Nr. 23. 21. Jahrgang.
1. Beilage des„, Vorwärts" Berliner Volksblatt. Donnerstag, 28. Januar 1904.
Angesichts der Erhebung der Hereros im Deutschen Schutzgebiet von Südwestafrika, gewinnt die dortige Bevölkerung besonderes Interesse.
Auf unsrer beistehenden Starte nun bringen wir unsren Lesern eine Uebersicht über die Zusammensetzung und Ausbreitung der verschiedenen Stämme auf das Schutzgebiet. Viele davon nomadisieren und haben tein engbegrenztes Heimatland( vergl. die in mehreren Fleden dargestellten Signaturen und siehe die Zeichenerklärung). Wir finden auf unfrer Karte, daß die seßhafteren Stämme das mittlere Gebiet Deutsch - Südwestafrikas einnehmen, während die öden Küstenstriche und das Gebiet im Norden von nomadifierenden Stämmen bevölkert wird. Zu den Hottentotten, welche von der Kapfolonie bis zur Höhe der Walfischbai die Hauptbevölkerung bilden, gehören die beiden Stämme der Naman und Goranan; letztere finden sich nur noch in ganz verschwindender Anzahl im Schutzgebiet. Sehr verbreitet, namentlich in der Nähe europäischer Niederlassungen, sind die Bastards, Mischlinge der verschiedenen Eingeborenenstämme. Am meisten ist bis jetzt die Schußtruppe in Berührung gekommen mit den waherero, welche in dem Damara- Land , nördlich Windhoet, ihre Wohnsize haben.
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Auch das Reichsgericht hat sich über die Bedeutung der Wählerliste in gleicher Weise ausgesprochen. Es sagt in seinem Er fenntnis vom 6. April 1891( Band 21 S. 415 in Straffachen):
„ Nun kann es angesichts des Wahlgesetzes und des Wahlreglements nicht wohl zweifelhaft sein, daß die äußere formale Grundlage für die gesamte Wahlhandlung, die Ausübung des Wahlrechts durch Abgabe des Stimmzettels, tie für die Be urkundungsverhandlung ausschließlich die Wählerlisten zu geben bestimmt sind. Wer in diesen Listen nicht eingetragen ist, darf nicht mitstimmen, muß als zur Ausübung des Stimmrechts unberechtigt behandelt werden, gleichviel ob seine Nichteintragung dem Gefeße widerspricht und der Betreffende seine Berechtigung sofort nachzuweisen im stande ist. Ebenso muß umgefehrt an genommen werden, daß der Wahlvorstand, welcher Die einzelne Wahlhandlung leitet, nicht befugt ist, einen der in den Wählerlisten ordnungsgemäß eingetragenen Wähler die Ausübung seines Stimmrechts streitig zu machen oder über Besiz Nichtbesiz beziehungsweise eines gültigen Wahlrechts dem Prätendenten gegenüber sofort
zu entscheiden."
Nach diesen Grundsätzen, die das Oberverwaltungsgericht und das Reichsgericht aus der Aufstellung einer Wählerliste zieht, folgt zutreffend: Die Wählerliste bildet die unabänderliche Grundlage für die Wahlberechtigung zur Reichstagswahl. Wer nicht in der Wählerlifte eingetragen ist, darf nicht an der Wahl teilnehmen, iver in der Wählerliste eingetragen ist, bleibt wahlberechtigt, auch wenn er in der Zwischenzeit bis zu der Wahl, die auf der Wählerliste beruht, eine der Vorausseßungen verdient, die zur Wahl= behinderung führen, also 3. B. Armen unterstügung empfängt, den Wohnsiz verlegt usw. Nur nach einer Richtung hin ergiebt sich aus der Verschiedenheit der Befugnisse des Oberverwaltungsgerichts und des Reichstages eine Differenz, das ist folgende: das Oberverwaltungsgericht hat mir zu prüfen, ob erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Wahl" vorgekommen sind. Deshalb steht ihm eine Nachprüfung nicht angefochtener Eintragungen in die Wählerliste nicht zu.
