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Nr. 76. 21. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Aus Induftrie und Handel.

Kohlen Monopol.

=

Mittwoch, 30. März 1904.

Deutschlands   Außenhandel. Nach dem vom Statistischen Amt beimessen konnte, um zu einer Verurteilung des Angeklagten zu führen. foeben herausgegebenen Februarheft 1904 der monatlichen Nachweise Das öffentlich verkündete Urteil sprach den Angeklagten frei, weil er über den auswärtigen Handel betrug in den beiden ersten nicht überführt" sei. Es wird abzuwarten fein, ob bei dieser Be Monaten dieses Jahres: gründung der weitergehende Antrag des Verteidigers, dem Frei­gesprochenen nach Maßgabe des Gesetzes eine angemessene Entschädigung zuzusprechen, von Erfolg gekrönt sein wird.

Andrer

ihrer Be­

1. Die Wareneinfuhr in Tonnen zu 1000 Kilogramm: 6 415 464 Bon vornherein stand fest, daß das Rheinisch- westfälische Kohlen- gegen 6 238 869 und 5 490 077 in den beiden Vorjahren, daher mehr syndikat mit dem von ihm gegründeten Kohlencomptoir, das fich 176 595 und 925 387. 27 von 43 Zolltarifnummern zeigen eine Eine ursprünglich auf Kindesmord lautende, dann aber auf fahr­bekanntlich den langen Titel Rheinische Kohlenhandel- und Reederei Einfuhrsteigerung, 16 eine Abnahme. Unter jenen ragen Erden, Gesellschaft m. b. H." zugelegt hat, nur den Zweck verfolgt, den Erze usw.(+238 215) hervor, namentlich infolge starter Zunahme lässige Tötung eingeschränkte Anklage gelangte gestern vor der westdeutschen Kohlenmarkt völlig seinem Diktum zu unterwerfen Baumwolle und Baumwollwaren(+ 17 957, wovon das meiste auf Dienstmädchen Anna Nothnagel zur Verhandlung. Am 1. Ot­der spanischen und schwedischen Eisenerze, ferner Holz(+ 136 545), neunten Straffammer des Landgerichts I   gegen das 22 jährige und jeden Widerstand der Kohlengroßhändler gegen seine Ver- Rohbaumwolle trifft), Material- usw. Waren(+ 11 544), tober vorigen Jahres begab der Fabrikant Lewin sich nach dem fügungen zu brechen sowie ferner den nicht zum Syndikat ge- unter diesen Getreide und andre Landbauerzeugnisse mit einem Aus- Gefindebureau, um ein neues Mädchen zu mieten. Er brachte die hörenden fonkurrierenden Zechen ihre bisherigen Absatz- fall von 135 048 Tonnen. Angeklagte mit nach Hause. Der Ehefrau kam das Aussehen der beziehungen abzuschneiden. Die syndikatsoffiziöse Presse hat 2. Die Ausfuhr in Tonnen: 5 764 505 gegen 5 960 184 und Angeflagten sofort verdächtig vor, nach einigen Tagen fagte sie ihr allerdings mehrfach bestritten, daß das Ziel die Sicherung 4 862 572 in den beiden Vorjahren, daher gegen 1903 weniger auf den Kopf zu, daß fie fich in andren Umständen befinde. Das der Monopolstellung des Syndikats sei. Mit der ihr eignen Un- 195 679 und gegen 1902 mehr 901 933. 26 von 43 3olltarif- Mädchen stellte dies mit Entschiedenheit in Abrede. verfrorenheit wußte sie zu erzählen, daß die Kohlencomptoir- nummern weisen eine Ausfuhrzunahme, 17 eine Abnahme auf. Vorkommnisse wegen wurde der Angeklagten zum 1. Januar Zugenommen hat die Ausfuhr von Getreide und andren Landbau- gekündigt. In der Nacht zum 31. Dezember gebar die Gründung nur dazu dienen solle, dem Kohlengroßhandel eine gewiffe erzeugnissen(+ 38 808), besonders Kartoffeln, Hafer, Roggen, Heu Angeklagte. Wie sie angiebt, fei ihr das Kind in Stabilität zu verleihen und den Preisunterbietungen deutscher und Stroh. Eine große Ausfuhrzunahme findet sich ferner noch bei das Klosett gefallen. Sie ließ es