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Die Xantener Polizeibeamten waren, während die Demolirung ebenfalls nach ihrer Vernehmung heftig zu weinen. Auf das Frau Winthuis bekundete anfänglich, daß sie im Garten einen geschah, zu der Militäraushebung fommandirt. Als Buschhoff in Beugniß des Siegmund Buschhoff wird verzichtet. Jungen gesehen habe, von einem Juden war zunächst überhaupt sein Haus geführt wurde und die Trümmer seiner Besizung sah, Der Erste Staatsanwalt übergiebt alsdann den Geschwornen feine Rede. Später hat Frau Winthuis gesagt: Der Mann, den schlug er unaufhörlich die Hände zusammen und sagte weinend die Aften, die gegen den Juden Fellemann geführt wurden und sie gesehen, sah eher aus wie ein Jude als ein Christ und sie Mein Gott, mein Gott, was ist aus meinem Hause geworden!" ein negatives Resultat ergeben haben. Es seien außerdem 40 habe auch nicht gesehen, daß dieser Mann gewinkt habe. Sie Als das Schwurgericht versammelt war, wurde zunächst das andere Personen der That verdächtig gewesen. werden sich ferner erinnern, daß Mallmann auch verschiedene Buschhoff'sche Haus in Augenschein genommen. Von diesem ge- Der Präsident erklärt alsdann die Beweisaufnahme für ge- Dinge behauptet hat, die sich sämmtlich nicht bewahrheitet haben, langt man unmittelbar in das Buschhoff'sche Schlachthaus, das, schlossen und legt den Geschworenen folgende Schuldfrage vor: wie bereits berichtet, schon seit langer Zeit als Steinmetz - Ist der Angeklagte Adolf Buschhoff schuldig, am 29. Juni 1891 zu für glaubwürdig halten. Die Bertheidigung hat es für nöthig Ich kann mir nicht denken, daß Sie einen solchen Zeugen Werkstätte diente. Klempner Ullenboom, der das Schlacht anten den Knaben Johann Hegmann vorsätzlich getödtet zu gehalten, durch Ladung eines Sachverständigen zu beweisen, daß es haus zur Zeit vernagelt hatte, wußte heute auf Befragen nicht haben und zwar, indem er die Tödtung mit Üleberlegung aus einen Ritualmord nicht gebe. Ich hielt dies Sachverständigen mehr anzugeben, ob die noch vorhandenen Nägel die von führte? Gutachten für überflüssig. Ich will zugeben, daß es vielleicht Juden ihm damals verwendeten seien. Auch Schreiner Hegmann wußte Es nimmt alsdann das Wort zur Schuldfrage Oberstaats- giebt, die der Meinung sind, daß Christenblut zu Heilzwecken oder dies nicht zu sagen, zumal nicht er, sondern seine Frau die anwalt Hamm : Meine Herren Geschworenen ! Der gegenwärtige auch zu rituellen Zwecken nothwendig sei. Dies könnte ja möglich sein, Nägel dem Siegmund Buschhoff gegeben habe. Nach Besichtigung Prozeß hat schon lange vor dieser Verhandlung die große Deffent- ohne daß es im Talmud sieht, allein das fümmert uns nichts der Wohnung wurde der sogenannte Porteweg besichtigt. Das lichkeit beschäftigt. Er hat zum Gegenstande einer häßlichen Heze hier liegt jedenfalls fein Ritualmord vor. Es ist dies festgestellt Buschhoff'sche Haus liegt an der Ecke dieses Weges, der gerade sozialer und politischer Parteien dienen müssen. Die behördlichen durch die medizinischen Sachverständigen, die bekundet haben, daß aus in die Küppers'sche Scheune, rechts in den Küppers'schen Garten Organe, die von Amtswegen zur Führung der Untersuchung ver- der Mord am Fundort geschehen ist, daß soviel Blut bei der Leiche führt. Links von der Scheune sieht man auf die Hinterfenster pflichtet waren, wurden in der gemeinsten Weise angegriffen. vorgefunden wurde, wie diese