Der Reichstag hat eine weitergehende Befugnis: Artifel 27 der Verfassung seßt ihm für die Prüfung der Gültigkeit der Wahlen feine Schranken. Er ist deshalb so befugt wie verpflichtet nachzuprüfen, ob in die Wählerliste Eingetragene zu Recht eingetragen sind. In unendlichen Fällen find deshalb Stimmen zu Unrecht in die Liste Eingetragener( Ausländer, Minderjähriger) fassiert. In ähnlicher Weise wird voraussichtlich auch bei der Prüfung des Mandats des Abgeordneten Grafen von Ballestrem vorgegangen werden, bei dem eine nicht unerhebliche Anzahl Ausländer und Minderjähriger mitgestimmt haben.
find die Owahereros mit den Berg damaras, während die Owamba sich streng isoliert halten. Buschmänner schließ lich findet man im Innern des Landes von der Kapkolonie an bis zum Norden nach Angola , und Betschuanen in dem deutschen Schußgebiet nur an wenigen Stellen, ivie bei Windhoek , Hoakhanas und den Grenzgebieten zwischen dem deutschen Schutzgebiet und Britisch Betschuana- Land. Von den zu der großen Gruppe der Hottentotten gehörenden Völkern unterscheidet man noch folgende Stämme, und zivar im Süden bei Warmbad die Gammun, Karoonan, Hakoben, Karageituin, Geilaun, Ogein, Auningomen und Kangaogoan. Die Völker rechnet man zu den Urstämmen. Mehr oder minder start mischblütige Stämme sind die gleichfalls zu den Hottentoten gebörenden Aman, Kauan, Kowesin und Echaain. Bei den Bastards unterscheidet nun wiederum verschiedene Gemeinschaften, nämlich die Bellaer, die De Tuiner, Steinklopfer, von den Dwa herero die eigentlichen Owaherero, die Owambandjeru, Owatjimba und Dngawa, und von den Owamba die Odanga, Uutuambi, Ongandjera, schiedenen Stämme, die sich auf ein Areal von 830 960 Quadrat Berliner Reichstags- Wahlkreis in den„ Arminhallen" eine Utualusi, Ombarantu, Ufuaniamu, Ombandja onene und die filometer verteilen, etwas über 200 000 Köpfe, twobei auf die Generalversammlung ab. Nachdem man das Andenken des verOmbandja ofchana, von den Buschmännern schließlich die Stun, Owamba 53000, die waherero 100 000 und die Berg- storbenen Mitgliedes Braunschweig durch Erheben von den Kainmga und Au. Alles in allem bilden diese zahlreichen ver- damara etiva 36 000 entfallen.
Die Völkerstämme
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Es läge im Interesse der Wahlberechtigung von Tausenden von Arbeitern, daß die Wahlprüfungskommission und der Reichstag dem Unfug entgegentritt, den der„ Kommentar" des fächsischen Polizeirats Fischer heraufbeschworen hat.
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May Schippel über europäische Zollpolitik.
Dienstag hielt der Wahlverein für den dritten
Versuchte Wahlentrechtung für Ersatz- nach Abschluß der Liste aus dem Wahlkreise verzogener Personen als warf ergab. Siervon wurde auf Antrag der Revisoren dem Vor
und Nachwahlen.
Bei den Neichstags- Nachwahlen für die beiden sächsischen Kreise Mittweida und Auerbach sind eine große Anzahl Wähler, die im Sommer bei Bauten, auf Ziegeleien usw. beschäftigt waren und am Tage der Nachwahl ihren Wohnsitz nicht mehr im Wahlkreise hatten, zurückgewiesen worden. Wie wir schon früher mitteilten, schäßt der nationalliberale Abgeordnete Dr. Paasche auf Grund von Mit teilungen, die ihm von Verwaltungsbeamten gemacht sind, die Zahl derer, die den Wohnsitz im Streife Mittweida gewechselt, auf etwa 3000-4000. 3ft auch für die beiden hervorgehobenen Kreise das Resultat der Wahl infolge der großen socialdemokratischen Stimmen mehrheit durch die geschilderte Braris nicht beeinträchtigt, so ist es doch angebracht, die geschilderte Bragis, durch die Tausende ihres Wahlrechts beraubt würden, auf ihre Gesetz mäßigkeit hin zu prüfen.
prüfungskommission die Nichtzulassung in die Wählerliste eingetragener, zu Unrecht erfolgt erklärt und dem stehenden Herkommen des Hauses" die Stimmen der zu Unrecht Zurückgewiesenen dem Gegenkandidaten zugezählt.( Sten. Ber. 1881/82, Anlageband 2, S. 361, 1031.) Dieselbe Praris hat der Reichstag auch 1889 für die engeren Wahlen wiederholt bestätigt und ausgesprochen.( Vgl. z. B. Sten. Ber. 1898, Drucks. 286, S. 2368.)
