Nr. 38. 21. Jahrgang.
Aus der Frauenbewegung.
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Die deutsche Kaiserin Ehrenpräsidentin des Internationalen Wirtshausgefehgebung eingreife. Die folgende Debatte führte Frauentongresses in Berlin ! Das ist die sensationelle Nachricht, die zwar noch einigemale zu lebhaften Scenen, konnte aber ihren die amerikanische Frauenzeitung Bormans Journal" in ihrer ordnungsmäßigen Verlauf nehmen. Auch verschiedene Gegner des Nummer vom 30. Januar ihren Leserinnen mitteilt. Sie fügt hinzu, Achtuhr- Ladenschlusses nahmen das Wort, als erster Herr Polder. Dürfen Frauen- Wahlvereine in Preußen existieren? daß sowohl die Kaiserin als die Prinzessin Heinrich und andre Mit- Soweit ihre Ausführungen die zur Tagesordnung stehende Sache Der socialdemokratische Frauen- Wahlverein für den Reichstags- glieder der kaiserlichen Familie ihre Anwesenheit bei den Beratungen felber betrafen, erhoben sie Einwände, welche bereits die Referenten Wahlkreis Teltow- Beeskow- Storkow- Charlottenburg wollte am des Kongresses in Aussicht gestellt haben. zurückgewiesen hatten. Immer wieder kehrte besonders der der 23. April 1903 in Tempelhof zum Zwecke der Agitation für die Die Mitteilung ist schon aus dem Grund sehr wenig glaubhaft, Schädigung der kleinen Geschäfte gegenüber den Warenhäusern. Reichstagswahlen eine Versammlung abhalten. Der Amtsvorsteher weil die Kaiserin allen wichtigen Fragen der Frauenbewegung voll- 3hr Rettungsaufer schien die Stunde zwischen 8 und 9 Uhr zu berbot die Versammlung unter Berufung auf§ 8 des preußischen kommen ablehnend gegenübersteht. sein, weil die meisten großen Kaufhäuser bereits um 8 Uhr schließen. Vereinsgefehes, weil Frauen einem politischen Verein weder an- Davon abgesehen, wäre es mindestens recht pitant, wenn die Und dann bezüglich einzelner Branchen die Furcht vor der Kongehören, noch ihren Versammlungen oder Sizungen beiwohnen Veranstalterinnen des Kongresses der Kaiferin wirklich die Ehren- furrenz der Gastwirte. Verschiedene Geschäftsleute traten ihnen dürften. Die Einberuferin Frau Thiel erhob Beschwerde beim präsidentschaft eines Kongresses angetragen hätten, zu dem sie gleich jedoch entgegen, unter anderm auch Herr Donner, der VorLandrat und berief sich auf§ 21 des Vereinsgesetzes. Dieser be- zeitig die socialdemokratischen Frauen einluden. fizzende des Vereins der Gewerbetreibenden Deutschlands , der bestimme in seinem Absah 2 rund und nett: Wahlvereine unterliegen Ober- Schöneweide . Der Frauen- und Mädchen- Bildungsverein urteilte. Ohne diese hätten wir schon den Achtuhr- Ladenschluß. sonders die Gründung und Agitation des Abwehrvereins" berden Beschränkungen des§ 8 nicht." piernach müßten auch Frauen hält Montagabend 8 1hr feine Vereinsversammlung bei Schulte, Auch einige Konsumenten und Handels- Hilfsarbeiter sprachen für Wahlvereine gründen können. Unzweifelhaft handele es sich hier um Wilhelminenhofstraße 43, ab. Herr Kaule wird das Thema beWahlvereine gründen und an ihren Versammlungen teil- handeln: Die Frau als wichtige Kulturträgerin. Es ist Pflicht eines Agitation für den Achtuhr- Geschäftsschluß, damit auch die andren, den Achtuhrschluß. Ein