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die

brudereien fönnen hiervon keine wie immer geartete Ausnahme| Direktion vorzulegen. Sollte auch diesmal diese monopolisierte Wahl sei von großer Bedeutung, weil das Gewerbegericht nicht nur machen. Wir hoffen, daß das Tarifamt im gegebenen Falle seine Aktiengesellschaft die berechtigten Wünsche der Arbeiter mit der für die Rechtsprechung in Frage komme, sondern auch als Einigungs­Parität beweisen wird." billigen Motivierung ablehnen, daß die englische Gasgesellschaft be- amt eine immer größere Bedeutung gewinne. Was die Recht Solcher Art Tarifwidrigkeit dürfen wir uns gern rühmen und züglich der Löhne sich nach der Stadt Berlin richten müßte, so sollen sprechung betreffe, so sei dieselbe nicht immer so unparteiisch, wie " Buchdrucker- Zeitung" wird sich bescheiden müssen, daß dem weitere Schritte unternommen werden; hauptsächlich will man sich man es von einem Gewerbegericht erwarten müsse. Zum Be Tarifamte jede Handhabe zum Einschreiten dagegen fehlt. dann an die Bürgerschaft Berlins und der Vororte wenden, damit weise dafür führte der Redner einige Fälle an, in denen er die Ver­Barteipreffe. Aus der Redaktion der Schwäbischen Tag die breiteste Deffentlichkeit von den in diesen Betrieben herrschenden tretung der rechtsuchenden Arbeiter hatte. In einem Falle huten die Arbeiter eines Betriebes, wo Kündigung nicht besteht, dem Ars wacht" ist der Genosse Feuerstein ausgeschieden. An seiner Lohn- und Arbeitsverhältnissen Kenntnis erhält. Statt ist der Genosse K. Sauerbed in die Nedaktion eingetreten. Die Jfolierer verhandelten am Montag wegen ihres Lohntarifs beitgeber vorher angezeigt, daß sie am 1. Mai nicht arbeiten würden. Einer dieser Arbeiter hatte das noch am Tage vor dem 1. Mai Das Internationale Sozialistische Bureau teilt mit, daß die mit den Arbeitgebern. Ueber einige der wesentlichsten Forderungen, gesagt, als er mit seinem Afford fertig war, aber gleichwohl eine Ginigungsfrage der französischen Sozialisten in seiner nächsten insbesondere über den Lohn wurde nach beiderseitigem Entgegen- Affordarbeit von längerer Dauer erhielt, die nun wegen der Mai­kommen ein Einverständnis erzielt. Ueber die geforderte Landzulage Sigung , die im Dezember oder Januar nächsten Jahres stattfindet, kam man jedoch zu keiner Einigung, so daß bei diesem Puntte die feier unterbrochen wurde. Obwohl aus diesen Gründen das Einver­Verhandlungen abgebrochen wurden. Am Dienstag früh Lhon, ist, wie die Humanité" mitteilt, plötzlich an einem Bluterguß niedergelegt. Die von hiesigen Firmen zurzeit auswärts be­Totenliste der Partei. Der Genosse Krauß, Deputierter für haben darauf die folierer einmütig die Arbeit gestorben. Krauß ist im Jahre 1864 zu Lyon geboren und trat sehr schäftigten Isolierer wurden telegraphisch vom Ausbruch des Streiks fung in die sozialistische Bewegung ein. Von Beruf Kaufmann, wurde benachrichtigt und legten dann gleichfalls die Arbeit nieder. Die er als Vertreter der Arbeiterschaft in den Gemeinderat von Lyon Isolierer bilden nur eine kleine Berufsgruppe, deren Angehörige fast gewählt und bei den allgemeinen Wahlen von 1898 wurde er von ohne Ausnahme der Organisation angehören. Voraussichtlich werden dieser auch in die Deputiertenkammer entsandt; bei den Neuwahlen die Fabrikanten aufs neue eine Verständigung anbahnen, die unter von 1902 siegte er im ersten Wahlgang über 3 Nebenkandidaten. dem Drucke des allgemein durchgeführten Streits Erfolg haben Afford betrachtet. Bei einem Streit hörte nun ein Arbeiter auf, Die französische Sozialdemokratie verliert in ihm einen ebenso dürfte. energischen als überzeugten Vertreter.

zur Sprache kommen werde.

