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Nr. 17. 21.

21. Jahrgang.

1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Reichstag  .

15. Sigung. Mittwoch, den 20. Januar 1904, nachmittags 1 11 hr.

Donnerstag, 21. Januar 1904.

des Proportionalwahl Systems bei den Kaufmanns- Es giebt aber eine ganze Anzahl kleiner Kaufleute, die nicht gerichten zu stellen. Es besteht auch in den Kreisen meiner Freunde Mitglieder von Handelskammern und Korporationen sind und daher die Neigung, den weiblichen Gehilfen wenigstens das aktive Wahlrecht nach diesen Bestimmungen von den Wahlen ganz ausgeschlossen zu geben, da nicht zu verkennen ist, daß die weiblichen Gehilfen einen wären. Man kommt unwillkürlich zu der Vermutung, als ob das besonders starken Prozentsatz unter den Handelsangestellten bilden. Bestreben, die Berufsstände zu Organen der Gesetzgebung zu machen, Am Bundesratstische: Kolonialdirektor Dr. Stübel, Frei Funktion des Einigungsamtes an die Staufmannsgerichte, auch Bestimmung nicht dazu führen, das Vertrauen der Kaufleute zu den Von grundsätzlicher Bedeutung erscheint mir die lebertragung der hier zu einem ersten Versuche geführt hat. Jedenfalls kann diese Herr v. Stengel, Freiherr v. Richthofen  , Graf Posa- wünschte ich, daß ihnen die Streitigkeiten aus der Konkurrenzklausel neuen Gerichten zu erhöhen.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) dowsky. Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Lesung des Lattmann einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. zeugt, daß auch nicht ein Gehilfe sich bereit finden wird, dafür ein­übertragen werden. Ich beantrage, die Vorlage und den Antrag Was die Handlungsgehilfen selbst anlangt, so bin ich jedenfalls über­Nachtragsetats für Südwest- Afrika. ( Bravo  ! im Centrum.) zutreten, daß an Stelle der unmittelbaren Wahlen die Handlungs­Abg. Singer( Soc.): gehilfen- Verbände berecht sein sollen, die Beisitzer zu wählen. Welche Herr Vorredner geäußert hat, tönnen wir nicht teilen. Die Verband wählen soll? Sie eröffnen hier sofort eine Quelle fort­Das Gefühl der Freude über die Vorlage, das der Berbände sollen es sein? Wer hat denn das Recht, zu bestimmen, welcher Vorlage ist zwar gekommen, aber sie ist nicht gut gekommen. Sie währenden Streites. Will man etwa socialdemokratische Beisitzer da beweist die Langsamteit, mit der Deutschland   auf durch ausschließen, daß man einer Gemeinde es überläßt, vielleicht socialem Gebiete vorwärts tommt und die Rit deinem auf deutsch  - nationaler Grundlage stehenden Handlungsgehilfen­ständigkeit, die unsrer Socialreform immer noch anhaftet. Ein Verband die Wahl der Beisiger anzuvertrauen? Glauben Sie etwa, Die Vorlage des Bundesrates war ein unerivartetes Neujahrs- Vergleich der Vorlage mit den früher hier im Hause angenommenen daß diese Beisiger das Vertrauen ihrer Berufsgenossen haben geschent für die Handlungsgehilfen. Nach der Thronrede konnte es Anträgen beweist, daß während der endgültigen Gestaltung des werden? zweifelhaft sein, ob die Bedenken im Bundesrat so schnell würden Entwurfs die Einflüsse kapitalistischer Interessenvertretungen außer- Herr Trimboru hat auch das Frauenwahlrecht berührt. Leider überwunden werden. Erfreulich ist vor allem die Entscheidung in ordentlich stark gewesen sein müssen. Wir finden in der Vorlage hat er nur für einen Teil, und wie ich glaube, für einen sehr der grundlegenden Frage, die Angliederung an die Gedie Spuren der Thätigkeit des berühmten Gentralverbandes der fleinen Teil seiner Freunde, die Bereitwilligkeit ausgesprochen, werbegerichte. Das Bedürfnis nach Kaufmannsgerichten ist Industriellen, und diese zeugen von allem andren, als von Wohl­nicht mehr zu leugnen; ich kann deshalb heute darüber hinweg- wollen für die kaufmännischen Angestellten.

