r. 291. 21. Jahrgang.
Abgeordnetenbaus.
Abg. Gykling( Frf. Vp.):
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dicken Strich zwischen diesen Anklagen und unserer Interpellation. wort ein, dafür sei Termin auf den 2. August angefeßt.( Sört! Als bekannt wurde, daß die Sozialdemokraten die Vorgänge bei dem hört! links.) Die Anwälte dürften nicht dabei sein, aber die AnBrozeß in einer Broschüre veröffentlichten, dachte ich, es würde geklagten.( Große Heiterkeit links.) Es ist doch geradezu ein Hohn, 115. Sigung vom Sonnabend, den 10. Dezember, fich um eine objektive Darstellung handeln. Ich habe mir baß die Angeklagten, die nach russischem Recht wahrscheinlich nach bormittags 11 Uhr. erlaubt, mehrere Heftchen auf den Tisch des Hauses niederzulegen. Sibirien verschickt werden können, dem Termin sollen beiwohnen Am Ministertische: Dr. Schönstedt. Das ganze wird veröffentlicht in 11 Heften, a 20 Pf. Die Hefte dürfen. Gegenüber solchem Verhalten der russischen Behörden muß Die Gesezentwürfe über die Errichtung eines Amtsschließen mitten im Sage ab, so daß der Leser in Spannung erhalten man doch fragen, ob Rußland überhaupt ein Staat ist, der uns gerichts in Langendreer , über die Errichtung eines Amt 3- wird und auch die folgenden Hefte fauft. Sie sehen auf den Heften Gegenseitigkeit gewähren kann! Beantworten will ich diese Frage ein Titelblatt, auf welchem ein Russe mit einer Knute und einer heute nicht. gerichts in Vieh, über die Verlegung der Landes- Buttiflasche abgebildet ist, dem eine Germania die Stiefel leckt. Die War es überhaupt nötig, diesen Prozeß anzuftrengen? Hätten Gegrenze gegen die freie und Hansestadt Lübed am Elbe- Trabe- Kanal, sowie über die Vermehrung der Stellung der freisinnigen Partei zur Sozialdemokratie ist ja genug, fes und Ordnung gelitten, wenn diese Anklage nicht erhoben wäre? 28 ahltreife für die Brandenburgische Brovinzialam bekannt. Die Sefte über den stönigsberger Prozeß man foll Prozesse nicht aus politischen Gründen anstrengen, und nicht fynode werden in dritter Beratung angenommen. find eine sozialdemokratische Verhegung. Deshalb gerade halten wir aus politischen Gründen unterlassen. Aber bei einem Prozeß wegen Es folgt die Interpellation der Abgg. GhBling( fri. uns angesichts des Brozeſſes aufdrängt, von den Justizbehörden zu berechtigt. Ich glaube, man hätte sehr wohl getan, diesen Prozeß zu es für unsere Pflicht, die Beantwortung einer jeden Frage, die sich Vergehens gegen auswärtige Staaten find diese Fragen wohl Bp.) und Genoffen: Der durch Urteil der Straffammer des tgl. Landgerichts in berlangen. Ich bitte zunächst den Minister, sich darüber zu äußern, unterlassen. ob und in welcher Weise er auf den Prozeß eingewirkt hat. Jah tomme zum letzten Punkt, zum deutsch - russischen Aus. Königsberg i. Pr. vom 25. Juli 1904 in erster Instanz entschiedene In dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft vom 31. Oktober 1903, als lieferungsvertrag. Schon 1868 hat der Abg. Löwe gefragt, Geheimbunds- und Hochverratsprozeß gegen Nowagrogli und Genossen veranlaßt die Unterzeichneten, an die Staatsregierung noch feine Anträge auf Verhaftung gestellt waren, wird nämlich auf- ob Rußland überhaupt imftande sei, einem solchen Vertrage nachzu Genoffen veranlaßt die Unterzeichneten, an die Staatsregierung gefordert, mit den Erhebungen recht zuverlässige Beamte zu betrauen, tommen. Die Behandlung, die uns die russischen Behörden wieder folgende Fragen zu richten: 1. Haben die Angaben des russischen General- bei dem großen Juteresse, welches der Herr Justizminister der Sache im Königsberger Prozeß haben zuteil werden laffen, legt fonfuls in