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Beleidigung. Diese Bemerkung Inüpfte sich an einen Bassus der Berichtigung des Amtsvorstehers, in welchem gejagt wurde, der bei dem Krawall erschossene Arbeiter Trafalczyk sei ein gewaltthätiger Mensch gewesen, der die Hand gegen seine eignen Eltern erhoben habe und dem die Verwandten deshalb keine Thräne nachweinen. Der Amtsvorsteher hat diese Behauptung, vie er bekundet, auf Grund der ihm von seinen Beamten gemachten Mitteilungen auf gestellt. Er giebt zu, daß die Bemerkung unvorsichtig war und daß fie nicht in die Berichtigung hineingehörte. Die Verteidigung da gegen behauptet, daß jene Anschuldigung ganz unzutreffend und will fürlich sei, und beruft sich auf die Eltern des Totgeschossenen. Diese bekunden, daß ihr Sohn ein ordentlicher Mensch gewesen sei und nie die hand gegen seine Eltern erhoben habe. Bolizeibeamte hätten auch nicht in dieser Beziehung bei ihnen recherchiert..

Der beleidigte Arzt.

Vorgänge mit Absicht herbeigeführt. Strafantrag ist gestellt. Der Angeklagte war aus§ 186 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen.

1. Kaufleute, welche die Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienst ertvorben und die Lehrzeit beendet haben,

2. Abiturienten der höheren neunjährigen deutschen Lehre anstalten und solcher Lehranstalten, deren oberste Klasse der Ober­Prima der vorgenannten Anstalten entspricht,

3. Akademische und solche seminaristisch gebildete Lehrer und Lehrerinnen, welche die zweite Lehramtsprüfung bestanden haben, 4. Personen, welche diesen Bedingungen zwar nicht entsprechen, aber nach Ansicht des Aufnahme- Ausschusses eine genügende Vor bildung nachzuweisen vermögen.

Der zweite inkriminierte Artikel ist in Nr. 168 des Vorwärts" enthalten. Verantwortlich ist der Redakteur Kaliski. Hier ist an eine Berichtigung des Amtsvorstehers Schröter die Bemerkung sehr gemütstief!" hinzugesetzt. Es wird damit behauptet, der Amtsvorsteher hätte nicht gemütstief gehandelt. Das Gericht sieht hierin den Vorwurf der Gemütsroheit. Das Gericht verkennt nicht, daß es vielleicht beffer gewesen wäre, Die Verteidigung da beffer gewesen wäre, wenn der Amtsvorsteher Schröter die Be­richtigung mit diesem Zusah nicht abgeschickt hätte. Immerhin muß das Gericht annehmen, daß Schröter Erfundigungen durch seine Beamten eingezogen hat und daß er im guten Glauben gehandelt hat. Auch hier mußte die Verurteilung erfolgen. Der dritte Fall betrifft, den Artikel in Nummer 176 des Vor- Mechanischen Buntweberei in Göppingen , über dessen Flucht wir wärts". Verantwortlich ist der Redakteur Kalisti. Hier wird be- vorgestern berichteten, ist heute hier in Berlin verhaftet

facje. Liwowski ist von dem Arzt für transportfähig er­

Zum Krach der Mechanischen Buntweberei am Stadtbach in Der Direktor Bernhard Gutmann von der

Göppingen .

worden.

