Angeklagten ein gültiger Strafantrag nicht vorlag, mußte auf Eins stellung erkannt werden.
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Verfammlungen.
Socialwissenschaftlicher Verein in Berlin , Schultheiß, Friedrich straße 46, Ede Zimmerstraße. Freitag, den 13. Mai, abends 8 Uhr: Vortrag des Herrn Dr. Auer über„ Sociales Strafrecht". Damenfriseur- und Perrückenmacher- Gehilfenverband. Abends 10 Uhr im Hotel Krebs, Niederwallstr. 11: öffentliche Protestversammlung. Referent Kollege Hirthe.
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52.
Briefkaften der Redaktion.
Juriftifcher Ceil.
O. B.
ezol
Vereinsgeseh und religiöse Gemeinschaft ohne Korporations- Die Arbeitszeit in den Siemens- Schudert- Werfen, wie sie in rechte. Eine Methodistengemeinde in Köslin wurde vom Kammer- Wien , Nürnberg und Charlottenburg besteht, bildete den Verhandgericht für einen Verein nach§ 2 des Vereinsgefezes erklärt, welcher lungs- Gegenstand einer Metallarbeiter- Versammlung, die am auf öffentliche Angelegenheiten einzuwirken bezweckt. Das Kammer: Sonntag in der Kronenbrauerei" abgehalten wurde und von Argericht bestätigte deshalb die Verurteilung des Methodistenpredigers beitern und Arbeiterinnen der Berlin - Charlottenburger SiemensReinsberg wegen Uebertretung des§ 2 des Vereinsgefeßes, weil er Werke zahlreich besucht war. Wiesenthal beleuchtete in seinem nicht Statuten und Mitgliederverzeichnis des Vereins der Polizei ein- Referat die eigenartige Praris der Weltfirma bezüglich der vergereicht habe. Der Straffenat führte aus: Eine Einwirkung auf schiedenartigen Festsetzung der Arbeitszeit in den einzelnen Werten. Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends öffentliche Angelegenheiten sei mit Recht darin gefunden worden, So ist in Wien fürzlich auf Drängen der dort gut organisierten von 7 bis 9 Uhr abends statt. Geöffnet: 7 Ubr. daß der Verein auf die religiöse Erziehung der Kinder einwirke. Arbeiter die Arbeitszeit auf 50 Stunden pro Woche verkürzt worden. K., Adlershof . Eine Klage ist möglich, der Ausgang aber recht zweifelDas sei immer eine Sache des öffentlichen Wohles. Der Staat erziehe Bald darauf reichten auch die Arbeiter der Nürnberger Werke haft. Wilhelmine . Wenn der Inhalt Ihres Vertrages dem nicht entdie Kinder religiös in der Volksschule. Wenn nun eine andre Ge- eine ähnliche Forderung bei der Direktion ein. Diese ist jedoch ab- gegensteht, so können Sie so wie Sie es angedroht haben, mit Erfolg vor 21. 2. 30. meinschaft auf die religiöſe Erziehung der Kinder ihrer Mitglieder gelekt worden, nachdem man sie als„ unerhört" bezeichnet hatte. Been inter aber auf auf stenopieriumilich bis 3: Rein. und derer, die es werden wollten, einwirke, dann mische sie sich in Als die Arbeiter sich auf die laut Arbeitsordnung für das Charlotten-.., Friedenau . Sie können auf Rückgabe und eventuellen Schadens 1. und 2. Ja. Gen. Seiffert. öffentliche Angelegenheiten. Reinsberg als Leiter der Gemeinde hätte burger Wert festgesezte 8stündige Arbeitszeit beriefen, ist ihnen vom erjag beim Amtgericht flagen. Bohn. Leider ist die Polizeibehörde im deshalb die Statuten und das Mitgliederverzeichnis einreichen müssen. Direktor Diehlmann erklärt worden, die Firma könne in der Frage Recht: das Hausieren ist strafbar, falls beim Haufieren der WandergewerbeWeiter werbe ja nichts verlangt. What e se nicht, often, die te er der Arbeitszeitverfürzung nicht bahnbrechend vorgehen, denn ſo wie ſchein nicht mitgeführt wird. Beantragen Sie beim an der Schwierigtet eben die Strafe auf sich nehmen. Religiöse Gemeinschaften, die keine die Arbeiter ihre Organisation hätten, seien auch die Unternehmer der beschlagnahmten Ware. 204. Korporationsrechte hätten, fielen unter das Vereinsgesch. durch ihre Organisation gebunden. Uebrigens stände die 8stündige des