befunden ist, wird es mit einem Stempelabzeichen versehen und und fämmtliche Kosten, einschließlich der durch die Vertheidigung tonnte. Nicht unter die Saisonindustrie fallen die sogenannten dann an die Eisenbahnverwaltung, welche die Bestellerin ist, entstandenen, der Staatstafse oder dem rachsüchtigen Denun- Kampagne- Industrien, deren Betrieb auf bestimmte Jahreszeiten versendet. Zum Zwecke der Stempelung führt jeder Abnahme zianten aufzuerlegen. Das Gericht sprach die Angeflagte frei beschränkt ist, und während des übrigen Jahres garz ruht, wie beamte einen Stempel aus gehärtetem Stahl mit sich. Diesen und legte sämmtliche Kosten der Staatstaffe auf. Der Vor- die Rübenzucker und andere Industrien. Hier kann außerStempel erhält er von der betreffenden Eisenbahndirektion, welche figende, Landgerichtsrath Appelius, hob hervor, daß die Dennn- gewöhnliche Arbeitsanhäufung zu unregelmäßig wiederkehrenden ihn zum Abnahmebeamten bestellt hat. Er muß den Stempel, ziation sehr leichtfertig eingereicht sei. Er verwarnte den An- Beiten des Jahres oder in nicht vorherzusehenden Fällen vorkommen. wenn dieser unbrauchbar geworden ist, an die Eisenbahndirektion zeiger ernstlich vor derartigen leichtfertigen Wiederholungen. Für alle diese Betriebe kann die Ueberarbeit nur gestattet werden, zurückgeben und erhält dann einen neuen. Auch etwaige Repa- Die Roften feien ihm diesmal nur deshalb nicht auferlegt worden, wenn die außergewöhnliche Arbeitshäufung nicht vorherzusehen raturen an dem Stempel muß er durch die Eisenbahndirektion vor weil er möglicherweise doch von der Richtigkeit seiner Angaben war oder durch wichtige wirthschaftliche Gründe gerechtfertigt wird. nehmen lassen. Er darf den Stempel überhaupt nur dann aus überzeugt gewesen sei. Als solche Gründe sind insbesondere hervorzuheben die Gefahr eines Verderbens oder einer Verschlechterung der Stoffe
einen
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Der Zentralverband der vereinigten Steinfegergesellen Deutschlands hält, wie man uns schreibt, feinen dritten Verbandstag am 1. August in Stettin ab. Die Verhandlungen werden jedenfalls mehr als einen Tag in Anspruch nehmen, da die Umformung des Verbandes, deffen bisheriger Hauptzweck die Regelung des Gesellenwesens" war, in eine zeitgemäße, auf 152 der Gewerbe- Ordnung bafirte Kampforganisation beabsichtigt ist. Die Verhandlungen finden im Stettiner Bereinshause, Pölizerftraße 45, statt.