Dr. Nawrodi- Zabrze. Diesem wurde auf Grund eines im von Laurahütte nach Kattowis in empörender Weise bewirkt bezw. unternehmung, welche die Frants. 3tg." in Göppingen eingezogen hat, Der letzte Punkt der Anklage betrifft die Beleidigung des hauptet, daß der Amtsvorsteher Schröter den Transport des Liwowski Nach Informationen über die Ursache des Zusammenbruchs der übrigen als richtig unterstellten Gerichtsberichtes über die Unruhen geleitet hätte. Das ist die Behauptung einer ehrenrührigen That- foll Gutmann für die Buntiveberei größere Wechselverbindlichkeiten ein­in Zabrze vorgeworfen, daß er einen Verwundeten, der bei ihm klärt worden, und ärztlich behandelt wurde, der Polizei als Teilnehmer an den Unruhen kein Vorwurf gemacht werden, daß er keine besonderen Fuhrwerte Juli 1902 ergeben, das sich gerade zur Zeit der Inventuraufnahme es fann dem Amtsvorsteher Schröter gegangen sein, die in den Büchern der Gesellschaft nicht verbucht Demumziert habe. Der Vorwärts" hat auf Grund nachträglicher wurden. Unklarheiten hatten sich bereits bei dem Brandunglück int Recherchen das Unzutreffende dieses Vorwurfs festgestellt und gewählt hat, da der Arzt keine besonderen Vorschriften gemacht fich zu jeder Genugthuung und zur Aufnahme einer Be hatte, wenn auch zugegeben werden muß, daß der Transport nicht ereignete, so daß ein großer Teil der Geschäftsbücher mit vers brannte. Daraus ergaben sich verschiedene Differenzen mit Vers richtigung im weitesten Umfange bereit erklärt. Dr. Natrodi gerade ein sehr feiner gewesen ist. hat jedoch eine Zurücknahnie des Strafantrages abgelehnt. Auf die Die Aerzte haben übereinstimmend ausgesagt, daß hier ein sicherungsgesellschaften, indem diese erklärten, daß ihnen für Frage des Verteidigers, ob er den Strafantrag jezt noch zurüid ursächlicher Zusammenhang zwischen dem späteren Tode des Litowsti die verbrannten Vorräte eine wesentlich zu hohe Verlustziffer seitens der Buntweberei angegeben worden sei. Das Schiedsgericht ziehen wolle, bleibt der Zeuge einen Augenblick die Antwort nicht besteht. Für den Artikel in Nr. 192 des Bortvärts" ist der angeklagte aber haben sich die Versicherungs- Geseüschaften bisher geweigert, hat sich zu Gunsten der Buntweberei ausgesprochen; dessen ungeachtet schuldig, erklärt aber dann infolge einer Zwischenbemerkung des Staatsanwalts, daß er ihn aufrecht erhalte. Er versichert, daß er Redakteur Leid verantwortlich. Hier wird dem Arzt Dr. Natorodi den Betrag oder auch nur einen Teil auszuzahlen. Auch ein Ver­mit Polizisten kein Wort über seine Patienten gesprochen habe. Gin vorgeworfen, daß er feine Patienten denunziert habe. Das ist mal sei der Kriminalbeamte Niement nach der Sprechstunde zu ihm unwahr. Die Bestrafung aus§ 186 mußte erfolgen. Dem Angeklagten