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und ich einen Fremden noch niemals im Küppers'schen Garten] gesehen habe.

Präs.: Haben Sie den jungen Mann winken sehen? Zeugin: Nein.

Präs.: Mallmann behauptet, Sie hätten gesehen, wie der Mann mit der Hand gewinkt hat?

Zeugin: Nein, das habe ich nicht gesehen. Präs.: Herr Isaat, treten Sie einmal vor. Nun, Frau Winthuis, sehen Sie sich diesen Mann an, war das der, den Sie am Peter- Paulstage Nachmittags in dem Küppers'schen Garten gesehen haben?

Die Zeugin sieht sich den Zeugen Jfaat( ein großer Mann mit Vollbart, im Alter von etwa 35 Jahren) von allen Seiten an und bemerkt: Nein, dieser Mann ist es nicht gewesen.

Präs. Sie fernen den kleinen Siegmund Buschhoff? 38eugin: Jawohl.

Präs.: Dieser ist Ihnen auch schon einmal vorgestellt worden?

3eugin: Jawohl, aber der Siegmund ist es auch nicht gewesen..

Präs.: War es etwa der alte Buschhoff selbst? Zeugin: Nein, der war es gewiß nicht. Präs. War es ein Jude oder ein Christ? Zeugin: Ich will nichts bestimmt behaupten, aber ich bin der Meinung: es war eher ein Jude als ein Chrift.( Heiter

keit im Auditorium.)

Präs.: Jch fordere das Publikum auf, sich vollständig ruhig zu verhalten, andernfalls bin ich genöthig, den Zuhörer­raum räumen zu lassen.

Es trifft alsdann ein Brief ein, in dem zwei Leute in Xanten namhaft gemacht werden, die die Bekundungen des Frl. Rölen, wonach Buschhoff zu seinem Sohne gesagt haben soll: Ach waz, wenn sie uns nichts beweisen können, dann können sie uns nichts anhaben," bestätigen wollen. Der Gerichtshof beschließt auf Antrag des Staatsanwalts: diese zwei Personen als Zeugen zu laden.

"

Alsdann tritt eine längere Pause ein.

Nach Wiedereröffnung der Verhandlung meldet sich ein Ge­schworener zum Wort: Es herrscht unter den Geschworenen die Ansicht, als habe die Zeugin Winthuis die Frage des Herrn Präsidenten, ob sie etwa den Angeklagten Buschhoff im Küp­pers'schen Garten gesehen, mit" Ja" beantwortet habe.

Präs.: Das ist ein Irrthum. Sie werden sich erinnern meine Herren, daß die Zengin gesagt hat, der Mensch, den sie gesehen, sei höchstens 18 Jahre alt gewesen. Insofern war eigentlich meine Frage, ob etwa der Angeklagte Buschhoff in Rippers schen Garten gewesen, überflüssig. Die Beugin ant wortete mir mit einer in plattdeutscher Sprache gesprochenen ironischen Bemerkung. Ich habe vergessen, auch noch aus drücklich zu konstatiren, daß diese ironische Bemerkung eine Ver­neinung war.

Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich will er: wähnen, daß die Beugin sagte:" Dat foll well finn". E3 ist das eine ironische Bejahung, die aber eine Verneinung be­

Deutet.

Präs: Da das Beweismaterial sich immer mehr zu ver­größern scheint und mithin feine Aussicht ist, morgen die Ver­handlung beenden zu können, so hat der Gerichtshof beschlossen: morgen( Sonntag) nicht zu verhandeln und den Montag, Dienstag und Mittwoch für die Verhandlung noch frei zu halten. Erster Staatsanwalt Baumgard: Ich habe soeben ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft zu Dortmund erhalten. Danach hat ein dortiger Buchdruckereibesitzer Namens Reinhard bekundet: Vor dreißig Jahren habe ihm in Wesel ein Jude Blut abzapfen wollen." Ich habe hierzu feine Anträge zu stellen.