nur verlieren konnte, daß der Hals des Hauses des Zeugen Mallmann, aus denen derselbe am Nach- Parteimänner und Parteiblätter haben sich nicht entblödet, dem schnitt fein Schächtschnitt gewesen und auch der Mord nicht mit mittage des Peter- Paulstages gesehen haben will, wie Hermine richterlichen Urtheile vorzugreifen und den Versuch zu machen, durch einem Schächtmesser ausgeführt ist. Wie die medizinischen SachBuschhoff einen facfartigen Gegenstand in die Scheune getragen allerlei Hezartikel das sachliche Urtheil zu trüben. Allein die große verständigen befundet haben, ist sofort auf's eingehendste unter habe. Rechts hinter dem Küppers'schen Garten, in dem Frau Aufmerksamkeit, mit der die Herren Geschworenen der Verhandlung sucht worden, ob ein Lustmord vorliegt, hiefür haben sich aber Winthuis am Nachmittage des Peter Paulstages einen Mann, gefolgt find, giebt mir Gewähr, daß dieselben sich allen Stürmen teine Anhaltspunkte ergeben. der anscheinend ein Jude war, gesehen haben will, liegt das von außen unzugänglich erweisen und nur auf Grund Ich komme nun zu dem Hauptpunkt, der wesentlich zur Er Haus der Winthuis. des Ergebnisses der Verhandlung nach bester eigener Ueberzeugung hebung der Anklage Veranlassung gegeben hat, es ist das die Aus Nach Besichtigung des Porteweges betrat der Gerichtshof ihren Wahrspruch abgeben werden. die Küppers'sche Scheune. fage des Zeugen Mölders. Ich bemerke, daß die Staatsanwalt Geradeaus liegt die sogenannte Ich will nun zunächst den objektiven Thatbestand beleuchteu. schaft auf dem Standpunkt steht, daß die Anklage auch dann auf Fruchtscheune, in der der kleine Hegmann ermordet aufgefunden am 29. Juni 1891 Vormittags spielten einige Kinder in der recht zu erhalten ist, wenn das Motiv des Mordes nicht nachgewiesen wurde. Etwas weiter rechts die sogenannte Stauscheune, Kirchstraße zu Xanten ; zu diesen gehörte der 51/2 jährige Hermann ist und ich muß bekennen, die Aussage des Zeugen Mölders in der Ochsen, Kühe, Schweine u. f. w. untergebracht sind. Hegmann. Es steht fest, gegen 10 Uhr Vormittags ist der kleine ist auch heute bei der Ortsbesichtigung nicht erschüttert worden. Die Fruchtscheune ist stets geschlossen, die Stallscheune dagegen Hegmann zum letzten Male gesehen worden, von dieser Zeit ab Die Aussage des Zeugen Mölders steht aber auch nicht allein, stets geöffnet; beide sind mit einander verbunden, so daß man war er verschwunden. Der Knabe kam nicht wie gewöhnlich nach zwei Knaben unterstüßen dieselbe. Da ist zunächst der Knabe zunächst durch die Stallscheune in die Fruchtscheune gelangen Hause zum Frühstück, er kam auch nicht zum Mittag, er wurde Stephan Kernder. Dieser soll zu seinen Eltern gesagt haben: er fann. Unter dem Blöken der Kühe, dem Grungen der Schweine überall gesucht, endlich Abends gegen 61/2 Uhr wurde der Knabe habe gesehen, wie Frau Buschhoff den kleinen Hegmann in das und dem Gegacker der Hühner betrat das Schwurgericht die in der Küppers'schen Scheune ermordet aufgesunden. Scheune. Die Stelle, auf der der Ermordete aufgefunden wurde, kaum einem Zweifel unterliegen, daß nach 10 Uhr Vormittags feinen Eltern erzählt eine volle Woche nach dem Morde und andererEs kann Haus gezogen hat. Allein der Knabe Kernder hat einmal dies war durch einen langen Stock, an dessen Ende zwei Kinder der Knabe in der Scheune ermordet wurde. Der Hauptpunkt feits hat sich der Knabe trotz aller Bemühungen nicht vernehmen schuhe