Arbeiter Deutschlands ! Gedenkt der waderen Crimmitschauer ! Der heutige goldene Sonntag" werde auch ein solcher für die Crimmitschauer .
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Gerichts- Zeitung.
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Verfammlungen.
Zum Klaffenkampf in Crimmitschau . nehmen außer den von uns schon gemeldeten noch eine Anzahl andrer Stellung. Die Versammlung in Pankom zeigte leider nicht das ges wohnte Bild der Ueberfüllung. Immerhin hatten sich in dem größten Pankower Saal( Ebersbach) eine stattliche Zahl von Genofsinnen und Genossen eingefunden, die den beredten Worten des Genossen Reichstags- Abgeordneten Goldstein lauschten. Er, der in Crimmitschau fast täglich weilte und am Versammlungstage direkt von da nach Pankow gereist war, entwarf in feinem anderthalbstündigen Vortrage ein lebenswahres Bild über die Vorgänge in Crimmitschau unter brausendem Beifall der Versammlung. Die vorgeschlagene Resolution wurde einstimmig angenommen. Zum Schluß machte der Vorfißende bekannt, daß am zweiten Weihnachtsfeiertage, mittags 12 Uhr, in dem Versammlungslokal eine Matinee stattfinde, deren Gesamtüberschuß den Crimmitschauern überwiesen werde.
Die Lohnbewegung der Berliner Droschkenkutscher. In einer öffentlichen Versammlung der Droschkentutscher wurde über die Verhandlungen der Kutscher mit dem Vorstande der Personen Lohn- schriften- Materials. Tr. Heilborn war durch die Freiin Karoline fuhrwerts Junung Bericht erstattet. Der Vertrauensmann Be der teilte mit, daß nach dreistündigen Verhandlungen schließlich feitens des Innungsvorstandes erklärt worden sei, er wolle sein Möglichstes thun, daß die Mitglieder der Innung in der Anfang Januar nächsten Jahres stattfindenden Sitzung ihre Zustimmung zu seinem Vorschlage geben, den Kutschern in der Folge 1,50 M. Grundlohn und 25 Proz. der Einnahme zu zahlen und bei 10 M. und darüber 30 Broz. Die weitere Forderung: Verschließbare Räume für Kleider", hatte die Jnnung bereits zugestanden und soll bis zum 1. April durchgeführt werden. In der Diskussion sprachen sich alle Redner gegen die Verzögerung, die eine Verschleppung bedeute, aus und verlangten ein sofortiges Vorgehen noch vor Weihnachten . Die auf Vorschlag der Kommission borgenommene geheime Abstimmung durch Stimmzettel ergab, daß die überwältigende Majorität an den bereits gestellten Forderungen, 1,50 M. Grundlohn und 30 Broz. der Einnahm, festhält. Diese Forderungen sollten Sonnabend früh auf allen Fuhrhöfen gestellt und der Agitationsfommission die ablehnenden Höfe fofort gemeldet werden, Montag, den 21. d. M., dann in den partiellen Streit eingetreten werden mit der Maßgabe, daß es der Kommission vorbehalten bleibt, die Fuhrhöfe zu bestimmen, auf welchen die Arbeit niedergelegt werden soll. Jeder Kutscher hat von Montag ab 10 Pf. pro Tag in die Streittasse zu zahlen. Wo noch eine vierzehntägige Kündigungsfrist besteht, solle diese innegehalten und event. zuvor gekündigt werden; auch soll alles strengstens vermieden werden, was der Polizei Anlaß zum Eingreifen geben lönnte. Aus dem Streitbureau wird berichtet, daß bisher sechs Fuhrherren die Forderungen bewilligt, 16 dieselben abgelehnt, verschiedene 40 Prozent der Einnahme bewilligen, aber den Grundlohn von 1,50 M. fortfallen lassen wollen. Eine größere Anzahl von Fuhrherren hat bis Sonntag Bedenkzeit verlangt. Voraussichtlich, so wird weiter mitgeteilt, wird Montag auf vier bis sechs Fuhrhöfen, je nach Zahl der daselbst beschäftigten Kutscher , der Streit seinen Anfang nehmen.