gleich ist nicht zu stande gekommen, obwohl sich in letzterer Richtung gekommen und habe erfahren wollen, wen er tags vorher verbunden wird der gute Glaube zugebilligt, da er den Vorwurf den Angaben des auch die Württembergische Vereinsbank bemühte, der die Gesel schaft ihren Entschädigungsanspruch an die Versicherungs- Gcjell­habe. Er habe sich aber nicht sprechen lassen. Wie er erst nachträglich Gerichtsberichts entnehmen konnte. erfahren, ist dann tags darauf ohne sein Wissen derselbe Kriminalbeamte Der Schutz des§ 193( Wahrnehmung berechtigter Interessen) schaften verpfändet hat. Das genannte Stuttgarter Snstitut war die in seine Sprechstunde gekommen, habe dort gewartet und auf diese Weise. Sir.-G.-B. konnte nirgends in Betracht kommen, da nach Ansicht des hauptsächlichste Kreditverbindung der Mechanischen Buntweberei; ohne daß er eine Ahnung davon gehabt, einen Mann festgestellt, der Gerichts in keinem Falle Sachen in Betracht kommen, welche die außer dem erwähnten Versicherungsanspruch hat lettere an die bei ihm verbunden wurde. Dr. Albert Moll habe ihm( dem Zeugen) Redakteure direkt betrafen. Württembergische Vereinsbank auch noch mehrere andre Forderungen den Artikel des Vorwärts" aus Berlin zugeschickt und angefragt, Für den ersten Artikel, in dem der Polizei der Vorwurf der vie sich ein solches Verhalten mit der ärztlichen Ehre vertrüge. Provokation gemacht wird, wird der Angeklagte Leid zu 5 Monaten kredit von rund 350 000 M2. eingeräumt hatte. Dafür hat die Bank Beteiligt ist ferner die Pfälzische Bank, die der Gesellschaft einen Außerdem sei ihm eine anonyme Postkarte beleidigenden Inhalts Gefängnis verurteilt mit Rücksicht auf seine Vorstrafen und die Sicherheit nur durch die persönliche Bürgschaft der beiden Brüder Ihr zweiten Fall( Nr. 168 Gin oberschlesischer Kratwall") Gutmann in Händen. Wie weit die Forderungen gefährdet find, nimmt das Gericht an, daß der Fall am mildesten liegt, weil das wird von dem Status abhängen, über den sich anscheinend noch Gericht es nicht recht billigen kann, daß der Amtsvorsteher sich besonders kompliziert, daß neben fein Bild getvinnen läßt. Die Angelegenheit erscheint dadurch in einer Berichtigung über Sen toten Trafalczyk abfällig aussprach.. Gutmann und der Mechanischen Bunttveberei an Stadtbach der Bantfirma Leopold Der Angeklagte Kaliski wird zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt. Im dritten Fall( Nr. 176 Jnt Beuthener Gefängnis gestorben") Brüdern Gutmann gemeinschaftlich gehört. Von diesem Etablissement, auch das Cementiverk Rechtenstein in Betracht kommt, das den beiden wird der Angeklagte Kalisti angesichts der Schwere der Beleidigung das vor furzem zu 1150 000 W. einer Gruppe von Cement­au vier Monaten Gefängnis verurteilt.