aufgesteckt waren, martirt. Die Dienstmagd Dora Moll, ist, daß das Kind am Fundort getödtet worden ist. Ich habe lassen. bie das Melfen der Kühe zu besorgen hatte, betrat die an die erst nicht nöthig, die medizinischen Gutachten zu wiederholen. Stallscheune anstoßende Fruchtscheune nur, wenn sie sich Stroh Diese stellen sämmtlich zweifellos fest, daß der Mord des kleinen Hegmann fragte, ob er nicht wisse, wo ihr Brüderchen Endlich ist zu erwägen, daß der Knabe, als ihn die Schwester holen wollte. Um jedoch die Stelle zu sehen, an am Fundort geschehen ist. Der erste in der Scheune er fei, gesagt hat:„ Der ist nach den Kirschen gegangen." Wir Der der Ermordete gelegen, war fie genöthigt, etwas schienene Arzt war allerdings Herr Dr. Steiner. Dieser äußerte tönnen auch näher hinzuzutreten, zumal die Scheune ziemlich dunkel ist.[ ofort seine Ueberzeugung, daß der Mord nicht in der Scheune, Eltern gesagt hat, was sie selbst hinzugesetzt haben u. f. w. nicht wissen, was der Knabe feinen Etwa drei Schritt von der Stelle, der Leichnam sondern an einem anderen Orte geschehen sein müsse, denn das Da wir auch den Knaben nicht selbst gehört haben, so aufgefunden wurde, steht die vielerwähnte Schaufel und vorgefundene Blut wäre nur die Folge einer Nachblutung. Es ist bedauerlich, daß nicht sofort ein Arzt zur Stelle war, zu dem Knaben Gerhard Heister, der uns auch heute gezeigt, fünf Schritt von der Schaukel die sogenannte Stroh- Schneidefönnen wir demselben fein Gewicht beilegen. Ich komme maschine. Nach Besichtigung der Scheune wurde der Küppers'sche der forensische Kenntnisse besaß, und es ist außerdem bedauerlich, in welcher Stellung er auf dem Prellstein gesessen hat. Aber Garten in Augenschein genommen und alsdann in der Kirchstraße daß die Aerzte nicht im Allgemeinen mehr von der forensischen auch dieser Knabe hat erst zwei Wochen nach dem Morde seine zunächst der Zeuge Mölders und alsdann der neunjährige Knabe Wissenschaft verstehen. Als der Mord bekannt wurde, war zu Wahrnehmungen mitgetheilt, nachdem die Mölders'sche Aussage Gerhard Heister aufgefordert, die Stelle anzugeben, von der aus nächst die allgemeine Meinung: entweder ist der Knabe durch längst bekannt war. Es wird deshalb auf die Aussage des sie gesehen haben wollen, wie das Kind in das Buschhoff'sche das sogenannte Schweineschlachten Spiel der Kinder zu Tode Knaben Heister auch kein Gewicht zu legen sein. Allein trotzdem Haus gezogen worden sei. Während der Knabe Heister genau gekommen, oder es ist die That eines Verrückten. Selbst halte ich den Mölders für vollständig glaubwürdig. Es ist angab, daß er auf dem an der Clever- und Kirchstraßen- Ecke be- Junkermann sagte, als er am Abende des 29. Juni vom richtig: Mölders trinkt gerne Schnaps und an dem Tage, als er legenen Brellstein, etwa 50 Schritt von dem Buschhoff'schen Hause, Schüßenplatz tam: es ist möglich, daß der geistesschwache das erste Mal zu dem Herrn Amtsrichter ging, hatte er vielleicht das Hineinziehen wahrgenommen, bezeichnete Mölders eine etwa Knippenberg, den Mord begangen habe. Andererseits wurde schon verschiedene Schnapse getrunken, aber an dem Vormittage, 20 Schritt entfernt belegene Stelle, auf der er das Hineinziehen gefagt: Knippenberg fei viel zu gut, um den Mord begehen an dem er seine Wahrnehmungen machte, hatte er nur einen des Kindes gesehen habe. zu fönnen. Allein es wurde festgestellt, daß Knippenberg mit Schnaps getrunken. Ich