Beweises ist es ratsam, Sie und Ihre Frau verzichten nunmehr. Sia, Eine Privatklage, die von klägerischer Seite zu einer Art Staats- Arbeitszeit in dem Berlin - Charlottenburger Werte nur auf dem beziehentlich Ihre Frau, hätten den andren einen Eid zuzuschieben. ie eine Beschleunigung durch direkte Einaktion aufgebauſcht worden ist und von der der Klägeriſche Vertreter Papier ; in Wirklichkeit würde daselbst nach Bedarf 8, 9, gabe an den Striegsmittelen Cie eine A. B. N. 2. Soweit sich aus dem Wort behauptete, es handle sich um den Kampf der wirtschaftlich 10 Stunden, und wenn notwendig, noch länger gearbeitet. Bei dem laut des notariellen Attes ersehen läßt, wäre eine Anfechtung aussichtslos. Schwächeren gegen Uebergriffe der wirtschaftlich Stärteren", be- Hinweis auf Wien hat der Direttor gemeint, die Verbindung mit schäftigte gestern im fünften Termin das hiesige Schöffengericht. Als dem Wiener Werke beschränke sich nur auf einen freundschaftlichen Anwalt einschen. Wir lehnen es ab, dasselbe für Sie einzusehen. der stärkeren, sings auf eine berbereiten seinen natinicheas muſterfaus- Segiſter Kläger trat der Kaufmann Rudolf Hepner gegen den Kaufmann Verkehr, der, wie der Referent bemerkte,„ nur" darin besteht, daß der J. N. 10. Das ist möglich. Barmen 1904. Ist das Civilgerichts Ostar Tie auf. Der Privatkläger war als Abteilungschef im größte Teil der Wiener Siemens- Schuckert - Aktien sich in den Händen Urteil erlassen, als Sie noch nicht 21 Jahre alt waren, so können Sie Barenhaus Lies angeſtellt und erhielt am 15. August 1901 in der deutschen Firme befindet, diese alſo einen ausschlaggebenden Biederaufnahme durchſehen, ſonſt nicht. D. 18: 46. Die Borjhriften Vertrages gelten auch für die einem an ihn nach Heringsdorf gerichteten Briefe seine Entlassung. Einfluß auf die Gestaltung der Arbeitszeit in Wien auszuüben 3ft in demselben über Sündigungsfristen nichts vereinbart, jo tann eine Als Grund der Entlassung war angegeben worden, daß er anstößige bermag. Was nun das Charlottenburger Wert anbelangt, so ist monatsweise gemietete Wohnung bis am Fünfzehnten zum Ersten gekündigt Beziehungen zu weiblichen Angestellten des Hauses unterhalte bezw. dort im Jahre 1901 thatsächlich die achtstündige Arbeitszeit ein- werden. E. H. Sie können, wenn in der That Entwendung vorliegt, suche, obgleich er im Juli deswegen von dem Syndikus des Geschäfts, geführt worden; sie wird aber nur dann innegehalten, wenn wenig auf Rückzahlung flagen. P. 2. Ein Recht auf Aufnahme steht Ihrer Rechtsanwalt Działoszynski, berwarnt worden war. Der Privat- Arbeit vorhanden ist. Bei guter Geschäftskonjunktur ist die Ueber: Braut nicht zu. Sie könnte lediglich bei der Versicherungsanstalt ans fläger war der Anſicht, daß die Entlassung zu Unrecht erfolgt und ſtundenarbeit an der Tagesordnung. In der Franklinstraße z. B. fragen.bot inout Gol Die Anmeldung eines Patentes allein der Entlassungsgrund nur hervorgesucht sei, während thatsächlich Herr arbeiten gegenwärtig von ca. 3000 Beschäftigten nur etwa 200 acht schütt Sie vor Unzuträglichkeiten. Darüber, ob und wie Ihre Erfindung Tiek auf diese Weise einen etwas teuren Angestellten, der noch einen Stunden; 2000 müssen bis zu 10 Stunden und 800 bis zu 12 Stunden zu patentieren ist, erhalten Sie am besten in dem Patentamt Auskunft. th. Soweit ersichtlich, hat Ihr Bruder sich durch Nichtstellung strafbar längeren Kontraft hatte, habe los werden wollen. Er strengte gegen arbeiten. Auf eine Eingabe des Arbeiterausschusses an die Direktion gemacht und ist voraussichtlich in seiner Abwesenheit bereits verurteilt. Die Herrn Tiek die Civilklage an, ist aber in drei Instanzen um Vermeidung bezw. Einschränkung des Ueberstundenwesens ist die erkannte Strafe fann gegen ihn vollstreckt werden. Darüber, ob und in abgewiesen worden, weil die