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dem ihnen zustehenden Recht der Notwehr, und ihre Unwissenheit wird sorgsam erhalten, indem keinerlei Belehrung über dieses Recht stattfindet. Wenn man dazu bedenkt, daß den Vorgesezten in der Armee ein Maß der Notwehr zusteht, das noch weit hinaus­geht über die Notwehr des bürgerlichen Strafgesetzes, indem die Vorgesetzten, auch nur um den Gehorsam zu erhalten, das Recht haben, von der Waffe Gebrauch zu machen und unter Umständen den nicht Gehorchenden zu töten; wenn man dieses militärgesegliche Privilegium der Vorgesetzten, von dem häufig genug Gebrauch ge­macht wird, beachtet, so ist es um so dringlicher, daß auch die Mannschaften über das ihnen zustehende Recht gründlich be­lehrt werden.

Die Gesezesunkenntnis des Anklagevertreters in Dessau macht die Forderung notwendig, daß die Soldaten in den Instruktions­stunden ausdrücklich und eingehend auf das ihnen zustehende Recht der Notwehr gewiesen werden. Auch die Aufnahme dieser Gesetzes­bestimmung in die Kriegsartikel ist geboten.

endlich gelöscht wird. d

Privatlebens sichern. Niemand soll befugt sein, ohne die Genehmi-| Gehaltes zustehen sollte. Gegen diesen Antrag wandte sich von gung der unabhängigen Gerichtsgewalt jemand zur Verantwortung unserer Seite Hildenbrand, welcher meinte, daß auf diese Weise zu ziehen oder eine Beschränkung seiner Rechte vorzunehmen. durch die Lebenslänglichkeit geradezu zu Selbstherrlichkeit und Gewalt­Dazu ist unumgänglich nötig die Feststellung eines gesetzlichen tätigkeit herausgefordert würde. Unser Redner polemisierte noch überaus Weges, der zur zivilen oder kriminellen Verantwortung jenter geschickt gegen Gröber, indem er unter dem Beifall fast des ganzen Persönlichkeiten führt, die das Gesetz übertreten. Nur auf diese Hauses auf die vor einigen Tagen vollzogene Bürgermeisterwahl Weise ist gesegliches Handeln seitens der Verwaltungsbehörden zu in Ravensburg anspielte. Dort hat nämlich das Zentrum die un­sichern. bestrittene Mehrheit. Zwei Kandidaten hatten sich gemeldet, die beide katholisch waren. Der zweifellos tüchtigere von beiden fiel bei der Wahl aber durch, da der katholische Stadtpfarrer gegen ihn den Umstand, daß seine Frau evangelisch wäre, in arg demagogischer Weise in die Wahlagitation hineingeworfen hatte. Auf diese Weise wurde ein Mann gewählt, dessen Auftreten in den Wahlversammlungen teil­weise komisch wirkte und von dem weiter nichts zu sagen war, als daß er ein gefügiges Werkzeug des Zentrums ſei. Die Antwort, welche unserem Genossen Hildenbrand hierauf von der Zentrums seite gegeben wurde, war sehr schwach und machte keinen Eindruck. Die Debatte wurde alsdann geschlossen und die Abstimmung auf morgen vertagt.

6. Zur vollen Entwickelung der Geisteskräfte des Volkes, zur allseitigen Behebung seiner Not und zum anstandslosen Ausdruck der allgemeinen Meinung ist unbedingt das freie Wort, Preßfreiheit, Versammlungs- und Verbindungsrecht nötig. 7. Die persönlichen, bürgerlichen wie politischen Rechte aller Bürger müssen gleich sein.

8. Die Selbständigkeit der Gesellschaft ist Hauptbedingung einer regelmäßigen, erfolgreichen Entwickelung des politischen wie ökonomischen Lebens des Staates. Da die Mehrzahl der Be­wohner dem Bauernstande angehört, muß dieser so gestellt werden, daß die Selbständigkeit und Energie entwickelt werde. Das ist aber mur möglich durch eine fundamentale Aenderung der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit.

9. Zur Sicherstellung einer regelrechten Entwickelung des Staats- wie Gesellschaftslebens ist unbedingt eine altive Anteil nahme von Volksvertretern bei der Gesetzgebung notwendig, ebenso für die Bestätigung des Reichsbudgets. Ferner ist eine Kontrolle der ausführenden Organe der Regierung notwendig.