muß nun bekennen, wenn der Ane Der Oberstaatsanwalt bemerkt, daß Mölders in seinen Angaben seinem Schwager Hegmann wegen Erbschaftsangelegenheiten im geklagte nicht in vollem Umfange und in überzeugendster Weise avancirt sei, er habe zunächst etwa 10-12 Schritte angegeben, unfrieden lebe. Als fernere muthmaßliche Todesursache wurde fein Alibi nachgewiesen hätte, würde ich keinen Anstand nehmen, alsbann 12-14, in einer späteren Vernehmung 18-20 und jetzt gefagt, daß der Knabe vielleicht in die Wannmühle gefallen fei. auf Grund der Aussage des Mölders das Schuldig gegen fei er schon auf 20 Schritt angelangt. Er( Oberstaatsanwalt) Diese Vermuthung hatte auch Buschhoff ausgesprochen. Es ist den Angeklagten zu müsse allerdings bemerken, daß es ungemein schwer sei, heute richtig, Buschhoff hat am längsten an dieser Vermuthung fest der Knabe beantragen. Sobald festgestellt ist, noch genau zu wissen, auf welcher Stelle er gestanden habe. gehalten. Allein es darf nicht außer Acht gelassen werden, daß dann muß Buschhoff über den Verbleib Rechenschaft geben. Ich ist zuletzt in Buschhoff's Haus Es werden alsdann verschiedene Versuche gemacht, von einer Buschhoff taub ist und daß ihm seine Stammesangehörigkeit wiederhole, dies Moment war die Hauptveranlassung, daß gegen herauslangenden Hand vorübergehende Kinder in das Buschhoff- verbot, die Scheune zu betreten und sich den Leichnam anzusehen. Buschhoff, Frau und Tochter Anklage erhoben wurde. sche Haus zu ziehen. Die Versuche ergaben, daß ein hinein. Am folgenden Tage lief Junkermann zum Bürgermeister und ziehen des Kindes wohl möglich ist, ohne daß man die hinein- fagte: den Mord könne nur ein Jude gethan haben, er habe und Tochter einzustellen, die Staatsanwaltschaft hat deshalb Be Die Strastammer hat beschlossen: das Verfahren gegen Frau ziehende Person sehen konnte. Vektere mußte aber dabei auf von feinem Sohne gehört, daß die Juden Christenblut brauchen. fchwerde geführt, das Oberlandesgericht diese Beschwerde aber der Lauer stehen. Ein genaues Ergebniß war taum festzu- Es kamen hierauf die Angaben des Beugen Mölders, des Knaben zurückgewiesen. So ist die Anklage gegen Buschhoff allein übrig ftellen. Kernder, des Knaben Heister; Junkermann und Andere wollten geblieben. Es steht nun fest, daß der ermordete Knabe nach Der Präsident zeigt außerdem den Geschworenen die dem wissen, daß der Halsschnitt des Kindes ein Schächtschnitt sei. 10 Uhr Vormittags nicht mehr gesehen und daß die That in der Buschhoff'schen Hause gegenüber liegende Bumpe, wo die Pumpen- Von da ab begann der Verdacht gegen Buschhoff. Dieser Ver- Scheune begangen worden ist. Es tann deshalb keinem Zweifel firmes abgehalten wird und endlich das kleine Pflegekind des dacht wurde um so reger, da angeblich zu wenig Blut in der unterliegen, daß der Knabe gleich nach 10 Uhr Vormittags in Ullenboom. Endlich begiebt sich das Schwurgericht noch einmal Scheune vorhanden war und Buschhoff früher Schächter gewesen der Küppers'schen Fruchtscheune ermordet worden ist. Buschhoff hat sei. Es meldeten sich eine ganze Reihe von Beugen, die ver- aber in glaubwürdigster Weise nachgewiesen, wo er zu dieser Zeit Der Präsident theilt mit, daß die Tochter des Mölders, Sächtige Wahrnehmungen gemacht haben wollten. Der frühere gewesen ist, er kann mithin unmöglich die That begangen haben. Ich die in Gelsenkirchen an einem Bergmann verheirathet ist, laut Untersuchungsrichter, Herr