Handels- Hilfsarbeiter wünschte eine nehmen können. Unzweifelhaft handelte es sich hier um einen Wahlverein im engeren Sinne, denn er sei erst nach der Bea jeden Mitgliedes, zahlreich für den Besuch der Versammlung Sorge nicht in Ladengeschäften thätigen Angestellten einen Borteil hätten. fanntgabe des Termins für die Reichstagswahlen nur für die Zeit bis zweiten Vorsitzenden und einer Staffiererin findet statt. zu tragen. Gäste haben Zutritt. Neuwahl des Vorstandes, einer Eine Resolution für den Achtuhr- Ladenschluß wurde gegen zu diesen Wahlen und lediglich, wie auch das Statut ergebe, zu dem bier Stimmen angenommen. Der Vorstand. 3ivede gegründet worden, für die Wahl Agitation zu treiben. Der Landrat wies die Beschwerde ab und der Regierungs- und Umgegend muß umständehalber seine Versammlung erst Dienstag, Berüdenmachergewerbe beschäftigten Personen, welche am MittwochSchöneberg. Der Verein für Frauen und Mädchen Schönebergs Die öffentliche Versammlung der im Barbier, Friseur- und präsident zu Potsdam verwarf die weitere Beschwerde ebenfalls. den 16. Februar, abends 8 Uhr, im Lokale von 2. Krüger, abend 10%, Uhr im großen Buggenhagenschen Saale stattfand, stellte Beide Instanzen gingen von folgenden Erwägungen aus: Auf§ 21 Grunewaldstr. 110, abhalten, in welcher Herr H. Baege einen Vor- die in einer früheren Versammlung bereits angenommene Redes Vereinsgefezes fönne sich Frau Thiel nicht berufen, denn nach trag über die Volksschule halten wird. dem§ 17 des Reichs- Wahlgefeßes von 1869 könnten Wahlvereine nur Gäste haben Zutritt. Sämtliche Frauen und Mädchen Schönebergs Pfingsten und Weihnachten nochmals zur Dishiffion. Herren sowie Damen als solution bezüglich der Freigabe des zweiten Feiertages von Oftern, die Wahlberechtigten in Deutschland während der Wahlzeit überall und Umgegend werden der wichtigen Tagesordnung halber ersucht, Berichten der Kommission für die Durchführung der zweiten ungehindert bilden. Zu den Wahlberechtigten gehörten num aber die recht zahlreich und pünktlich zu erscheinen. Frauen nicht, also könnten Frauen- Wahlvereine für die ReichstagsFeiertagsruhe ist zu ersehen, daß ein Erfolg bisher nicht zu erzielen wahlen durch§ 21 des Vereinsgesetzes von den Beschränkungen des war. Außerdem wurden die Arbeiten der Kommission durch den § 8 auch nicht entbunden werden. Sie seien nicht statthaft. Rücktritt der Delegierten des Gesellenausschusses der WollschlägerDas Verbot der Versammlung auf Grund des§ 8 sei deshalb beschen Innung beeinträchtigt. Ueber die weiteren Schritte, die nun rechtigt. zu unternehmen seien, fand eine sehr eingehende Diskussion statt. Unter anderm wurde ausgeführt, daß bereits in 40 Städten Deutsch lands diese zweite Feiertagsruhe bestehe und auch in Berlin schon längst durchzusehen gewesen wäre, wenn die Gehilfenschaft nicht in viele Vereine und Ausschüsse zersplittert wäre, sondern ein einiges und damit machtvolles Ganze bildete. Daß außer der Freien Vereinigung der selbständigen Barbierherren auch zahlreiche fleinere Ginzelmeister für diese Feiertagsruhe zu haben seien, bestätigte einer der anwesenden Selbständigen .
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Verfammlungen.