der Hand geben, wenn unter seiner Leitung bei dem Abnahme- Auf versuchte Expreffung lautete die Anflage, welche bei Frucht- und Fleischtonferven, Stärkereien und Brennereien geschäft gestempelt wird. Die Stempelung der von ihm abgenommenen Fabritate geschieht durch einen Arbeiter, welchen der gestern vor der dritten Straskammer des Landgerichts I gegen u. f. w., die Rücksicht auf die Transport- Gelegenheit Bochumer Verein zu diesem Zwecke stellt. Dieser Arbeiter erhält den Droschtenkutscher May Schlüter verhandelt wurde. Der( 3. 3. wenn wegen plötzlich eintretenden Froſtes ein frühzeitiger hierzu von dem Abnahmebeamten den Stempel. Der Abnahme- Angeklagte hatte eines Tages mit dem Restaurateur B. eine Biers Schluß der Schifffahrt in Aussicht steht), die Rücksicht auf beamte hat aber bei der Stempelung stets zugegen zu sein und reise gemacht, die sich von Morgens 11 bis Abends 7 Uhr aus öffentliche Interessen( z. B. bei großen Lieferungen für muß nach beendigter Stempelung den Stempel fofort wieder an dehnte. B. will die Vereinbarung getroffen haben, daß der An- die Militärverwaltung), die Unmöglichkeit der Innehaltung der fich nehmen. Gestempelt wird jedes einzelne für gut befundene geklagte ihn umsonst fahren solle, während er die gemeinsam ge Lieferungsfristen wegen nicht vorherzusehender Hinderniffe. DaFabrikat und gilt durch die erfolgte Stempelung als für vor- noffenen Getränke bezahlen wollte. Nach Schluß der Fahrt wollte gegen ist die Uebernahme zu großer Bestellungen, deren Nichtläufig abgenommen. Die Stempelung erfolgt bei Schienen, der Angeklagte von diefer Abmachung nichts wiffen, er verlangte bewältigung innerhalb der vereinbarten Lieferungsfrist von dem Schwellen, Laschen u. f. w. stets an jeder Kopffeite, bei den wenigstens Theil des Fahrgeldes. Als B. fich Fabrikbesther vorherzusehen war, nicht els Grund zur Genehmigung anderen Fabritaten an den hierzu geeignetsten Stellen. Bei den weigerte, riß der Angeklagte ihm die Uhr aus der von Ueberarbeit anzusehen. Ueberhaupt ist die Genehmigung der jenigen Materialen, welche zu zerreiß- oder Fallproben dienen Tasche und pfändete sich daran. Im Verhandlungstermine Regel nach dann zu versagen, wenn die außergewöhnliche sollten, werden diejenigen Stücke gestempelt, welche später ab- war Schlüter nicht zu überzeugen, daß er etwas Unerlaubtes Häufung der Arbeit von dem Fabrikbefizer felbft freiwillig herbeigetrennt und mit welchen die Fall- und Berreißproben vorgenommen gethan. Wenn er in einer Kneipe eine Zeche mache, die er nicht geführt oder durch ungefchickte Dispofitionen verschuldet ist, und werden. Das Stempelabzeichen selbst besteht aus einem oder bezahlen könne, so mache der Wirth gar fein Federlesen, er ziehe wenn nur die eigenen Intereffen des Fabritbefibers, nicht auch mehreren Buchstaben oder auch aus einem Beichen, einer Krone, ihm einfach den Rock aus und pfände sich daran, bis er bezahlt öffentliche oder andere erhebliche Privatinteressen in Frage einem Geweih oder dergleichen. Das Steinpelabzeichen ist auf werde. Der Borsitzende belehrte ihn dahin, daß ein solcher Att kommen. dem Stempel erhaben angebracht, so daß es auf dem ge der Selbsthilfe unter allen Umständen strafbar sei. Aber mit Stempelten Stück vertieft oder eingeschlagen erscheint. Rücksicht darauf, daß die von dem Angeklagten geltend gemachte Die Angeklagten zu 3 bis 18 werden nun beschuldigt: die Ansicht eine sehr verbreitete sei, habe der Gerichtshof angenommen, Stempel der Abnahmebeamten nachgemacht, mit diesen falschen daß der Angeklagte von der Rechtswidrigkeit keine Kenntniß geStempeln tadelfreie Stücke, welche von den Abnahmebeamten zu habt, und ihn deshalb freigesprochen. Fall oder Berreißproben nicht bestimmt waren, gestempelt, den Daß die alte Zunft der Kümmelblättchen- Spieler noch Abnahmebeamten als die von den letzteren ausgewählten und ge nicht ausgestorben ist, bewies