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Er kann daraus einen

also die Regierung Zeit, neue Vereinbarungen mit England zu für die Führer, und auch die Sanitätsoffiziere feien beleidigt, da dazwischen entsprechende Ruhepausen gewährt werden. Der Angeklagte treffent. die gegen sie erhobenen Vorwürfe in diefer Allgemeinheit hatte am 21. September v. J. drei Stunden, am 22. acht Stunden, Ob es ihr bis dahin gelingen wird, einen neuen Vertrag an die nicht nachgewiesen seien. Der Angeklagte Lütjens sei deshalb zu am 23. fünf Stunden Ruhepause gehabt. Am Abend fuhr er ab. Stelle des alten zu sehen wer weiß das? Die Aussichten sind einer Geldstrafe von 200 M. zu verurteilen. Genosse Adler wurde In Straßburg hatte er eine Ruhepause, von der drei Stunden freigesprochen, da der Ausdruck unzutreffend, auf die Zuſchrift des in das Ruhelofal gekommen und um 4 Uhr schon wieder geweckt verloren gingen. Am 24. September ist er erst um 3 Uhr wenig günstig. Generals v. Massot angewandt, keine Beleidigung einschließe. Zur worden. Er fuhr weiter und am 25. September, morgens 5 Uhr, Die Etatdebatte, die nach Erledigung des Handels- Beurteilung dieses Prozeſſes ist zu bemerken, daß die Geldstrafe erfolgte der Zusammenstoß. Die siebenstündige Pause vor der provisoriums mit England fortgesetzt wurde, vervollständigte weiter gegen Lütjens bei der Art, wie unsre Gerichte in Militärprozessen Abfahrt, so heißt es im Urteil, ist auf zwei Stunden gekürzt und das troftlose Bild, das der deutsche bürgerliche Parlamentarismus zu urteilen pflegen, als eine sehr milde anzusehen ist, da Genosse durch eine ingeschicklichkeit unterbrochen worden, weil der An­bietet. Alles geht im alten Trott, es fehlt an selbständigen Köpfen, Lütjens bereits häufig wegen Preßvergehen vorbestraft ist. Freilich geklagte auf das Bureau gerufen wurde, um befragt zu Dadurch war seine Ruhe sehr erheblich gestört an originellen Wendungen, an neuen Ideen. Aus diesem Filz find hätte in Wahrheit unserm Parteigenossen nicht eine Strafe, sondern werden. die Bürgerkrone gebührt, da er sich um Aufdeckung schwerster Uebel- einen gemischten Zug gefahren, der die Beamten sehr in Anspruch worden. Er hatte auch, ehe er den Unglückszug übernahm, feine Funken zu locken. Erster Redner war ein Mitarbeiter des Handlangers Grafen stände verdient machte. nimmt. Schon vierzehn Tage vorher hatte er gebeten, ihn von diesem Bülow, der preußische Finanzminister Frhr. v. Rheinbabe it. Dieser glänzend frisierte Flachkopf mußte nun auch sein Sprüchlein der eifrig nach Mitteln sucht, wie die Bekämpfung der Soldaten: wurde aber trotzdem ausgesprochen, weil das Einſchlafen im Dienst Ein weiterer Fall sei dem Herrn Kriegsminister unterbreitet, Buge zu entbinden, aber keinen Bescheid erhalten. Eine Verurteilung über die Stengelsche Finanzreform hersagen. Er wiederholte nur quälereien erfolgreich zu betreiben ist. für einen Beamten mit einer derartigen Verantwortlichkeit eine die verdächtige Versicherung, daß die Finanzreform feinen weiteren Grund erkennen, warum bisher diese nur durch die Be- bestritt der Angeklagte jegliche Schuld. Er sei im Dienst über große Fahrlässigkeit bildet. In seiner Revision merklichen Eingriff in das Einnahmebewilligungsrecht der tonung des guten Willens, nicht aber durch die That erfolgende Be- müdet gewesen, weil er vorschriftswidrig beschäftigt Wolfsvertretung darstelle. Dabei entschlüpfte ihm das Ge- tämpfung aussichtslos war. ständnis, daß der Bundesrat, diese Bismarcksche Verball- Unser Partei- Organ in Ludwigshafen zicht den ergreifenden worden sei. Dadurch werde die angebliche Vernachlässigung auf­gehoben. Gegen die Uebermacht des Schlafbedürfnisses sei Hornisierung eines Oberhauses, ganz ungeeignet sei, irgend welchen Bergleich zwischen dem furchtbaren Urteil, das jüngst in Heidel- er machtlos gewesen. Der Reichsanwalt war Widerstand gegen die wachsende Begehrlichkeit der Reichsressorts- und berg gegen vier Soldaten erfolgt ist und einem jüngst gegen Ansicht, daß das Landgericht den Begriff der Pflichtvernach= begehrlich ist man bei uns nie für Kulturbedürfnisse, sondern immer einen Lieutenant in Karlsruhe gefällten Urteil. Noch zittert, schreibt unser Partei- Organ, in den Gemütern die der Angeklagte im stande war, feine Pflicht zu erfüllen. In Betracht lässigung verkannt habe. Es fei nicht geprüft worden, nur für Heer und Marine in Schranken zu halten. Er bestätigte Entrüstung über das Heidelberger Bluturteil nach, durch welches vier damit, was die demokratische Kritik immer behauptet hat. Wie gut Grenadiere des 110. Regiments wegen eines unüberlegten Manöver omme hierbei, daß ausdrücklich festgestellt ist, daß der Angeklagte die beglaubigt Herr Richter gegenwärtig bei den herrschenden Mächten streiches zu insgesamt 25 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt vorschriftsmäßige Ruhe nicht gehabt habe. ist, ging aus dem Lobe hervor, daß ihm Herr v. Rheinbaben spendete. worden sind. Vier in den besten Jahren stehende Männer wurden gericht auf Verwerfung der Revision, da die Feststellung der Fahr­Entgegen dem Antrage des Reichsanwalts erkannte das Reichs­Ja, er läßt mit sich reden, und der preußische Finanzminister hofft, damit für ihr ganzes ferneres Leben ruiniert, ihren Familien entlässigkeit ausreichend fei. Daß er von der Schlafsucht überwältigt daß er sich selbst in der Frage der Finanzreform bald bekehren und rissen und werden nach Ablauf ihrer langen Strafzeit, wenn fie fie afsigkeit ausreichend sei. Daß er von der Schlafſucht überwältigt worden sei, habe der Angeklagte nicht behauptet. Wenn er sich so als reuiger Sünder angenommen werden könne. er überhaupt überstehen, an Körper und Seele gebrochen und mit dem abgespannt fühlte, daß er glaubte den Dienst nicht verfehen zurückkehren. Und das alles wegen eines leichtsinnigen, unbedachten zu können, so hätte er davon absehen müſſen, den Zug zu führen. Brandmal des Zuchthäuslers" auf der Stirn ins bürgerliche Leben Streiches gegen einen Vorgesetzten, dem übrigens dadurch kaum ein falls er wegen Dienstverweigerung entlassen worden wäre, ,, Absehen müssen" ist gut. Würde das Reichsgericht dem Mann, Haar gekrümmt wurde. eine neue Eristenz besorgt haben?