Gewerkschaftliches.

Teurer Diensteifer.

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ständnis des Arbeitgebers mit der Arbeitsruhe am 1. Mai voraus­liegende Fälle, in denen entgegengesetzte Urteile gefällt wurden. In gesetzt werden mußte, wurde der Arbeiter doch weger Vertragsbruch zur Buße verurteilt. Besonders bezeichnend sind zwei ganz gleich dem ersten Fall handelt es sich um einen Betrieb, wo in Stücklohn gearbeitet wird und die Kündigung ausgeschlossen ist. gearbeitet wird und die Kündigung ausgeschlossen ist. Gewöhnlich wurden einige hundert Stücke an einen Arbeiter zur Fertigstellung gegeben, der Lohn aber stets nach der fertiggestellten Stückzahl ge= zahlt, die ganze Stückzahl also nicht als ein zusammenhängender ehe er die ihm aufgegebene Stückzahl fertig gemacht hatte. Das Der Streit in der Bettstellenfabrik von Westphal u. Reinhold Gewerbegericht erklärte den Arbeiter für verpflichtet, die ganze ihm dauert unverändert fort. Nachdem die Streikenden der Firma in der übertragene Stückzahl fertig zu stellen, und verurteilte ihn deshalb vorigen Woche ihre Bedingungen mitgeteilt haben, ist es nun Sache zur Buße wegen Vertragsbruch. In dem anderen Falle, wo hin­des Chefs, wenn er einen dauernden Frieden auf vernünftiger sichtlich der Stückzahl genau dieselben Verhältnisse herrschen wie im Grundlage wünscht, das weitere zu veranlassen. Die Polizei geht vorher angeführten, wurde eine Arbeiterin vor Fertigstellung der jezt, nach dem zu urteilen, was gestern in der Besprechung der ihr übertragenen Stückzahl entlassen, so daß sie also nach den Grund­Es gab bisher kein Mittel, den Eifer der Schuhleute zu dämpfen, Streikenden berichtet wurde, etwas milder vor. Seit Sonnabend fäßen, welche das Gericht im ersten Falle leiteten, Anspruch auf den dieselben bei der Verhaftung von Arbeitern zu entwickeln pflegen, wie bisher von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch machen. Auch die beit entzogen war. In diesem Falle wurde jedoch die Klage der sind keine Sistierungen mehr vorgekommen, obgleich die Streifenden Entschädigung hatte, weil ihr ja ein Teil der ihr übertragenen Ar­die in gesetzlicher Weise ihr Koalitionsrecht ausüben. Auf jede Frei- polizeiliche Absperrung des Südufers um die Feierabendzeit ist nicht Arbeiterin abgewiesen. Die Arbeiter erwarten natürlich nicht, sprechung eines Streifpoftens vor Gericht antwortete die Schutzmann- mehr durchgeführt worden. Es scheint also, daß man sich num im daß das Gewerbegericht in allen Fällen zu ihren Gunsten urteilt, sie schaft prompt mit der Verhaftung von einem halben Dutzend anderer allgemeinen auch in diesem Stadtteil der geltenden Rechtsordnung fordern aber größte Objektivität, und dieser Gesichtspunkt sei auch Streifposten. bei der Wahl der Beisiher maßgebend. Die Polizei ließ der Justiz ihr papiernes Recht; fügen will. Körsten erklärte die sie wußte, sie hatte die Macht, wenigstens die Augenblicks- Am letzten Sonntag wurde den ganzen Tag über bei Westphal Fällung solcher Urteile, die der. tatsächlichen Verhältnissen nicht ent erfolge der Arbeiterschaft zu verhindern, und machte von dieser ut. Reinhold gearbeitet, offenbar mit Erlaubnis der Behörde, die sprechen, damit, daß das Gewerbegericht eine Durchgangsstation sei Macht Gebrauch. also annahm, daß hier Verhältnisse vorlagen, die eine derartige Aus- für junge Assessoren, die etwas werden wollen. Es seien nur wenige nahme von Gesetzesbestimmungen über die Sonntagsruhe recht- ältere Richter am Gewerbegericht tätig. Die jungen Assessoren fertigten. Db es nun dringend notwendig ist, daß die Forderungen seien mit den Anschauungen der bürgerlichen Gesellschaft verwachsen der Streifenden nicht bewilligt werden, und es desivegen gerecht- und mit den sozialen Verhältnissen wenig vertraut. Deshalb müsse fertigt erscheint, der Firma jene Erlaubnis zu geben, darüber kann man Männer als Beisiger wählen, die die Verhältnisse objektiv und man selbstverständlich auch anderer Meinung sein. Für die All- ohne Vorurteil betrachten und im Beratungszimmer ihre Ansicht den gemeinheit wäre es jedenfalls ein Vorteil, wenn durch Regelung der Arbeitgebern und dem Vorsigeriden gegenüber vertreten.- pierauf Lohn- und Arbeitsverhältnisse eine leistungsfähige und steuerkräftige führte Cohen noch einen Fall aus seiner Erfahrung an. In einer Cohen Arbeiterschaft erhalten wird, wozu derartige Ausnahmen vom Verbot Abteilung der Allgemeinen Elektrizitäts- Gesellschaft wurden unge­diese Weise in den Stand gesetzt wird, ihre Aufträge zur Zufrieden- dieser noch nicht genügend geübten Arbeiter hatte die Arbeit ver­der Sonntagsarbeit nicht beitragen können. Daß die Firma auf lernte Arbeiter für eine bestimmte Verrichtung angelernt. heit der Kundschaft zu erledigen, ist kaum anzunehmen. Die Arbeits - pfuscht und war ohne Lohn für diese Arbeit entlassen worden. willigen sollen, wie das ja in der Regel der Fall ist, nicht besonders Während der am Gewerbegericht klagende Arbeiter geltend machte, befähigte Leute sein. Die Streifenden sind denn auch keineswegs der Arbeitgeber habe, wenn er ungelernte Arbeiter ausbilde, während gewillt, den Kampf aufzugeben, bevor eine ihren Vorschlägen ent- der Lehrzeit das Risiko für etwa mißratende Arbeit zu tragen, vertrat sprechende Regelung der Verhältnisse erzielt ist. der Gewerberichter die Ansicht, der Arbeiter dürfe eine Arbeit, die er nicht leisten könne, nicht übernehmen. Da sich das Gericht in diesem Falle nicht einigen konnte, so wurde kein Urteil gefällt, sondern die Angelegenheit durch Vergleich erledigt.