Landgerichtsrath Brixius, hat uns babe bereits gesagt: der Mangel eines Motives ist es nicht, der eines an die Ober- Staatsanwaltschaft gelangten Schreibens, er gefagt: Die Zeugen wurden bei jeder Vernehmung immer be- die Staatsanwaltschaft veranlassen wird, das Nichtschuldig zu zählt haben soll: Ihrem Vater sei von dem oder den Juden 500 M. stimmter und flarer. Die Beugenbekundungen machten schließlich beantragen. geboten worden, wenn er seine Aussage zurückziehe. die Verhaftung des Buschhoff nebst Frau und Tochter noth- den Präs.: Ist das wahr Mölders, haben Ihnen die Juden wendig. Die Staatsanwaltschaft war nach so vielen Zeugen Mord begangen haben könnte, weil ihm der Knabe einen GrabDie Staatsanwaltschaft kann die Auffassung des oder ein Jude 500 Mart geboten, wenn Sie Ihre Aussage bekundungen verpflichtet, die Boruntersuchung zu eröffnen. Mit der stein beschädigt habe. Dieser winzige Schaden kann den AnFührung der Untersuchung wurde Herr Landgerichtsrath Brixius geklagten nicht veranlaßt haben, die Mordthat zu begehen. Mölders: Nit eenen Penning"( Nicht einen Pfennig). betraut. Sie wissen, meine Herren, daß auch dieser Umstand zu sehr Präs.: Diese Behauptung ist also ebenso wie viele andere heftigen Angriffen in der Presse Veranlassung gegeben hat, da Herr einmal gesagt haben soll: Ihr kommt in den Thurm" ta Auch der Umstand, daß der Angeklagte zu dem Knaben aus der Luft gegriffen. Landgerichtsrath Brixius der Schwiegervater des Herrn Rechts- feinerlei Anhaltspunkte für ein Motiv gewähren, denn der Zeuge Hierauf wird, auf Wunsch eines Geschworenen, der geistes- anwalts Fleischhauer ist. Dieser Angriff ist jedenfalls vollständig un- Wesendrup hat uns bekundet: Buschhoff habe diese Drohung u schwache Drechsler Knippenberg in die Scheune gerufen, an die gerechtfertigt, denn der Wertheidiger hat auf den Gang der Untersuchung ausgesprochen, damit ihm die Knaben die Grabsteine nicht be Mordstätte geführt und nochmals eingehend gefragt, ob er den erst dann Einfluß, wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage er schädigen sollen. Da eben keinerlei Motiv vorhanden war, so wurde tleinen Joanchen geschlachtet habe. Die Bernehmung fiel aber hoben hat. resultatlos faus. Danach war die Okular- Inspektion beendet. Dr. Bauer; Inzwischen kam das Gutachten des Kreisphysikus behauptet: es liege ein Ritualmord vor. Bei einem Ritualmord Buschhoff wurde sehr bald wieder per Wagen, von vier Gen- Buschhoff vorgefundenen Meffer Nr. 13 geschehen sein. Dieses braver Mann sein- ein Zeugniß, das dem Buschhoff von den darmen begleitet, nach Eleve estortirt, während das Schwur Gutachten war im Augenblick so schwerwiegend, daß zur Wieder meisten Zeugen ausgestellt wurde, er hat aber trotzdem den gericht u. f. w. mit dem um 3 Uhr 4 Minuten Nachmittags ab- verhaftung des Buschhoff geschritten wurde. gehenden Buge nach Cleve zurückfuhr und dort nach 42 Uhr Medizinalkollegium der Allein das Mord begangen, weil die Juden entweder zu Heilszwecken oder der Rheinproving und Nachmittags wieder anlangte. medizinischen Sachverständigen stellten fest, daß mit dem Messer ausgeführt, daß hierfür nicht die geringsten Anhaltspunkte vor, alle anderen zu rituellen Dingen Christenblut gebrauchen. Ich habe bereits Gegen 5 Uhr Nachmittags eröffnet der Präsident, Land- Nr. 18 der Mord nicht ausgeführt sein kann. Die medizinischen handen sind. Dieser Glaube wäre auch niemals entstande gerichtsdirektor