ob Ansprachen bei der Feier gehalten und welchen Charakter dieselben; die Verbote nicht aufrecht erhalten werden, denn feineswegs sei eine tragen würden. Legien bemerkte, daß man auf Ansprachen in Störung der öffentlichen Ordnung zu befürchten gewesen. Der An teinem Falle verzichten werde, und daß dabei natürlich auch die walt ging dann auf die unsern Lesern sattsam bekannten Polizeis Aussperrung, die ja die Veranlassung zu der geplanten WeihnachtsEine litterarische Streitfrage hatte gestern eine größere Anzahl praktiken den Streitposten gegenüber näher ein und betonte, daß die feier gegeben habe, auch besprochen werden müsse. Das schien dem hervorragender Schriftsteller nach Moabit geführt. Es handelte sich dem Gericht vorliegenden Polizei- Akten gar nichts bewiesen, wenn Bürgermeister zwar bedenklich, jedoch sagte er nicht, daß deswegen um eine vor der achten Strafkammer des Landgerichts I verhandelte fie auch aus diesem Streit bei Mehlich 158 Strafanzeigen, meist die Weihnachtsfeier verboten werden würde. Genosse Legien Anklage wegen Nach drucks, die fich gegen den Schriftsteller gegen Streitposten, aufführten. In der großen Mehrzahl der Fälle machte den Bürgermeister auch darauf aufmerksam, daß es doch feine Dr. Bruno Wille zu Friedrichshagen und den Verleger Eugen feien Freisprechungen erfolgt, und erst neulich habe das angenehme Situation für Crimmitschau wäre, wenn die Aus- Diederichs in Leipzig richtete. Den Vorsitz führte Landgerichts- Schöffengericht in einer Sigung 27 Mehlichsche Streif gesperrten bei einem Verbot ihrer Weihnachtsfeier aus der Stadt rat Casper , die Angeklagten wurden von Justizrat Löwenposten freigesprochen. Jene Wegweisungen von Streits über die Grenze wandern, um ihr Weihnachten im Auslande" feld und Rechtsanwalt Dr. Löwenste in verteidigt, die Anklage posten feien fast immer ohne wirkliche Gefahr auf generelle Anzu begehen. Der Bürgermeister gab zu, daß ihm selbst diese vertrat Staatsanwaltschaftsrat Ellendt. Unter den vorgeladenen Sach- weisungen erfolgt. Eventualität unangenehm wäre, und so trennte sich Genosse Legien verständigen befanden sich Ernst v. Wildenbruch, Otto pon Das Ober- Vertvaltungsgericht fette die Versammlungsverbote bon ihm in der sicheren Erwartung, daß die Behörde der Weihnachts- eigner, Prof. Dr. Erich Schmidt, Wolfgang Kirch außer Kraft. Die Befugnisse aus§ 10 II 17 Landrechts würden feier der Ausgesperrten teine Hindernisse bereiten werde. bach, Wilh. Bölsche, Dr. Osterrieth, Dr. Berthold. begrenzt durch das Vereinsgefez. Und danach sei die Polizei Inzwischen haben die Thatsachen gezeigt, daß sich diese Er- Als Vertreter der Verlags- Interessenten war Rechtsanwalt Dr. nicht befugt, Versammlungen in geschlossenen Räumen wartung nicht erfüllt hat. Amtshauptmann und Stadtrat haben die Becherer zur Stelle. Vor Eintritt in die Verhandlung erhob wegen der Befürchtung zu verbieten, daß die Teilnehmer würden Weihnachtsfeier berboten. Rechtsanwalt Dr. Löwenstein den Einwand der Unzuständigkeit Ausschreitungen begehen. Der Polizeipräsident habe hier in das Es giebt also in Crimmitschau einen Willen, der stärker ist wie des Gerichts, da beide Angeklagte ihren Wohnsis in Berlin nicht Versammlungsrecht eingegriffen, das Verbot müsse deshalb der Wille des Bürgermeisters, nämlich