dort liegen, ohne es anzusehen Kohlenerporteure auf den Auslandsmärkten zu wehren, den kleinen Instrumenten, Maschinen und Fahrzeugen(+ 14 418) und bei und begab sich wieder zu Bett. Gegen Morgen will sie wieder er­Rheinschiffern, die sich mit dem Kohlentransport befassen, wieder Droguerie  -, Apotheker- und Farbewaren(+12 050). Hingegen hat wacht sein. Sie nahm ein Kartoffelschälmesser aus der Küche und angemessene Frachtraten zu sichern usw. Wie es um diese schönen die Ausfuhr von Eisen und Eisenwaren, namentlich von Roheisen, begab sich wieder nach dem Klosett. Hier hat sie dann Versicherungen bestellt ist, zeigen deutlich die Angebote, die zur Zeit Schienen, Ed- und Winkeleisen, Stabeisen, Brucheisen, Schmiedes hauptung nach mit abgewandtem Gesicht den längst erstarrten das inzwischen konstituierte Kohlencomptoir ſeine Ab- eisenplatten und Blechen um 141 252 Tonnen nachgelassen. Starke Körper des fleinen Wesens mit dem Messer zerstückelt und die nehmer versendet. Zunächst werden werden einzelne Kohlensorten Ausfälle zeigen auch die Materialwaren(-85 337, hauptsächlich einzelnen Teile durch die Klosettöffnung gezwängt. im Preise heraufgesetzt. ohne weiteres nicht unerheblich wegen verminderten Absatzes von Verbrauchszucker nach Groß- desselben Tages verließ sie dann den Dienst, ohne daß jemand dem Vorgefallenen eine Ahnung hatte. Nach einigen Prima Maschinenkohlen z. B., die bisher 14 M. pro Tonne kosteten, Tagen machte sich im Hause ein starker Verwesungsgeruch werden für 15,60 m. frei auf die Fuhre im Frankfurter Hafen Die Konzentration im Kohlenbergbau. Der Aufkauf der kleinen bemerkbar. Die Klosettleitung wurde aufgerissen und darin wurden Die unnatürliche Mutter offeriert. Bei gestörter Mainschiffahrt stellt sich der Preis auf Bechen   durch die großen, leistungsfähigen Syndikatszechen nimmt, die Stücke der kleinen Leiche gefunden. 15,10 M. frei Eisenbahnwagen Gustavsburg   oder Kastel  , nach Wahl begünstigt durch die Bantfinanz, immer größere Dimensionen an. hatte bereits wieder einen neuen Dienst angetreten. Im Termin des Kohlencomptoirs, wozu dann noch 1,70 M. für Fracht und Aus- Selten ist eine Behauptung gründlicher durch die Praris widerlegt behauptete die Angeklagte, daß sie gar nicht gewußt habe, wo ihr der worden, als die, daß durch die Kartellierung und die damit verbundene Kopf stand, als sie in der fraglichen Nacht von dem Ereignis über­laden kommen=== 16,80 m. wurde. Den Vater Des Kindes fenne sie gar Buweisung bestimmter Förderungs- Anteile an die fleinen, weniger rascht leistungsfähigen Zechen dem Konzentrationsprozeß in der Sohlen- nicht, es fei ein Straßenbahn- Angestellter, mit dem sie industrie ein Damm entgegengestellt werde. eine Wie die Duisburger einmal Partie nach dem Grunewald   gemacht habe. Beitung" meldet, soll die Bergwerksgesellschaft Hibernia, nachdem Die medizinischen Sachverständigen, Gerichtsärzte Dr. Störmer sich die Verkaufsverhandlungen der Bergbau- Aktiengesellschaft Alstaden und Dr. Hoffmann, begutachteten, daß das Kind längst erstickt oder mit der Concordia zerschlagen haben, den Erwerb von Alstaden beab- erstarrt gewesen sein müsse, als es von der Angeklagten zerstückelt sichtigen. Die nächste Aufsichtsratssigung der Hibernia   soll sich mit wurde. dem Ankauf von Alstaden beschäftigen.

an

Bei Lieferungen, welche ganz oder teilweise auf dem Wasser­wege erfolgen, ruht die Lieferungsverpflichtung während der Zeit gestörter Schiffahrt.

britannien).

