daß
ben bie St All Bledge
resp. schließen zu laffen.-An der Wolga find oberhalb vertrag und haben die Kläger auf Auszahlung ihres verdienten der dortigen Staatsanwaltschaft beleidigt haben; endlich wird ihm zur Nishny Novgorod einige choleraähnliche Erkrankungen vor- Arbeitslohnes ein wohlbegründetes Recht, da nach§ 115 der Last gelegt, durch Wiedergabe eines Juferats, weswegen der Regekommen, welche jedoch als ausgesprochene Cholera nostras Gewerbe- Ordnung die Gewerbetreibenden verpflichtet sind, die dakteur Lingweiler der Elberfelder Freien Presse" zu 1 Monat ( einheimische Cholera) und nicht als asiatische Cholera feft- Löhne ihrer Arbeiter baar und in Reichswährung aus Gefängniß verurtheilt war, eine Gotteslästerung begangen zu geftellt sind. Dagegen find in Charkow einige Fälle von bie bak der verbiente Sohn dem Arbeiter unverkürzt Stadthagen , beantragte im Verein mit dem Staatsanwalt, zuzahlen. Die Ratio dieser gesetzlichen Anordnung ist haben. Der Bertheidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt asiatischer Cholera festgestellt worden. Ein Privattelegramm zufließen solle. Wenn nun der Beklagte den Klägern an ihrem die Verhandlung zu vertagen und die Akten in Sachen Beus und der Schlesischen Beitung" meldet, wie in ärztlichen Kreisen Arbeitslohn wöchentliche Abzüge gemacht hat und diese Abzüge Singweiler einzufordern, in Bezug auf ersteren, um zu ermitteln, Warschaus verlaute, sei die asiatische Cholera auch in als Raution zu feiner Sicherstellung gegen Kontrattbruch ver- ob es wahr ist, daß, wie im Vorwärts" behauptet war, gegen Peus Warschau sporadisch aufgetreten. In den letzten Tagen wenden will, so widerspricht das offenbar der im§ 115 1. c. auf Ehrverlust erkannt und er trotz schwerer Erkrankung seiner seien 4 Todesfälle konstatirt. vorgeschriebenen Baarzahlung, Daran vermag auch der Umstand Frau nicht entlassen worden ist. nichts zu ändern, daß dem Beklagten durch Vertrag zu diesen
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Aufstand in Kuba ? In der spanischen Kolonie ohnabzügen die Befugniß eingeräumt wird, weil nach§ 117 ber Eine Anklage wegen Gefährdung eines EisenbahnRuba tommt es wahrscheinlich zu einem Aufstand, der die Gewerbe Ordnung alle gegen den§ 115 verstoßende Verträge Transports und fahrläffiger Körperverlegung beschäftigte Losreißung der Insel von Spanien und ihre Angliederung nichtig sind. Wollte man sich aber auf den Hägerischen Stand- gestern die vierte Straffammer des Landgerichts I . Der Unan die Vereinigten Staaten von Nordamerika bezweckt. Die punkt stellen und den Vertrag als Lehrvertrag betrachten, so wäre gefchuldigte, Heizer Friedrich Mann , stand bereits im vorigen in Mexiko und Florida lebenden Kubaner haben eine Frei- Daß die angeblichen Lehrlinge den Bertrag aus nichtigen Gründen 14 Tagen Gefängniß verurtheilt, der Bertheidiger legte Revision es Sache des Beklagten gewefen, den Beweis dafür zu erbringen, Herbste vor der Strafkammer des Landgerichts II , er wurde zu schaar zur Unterſtützung der Aufständischen ausgerüstet. Für gebrochen oder ihre in demselben eingegangenen Verpflichtungen nicht ein und das Reichsgericht verwies die Sache zur nochmaligen Spanien sind die reichen Kolonien nur Beutestücke der hohen erfüllt hätten. Die Verpflichtung des sogenannten Lehrherrn, die als Verhandlung an das Landgericht I. Am Nachmittage des Beamtenschaft.- angebliche Raution eingehaltenen wöchentlichen Beträge erst bei 20. November 1890 rangirte der Angeklagte auf dem Bahnhofe Auflösung des Lehrlingsverhältnisses" herauszuzahlen, ist aber Tempelhof. Er fuhr mit seiner Maschine in einen gerade ab- auch nach Artikel 1174 des bürgerlichen Gesetzbuches ungiltig), gehenden Güterzug, ein Mann wurde dabei erheblich verlegt und an Material verursacht. Der somit die darauf beruhende Vereinbarung ohne rechtliche Wirkung, ein bedeutender Schaden da deren Erfüllung nach der ganzen Faffung des Vertrages in Angeklagte bestritt, daß man ihm den Vorwurf der Fahrder reinen Willtür des Lehrherrn liegt, also Desjenigen, welcher lässigkeit machen tönne, der Unfall sei durch ein eigen
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Gewerbegerichtliches.