zugeschickt wordeir.

Der Kriminalbeamte Riemcht bestätigt, daß er die Persönlichkeit eines Verwundeten in der geschilderten Weise in dem Sprechzinuner des Dr. N. festgestellt habe, ohne daß der letztere das geringste wußte oder irgendwie daran beteiligt war.

Die Beweisaufnahme wird hierauf geschlossen.

Das Plaidoyer des Staatsanwalts.

Schwere der Beleidigung.

cediert.

Der Vorwärts" deutet in seinem Bericht über die Krawalle in Laurahütte schon durch das Ausrufungszeichen hinter dem Wort Schließlich wird der Angeklagte Leid wegen der in Nr. 192 Industriellen angestellt wurde, ist die erste Hypothet 300 000 M. imz schonend" an, daß die Polizei nicht in schonender, sondern in pro-( Eine Wahlschlacht") enthaltenen Beleidigung des Arztes Dr. Nawrodi Besiz der Königl. württembergischen Hofbant, die zweite Giit­tragung von ebenfalls 300 000 M. geschah zu Gunsten einer Berliner vozierender Weise vorgegangen ist, und er spricht dann weiter direkt zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. aus, daß die Polizei provokatorisch die Strawalle herbei- Bei Bemessung der Gesamtstrafe hat das Gericht straf- Privatbankfirma, während die erwähnten Cementindustriellen für geführt habe. Es wird also der Polizei der Vorwurf schärfend die Schwere der Beleidigungen erwogen, strafmildernd den von ihnen gewährten Vorschuß von 100 000 m. eine dritte gemacht, fie habe die blutigen Vorgänge böswillig provoziert. Hierin die Erregung in der Wahlzeit, in der sich die Angeklagten beypothek erhielten. liegt eine absichtliche Beleidigung. fanden. Das Gericht nimmt auch strafmildernd Der Aufsichtsrat der Mechanischen Buntweberei besteht aus an, daß Die Beweisaufnahme habe das Gegenteil ergeben. in dem Wahlkreis Kattotoitz vor dem 21. Juni 1903 von allen den Herren Kommerzienrat Paul Billing in Stuttgart , Erit als es die Aufrechthaltung der Ordnung gebot, zur Arretierung Seiten nicht ganz korrekt vorgegangen ist. Hierher gehört das Ver- Leopold J. Gutmann in Göppingen , Eugen Herzog( Pro­möge der Stein allerdings ins Rollen gekommen sein. Es handele getrieben haben und die Thatsache, daß die Versammlungen von Polen Direktor Chr. Lott von der Pfälzischen Bant in Worms ist vor eines der Tumultuanten zu schreiten, sei dies geschehen. Dadurch halten der Geistlichen, welche in den Kirchen politische Agitation turist der Bankfirma Moriz Herz) in Berlin und Rechtsanwalt Fr. Hauß­mann in Stuttgart . Der früher ebenfalls dem Aufsichtsrat angehörende sich um eine sehr schwere Beleidigung, für welche der Angeklagte und Socialdemokraten unzulässig beschränkt worden sind. Im Falle mehreren Monaten zurüdgetreten. Sommergienrat 3illing und Leid verantwortlich sei. Er beantrage gegen ihn für diesen Artikel Natrodi wirkt auch der gute Glaube des Angeklagten strafmildernd. Rechtsanwalt Fr. Hanßmann befinden sich schon seit mehreren Tagen in Göppingen , uni bei der Ordnung der Angelegenheit mit­zuwirken.

cine Gefängnisstrafe von drei Monaten.

Demnach wird

fechs Monaten Gefängnis,

In dem zweiten Artikel, für den Kalisti verantwortlich sei, der Angeklagte Leid zu einer Gesamtstrafe von werde dem Amtsvorsteher vorgeworfen, daß er durch den Transport den Tod eines Menschen herbeigeführt habe. Die Art des Transports werde eine empörende genannt. Dies habe sich nicht der Angeklagte Kaliski zu einer Gesamtstrafe von

bewahrheitet, denn vier Sachverständige hätten übereinstimmend

vier Monaten und einer Woche Gefängnis begutachtet, daß der Gefangene transportfähig war. Es handle sich verurteilt. Außerdem wurde auf Publikationsbefugnis und Ver­auch hier um eine schwere Beleidigung. Mit Rücksicht darauf, daß nichts geeignet sei, die Menge mehr zu erregen, als wenn behauptet nichtung der Platten erkannt. Gegen 9 Uhr wurde die Sigung ge­wird, daß der Transport den Tod eines Wienschen zur Folge gehabt fchlossen. hat, beantrage er gegen Kalisti eine Gefängnisstrafe bon vier Monaten.

Der dritte Fall sei milder zu beurteilen. Der Amtsvorsteher

fühle sich mit Recht durch die ironische und sarkastische Bemerkung

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Aus Induftrie und Bandel.

Breußens mehrfache Millionäre. Nach dem neuen Statistischen Jahrbuch für den preußischen Staat waren 1892 in Preußen 1659 Berionen mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 100 000 M. eingeschäst, im Jahre 1903 bereits 2653. In elf Jahren ist also ihre Zahi um 994 gestiegen. In Betracht kommen hierbei nur die physischen Personen, nicht auch die nichtphysischen Personen, wie Aftiengesellschaften uſtv. Von den 2653 Leuten, die für 1903 ein Jahreseinkommen von mehr als 100 000 m. bersteuerten, haben 58 einc Einnahme von mehr als einer Million jährlich. 1892 waren es nur 31.