der Wille der im Stadtrat haben. Das Gericht wies diesen Einwand als unbegründet zurück, aufgehoben werden. einflußreichen Fabrikanten. da das Buch allen Berliner Sortimentern zugegangen, hier in Berlin An fich ist es ja eine Genugthuung für die drangfalierten ArDie Weihnachtsfeier wird aber trotzdem abgehalten. der Hauptabsatz ermöglicht und deshalb das Berliner Gericht zuständig beiter, daß das Ober- Verwaltungsgericht das Verfahren der Polizei sei. In der Sache selbst handelte es sich um folgendes: Im Jahre als ein gesezwidriges kennzeichnet. Aber was ist damit gewonnen? Wie neulich bei Abhaltung der Versammlungen, so werden die 1801 ist der Schriftsteller Novalis ( Frhr. Friedrich v. Harden- Das Versammlungsrecht für den in Betracht kommenden Fall ist den Ausgesperrten am Heiligabend mit Weib und Kind über die sächsische berg) verstorben. Er hinterließ einen umfangreichen litterarischen Arbeitern nun einmal genommen worden und das Unrecht, das die Grenze ins Altenburgische wandern, um in einem andern deutschen Nachlaß, der sich im Besize der v. Hardenbergschen Familie befindet Polizei ihnen mit dem ungefeßlichen Verbot zugefügt hat, kann auch Vaterlande ihr Weihnachtsfest zu feiern, dessen Abhaltung in der und erst allmählich der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. durch zehn der Polizei ungünstige Gerichtsentscheidungen nicht wieder Heimatstadt ihnen unmöglich gemacht worden ist. So erschienen 1805 und 1837 hier Ausgaben der Novalisschen Werke, gut gemacht werden. Und wie die Polizei die Autorität der Gerichte die von Tieck , Schlegel und v. Bülow herausgegeben waren. 1873 achtet, zeigt jeder Streif, in welchem die Sicherheitsorgane" den erschien bei Perthes in Gotha eine von einem Mitgliede der Familie gerichtlichen Entscheidungen zum Trotz es den Ausständigen unherausgegebene Nachlese. Im Jahre 1898 waren von Karl Meißner möglich machen, ihre gesetzlichen Rechte, ihre socialen Pflichten aus herausgegebene Novalis - Bände im Verlage des Angeklagten zuüben. Wir leben eben noch im Polizeiftaat. Diederichs erschienen und diese Ausgabe war von Dr. Bruno Bille eingeleitet worden. Im Jahre 1901 erschien nun bei Reimes in Berlin eine vom Schriftsteller Dr. Ernst Heilborn herausgegebene tritische Neuausgabe der Novalisschen Werke auf Grund des Handb. Hardenberg dasselbe zugänglich gemacht worden und er hatte aus einen sehr umfangreichen Handschriften- Material nach langen Studien aus dem philosophischen Nachlaß dasjenige ausgewählt und chronologisch und logisch zusammengestellt, was aus dem Chaos von Ideen und einem Chaos von Gedanken in der von Dr. Heilborn gegebenen Anordnung als ein Bild von der philosophischen Denkweise Novalis sich präsentieren kann. Insbesondere hat er in einem Aus philosophischen Studienheften" betitelten Stapitel in selbständiger Anordnung die vorgefundenen Aphorismen in acht Abteilungen zu einem Ganzen zusammengefügt. Da diese Heilbornsche Ausgabe berschiedenes neues enthielt, was in der 1898 von Diederich herausgegebenen„ Novalis sämtliche Werke" naturgemäß nicht enthalten sein konnte, so gab Dr. Wille im Diederichschen Verlage einen„ Ergänzungsband auf Grund des litterarischen Nachlasses, herausgegeben von Bruno Wille ". In dem Vorwort wurde darauf