Gerichte die geltend ge- übliche unverbindliche Antwort erfolgt; im übrigen ist festgesetzt welcher Höhe( voraussichtlich zu Geldstrafe) er verurteilt ist, kann er sich bet machten Gründe, über welche Beweise erhoben wurden, für worden, daß nur für alle vollen Stunden, die über 10 Stunden der Polizeibehörde informieren. Da Jhr Bruder amerikanischer Staatseine Entlassung als stichhaltig anerkannten. Die gleichzeitig pro Tag geleistet werden, neben dem vereinbarten Lohn ein Ueber- bürger geworden ist, so würde er hier nicht zum Militär eingestellt werden, angestrengte Privatklage wurde bis zur Entscheidung des Civil- stundenzuschlag von 20 Pf. für Männer und 10 Pf. für Frauen wenn er fürzere Beit als 2 Jahre lediglich zum Besuche in Deutschland verprozeſſes zurückgestellt. Der Privatkläger fühlte sich einerseits durch gezahlt wird. Damit ist aber zugegeben, daß in dem Werk eigentlich länder ausgewiesen wie jeder Ausländer als vermeintlich fäffiger Tuswerden. Steinmetzstr. Nigdorf. in Berlin den brieflich ihm kundgegebenen Entlassungsgrund als auch durch eine zehnstündige Arbeitszeit besteht und nicht die achtstündige. vorgeschriebene ortsstatutarische Versicherungspflicht der Hausgewerbetreibenden eine angeblich von Herrn Tiez am 26. Ottober 1901 gemachte Letztere ist s. 3t. nur festgesetzt worden, um mit der berühmten bezieht sich nicht auf diejenigen Hausgewerbetreibenden, beren Arbeitgeber Aeußerung beleidigt, die das Wort„ Kerl" enthalten und den Ver- traditionellen" Arbeiterfreundlichkeit der Firma nach außen hin ihr Gewerbe in Berlin betreiben, deren eigner Betriebssib sich aber außer dacht umsittlicher Beziehungen des verheirateten Privatklägers zu einer brillieren zu können; in Wirklichkeit aber tanzt die Firma genau so balb Berlins befindet. Sie find also nicht frankenversicherungspflichtig. Angestellten ausgesprochen haben soll. In einer mehrſtlindigen nach der Pfeife der Kühnemänner wie die übrigen„ weniger" arbeiter- fang het nie obitur für Sie Lagerungstoften beralas Beweisaufnahme wurde durch Vernehmung des Personalchefs und eines freundlichen Eisenfirmen. Redner hob schließlich besonders hervor, wortlich. Verjährung liegt nicht vor. Ob Ihnen ein Anspruch auf Ersat Angestellten festgestellt, daß mehrmals Beschwerden weiblicher Angestellter daß die Ursachen dieser Zustände lediglich in der mangelhaften gegen die Firma zusteht, die Ihnen waren sendete, hängt davon ab, ob über den Privatkläger ergangen sind, daß derselbe bei dem Geschäfts- Organisation der Arbeiter zu suchen sind und ermahnte die Anwesen Sie die Waren seiner Zeit der Firma sofort zur Verfügung stellten und ob Ihr Zurberfügungstellen berechtigt war. 3. B. 333. Die allgemeinen personal in dem Rufe eines„ Don Juans" stand, mehrfach mit weiblichen den dringend, mehr wie bisher für den Metallarbeiter- Verband zu Sonntagsruhe - Borschriften finden auf Fabritwächter teine Anwendung. Für Angestellten Erfurfionen machte und auch mehrfach Besuche auffällig wirken. diese gilt nur die Vorschrift des§ 105 c Abfah 3 der Gewerbe- Ordnung. gekleideter Damen im Geschäft erhielt. Daraufhin war dann zu- In der Diskussion gaben mehrere Mitglieder des Arbeiter- Danach ist der Fabrikbefizer verpflichtet, sofern die Bewachungsarbeiten nächst die Verwarnung erfolgt. Eine als Zeugin vernommmene An- ausschusses ihrer Meinung dahin Ausdruck, daß die Firma wohl in länger als drei Stunden dauern oder die Arbeiter am Besuch des Gottesgestellte bekundete, daß sie auf Veranlassung ihres Vaters sich bei kleinen untergeordneten Dingen eine gewiffe Kulanz zeige, in dienstes hindern, den Wächter entweder an jedem dritten Sonntage volle Herrn Tiek bezw. dem Personalchef über den Privatkläger beschwert Fragen von größerer Bedeutung für die Arbeiter sich aber stets ab- von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends von der Arbeit frei zu lassen. 