"

In der Oeffentlichkeit wird bekanntlich von den Bergwerksgesell­schaften noch immer über die niedrigen Kohlenpreise geklagt. In den Bersammlungen der Aktionäre und Gewerken aber redmen die Herren Direktoren den Beteiligten vor, daß die Preise einen derartigen Nußen lassen, daß von diesem auch noch die Zinsen für Anleihen bestritten werden können, die lediglich zum Ankauf neuer Zechen und deren Stillseßung dienen sollen.

Gerichts- Zeitung.

von

Am Abend

Der Staatsanwalt nahm zu Gunsten der Angeklagten an, daß nur eine Tötung aus Fahrlässigkeit vorliege, er beantragte gegen die Angeklagte anderthalb Jahre Gefängnis. Der Gerichtsof ließ Wilde walten, es wurde nur auf eine Gefängnisstrafe bon 9 Monaten erkannt und hiervon wurden 2 Monate durch die er­littene Untersuchungshaft für verbüßt erachtet.

Noch willkürlicher als diese Preisfestsetzungen aber sind die Noch willkürlicher als diese Preisfestsetzungen aber sind die Abnahmebedingungen, die den Käufern gestellt werden. Wie die " Frankfurter Zeitung  " mitteilt, wird diesen zum Beispiel vor geschrieben: Die von uns zu liefernden Kohlen dürfen nur in Ihrem eignen Betriebe Verwendung finden; auch verpflichten Sie sich, Kohlen, Coats oder Briketts von Zechen, Kokereien oder Brikett­fabriken, welche dem Rheinisch- Westfälischen Kohlensyndikat oder Auch der Ankauf der Zeche Eiberg durch die Gewerkschaft Givald unfrer Vereinigung nicht angehören, ohne unfre Genehmigung fann, nachdem vorgestern die Gewerken in einer Versammlung zu weder zu kaufen, zu verbrauchen, noch zu vertreiben, widrigenfalls Essen   den Ankauf genehmigt haben, als abgeschlossen gelten. Der die Preise für sämtliche zwischen Ihnen und uns bestehenden Liefe- Vorsitzende, Herr Hagedorn- Essen, rechnete dort vor, daß die Auf­rungsverträge sich für die ganze Vertragszeit um nahme einer neuen hypothefarischen Anleihe von 4 Mill. M. zur Er­0,50 M. für die Tonne erhöhen. werbung der Zeche Eiberg sich glänzend rentieren werde. Im Jahre Bleiben Sie während der Monate April bis Juli mit der 1893 bei Gründung des Syndikates habe die Zeche Ewald( Alt­Die falsche Versicherung an Eidesstatt. Ein vielgewandter" Abnahme im Rückstande, so sind wir berechtigt, die Lieferungen Ewald) 340 000 Tonnen Beteiligungsziffer gehabt. 1898 habe sie Mann, der Kaufmann und Rittergutsbesitzer" Hermann Kale= wähend der Monate August bis Februar in demselben Verhältnis sich auf 740 000 Tonnen und nach Fertigstellung der Anlage in Refse wendt, wurde gestern aus Blößensee der vierten Straffammer des zu vermindern; auch sind wir nur insoweit zur Lieferung einzelner auf 1 003 000 Tonnen erhöht. Bei der Erneuerung des Syndikats fei Landgerichts I   vorgeführt, um sich wegen Verleitung zur Abgabe Sorten verpflichtet, als Sie in den übrigen Sorten Ihrer fämt die Beteiligungsziffer für Ewald Fortsetzung   auf 600 000 Tonnen einer falschen eidesstattlichen Versicherung und wegen Versuchs zu Der Angeklagte ist seiner Zeit lichen mit uns gefchloffenen Lieferungsverträge Ihren Abnahme- festgesetzt worden. Mehr zu erlangen sei nicht möglich gewesen, da diesem Vergehen zu verantworten. verpflichtungen nachgekommen sind, ohne uns nur durch diese Be- seitens des Syndikates nicht einmal 10 000 Tonnen mehr bewilligt in einem viel erörterten Prozeß angeschuldigt gewesen und zu vier stimmungen der uns im Falle säumiger Abnahme gesetzlich zu worden wären, selbst wenn darüber das Syndikat gescheitert wäre. Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er durch eine ganze Reihe stehenden Rechte zu begeben. Bei den guten Aufschlüssen, die man auf Ewald Fortseßung gemacht von Winkelzügen eine völlig in feinem Banne stehende Frau Soweit infolge von Betriebsstörungen und habe, könne man unmöglich mit 600 000 Tonnen auskommen. Mit von Tucholka um einen großen Teil ihres Vermögens gebracht Betriebseinschränkungen, Arbeiterausständen, einer zu kleinen Beteiligungsziffer würde die neue Gewerkschaft ein hat. Er verbüßt zur Zeit seine Strafe und würde am 19. April gleich viel, ob solche durch Vertragsbruch oder Krüppel bleiben. Im ganzen verfüge man über ca. 1 600 000 Tonnen dieses Jahres die Freiheit wiedersehen, wenn er nicht furz vor auch vorausgegangener Kündigung eintreten Beteiligung. Hiervon sei noch die vom Syndikat verfügte 20prozentige Thoresschluß noch ein altes Conto aus dem Jahre 1900 in Gestalt oder von höherer Gewalt jeder Artwozu auch Mobilmachung Einschränkung in Abzug zu bringen, so daß in Wirklichkeit nur der jezigen Anklage zu begleichen hätte. In jenem Jahre schwebte und Striegsfall rechnen unsre Lieferanten die Liefe- ca. 1.3 Mill. Tonnen gefördert werden könnten. Diese Ziffer genüge ein Civilprozeß, bei dem es sich um Zahlung von Provision handelte, rung in einzelnen Sorten einschränken, insbesondere nicht. Die Uebernahme der Beteiligungsziffer von Eiberg   in Höhe beim Stammergericht. Letzteres hatte zu einer am 19. April anberaumten wenn das Rheinisch- Westfälische Kohlensyndikat aus einem dieser von 390 000 Tonnen würde die Gewerkschaft über die Schwierigkeiten Beweisaufnahme auch den Angeklagten Kalewendt als Zeugen ge= Gründe eine Minderlieferung an uns eintreten läßt, sind wir für einer zu geringen Beteiligung hinwegbringen. Die Kure von Giberg laden, dieser war im Termin nicht erschienen und erhielt vom die Dauer dieser Einschränkung befugt, auch unsre Lieferungen an würden der Gewerkschaft 3 500 000 m. toften. Dazu kommen noch Rammergericht ein Strafmandat über 100 M. Um diese Strafe Sie im gleichen Verhältnis einzuschränken, und findet eine die Verbindlichkeiten von Eiberg   in Höhe von etwa 1,8 Mill. M., jo heit alle möglichen Versuche an. Er richtete zunächst an das Kammer­wieder los zu werden, stellte der Angeklagte mit großer Verschlagens Nachlieferung der dadurch ausfallenden Mengen daß der Kaufpreis sich auf ca. 5,3 Mill. Ma stellt. Hiervon sollen nicht statt. 4 Mill. M. durch eine 4/ prozentige Anleihe, die den Gewerken zu gericht einen Entschuldigungsbrief, in welchem er behauptete, er sei durch pari angeboten wird, gedeckt werden. eine unaufschiebbare geschäftliche Reise und durch plößliche Erkrankung feiner in Hildesheim   wohnenden alten Eltern am Erscheinen verhindert gewesen. Das Kammergericht wollte dies nicht als genügend be­Danach haben die Abnehmer fast mur noch Verpflichtungen, glaubigt anerkennen und verlangte Beweise für diese Angaben. Der aber keine Rechte. Sie dürfen nur noch vom Kohlencomptoir ihren Angeklagte beschwerte sich zunächst hierüber, dann aber baute er fich Bedarf beziehen und müssen die bestellten Mengen und Sorten genau in erstaunlich raffinierter Weise durch schleunigst infcenierte Korrespondenzen mit Familienangehörigen und sonstige Trids an ben festgesetzten Terminen abnehmen, wenn sie nicht ihr Anrecht einen Alibibeweis zu stande, durch den er das Kammergericht zu auf weiteren Bezug der von ihnen in Auftrag gegebenen Quantitäten besiegen hoffte. Er fandte auch eine eidesstattliche Versicherung und Qualitäten verlieren wollen. Dagegen ist es fast gänzlich in feiner Ehefrau ein, worin diese bestätigte, daß er am 19. April 1900 das Belieben des Kohlencomptoirs gestellt, ob es die übernommenen in Geschäften verreist getvesen sei. Der Liebe Müh' war aber um­sonst, denn das Kammergericht erkannte diese Versicherung nicht als Aufträge rechtzeitig ausführen will oder nicht. Wenn die Käufer mit ihren Abnahmen im Rückstande bleiben, wenn Betriebs- Zwei Jahre Zuchthaus unschuldig verbüßt hat der Gastwirt Emit beweisträftig an und hob die Strafe nicht auf. So mußte fich denn störungen eintreten, auf einigen zum Syndikat auf einigen zum Syndikat gehörenden Mendrzizli, früher in Osterode   i. Ostpr., jetzt in Berlin  , der am auf