Jetzt hat nun ein 3ivilgericht in einer Streiffache ein Urteil gefällt, das sich nicht nur auf eine moralische Verurteilung der Polizei beschränkt, sondern durch das dem betreffenden Beamten auch fühlbar gemacht wird, daß er sich streng im Rahmen des Gesezes zu bewegen hat und im anderen Falle eventuell schaden 3- ersatpflichtig ist.

Im Jahre 1902 war es zwischen dem Kistenfabrikanten 2emte in der Handelsstätte Bellealliance und seinen Arbeitern zu Differenzen gekommen. Zwei Mitglieder der damaligen Lohnkommission gingen auf Anruf ihrer Kollegen hin, um zu vermitteln. Eine Einigung wurde nicht erzielt, weshalb sich die erfolglosen Friedensstifter in eine im Hause belegene Restauration begaben, den Kollegen das negative Resultat mitzuteilen. Nicht lange, und der Herr Fabrikant tauchte mit einem Schußmann auf, dem er die Kommissionsmitglieder Achtung, Kürschner! In der Militärmüßenfabrik von E. Mäding, als Streikposten denunzierte. Nach einigem Sträuben fanden sie sich Wrangelstraße 107, haben 12 von den dort beschäftigten 14 Mann bereit, dem Verlangen des Schußmanns nachzukommen und ihn zur die Kündigung eingereicht. Grund zu diesem Schritt haben die Bache zu begleiten. Sie erhielten Strafmandate, wurden aber zwei Kollegen, welche einen Steil in die Organisation und Zwietracht schließlich bom Gericht freigesprochen. Beide erhoben dann zwischen den 12 Kollegen säen wollten, gegeben. Wir appellieren gegen den Schuhmann im Wege der Ziviltlage, unter- an das Solidaritätsgefühl sämtlicher Müzenarbeiter und ersuchen stützt von ihrer Organisation, Schadensersatzansprüche den Zuzug fernzuhalten. Verband deutscher Kürschner. Zahlstelle Berlin. wegen der ihnen durch den Gang zur Polizeiwache entstandenen Die Ortsverwaltung. Zeitversäummis. Der eine beanspruchte 90 Pf., der andere 1,05 M. Ihrer Klage ist nunmehr stattgegeben worden Arbeiter und Arbeiterinnen der mechanischen Schuhfabrik von Lichten­Achtung, Schuhmacher! Wegen Lohndifferenzen haben sämtliche insoweit, als ihnen zwar nicht der geforderte Betrag, der dem stein u. Ko., Wassertorstr. 50, am letzten Sonnabend die Kündigung Gericht zu hoch erschien, zugesprochen wurde, wohl aber der eingereicht. Wir ersuchen, den Zuzug nach dieser Fabrik fernzuhalten. Schuhmann prinzipiell schadensersaßpflichtig erklärt und zu etwas geringeren Beträgen berurteilt wurde. Von den Kosten muß der Schutzmann drei Viertel, die Kläger ein Viertel tragen. Inzwischen ist auch der Schußmann von der vorgefegten Behörde rektifiziert worden.

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Arbeitern, die von Schuyleuten in Ausübung ihres Koalitions­rechtes behindert werden, ist hier ein Fingerzeig gegeben, wie sie eventuell deren Uebereifer für die Zukunft fühlen können. Spüren die Herren Polizeibeamten die Folgen einer zu unrecht erfolgten Verhaftung am eigenen Geldbeutel, so erzieht sie dies vielleicht weit besser zum Verständnis der Gesetze und zum Respekt vor den staats­bürgerlichen Rechten der Arbeiter, als die langen rechtlichen Aus­einandersetzungen, die sie jedesmal beim Freispruch von verhafteten Streitposten zu hören bekommen.

Berlin und Amgegend.

and Verband der Schuhmacher. Deutfches Reich.

Steinarbeiter- Streit. Bei der Granitgewerkschaft Wunsiedel legten 80 Steinmegen und Brecher die Arbeit nieder. Dieselben fordern Entlohnung nach dem Tarif und humanere Behandlung. Sämtliche Beteiligten gehören bis auf zwei ihrer Organisation an. Buzug ist fernzuhalten.

Zu der Beendigung des Bremer Tischlerausstandes. Der Arbeits­vertrag für das Tischlergewerbe hat, nachdem ihm auch der Arbeit­geber- Schutzverband der deutschen Tischlermeister und Holzindustriellen unterzeichnet und am Sonntag zurückgeschickt hat, die Unterschrift der Vertreter aller beteiligten Organisationen gefunden und ist dauernd perfekt geworden. In Anbetracht des noch immer fort­dauernden Kampfes im Baugewerbe dürfte der Zuzug von Tischlern doch noch fernzuhalten sein.

Die Maurer in Bremen sind, wie uns ein Privattelegramm von dort meldet, nach Beilegung des Streits von den Unternehmern ausgesperrt worden. vor fernzuhalten. Zuzug von Maurern ist deshalb nach wie

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Einer

Für die bevorstehende Wahl stellte die Versammlung folgende Kandidaten auf: Klempner Weißel, Drahtweber Müller, Dreher Wolfram, Former Kör sten und Irrgang, Schlosser Gassen, Donath, Joseph und 3aleiski, Elettromonteur Wolf, Gürtler Roth, Schleifer Otte.

