Nr. 276.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsvrecher: Amt IV. Nr. 1983.
Donnerstag, den 24. November 1904.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1984.
Die Verfassungsfrage in Petersburg . nellen Pläne feindselig zu stimmen, und wir sehen, daß sogar Verteidiger versuchten, die Hinfälligkeit der Anklage nachzuweisen.
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Dem Anklagevertreter erschien der Hinweis auf die Not. we hr so ungeheuerlich für militärische Verhältnisse, daß er die denkwürdige Erklärung abgab: " Jm Militärverhältnis gibt es keine Notwehr des Untergebenen dem Vorgesetzten gegenüber. Nur der Weg der Beschwerde sei dem Untergebenen offen."
in Bewegung setzen, um den Zaren gegen jedwede konstitutio-| Heine beantragte der Anklagevertreter sechs Monate Gefängnis. Die auf dem Semstwo- Kongreß sich eine nicht unerhebliche Minorität Sie wiesen darauf hin, daß das Vergehen der Angeschuldigten im In der Mitte des vorigen Jahrhunderts schallte dem für Beibehaltung des Absolutismus ausgesprochen hat. Und Zivilverhältnis überhaupt nicht beachtet worden wäre, daß es selbst russischen Absolutismus von den Schlachtfeldern der Krim was die Verfechter der konstitutionellen Jbeen aus den Reihen auf eine Anzeige hin nicht einmal zur Anklage gekommen sein Halbinsel das erste memento mori entgegen. Die russische der Semstwos anlangt, so sind das ihrer Klassenlage nach würde. Man hätte den schweren Aufruhrparagraphen der Anklage Regierung hatte sich überzeugen müssen, daß sie bei Aufrecht- doch Vertreter des adeligen Großgrundbesizes, und wenn sie nicht zu Grunde legen sollen. Auch hätten die Angeklagten in den erhaltung der Leibeigenschaft und der durch feine Deffent- auch infolge ihrer Bedrängung durch die Beamtenkamorra und entscheidenden Momenten doch nur in Notwehr gehandelt. lichkeit gezügelte Paschawirtschaft der Bureaukratie die Macht- ihre durch Bildung erlangte größere Einsicht in die Eristenzstellung Rußlands innerhalb der Staaten Westeuropas nicht bedingungen eines mächtigen Reiches unter den gegenwärtigen aufrechterhalten konnte und Alexander II. sah sich genötigt, mit Weltverhältnissen der absolutistischen Herrschaft der BureauHülfe der weiter ausschauenderen Elemente des Adels und tratie ein Ziel setzen wollen, so ist doch die Befürchtung nur der Bureaukratie gegen den Willen der reaktionärsten zu begründet, daß fie eine Beteiligung des ge= Elemente dieser Gesellschaftsschichten die Leibeigenschaft samten Volkes am Staatsleben nur ungern fehen aufzuheben und eine Reihe von Reformen durchzuführen, würden. Jedoch darf andererseits nicht vergessen werden, Als dann der Verteidiger die Frage stellte, ob der Unter wie die Einführung der städtischen und Landschafts- daß die russische Regierung sich in einer Zwangslage befindet ge bene dann auch die Pflicht habe, sich von dem Vorselbstverwaltung, des öffentlichen Gerichtsverfahrens sowie und daß die Semstwo - Leute, nicht einer ideologischen Schrulle, gesetzten mit der rechtswidrig gebrauchten Waffe ruhig abschlachten des Geschworenengerichts usw. Freilich blieb das Grund- sondern lediglich ihrem wohlverstandenen Klasseninteresse folgend, zu lassen, ohne sich dabei zur Wehr seßen zu dürfen, prinzip des russischen Staatswesens die Ausbeutung und den Ruf nach einer Erneuerung der russischen politischen Ver- bejahte der Anklagevertreter diese äußerste Folge seiner vorherigen Beherrschung der Voltsmasse im Interesse einer kleinen