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Für die Eisenbahn Verwaltung vollends liegt der Fall skandalös. Das System der Plusmacherei auf Kosten der Gesundheit der Beamten und der Sicherheit des Transportes kaun feine vernichtendere Verurteilung erfahren, als durch Aufdeckung dieses Falls!

" Der Umschlag( d. h. Rückgang der socialdemokratischen Stimmen) wäre jedenfalls noch kräftiger geraten, wenn die Landes­regierung nicht durch die Anberaumung des späten Wahltermins gar zu viel Zeit zur Agitation gegeben hätte. Die Wählerlisten sind doch von den Juniwahlen her bereit gewesen, und auch sonst war keinerlei Vorbereitung auf die Wahl nötig. Wozu dann den Socialdemokraten zwei Monate Spielraum zur Agitation berstattet wurden, ist unerfindlich.... Die Weisungen an die Beamten, der Socialdemokratie auf keinen Fall lästig zu werden, wurden wiederholt eingeschärft. Die Polizeigewalt war einfach lahm gelegt; sie durfte sich beileibe nicht unterstehen, einem der Hezer scharf auf die Finger zu sehen. Kein Wunder, daß die Socialdemokratie sich schließlich alles erlaubte...

Der Redner der polnischen Fraktion, Herr v. Starzynski, der vor 20 Jahren dem Reichstag während einer Legislaturperiode angehört hat und jetzt an Stelle des Herrn v. Cegielski den Wahl­freis Schmiegel- Gräz vertritt, konnte die allgemeine Unaufmerkſam- Wie wird dagegen das Vergreifen der Vorgesetzten an den feit nicht besiegen. Er sprach gegen die Ostmarkenzulage und die Untergebenen geahndet? Das Kriegsgericht in Karlsruhe verurteilte Polenpolitik der Regierung, und vertrat den richtigen Gedanken, daß den 22 Jahre alten Lieutenant des Leib- Grenadier- Regiments Jasper die Verfolgungen der Polen nur das Gegenteil der beabsichtigten von Arnim wegen Mißhandlung und Beleidigung eines Unter­Wirkung haben würden. gebenen zu 14 Tagen Stubenarrest. Der Lieutenant hatte bei einer Üebung den Grenadier Hebeis, weil dieser beim Entladen seines mit Den Beschluß machten zwei Redner der freisinnigen Blazpatronen geladenen Gewehrs nicht vorschriftsmäßig verfuhr, Liberale Ansichten über politische Freiheit. Wie wir der Chem­Herr Schrader vertrat den Barthschen Gedanken mit der Faust mehrmals ins Gesicht geschlagen, so daß Hebeis niger Boltsstimme" entnehmen, ergehen sich die Mitteilungen für über die Notwendigkeit der Versöhnung mit mit den Arbeitern. aus der Rase blutete und ihm der Helm vom Kopf die Vertrauensmänner der nationalliberalen Partei" über Die Freisinnige Vereinigung will auch die Hurrapolitik gegen die fiel. Außerdem hatte der Lieutenant ihm zugerufen: das Verhalten der Behörden gegenüber der focialdemokratischen Wahl­Polen nicht mitmachen, ja Herr Schrader schwang sich sogar," Das Schwein schießt mich noch tot!" Der Angeklagte, agitation im 15. Reichstags- Wahlkreis in folgenden Klagen: was bei ihm noch mehr bedeutet, zu einigen fritischen der den Thatbestand zugiebt und seine Handlungsweise auch Worten über die beständige Erhöhung der Präsenzstärke des nicht rechtfertigen will, erklärt, in einer augenblicklichen Erregung Heeres auf. In seiner Kritik des Militarismus spielte die gehandelt zu haben, da das Gewehr des Hebeis direkt auf seine Brust Klage über