Der Bauarbeiterverband hatte zum 2. Oftober eine Versamm­geladen waren. Georg Heinemann legte in einem Vortrage lung nach den Industrie- Festsälen in der Beuthstraße einberufen, zu welcher die Puzerträger, Steinträger und Fahrstuhlarbeiter ein­über Akkordarbeit" dar, daß sich diese nicht so ohne weiteres beseitigen ließe, wenn sie auch, besonders in der Form der Kolonnen­arbeit, viele Mißstände zeitige. Auf die Schäden geht Redner näher ein und präzisierte dann seinen Standpunkt etwa folgendermaßen: Unter den obwaltenden Umständen sei bei den Bauarbeitern die Affordarbeit nicht von heute auf morgen zu beseitigen. Mit all­gemeinen Phrasen sei nichts gegen die Affordarbeit auszurichten. Die beste Bekämpfung der Akkordarbeit sei ihre vernünftige Regelung. Dazu gehöre vor allem das Festhalten eines vernünftigen Pensums, über das die Kollegen aus gemeinschaftlichem Entschluß nicht hinausgehen sollten. Der Schinderei, die übrigens auch verschiedent­lich bei Lohnarbeit hervortrete, sei entgegenzuwirken. Wenn man in jeder Beziehung mit der Reformierung der Affordarbeit vorginge, eine vernünftige Arbeitsmethode einführe, dann würde sie schließlich leicht durch gutbezahlte Lohnarbeit zu ersetzen sein. Voraussetzung fei die Pflege und Stärkung der Organisation.( Beifall.) Bur Diskussion nahm der Vorsitzende Böttcher das Wort. Er hob hervor, daß nicht etwa durch den Vortrag die Affordarbeit beschönigt werden solle. Natürlich sei nach Möglichkeit Lohnarbeit einzuführen; über die Frage der Möglichkeit und der Art habe indessen der Re­Waffenstillstand während der Tarifberatungen fordern die Bau­tischlermeister von den Organisationen der Holzarbeiter. Die Herren fercnt das Richtige gesagt. An bestimmten Beispielen zeigte dann Redner, daß die Kolonnenführer vielfach nicht gerade kollegialisch Holzindustriellen selbst sind dazu nicht geneigt. Während die Holz­handelten. Auch an den Kolonnenverträgen rügte er mancherlei. industriellen und Tischlermeister aller Branchen andauernd mit den Herford, 4. Oktober .( Privatdepesche des Vorwärts".) In So suchen Unternehmer sich die Verantwortlichkeit gegenüber den Gefellen wegen des Abschlusses von Verträgen verhandeln, halten mehreren hiesigen 8uderwaren Schokoladen einzelnen Kolonnenmitgliedern dadurch zu entziehen, daß sie Ver­sie ihrerseits das Maßregelungsbureau in der Alerander- Fabriken wurde heute die Arbeit eingestellt. Vor Zuzug träge vorlegen, worin die Kolonnenmitglieder unterschriftlich ans straße aufrecht. Wollten die Tischler während der Verhandlungen wird gewarnt. Die Arbeiterblätter werden um Abdruck gebeten. erkennen sollen, daß sie nicht bei der Firma so und so, sondern bei darauf verzichten, ihre Forderungen bei den Einzelunternehmern Herrn( Name des Kolonnenführers) in Arbeit ständen. Auf solche durchzusetzen, die Herren Meister hätten es wahrlich nicht eilig, Die Mühlenarbeiter in Nürnberg- Fürth stehen in einer Tarifs Verträge dürfe man sich nicht einlassen. Weiter müßten die Kollegen dann zu verhandeln. Sie unterhandeln eben nur, weil und bewegung. Es ist nun gelungen, mit 17 der hauptsächlich in Be- dem Kolonnenführer mehr auf die Finger sehen insofern, als sie so lange ihnen das Feuer auf den Nägeln brennt. Diese Erkenntnis, tracht kommenden größeren Firmen eine Vereinbarung abzuschließen, stets von den Preisvereinbarungen