Der Propaganda für die einheitliche Einführung des AchtuhrLadenschlusses
Aus den
Die Resolution, an die zuständigen behördlichen Stellen das dringende Ersuchen zu richten:
„ Es möge auf Grund des§ 105e der Reichs- GetverbeOrdnung die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen an den zweiten Ofter, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen nicht gestattet, und auf Grund des§ 41b der Reichs- Gewerbe- Ordnung der Geschäftsschluß für das Barbier, Friseur- und Perückenmachergewerbe an den zweiten Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfefttagen ermöglicht werden",
Frau Thiel flagte nunmehr beim Ober- Verwaltungsgericht auf Aufhebung der Beschwerdebescheide und der Verbotsverfügung des diente eine anscheinend zum größten Teil aus selbständigen GeschäftsAmtsvorstehers. Außer den Gründen ihrer Beschwerde machte sie leuten bestehende Versammlung, die am 12. Februar im großen noch folgendes geltend: Auch die Entstehungsgeschichte des§ 21 Saal des Handwerkervereins stattfand. Sie war einberufen vom des Vereinsgefehes spreche, abgesehen von dem flaren Wortlaut, da- Ausschuß hiesiger Verbände zur Herbeiführung eines einheitlichen für, daß auch die Beschränkungen, die§ 8 für die Frauen schaffte, Achtuhr- Ladenschlusses". Der Vorsitzende, Herr Hülsenberg, für Wahlvereine der gedachten Art während der Wahlzeit nicht gelten widerlegte zunächst verschiedene Behauptungen der Gegner des follten; denn gerade ein Antrag, das Wort Männer einzufügen, Achtuhr- Ladenschlusses und legte dann die Borteile desselben dar. sei bei Feststellung des§ 8 abgelehnt worden, nachdem ein Redner Seine Ausführungen fanden lebhaften Beifall. Leider mußte er gerügt hatte, daß nach jenem Antrag der Absatz des§ 8, der die sie einmal unterbrechen, da sich einzelne der anwesenden Gegner Frauen betrifft, für die Wahlzeit in Straft bliebe. Es sei dann die des Achtuhrschlusses ziemlich ungezogen benahmen. Ein Herr allgemeine Fassung Wahlbereine" gewählt worden. Zu Unrecht Möwes, der durch eingeschriebenen Brief wegen Störung einer berufe sich der Beschwerdebescheid auf den§ 17 des Reichs- Wahl- früheren Versammlung ausgeladen", aber trotzdem erschienen war, gesetzes. Durch diesen Paragraphen habe nur den Wahlberechtigen wurde erst geduldet, dann aber zwischenrufe wegen aus dem Saal in den deutschen Bundesstaaten, wo ein Vereinsrecht überhaupt nicht entfernt. Sturze Zeit darauf hatte dann Herr Poldel, der Voreristiere oder ganz der Willkür der Polizei unterliege, die Möglichkeit figende des Abwehrvereins, den Redner laut unterbrochen und die der organisierten Wahlagitation gegeben werden sollen. Geschäftsleute zum Verlassen des Saals aufgefordert. Ihm folgten Der erste Senat des preußischen Ober- Verwaltungsgerichts 14 Personen. Später, während des nun folgenden Vortrages des fand einstimmige Annahme der zahlreich vessammelten Interessenten. wies indes am 12. Februar die Klage ab und erklärte das Berbot Licentiaten Mumm über die Bedeutung des Achtuhr- Laden- Es wurde dann eine neue Kommission gewählt, bestehend aus zwei der Versammlung des Frauen- Wahlvereins auf Grund des§ 8 des schlusses, tamen die Ausgezogenen unter Führung Boldels wieder und Mitgliedern des Verbandes der Damen - friseurgehilfen, zwei MitVereinsgefeßes für berechtigt. Eine nähere Begründung gab brachten einen Bolizeilieutenant mit, so daß die gliedern des Centralverbandes und dem Einberufer, und dieselbe der Vorsitzende nicht, gleichwohl steht wegen des ganzen Sachverhalts vorher nicht überwachte Versammlung nunmehr überwacht wurde. verpflichtet, möglichst schon den zweiten Osterfeiertag frei zu machen. fest, daß der Senat ebenfalls den Frauen das Recht abspricht, Infolge des„ Einzugs" mußte auch Herr Mumm seinen Vortrag Der Versammlungsleiter giebt noch bekannt, daß am 17. Februar während der Wahlzeit Wahlvereine zu gründen und Versammlungen in zwei Teilen halten. Herr Mumm sprach wesentlich im Sinne bei Pfeffer, Rosenthalerstraße, eine Versammlung des Verbandes derselben abzuhalten. der Hülsenbergschen Ausführungen über den früheren Ladenschluß, der Friseurgehilfen stattfindet. Schluß 12 Uhr. den er ebenfalls lebhaft befürwortete. Bedenken hatte er nur be züglich der Lebensmittelbranche, sofern nicht eine von ihm gewünschte
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