hingewiesen, daß diesem Ergänzungsbande lediglich die Arbeit Heilborns zu Grunde gelegt worden sei. Dr. Wille habe versucht, auch ihm die Handschriften zugänglich zu machen; er habe jedoch von der v. Hardenbergschen Familie den Rat erhalten, einfach die von Heilborn veranstaltete kritische Neuausgabe zu benußen, da darin alles mitgeteilt sei, was der Veröffentlichung würdig sein könne. Dr. Wille hat darauf in sein kritisches Werk die 62 Seiten umfassende Abteilung Aus philosophischen Studienheften" übernommen. Darin erblickte Dr. Heilborn einen strafbaren Nachdruck. Auch der litterarische Sachverständigen- Verein hatte sich dahin entschieden, daß ein beiden An geklagten zur Last zu legender vorfäßlicher Nachdruck vorliege, da das Heilbornsche Werk ein auf eigner arbeitsreicher Methode beruhendes neues Werk sei, das der eignen philologisch- kritischen Thätigkeit des Dr. Heilborn in Anordnung, Auswahl, Form und Gestaltung seine Entstehung verdanke. Die Angeklagten bestritten, sich strafbar gemacht zu haben. Von den Sachverständigen er flärten sich Prof. Dr. Erich Schmidt und Geh. Rat WildenDie Arbeiter- Baugenossenschaft, Baradies" hielt am 13. d. Mts. bruch dahin, daß Dr. Heilborn in seinem Wert eine urheberische in Voigts Ritterfälen, Ritterstr. 75, eine gut besuchte außerordentThätigkeit entwickelt und einen selbständigen litterarischen Körper ge- liche Generalversammlung ab, in welcher als erster Punkt der Tagesschaffen habe, der schußberechtigt sei. Ernst v. Wildenbruch führte ordnung die vom Vorstande vorgeschlagenen Aenderungen des als Analogie das Beispiel an, daß eine Menge bunt durcheinander Statuts und zweitens der Kaufvertrag zur Beratung und Beschlußfassung vorlagen. Sämtliche Herderungen des Statuts wurden liegender Perlen und Pretiofen zu einem Juwelier hingegeben wird, mit einem Zusabantrage Bracht u. Gen. zum§ 23 einstimmig anDiesen Gutachten der daraus ein einheitliches Ganzes gestaltet. traten die Sachverständigen Dr. O sterrieth, Prof. Dr. Kirch genommen. Ebenso fand der vorliegende Kaufvertrag, welcher vers bach und Otto v. Leitner, die bei den Vorarbeiten zum Bu- esen und erläutert wurde, die einmütige Zustimmung der Vers standekommen des Urhebergeseges mitgewirkt haben, entschieden ent- sammlung. Sodann wurde bekannt gegeben, daß alles weitere, die gegen. Sie waren darin einig, daß es sich bei dem Heilbornschen Guthabenbücher betreffende, den Mitgliedern zu Anfang des neuen Sparkasse, Darlehnsaufnahme, Ausgabe der neuen Statuten und Werk um eine wissenschaftliche, geistige, tüchtige Arbeit eines Text: Jahres in den Zahlstellen und im Vorwärts" bekannt gemacht wird. tritikers aber nicht um eine Selbstschöpfung handle. Staatsanwalt GIlendt hielt das Gutachten der litterarischen Sachverständigen- Die Versammlung war von ca. 300 Genossen besucht. Kammer sowohl in objektiver als subjektiver Beziehung für maßgebend Auch die Spandauer Parteigenossen beschäftigten sich am in zwei Voltsversammlungen mit Lohnbewegung der schwedischen Staatsbahn- Angestellten, 40 De- und beantragt, indem er den Angeklagten zubilligte, daß fie fich in Freitagabend der Crimmitschauer Weber und der legierte der organisierten Angestellten der schwedischen Staats- Eisen- einem strafrechtlichen Irrtum über den Begriff des der