( Schein Lehrverträge und Ermittlungs- Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft wegen Fälschung eines 2ehrvertrages.)
ur serausgabe der Kaution verbunden fit. Gs versteht sich ja thümliches Zuſammentreffen von Umständen erfolgt. Er habe
einen und der anderen Seite nichtig."
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von selbst, daß eine zur Sicherung eines Vertrages gestellte die Maschine nach dem Wasserkrahn führen wollen, um den herausgezahlt werden muß. Der Vertrag ist daher nach der habe er den Güterzug fahren sehen und er sei im Begriffe geRautionssumme nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Tender mit Wasser zu versehen. Etwa hundert Schritte vor ihm wesen, seine Maschine zum Halten zu bringen, was er noch sehr Aus Solingen wird uns unter'm 27. Juli geschrieben: Gegen dieses Urtheil legte Ern beim Landgericht in Glber gut hätte thun tönnen, als seine Aufmerksamkeit durch einen Bekanntlich haben mehrere hiesige Fachvereine in jahre- feld Berufung ein, welches sich jedoch durchwegs den Ausführungen anderen Umstand tn spannendster Weise in Anspruch genommen Langen, mühevollen Kämpfen den Fabrikanten Preisverzeichnisse des angefochtenen Urtheils anschloß, indem es ausdrücklich an- wurde. Er habe nämlich hinter sich das Wasserstandsglas pfeifen abgerungen, die zu ihrer Auflösung oder Veränderung einer erkannte, daß der erste Richter mit Recht angenommen hat, daß hören, ein Zeichen, daß es undicht geworden. In der nächsten beiderseitigen dreimonatlichen Kündigung bedürfen. Einer der die zwischen den Parteien abgefchloffenen Lehrverträge als solche Sekunde fonnte es plaßen. Eine größere Gefahr für die schlimmsten Gegner dieser Organisationen und Berträge ist ber nicht zu Recht bestehen, weil diefelben sich als Scheinverträge auf der Maschine befindlichen Personen tönne es taum Rasiermesser- Fabrikant Carl Friedrich Ern in Wittkulln darstellen. In einem anderen Falle, in einem mit einer Wittwe geben. Wenn das Glas sprang, so wurde er und der bei Wald. Ern, der ein sehr umfangreiches Geschäft befißt, hat St. und deren Sohn am 27. März 1889 abgeschlossenen Lehr noch näher stehende Feuermann mit Glassplittern überschüttet, eine förmliche Lehrlings- Büchtanstalt organisirt und Lehrverträge vertrage soll die Firma C. F. Ern noch späterhin einen Zusatz der heiße Dampf würde innerhalb einer Sekunde den Maschinenabgefchloffen, mit denen sich das Gewerbegericht in Solingen und gemacht haben, der sich thatsächlich durch eine andere Farbe der raum füllen und sie fürchterlich verbrühen. Instinktiv dem das Landgericht in Elberfeld wiederholt beschäftigen mußten. Zinte von dem übrigen Jubalt abhebt. Grn behauptete vor dem Selbsterhaltungstriebe folgend, fei er hinzugesprungen, um die In diesen Verträgen wurde für die Arbeiter die sogenannte Lehr- Gewerbegericht, daß er sofort mit dem Löschblatte an dem an- Kurbel zum Wasserstandshahn zuzudrehen. Die nächste Gefahr zeit auf fünf Jahre festgesetzt. Dem Unternehmer stand jedoch geblichen Zufahe gearbeitet habe, wodurch die Stelle eine sei beseitigt gewesen, es sei aber dadurch doch so viel Zeit in jederzeit das Recht zu, ohne alle Kündigung und ohne jeden andere Farbe erhalten hätte, obfchon in dem in dem Besitze der Aufpruch genommen worden, daß ein Zusammenstoß mit dem Grund das Lehrverhältniß" sofort aufzulösen. Die Lehrlinge", Wittwe St. befindlichen Vertrage, der auch die Unterschrift Ern's