ein Bauernfänger" Stücklein, Stempelten Stücke vorgelegt und dadurch die Beamten in den welches gestern vor der ersten Straffammer des Landgerichts Glauben verfest zu haben, daß das gesammte Material bem die Grundlage einer Anklage bildete. Aus der Untersuchungs ihnen vorgelegten und von ihnen der Probe unterworfenen Stücke haft wurden die Arbeiter Friedrich Grigoleit und Heinrich gleiche. Ferner werden die Angeklagten zu 3 bis 18 beschuldigt, Daberkott vorgeführt. Beide blicken auf eine lange Reihe Das Baugewerbe liegt in eipzig außerordentlich darEisenbahnschienen, welche erhebliche Mängel, insbesondere be deutende Risse, Löcher oder gesprungene Stellen zeigten, vor der Vorstrafen zurück, die sie zumeist wegen gewerbsmäßigen Glücks- nieder. Das Statistische Amt dieser Stadt giebt darüber einige Spiels erlitten haben. In Verbrecherkreisen führen die Zahlen. Während im Jahre 1888 449 Bauten ausgeführt wurden, Abnahme entweder an den mangelhaften Stellen mit einem Angeklagten die anmuthigen Namen Kochlöffel" und ftieg diefe Biffer im Jahre 1890 auf 837, betrug 1891 noch 812 eigens präparirten Ritt verkittet oder diese Stellen ausgehauen Schnäpschen". Der ihnen jetzt zur Laft gelegten That waren und fant 1892 auf 117. Von den im November 1891 leerund ein anderes tadelfreies Stück, einen sogenannten Schwalben sie geständig. Am 2. April d. J. berührte der Berg- stehenden 5011 Wohnungen befanden sich 4101 im alten Leipzig fchwanz eingefügt, alsdann diesen Fabrikaten durch Glätten mann B. Berlin, um nach seiner Heimath in Ostpreußen zu und nur 909 in den angeschlossenen Stadttheilen, bezw. waren mit Graphit und durch Einreiben mit Urats ein untadelhaftes reisen. Auf dem Schlesischen Buhnhose wurde er von Grigoleit in neu erbauten Häusern nur 909 und in alten Häusern 4102 Ausfehen gegeben zu haben. Die Angeklagten zu 3 bis 18 follen im weiteren: abgenommene Schienen, welche die angesprochen und zu einem Glas Bier eingeladen. Beide An- Wohnungen leer. Trozdem aber ist der Preis eines heizbaren Abnahmebeamten einem Arbeiter zum Stempeln mit dem Ab- geklagte verschleppten ihn dann nach einer Schankwirthschaft, wo Bimmers im Durchschnitt von 132,6 m in 1887 auf 189,0 m. nahmestempel überwiesen hatten, mit einem blinden, d. h. eine fie ihm im Handumdrehen" seine ganze Baarschaft abnahmen. in 1891 geftiegen zur Zeit macht sich nur ein geringer nahmestempel überwiesen hatten, mit einem blinden, d. h. eine Der Gerüpfte wurde dann noch von ihnen verhöhnt. Der Rückgang des Miethspreises merklich. glatte Oberfläche tragenden und daher keinen Eindruck hervor Gerichtshof verurtheilte die Angeklagten zu der zulässig höchsten bringenden Stempel gestempelt, alsdann aber ausgeworfene Strafe, je zwei Jahre Gefängniß, fünfjährigen Ehrverlust und je Schienen mit einem nachgemachten also falschen Stempel ver- 3000 m. Geldstrafe event. noch 300 Tage Gefängniß. fehen und diese anstatt der abgenommenen abgeliefert zu haben. Endlich werden die Angeschuldigten pon 3 bis 18 beschuldigt: von den abgenommenen Stücken die echten Stempelabzeichen durch Abseilen oder Abfraisen entfernt und sodann solche Stücke, welche den Abnehmern noch gar nicht vorgelegt oder von diesen zurückgewiesen waren, mit einem nachgemachten Stempel gcstempelt und anstatt der abgenommenen abgeliefert zu haben.
Boziale tebericht.
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Eine empfehlenswerthe Maßnahme traf der Aug3: burger Magistrat, indem er unter Hinweis auf§ 115a der Gewerbe- Ordnung verordnete, daß in der Regel Wirthschaften oder sonstige Schantstätten oder Verkaufsstellen zur Vornahme von Lohnauszahlungen nicht benügt werden dürfen und daß eine Abweichung von dieser Regel nur mit besonderer polizeilicher Genehmigung zulässig ist. Eine solche- stets widerrufliche Genehmigung wird, wie es in der Bekanntmachung heißt, nur in feltenen Ausnahmefällen ertheilt werden.