Die Vorlage wird ohne Debatte angenommen. Es folgt die erste Lesung des Gefehentwurfs betreffend Kauf­mannsgerichte in Verbindung mit einem Initiativantrag der Abgg. Liebermann v. Sonnenberg und Genossen( Ant.) über denselben As Antragsteller nimmt das Wort der Abg. Lattmann( Ant.):

Gegenstand.

für das aktive Wahlrecht der Handlungsgehilfinnen einzutreten. Nach den mir gewordenen Mitteilungen gab es im Jahre 1895 in Berlin   95 000 Handlungsgehilfinnen. Jetzt wird die Zahl auf 120 000 geschäßt. Im allgemeinen fann man annehmen, daß bis/ aller kaufmännischen Angestellten weibliche find. Da ist es doch ein Hohn auf Vernunft und Gerechtigkeit, wenn man den Handlungsgehilfinnen die Möglichkeit nimmt, an der Wahl der Bei­figer beteiligt zu sein und auch selbst in die Lage zu kommen, solchen Gerichten als Beisitzerinnen anzugehören.

gehen. Nur ein principielles Bedenken muß ich ein- Ein Bertreter der Handelskammer in Schweidnitz   hat sogar aus­gehender erwähnen, die Furcht vor einer Bergesprochen, daß die Kaufleute seines Bezirks alle Handlungsgehilfen, stärkung der Socialdemokratie. Aber die Zu- die zu Beisigern in den kaufmännischen Schiedsgerichten gewählt ſammensetzung des Handlungsgehilfenstandes mit seiner starken würden, sofort entlassen würden. Das ist die Stimmung in manchen nationalen Bewegung ist doch eine ganz andre als die der Kreisen der Arbeitgeber gegenüber diesen Gerichten! Wählerschaft zum Gewerbegericht. Der deutschnationale Handlungs- Wie lange Zeit dieser Gefeßentwurf zu seinem Zustandekommen gehilfen- Verband war ja die treibende Kraft dieser ganzen Bewegung. gebraucht hat, ist bereits erwähnt worden. Ich will nur gegenüber Herr v. Gerlach hat jüngst in seiner Zeitung gegen den Verband der Auffassung des ersten Redners betonen, daß nicht der deutsch­In Oestreich z. B. haben die Frauen das Recht der Wahl zu stichelnd den Vorwurf erhoben, der Verband habe leider die anti- nationale Handlungsgehilfen- Verband die treibende Kraft hierbei ge den Gewerbegerichten, in Deutschland   das zu den Orts semitischen Eierschalen noch nicht abgestreift. Der Vorwurf ist von wesen ist, sondern daß meine Partei schon 1890 hier beantragt hat, ranfenfassen. Ebenso gut kann das auch bei den Kaufmanns­dieser Seite um so verwunderlicher, als man nicht weiß, welche Eier- die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auch auf die kaufmännischen gerichten geschehen. Wir hoffen nur, daß es der Ueberredungsgabe schalen der Herr selbst im Augenblick abstreift. Gehilfen auszudehnen. auszudehnen. Ich sage das mir gegenüber dem des Kollegen Trimborn gelingt, die Mehrheit seiner Freunde davon Die principielle Frage der Angliederung an die Getverbegerichte ständigen Bestreben, nach dem Vorbilde des Reichs- zu überzeugen, damit auch die Mehrheit der Kommission für das wird ja hier von den Nationalliberalen noch einmal aufgerollt fanzlers die positive Thätigkeit der Socialdemokratie als gänzlich Wahlrecht der Handlungsgehilfinnen eintritt. werden, die nach den Wünschen ihres früheren Führers Baiser  - irrelevant hinzustellen. Wir verlangen selbstverständlich für die Ebenso glauben wir, daß das 25. Lebensjahr viel zu hoch ge­mann wieder die Angliederung an die Amtsgerichte Kaufmannsgerichte dieselben grundsätzlichen Bestimmungen wie für griffen ist. Wenn man mit dem 21. Jahre die volle Verfügung über beantragen werden. Wir verlangen das erstere im Interesse der die Gewerbegerichte. Wir bedauern nur, daß die Gewerbegerichte ein Vermögen und alles andre erhält, so muß man auch das Recht Schnelligkeit und Billigkeit des Verfahrens. Man hat dies für das nicht in dem Maße ausgebaut sind, wie wir es für nötig halten. haben, sich an der Wahl zu beteiligen. ganze Berfahren, nicht nur für die Kaufmannsgerichte, verlangt. In