Sigen geehrt hatte, erstattete der Vorsitzende Fritz den Vorstandsbericht. Der vom Kaffierer Harndt gegebene Kassenbericht für das 4. Quartal 1903 weist einschließlich eines übernommenen Bestandes von 919,50 M. eine Einnahme von 1744,50 M. und eine Ausgabe von 908,20 m. auf, so daß sich ein Ueberschuß von 841,30 stande 600 M. zur Agitation überwiesen und dem Kassierer Decharge erteilt._ Nunmehr nahm die Versammlung Neuwahlen zum Vorstande vor, welche folgendes Ergebnis hatten: Als 1. Vorsitzender wurde Genoffe Friß, wiedergewählt. An Stelle des Genossen Harndt, der auf eine Wiederwahl zum 1. Kassierer verzichtete, wurde Loge gewählt. Als 1. Schriftführer wurde Mahle, als Beisiger König, Hinz umd Wartenberg wiedergewählt. An Stelle ser äters, der sein Amt als Revisor niedergelegt hatte, wurde Rossin gewählt.
Daß aus dem Grundsatz der Aufstellung von Wählerlisten ohne weiteres folgt: für die Wahlberechtigung find allein die Wählerlisten und allein die Zeit der Aufstellung der Wählerlisten entscheidend, ist stets, auch nach dem berüchtigten Kartell- Reichstagsbeschluß in dem Hierauf hielt Reichstags- Abgeordneter Schippel einen VorBollschen Fall vom preußischen Ober- Verwaltungsgericht trag über die geplante Gründung eines mittel. und auch vom Reichsgericht entschieden. europäischen Zollvereins. Der Redner begann mit der
Das preußische Ober- Verwaltungsgericht hat zwar nicht über Bemerkung, er wolle im Hinblick auf diesen durch die Zeitungen die Gültigkeit von Reichstagswahlen zu entscheiden. Es entscheidet bekannt gewordenen Plan die handelspolitischen Strömungen beaber in legter Justanz darüber, ob bei den Stadtverordneten und sprechen, mit denen wir zu rechnen haben, ohne daß er Gemeindewahlen wegen erheblicher Unregelmäßigkeiten bei der sie von unfrem parteipolitischen Standpunkt fritisieren wolle. Das Die geschilderte Pragis ist neu. Sie scheint auf einer Be- Wahl" Wahlen zu taffieren sind. Die Städte- Ordnungen für die wesentlichste aus dem sehr reichhaltigen zweistündigen Vortrage ist merkung eines sogenannten Kommentars zum Wahlgefeß, der im sechs östlichen Provinzen, für die Rheinprovinz , für Westfalen, für ungefähr folgendes: Als England in den vierziger Jahren des vergangenen Jahre von einem sächsischen Beamten, dem Polizeirat Frankfurt a. M. und für die Stadt Wiesbaden schreiben in ähnlicher vorigen Jahrhunderts den Freihandel einführte, glaubte es, die Fischer, herausgegeben ist, zu beruhen. Fischer behauptet in diesem Weise wie der§ 8 des Wahlgesetzes dieser ist der ähnlichen Vor- andren Staaten würden ihm bald darin folgen. Das Gegenteil ist Kommentar, der Reichstag habe aus den Worten des§ 7 des Wahl- schrift der altpreußischen Städte- Ordnung nachgebildet die An- aber eingetreten. Während der Freihandel für England damals gesetzes:" Wer das Wahlrecht in einem Wahlbezirk auslegung von Wählerlisten, ihre Auslegung und ein allgemeines eine wirtschaftliche Notwendigkeit war, hatten die andren europäischen ben will, muß in demselben, oder im Fall eine Gemeinde Einspruchsrecht gegen die Richtigkeit der Wahlen vor. In Staaten ein Interesse daran, die Entwicklung ihrer Industrie durch in mehrere Wahlbezirke geteilt ist, in einem