101 Rongreßteilnehmer unterzeichneten die Resolution und nur zwei weigerten sich es zu tun. Sie soll dem Zaren mit­geteilt werden.

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Die beseitigte Deffentlichkeit. Aus Metz wird vom 22. d. Mts. berichtet: Als ein erneuter Eingriff in die Oeffentlichkeit des Militär­gerichtsverfahrens darf angesehen werden, daß hier in Mezz nicht allein die Oeffentlichkeit bei allen Berhandlungen gegen Offiziere ausgeschlossen wird, sondern auch bei allen von Unteroffizieren ver­übten Mißhandlungsaffairen. So geschehen auch heute wiederum bei der Verhandlung gegen den Vizefeldwebel Höhn, 6. Kompagnie Regiments 130.

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Sollen auf diese Art die Soldatenmißhandlungen aus der Armee beseitigt werden, wie Herr v. Einem versprach? Die Annahme und Unterzeichnung dieser Resolution von einer Reihe von Männern, die im Vordergrunde des öffent- verurteilte den 39 Jahre alten Taglöhner Karl Taschner von Chronit der Majestätsbeleidigungen Das Landgericht München II lichen Lebens stehen, ist gewiß eine hochbedeutsame Tat. Dalling wegen Beleidigung des Prinzregenten zu vier Jedoch ist es noch unmöglich, über ihre Tragweite ein abschließendes Monaten und 15 Tagen Gefängnis. Taschner, ein Urteil zu fällen. Zunächst läßt uns die Resolution im un- 28 mal vorbestrafter Mensch, sprach den Wunsch aus, einmal die flaren darüber, von wein die Volksvertreter, deren aftive Gefangenanstalt Laufen zu sehen und, um verhaftet zu werden, Teilnahme bei der Gesetzgebung notwendig ist", gewählt stieß er eine hier nicht wiederzugebende Beleidigung aus. werden sollen- ob vom gesamten Volte auf Grund- mi Gelsenkirchener Wasserwerks- Prozeß. lage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts oder men s von einer privilegierten Minderheit. Essen, den 23. November.( Eig. Ber.) ( Achter Verhandlungstag.)

wollen.