Güterzuge nicht mehr zu verhindern war. Das Gutachten der welche sich häufig aus Familienvätern refrutirten, waren durch den trägt, ein solcher Paffus fehlt. Aus diesen Gründen hat die Sachverständigen fiel dermaßen zu Gunsten des Angeklagten aus, Vertrag verpflichtet, sich von ihrem Wochenlohn einen Abzug von Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die Firma daß der Staatsanwalt die Freisprechung beantragte und der Ber drei Mark gefallen zu laffen. Dieser Abzug blieb in den Händen C. F. Ern wegen Fälschung eingeleitet. Darauf hat Ern theidiger Rechtsanwalt Halle hieran noch den Antrag knüpfte, Gar's und follte au ſeinen Gunsten verfallen sein, sobald die die liufhebung ben fä Ifchung eingeleitet. Ern's und follte au seinen Gunsten verfallen sein, sobald die die Aufhebung des in Rede stehenden Lehrvertrages bei dem die Kosten der Bertheidigung der Staatstaffe aufzuerlegen. Dem Lehrlinge die fünfjährige Lehrzeit" nicht aushielten. Verschiedenen Gewerbegericht in Solingen mit der Motivirung beantragt, daß lekteren Antrage folgte der Gerichtshof nicht, sondern erkannte fogar schon sehr bejahrten Lehrlingen, die sich dazu hergaben, das St. zu faul sei u. f. w., womit er jedoch abgewiesen wurde, da auf einfache Freisprechung. -906885 Preisverzeichniß der vereinigten Rafiermeffer- Schleifer zu Falle das Gegentheil felbft durch die Ern'schen Schußzeugen festgestellt zu bringen, schien die traurige Rolle, welche fie spielten, doch wurde. Es scheint aber, daß Ern in feinem Intereffe den Bertrag Pflegefindes führten gestern die Werkmeisters- Ghefrau Martha Uubarmherzige Büchtigungen eines ihr anvertrauten nicht sehr zu behagen, denn sie löften ihren Lehrvertrag" und absolut aus der Welt schaffen will, bevor etwa der Prozeß wegen i els ch unter der Anklage der schweren Körperverlegung vor verklagten ihren Lehrherren bei dem Gewerbegerichte in Solingen Fälschung gegen ihn verhandelt wird, da er wiederum Berufung die 127. Abtheilung des Schöffengerichts. Nach der Anklage auf Herausgabe der wöchentlich eingehaltenen drei Mart. Das gegen das Urtheil des Gewerbegerichts beim Landgericht in ElberGewerbegericht verurtheilte denn auch den Beklagten zur Herausfeld eingelegt hat, wofür auf den 10. November d. J. Termin sollte die Angefchuldigte sich in haarsträubender, das Leben gabe des als Kaution eingehaltenen Lohnes, da das Gericht an- angefeht ift. Vertreter des Herrn G. F. Ern ist der durch den des Kindes gefährdender Weise gegen dasselbe vergangen nahm, daß die Verträge des Fabrikanten G. F. Ern nur Schein großen Geheimbundsprozeß in weiteren Kreifen bekannt gewordene aber ihre in der Boruntersuchung abgegebenen Aussagen haben. In der Hauptverhandlung schwächten die Zeugen Lehrverträge seien, denn die gefeßliche Unterlage fehle. Rechtsanwalt Dr. Schweizer in Elberfeld , während die arme etwas ab. Es wurden immerhin einige Fälle recht roher MißDie Motivirung diefes für die Arbeiter und namentlich für die Wittwe mit ihrem Sohne bis jetzt ohne Vertheidigung ist. in diesem Gewerbe thätigen Arbeiter sehr wichtigen Urtheils lautet: " Bugegebenermaßen hat der Beklagte den Klägern von ihrem d verdienten Lohn 615 M. als Raution einbehalten, wozu er nach den zwischen ihm und denselben geschlossenen Lehrverträgen berechtigt fein will. Es ist daher zunächst zu prüfen, ob die in jenen Ver trägen getroffene Bereinbarung über die Abzüge der sogenannten Raution rechtswirksam ift. Diese Frage muß verneint werden. Der Vertrag stellt sich allerdings formell als ein Lehrvertrag dar, Der" Post" zufolge soll auch das Zentrum für denselben stimmen das Kind an den Beinen und steckte es mit dem Kopfe bis an