Aussperrung ganz Deutschlands ! Das Referat hielten die bahnen waren dieser Tage in Stockholm , um dem Civilminister eine Wertes" befänden, je 100 Mark Geldstrafe eventuell Töpfer Genossen Drunsel und Arth . Schmidt vom Töpferverband, welche Petition für Erhöhung der Löhne der Bahnwärter, Wagenschmierer, ie 10 Tage Haft. Der Gerichtshof tam zu einem freisprechenden Urteil ein anschauliches Bild von der Vorgeschichte dieser beiden modernen Lokomotiv und Wagenpuzer, Kohlen- und Pumpenwärter, Stations Teute sowie Comptoirwärter zu überreichen. Der Civilminister war beider Angeklagten, weil diese sich, ob ein objektiver Nachdruck vor- Stlaffentämpfe gaben. Ihre Ausführungen sowie ihr Appell an das leider erkrankt und konnte deshalb nur eine Kommission der liege oder nicht, was jedenfalls zweifelhaft fei, im guten Glauben Solidaritätsgefühl der Spandauer Arbeiter riefen den lebhaftesten Beifall der Versammelten hervor. Delegierten in seinem Haufe empfangen. Diese Kommission wurde befunden hätten. Die Berliner Resolution fand einstimmige und begeisterte Ansehr wohlwollend aufgenommen. Der Minister erkannte an, daß Eine korrigierte Polizeithat. Gründlich mit ihren vereinsrecht- nahme. Der Erlös der Tellersammlung soll den Webern und das Verlangen der Angestellten sehr beherzigenswert sei, und verzu gleichen Teilen überwiesen werden. Ebenso sprach die Sache in die Hand zu nehmen. Er sprach seine Ber - lichen Kenntnissen hineingefallen sind der Berliner Polizeipräsident Töpfern und der Oberpräsident der Provinz Brandenburg . wunderung darüber aus, daß nicht auch die Comptoirgehilfen, Streits bei der Firma Mehlich in der Sophienstraße zu Berlin hielt eßnow und von Köpenid vorbereiteten Feiern beiden Teilen Zur Zeit des ist der Ertrag der zum dritten Weihnachtsfeiertag in den Lokalen von bie, wie er meinte, auch sehr schlecht gestellt feien, der Metallarbeiter- Verband öfter während des Vormittags oder Nach gleichmäßig zugedacht. Gelder für die Ausgesperrten sind bei an der Petition teilnahmen. Da den Delegierten gesagt wurde, daß auch der Generaldirektor sie zu sprechen wünschte, wandten sie sich mittags im Leydeckerschen Lokal in der Sophienstraße Versammlungen I b. Neue, Jagow str. 9, abzuliefern. auch dorthin. Hier wurden fie sämtlich vorgelassen. Auch der General- ab. Mitte Juni wurden nun einige, ebenfalls wieder vom Bevolldirektor zeigte fich sehr entgegenkommend, wenn auch nur in Worten. mächtigten bes Deutschen Metallarbeiter Verbandes nach jenem
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Achtung, Tapezierer! In einer am Mittwoch, den 16. d. M., stattgefundenen Mitgliederversammlung wurde u. a. wieder auf den Beschluß der großen öffentlichen Versammlung im vorigen Jahre hingewiesen, nach welchem Entlassungen so wenig wie möglich vor genommen werden sollen, und die Kollegen lieber umschichtig oder mit verkürzter Arbeitszeit arbeiten möchten, damit nicht zu viel Stollegen arbeitslos auf dem Pflaster liegen.
Achtung, Rabitputer, Spanner, Cementierer! Die Sperre über die Firma Beermann, Südende, ist aufgehoben, nachdem die vertraglich festgesetzten Stundenlöhne sowie Lohnarbeit von derfelben schriftlich anerkannt wurden. Die Sperre endigte also mit einem bollständigen Siege der Kollegen. Der Vorstand.
Husland.