Bezug auf die geschäftliche Behandlung der Vorlage sind wir Ich will noch kurz berühren, daß meines Erachtens die Be­Aber diese Reform unsrer Gerichtsordnung wäre überaus schwierig mit der Verweisung an eine Kommission von 21 Mitgliedern ein- ufungssumme zu niedrig angesetzt ist. Ich halte eine Berufungss und liegt noch in weiter Ferne. Auch als besonderes Verfahren im verstanden. summe von 300 Mart für zu wenig, denn auch den Leuten, die Rahmen der bestehenden Gerichtsorganisation ist ein wirklich schnelles Die Vorlage fetzt nur die Möglichkeit fest, in Städten höhere Forderungen haben, soll die Wohlthat der schnellen und Verfahren besonders bei den kleineren Amtsgerichten kaum möglich. unter 50 000 Einwohnern Kaufmannsgerichte einzurichten. Wir billigen Rechtsprechung zu teil werden. Die Gerichtsverfassung ist eben mit der ganzen wirtschaftlichen und verlangen dagegen die obligatorische Einführung derselben, Die Vertretung durch Rechtsanwalte wünschen wir bei den Kauf­gewerblichen Entwicklung nicht genügend fortgeschritten.( hört! hört!) ebenso wie wir das bei den Gewerbegerichten gethan haben. mannsgerichten ausgeschlossen, weil dadurch die Kosten eines Prozesses Wenn die kaufmännischen Schiedsgerichte an die Amtsgerichte Ich betone von vornherein, daß sämtliche Organisationen der wieder erhöht werden. Außerdem ist damit wieder eine Benach­angegliedert werden, so besteht die Gefahr, daß auf die Richter Handlungsgehilfen, gleichgültig, auf welchem politischen und wirt- teiligung der Gehilfen verbunden. eine den focialen Grundsäßen des Gesetzes zuwiderlaufende Beein- fchaftlichen Standpuntte sie stehen, mit unfren Forderungen in der Wir müssen besonderen Wert darauf legen, daß ein solches flussung ausgeübt werde. Deshalb fordern wir den Anschluß an die Hauptsache völlig einverstanden sind. Die Majorität dieses Hauses Gesetz, wenn es eingeführt wird, den Wünschen der beiden Gewerbegerichte. hat es also in der Hand, durch Befürwortung dieser Forderungen zu interessierten Teile entspricht. Jedenfalls bin ich der Meinung, Wir hoffen, daß unser Gesetzesvorschlag wie die Vorlage der verhindern, daß nicht wieder die Socialdemokratie die einzige Partei daß die Wünsche der Handlungsgehilfen noch weit mehr berücksichtigt Regierung einer gemeinsamen Kommission überwiesen ist, die sich der Wünsche der Arbeitnehmer annimmt. Wir wünschen werden müssen, soll es wirklich ein Gesetz zum Schuße der wirts werden. Der Regierungsentwurf enthält leider nicht eine allgemeine Ihnen( zum Centrum und nach rechts) Glück dazu und wollen Ihnen schaftlich Schwachen sein. Erst dann wird unsre Entscheidung über obligatorische Einrichtung der Kaufmannsgerichte, sondern macht die neidlos diesen Ruhm gönnen.( Heiterfeit bei den Socialdemokraten.) Annahme oder Ablehnung des ganzen Gesetzes fallen. Ich hoffe, Grenze des Obligatorischen bei Gemeinden von 50 000 Einwohnern. Wenn nach der Vorlage nur Gemeinden über 50 000 Einwohner daß es in der Kommission gelingen wird, den Wünschen der Aber jede folche Begrenzung ist willkürlich und verhindert eine einheitliche die Kaufmannsgerichte obligatorisch einführen müssen, so wird ein Handlungsgehilfen Aufnahme in das Gesetz zu schaffen, dann, aber Rechtsprechung. Die ähnliche Bestimmung im Gewerbegerichtsgesetz führt sehr großer Teil der kaufmännischen Angestellten von den Vorteilen nur dann wird das Gesetz die Stimmen meiner Freunde erhalten. zu den allerschlimmsten Beschwerden. So wird in meiner Heimatstadt der neuen Rechtsprechung ausgeschlossen. Bei den Gewerbegerichten ist( Lebhafter Beifall bei den Socialdemokraten.) Schmalkalden   trotz des Wunsches der gut evangelisch und gut man bekanntlich auf 20 000 Einwohner heruntergegangen. Die Staatssekretär Graf Posadowsky  :