In den Städten gab es 1892 nur drei reiche Leute mit mehr Sehr gemütstief" beleidigt, denn das bedeute dasselbe wie gemüts- Die Verhandlungen über die Gründung eines deutschen Stahl- als drei Millionen Jahreseinkommen, einer davon hatte drei bis roh". Er beantrage hierfür gegen Kalisti sechs Wochen Ge- werks- Verbandes haben, obgleich die Sigung bis in die späten bier" Millionen Mark Jahreseinkommen, die beiden andern fitns fängnis. Abendstunden ausgedehnt wurde, zu irgend einem nennens- bis zehn" Millionen Mark. Im Jahre 1903 wohnten in den Städten Am schwersten liege der vierte Fall. Dr. Nawrodi werde als vertent Resultat nicht geführt, da über die Beteiligungs­vier Personen mit mehr als drei Millionen Mark Einkommen, eine Denunziant hingestellt. Mit Recht habe sich Dr. Nawrocki ge- ziffern der oberschlesischen Werke feine Einigung erzielt verſteuertr drei bis vier Millionen Mark Einkommen, zwei je vier weigert, den Strafantrag zurüdzunehmen, denn denn der An- werden konnte. Um die Verhandlungen nicht einfach ab- bis fünf" Millionen Mark und einer 10 bis 14 Millionen" Mart. geklagte sei erst nach seiner Vernehmung vor den Unter- brechen zu müssen, wurde sowohl von der rheinisch- westfälischen Auf dem Lande gab es 1892 nur einen reichen Mann mit mehr juchungsrichter an ihn herangetreten. Der Vorwärts" habe als von der oberschlesischen Gruppe je eine Kommission als drei Millionen Mark Einkommen, er hatte bier bis fünf Millionent tein Recht, als Obercensor aufzutreten und andren Leuten Vor- eingesetzt, die auf grund der vorgebrachten Forderungen eine Ver­lesungen über Anstand zu halten. Für diese Beleidigung sei der ständigung anbahnen und dann in einigen Wochen eine neue Ver­Angeklagte Leid verantwortlich. Er beantrage hierfür eine Ge­fängnisstrafe von vier Monaten, insgesamt gegen Leid sechs, gegen Kalisti fünf Monate Gefängnis. Außerdem sei auf Publikations­befugnis für die Beleidigten zu erkennen.

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fammlung einberufen soll.

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1. jungen Kaufleuten, unter steter Berücksichtigung der praktischen Verhältnisse, eine vertiefte allgemeine und taufmännische Bildung zu vermitteln;

2. angehenden Handelsschullehrern und Handelsschullehrerinnen Gelegenheit zur Erlangung der erforderlichen theoretischen und praktischen Fachbildung zu geben;