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Der Verband deutscher Gastwirtsgehilfen( Orisverwaltung Berlin) hielt am Freitag, den 18. d. M., bei Hempel, Rosenthalerftraße, feine Mitgliederversammlung ab. Nach einem mit großem Beifall aufgenommenen Vortrag des Kollegen Boefch über„ Die weibliche Bedienung im Gastwirtsgewerbe" be= schäftigte sich die Versammlung mit den ausgesperrten Arbeitern in Crimmitschau . Ein Antrag, den Ausgesperrten 300 M. aus der Staffe der Ortsverwaltung des Verbandes deutscher Gastwirtsgehilfen zu bewilligen und von den Mitgliedern einen Lokalzuschlag von 10 Pf. pro Woche zu erheben, wurde bis zur nächsten Generalversammlung zurückgestellt, dagegen einem Antrage des Vorstandes, nachdem die Hauptverwaltung bereits drei Naten abgesandt, den Kämpfenden in Crimmitschau als 1. Rate 50 M. aus der Kasse der Ortsverwaltung zu bewilligen, stattgegeben.
Deputiertenkammer.
Er fagte ihnen unter anderm, daß fie fich nicht, wie sie be- Berjanumlungen des Berbandes verboten. Der Bolizeipräfibent Letzte Nachrichten und Depefchen. absichtigten, an den König zu wenden brauchten; es genüge, wenn sie berief sich auf§ 10 II 17 des Allgemeinen Landrechts, wonach die ihre Angelegenheiten der Eisenbahnverwaltung unterbreiteten. Wie man sieht, berhalten sich die höchsten Beamten in Schweden doch etwas Bolizei berufen ist, einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorzubeugen. Auf die Beschwerde des Verbands- Rom, 19. Dezember. Nach der Debatte erklärt Handelsminister anders den Angestellten der Staatsbahn gegenüber, als das in bevollmächtigten Abolf Cohen billigte der Oberpräsident das Rava, die Regierung beabsichtige nicht eine Politik der Repressalien Preußen der Fall ist. Verbot, indem er geltend machte: Allerdings könnte fich die zu treiben. Hierauf wird der Gesezentwurf, wodurch der Regierung Aus Finnland . Bei dem Schneiderstreit in Abo, der Polizei nicht auf 10 II 17 des Allgemeinen Landrechts die Ermächtigung gegeben wird, ein provisorisches Handelsabkomment noch immer nicht beendet ist, zeigt es sich recht deutlich, wie es mit stüßen, wenn es sich darum handelte, solchen Störungen der mit Destreich- Ungarn zu treffen, angenommen. Ruhe bem Patriotismus finnischer Arbeitgeber bestellt ist. Jegt, wo die öffentlichen Die Annahme des Gesezentwurfs betreffend Ermächtigung zum Ordnung vorzubeugen, welche aus wirklich ihr Vaterland liebenden Finnen alles aufbieten, um der den Grörterungen und Beratungen einer Versammlung entstehen Abschluß eines Handelsprovisoriums mit Destreich Ungarn erfolgte Berruffung entgegenzuwirken, zieht ein Teil der Schneidermeister könnten. Wohl aber sei die Polizei auf Grund der landrechtlichen in geheimer Abstimmung mit 184 gegen 30 Stimmen. Nachdem fortdauernd russische Streitbrecher aus St. Petersburg Bestimmungen berechtigt und verpflichtet, gegen eine Versammlung noch Cavagnari und Bianchini Wünsche für die Wiederherstellung heran, was nicht allein in der Arbeiterpresse, sondern auch einzuschreiten, wenn durch sie, abgesehen von einem Mißbrauch Banardellis ausgesprochen haben, vertagt sich das Haus bis zum in der bürgerlichen finnischen Presse scharf verurteilt wird. des Versammlungsrechts, andre dem Schuße der Polizei an 28. Januar. Die auf schwedischem Boden erscheinende finnische Zeitung vertraute Intereffen gefährdet würden. Vorliegend feten aber ria ord" Herberfeier in Rußland ! erklärt: eine Handlungsweise wie diese bei der Wahl der Tagesstunden, wo die Versammlung um so mehr, stattfinden sollte, tönne nicht scharf genug berurteilt werden, zu befürchten gewesen, an daß die Mitau , 19. Dezember .