national gesinnten Arbeiter tein Gewerbegericht errichtet, fakultative Möglichkeit, derartige Gerichte zu schaffen, wird Der Gefeßentwurf hat lebhaftes Interesse innerhalb der be­weil die freisinnige kommunalverwaltung hier außerordentlich erschwert durch die sociale Rückständigkeit mancher teiligten Kreise gefunden. Es ist eine eigentümliche Ent den Wünschen der Arbeiter entgegentritt. Be Kommunalverwaltungen. Ich kann dem Abg. Lattmann zum widlung, die wir in Deutschland   durchmachen. Wir hatten eine kanntlich sind die Freifinnigen, die immer behaupten, in focial- Trost sagen, daß nicht nur in Schmalkalden   die freifinnige Kommunal- Beit, in welcher alle torporativen Bildungen in Deutsch­politischer Hinsicht die heftigsten Feinde der Reaktion zu sein, im verwaltung derartig rädständig ist: die Freifinnigen sind in dieser land lebhaft bekämpft wurden. Man wollte eine gewisse Besige der kommunalen Herrschaft schwerer zu ertragen als selbst Beziehung überall dieselben( Sehr richtig! und Heiterkeit bei den Unifizierung und war deshalb ein Gegner aller Sonder die Herren der äußersten Rechten.( Zustimmung bei den Antisemiten Socialdemokraten.), auch hier in Berlin  , wo in der Kommunal gerichte. Ju unfrer Zeit erleben wir jetzt eine entgegen. und Heiterkeit.) verwaltung eine starke freisinnige Majorität vorhanden ist. Die gesezte Bewegung, das Streben in allen Kreisen der Bes Auch die aus der Konkurrenzlaufel entstehenden Streitigkeiten Konsequenz daraus muß sein, daß die Schaffung derartiger völkerung, zu korporativen Verbänden zu gelangen. Und weiter müssen, im Gegensatz zur Regierungsvorlage, der Kompetenz der Institutionen nicht in das Belieben der Kommunen gestellt wird, entspringt dann das Streben, eine Art Standesgerichte einzuführen, Kaufmannsgerichte unterstellt werden. sondern daß die Kommunen durch das Gesetz gezwungen werden, wie wir sie in den Gewerbegerichten und Kaufmannsgerichten

non.