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonnfage mindestens in der Zeit habe, weil ihr derselbe aus Heringsdorf eine Ansichts- lehnend verhalte. Es wurde sodann ein ganz besonders krasser Fall postkarte mit der vertraulichen Unterschrift„ Rudi" zugestellt von Arbeiterfreundlichkeit" zur Sprache gebracht. In dem Glühhabe. Die Zeugin bekundete ferner unter ihrem Eide verschiedene lampenwerk in der Helmholzstraße nämlich wird seit einiger Zeit eine Vorkommnisse, in denen der Privatkläger versucht habe, mit ihr anneue Flüssigkeit zur Präparation der Kohlenfäden verwandt, die bei zubandeln, sie zu gemeinsamem Besuch der Rennen, gemeinschaft- den dort thätigen Arbeiterinnen einen bösartigen Hautausschlag lichen Exkursionen 2c. zu bewegen. Einmal habe er ihr direkt ge- an den Armen verursachte. Als die Arbeiterinnen beim Direktor* Weizen, gut mittel fagt:„ Sein langjährliches Verhältnis sei zu Ende und er suche ein Friedmann vorstellig wurden, doch die alte Prägnierflüssigkeit wieder gering neues Verhältnis." Was die inkriminierte Aeußerung des Beklagten einzuführen, hat ihnen der Herr Direktor dies in schroffer Weise abbetrifft, so ließen die von dem Privatkläger dieser gelehnt. Mitgeteilt wurde, daß von diesen Arbeiterinnen drei im Beziehung vorgeschlagenen Zeugen ihn gänzlich im Stich. Sie Krankenhaus und 15 vom Arzt behandelt werden mußten. eigner Wissenschaft nichts bekunden, berichteten Versammlung nahm schließlich eine Resolution an, in der fie u. a. vielmehr nur von Gerüchten, die im Hause kufierten. Der einzige bedauert, daß durch mangelhafte Organisation noch ein Teil der ArZeuge, der sich zu erinnern vermeinte, daß der Angeklagte eine ehren- beiter und Arbeiterinnen dem Direktor Diehlmann Veranlassung zu fränkende Bemerkung über den Privatkläger gemacht habe, fonnte dem Ausspruch gegeben hat, die achtstündige Arbeitszeit stände im Hafer, gut sich des genauen Wortlauts nicht mehr erinnern und widerrief Charlottenburger Werk nur auf dem Papier und beauftragte schließlich seine erste Bekundung, die jener Bemerkung den ehren den Arbeiterausschuß, bei der Direktion dahin zu wirken, Richtstroh fränkenden Charakter gab. Nach längeren Plaidoyers des Rechts- daß die unter dem Direktor Diehlmann früher im Werke eingeführte Seu anwalts Morris für den Privatläger und der Rechtsanwalte achitindige Arbeitszeit, sei es burch Neueinstellungen, sei es durch Erbsen L Dr. Halpert und Działoszynski für den Angeklagten erkannte Doppelschichten, auch wirklich eingehalten wird. der Gerichtshof auf Freisprechung und legte dem Privatkläger die Kosten auf.
fonnten aus
Allg. Kranken- u. Sterbekaffe
-
in
Die
weilt. Er fann aber
+ Gerfte, gut
-
Marktpreise von Berlin am 10. Mai 1904 nach Ermittelungen des fgl. Polizeipräsidiums. D.- Ctr.| 17,45 17,43 Startoffeln, neue D.- Ctr. 17,41 17,39 Rindfleisch, Keule 1 kg 17,37 17,35 do. Bauch Schweinefleisch
7,00 6,00 1,80 1,20
"
1,40 1,10
* Roggen, gut mittel
"
"
13,60
1,60 1,00
"
1,80 1,20
"
W
gering
1,80 1,20
#
"
"
14,20 13,10
2,60 2,00
mittel
13,00 11,90
Eier
60 Stüd
3,40 2,40
"
gering
30
11,80 10,80
14,80 13,90
W
mittel gering
13,80 12,90
Karpfen Aale Zander
1 kg
2,00 1,20
2,80 1,40
3,00 1,00
12,80 11,90
Hechte
2,20 1,20
"
"
3,82 3,66 Barsche
2,00 0,80
"
7,20 4,60 Schleie
3,00 1,40
"
40,00 28,00 Bleie
1,40 0,80
50,00 26,00 Strebse 60,00 25,00
Speisebohnen Linsen
per Shod 15,00 3,00
der
Sonnabend, ben 14. Mai 1904, Freitag, den 13. Mai 1904, abends 8½ Uhr, im Gewerkschaftshauſe, Engel- Ufer 15:
abends 8 Uhr:
Mitglieder Versammlung
=
General- Versammlung
früher Dresdenerstr. 16. jegt Gross- Görschen-,& cke Steinmetzstrasse und Gr. Frankfurter-,& eke Markusstrasse empfiehlt Cigarren
-
Cigaretten- Tabak
in beftbekannter Güte und reichlicher Auswahl.