Es wird alsdann nochmals Frau Winthuis vernommen. Diese bekundet auf Befragen: Sie sei am Sonntag, den 26. Juni, Nachmittags zu Besuch bei der Wittwe Ahls( Mutter des Zeugen Karl Ahls) gewesen. Da sei Mallmann und Karl Ahls in die Ahls'sche Wohnung gekommen. Mallmann habe sie gefragt, ob sie eine Vorladung nach Cleve erhalten habe. Sie habe mit Nein geantwortet. Darauf habe Mallmann gesagt: Sie haben doch gesehen, Frau Winthuis, daß am Peter Paulstage Nach­mittags ein Jude in dem Küppers'schen Garten gewinkt hat.

Präf.: Sie sagten gestern: Sie feien seit fast 2 Jahren nicht in dem Küppers'schen Garten gewesen? Isaak: Ich bin jedenfalls schon seit sehr langer Zeit nicht in dem Küppers'schen Garten gewesen.

Präs: Sie sind doch ein Nachbar von der Bräuer und jedenfalls mit der Familie befreundet, es wäre doch also möglich, daß Sie ein solches Gespräch mit der Bräuer geführt haben? Isaat: Wir waren bis zu dem Tage des Hegmann'schen Mordes befreundet, seit dieser Zeit hat aber in Xanten die Freund­schaft zwischen Juden und Christen aufgehört. Ich bezweifle aber auch schon deshalb, das Gespräch geführt zu haben, da ich mich für Tabat nicht interessire.

Präs.: Zengin Bräuer, hat Jsaak denn gesagt: er sei im Küppers'schen Garten gewesen?

3eugin: Jawohl, er sagte, er habe sich den Tabak an­gesehen.

Präs.: Jsaat, können Sie von Ihrer Wohnung aus in den Küppers'schen Garten sehen? Isaak: Jawohl.

thieren sei, tönne wohl festgestellt werden, man könne nicht sagen, ob dies Blut von einem Menschen oder von einem Ochsen fei. Geh. Regierungs- und Medizinal- Rath Dr. Kirchgäßer ( Koblenz ) schließt sich diesem Gutachten an.

Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Da bei der gegens wärtigen Verhandlung das muthmaßliche Motiv des Mordes eine große Rolle spielt, so ersuche ich, das Obduktionsprotokoll Nr. 12 zu verlesen. Ich stelle anheim, daß der Herr Präsident die im Saale anwesenden Damen veranlaßt, fich auf einige Augenblicke zu entfernen.

Einige Damen verlassen den Saal.

Prof. Dr. Köster: Nach dem Obduktionsbefund liegen Anhaltspunkte für einen Lustmord nicht vor, die Möglichkeit, daß trotzdem ein solches Verbrechen vorliegt, ist aber nicht aus­geschlossen. Geh. Regierungs- und Medizinalrath Dr. Kirchgäßer schließt sich dieser Befundung an.

Dr. med. Steiner bekundet, daß die Kleider des ermor delen Kindes in vollständig geordneten Zustande waren, so Präs.: Dann können Sie sich ja den Tabat angesehen haben, daß er die Frage: ob ein Lustmord vorliegen könnte, verneinen ohne im Garten gewesen zu sein? müsse.

Isaak: Jawohl. Präs. Fräulein Bräuer! Was haben Sie nun der Marie Küppers erzählt?

3eugin: Ich habe sie gefragt, was wohl Isaak in ihrem Garten gemacht habe, dieser habe nur gefagt, daß er sich den Tabak angesehen habe.

Berth. Rechtsanwalt Gammersbach: Haben Sie heute früh mit der Marie Küppers gesprochen? Beugin: Jawohl.

Bertheidiger: Haben Sie über den Prozeß gesprochen? 3eugin: Nein.

Präf. Dann frage ich die Zengin, weshalb Sie heute früh geweint hat?

Zeugin: Ich habe nicht geweint.