Beschwerde auch das Reichsgericht mit dieser Angelegenheit be Gruben Arbeitseinstellungen Aussperrungen erfolgen, Montag bor der dritten Straffammer des Landgerichts in Allenstein   schäftigen. Es entschied zu Ungunsten des Herrn Kalewendt. Die wenn Unglüdsfälle im Betriebe vorkommen, wenn Krieg ausbricht, fahren. Der Angeklagte, der früher Kellner in Berlin   war, heiratete Erhebung der Anklage geführt. Es konnte nämlich feſtgeſtellt werden, stand. Es handelte sich um ein erfolgreiches Wiederaufnahme- Ber  - eingehende Erörterung der thatsächlichen Verhältnisse hat dann zur wenn einzelne Zechen ihre Lieferungen an das Kohlencomptoir ein im Jahre 1896 seine jetzt wieder von ihm geschiedene Ehefrau, die daß St. an dem qualifizierten Tage gar nicht verreist, sondern schränken oder auch wenn die Schiffahrt auf den Flüssen und ihm zwei Kinder mit in die Ehe gebracht hatte. Er selbst besaß Zeuge, der damals vom Kanmmergericht aus den Angeklagten in seiner Wohnung in Charlottenburg   anivesend gewesen war. Ein Kanälen eine Störung erleidet, kann jederzeit das Kohlencomptoir einiges Vermögen, seine Frau hatte eine Besizung Kaiserfaal" in feine Lieferungen nach seinem Gutdünken eigenmächtig herabsetzen, Osterode   gekauft, welche ziemlich stark belastet war. Der Angeklagte telephonisch angerufen, hatte deutlich die Stimme Kalewendts erkannt, der allerdings schleunigst wieder abflingelte, ohne auf weiteres An ohne daß die Abnehmer ein Recht auf Nachlieferung der ausfallenden ist durch Urteil der dritten Straffammer des Landgerichts zu Allen- der allerdings schleunigst wieder abflingelte, ohne auf weiteres An­flingeln zu reagieren. Auch sein ehemaliger Privatsekretär bekundete, Mengen behalten. Die Kohlenhändler und direkt vom Kohlenstein am 28. Oktober 1898 wegen eines an feiner 18jährigen Stief- daß St. an jenem Tage nicht verreist war, sondern versucht habe, ihn comptoir beziehenden großen industriellen Werke müssen also nehmen, tochter Anna Olschewski begangenen Sittlichkeitsverbrechens 3 zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung zu bewegen. aber unter allen Umständen zwei Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust ber- Der Angeklagte, in die Enge getrieben, wollte nun glauben machen, urteilt. Die Strafanzeige war nach voraufgegangenem Streit von der Ehefrau des Angeklagten erfolgt, feine Verurteilung auf Grund daß er mit der Reise" nur eine Exkursion nach Sadowa, Köpenid 2c. der Aussagen der Ehefrau, feiner Schwiegermutter, ferner der an- gemeint habe, die er mit einer Dame zur Besichtigung von Terrains Der Zwift im Stahlwerksverband. In einer augenscheinlich aus geblich gemißbrauchten Stieftochter und eines Dienstmädchens. Schon unternommen habe. Aber auch dies konnte durch die Beweisaufnahme bem Streise der Mitglieder des Stahlwerksverbandes stammenden im Termin im Jahre 1898 hatte der Angeklagte immer wieder nicht einmal bestätigt werden. Daß die eidesstattliche Versicherung der Notiz giebt die Rhein  - Westf. 3tg." zu, daß die im Vorstand aus geltend gemacht, daß das Dienstmädchen und die Stieftochter von Ehefrau falsch war, ist außer Zweifel. Gegen die Frau ist aber ein Ver­Worten mit Rivalitätsstreitigkeiten der leitenden Personen zusammen feien, weil der Ehefrau daran lag, von ihrem Ehemann wieder geber Gewalt desselben sei, daß sie sich alles mögliche unwahre von gebrochenen Bänkereien mit" Personalfragen", d. h. in andern der Ehefrau des Verurteilten und beren Mutter beeinflußt worden fahren nicht eröffnet worden, weil, wie der Staatsanwalt ausführte, eine Frau, die einen Kalewendt zum Ehemann habe, so vollständig in hängen. Die inneren Verivaltungsangelegenheiten und die damit schieden zu werden und ein obsiegendes Urteil zu erstreiten. zusammenhängenden Personalfragen," schreibt das Blatt, scheinen Der Gerichtshof war damals zur Ueberzeugung