Abg. Trimborn( C.):

-

Wir hoffen, daß aus dem gemeinsamen Zusammenarbeiten von solche Einrichtungen zu treffen. Ein weiterer Grund für obli- haben. Schon aus der langen Zeitdauer, die notwendig war, Arbeitgebern und Arbeitnehmern hier eine sociale Versöhnung erblühe. gatorische Einführung der kaufmännischen Schiedsgerichte ist die um das Gesetz im Bundesrat zu vollenden, können Sie Jene werden sich erinnern, daß sie auch einft Angestellte waren, Thatsache, daß die Großindustrie, um die Koften zu ersehen, daß die heute hier vorgetragenen Bedenken uns nicht fern­diese werden immer als Jdeal im Staufmannsstande die Erstrebung vermeiden, sich vielfach aufs Land zurückzieht, und mit lagen. Der Vertreter des Centrums, Herr Trimborn, hat ja mit der Selbständigkeit erkennen. Möge das Gesetz zum Segen des ihr eine große Anzahl aufmännisch Angestellter. einer Objektivität, wie sie sonst nur den besten Referenten eigen ist, Kaufmannsstandes dienen und einen Stein in dem stolzen Bau Es geht aber nicht an, diese kaufmännischen Angestellten auf das die Gründe für und wider, wie sie in seiner Fraktion geltend ge unfrer socialen Gesetzgebung bilden!( Bravo  ! bei den Antisemiten.) 2 ohlwollen der Landgemeinden zu verweisen. macht worden find, hier vorgetragen. Ich kann nicht in gleicher Einer der wichtigsten Punkte im ganzen Gesez ist die Bestim- Weise die Gründe, die im Bundesrat für und wider geltend gemacht mung der Vorlage, wonach Streitigkeiten über Ansprüche aus einer worden sind, zum Ausdruck bringen, denn ich habe nur die Vorlage Auch meine Freunde begrüßen den Entwurf als die Erfüllung Vereinbarung, durch die Handlungsgehilfen oder Lehrlinge für die der Regierung als Ganzes zu vertreten. Ich halte es für einen eines Wunsches, der auch in unfren Reihen gehegt wurde. Der Beit nach Beendigung des Dienst- oder Lehrverhältnisses in ihrer falschen Konservatismus gegenüber einer so großen Bewegung, die Entwurf ist spät gekommen, aber er ist gekommen. Die Streit gewerblichen Thätigkeit beschränkt werden, nicht zur Zuständigkeit der sich auch auf die Handlungsgehilfen erstreckt, die auf durchaus deutsch­frage, ob Anschluß an die Amtsgerichte oder die Gewerbe- Kaufmannsgerichte gehören. Es handelt sich hier um die sogenannte nationalem Boden stehen ich nehme gar keinen Anstand, mir gerichte ist von der Vorlage im Sinne des Anschlusses an die Ge Konkurrenzklausel. Diese Konkurrenzklausel ist nichts andres als ein diesen Ausdruck zu eigen zu machen fich auf den Standpunkt werbegerichte entschieden. Ich persönlich und ein großer Ausnahmegefet für die Handlungsgehilfen( Sehr richtig! bei den zurückzuziehen, daß das Bestehende das beste sei. Ich verstehe Teil meiner Freunde billigen diese Entscheidung. Es ist Socialdemokraten), wodurch ihnen auf Jahre hinaus die Möglichkeit, es durch aus, daß Juristen bedauern, daß wieder naturgemäß auf einem Wege, der einmal mit Erfolg beschritten ist, fortzukommen, wenn nicht völlig genommen, so doch sehr ein Teil ihrer Zuständigkeit entzogen ist. auch weiter zu gehen, zumal die Gewerbegerichte ein billigeres und wesentlich beschränkt wird. Dieser Zustand steht mit Die Frage tann sehr streitig sein und ist auch innerhalb schleunigeres Verfahren garantieren. Es ist ja gar nicht aus Gerechtigkeit und Moral in schreiendem Widerspruch. Bei den Verder verbündeten Regierungen sehr streitig ge geschlossen, daß man später einmal dazu überhandlungen über das