Wertheidiger: Als ich heute früh durch den Korridor ging, habe ich die Beugin, als sie mit der Marie Küppers sprach, weinen sehen, die Zeugin hat sich die Augen gewischt und hatte ein ganz rothes Gesicht.

3eugin: Das ist eine Lüge, ich habe nicht geweint. Bertheidiger: Ich denke, daß der Herr Präsident mich vor solcher Beleidigung schützen wird.

Präs.: Zeugin, ich muß Ihnen bemerken, daß Sie sich dem Herrn Vertheidiger gegenüber nicht derartiger Redens­arten bedienen dürfen. Ein gebildeter Mensch sagt: das ist ein Irrthum."

Bertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Ich habe noch zu bemerken, daß, wie mir berichtet wird, auf dem Rorridor fortwährend Zeugenbeeinflussungen stattfinden; ich ersuche daher den Herrn Präsidenten, Vorkehrungen zu treffen, das dies ver­hütet wird.

Die folgende Beugin ist Fräulein Marie Küpper3. Diese bekundet: Helene Bräuer habe sie gefragt, was Siegmund saat denn in ihrem Garten gemacht habe, dieser habe ihr er­zählt, daß er sich den Tabak im Garten augesehen habe. Präs.: Haben Sie eine derartige Mittheilung dem Mallmann gemacht? Zeugin: Jawohl.

Bräs: Haben Sie dem Mallmann gesagt: Sie hätten den Ffaat am Peter- Pauls- Tage Nachmittags in Ihrem Garten gesehen? 3eugin: Nein.

Zeugin?

Präf.: Mallmann, was sagen Sie zu der Bekundung dieser Mallmann: Ich habe die Zeugin so verstanden, wie ich es bekundet habe.

Präs. Fräulein Rüppers, haben Sie heute früh auf dem Korridor mit der Bräuer über den Prozeß gesprochen? Zeugin: Nein.

Präs.: Hat die Bräuer geweint? Beugin: Mein.

Vertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Ich war der Meinung, daß die Bräuer geweint habe, jedenfalls war sie auffallend roth im Gesicht und wischte sich die Augen aus.

Oberstaatsanwalt Hamm : Die Anklage nimmt nicht an, daß ein Lustmord vorliegen könnte, da der Befund der Leiche sowie die medizinischen Gutachten diese Möglichkeit ausschließt. Es wird alsdann das Obduktions- Protokoll Nr. 12 und auf Antrag eines Geschworenen auch noch das Protokoll über die Art Der Verwundung verlesen.

Präs.: Herr Professor Köster, ist es möglich, daß die Er mordung erfolgt ist, ohne daß das Kind geschrieen hat?

Professor Dr. Köfter: Das ist wohl möglich. Es tommt hierbei vollständig auf die Art des Ueberfalls an. Wenn der Mörder das Kind von hinten gegriffen, ihm den Mund zuge halten und sofort den Hals abgeschnitten hat, dann ist es selbstverständlich nicht möglich, daß es einen Laut von sich ge geben hat.

Geheimer Regierungs- und Medizinalrath Dr. Kirchen ßer schließt sich diesem Gutachten an.

Praf.: Es ist mir von den verschiedensten Seiten geschrieben worden, daß der Mord vielleicht dadurch geschehen ist, daß die Spiel nichts bekannt, ich ersuche den Herrn Bürgermeister Schleß, Kinder Hinrichtung" gespielt haben. Mir ist von einem solchen uns zu sagen: ob das Hinrichtungsspiel etwa von Xantener Rin­dern gespielt wird?

Bürgermeister Schles: Ich habe niemals von einem Hin richtungsspiel etwas gehört.

Die medizinischen Sachverständigen bekunden, daß sie es für ausgeschlossen halten, daß das Kind durch das Hinrichtungsspiel der Kinder zu Tode gekommen sei.

Es erscheint hierauf als Zeugin Dienstmagd Mauriz: Diese bekundet auf Befragen des Präsidenten: Einige Wochen nach dem Morde ging Buschhoff mit seinem Sohn Siegmund bie Cleverstraße entlang. Ich ging etwa zwei bis drei Schritt da hinter. Als Buschhoff und Sohn gerade vor dem Hallmann'schen Laden vorübergingen, da sagte der Sohn zu seinem Bater: Wenn

es nur nicht auskommt."