die Exklusivität des Offiziercorps eine große Rolle. gerichtet gewesen sei und er der Gefahr ausgesezt gewesen sei, er­schoffen But werden. Hebeis hatte den Vorfall nicht gemeldet, Dem Reichskanzler versicherte Herr Schrader, daß seine sehr schöne doch erhielt der Oberst durch den Brief eines Bauern davon Kenntnis, Rede gegen die Socialdemokratie gar nichts Neues gebracht und mit der in der Nähe des Uebungsplazes auf dem Felde beschäftigt ihren Schilderungen des Zukunftsstaats nicht den geringsten Eindruck war. Der Vertreter der Anklage beantragte die Verurteilung des auf unsere Anhänger gemacht habe. Er und mit ihm Herr Payer Angeklagten. Bei der Strafzumessung fäme mildernd die von der süddeutschen Volkspartei, der als letzter Redner sprach, gute Führung des Angeschuldigten und der Umstand in leben der Ansicht, und das ist ihr Grundirrtum, daß die betracht, daß aus der Mißhandlung keinerlei Folgen Socialdemokratie ihre Erfolge der Vertretung alter liberaler entstanden seien. Strafverschärfend müsse berücksichtigt werden, daß die That von einem Offizier begangen worden sei, der durch seine Forderungen verdanke und daß ein weniger reaktionäres Handlungsweise den Unteroffizieren ein schlechtes Beispiel gebe. Der Auftreten der Regierung geeignet sei, unfrer Partei Anklagevertreter beantragte 15 Tage Stubenarrest. Das Gericht er­Abbruch zu thun. Die liberalen Herren verkennen völlig, daß unsre achtete es aus dem Verhandlungsergebnis als festgestellt, daß der Kraft und unsre Erfolge aus dem socialistischen Gedanken erwachsen, Angeschuldigte sich im Sinne der Anklage vergangen habe. Eine der Recht, Wohlstand, Menschenwürde für alle, auch für die heut am Notwehr oder ein Notstand liege nicht vor. Es habe sich nur ge­geringsten Geachteten und am meisten Vernachlässigten fordert. Das fragt, ob ein minder schwerer Fall" vorliege. Das habe das was uns von allen anderen Parteien, auch den noch der Demokratie Gericht angenommen, jedoch als straferhöhend in Betracht gezogen, nicht gänzlich treulos gewordenen, im Klassengegensage trennt, das ist daß der Angeklagte im Dienste und als Offizier gehandelt hat. der Springquell unsrer Zukunft, um die keinerlei gegnerische Be- Das Urteil lautete demgemäß auf 14 Tage Stubenarrest. Dem ,, Edelsten der Nation" werden also, wenn er sich als mili­Kämpfungsmethode uns zu betrügen vermag. tärischer Vorgesetzter blutig an seinen wehrlosen Untergebenen ver­greift, alle möglichen mildernden Umstände zugebilligt, obwohl man von ihm als Mensch von Bildungfund Erziehung so viel Anstand und Selbstbeherrschung verlangen sollte, daß er sich nicht zu derartigen Roheiten hinreißen läßt. Vierzehn Tage Stuben arrest find als Sühne für eine derartige Schandthat genug, der ein fache Bauernbursch aber muß für eine weit geringere Verfehlung auf sieben Jahre ins Zuchthaus. Ist das der vielgerühmte gute Wille zur Bekämpfung der überhandnehmenden Soldaten mißhandlungen, oder muß es nicht vielmehr wie eine Prämie auf die Roheit der militärischen Vorgesezten gegen ihre Unter­gebenen erscheinen, wenn eine schwere verbale Beleidigung und blutige Mißhandlung im Dienst mit lächerlichen 14 Tagen Stuben­arrest gebüßt" werden?-