von der Schuld ihm als wahr fuggerieren lasse. Der Angeklagte versuchte es im dem Verbande noch recht viele Schwierigkeiten zu be- des Angeklagten gekommen, er hatte auf Grund der Beweisaufnahme gestrigen Termin noch mit tausend Winkelzügen, die ihm aber keinen reiten. Gewiß ist die Lösung dieser Frage keine leichte. Aber man nicht angenommen, daß die Ehefrau in so überaus raffinierter Weise Erfolg brachten. Staatsanwalt Hellwig beantragte eine Zufak­scheint den Fehler begangen zu haben, in voreiliger Weife Personen ihren Ehemann so schwerer Straftaten wider befferes Wissen be- trafe von acht Monaten Gefängnis, während Rechtsanwalt Dr. Meyerstein für eine mildere Strafe plaidierte. Der Ge­zu ernennen, noch ehe man sich über das System flar war. Denn schuldigt habe, und so wurde der Angeklagte zu zwei Jahren Zucht richtshof erkannte auf eine Zufasstrafe von einem Jahr Ge­nur so läßt es sich erklären, daß verschiedene dieser Persönlichkeiten haus verurteilt, welche er auch verbüßt hat. Der Angeklagte den Rückzug antraten, noch bevor sie in Aktion getreten waren. Man hatte feiner Zeit gegen das Urteil Revision eingelegt, die Recht- fängnis und zwei Jahren Ehrverlust.  publizierte durch ein rheinisches Blatt einen Generaldirektor, um ihm fertigung fonnte jedoch nicht rechtzeitig erfolgen. Der Angeklagte hat nachher diesen Titel wieder zu entziehen und die Gleichberechtigung dann durch den Rechtsanwalt Dr. Schwindt das Wiederaufnahme­aller Vorstandsmitglieder hervorzuheben. Das war für den Be- verfahren betrieben und mit emfigem Fleiß eine ganze Reihe von troffenen natürlich nicht angenehm. Offenbar will man sich auch in Beweisen zusammengebracht, die nach seiner Meinung geeignet sein den Verwaltungsorganen das Kohlensyndikat zum Master nehmen sollten, feine Unschuld zu erweisen. Der Wiederaufnahme- Antrag Weizen, gut D.- Ctr. 17,40 17,38 Startoffeln, neue D.- Ctr. und den Schwerpunkt der Organisation in den Beirat gen, sodaß wurde von der Straffammer abgelehnt. Hiergegen legte Rechts­also der Borsigende des Beirates als ausschlaggebend zu betrachten anwalt Dr. Schwindt sofort Beschwerde bei dem Ober- Landes­wäre. Den Vorstand der Aktiengesellschaft soll ein gleichberechtigtes gericht in Königsberg   i. Pr. ein, dieses befand den Wieder­ordnete die Vernehmung mehrgliederiges Kollegium bilden, das so nehmen wir an seine aufnahme- Antrag für zulässig und Diese Zeugenvernehmung Initiativen mehr oder weniger durch den Beirat resp. durch dessen der darin benannten Zeugen Vorsitzenden erhält. Die Bewegungsfreiheit des Vorstandes wäre also zog sich vom Juni bis November 1903 hin und führte dazu, als eine mehr oder minder beschränkte aufzufassen, und verständlicher- daß die erste Straffammer zu Allenstein   die Wiederaufnahme des teise sagt einem an selbstständigeres Auftreten gewöhnten Werks Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung verfügte. direktor eine solche Stellung nicht zu." Zum Schluß meint das Zechen- Letztere fand nun am 26. d. M. statt und endete mit der Frei­blatt, daß nicht alles was auf das Kohlensyndikat zugeschnitten ist. fprechung des Angeklagten. Die vernommenen neuen Zeugen gaben auch gleich auf den Stahlwerksverband paßt und um die bestehenden von der sittlichen Qualität der Stieftochter des Angeklagten und des Richtſtroh Schwierigkeiten auf die Dauer zu beseitigen, dürfte die Frage zu in Frage kommenden Dienstmädchens ein fo wenig schmeichel- Erbsen erwägen sein, ob und inwieweit sich die Befugnisse des Vorstandes haftes Bild und es stellten sich auch so viele Widersprüche in Speisebohnen als geschäftsführendes Organ ev. erweitern ließen, um eine größere ihren Aussagen heraus, daß der Gerichtshof diesmal den Linsen Bewegungsfreiheit desselben herbeizuführen. Bekundungen der Dlschewski nicht die unbedingte Glaubwürdigkeit t frei Wagen und ab Bahu.