Clique, hältnisse erheben. Erklärung! neben dem landbesigenden Adel bemüht sich jetzt die Re- An den vorgeschritteneren Elementen des russischen Volkes- Der Gerichtshof hat nach vierstündiger Beratung das furchtbare gierung des Zaren allerdings auch noch eine Großbourgeoisie an der sozialistischen Intelligenz und den sozialistischen Arbeitern Urteil gesprochen. Der Unteroffizier Heine wurde wegen KörperDer Gefreite großzuziehen, in erster Linie wurde aber sorgfältig darüber liegt es nun, die Zwangslage der Regierung und der ein- verlegung zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. gewacht, daß die öffentliche Kontrolle und die Tätigkeit der sichtigen Elemente der besigenden Klassen zugunsten des Günther wurde wegen tätlicher Beleidigung eines Vorgesezten, Selbstverwaltungsorgane sich in bescheidenem Rahmen halte gesamten Voltes auszumuzen. der Musketier Voigt wegen eines tätlichen Angriffes auf denselben und den unersättlichen Bereicherungsgelüften der herrschenden Der Regierung und den besitzenden Klassen muß schleunigst und beide wegen Aufruhrs in Verbindung mit GewalttätigGesellschaftsschichten ja nicht in einer ernsthaften Form ent- flar gemacht werden, daß weite Schichten der russischen Gesell- feiten zu je 5 Jahren und 1 Tag Zuchthaus und Entfernung aus gegengetreten werde, insbesondere aber sollte verhütet werden, schaft und des russischen Volkes die sofortige Einführung einer dem Heere verurteilt. Der Gerichtshof behandelte in der Begründung daß das Licht der Bildung in die Köpfe der breiten konstitutionellen Verfassung, und zwar auf Grundlage des all- des Urteils auch die Frage der Notwehr. Er erklärte, daß es Volksmasse dringe. Genau ein halbes Jahrhundert ist gemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts, für un- für die Untergebenen dem Vorgesezten gegenüber allerdings eine seit der Krim - Ratastrophe verflossen, und wiederum ist umgänglich halten. Notwehr gebe, die fich aber nur als Abwehr, nicht als - für den russischen Absolutismus noch vernehmlicher- ein Wir wollen nicht daran zweifeln, daß nunmehr angesichts Gegen wehr äußern dürfe. memento mori ertönt diesmal von den Schlachtfeldern des hohen Ernstes der Situation, der welthistorischen Be- Der Gerichtshof hat schließlich die Angeklagten ausdrücklich auf Ostasiens. deutung des Momentes die Vertreter aller sozialistischen das Recht der Berufung hingewiesen, wohl in der Empfindung, daß Und wiederum erheben sich seitens der einsichtigeren Elemente Richtungen in Rußland sich zusammentun werden, um eine die Möglichkeit nahe liege, die höhere Instanz könne eine andere der herrschenden Klassen selbst Stimmen, daß es so, wie bisher, gewaltige Sundgebung in ganz Rußland in die Wege zu Auffassung von den Vorgängen haben als diejenige, zu der das in Rußland nicht weiter gehen fönne und die Regierung selbst, feiten zugunsten der Einberufung einer aus allgemeinen, Kriegsgericht selbst gelangt ist. Und allerdings erscheint auf Grund die noch vor kurzem sich angeschickt hat, zugunsten einer gleichen und direkten Wahlen hervorgegangenen konftituierenabsolutistisch herrschenden Bureaukratie die Selbstverwaltungs- den Versammlung. organe zu völliger Bedeutungslosigkeit herab zu drücken, sah sich wiederum vor die Notwendigkeit gestellt, neue Formen des Staatslebens ausfindig zu machen, bei denen die im Volke schlummernden Sträfte zu einer solchen Entwickelung ge
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Menschenopfer unerhört.