Handelsgesetzbuch habe ich eine Reihe folcher wesen, ob es beffer fei, entweder ein neues Sondergericht zu geht, diese Sondergerichte in organischer Weise Verträge vorgelegt, die selbst Graf Bofadowsky als unerhörte beschaffen oder Abteilungen bei den Amtsgerichten zu bilden. Aber an die ordentlichen Gerichte anzugliedern. Dem zeichnen mußte. Im neuen Handelsgesetzbuch ist hierin ja etwas ge- die eigentümlichen Erwerbsverhältnisse drängen Neichs- Justizamt bleibt es überlassen, seinen Scharfsinn an dieser Aufgabe beffert, aber selbst nach dem jeßigen Wortlaut des Handelsgesetz mit Notwendigkeit dahin, diesem Erwerbsstand zu prüfen. Ein Teil meiner Freunde hält indes in under- buches find bis in die höchsten Justanzen gerichtliche Urteile er ein schnelleres Verfahren zu geben, das ihm bei den brüchlicher Treue und Anhänglichkeit an dem Verlangen der gangen, die uns warnen sollten, die Rechtsprechung über Konkurrenz- Amtsgerichten in ihrer jezigen Verfassung unter keinen Umständen Angliederung an die Amtsgerichte fest. Doch machen flausel- Streitigkeiten nicht- sachverständigen Gerichten zu belaffen. Sie gewährleistet werden konnte. Die ideale Lösung wäre meines diese meine Freunde diese Frage nicht zu einer conditio sine qua müffen vielmehr den Kaufmannsgerichten zugewiesen werden. Man Erachtens die gewesen, das Amtsgerichtsverfahren einer gründlichen Eine weitere wichtige Frage ist die Gestaltung des sagt, die ordentlichen Gerichte fönnten sich durch Sachverständige in- Reform an unterwerfen( Lautes, vielfaches Sehr wahr! Sehr richtig!) Vorfizes bei den Kaufmannsgerichten. Gegen die Bu formieren. Aber sie ziehen als Gutachter immer nur Arbeitgeber es zu verbilligen ind beschleunigen und dann seine Zuständig lassung von Verwaltungsbeamten herrscht in Kreisen Korporationen, wie Handelskammern usw., hinzu, nie Handlungs- feit auf alle Rechtsverhältnisse aus dem Arbeitsvertrag meiner Freunde große Opposition. Wir wünschen, daß gehilfen. zu erstrecken.( Sehr richtig!) Von andrer Seite sind wesentliche der Vorsig lediglich Juristen vorbehalten bleibt, Man hat nun gesagt, daß man den Handlungsgehilfen die Mög- Bedenken dagegen geltend gemacht worden, besonders daß, wenn da es sich hier lediglich um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten lichkeit der Berufung dadurch gewährleisten will, daß man die man die Kaufmannsgerichte an die Amtsgerichte angliedert, von handelt und da nur bei den ordentlichen Richtern, nicht aber Konkurrenzklausel von der Kompetenz der Kaufmannsgerichte aus einer Wahl der Beisiger nicht die Rede sein könnte. Sie müßten bei den höheren Verwaltungsbeamten die Un- schließt. Wir haben aber bereits wiederholt betont, daß es über- damn wie die Schöffen auf Grund einer alle umfassenden Liste ernannt abhängigkeit gefeglich garantiert ist. Die häufig haupt ein großer Mangel unsrer focialen Gesetzgebung ist, daß es werden. Andrerseits zeigte sich, daß eine gründliche Reform des auftretenden Klagen über das mangelnde sociale Verfür Getverbegerichte keine besondere, feine besondere, einheitlich organisierte Amtsgerichtsprozesses nach der rein prozessualen wie nach der ständnis unsrer Richterkreise muß ich ja als berechtigt an Berufungsinstanz giebt. Jedenfalls verlangen die Handlungsgehilfen finanziellen Seite so tief einschneidende Folgen hätte, daß, wie der erkennen, aber gerade deshalb sollte man es begrüßen, wenn möglichst aller Parteien, daß Streitigkeiten