( W. T. B.) Aus Anlaß des hunderttvenn man bedenke, die Arbeiter nicht daß nun nicht ohne den Versammlungen beteiligten ausständigen Arbeiter der Fabrit jährigen Todestages Herders fanden in allen wissenschaftlichen Ges Grund zu der Auffassung tommen fönnten, die Vaterlandsliebe sei von Mehlich mit den nichtausständigen Arbeitern diefes Betriebes fellſchaften und sonstigen Vereinigungen in Mitau und in Riga feierliche Die deutschen baltischen Blätter feiern etivas, worauf die höheren Klassen halten, so lange es ihnen Gewinn in der Sophienstraße, wo fowohl die Fabrit als auch das Ver- öffentlichen Sigungen statt. bringt, das sie aber verstecken, so bald es mit ihrem eignen Vorteil fammlungslokal liege, zusammenzutreffen und bei der herrschenden die Bedeutung Herders in zahlreichen Artikeln. Am Denkmal Herders in Streit fommt. Mit der Aussperrung von 500 Ar Erbitterung in Streit geraten und den Verkehr auf der Straßen mit in Niza waren gestern Kränze niedergelegt worden. beitern drohten die Unternehmer vom Wartau - Wert in ihnen behindern würden. Diese Befürchtung sei durchaus begründet, da Finnland , falls die Arbeiter nicht aus ihrer fürzlich gegründeten zahlreiche strafbare Handlungen, insbesondere Uebertretungen der Leipzig , 19. Dezember .( W. T. T.) Wie dem Leipziger Tageund dem Finnischen Arbeiterverband angeschlossenen Organisation Straßenpolizeiverordnung zur Anzeige gelangt seien. blatt" aus Crimmitschau gemeldet wird, brach gestern abend im austreten wollten. Die Arbeiter vom Walztverk und vom Cohen erhob Klage und sein Vertreter, Rechtsantvalt Saale des Deutschen Hauses, wo die inzwischen verbotenen WeihSägewerk find diesem Verlangen nachgekommen, bie von Dr. Roth, machte in der gestrigen Verhandlung vor dem erften der Werft wollen jedoch nicht von ihrer Organisation lassen. Sie Senat des Ober- Verwaltungsgerichts geltend, daß es sich hier doch nachtsfeierlichkeiten stattfinden sollten, das für die Gaben aufgebaute sollen nun am Montag sämtlich ausgesperrt werden. Qufvudstads- um einen Eingriff in das Bersammlungsrecht und um Verstöße Gerüst zusammen, wodurch die im Saale arbeitenden Personen, zum bladet", ein bürgerliches Tageblatt in Helsingfors , das sonst dem gegen Verfassung und Vereinsgefez handele. Das Vereinsgefes als Teil sehr schwer, verlegt wurden. Befreiungstampf der Arbeiter nicht sehr sympathisch gegenübersteht, Ausführungsgefeß der entsprechenden Verfassungsbestimmungen Petersburg , 19. Dezember .( W. T. B.) Die„ Russische erklärt: in diesem Fall müsse die Meinung des ganzen gebildeten fei ein Specialgefeß; neben den durch dies Gesetz den durch dies Gesetz ge- Telegraphen- Agentur" meldet: Staatssekretär Bitte hat im Laufe Finnlands auf seiten der nu beim Herannahen des Winters so rüd- gebenen polizeilichen Befugnissen stehe der Polizei fein Recht feiner Dienstbahn niemals und in keiner Zeitung Mitteilung über fichtlos ausgesperrten Arbeiter stehen. Der Streit auf dem zu, Versammlungen zweds präventiver Maßnahmen zu ver- politische Fragen gemacht. Wir wissen aus kompetenter Quelle, daß Dampfsägewer! in Borga, der 330 Mann umfaßte, ist durch hindern. Das Berbot sei schon deshalb unzulässig. Das Berbot sei schon deshalb unzulässig. Aber er weder der Zeitung Politiken" noch irgend einer andern eine Er einen Vergleich mit den Unternehmern beendet worden. selbst wenn das Gericht andrer Meinung sein würde, könnten flärung über die finnländische Frage gegeben hat.
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