Die Heeresleitung erklärt fort und fort, daß sie mit allen Kräften gegen die Soldatenmißhandlungen vorgehen wolle. Der preußische Kriegsminister General v. Einem erklärte im Reichstage, daß er dafür sorgen werde, daß die Soldaten­mißhandlungen aus der Armee verschwinden. Jedoch alle Be­mühungen find bisher erfolglos geblieben. Immer von neuem werden die fürchterlichsten Fälle von Soldatenmißhandlungen berichtet. Hier ist das beste Mittel der Abhülfe gegeben. Man zeige den Vor gesezten, Offizieren und Unteroffizieren, daß sie sich in schwerem Irrtum befinden, wenn sie glauben, der Soldat müsse die Ueberschreitungen der Dienstgewalt sich in stummem Gehorsam gefallen lassen. Man be­lehre die Soldaten, daß es ihr gutes Recht ist und daß es ihre Ehre erfordert, sich gegen ungefehliche Bergewaltigungen und Mißhandlungen zur Abwehr zu sehen. Wenn die Soldaten dieses Recht kennen, werden sie nicht in stummer Verzweiflung die Un­gefeßlichkeiten von Vorgesetzten ertragen zu müssen glauben. Und die Vorgesetzten werden sich hüten, Mißhandlungen zu begehen, wenn sie wissen, daß die Untergebenen durch das Gesetz berechtigt find, sich ihnen zu widersetzen und rechtswidrige Angriffe durch die Kraft Ferner fehlt vorläufig jeder Hinweis darauf, wie sich der Fauft oder jedes andere zur Notwehr gegebene Mittel zurück- die Semstwo leute die praktische Durchführung zwischen der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und Medizinal­zuweisen. des Programms vorstellen. Da in der Resolution rat Dr. Springberg entipinnt sich eine längere Auseinandersetzung Wenn hierüber in der Armee Aufklärung geschaffen wird, wenn mit feiner Silbe erwähnt wird, von wen es durch beraten über die Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit der Gruierung, ob beſtimmte nicht nur Striegsgerichtsrate von ihrer Unwissenheit über grund- und ausgeführt werden soll, da selbst eine leise Andeutung der Typhuserkrankungen im September und Oktober 2c. auf Kontakt legende Bestimmungen des Gesetzes geheilt werden, wenn die ge- Notwendigkeit einer vom Volfe gewählten konstituierenden Verwirkungoder auf Wasserwirtung zurückzuführen feien. Rechtsanwalt samte Armee das Recht der Notwehr des Soldaten kennt, dann ist sammlung fehlt, so scheint der Stongreß die Durchführung des Dr. Wallach meinte, wenn die einzelnen Fälle Rückschlüsse zulassen sollten, dann sei es notwendig, im Wege der Beweiserhebung die Hoffnung gegeben, daß der Schimpf der Soldatenmißhandlungen Programms lediglich vom guten Willen des Ursache jedes einzelnen Falles festzustellen. Es komme hier 3aren selbst und seiner Berater abhängig machen zu aber doch nicht darauf air, flinische Fragen zu lösen; so groß auch das das Interesse der Mediziner und Technifer Eine Possen- Kommission für Volkswohlfahrt. Andered In der Tat wird bereits berichtet, daß die hier in Be- für die fonkreten Fälle sein möge, das decke sich aber Das preußische Abgeordnetenhaus überwies am Donners: tracht kommenden Streise sich damit begnügen wollen, daß das nicht mit der Aufgabe des Gerichtes, welches nur Tatsachen tag den Antrag des Abg. Dr. Graf Douglas( ft.) auf Programm lediglich ein Ziel aufstellen soll, zu dem der festzustellen habe, die für oder gegen die Angeklagten sprechen. Der Schaffung einer Landeskommission für Volkswohlfahrt an Barismus selbst auf langsamen Wegen führen möge; auch Borjizende war derselben Meinung; Geheimrat Dr. Koch legt den einen Ausschuß von 21 Mitgliedern. Das Abgeordnetenhaus scheint man davon auszugehen, daß erst nach Beendigung gewünschten Ermittelungen feine Bedeutung bei. Es werden sodann vom Medizinalrat Dr. Tenholt