Versammlungen.
Diese Arbeiten sollen auf dem Bochumer Verein in besonderen Zur Gewerbe- Ordnung. Eine Bestimmung der Aus. Werkstätten, welche allgemein den Namen„ Flickschmieden" führungsanweisung zur Gewerbe- Ordnungs- Novelle war vielfach führten, vorgenommen worden sein. Es sollen im ganzen drei bahin verstanden worden, daß nach§ 134 Alinea 2, wegen solcher Flickschmieden bestanden haben, eine in der Räder rechtswidriger Auflösung des Arbeitsvertrages werkstatt, eine zweite in der Nähe der Modellschreinerei verwirtte Lohnbeträge ebenso zum Besten der Arbeiter und eine dritte auf Thiemannshof. Die ersteren beiden sollen verwendet werden müßten, wie solches bezüglich der nach den Warmflickschmieden", die letztere die Kaltflickschmiede" gewesen Arbeitsordnungen verwirkten Strafgelder in§ 134a Alinea 2 sein, indem in den ersteren beiden unter Anwendung von Feuer, ausdrücklich bestimmt ist. In einem Erlasse des Ministers für Eine Bolksversammlung war für Sonntag Nachnittag in ber legteren nur mittels Hämmern, Feilen und Abfraisen ge- Handel und Gewerbe vom 22. Juni wird jedoch, wie die Nord- nach der Belforterstr. 15 einberufen; in derselben referirte Genosse arbeitet worden sein soll. deutsche Allgemeine Zeitung " mittheilt, diese Annahme als nicht Robert Wolff über die Stellung der Frau". Die VersammDa für die abzunehmenden Schienen stets eine gewiffe Normal gefehlich begründet erklärt. Zwar sei die Bestimmung im§ 184b, lung war wenig zahlreich, dafür jedoch überwiegend von Frauen länge vorgeschrieben ist, durch das Abfeilen der Stempel aber Absatz 1, Biffer 5, nach welcher die Arbeitsordnung über die und Mädchen besucht. Der Referent führte aus, wie die Frauendiese Länge verkürzt wird, so hilft man sich damit, wie die An- Berwendung der verwirkten Lohnbeträge Bestimmung treffen frage mit der sozialen Hand in Hand gehen müßte und die Lösung flagebehörde behauptet, daß der stempelnde Arbeiter den Stempel müsse, auf das Bestreben zurückzuführen, den Arbeitgebern nahe der einen von der Lösung der anderen abhängig fei. Das 2003 möglichst wenig tief in den Kopf der Schiene einschlägt und am zu legen, die gedachten Beträge den für die Arbeiter bestehenden der Frauen wäre, wie die Geschichtsschreiber bestätigten, zu allen nächsten Tage, wenn die Schienen wieder vorgelegt werden, bei Wohlfahrtseinrichtungen zu überweisen, was auch der Bericht der Beiten bei den fogenannten zivilisirten" Böllern, bis auf wenige dem Nachmeffen derfelben zwischen den Kopf der Schiene und Reichstagskommission erkennen lasse. Indessen könne die Auf- Ausnahmen, ein bedauernswerthes gewesen, und noch heute werde das Maß seinen Daumennagel schiebt und hierdurch das Fehlen nahme einer entsprechenden Vorschrift in die Arbeitsordnung auf die Frau vielfach als Sklavin und Genußobjekt des Mannes bedes geforderten Maßes verdeckt. Grund des§ 134 ff. a. a. D. gegen den Willen der Fabrit trachtet. Das Christenthum habe hierin feinen Wandel gefchaffen; Die hier geschilderten Täuschungen wurden dadurch erleichtert, befizer nicht verlangt werden, und sind demgemäß die unteren im Gegentheil es habe dieselbe vielmehr sehr schlecht dafür daß die Abnahmebeamten unmittelbar nach dem Abnahmegeschäft mit der Ausführung des Gewerbe- Ordnung beauftragten Behörden belohnt, daß sie mit größerer Begeisterung als der