Königsberg über den Inhalt von Druckschriften entgegenbringt." Und es wird gefagt, daß die Staatsanwaltschaft, die Aufforderung zu einer gründlichen Reform des Fremdenrechts nahe. bestimmenden Einfluß auf die Einleitung des Straf- entgegen ihrer ursprünglichen Absicht, auf besondere Beranlassung des Große Teile des Voltes glauben die Beobachtung zu machen, daß berfahrens gehabt? Welche Gründe erklären es, daß hierbei Justizministers die Strafverfolgung aufgenommen habe. Justizministers die Strafverfolgung aufgenommen habe. Es wird unsere Regierung der russischen zu viel Konzeffionen macht, und die Vorschriften des russischen Strafrechts teils übersehen, sich also nachweisen lassen, daß den Bestimmungen der Strafprozeß- daraus erkläre ich mir die große Aufregung über diesen Prozeß. teils unrichtig übersetzt und insbesondere die Voraussetzungen ordnung eine Auslegung gegeben ist, die in Verbindung mit anderen Die Sozialdemokratie hat es ja aur Parteifache erklärt, ihren für die Verbürgung der Gegenseitigkeit nicht ausreichend Klar Tatsachen den Verdacht begründet erscheinen läßt, daß es sich russischen Brüdern zu helfen. Bei aller Sympathie für die russischen gestellt worden sind? hierbei um nicht ganz objektive Maßnahmen handelt. Weiter! Freiheitstämpfer, bei aller Berurteilung der russischen Bustände 2. 3ft es richtig und ber Staatsregierung bekannt, daß Den Angeklagten ist nicht einmal der Titel, geschweige denn der perhorreszieren wir jede Einmischung in die inneren Angelegenheiten 2. Ist es richtig und der Staatsregierung bekannt, daß Inhalt derjenigen Schrift angegeben worden, deren Berbreitung eines fremden Staates. Wir verlangen vollkommene Neutralität, russische Behörden den preußischen Behörden unrichtige Uebersehungen russischer Rechts- durch sie den Anhalt für die Anklage gab. Wie war da eine sach sowohl im Positiven wie im Negativen. Eine Unterstützung der normen geliefert und einschlägige Rechtsnormen gemäße Verteidigung udd die Beschaffung des Entlastungsmaterials inneren Politit der russischen Regierung würden wir für ebenso ver Einstimmigkeit bestand darüber, möglich? Und der Verteidigung wurden tros dringenden Ersuchens werflich mitzuteilen unterlassen haben? daß die ihrem Heimatsstaate ausgewiesen werden 3. Gedenkt die Staatsregierung auf dem Gebiete der nicht nur die Aften des Prozesses vorenthalten, was sich schließlich Anarchisten nach ebenso alle, die unterstüßungsbedürftig find. Nun Fremdenpolizei, sowie hinsichtlich der Ausweisungen und noch aus Gründen der Politit rechtfertigen ließ, müßten, ebenso alle, und Auslieferungen von Ausländern auf Reformen hinzuwirken, ins- sondern auch selbst die Schriften nicht vorgelegt. Da muß ich also aber ist der Minister des Innern weiter gegangen befondere eine Abänderung des preußisch russischen fragen: Ist nach dem Urteil des Herrn Justizministers das geschehen, will alle nach ihrer Heimat ausweisen, bei denen eine Zurüd Abkommens vom 13. Januar 1885 herbeizuführen? was geschehen mußte, wenn man sich bergegenwärtigt, daß die verweisung aus einem anderen Lande zu fürchten ist. Dem hat schon Drudschriften die Hauptsache bei dem ganzen Prozeß Abg. Dr. Spahn mit Recht widersprochen, und es ist die Frage, ob Juſtizminiſter Dr. Schönstedt erklärt sich zur fofortigen waren? Wie mir schien, war selbst der Vorsitzende es unter allen Umständen richtig ist, Unterstügungsbedürftige nach Beantwortung der Interpellation bereit. in der Hauptverhandlung erstaunt, als er von diesen Mängeln ihrem Heimatstaat auszuweisen. Vor allem aber ist auch von seiten hörte. Ueber diesen Punkt will ich nichts weiter aus- des Zentrums schon dringend verlangt worden, einen neuen AusBur Begründung ber Interpellation erhält das Wort: führen: Wir haben hier die dringende Mahnung, die Berechtigung lieferungsvertrag mit Rußland zu schließen, wie er zwischen der Verteidigung anders zu gestalten.