Kluth, die Sigung mit folgenden Worten: Es Sachverständigen haben uns gesagt, daß der Mord fiberhaupt mit wenn Dr. Steiner nicht begutachtet hätte, es sei in der Scheune it mir nahe gelegt worden auszusprechen, daß das Verhalten der feinem Schächtmeffer, sondern eher mit einem gemöhnlichen Brot- tein Blut gefunden worden, während eine ganze Fülle von Blyt antener Bevölkerung ein durchaus gesetzliches und ruhiges war. messer ausgeführt sein kann, daß der Halsschnitt fein Schächschnitt gefunden wurde. Ich wiederhole: ich stehe nicht auf dem Stande Die Bevölkerung hat in jeder Beziehung den Aufforderungen ist und auch nicht von einem Megger ausgeführt sein kann. punkt des Herrn Landgerichtsraths Brigius, sondern ich hatt der Polizeibeamten und des Gerichts stets unverzüglich Folge Die Sachverständigen haben uns gesagt, der Halsschnitt sei ein ben Mölders für einen durchaus glaubwürdigen Beugen, alle _geleistet. so ungeschickter gewesen, Es ist mir noch ein Telegramm folgenden Inhalts zugegangen: Schneiden hätte verstellen müssen. Es ist auch zweifellos feftgestellt, Mölders sich trotz alledem geirrt hat. daß ein Metzger sich bei dem der Alibibeweis des Angeklagten bringt mich zu dem Schluß, daß der Jude Byth aus Calcar hat zu einem Ackersmann in Wissel daß der Mord am Fundort begangen worden ist. Dafür spricht gefagt:
in die Küppers'sche Fruchtscheune.
widerrufen?
er aber nicht."
Telegramms feine Anträge zu stellen habe."
gewesen,
Ein Theil der Juden braucht allerdings Christenblut, ganz besonders der Umstand, daß so viel Blut bei der Leiche ge gelang wohl heute. Allein es darf nicht außer Acht gelaffen Der Versuch, ein Kind in das Buschhoff'sche Haus zu ziehen, Der Oberstaatsanwalt bemerkt, daß er bezüglich dieses funden wurde, als dieselbe überhaupt verlieren konnte. Die werden, daß die Wirklichkeit und der Versuch, den ein Schwur Der frühere Untersuchungsrichter Landgerichtsrath Brigius die Leiche zur Parade in die Scheune gelegt hatte. As Haupt- lich, das Kind ist in den Porteweg gezogen worden, oder auc geäußert hätten: Buschhoff wäre sehr dumm gewesen, wenn er sind. Jedenfalls hat sich Mölders geirrt. Es ist einmal mög bemerkt alsdann: Er müsse berichtigen, daß er nicht, wie in belastungszeuge trat ferner der Zeuge Mallmann auf. Sie haben daß das Ullenboom'sche Kind, das wiolders ebenso wenig wie den den öffentlichen Blättern gestanden, am vergangenen Montag den Mann gehört. Um das Zeugniß des Mallmann richtig zu kleinen Hegmann kannte, ins Buschhoff'sche Haus gezogen gefagt habe, er sei gleich nach der ersten Bernehmung von der würdigen, wäre es nothwendig gewesen, jeden Sah seiner Aus- wurde. Ich komme nun nach den Ergebnissen der Beweisaufs Unschuld des Buschhoff überzeugt gewesen, das habe er gar nicht fage fofort zu Protokoll zu nehmen, denn dieser Mann machte nahme zu der Ueberzeugung, daß dem Buschhoff die That nicht ein Berbrecher vorgekommen und er habe auf ihn einen guten der sich berufen glaubte, in der Sache Aufklärung verbreiten zu seine volle Unschuld ergeben hat. Nun wird man sagen:„ Es ist Eindruck gemacht. Auch jetzt wolle er( Brigius) ein Urtheil über müssen. Er, der in erster Reihe zu den Leuten gehörte, die den doch ein Mord geschehen, wer ist der Thäter?" die Schuld oder Unschuld des Angeklagten nicht abgeben. Im Buschhoff für den Mörder hielten, wurde am 1. Juli von dem nebrigen wolle er bemerken,
aber für unwahrscheinlich halte.