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der vorliegenden Berichte das Urteil des Kriegsgerichts im höchsten Maße befremdlich. Wenn es auch ohne Kenntnis aller Einzelheiten unmöglich ist, sich eine sichere Meinung über den Verlauf der Vorgänge an jenem Sonntag zu bilden, so erscheint doch das, was das Gericht als festgestellt angenommen hat, mindestens überaus zweifelhaft. Während das Gericht die schwerste Schuld der beiden Soldaten langen können, daß Rußland der Verlust seiner Welt- Vor dem Kriegsgericht der 8. Division in Dessau wurden, wie feststellen zu müssen glaubte, scheint vielmehr der wirkliche Urheber stellung nicht drohen kann. Einen Klassischen Beweis wir bereits mitteilten, zwei Infanteristen wegen Aufruhr zu je fünf der Vorgänge der Unteroffizier gewefen zu sein, der in der Trunkenheit für die Unzulänglichkeit des absolutistisch- bureaukratischen Jahren Zuchthaus verurteilt. Das entsegensvolle Urteil bedeutet den Zwischenfall herbeiführte. Er hatte schon im Tanzfaale allerlei Verwaltungssystems hat zum Beispiel die Organisation der von neuem die schwerste Verurteilung der heutigen Wortwechsel gehabt, er hat die Mädchen im Hausflur gestoßen, er hat Verwundetenpflege auf dem Kriegsschauplatz geliefert Militärjustiz das Seitengewehr gezogen und um sich geschlagen. Wenn diese Tat Plehwe hatte den Semstwos verboten, sich mit dieser An- Es ist nötig, die Vorgänge, die zu dem erschütternden Gerichts- fachen richtig sind, so ist es unbegreiflich, daß das Verhalten der gelegenheit zu befassen, da er jedwedes Inverbindungtreten" spruch führten, näher darzulegen. An einem Sonntag zu Ende Angeklagten als ein gewalttätiger Angriff und als Zusammens Daß der einzelnen Semstwos mit einander für gefährlich hielt; die August dieses Jahres hielten sich in einem Tanzsaal in Biebigt bei rottung gegen den Vorgesetzten aufgefaßt werden konnte. Bureautratie hat sich aber so groß im Stehlen und so unfähig Dessau eine Anzahl Infanteristen auf. Es war auch in äußerst das Gericht zur Verurteilung gelangte, läßt sich dann nur daraus im Leisten einer Hülfe für die Verwundeten gezeigt, daß der angetrunkenem Zustande der damalige, jezt vom Militär entlassene verstehen, daß Anschauungen, wie sie der Anflagevertreter zutage Zar fich faließlich genötigt sah, seine Freude darüber aus Unteroffizier Heine anwesend. Er geriet am Büffett des Saales mit förderte, indem er den Soldaten das Recht der Notwehr absprach, zusprechen, daß die Semstwos entgegen dem Verbot doch mehreren Soldaten in Wortwechsel, der fast zu Tätlichkeiten aus- auch in den Kriegsrichtern start wurzeln. Wir wissen nicht nach den die Hilfeleistung für die Verwundeten organisiert haben zuarten schien, so daß der anwesende Hornist Wagner den Unter- vorliegenden Berichten, ob das Gericht die Frage der Notwehr so sie sind nun auch offiziell mit dieser Funktion betraut worden. offizier durch den Saal nach dem Hofe hinausführte. Abseits von gründlich geprüft hat, wie es notwendig ist. Notwehr muß sich beVon den Semstwos erwartet nun der Minister Swiatopolst diesem Vorgange hatten die beiden Hauptangeklagten des jetzigen fanntlich was freilich ein Anklagevertreter der Militärjustiz an Mirsky, daß sie fräftig mitwirken werden, um den Staats- Prozesses, der Gefreite Günther und der Musketier Voigt, mit scheinend zu wissen nicht nötig hat nicht nur auf die Abwehr farren aus der Sackgasse, in