Mann für das Wert verließen und dem Berladen der von ihnen ab mit Anweisung versehen worden. die Verbreitung des Christenthums Sorge trug. Das Chriftengenommenen Fabrikate nicht beiwohnten. Aber wenn dies auch thum enthalte in seinen Lehren diefelbe Verachtung der wirklich einmal vorgekommen ist, so sind die Fabritate in der Mainz , 24. Juli. Der erste Provinzialtag der Frau, wie alle Religionen des Religionen des Drients; es gebiete Nacht vom Bahnhof wieder zurückgeholt und dann den oben ge- Vereinigung der Maler, Ladirer und An- ihr, die gehorsame Dienerin des Mannes au sein, und das Ge[ childerten Manipulationen unterworfen, oder sie sind sogar, streicher und verwandter Berufsgenossen für die Provinz löbniß des Gehorsams müffe sie noch heute vor dem Altar abfalls fie mit einem blinden Stempel gestempelt waren, auf dem Beffen- Nassau und das Großherzogthum Heffen fand heute hier legen. Im Mittelalter, jener Beit, die uns als besonders fittliche Bahnhofe noch nachgeftempelt worden. im Weißen Rößchen" statt. Infolge Beschlusses der in Frank- und von wahrer Frauenverehrung befeelte geschildert wird, sei
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Da der
Mit voller Bestimmtheit, so heißt es weiter in den Auf- furt a. M. im Januar d. J. stattgehabten Generalversammlung die Rechtlosigkeit der Frau eine über alle Maßen große gewefen. zeichnungen der Anklagebehörde, ist anzunehmen, daß die an- follen derartige Prvinzialtage alljährlich zur Förderung der Die Ehe nun solle eine Verbindung sein, die zwei Menschen nur getlagten Meister sich durch ihr Handeln einen ihnen nicht Agitation stattfinden. Bertreten waren die Städte Darmstadt , aus gegenseitiger Liebe eingehen, nicht aber, wie es heute sei, eine austehenden Vortheil zu verschaffen suchten; denn diefe bekamen Frankfurt , Wiesbaden , Hanau , Kaffel und Mainz . Es wurde Art Versorgungsanstalt, in der die Frau immer die Unterdrückte neben ihrem feften Gehalt noch eine besondere Prämie, welche befchloffen, das Vertrauensmänner- System einzuführen, mit einem bleibe. Nachdem noch der Referent tura die traurige Stellung ich nach der Höhe des versandten Schienenquantums richtete und Bertrauensmann für die Provinz an der Spike. Als solcher des Weibes als Arbeiterin beleuchtet hatte, schloß er seinen mit hatten daher ein wesentliches Intereffe daran, daß von den Ab- wurde der Maler Start Müller und als Vorort Kaffel gewählt. lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrag. Ander Diskussion be= nehmern wenig Material ausgeworfen und dadurch ihre Prämie Weiter beschloß die Konferenz, den Hauptvorstand aufzufordern, theiligte sich eine Frau, welche die anwesenden Arbeiterinnen zu erhöht wurde. die Proving jährlich einmal auf seine Roften agitatorisch be- engem Zusammenschluß aufforderte, damit für die Besserstellung Die angeklagten Arbeiter und Graveure, welche nicht in reifen zu lassen; dem Filialvorstande in Darmstadt soll von dem des Weibes schon in der Gegenwart etwas erzielt werden könne. festem Sohne standen, bekamen eine solche Prämie zwar nicht, Provinzialtage eine Rüge ertheilt werden, weil er von einer MitSie wurden aber von Rosendahl und den übrigen Meistern auf- gliederversammlung gefaßte Beschlüffe nicht zur Ausführung ge- Der Fachverein der Musikinstrumenten- Arbeiter hielt weife infofern in