gefagt: Wenn er vor Gericht als Zeuge kommen werde, dann
werde er schon sagen, wer der Mörder ist. Ullenboom, wiederum vernommen, stellt in Abrede, eine solche Aeußerung jemals gethan zu haben.
sein lassen, ob die Hermine Buschhoff im
hoff auf der Straße mit dem Rufe" Mörder" behelligte, daß Buschhoff sich beim Bürgermeister darüber beschwerte und Mallmann infolge dessen von dem Stadtfekretär verantwortlich ver
Unparteilichkeit und Gerechtigkeit der preußischen Richter.
( Halblautes Bravo im Auditorium.)
"
In dieser Beziehung hat leider die Verhandlung keinerlei besichtigung die Wahrnehmung des Mölders wohl für möglich von seiner wichtigen Wahrnehmung. Ich will dahin gestellt fultat, daß die Unschuld des Buschhoff nachgewiesen wurde. Jch Es erscheint alsdann als Zeuge der Schuhmacher und Gast- gewesen wäre, die Leiche eines 51/2 jährigen Knaben in die Scheune gebe mich der Hoffnung hin, daß die Verhandlung ganz besonders Stande beantrage daher aus voller Ueberzeugung das Nichtschuldig und die Schuhmacher Lörks, der dem Gespräch beigewohnt haben Mallmann tein Wort von seiner Wahrnehmung. Am 22. Juli schiedensten Seiten in der unqualifizirbarsten Weise verdächtigt nommen wurde. Allein auch bei dieser Vernehmung erwähnte bekannt sein, meine Herren Geschworenen , daß ich von den ver Erster Staatsanwalt Baumgard: Es dürfte Ihnen endlich meldete er sich bei dem Herrn Amtsrichter Dr. Riesbroeck und geschmäht worden bin. Ich war bisher genöthigt, zu Es erscheint alsdann als Beugin Frau Buschhoff, die Gattin und giebt seine Wahrnehmung zu Protokoll. Als er nun hier schweigen. Ich würde jetzt Gelegenheit nehmen, diese An über die Ursache dieses seines Verhaltens gefragt wurde, da sagte griffe zurückzuweisen, allein der Herr Oberstaatsanwalt hat Frau Buschhoff erzählt auf Befragen des Präsidenten, was Leute den Siegmund Isaak im Küppers'schen Garten gesehen; dieser Angriffe zu antworten. Mallmann wußte aber noch mehr, er erzählte: E3 haben Ihnen vorgeführt, daß ich es unterlassen kann, auf die am Beter Baulstag in ihrem Hause vorgekommen sei. Die babe der Hermine Buschhoff gewinkt und ihr somit ein Beichen Urtheil über meine Beugin bestätigt
foll, vermag nichts darüber zu bekunden.
des Angeklagten. Als die Frau den Gerichtssaal betritt, beginnt der Angeklagte er: er hätte das in der Aufregung vergessen. heftig zu weinen.
Ich überlasse daher Ihnen das und meine amtliche Thätig Ich werde sofort zur Sache übergehen und muß be ihrer Tochter Hermine und des Angeklagten. Die Beugin beginnt wie diese Behauptungen des Mallmann in nichts zerfielen. merken, daß die verschiedenen Verdachtsmomente, die gegen den