Kenntnis nehmen müßten, um die aus dem ständigen Verkehr mit den Herren Meistern geschöpft die am 8. Oktober in Kraft treten und 3 Jahre gültig sein soll. von vornherein eine richtige Berteilung des Verdienstes sich zu ist, ist es denn auch, die selbst die Vertreter des Hirsch- Dunckerschen Nach dieser Vereinbarung beträgt der Mindestlohn in Nürnberg und sichern, woran es manche Kolonnenführer fehlen ließen. Die Gewerkvereins der Tischler veranlassen mußten, das Zugeständnis Fürth 21 M., in den übrigen Orten 19 M. Für Ueberstunden werden folgenden Redner ließen sich wesentlich im selben Sinne aus, wie des zweiten Vorsitzenden des Verbandes der Gewerkvereine, des frei- 40 Pf., für jede angefangene Viertelstunde 10 Pf., für die 12stündige Heinemann und Böttcher. In einer einstimmig angenommenen Re­sinnigen Herrn Abgeordneten Goldschmidt, an die Tischler- Sonntagsschicht 5 M. bezahlt. Den Arbeitern, die Nebengebühren solution erkannte die Versammlung an, daß die berührten Mißstände meister zurückzuweisen. Herr Goldschmidt hatte die Forderung haben, werden dieselben belassen, außerdem erhalten sie für jede Schicht vorhanden seien und erklärte, daß der Vorstand Schritte zur Förde= der Arbeitgeber als berechtigt anerkannt, daß während der Tarif 25 Pf. mehr. Wo noch die Arbeiter bei dem Unternehmer in Soft rung der Organisation tun müsse. Wenn der Vorstand die erforder= beratung jede Bewegung zur Durchsetzung der Tarifsätze in den stehen, werden jene um eine Mark aufgebessert. Die Mittagspause liche Agitation nicht allein betreiben könne, dann solle er sich dazu Einzelbetrieben unterbleiben müsse. beträgt eine Stunde. Die Firmen, die noch nicht bewilligt haben, eine Hilfskraft nehmen. Die Versammelten verpflichteten sich, der Von einer Aussperrung der Möbeltischler hat sich auch gestern erhalten eine Bedenkzeit von acht Tagen, dann werden Volksver Ortsverwaltung mit aller Energie beim Kampf gegen Mißstände noch nichts gezeigt. Im Bureau des Holzarbeiter- Verbandes haben ſammlungen veranstaltet, die den Zweck haben, das konsumierende zur Seite zu stehen und ihr jeden Mißstand mitzuteilen. Ferner sich zwar aus Werkstätten insgesamt 19 Arbeiter als entlassen ge- Publikum zu bewegen, die Forderungen der Müller durch den wurde ein Antrag angenommen, wonach gemeinsame Gruppen­meldet, jedoch konnte nur von vier derfelben festgestellt werden, daß Boykott der hartnäckigen Mühlen zu unterſtüßen, ferner sollen die versammlungen der Puberträger und der Steinträger beider es sich tatsächlich um Aussperrungen handelt. Hinsichtlich der übrigen organisierten Bäder veranlaßt werden, nur Mehl aus tariftreuen Branchen( Mollenträger und Träger beim Fahrstuhl) ungefähr alle sind die Ursachen der Entlassung noch nicht festgestellt, es erscheint Mühlen zu verbacken. vier Wochen stattfinden sollen. Mit einem Hoch auf das Gelingen aber zweifelhaft, daß in diesen Fällen eine Aussperrung vorliegt. In Sachen des Arbeitswilligenschutes hat das Schöffengericht der guten Sache und auf den Verband schloß die Versammlung. Der Streit der Musikinstrumenten- Arbeiter hat gegenüber dem gestern mitgeteilten Situationsbericht keine erhebliche Aenderung erfahren. Es sind noch 65 Arbeiter aus 5 Betrieben in den Aus­stand getreten, während auf der anderen Seite 3 Betriebe mit 50 Arbeitern die Forderungen bewilligt haben.