die er geraten ist, herauszuziehen. einigen Mädchen am Tische gesessen. Als die Mädchen zum Heimgang eines rechtswidrigen Angriffes beschränken, sondern auch die Sofort nach seinem Amtsantritt bezeichnete er als sein Pro- das Lofal verließen, traf der Unteroffizier Heine im Hausflur auf Ueberschreitung der Notwehr ist nicht strafbar, gramm das Vertrauen" zu der Gesellschaft" und ihren fie, rempelte fie an und schlug sie. Als die Mädchen dem An- wenn der Täter in Bestürzung, Furcht oder Schrecken über die Selbstverwaltungs- Organen. Als die Vertreter der Semitivos geklagten Günther hiervon Mitteilung machten, holte er den Heine Grenzen der Verteidigung hinausgegangen ist. Es muß daher als in Petersburg zusammentraten zum Kongreß, den ihnen der ein und stellte ihn zur Rede. Nach der vorliegenden Darstellung hat feineswegs ausgeschlossen erscheinen, daß die höhere Instanz, sei es Minister gestattet hatte, schlug allerdings das Vertrauen wieder nuu der Unteroffizier mit seinem Seitengewehr blindlings um sich durch richtige Auffassung der dem Soldaten zustehenden Notwehr, in ein starkes Mißtrauen um: als dem Minister mitgeteilt geschlagen, so daß der hinzugekommene Voigt ihm dasselbe entriß. sei es durch die Nachprüfung der dem Kriegsgerichtsurteil zugrunde wurde, der Kongreß würde sich nicht an das engbegrenzte Bugleich aber hatte Heine dem Voigt das Seitengewehr aus der liegenden Tatsachen selbst, zur Freisprechung der Verurteilten geAllerhöchst genehmigte Programm halten, erklärte dieser plötz Scheide genommen und lief davon. Voigt und Günther setzten ihm langen wird. Mögen die unglücklichen jungen Soldaten durch die lich, der Kongreß dürfe nicht vor Januar abgehalten werden. nach und Voigt entwand ihm, nachdem Günther ihn gepackt hatte, höhere Instanz von dem zermalmenden Urteilsspruch, der sie jetzt Jedoch gelang es nach Verhandlungen mit dem Minister das Seitengewehr wieder. Nach der Anklage soll nach diesem Vor- traf, befreit werden. durchzusetzen, daß eine Vorberatung des Semstwo- Kongresses" gange Günther den Heine zu Boden geworfen und beide Angeklagte bereits jetzt gestattet wurde und am 19. Nov. begann sie in ihn gefchlagen haben. Danach gingen Günther und Voigt in eine Weit hinaus über das Schicksal der beiden Soldaten geht die der Privatwohnung des Rechtsanwaltes J. A. Korsakow. Von andere Gastwirtschaft, um sich zu reinigen; hierher wurde ihnen auch Lehre dieses Prozesses. Entsetzen erregt es, daß Militärrichter im 110 Geladenen waren 98 erschienen. Am ersten Verhandlungs- das Seitengewehr Heines, der ohne Müze nach Hause gegangen, ge- militaristischen Eifer einen mindestens zweifelhaften Tatbestand so tage wurden sieben minder wichtige Punkte des in Moskau bracht. Voigt nahm das Seitengewehr mit nach der Kaserne und ungünstig auffassen, wie es geschah. Unendlich furchtbarer ist es, nach Jatuschtins Entwurf ausgearbeiteten Programms an gab es dort ab. Günther und Boigt wurden verhaftet und wegen daß das Militärgesek, sofern solcher Tatbestand, wie das Gericht ihn Am zweiten Tage ging man über zur Be- Aufruhr in Anklage gefeßt. Wagner wurde angeklagt wegen annahm, wirklich gegeben ist, die ungeheuerlichen Zuchthausratung der übrigen drei Punkte, die die Frage der Achtungsverletzung, der Unteroffizier wegen Körperverletzung und strafen gebietet. Der Vertreter der Anklage hat selbst das Bedauern Boltsvertretung betreffen, deren