Präs.: Wußte Buschhoff, daß Sie hinter ihm gingen? Zeugin: Als Siegmund Buschhoff dies gesagt hatte, ba fab der alte Buschhoff ängstlich hinter sich, ob Jemand in der Nähe sei. Als er mich sah, erschrat er und 30g seinen Sohn ängstlich an sich.

Präs.: Hat Jemand außer Ihnen das Gespräch noch 3eugin: Ja, der Rutscher von Hallmann muß es gehört

gehört? haben.

Präs. Woraus entnahmen Sie das?

lachte.

Beugin: Der Kutscher stand gerade vor der Thür und Präs.: Aus diesem Lachen entnehmen Sie, daß der Kutscher die Neußerung gehört hat?

Zeugin: Ja.

Präs.: Was fagen Sie dazu?

Buschhoff: Ich weiß nichts davon.

Bras: Beugin, Sie haben diese Ihre Wahrnehmung erst gestern dem Herrn Amtsrichter mitgetheilt?

Zeugin: Jawohl.

Sie habe darauf geantwortet: Winten habe ich nicht gesehen, ich bauptung nicht in der beſtimmten Forls gethan hätten, bann Sie mußten sich doch sagen, daß das eine höchst wichtige Wahr

weiß auch nicht, ob es ein Jude war.

Präs.: Nun, Mallmann, wie war das? Mallmann: Frau Winthuis hat mir gesagt: der Mann war ein Jude, den sie habe winken sehen.

Die folgende Zeugin ist die Wittwe Ahls. Diese bestätigt

die Bekundung der Frau Winthuis. Lettere habe gefagt: der

Mann habe eher ausgesehen wie ein Christ als wie ein Jude. Präs.: Hat Frau Winthuis gesagt, sie habe den Mann winken sehen?

Zeugin: Nein.

Oberstaatsanwalt Hamm : Mallmann! Sie haben gehört, was zwei Zeuginnen befundet haben, wie kommen Sie dazu, zu behaupten, Frau Winthuis habe gesagt, sie habe einen Juden im Küppers'schen Garten winken sehen.

Mallmann: Ich habe die Wahrheit gesagt. ſage falsch ist. Die Zeuginnen sagen doch das Gegentheil, Sie Oberstaatsanwalt a mm: Sie hören doch, daß Ihre Aus­scheinen eine besondere Befähigung zu haben, alle Zeugenaussagen zu fälschen. Mallmann( fehr erregt): Sie haben doch von dem Karl Ahls gehört, daß ich Recht hatte, ich bitte, doch den Zeugen Ahls noch einmal zu vernehmen, denn es scheint mir, als wolle man mich blos hier verwirren.

Präs.: Ich bemerke Ihnen, Mallmann, daß Sie sich solcher Bemerkungen zu enthalten haben, Sie könnten andernfalls be= straft werden.

Ober- Staatsanwalt Hamm : Ich bemerke Ihnen, Mallmann, daß die Zeugin Ahls ausdrücklich bekundet hat: Frau Winthuis habe gesagt: es kann eher ein Christ als ein Jude gewesen sein. Wallmann: Frau Winthuis sagte: Der Mann habe wie ein Jude ausgesehen. Ein Jude hat es doch auch gethan. Bertheidiger, Rechtsanwalt Stapper: Sind Sie heute früh mit Karl Ahls von Goch nach Cleve gefahren? Mallmann: Jawohl.

Präs.: Herr Rechtsanwalt, Sie behaupteten positiv, daß die Zeugin geweint hat. Es wäre besser, wenn Sie die Be­wäre uns das Vorkommniß von vornherein erspart geblieben. Verth. Rechtsanwalt Gammersbach: Ich muß um Ver­zeihung bitten, ich war der bestimmten Meinung, daß das Mädchen geweint habe.