aus der Konkurrenzklausel der Beerste Redner sehr richtig gezeigt hat, noch lange Zeit verstrichen viele Richter Borsigende bei socialen Gerichten würden. Dadurch urteilung durch die Kaufmannsgerichte unterstellt werden. Die wäre. Aus diesem Grunde entschloß sich auch die Mehrheit der ver Tommen fie in nähere Berührung mit socialen Schichten, die Konkurrenzklausel hat nicht nur chitanöfen Charakter, sondern bündeten Regierungen, den Weg zu gehen, den wir vorschlagen. ihnen sonst fern stehen. Allerdings müßte man nur die fie birgt auch eine eminent sociale Gefahr in sich, indem Herr Trimborn verlangte, der Vorsitzende des Gerichts sollte tüchtigsten Richter für dieses Amt auswählen, denn es fie die Handlungsgehilfen in eine Art hörigkeit zu stets ein praktischer Jurist sein. Da hat ihm wohl sein gutes gehört viel mehr Züchtigkeit und Berständnis dazu, Vor- den Unternehmern bringt. Es ist ein offenes Geheimnis, Derz geleitet. Die Amtsgerichte will er dafür entschädigen, figender eines Gewerbegerichts zu sein, als am Amtsgericht daß z. B. die großen Warenhäuser die Konkurrenzklausel daß sie einen Teil ihrer Zuständigkeit verlieren. Es kommt gewissermaßen gewohnheitsmäßig die Sachen zu erledigen. Die in ihren Vertrag um destillen aufgenommen haben, um erhöhte aber nicht so sehr darauf an, daß der Vorsitzende ein Grenze von 50 000 Einwohnern für die Einrichtung Gehaltsansprüche ihres Personals von sich abzuwenden.( Hört! hört! praktisch ausübender Jurist ist, als vielmehr ein Mann mit von Kaufmannsgerichten halten wir für zu hoch, bei den Antisemiten.) Die Frage des Vorsitzenden halte ich nicht juristischem Grundurteil und juristischer Vorbildung. Da es weiter es würden dabei über 50 000 taufmännische Angestellte in Städten für besonders wichtig. Ich persönlich bin der Meinung, daß die zweifellos erwünscht ist, daß der Vorsitzende des Gewerbegerichts der Wohlthat des Gesetzes verlustig gehen. Eher annehmbar wäre die bisherigen Borsigenden der Gewerbegerichte auch für Kaufmannsgerichte und der Borjizende des Kaufmannsgerichts eine und dieselbe Person Grenze bon 20 000 Einwohnern. Auch dann würden z. B. in Schwäbisch   geeignet sind. Die Hauptsache ist, daß ein vernünftiger, vorurteils- ist, so möchte ich dringend davor warnen, in dieser Hinsicht die Vors Gmünd mit 18 699 Einwohnern noch 300 Angestellte von dem loser, mit den praktischen Verhältnissen vertrauter Mann gewählt lage der Regierung zu ändern; denn eine ganze Anzahl von Vors Gefeße nicht berührt werden. Und wenn man nicht in Württemberg   wird. Auf die Befähigung zum Richter kommt es wohl weniger fizenden der Gewerbegerichte sind nicht Juristen, sondern höhere jedenfalls so intelligent sein würde, die Kaufmannsgerichte freiwillig dabei an. Entschieden müssen wir uns dagegen erklären, daß die Verwaltungsbeamte. einzuführen( Heiterkeit), so ist doch diese Garantie nicht überall Möglichkeit gelassen wird, die Wahl der Beisitzer den Organisationen Das Verlangen, daß überall Kaufmannsgerichte errichtet gegeben. Was die Wahlen zu den neuen Gerichten angeht, so be- bezi. Korporationen zu überlassen. Wenn sich die Unternehmer dies würden, mag theoretisch begründet sein, aber praftifch halten wir uns vor, in der Kommission einen Antrag auf Einführung gefallen lassen wollen, so ist das schließlich ihre Sache. ist es nicht durchführbar. Es sind z. B. in Darmstadt  , einer

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