Mitteilungen hatte ursprünglich nur die Einsetzung einer Landesfommission des ostasiatischen Krieges dieses Wert begonnen werden soll. gemacht über Keimzahlen bei den Wasseruntersuchungen. Der Vor­zur Bekämpfung des Alkoholismus beschlossen; nunmehr sollen Treffen diese Witteilungen zu, so muß angenommen steher des Bakteriologischen Instituts in Gelsenkirchen , Dr. Bruns, die Aufgaben dieser Kommission, die übrigens noch gar nicht werden, daß die liberalen Elemente blindlings in eine macht dann noch Mitteilungen über neue Wafferuntersuchungen, aus ins Leben getreten ist, dahin erweitert werden, daß sie so ziem Falle zu gehen bereit sind, die ihnen von der Regierung denen hervorgeht, daß durch die Zuführung des schmutzigen Eibergbach­lich die ganze soziale Frage zu lösen hat; sie soll sich, wie der gestellt ist. Durch Erweckung von Reformhoffnungen sucht wassers die Keimzahl in der Ruhr bedeutend erhöht wird; in dent Antragsteller ausführte, mit der gesamten Gesundheitspflege man eine günstige Stimmung für den Zarismus zu erzielen Bach wurden 340 000-390 000 Steime gefunden, in der Ruhr 9000 beschäftigen, vor allem soll sie die Bekämpfung der drei Haupt- in Streisen, die ihm über die schwierigste Beit hinaushelfen bis 16 000. frankheiten, Tuberkulose, Syphilis und Alkoholismus in An­fönnen. Dann wird man ja wieder sehen, ob sich nicht im Angeklagter Schmitt hatte sich hinsichtlich der Behauptung von griff nehmen; ferner soll sie den Krebs und alle Seuchen be alten Sturs, höchstens mit unwesentlichen Aenderungen, die Rheinisch- Westfälische Zeitung" vom 8. Oftober 1901 berufen. der Verunreinigung der Filteranlagen an dem linken Ruhrufer auf fämpfen, der Unfallverhütung und der ersten Hülfe in Unglücks- fortwirtschaften läßt. Der Staatsanwalt fonstatiert durch Vorlage der Nummer, fällen ihre Aufmerksamkeit widmen, Pflegepersonal ausbilden, Doch die russische Regierung hat die Geister erweckt, die daß darin folche Angaben, wie sie Schmitt gemacht, nicht ent das Publikum über die Kurpfuscherei aufklären, mit verschie- fie nun nicht mehr so leicht zu beschwichtigen vermag. Es halten find. denen Frauenvereinen für Wöchnerinnen, Säuglingspflege, ist zu erwarten, daß nunmehr der demokratische Teil Einige für den Angeklagten Hegeler unangenehme Feststellungen Kinderbewahranstalten und dergleichen in Verbindung treten. Der ruffischen Gesellschaft und das Proletariat die machte sodann der Staatsanwalt aus den ihm vorliegenden Pro­Weiter soll sich das Gebiet der Tätigkeit jener Landeskommission tokollen der Aufsichtsratssitzungen. Aus einem Protokoll vom Forderung einer wirklichen Volksvertretung überall dahin erstrecken, wo eine ſittliche Einwirkung not tut, also auf die Fürsorge für die mit einem leiblichen, geistigen oder in flarerer Weise aussprechen werden, als es die Liberalen Dtober 1899 geht hervor, daß dem Aufsichtsrat schon damals Be­also auf die Fürsorge für die mit einem leiblichen, geistigen oder taten, daß sie zugleich zu verstehen geben werden: Wir sind Trinkwassers gekommen sein müssen; fittlichen Defett Behafteten, namentlich auch für solche, die nicht nicht gewillt, uns mit der Hoffnung auf eine in unbestimmter Analysen von Dr. Tenholt verhandelt worden. Noch gravierender in einer Anstalt haben untergebracht werden können, also die Zeit beginnende und bruchstückiveise Einführung einer Ver- find Aufzeichnungen im Protokoll vom 12. Oftober 1901. Geistes schwachen und Irren, wie Idioten und Epileptiker, Säufer, gefallene Mädchen, entlassene Sträflinge, Taube, Einschlagen des einzigen Weges, der zur Erreichung einer Ver- epidemie referiert hat und