( Sehr richtig! links.) Nur zivilisierten Nationen üblich ist. Jezt heißt es im AusDer Königsberger Hochberrats- und Geheimbundsprozeß, der noch eins: den Angeklagten ist die 220 Seiten umfassende Anklage- lieferungsvertrage, daß bei anderen Verbrechen und Vergehen in wiederholt und noch jüngst im Reichstage Gegenstand parlamen- fchrift zugestellt mit 5 Tagen Frist zur Erklärung. Man kann dieses Erwägung zu treten ist, ob dem Auslieferungsantrage stattgegeben tarischer Beratungen gewesen ist, ist dadurch in ein neues Stadium Aufsehen erregende Vorgehen nicht damit beschönigen, daß die An- werden könne, mit Rücksicht auf die freundschaftlichen Beziehungen getreten, daß nach vierzehntägiger Verhandlung vom 13.- 25. Juli geklagten und die Verteidigung weder eine Vertagung beantragt, der beiden Staaten. Damit ist niemand vor der Auslieferung wegen die Straffammer des Landgerichts Königsberg am 25. Juli ein noch Beschwerde eingelegt haben; denn diese hatten ein Inter - der politischen Freundschaft zwischen Deutschland und Rußland geschüßt. Urteil gefällt hat. Durch dieses Urteil ist der Prozeß in ein neues esse daran, die Sache endlich zur Entscheidung zu In der Dentschrift zu dem Auslieferungsvertrage zwischen Deutsch Stadium getreteu; bas, gibt uns Veranlassung zu dieser Inter - bringen! Ich komme zum zweiten Punkt der Interpellation, land und Rußland heißt es ausdrücklich, daß es sich nur um die pellation. betreffend die Nebersehungen der Schriften! In dem ganzen Vor- Feststellung gewisser Grundzüge handeln sollte, die dem Im Oktober vorigen Jahres leitete die Königsberger Bolizei ein verfahren gründeten die Gerichte und die Staatsanwaltschaft ihre nächstliegenden Bedürfnis entsprechen. Es handelt sich bei dem Ermittelungsverfahren ein, das am 19. Januar im Anschluß an die Feststellungen lediglich auf sogenannte Ueberfegungen, die vom Bertrage tu eine gemeinsame Abwehr anarchistischer Vorwärts"-Artikel über ruffisches Spizeltum im Reichstage be russischen Konsul amtlich geliefert waren. Und als man Umtrieb. Die Motievirung des Artikel 8 des Vertrages wird sprochen wurde. Am 22. Januar brachte Herr Dr. Friedberg eine endlich Uebersetzungen von dem ruffifchen Ueberfeger in Königsberg dahin gegeben, daß dem Irrtum entgegengetreten werden solle, als Interpellation ein, in der er vier diefer Vorwürfe heraus- beschafft hatte, am 21. November 1908, da stellte sich heraus, daß ob durch den Vertrag das Asylrecht, das politischen Flüchtlingen griff, fie jedoch nach ben Erklärungen der Minister für die angeblichen Ueberschungen von fünf Stellen der belastenden gewohnheitsgemäß gegeben werde, weiter eingeschränkt werden solle, widerlegt erachtete. Es folgten wieder die Reichstags- Schriften nur Inhaltsangaben waren. Wenn das Gericht in feiner als es zur Bekämpfung der anarchistischen Gefahr notwendig sei berhandlungen von 27. bis 29. Februar, wobei der Reichs- Entscheidung den russischen Konsul gewissermaßen zu entschuldigen also lediglich auf die Anarchisten sollte die Auslieferung fanzler feine sogenannte Schnorrer- und Verschwörer- fucht, indem es angibt, daß das Polizeipräsidium dem Konsul zur stattfinden. Leider ist die Motivierung der Denkschrift nicht rebe hielt. Die ntlage wurde am 11. Juni erhoben, das Haupt Durchsicht der Drudschriften nur 1 Stunde Beit gegeben hätte, so in den Bertrag hineingenommen worden, fodaß jezt der verfahren am 1. Jali