ift aber thatsächlich ein Arbeitsvertrag, welchen der Arbeitgeber in feinem alleinigen Interesse gefchloffen hat, um auf diese Weise die hier einschlagenden Borschriften der deutschen GewerbeOrdnung zu umgehen. Der Betlagte beabsichtigt nach jenen Verträgen die Arbeitskraft auf die lange Dauer von 5 Jahren
für fich fest zu sichern, wärend ihm selbst es frei stehen soll, von
Parteinachrichten.
Im Kreise Löwenberg Greifenberg kandidirt bei der Reichstagswahl seitens der Konservativen Landrath v. Holleufer. wollen. .0
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handlungen festgestellt, zu denen die Angeklagte sich hatte hinBreißen lassen, als das Kind sich unreinlich gezeigt hatte. Einmal benutzte die Angeklagte ihren Lederpantoffel als BüchtigungsInstrument, fie schlug damit so heftig auf das Gefäß des Kindes, daß der Absatz von dem Pantoffel abflog. Dann versetzte sie dem zweijährigen Kinde noch einige so derbe Ohrfeigen, daß es mit dem Kopfe gegen die Wand schlug. Als die Angeklagte bei einer anderen Gelegenheit das Kind säubern mußte und zu diesem Zwecke einen sie erst die Schultern ins Wasser, wobei sie die rohen Worte ausstieß: Du A.. nun hast Du genug, einmal werde ich doch zur Mörderin!" Der Staatsanwalt beantragte gegen die Angeklagte eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten, der Gerichtshof nahm aber zu Gunsten derselben an, daß eine schwere Körperverlegung in einer das Leben gefährdenden Weise nicht vorliege und verurtheilte die Angeklagte nur wegen einfacher Rörperverletzung zu brei Wochen Gefängniß.
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Gerichts- Beifung.
Gegen den verantwortlichen Redaktene des Vorwärts", August Enders, stand gestern vor der II." Straffammer des Landgerichts I Termin an. Derselbe soll durch Veröffentlichung eines Berichts über die Magdeburger Gerichtsver handlung gegen Beus fich der Majestäts- und Richterbeleidigung schuldig gemacht, ferner durch Abdruck einiger Notizen über die felbe Angelegenheit ebenfalls Magdeburger Richter sowie Beamte
dem Vertrage jeder Zeit zurück zu treten, gleich viel ob die Ausbildung des Lehrlings" beendet ist oder nicht. Eine solche Stipulation fleht aber im grellsten Widerspruch mit den gesetz lichen Bestimmungen über den Lehrvertrag, welcher gerade auf der Voraussetzung beruht, daß das Lehrverhältniß auch auf Seiten des Lehrlings ein für eine bestimmte Zeit festes sei, damit der wesentlichste Zweck des Vertrages, die Ausbildung des Lehrlings erreicht werden kann, und verlegt fonach die in dem§ 126 ff. der deutschen Gewerbe Ordnung gegebenen Bor schriften. Daß der Vertrag ein Scheinvertrag ist, geht auch aus der Klausel bezüglich des Stücklohnes hervor, da nicht auf der Im Rheinland gilt bekanntlich noch der Code civil. Der einen Seite ein Stücklohn vereinbart und auf der anderen Seite Artikel 1174 lautet: Jede Verbindlichkeit ist ungiltig, wenn sie verabredet werden kann, daß dieser Lohn zum Theil nicht bezahlt unter einer Bedingung eingegangen worden ist, die von der zu werden brauche. Nach alledem ist der Vertrag ein Arbeits- Willfür Desjenigen abhängt, der sich verbindet".
hinauf in das Zimmer neben dem Ihrigen. Machen Sie das Bett zurecht; sie wird Ihnen helfen.