dabei die Epidemie mit den Wafferwerfen Säufer, gefallene Mädchen, entlassene Sträflinge, Taube, fassung vertrösten zu lassen! Wir fordern unzweideutig das geht daraus hervor, daß Hegeler in der Sigung über die Typhus­Blinde, Krüppel, Arme und Kranke. Endlich soll die Kom- faffung führen kann: die Einberufung einer vom Volke ge- in Verbindung brachte. Darüber befragt, ob er bei dieser Gelegen= mission auch für verwahrloste Kinder, für die heit auch von dem Stichrohr gesprochen habe, erklärte der An­wählten Konstituante ! schulentlassene Jugend, für Fortbildungsschulen, Her­geklagte, daß er absichtlich, aus Rücksicht auf verschiedene antvesende bergen zur Heimat, Mädchenhorte und Jünglingsvereine, Herren, die er nicht habe in Ungelegenheiten verwickeln wollen, jede Arbeitergärten und Ferienkolonien sorgen, die Wohnungsfrage Bemerkung betreffend das Stichrohr unterdrückt habe; er bestreite nicht, die Benutzung des Stichrohrs für bedenklich gehalten zu haben. lösen, die Heimstätten, das Kollekten- und Sparwesen und die Der Bundesrat stimmte in seiner Sigung vom Donnerstag den Morgen kommen die Gutachter Baurat Breme- Münster und freiwillige Feuerwehr pflegen. Und das Abgeordnetenhaus glaubt allen Ernstes, oder tut wenigstens so, als ob es möglich Gefeßentwürfen über die Friedenspräsenzstärke des Heeres und über wahrscheinlich auch Professor Emmerich- München zu Wort. ist, durch die Einſegung einer solchen Kommission dieses bunt Aenderungen der Wehrpflicht zu. Ein Angriff der Witbois abgeschlagen. zusammengewürfelte Programm zu erfüllen! Nach Ansicht Reichstagswahl in Schwerin - Wismar . und Berlin , 24. Berlin , 24. November.( Amtliche Meldung.) General dieses Parlaments" bedarf es nur einer derartigen Anregung, Schwerin , 24. November. und das soziale Elend ist mit einem Schlage aus der Welt ge- Sorrespondenz- Bureaus".) ( Telegramm des Berliner Trotha meldet aus Windhuk vom 23. d. M.: Am 13. No­Nach endgültigen Feststellungen bember haben Hottentotten Gochas Vich und Pferde von Gabis schafft. Auch nicht ein einziger Redner machte den Versuch, die nordöstlich Keetmanshoop nach Süden forigetrieben. Hauptmann Ursachen der sozialen Not zu erforschen und an der Hand dieser erhielten bei der am Mittwoch, den 23. d. M., stattgefundenen Wehle mit 25 Reitern jagte den größen Teil dem Feinde Ursachen Mittel zu ihrer Heilung vorzuschlagen. Das wäre Reichstags- Nachwahl im zweiten Wahlkreis( Mecklenburg - wieder ab. Bei Spiskopp Gefecht. Am 22. November auch zu umständlich und unbequem, vor allem aber zu un- Schwerin ) Schwerin- Wismar Generalsekretär Da de( f.) 7033, um 4 Uhr vormittags griffen etwa 250 Witbois, angeblich unter angenehm, denn die Herren müßten dann eingestehen, daß sie Geh. Finanzrat Büsing( Vereinig. Lib.) 7002, Bigarren- Hendrif Witboi und Manasse, Kub an, das von 2. Kompagnie Re­Mithin findet, giments Nr. 1 unter Hauptmann Ritter, einem Teil der 2. Ersatz­und ihre Klassengenossen bisher nicht nur nichts zur Beseitigung händler Antrick( Soz.) 10 490 Stimmen. des Massenelends getan, sondern es sogar noch vermehrt haben. wie wir bereits gestern meldeten, Stichwahl zwischen lompagnie und einer halben Gebirgsbatterie besetzt war. Einsichtigen Sozialpolitikern weit über die Reihen der Sozial- Antric( Soz.) und Dade( f.) statt. demokratie hinaus ist es längst klar, daß man durch solchen Blunder nichts erreichen kann, aber die Douglas, Bodelschwingh und all die anderen frommen Herren, die das Parlament in der Prinz Albrechtstraße zieren, wollen nun einmal nicht als ernst­hafte Sozialreformer, sondern als sozialpolitische Quacksalber betrachtet werden.