threm eigenen Interesse, als sie wahrscheinlich der jebigen hohen auf 25 Pf. pro Woche gefehten Beiträge zu Benannte hieran verhindert war, wurde von dem Vortrage Abgehegt, handelten demnach in deren Interesse und möglicher bracht hat. Ein von Kaffel gestellter Antrag, die Ermäßigung am 16. Juli eine Generalversammlung ab, in welcher Herr Dr. Borchard über Bodenreform fprechen wollte. einen Theil der Prämie von ihren Aufhebern als 2ohn bekamen. befürworten, wurde abgelehnt. Als Ort für den nächsten Pro- Genannte hieran verhindert war, wurde von dem Vortrage AbEs steht ferner feft, daß die Fälschungen des Eisenbahn- vinzialtag wurde Staffel bestimmt und schließlich der Mainzer stand genommen und beschlossen, über 4 Wochen ein Referat über materials Jahre lang und häufig vorgekommen find; in wie Lotalverein der Anstreicher aufgefordert, sich so rasch als möglich baffelbe Thema stattfinden zu lassen. Danach verlas der Raffirer vielen Fällen die einzelnen Angeklagten sich aber daran betheiligt dem Verbande anzuschließen, sowie ben einzelnen Filialen em- bie Abrechnung vom 2. Quartal. Diefelbe ergab eine Einnahme haben, hat mit Bestimmtheit nicht festgestellt werden können. pfohlen, für die Errichtung von Zentralherbergen und damit ver von 695,40 M., eine Ausgabe von 569,16 M., mithin einen Die Anklagebehörde nimmt nun weiter an, daß die An- bundenem Arbeitsnachweis energisch Sorge zu tragen. Ueberschuß von 126,24 M., dazu Bestand vom 1. Quartal geklagten zu 1 und 2, Ingenieure Bering und Gremme, von dem 515,37 M., macht zusammen 641,61 M. Ab Defizit 49,42 M., ftrafbaren Treiben der anderen Angeklagten Kenntniß gehabt, Hinsichtlich der leberzeitarbeit der Arbeiterinnen über blieb am 1. Juli ein Bestand von 592,19 M. Der Raffirer Dann machte der Vorsitzende bekannt, dies geduldet und durch Unterlassung der zur Inhibirung dieses 16 Jahren hat der preußische Handelsminister bestimmte Grund- wurde entlastet. Treibens erforderlichen Maßregeln und der erforderlichen scharfen züge aufgestellt, die in der Münchener Allgemeinen Zeitung" wie daß die Thätigkeit der bisherigen Werkstatt- Kontrollkommiffion Rontrolle, dies Treiben befördert und dadurch Beihilfe geleistet folgt bezeichnet werden. Vorausseßung zur Ertheilung der Ge- beendigt fet, und Kollege Daffe berichtete über dieselbe Näheres. zu haben. Es haben sich deshalb die Angeklagten 8 bis 18 nehmigung der Ueberarbeit ist sowohl bei der unteren wie der Danach ist sie mit 15 Werkstätten in Unterhandlung getreten, und wegen wiederholten Betruges und schwerer Urkundenfälschung, höheren Verwaltungsbehörde eine außergewöhnliche zwar in 5 derfelben mit Erfolg, während in den andern 10 Werk bie Ingenieure Bering und Gremme wegen Beihilfe zu diesen Säufung der Arbeit. Diefe tritt regelmäßig ein bei den fo- ftätten für den alten Preis weiter gearbeitet wird. Ferner wurde Verbrechen vor eingangs bezeichnetem Gerichtshofe zu ver- genannten Saison- Industrien, d. b. solchen, die zwar während ein Kollege als gemaßregelt anerkannt. Es folgte die Berathung des ganzen Jahres betrieben werden, aber zu regelmäßig wieder über einen Antrag des Kollegen Seibt: Den Referenten nicht tehrenden Beiten im Jahre einen verstärkten Betrieb haben. Zu mehr das Schlußwort zu gestatten, sondern ihnen in der DisEines Betruges gegen die Orts- Krankenkaffe