollständig. Der Vorsitzende der Vertrauensleute fonnte Ruh' mehr gehabt vor mein Gewissen. Präs.: Haben Sie von sammensein dort diese glückliche Folge hatte? Sie sollen Ihrer Gattin außer 2 Briefen, welche er vorlegte, noch 4 Zeugen nennen, die bei der Sünde, die Sie begangen, nicht dem Probst Jaskulski Mit- doch Jahrelang die Erfüllung ehelicher Pflichten verweigert und sich

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