bei Bergener, Reichenbergerſtr. 157. für sämtliche Bezirke und Zahlstellen der Maurer, sowie der Sektion der Puter und der Sektion der Gips- und Cementbranche, gleichzeitig der Gruppe der Fliefenteger. Cottbuser Korn
Tages- Ordnung:
1. Kassenbericht.
2. Abrechnung vom Maskenball.
3. Die bevorstehende General- Versammlung.
4. Verschiedenes.
Bahlreiches Erscheinen erwünscht.
115/10
Die Ortsverwaltung.
Tages- Ordnung:
143/ 8*
1. Vortrag des Genoffen Katzenstein über: Strafrecht und Socialpolitik". 2. Diskussion. i. Gebinden u. Flaschen empfiehlt 3. Abrechnung vom ersten Quartal. 4. Antrag Gommert, betreffend verloren gegangene Marken. Mitgliedsbuch legitimiert, ohne dasselbe kein Zutritt. 91
Deutscher Holzarbeiter- Verband.
Morgen Freitag, abends 82 Uhr,
im Gewerkschaftshause, Engel- Ufer 15:
83/16
Sitzung der Ortsverwaltung.
Arbeiter- Baugenossenschaft Paradies
zu Berlin ( E. G. m. b. H.). Sonntag, den 15. Mai 1904, vormittags 9%, Uhr, bei Voigt, Ritterstraße 75:
Außerordentl. General- Versammlung.
Tages- Ordnung:
108/10
1. Beschlußfassung über Vorschläge der Verwaltung die Bauausführung betreffend. 2. Geschäftliche Mitteilungen und Antrag betreffs Erhöhung des Extrabeitrages. 3. Etwaige Anträge und Verschiedenes. Das Erscheinen eines jeden Mitgliedes ist dringend erforderlich. Ohne Mitgliedsbuch kein Zutritt. Der Vorstand.
J. A.: G. Kosska, 1. Borsigender, Wienerstr. 29.
Central- Verband der Cöpfer.file
Freitag, den 13. Mai, abends 6½, Uhr, im Gewerkschaftshause, Engel- Ufer 15, Saal 7:
Vertrauensmänner- Sitzung Die Bertrauensmänner von denjenigen Bauten, wo Meißner Ware ver
Der Zweigvereins- Vorstand.
J. A.: Emil Thöns.
Kloster- Garten
direkt am Spandauer Schiffahrtskanal u. am Jungfernsteg gelegen. Stadt- und Ringbahn- Verbindung Bahnhof Beusselstraße und der elektrischen Straßenbahn Görlizer Bahnhof- Blößensee. Heute Donnerstag:
Großes Konzert bei freiem
Jeben Sonntag: Grosser Ball unter Leitung des Tanzmeisters Herrn Max Fuss. Vereinen und Gesellschaften auf das beste empfohlen. Inhaber: Wladislaus Pasternacki. ( Amt 2, Nr. 2694.) CUSH 19
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Gegründet 1863.
Eine Mark
wöchentliche Teilzahlung liefere
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Bestellungen n. Maß, tadell. Ausf. Werkstatt im Hause.
J. Kurzberg, Neue Königstr. 47.
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werden nebst Brut durch mein Mittel vollständig vertilgt. Fl. 50 Pf. u. 1,00. Ebenso Schwaben, Russen, Franzosen, Blattläufe 2c. Schtl. 30 Pf., 50962* 60 Bi. u. 1,00.
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zahle demjenigen, der mir einen Nichterfolg nachweist. Nur allein echt bei Hugo Barth, Drogerie, jett Brunnen straße 14, früher Nr. 18.
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Wiederverkäufer erhalten direkten Engros- Preis, Dr. Simmel, Str. 41, 12 frater gegen Boreinfendung
da ich mit verschiedenen erstklassigen Mollereien abgeschlossen habe. arbeitet wird, werden ersucht, die Nummern der Vereinbarungsöfen und die dafür gezahlten Preise in der Sigung anzugeben. Jeder Bau mus ver- Um geneigten Zuspruch bittend, zeichnet treten sein. [ 195/13] Die Ortsverwaltung.
51842*
Hochachtungsvoll die Firma: J. Maeding.