Babette ging mit der Dienerin hinaus und Jacquemin
fagte zu Madame de Rochefeu.
Ich glaube nicht, daß die Frau Gräfin im vergangenen Jahr diese alte Frau schon im Dienst hatte.
Ich hatte mein Haus sofort weiter vermiethet, und ich mußte auf der Stelle abreisen. d
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Es wurde still, dann fragte die Gräfin: Wann werden wir Sie wiedersehen? Bielleicht bald, Madame. Vielleicht später nicht sagen Ich werde schreiben.
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die Hand
Seit 18 Monaten habe ich sie zu mir genommen, aber Er erhob sich. Madame Rochefen reichte ihm es find auch 18 Monate her, daß ich Sie nicht gefehen und sagte, einen Klingelzug berührend: Sie werden Babette umarmen! habe, abgesehen von Ihrem Besuch am neulichen Abend. Meine Alte schlief damals schon, als Sie tamen. Gott ! Um Nachdem er gegangen war, zerriß die Gräfin die acht Uhr ist sie schon im Bett! Es ist ihr einziger Fehler, Schnur eines Packets mit Beitungen, das neben ihr lag. daß sie eine Langschläferin ist. Bon Zeit zu Zeit ist sie wie Un demselben Tage übernahm Babette ihre Beschäftigung Nervenzufälle. Außerdem ist sie bigott und voller Ge- in das Zimmer ihrer Herrin trat, um sie zu wecken, geistesabwesend und so furchtbar erregt und bekommt bei Madame de Rochefen. Als am nächsten Morgen Barbe wiffens trupel. Sie ist ein mürrisches Bauernweib. Ein fagte fie: alter Brummbär, wie man in meiner Heimath sagt. Im Darf ich Madame fragen, wie der Mann, der gestern übrigen eine ausgezeichnete Dienerin und die Ergebenheit mit dem jungen Fräulein gekommen ist, heißt? selbst! Und in ihrem Alter wird man ordentlich. Das Jean Jacquemin. Kennen Sie ihn? Blut schläft längst, wenn es ans Sterben geht. Ich sage Ihnen das Alles wegen Babette's. Ich habe Ihre Fragen wohl verstanden. Aber sehen Sie, mein braver Jacquemin, ich habe da an der Barbe eine wahre Perle von einer alten Aufpasserin.
Ein Hustenanfall unterbrach Madame de Rochefeu. Dann fuhr sie fort, Jacquemin mit ihren guten schwarzen Augen ansehend:
Und Sie? Sie müssen also sofort abreisen? Sofort, Madame.
Ist es sehr wichtig?
Mein Gott, die Geschäfte gehen schlecht; ich habe dringende Rechnungen in Bont- sur- Sambre zu regeln. Man feiert; es wird Lohnstreitigkeiten geben. Endlich Hier veränderte sich die Stimme Jacquemin's leicht und
er fuhr fort:
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Der Tod des Herrn Roquebert wird das Alles vielleicht noch verwickelter machen.
nein, Madame.
Weshalb fragen Sie nach seinem Namen? Ich habe weiter keinen Grund, Madame.
Gegen das freisprechende Erkenntniß im Prozesse Bolte hat der Staatsanwalt Revision eingelegt. Sollte das Reichsgericht diefelbe für hinreichend begründet erachten, so würde der denkwürdige Prozeß eine neue Auflage erleben. Vor Ablauf des nächsten Monats dürfte die Entscheidung des Reichsgerichts indeffen nicht zu erwarten sein.