Nürnberg einmal ein Urteil gefällt, dem man beistimmen kann. Bei dem Streit der im März d. J. von den Arbeitern der Spear­ſchen Papierwarenfabrik inszeniert wurde, war der Buchbinder Bertl als Streitposten vor dem Betriebe aufgestellt, wobei er dem zur Arbeit gehenden Arbeitswilligen Probst die Worte zurief: Schämen Sie sich nicht, einen Streitbrecher zu machen?" Das wurde als eine Die Handwerker und Gasarbeiter der Imperial Continental Gas- Drohung" betrachtet und Peril erhielt ein Strafmandat auf drei Association aus Berlin, Schöneberg, Mariendorf, Tage Haft. Auf seinen Einspruch hin sprach ihn das Gericht frei, Nieder- Schöneweide, weißensee, Lichterfelde usw. da er nicht durch Beleidigungen oder Drohungen den Probst habe haben nunmehr gleich den Arbeitern der städtischen Gasanstalten zwingen wollen, die Arbeit niederzulegen, seine Absicht sei vielmehr Berlins Lohnforderungen nach folgenden Grundsäßen erhoben: Für gewesen, ihn auf das Unehrenhafte seiner Handlungsweise 1. Hofarbeiter Anfangslohn 4 M., steigend von 2 zu 2 Jahren aufmerksam zu machen. um 20 Bf. bis zum Höchstlohn von 5 M.;