derselben konsequenter Anerkennung des Princips Der Wählerlisten Schutzölle zu begünstigen, was denn auch geschah. Heute sind auch zur Zeit der Wahl seinen Wohnsitz haben. Jeder darf nur an hat der höchste preußische Verwaltungsgerichtshof entschieden, daß die Engländer zu der Einsicht gekommen, daß das liberale Ideal des einem Orte wählen" entnommen: wer zur Zeit einer Nachwahl oder für und gegen die Wahlberechtigung allein der Inhalt der Wähler- internationalen Freihandels nicht verwirklicht werden kann. Wir Ersazwahl nicht mehr an dem Orte wohnt, an dem er zur Zeit der listen und die Zeit ihrer Offenlegung entscheidend ist. werden die Durchführung des internationalen Freihandels nicht erleben; Aufstellung der Wählerliste gewohnt hat, sei nicht mehr wahlberechtigt. Wir citieren aus der Zeit nach dem Pollschen Fall einige nach er ist vorläufig undenkbar. So habe auch der Reichstag entschieden. Die Fischersche Ansicht ist dieser Richtung ergangene Erkenntnisse des Ober- Verwaltungsgerichts. Gegenwärtig könnten die mitteleuropäischen Länder die irrig. Richtig ist nur, daß einmal im Jahre 1889 bei Ge- So wird in der Entscheidung vom 30. Mai 1890( Band 19 S. 5) Industriezölle wohl entbehren. Grundlegend in der WirtschaftsTegenheit der Prüfung der Wahl des nationalliberalen Abgeordneten entschieden: auch ein Ausländer hat das aktive politik dieser Länder, besonders auch in Deutschland , sind die AgrarPoll der Kartell- Reichstag im Gegensatz zu feiner früheren 23ahlrecht, wenn er in die Wählerliste eingetragen ist." Das zölle. Man sagt nun: die Agrarzölle bereichern die wenigen und späteren Praris und im Gegensatz zum Gesetz unter lebhaftem Erkenntnis vom 6. März 1895( Band 27 S. 17) führt aus: landwirtschaftlichen Großproduzenten; diese haben einen maß Widerspruch der Centrumspartei, der freisinnigen und socialdemo„ Einwendungen gegen die Richtigkeit der Wählerliste können nur gebenden Einfluß auf die Regierung und sie benutzen ihn, um sich kratischen Fraktionen so entschieden und dadurch das Mandat des während der Dauer der Auslegung erhoben werden. Es ist daher den Vorteil aus der Einführung und Erhöhung der Agrarmit Inapper Mehrheit gegen den polnischen Gegenkandidaten unzulässig, sie noch nach jener Beit in irgend einer Weise geltend zu zölle zuzuwenden. Ja, wenn die Sache so einfach wäre, gewählten Mitgliedes der Startellmehrheit gegen eine Staffierung machen. Es bildet vielmehr die nicht rechtzeitig angefochtene bann fönnte man sich doch gar nicht erklären, daß die der auch amtlich beeinflußten Wahl geschützt hat. Wählerliste ohne Rücksicht auf ihre materielle agrarische Bewegung so start verden konnte, wie sie zur Wie ist die Rechtslage? Richtigkeit oder unrichtigkeit die Rechtsgrund Zeit ist. Die Liberalen stehen der agrarischen Bewegung ebenso Iage für die Wahl." verständnislos gegenüber wie der socialdemokratischen Bewegung. Seit den 70er Jahren haben wir mit vollständig veränderten Wirtfchaftsverhältnissen zu rechnen. Die großen nordamerikanischen Steppenländer wurden der Landwirtschaft erschlossen, ihre Besiedelung wurde durch unentgeltliche Hergabe von Land an die Farmer, durch Subventionierung der Eisenbahnen staatlich begünstigt.