Chrbegriff der deutschen Arbeiter nach richterlichem Erkenntnisse. Daß die Anhänger der Sozialdemokratie mit leichtem Herzen Meineide leisten, hat ja bekanntlich der Staatsanwalt Dr. Romen in Hamburg vor Kurzem behauptet. Aber es giebt auch Richter in Deutschland , welche der Ansicht sind, daß Zuchthausstrafe in den Kreisen der Arbeiter nicht als be sonders schimpflich angesehen wird. Es handelt sich hierbei um einen Fall in Bremen , wo das Landgericht die Frau eines Arbeiters mit ihrer Klage auf Ehescheidung abwies, welche sich darauf begründete, daß der Mann wegen zwveier verübter Einbruchsdiebstähle und Urkundenfälschung zu einer 4jährigen Buchthausstrafe verurtheilt worden war. Und zwar begründete das Gericht seine Entscheidung wie folgt:
" Bei der Frage, ob eine Freiheitsstrafe ein genügender Scheidungsgrund fei, tomme es außer auf die im vorliegenden Falle, für sich allein genommen, nicht sehr erhebliche Strafzeit darauf an, ob die Bestrafung nach richterlichem Ermessen geeignet sei, die Lebensgemeinschaft amischen Mann und Frau zu zerstören oder doch erheblich zu beeinträchtigen, und dafür müßten die un pilege aber in den Kreisen, zu denen der persönlichen Verhältnisse der Eheleute, ihr Stand, ihr Bildungsgrad, ihr bisheriges Zusammenleben berücksichtigt werden.
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Ehemann als Arbeiter und seine Frau gehörten, die Belegung mit 3uchthausstrafe an sich nicht als derartig schimpflich angesehen zu werden, daß auch die Ehefrau des Verurtheilten darunter zu leiden hätte oder daß ihre Stellung nach außen so heftig erschüttert würde, daß eine Ehescheidung geboten erscheine."
Das hanseatische Oberlandesgericht hat in diesem Falle als Berufungsinstanz obige Ansicht des Bremer Landesgerichtes in Nach ungefähr einer Woche kam ein Brief von ziemlich scharfer Weise zurückgewiefen; es bleibt aber nichtsdestoJacquemin an, er war aus Charleroi datirt; der Steiger weniger die Thatsache bestehen, wie unzutreffend in deutschen bat die Gräfin, fie möchte erft in einiger Zeit Richtertreifen der Ehrbegriff der Arbeiter beurtheilt werden kann. auf seine Rückkehr zählen. Die Gräfin fühlte sich dadurch Uebrigens liefert auch diefer Fall wieder einen Beweis, wie nothbeunruhigt, sprach aber nicht darüber. Sie fühlte, daß wendig es ist, auch die Straffammern des Landgerichts einer sie mit Babette eine schwere Verpflichtung übernommen hatte. Appellationsinstanz zu unterstellen. Kein Mädchen war jemals bezaubernder gewesen als fie; feines aber war ihr auch gebrechlicher erschienen. gelobte sich, über sie zu wachen. Sie klingelte nach Barbe und sagte zu ihr:
Sie
Zur Beachtung!
Alle Vereinsvorstände, welche bisher noch keinen Meine gute Barbe, ich kenne Sie als eine brave Frau, Fragebogen von der Frauenkommission erhielten, werden ersucht, Sie werden mir den Gefallen thun, und ohne daß Sie ihre Adresse einer der Unterzeichneten einzusenden. Jemand etwas davon merken lassen, wenn Sie ausgehen, Die Gleichheit" bringt in der nächsten Nummer ein Schema Acht geben, daß Fräulein Babette nichts passirt. Dieses zur Fragebeantwortung. Alle Arbeiterblätter werden um Abdruck des Vorstehenden Kind ist hübsch und noch ein wenig kindisch, findisch, ersucht. Die Gräfin warf einen fragenden Blick auf Jacquemin. und das hat seine Gefahr. Ich vertrane sie Ihnen an.. Aber, sagte fie, mein guter Jacquemin, warum haben Sie mit Ihrer Rückkehr nach Brügge nicht gewartet, bis Ihre Geschäfte erledigt waren?
( Fortsetzung folgt.)