Am Montag wird die Generaldebatte weitergeführt. Die Sigung beginnt aber erst um 2 Uhr, weil am Vormittag das Präsidium zu Hofe geht.

Wie es heißt, sollen die Weihnachtsferien schon am Mittwoch beginnen, die Majorität will nur einen Redner aus jeder Partei zu Worte kommen lassen. Aber um Bebels Antwort auf Bülow werden die Herren nicht herumkommen.

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Deutfchen Reich.

Ruffen- Dienst.

Ebenso liberal" äußerte sich im Meininger Landtag der dem Richterschen Freifinn angehörige Abg. Sam­hammer über die Beschwerden unsrer Genossen wegen gefeßlich unberechtigter Chikanen durch die Behörden, speciell die Feldjäger. Er meinte, die Feldjäger feien noch viel zu anständig gegenüber den Socialdemokraten, denn die von diesen gehaltenen Reden feien berechnet für Kinder von 10-12 Jahren und ihr Benehmen in den Bersammlungen fei oft skandalös.

So sehen die Repräsentanten der liberalen Principien in der Bragis aus!

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Das Tintenfaß des Reichskanzlers. Jm letzten Heft der Zukunft" erklärt Herr Harden die Tintenfaß- Geschichte, die Herr Schwauer nach Egidy, der sie wiederum vom König von Sachsen erfahren haben wollte, für eine Legende. Vismard sei bei allem Temperament viel zu wohlerzogen" gewesen, um mit Realinjurien zu drohen. Die Legende" sei dadurch entstanden, daß der Kaiser einmal scherzend erzählt habe:

Der Alte war an dem Morgen ganz außer sich und guckte mich an wie Luther den Versucher; ich glaube, am liebsten hätte er mir auch das Tintenfaß an den Kopf ge worfen."

Das Rencontre an dem betreffenden Morgen sei dadurch ent­standen, daß Wilhelm II. Bismard in seiner Wohnung aufgesucht und höchst entschieden darüber zur Rede gestellt habe, daß er, durch Vermittelung Herrn v. Bleichröders, Windthorst empfangen habe. Bismard habe erklärt:

" Ich kann mir in meinen alten Tagen nicht das Recht nehmen Lassen, einflußreiche Parlamentarier zu umberbindlichen, rein in­formatorischen Gesprächen in meinen Räumen zu empfangen." Auch nicht, wenn es Ihr Herr befiehlt?" Die Macht meines Herrn endet am Salon meiner Frau."