oder

was das Kohlencomptoir ihnen liefert präcise bezahlen.

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"

an.

"

mittel

gering

Roggen, gut

"

mittel gering

7

+ Gerste, gut

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Marktpreise von Berlin   am 28. März 1904 nach Ermittelungen des tgl. Polizeipräsidiums. 17,36 17,30 Rindfleisch, Keule 1 kg do. 17,82 17,30 12,95 12,94 Schweinefleisch 12,93 12,92 Kalbfleisch 12,91 12,90 Hammelfleisch 13,80 12,90 Butter 12,80 11,90 Eter 11,80 11,00 Karpfen Qale 15,00 14,00 13,90 13,00 Bander 12,90 12,00 Hechte 3,82 3,50 Barsche 7,20 4,80 Schleie 40,00 28,00 Bleie 50,00 26,00 Strebse 60,00 25,00

mittel gering

Hafer, gut

mittel

"

gering

Heu

-

Bauch

8,00 6,00 1,80 1,20 1,40 1,10

1,60 1,00

"

1,80 1,20

1,80 1,20

"

2,60 2,00

60 Stüd

4,00 2,80

1 kg

2,40 1,20

3,00 1,40

"

3,00 1,20

"

2,20 1,20

"

2,00 0,80

3,00 1,40

1,40 0,80

per Schod 15,00 3,00