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jährliche Einnahme. Im Jahre 1903 hingegen betrug die Zahl der Landbewohner, die mehr als drei Millionen Mark Jahreseinkommen versteuern, vier; einer von ihnen versteuerte drei bis vier Millionen Mark, ein anderer vier bis fünf Millionen und zwei je fünf bis Berliner Handelshochschule. Die von der Korporation zehn" Millionen Mark. Im ganzen also ist die Zahl der Personen der Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft auf mit einem Jahreseinkommen von mehr als drei gestellte Ordnung" für die geplante Handelshochschule hat die Millionen Mart von 1892 bis 1908 von vier auf acht ges Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Liebknecht ministerielle Genehmigung gefunden und sollen nun die Vorarbeiten stiegen. zur Verwirklichung des Projektes dermaßen beschleunigt werden, Mit einem Vermögen von mehr als z tve i Millionen Mart tvies darauf hin, daß die Artikel zur Zeit des Wahlkampfes er- daß die Handelshochschule noch im Herbst nächsten Jahres eröffnet waren 1895 im ganzen 1830 Personen eingeschäßt, im Jahre 1902 schienen seien. Man dürfe sie deshalb nicht vom Standpunkte des werden kann. 2344, also 514 mehr. Von diesen Millionären wohnten 1895 in den ruhigen, objektiven Beobachters aus beurteilen. Er fönne nicht ein­Als Zived der Handelshochschule wird in der Ordnung" an- Städten 1290, auf dem Lande 540. Ihre Zahl stieg bis 1902 in den sehen, warum der Ausdruck provozieren" einen beleidigenden gegeben, die für den kaufmännischen Beruf nötigen und nützlichen Städten auf 1687, also um 397, auf den Lande auf 657, also um 117. Charakter haben sollte. Man könne durch das bloße Erscheinen einer Wissenschaften durch Lehre und Forschung zu pflegen. Insbesondere Ein Vermögen von mehr als zehn Millionen Mark ver Berson provoziert werden. Von einem Socialdemokraten werde ist es ihre Aufgabe: steuerten zur Ergänzungssteuer im Jahre 1895 im ganzen 115 Leute, immer angenommen, daß er die ganze Tasche voll Dolus habe; davon 75 in Städten und 40 auf dem Lande. Im Jahre 1902 aber laffe ein Ausdruck verschiedene Auslegungen zu, so werde ihm betrug ihre Zahl 166, also 51 mehr als im Jahre 1895. Von diesen ficher die schwerste, niederträchtigste Auslegung zugeschoben. Es wohnten im Jahre 1902 in Städten 124 und auf dem Lande 42. sei durch die Beweisaufnahme doch zweifellos dargethan, daß Polizei und Kirche in dem Wahlkampfe in Oberschlesien zu Gunsten des Leute mit mehr als 50 Millionen Mark Vermögen gab es 1895 in Preußen vier, bis 1902 ist nur einer hinzugekommen. Ein Centrums aufgetreten feien. Dafür sprechen der Hirtenbrief des Vermögen von 100 bis 204 Millionen Mark versteuerten im Jahre Fürstbischofs Dr. Kopp, der Umstand, daß die Centrumspartei stefs Unterkommen zur Abhaltung von Wahlversammlungen erhielt und 1902 wie im Jahre 1895 je zwei Personen. ungehindert ihre Flugblätter verteilen durfte, während der Gegen­partei alle erdenklichen Schwierigkeiten gemacht wurden. Hierdurch fei das Volk in große Erregung gebracht worden und hierin liege die Provokation. Der Verteidiger führt sodann aus, daß der Ausdruck empörend" mit Bezug auf den Ge fangenen und Verwundeten- Transport durchaus am Blaze war. der Kaufmannschaft von Berlin zu. Dem Aeltestenkollegium dient Die Verwaltung der Handelshochschule steht den Aeltesten Auf Mistwagen gefahren zu werden, brauche fich als gutachtliches Drgan der Große Rat der Handelshochschule". Der­niemand gefallen lassen. Das fei eines Kulturstaates selbe besteht aus dem Präsidenten des Aeltestenkollegiums oder Am Sonntag, den 24. Januar 1904, erscheint die nächste Lokal unwürdig. Auch die Aeußerung des Amtsvorstehers Schröter dessen Stellvertreter als Vorsitzenden, zwei Vertretern der Staats­Lifte. betreffend den Verstorbenen sei gerecht beurteilt durch das Wort: regierung, von denen der eine vom Minister für Handel und Ge­Wir ersuchen daher die Mitglieder der Lokalkommission Sehr gemütstief!" In der leichtfertigsten Weise habe Schröter über werbe, der andre vom Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten bon obigen reisen, die Neu- Aufnahmen und die genauen das Grab eines soeben Verstorbenen hinaus diesen geschmäht. Man ernannt wird, dem Rektor der Handelshochschule, einem Vertreter Aenderungen bis spätestens Freitag, den 15. Januar 1904, einsenden müsse dieselbe Logit, die man gegen die Angeklagten anwenden wolle, der Universität Berlin, einem Vertreter der Technischen Hoch- zu wollen und zwar für: auch gegen den Amtsvorsteher Schröter anwenden. Schließlich schule Berlin in Charlottenburg , sechs Delegierten des Aeltesten­führte der Verteidiger noch eine Menge Umstände an, welche im follegiums, zwei Mitgliedern der Finanzkommission, drei im Letzten Falle Beleidigung des Dr. med. Nawrocki- dafür sprechen Hauptamt angestellten, vom Lehrerkollegium sollten, daß der Angeklagte Leid sich im guten Glauben befinden Docenten, einem Mitgliede des Magistrats Berlin , Lehrerkollegium zu wählenden mußte. Die Schläge, welche der Erste Staatsanwalt gegen die An- Mitgliede der Stadtverordneten - Versammlung Berlin , einem Mit­geklagten richte, treffen in erster Linie die Behörde zu Laurahütte. gliede der Handelskammer, dem Syndikus der Handelshochschule, Denn wenn ein Arzt pflichtwidrig handle, wenn er seine Patienten fünf sonstigen von den Aeltesten der Kaufmannschaft zu berufenden demtunziere, so sei es dreifach pflichtwidrig, wenn eine Behörde hervorragenden Persönlichkeiten, welche ihr Interesse an der Handels­einen Arzt dazu zu veranlassen suche. Hochschule bethätigt haben.