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Bismard hat also danach nicht das Tintenfaß erhoben, sondern hinter seine Frau zurückgezogen. Auch gut!-

Herrn v. Einem zur Beachtung! Wegen Beleidigung der Truppenführer und der Sanitätsoffiziere des IX. Armeecorps hatten sich am Freitag vor der Straffammer des Kieler Landgerichts die Redakteure Wir veröffentlichten gestern eine Zuschrift, welche die Wunder der Schlesw. Holst. Volkszeitung", Lütjens und Adler, des preußischen Russendienstes um die neue wundersame Mitteilung zu verantworten. Im Juli waren in unfrem Kieler Parteiblatte vermehrte, daß in der Spürerei nach Hochverrat gegen Rußland " eine Anzahl Feuilletons erschienen, in denen ein Landwehrmann seine Brieffperren verhängt werden, ohne daß die Betroffenen Erlebnisse während einer Uebung im Lockstedter Lager schilderte. Von Kenntnis davon erhalten. Wir sind bereits in der Lage, einen solchen den Anforderungen, die an die Reserveleute und Landwehrmänner Fall in seinen Einzelheiten mitzuteilen: geftelt werden, war gesagt worden, sie seien unerhörte und Am 24. November fand in der Wohnung eines Herrn E. in unmenschliche gewesen, weshalb es eine Menge Maroder ge- Charlottenburg eine Haussuchung nach russischen Schriften statt. geben habe. Die ärztliche Untersuchung sei leichtfertig gewesen, Auch auf der Arbeitsstätte des E. wurde gehaussucht, aber vergeblich. fich die Erkrankten feien als Simulanten behandelt und grob Nichts Staatsgefährliches wurde gefunden. E. wurde darauf auf angeschnauzt worden. Die Artikel hatten in der ganzen Provinz das Charlottenburger Polizeipräsidium geführt, und hier sind ihm Bremen , 12. Dezember. ( Privattelegramm.) Bei der heutigen Aufsehen erregt; die Redaktion erhielt eine Reihe zustimmender Bu zwei Briefe, darunter einer an den Genossen Braun in Königsberg . Senatswahl demonstrierte die Linke der Bürgerschaft wirkungsvoll schriften, von denen sie mehrere veröffentlichte, im Annoncenteil des vorgehalten worden, die er geschrieben haben sollte und die als Beweis gegen das ungeheuerlich rückständige Wahlgefeß. Im ersten Wahl­Blattes war von Landwehrleuten eine Danksagung an den Verfasser dafür dienen sollten, daß er verbotene Beziehungen zu Rußland wählt. Als der Präsident das Resultat mitteilte, daß im Wahl­gang wurden die drei Kandidaten und Wahlmänner der Linken ges des Artikels gerichtet worden. General v. Massow hatte eine unterhalten. Thatsächlich hat E. die Briefe nicht geschrieben. männer- Konklave der Senat diese Kandidaten abgelehnt habe, ver Anzahl von Berichtigungen an die Schleswig- Holsteinische Volks- Trotzdem stand sein Name darunter. Es handelt sich also um ließen 73 Vertreter den Saal. Die Minorität von 65 Vertretern zeitung" gefandt, die vom Verfasser des Artikels prompt und schlagend eine gemeine Fälschung. Als E. unter Bezugnahme auf nahm dann die Wahl der senatsgenehmen Kandidaten vor. Gewählt widerlegt werden konnten. Darauf hatte der General Strafantrag feine Erinnerungen unter dem Socialistengesetz dem Verdacht Aus- wurden schließlich Richter Lürmann mit 49 Stimmen, während die gestellt, sowohl wegen der Artikel als auch wegen des Zusages zu druck gab, daß irgend ein Beamter die Briefe geschrieben haben Bürgerschaft 150 Mitglieder zählt. einer Berichtigung, in dem diese als unzutreffend" be- tönne, drohte ihm der Polizei- Inspektor mit Verhaftung. E. mußte zeichnet worden war. Unzutreffend" sollte den Vorwurf nun in Gegenwart des Beamten beide Briefe abschreiben; die Ab­der bewußten unwahrheit involvieren 1 Genosse Lütjens schrift wurde mit dem Driginal sowie mit zwei andren Briefen des als Verantwortlicher für die Artikel und Genosse Adler als E. an seine Frau verglichen. Aber der herbeigeholte Schreib­Verantwortlicher für die Berichtigungsnummer traten heute mit zehn sachverständige kam zu dem Ergebnis, daß E. die Briefe nicht ge­Zeugen den Wahrheitsbeweis für die Schilderungen an. Die Zeugen schrieben habe. E. wurde darauf entlassen. befundeten fast ausnahmslos, daß die Strapazen bei den lebungen Damit war die Sache jedoch nicht zu Ende. Ueber E. wurde, ganz außerordentliche gewesen. Morgens um 4 Uhr sei ausgerückt ohne daß ihm auch nur das geringste mitgeteilt wurde, die Briefsperre worden und in der Regel erst nach Mittag sei man zurückgekehrt. Nach verhängt. Ein am 3. Dezember an ihn gerichteter Brief, eine den anstrengenden Märschen sei noch Parademarsch gemacht worden. Geburtstagsgratulation, wurde ihm nicht ausgehändigt, sondern Infolge der großen Hige seien die Leute massenhaft schlapp geworden, wanderte an den Untersuchungsrichter in Königsberg . Von diesem die Lazarette seien überfüllt gewesen, so daß sich schließlich niemand mehr erhielt E. den Brief mit dem Vermerk übersandt: Auszuhändigen. getraut habe, fich frank zu melden. Einige Zeugen wissen auch ausdrücklich Königsberg , den 5. 12. 03. Untersuchungsrichter beim kgl. Land­die Unzugänglichkeit und Schroffheit der Aerzte zu bezeugen. So gericht." Erst durch diese Aushändigung erhielt E. Kenntnis der wurde ein Landwehrmann, der an Gelenkrheumatismus litt und der gegen ihn auf Grund gefälschter Briefe verhängten Briefsperre. sich krank melden wollte, vom untersuchenden Arzt angefahren:

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Dresden , 12. Dezember. Die Konservativen beantragen in der zweiten Kammer jezt die Aufhebung der viel angegriffenen steuer­gesetzlichen Bestimmung, welche das landwirtschaftliche Betriebskapital steuerfrei läßt im Gegensatz zum industriellen Betriebskapital. Die Regierung fordert vom Landtag 10 000 M. für ein Gen­darmerie- Aufgebot in Crimmitschau !

Husland. Ostasien .

Das jajanische Abgeordnetenhaus ist, wie nach seiner Beants wortung der Thronrede erwartet wurde, aufgelöst worden.

Aus Tokio wird telegraphiert, die Neuwahlen würden nicht vor drei Monaten erwartet, so daß die Regierung zur Führung der Verhandlungen mit Rußland freie Hand behielte. Daily Mail" will aus Paris erfahren haben, die russische Antwort an Japan sei schon abgesandt. Man glaube, sie werde den Konflikt zum Teil beseitigen. Rußland stimme der

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beförderung von Port Arthur nach Wladivostok zu erleichtern. In betreff Süd- Koreas gebe es den japanischen Ansprüchen that sächlich nach. Die schwierige Frage der Mandschurei verbleibe

,, Raus! Kommen Sie wieder, wenn ich bei guter Laune bin!" Ein Die Arbeitsdauer der Eisenbahnbeamten kennzeichnet folgender Neutralisation von Nord- Korea zu, hauptsächlich um die Truppen­andrer Zeuge bekundete, der Hauptmann hätte ihnen eine Rede Fall, der kürzlich den 1. Straffenat des Reichsgerichts beschäftigte. gehalten, daß sie sich vor dem Schlappwerden hüten sollten. Bom Landgerichte Kolmar i. E. ist am 9. April der Lokomotivführer Währenddem fiel ein Mann um. Darauf rief der Haupt- Grhard Schade wegen Gefährdung eines Eisenbahn­mann wörtlich:" Tragen Sie ihn raus, machen Sie ihm den transportes zu einer Geldstrafe von 100 m. ver­Kragen auf und lassen Sie ihn liegen. Wenn er verreckt, wird er rteilt worden. Er hat als Zugführer geschlafen, weil er voll­ständig übermüdet war. morgen begraben."

Er fuhr deshalb mit dem von ihm geführten Güterzuge an dem Das Gericht erkannte an, daß die Strapazen bei den lebingen Haltefignale vorbei und stieß auf einen andren Güterzug auf, wobei große gewesen; aber das liege in der Natur der Sache. ein Materialschaden von 40 000 m. entstand. Lokomotiv­Die Ausdrücke unerhört und unmenschlich seien jedenfalls beleidigend führer dürfen täglich bis zu 16 Stunden beschäftigt werden, wenn ihnen

Gegenstand fernerer Verhandlung.

Dänemark .

Arbeitslosen Kassen und Achtstundentag. Das Folfething be= faßie sich in seiner Sizung am Mittwoch zunächst mit einem Gesez­entwurf zur Errichtung von Arbeitslosen Kassen mit Staatsunterstützung, der bereits in diesem Früjahr von