Nichtvorhandensein als ein Mißhandlung. ausgesprochen, daß er, da im vorliegenden Tatbestand die Merkmale Hindernis für die Betätigung der Semstvos erklärt wurde. In der Beweisaufnahme haben die meisten Zeugen zugunsten des Aufruhrs gegeben seien, so harte Strafen beantragen müsse. Hierbei erklärte sich der Kongreß mit 71 Stimmen gegen 27 der Angeklagten ausgesagt. Nur ein 18jähriger, geistig beschränkter und das Gericht war nicht grausam, es war mildel für die Einführung einer tonstitutionellen Mensch wollte gesehen haben, daß Günther den Heine angefaßt und Es hat nicht ein hohes Strafmaß gewählt, es hat die Mindest. Berfassung in Rußland . Eine spezielle Kommission Voigt auf ihn, der am Boden lag, geschlagen habe. Eine andere strafe, die das Gesetz gestattet, verhängt. wurde mit der Abfassung der endgültigen Beschlüsse betraut. Beugin wachte von dem Lärm auf der dunklen Straße auf und fah Gesetzt, der Vorgang habe sich so zugetragen, wie das KriegsDas Wort„ Konstitution" soll darin aus Vorsicht nicht ge- durch das Fenster ihres Zimmers einen auf der Erde liegenden gericht annahm; gesezt, die Angeklagten haben im Verlauf des Zubraucht werden, jedoch wird gesagt, daß unbedingt Vertreter Soldaten, der von anderen geschlagen wurde. Der Anklagevertreter fammenstoßes den Unteroffizier zu Boden geworfen und gefchlagen; des Volkes an der Gesetzgebung und an der Kontrolle des hielt für erwiesen, daß sich die beiden Soldaten gemeinschaftlich an gesezt, sie haben es getan, ohne daß der Unteroffizier durch blindes Reichsbudgets teilnehmen müssen. Die Deputierten werden einen Vorgesetzten tätlich vergriffen(§ 97 M. St. G. B.), sich zu- Umsichschlagen mit dem Seitengewehr zwingende Veranlassung zu den dem Minister des Innern Swiatopolt Mirsty persönlich die fammengerottet(§ 106) und durch Anwendung von Gewalttätigkeiten Handlungen der Angeschuldigten und somit das Recht der Notwehr Beschlüsse mitteilen und ihn bitten, sie dem Zaren zu Aufruhr begangen haben(§ 107). Er bedauerte selbst, daß er gegen gab; gesetzt, der Tatbestand läge durchaus ungünstig für die beiden unterbreiten. zwei Soldaten, die sich des besten Leumunds erfreuten und in feiner Soldaten. Was aber war denn dieser Tatbestand? Lag eine
genommen.
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Ob der Zar sich der Einführung einer tonftitutionellen Weise vorbestraft waren, auf Grund der bezeichneten Gesetzes- brutale Gewalttätigkeit vor? Wurde ein hinterfiftiger Ueberfall geVerfassung geneigt zeigen wird, und welcher Art, wenn dies bestimmungen die Gesamtstrafe von 5 Jahren 3 Monaten Zucht plant und ausgeführt? Wurde böswillige Auflehnung gegen den Vorder Fall sein sollte, die von den Semstwo - Leuten verlangte haus gegen Günther und 5 Jahren Zuchthaus gegen Voigt gefeßten und die militärische Disziplin verübt? Nichts von alledem, Verfassung sein wird, darüber etwas vorauszusagen, ist zur beantragen müffe.„ Das Gesetz müsie," so erklärte er, erfüät nichts, was selbst der Befürworter strengster Militärdisziplin für Zeit natürlich unmöglich. Zweifellos wird die Kamorra, die werden. Die beantragte Strafe sei das Mindestmaß für die Ver- bedenklich und gefährlich erachten fönnte. Es gab einen an ihrer uneingeschränkten Herrschaft interessiert ist, alle Hebel gehen, deren sie sich schuldig gemacht hätten." Gegen den Unteroffizier Wirtshausstreit, eine Rauferei unter jungen Leuten. Ein an