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Der Bäckerverband hielt am Dienstag eine Mitgliederversamm lung in Sellers Saal ab. Zunächst sprach Schneider über die Arbeiteraussperrung in der" Istri"-Brotfabrik, die er folgender­maßen schilderte: Die" Jstri"-Brotfabrik, die sich durch große Ne flame befannt zu machen sucht, ist, was die Arbeiterverhältnisse be= trifft, nichts weniger als ein Musterbetrieb. Vor dem Streit er­hielten die drei Gesellen, welche die Fabrik außer dem Backmeister beschäftigt, Wochenlöhne von 21, 22,50, 24 Der Lohn des Backmeisters ist nicht bekannt. Diese vier Arbeiter mußten täglich 12 Schuß a 100 Brote, insgesamt also 1200 Brote pro Tag, her­stellen. Das ist eine Arbeitsleistung, die in 12 Stunden nicht ver­richtet werden kann. Der gesetzliche Marimal- Arbeitstag mußte deshalb oft überschritten werden. Vergütungen für die Ueberstunden wurden zwar versprochen, aber nur selten in Höhe von 50 Pf. pro Mann gewährt, dafür mußten aber an manchen Tagen 1700 Brote hergestellt werden. Als der Streit ausbrach, wurden die Wochen­Der Metallarbeiter- Verband hielt am Montag eine außer löhne den Forderungen entsprechend erhöht, jedoch umging die ordentliche Generalversammlung ab, um zu dem Gewerbegerichts- Fabrik die Verpflichtung zur Bezahlung der Ueberstunden dadurch, wahlen Stellung zu nehmen. Körsten, der das einleitende daß sie die Tagesleistung auf 11 Schuß a 100 Brote herabsetzte und Referat erstattete, besprach den Wahlmodus, er wies auf die Be- für jeden weiteren Schuß pro Mann 30 Pf. zahlte. Da ein Schuß deutung der Wahl hin und forderte zur lebhaften Beteiligung, sowie zu 100 Broten von 4 Arbeitern kaum in einer Stunde geleistet zur Agitation für die Kandidaten der Gewerkschaftskommission auf. werden kann, so erreicht die Bezahlung der Ueberstunden nur die Die Arbeiter- Ausschüsse wurden von der gesamten Arbeiter- Cohen bezeichnete es als selbstverständlich, daß die Mitglieder des Hälfte der tarifmäßigen Entschädigung. Durchschnittlich wurden fchaft aufgefordert, umgehend diese minimalen Mehrforderungen der Metallarbeiter- Verbandes nur diese Kandidaten wählen würden. Die an 4 Tagen in der Woche je 14-15 Schuß gefertigt, und an Freitag

2. Betriebsarbeiter Anfangslohn 5,50 M., steigend wie oben bis 6,50 M.;

3. Handwerker Anfang 4,80 M., wie oben bis 6 M.; 4. Helfer und Wasseraufgießer wie Forderung 1; 5. Rohrleger wie Forderung 3;

6. Arbeiter, die schon höhere Löhne als die hier bezeichneten be­ziehen, erhalten einen Zuschlag von 10 Proz.; 7. Abschaffung der Attordarbeit eventuell 50 Prozent Mehr­verdienst.

Verfammlungen.