Präs.: Ich bin überzeugt, daß le der bestimmten

Meinung waren, ich möchte die Herren aber ein für alle Mal

bitten, sich nicht als Zeugen anzubieten.

Es wird alsdann nochmals Dr. med. Steiner- Xanten ver­nommen.

Bräf.: Weshalb haben Sie nicht früher Anzeige gemacht, nehmung ist?

Beugin: Ich habe es gleich meiner Mutter erzählt, diese fagte aber, wir wollen teine Laufereien haben.

Bräf.: Was veranlaßte Sie nun, dies jetzt anzuzeigen? su 3eugin: Ich habe meine Wahrnehmung meiner Dienst

dem Herrn Amtsrichter zu gehen und es anzuzeigen. Der folgende Zeuge ist der Kutscher Hortmann. Präs.: Sie sollen einmal gehört haben, daß Siegmund

Präs.: Herr Dr. Steiner, Sie sollen in einer hiesigen Restauration gejagt haben, daß Sie, nachdem Sie das Gutachten es nur nicht auskommt." der Herren Sachverständigen gehört, sich diesem anschließen und Zenge: Davon weiß ich nichts. der Meinung sind, daß der Fundort der Thatort sei? Präs: Die Mauris fagt: Sie haben an der Thür ge Dr. med. Steiner: Ich muß bemerken, daß ich bei der standen und müßten es infolge deffen gehört haben, ganz be tam, es vor, als wäre wenig Blut in der Scheune gewesen. Ich hatte auch keine Zeit, den Erdboden genau zu untersuchen, mir gelacht haben? Leichenbesichtigung nicht berechtigt war, die Zeiche zu entfleiden. fonders entnimmt das das Mädchen aus dem Umstande, daß Sie

von 3euge: Es ist ja möglich, daß ich gelacht habe, das hatte

einer solchen Aeußerung gehört.

Nachdem ich aber von den medizinischen Sachverständigen gehört, daß soviel Blut in der Scheune war, wie ein so jugend­licher Körper nur verlieren konnte, da habe ich mein Gutachten und schließe mich Gutachten der Sachverständigen alt. Ich bemerke alio, che ha medizinischen ich für den Thatort.

Geschworener Graf v. 2o e fragt, ob das am Fundort vor­gefundene Blut Menschenblut gewesen sei?

Ober- Staatsanwalt: Ich beantrage das Obduktions­Protokoll zu verlesen. In diesem haben Kreisphysikus Dr. Bauer und Wundarzt Dr. Nünninghoff feigestellt, daß das in der Scheune vorgefundene Blut, sowohl das an der Leiche, als auch das am Erdooden und im Stroh vorgefundene, nicht Thierblut, sondern Menschenblut war.

Den Metzgermeistern Wilhelm Peters, Bernhard Weil und Carl Müller( Cleve) wird hierauf der erwähnte Buschhoff'sche

Präf.: Ist die Maurig heute bei Ihnen gewesen?

Zeuge: Ja, die Mauriz kam heute zu mir und sagte mir:

sofort, daß ich nichts gehört habe. Mauriz als Zeugin zu laden.

Der Gerichtshof beschließt: die Mutter des Dienstmädchens

tag, den 11. d. M., Vormittags 91/2 Uhr, vertagt. Alsdann wird gegen 61/4 Uhr Abends die Sigung auf Mon

Boziale Ltebersicht.

Bertheidiger: Jch konstatire, daß Mallmann gestern Sack zur Untersuchung übergeben. Diese sollen feststellen: ob laut Ausweis des Rechenschaftsberichtes pro 1891 im 4. Quart. v. J.