Nach Erledigung des Antrages Douglas nahm das Haus in zweiter Refung den Gesezentwurf betr. Maßnahmen zur Regelung der Hochwasser, Deich- und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder nach den Kommissions­Freitag steht neben Anträgen und Petitionen die dritte Freitag steht neben Anträgen und Petitionen die dritte Lesung dieses Gesetzes auf der Tagesordnung.

beschlüssen an.

Der Semstwo- Kongres

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Oberst Deimling, der mit 4. Kompagnie Feldregiments 2 und einer sds og halben Gebirgsbatterie um 6 Uhr vormittags dort eintraf,' fand Stompagnie Ritter bereits im Gefecht. Nach mehrstündigem Stampfe wurden nunmehr Witbeis über Ruis zurüdgeworfen und flohen über Hadab hinaus, verfolgt in Richtung Rietmont. Wegen Höhe der feindlichen Verluste bei Deimling angefragt. Am 20. November hatte Leutnant Roßbach, 2. Ersatzkompagnie,

Berlin , 24. November. An Typhus sind gestorben: Assistenzarzt

_ Husland. Desterreich- Ungarn .

Widerstandsfähige Geschworene. Aus Halle berichtet man ume unter dem 23. November: Gin Urteil, das Anerkennung verdient, fällte das Schwurgericht in der Sache der 23jährigen Arbeiterfrau Anna Böhm in Eisleben , die sich unter der Anflage des Mordes in zwei Fällen zu verantworten hatte. Die jugendliche, aber voll­ständig gebrochene Frau war von ihrem Ehemann in brutaler Weise Patrouillengefecht öftlich Kuis. mißhandelt worden. Der Mann besaß die Schamlosigkeit, von der unglücklichen Frau vier Tage nach der Entbindung zu verlangen, sie folle mit ihm in intimen Verkehr treten und als die Frau ihm nicht Walter Meher, geboren 10. 1. 77, früher im Grenadier - Regiment zu Willen war, schlug er sie zu Boden. Er arbeitete nicht, sorgte Nr. 12, am 17. November in Olamitumbifan; Reiter Joseph Hagen, nicht für seine Familie, nahm der Frau die sauer verdienten Groschen geboren 15. 2. 83, früher im königl. Bayer. 1. Chevauleger- Regiment, ab, um Schnapsschulden damit zu bezahlen und drohte ihr mit am 21. November in Windhuk ; Gefreiter Albert Schmidt, geboren Hinauswerfen. In qualvoller Verzweiflung nahm die Angeklagte 18. 11. 81, früher Garde- Grenadier- Regiment Nr. 5, am 29. Sep­ihren sieben Monate alten Senaben auf den Arm, das vierjährige tember in Otjimbinde. Töchterchen an die Hand, dann fuhr sie mit den Kindern nach Halle und stürzte sich dort mit den Lieblingen in die Saale . Die beiden Kinder ertranfen und die Mutter wurde von zwei Arbeitern gerettet. Der Staatsanwalt meinte, wenn es den Gefchworenen auch außger­ordentlich schwer falle, ein Schuldig auszusprechen, so dürften sie doch wenden sich nun auch die Gewerkschaften, welche in den letzten Tagen nicht Milde statt Recht walten lassen. Der Vorsitzende verwies auch in Wien eine große Anzahl von Versammlungen einberufen hatten, darauf, daß das Recht der Begnadiging nur dem Kaiser zu- die von Tausenden besucht waren. Auch Lehrer- und Lehrerinnen­ſtehe. Die Geschworenen sprachen aber die Angeklagte frei. Versammlungen haben sich dem Proteste angeschlossen. Vor allem Stuttgart , 24. November. ( Privat- Telegramm.) Die Debatte ist es der Bund österreichischer Frauenvereine, der gegen die Schul­2. Die Abschließung der Gesellschaft von der Teilnahme an über Abschaffung der Lebenslänglichkeit der Ortsvorsteher wurde vorlage eine imposante Kundgebung veranstaltete. In derselben den inneren Angelegenheiten der Staatsverwaltung und die Bevor- heute im Landtage fortgesetzt. Der Zentrumsführer Gröber waren viele Lehrerinnen vertreten. Einstimmige Annahme fand mundung des allgemeinen Lebens sind zu verwerfen. wandte sich befonders gegen die gestrige Nede unseres Genossen eine Resolution, in der es heißt, daß der Bund in dem vom Nieder­3. Das bureaukratische Regime, welches die oberste Gewalt Hildenbrand. Gröber erflärte, eine Rüdivirtung auf die heute im österreichischen Landtag beschlossenen Schulgesetz eine tiefe Schä bom Volfe trennt, schafft den Boden für administrative Willkür. Amte befindlichen Ortsvorsteher als einen Bruch der Vertragstrene bigung der Erziehung und des Unterrichts erblidt. Aus pädago­4. Eine regelrechte Entwickelung des Staates und Gesamt- ansehen zu müssen. Die Nechte diefer bei ihrem Amtsantritt auf gifchen und ethischen Gründen muß die Versammlung feierlich und lebens ist nur möglich, wenn die Gesellschaft an der Verwaltung Lebenszeit gewählten Schultheißen seien wohlerworbene und ver- einmütig gegen das Eheverbot der Lehrerinnen Stellung nehmen, partizipieren darf. langten Berücksichtigung. Es wurde dann noch ein Antrag ein- sowie gegen die geringere Entlohnung der Lehrerinnen. Dem Ab­5. Zur Beseitigung der Möglichkeit administrativer Winfür ist gebracht, wonach für den Fall, daß die Lebenslänglichkeit auch für geordneten Lindheim und dem Genossen Seiß wurde für ihre Ver­unbedingt erforderlich die Feststellung und Einführung von Lebens- die im Amie befindlichen abgeschafft worden wäre, wenn sie ht teidigung der Frauenrechte im Landtag der Dank der Versammlung prinzipien, welche die Unantastbarkeit der Persönlichkeit wie des I wiedergewählt würder der Anspruch auf Pension in Höhe des vollen ausgesprochen.

hat nach dreitägigen Verhandlungen, die, um keinen Anlaß zu Straßenfundgebungen zu geben, abwechselnd in verschiedenen Privatwohnungen gepflogen wurden, die folgenden Thesen

angenommen:

1. Das unormale bestehende Regime, die getrennten An­fichten von Gesellschaft und Regierung lassen tein Vertrauen

zwischen beiden entstehen.

Gegen die neue österreichische Schul- Gesetzgebung