war die ihnen gehören zunächst manche auf den Winter- oder Sommer- tuffion das Wort zu ertheilen; dieser Antrag wurde mit allen Natherin Schütz befchuldigt, welche gestern vor der 128. Ab- bedarf arbeitende Gewerbe, insbesondere verschiedene Zweige der gegen 6 Stimmen abgelehnt. Von der Ausführung des vor vier theilung des Schöffengerichts stand. Diefelbe litt vom Januar Textilinduftrie, Fabriken für Konfektion und Bukmacherei u. f. w., Wochen angenommenen Antrages, die Namen der Kollegen, bis in den März hinein an einem schweren Magenübel, fodaß sie sodann die für den Bedarf an gewiffen Festen arbeitenden Ge- welche noch mit den Billets vom letzten Weihnachtsvergnügen im vom Raffenarzt als völlig erwerbsunfähig bezeichnet werden mußte verbe. Einen verstärkten Betrieb können beispielsweise haben Rückstande sind, nahm man Abstand zu veröffentlichen. und volles Krankengeld erhielt. Um jedoch ihre Kundschaft nicht Buckerwaaren, Chokolade, Luruspapier, Masten, Spiel- Ueber den Antrag des Kollegen Kröhn: Die Vereinszu verlieren, nahm sie die Arbeit von dem Engrosgeschäft, das waaren- u. f. w. Fabriken. Dieser vermehrte Bedarf zu gewiffen versammlungen vorläufig nur alle 14 Tage stattfinden ihr Beschäftigung gab, weiter ab, gab fie anderen Arbeiterinnen Jahres- und Festzeiten rechtfertigt aber die Genehmigung zu laffen, entspann sich eine sehr lebhafte Debatte, wobei die zur Anfertigung und verdiente für Abholen und Abliefern der der Ueberarbeit nur dann, wenn durch Produktion Kollegen Niendorf und Sparfeld die sogenannte WanderArbeit wöchentlich drei Mark. Ihr Vermiether, der Hauseigen auf Borrath oder Lager diesem Bedarf versammlung befürworteten, bezüglich beren sie es für zweckmäßig thümer Pfeffer, gewahrte, daß sie nach wie vor Arbeit holte, und nicht Rechnung getragen werden kann. Dies hielten, wenn alle 14 Tage eine Verfammlung abwechselnd im da er sich rächen wollte, weil er in einem Beleidigungsprozeß, trifft ohne Weiteres zu für Waaren, die dem Ber- Norden und im Osten stattfinde. Der Antrag wurde abgelehnt den die Schüß gegen ihn angestrengt hatte, unterlegen war, derben ausgesetzt sind, wenn sie über eine gewisse Zeit hinaus und dann beschlossen, die nächste Verfammlung wegen des am Denungirte er fie wegen Betruges, weil sie die Grwerbs lagern. Diese Vorausseßung fann ferner zutreffen für Waaren, 30. Juli bei Rümpel in Treptow stattfindenden Sommernachtsunfähigkeit vorgespiegelt habe. Der Kaffenarzt bekundete im die nur auf Bestellung angefertigt werden, oder für balles fortfallen zu lassen. Ein Antrag, wonach dem Vorsitzenden Termine, daß die Angeklagte thatfächlich schwer frant und er- Waaren, die von der Mode abhängen. Für die Saison- der Arbeitsvermittelungskommiffion die Weisung ertheilt werden mrrbsunfähig gewesen sei. Der Staatsanwalt enthielt sich darauf industrien ist die Ueberarbeit also nur zu gestatten, wenn und soll, ein Beschwerdebuch nach den Bestimmungen des§ 5 des eines Antrages und stellte die Entscheidung anheim. Der Ver- soweit eine verstärkte Nachfrage vorliegt, für deren Befriedigung Reglements für den Arbeitsnachweis anzuschaffen, wurde dem theidiger, Rechtsanwalt Stadthagen , beantragte die Freisprechung nicht in der stillen Beit des Jahres vorausgearbeitet werden Borstande überwiesen.
antworten.
Wahai in gee non gold binda pula di