Mallmann gestern Abend noch nach Goch gekommen?

sich dem Die wom Der Unterstützungsverein deutscher Buchdrucker zählte begeben sich in ein separates Zimmer und kehren nach kurzer 3euge: Ich bin gestern Abend noch mit dem Omnibus Beit zurück. Sie begutachten alsdann übereinstimmend: Die Einnahmen der Allgemeinen Kaffe für die Zeit 7. nach kanten gefahren und heute früh über Goch nach Gleve ge- haben kein Blut an dem Sack entdecken können. Blut were 1. April 1891 bis 31. März 1892 sehr bald dick und hart, derartige Spuren seien aber nicht zu Kasse war am 31. März 1892 demnach 3023,25 Die Ausgaben auf 1198 790,62 M. entdecken gewesen.

fahren.

Bertheidiger: Haben Sie heute früh mit Karl Ahls über den Prozeß gesprochen?

Beuge: Jawohl, ich habe ihn aber aufgefordert, nur die Wahrheit zu sagen.

Es erscheint als Zeugin Fräulein Helene Bräuer. Präs. Haben Sie am Peter- Paulstage Herrn Siegmund Isaat im Küppers'schen Garten gesehen?

Beugin: Nein.

Präs.: Haben Sie eine solche Mittheilung einmal der Marie Küppers gemacht?

Rancherung verwende.

An Reife

Die

Der Vermögensstand der Präs.: Wie erklären Sie sich, meine Herren, die roth: unterstützung wurden gezahlt 90 482,98 M., an Arbeitslosenunter braunen Flecke an dem Sad? Die Metgermeister bekunden, daß die rothbraunen Flecke auf 2453,64 9. höchstwahrscheinlich Rauchflecke seien. an außerordentlicher Unterstügung 426 M. Die Kosten für Ge Metzgermeistern zu sagen, in welcher Weise er den Sack bei der geschriebene Hilfskasse) hatte im Jahre 1891 eine Einnahme von Busch hoff theilt wiederholt mit, daß er den Sack über 31. Dezember 1891 einen Vermögensstand von 373 385,46 771 092,45 9., eine Ausgabe von 397 706,99., und am das Faß dece , in dem das Fleisch zum Räuchern gelegt werde, 1. April 1891 bis 31. März 1892 eine Einnahme( inkl. des Ver Die Zentral Invalidenkasse hatte in der Zeit vom zu verhüten, daß der Rauch entweiche. Die Weggermeister bekunden, daß das von Buschhoff er mögensbestandes) von 1188 225,41 M., grüßte mich und erzählte mir: Er habe sich einige Tage vorher wähnte Räucherverfahren vielfach von kleinen Meggermeistern 124 999,82 M., und am 31. März 1892 einen Vermögensbestand von 1 063 225,59 M. An Invalidenunterstützung wurden gezahlt angewendet würde. genau den Sad nach Blutspuren zu untersuchen, sei es erforderlich, Die Zahl der steuernden Mitglieder betrug im vierten Quartal Chemifer Dr. Büding( Crefeld ) bekundet alsdann: Um 93 285 R., an Begräbnißgeld für verstorbene Invaliden zc. 4000. Isaat: Ich erinnere mich nicht, eine solche Aeußerung daß er den Sack in sein Laboratorium mitnehme. Er müffe aber vorigen Jahres 17 352; die Zahl der Mitglieder der Kranten vorher bemerken, daß, wenn Menschenblut nicht ganz frisch sei, und gethan zu haben. Präf.: Haben Sie einige Tage nach Peter und Paul auf es vom Thierblut nicht unterschieden werden könne. dem Wall gestanden?

Beugin: Nein, ich habe einige Tage nach Peter- Paul Herrn Isaak am Wall stehen sehen. Ich ging vorüber, Herr Isaak be­

im Rüppers'schen Garten den Tabak angesehen, er habe selten den Tabat so schön blühen sehen.

um

Prof. Dr. Köster( Bonn ): Er könne sich diesem Gutachten nur anschließen. Ob altes Blut von Vögeln oder von Säuge­

Isaat: Das ist möglich, ich weiß es aber nicht mehr. Verantwortlicher Redakteur August Enders in Berlin

Begräbnißkasse 19 004.

Druck und Verlag von Max Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.

eine Ausgabe

von