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Der Verteidiger meinte schließlich, daß nur in dem letzten Falle eine Verurteilung, in den drei ersten Fällen dagegen Freisprechung erfolgen müsse. Das Urteil

wurde um 9 Uhr abends verkündet.

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Für den Artikel in Nr. 143 des Vortvärts" hat der Angeklagte Leid die Verantwortung übernommen. Hier sind die Beamten be­leidigt durch die Behauptung, sie hätten die blutigen Vorgänge in Laurahütte provoziert, d. h. nach Ansicht des Gerichts die blutigen

3. praktischen Staufleuten und Angehörigen verwandter Berufe die Möglichkeit zu gewähren, sich in einzelnen Zweigen des kauf­männischen Wissens auszubilden;

4. Justiz, Verwaltungs-, Konsulats-, Handelskammerbeamten ze.

Gelegenheit zur Erwerbung kaufmännischer und handelswiffen Berliner Partei- Angelegenheiten.

licher Fachkenntnisse zu bieten.

einem

schule liegt einem Rektor mit dreijähriger Amtsperiode ob. Zur Die unmittelbare Zeitung der Handels- Hoch­Erledigung der mit der Aufnahme der Studierenden verbundenen Geschäfte bildet der Große Rat der Handels- Hochschule aus seiner Mitte einen Aufnahme- Ausschuß, welcher zugleich die Aufsicht über die Studierenden der Handels- Hochschule führt.

Parteigenossen von Berlin , Teltow - Beeskow , Nieder- Barnim und Potsdam - Osthavelland.

Teltow - Beeskow an den Genossen Hermann Schliebik in Brik, Jahnstraße 2;

Rieder Barnim an den Genossen Robert Nicd in Rummelsburg , Kantstraße 22, parterre.

Potsdam - Ofthavelland an den Genossen Albert Neue in Spandau , Jagowstraße 9;

Diverse Orte an den Genossen Gustav Fellwock in Eberswalde , Eisenbahnstraße 67; o

Berlin an den Genossen Wilhelm Hinz, S. 14, Prinzenstraße 66. Die Lokalkommissions Mitglieder wollen Aenderungen und Neu- Aufnahmen für obige Liste die umgehend mitteilen, da spätere Einsendungen keine Berücksichtigung mehr finden können.

Zum Besuche der Vorlesungen und lebungen Vielfach tomumt es vor, daß Zuschriften in ,, Lokalangelegenheiten sind berechtigt: a) Studierende, b) Hospitanten, c) Hörer. Als an die Redaktion oder Expedition des Borwärts" gesandt werden; Studierende können aufgenommen werden:

zur schnellen Erledigung derselben ersuchen wir die Genossen, alle