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Die Grundlage der Wahlbeteasugung bilder vet ven vienysugs wahlen die Wählerliste. In die Wählerliste sind nach§ 8 des Noch schärfer zieht das Ober- Verwaltungsgericht aus dem Wahlgesetzes die zum Wählen Berechtigten aufzunehmen. Deffentliche Princip der Wählerliste in einer Entscheidung vom 9. Dezember 1896 Auslegung und das Einspruchsrecht eines jeden gegen die Richtigkeit( Band 31 S. 8) die Folgerung, daß danach auch ein nach Abder Wählerliste sind die Garantien für Aufnahme aller und nur schluß der Wählerliste aus der Gemeinde Werzogener für die aller Wahlberechtigten. Die in die Wählerliste Aufgenommenen und Gemeindewahl wahlberechtigt ist. Es heißt dort: nur diese sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt. Der Wahl- Die festgestellten Wählerlisten bilden bis zum nächsten Um der amerikanischen landwirtschaftlichen Konkurrenz zu bes vorsteher hat kein Recht, zu prüfen, ob die in die Wählerliste Ein- Berichtigungsverfahren die unabänderliche Grundlage der Wahlen, gegnen, hat England, wo die Landwirtschaft in der Hauptsache durch getragenen wahlberechtigt sind oder nicht: er darf niemand zulassen, so daß auch derjenige, der am Wahltage nicht mehr Ein Pächter betrieben wird, die Pachten herabgefeßt, andrerseits ist man Ser alle Erfordernisse der Wahlberechtigung befizt und darf ebensowenig wohner ist, das Recht hat, an den Wahlen teilzunehmen. zur Viehzucht übergegangen. Die englische Landwirtschaft ist in jemand zurückweisen, der zu Unrecht in die Wählerliste aufgenommen In der soviel nns bekannt über diese Rechtsfrage zulegt rapidem Verfall begriffen, was für England, das sich ja wesentlich ift. Diese Nachprüfung steht allein dem Reichstage zu, bem ohne ergangenen Entscheidung des Ober- Verwaltungsgerichts dem auf seine Industrie stüßt, nicht schlimm ist. Sollen wir aber auch Beschränkung durch Artikel 27 der Reichsverfassung die Prüfung der Erkenntnis vom 9. Januar 1900( Band 36, S. 121) legt das in andern europäischen Ländern die Landwirtschaft verfallen lassen Gültigkeit der Mandate übertragen ist. Aus dem Princip der Ober- Verwaltungsgericht die aus dem Grundsatz einer Wählerliste wegen eines vorübergehenden Zustandes? Vorübergehend ist die Wählerlisten folgt, da die Wählerlisten naturgemäß vor dem Wahl- folgenden Konsequenzen wie folgt dar: amerikanische Konkurrenz, denn auch in Amerika steigt der Wert des tage aufgestellt werden müssen, daß für die Wahlberechtigungs-„ Es kann nach der Natur der Sache, weil über die Einsprüche Landes, die Produktion wird dadurch teuerer, es werden sich nach Erfordernisse nicht der Wahltag, sondern die Zeit der Offenlegung gegen die Richtigkeit der Liste vor dem Wahltermin entschieden sein und nach dieselben Verhältnisse herausbilden, wie wir sie bei uns der Wählerliste entscheidend ist. Die Worte zur Zeit der Wahl" in muß, über alle zur Wahl erforderlichen Eigenschaften nur nach der haben, und so muß die amerikanische Konkurrenz in absehbarer Zeit dem oben angeführten§ 7 dürfen daher nicht so ausgelegt werden, Beit der Offenlegung dieser Liste, um deren Richtigkeit es sich aufhören. als ob dort stehe zur Zeit des Wahltages", sondern haben die handelt, nicht aber erst nach dem Zeitpunkt des Wahltermins be- Will man den mitteleuropäischen Landwirt konkurrenzfähig Bedeutung zur Zeit der Offenlegung der für die Wahl maß- funden werden. Die so festgestellten Wählerlisten bilden bis zum machen, so müßten entweder seine Grundschulden staatlicherseits gebenden Wählerliste". So hat auch der Reichstag vor und nach nächsten Berichtigungsverfahren die unabänderliche Grundlage der getilgt werden, um ihn in dieselbe Lage zu seßen, wie den amerikaSem vom Kartell- Reichstag falsch entschiedenen Pollichen Fall stets Wahl. Diefe Grundfäße bedingen sich aus dem Wesen des Wahl- nischen Farmer, dem das Land geschenkt wurde, oder man muß entschieden. So wurde im Jahre 1881 bei Prüfung der Wahl des systems... Die Liste bringt den Beweis für das Vorhandensein des andre Mittel anwenden, um die Landwirtschaft vor dem Verfall zu Abg. v. Schliecinann verfahren. In dem Bericht über die Wahl des Bürgerrechts als auch für die specielle Befähigung zur Ausübung bewahren. Die bürgerliche Gesellschaft hat nun das Mittel gewählt, Abg. Prinz Handjery wurde in demselben Jahre von der Wahl- des Wahlrechts in dem entscheidenden Termin." durch Zölle wenigstens die alten Preise der landwirtschaftlicher