eröffnet. Angeklagt waren Leute aus Königs ist das teine Entschuldigung, sondern läßt uns nur fragen, wie denn Rechtszustand der ist, daß jeder politische Verbrecher an Rußland berg, Tilfit, Memel und Umgegend, sowie auch der Expedient der der Konsul die Prüfung der Schriften unter solchen Bedingungen ausgewiesen werden darf. In der internationalen Presse wird allBuchhandlung„ Borwärts in Berlin , Bägel. Die Antlage lautete überhaupt übernehmen konnte und noch den Anschein erwecken durfte, gemein verlangt, daß Ausweisungen und Auslieferungen nur auf 1. auf Bergehen gegen§ 128, Bugehörigkeit zu einer Berbindung, als ob feine Inhaltsangaben genaue Heberfetungen waren!- Aber Grund von Gefeßen und von Rechtsnormen stattfinden sollen. Das deren Zwed oder Dajein vor der Staatsregierung geheim gehalten es war eben nicht wohlgetan, fich in Sachen eines Vergehens Urteil im Königsberger Prozeß sagt über die Entwickelung der werden sollte, 2. auf Bergehen gegen§ 102, Aufforderung zu hoch gegen die russische Regierung bei einem russischen anarchistischen Bestrebungen, daß nach der Ermordung des Kaisers berräterischen Handlungen durch Verbreitung von Drudschriften und Konsul Rat zu holen!( Sehr richtig! links.) Allerdings ist Alexander II. ein Stillstand eingetreten sei. Es war also schon 3. auf Barenbeleidigung nach§ 103. Die legten beiden Bergehen den Angeklagten ein Unrecht auf diese Weise nicht zugefügt worden, zur Zeit des Abschlusses des Bertrages tein Anlaß dazu hatten zur Boussezung die Berbürgung der Gegenseitigkeit denn die Bugrundelegung der richtigen Ueberfegungen hätte für die vorhanden, und auch die jetzigen russischen Zustände würden dazv Surch Rußland. Ein Angeklagter war sechs Monate, bier Angeklagten dieselben Folgen gehabt. Aber nicht kann ich dem keinen Anlaß bieten. Ich wäre erfreut, wenn ich heute bom NeAngeklagte zwei bis fünf Monate in Untersuchungshaft gewesen. Herrn. Reichskanzler zustimmen, der nach seinen Worten anläßlich der gierungstische eine Auskunft über die Reform des AuslieferungsDie Angeklagten waren bis auf einen sämtlich Sozialdemokraten. diesjährigen Etatsberatung am 5. Dezember in der ganzen Sache verfahrens erhalten würde. Nur ein offenes Wort kann zur Abhülfe Nur der Angeklagte Stugel erklärte bei den Prozeßberhandlungen: nur juristische Meinungsverschiedenheit erblickt. Unsere Angriffe der Mängel führen. Erhalten wir offene Antwort, so ist der Zwed Nachdem ihm die Zugehörigkeit zur Partei soviel Unannehmlichkeiten richten sich nicht dahin, daß die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen der Interpellation erreicht.( Beifall links.) bereitet habe, wolle er nicht mehr Sozialdemokrat fein. Die Bestimmungen falsá ausgelegt hat, sondern dagegen, daß das zur Phyfiognomie Kugels steht mir noch heute lebhaft vor Augen, da ich Prüfung herangezogene Material nicht unanfechtbar war! Der ja felbft einem großen Teil der Prozeßverhandlungen beigewohnt Prozeß war wegen Hochverrats und Barenbeleidigung eingeleitet Ich werde mit aller Offenheit und Wahrheit die habe. Das Urteil lautete nun auf völlige Freisprechung von drei und die Vorschriften des russischen Gesetzes bezüglich Gegenseitigkeit Auskünfte erteilen, die der Herr Vorredner wünscht. Die GrundAngeklagten; einer davon hatte Monate lang in Untersuchungshaft gesessen. auf Grund von Bescheinigungen des russischen Konsuls erft lagen meiner Erklärungen bilden das Urteil des Königsberger GeDie sechs anderen wurden von der Anklage des Hochverrats und der Baren in der Hauptverhandlung geprüft. Das Urteil des Gerichtes fiel richts, die Anklageschrift und die Berichte, die mir von der beleidigung freigesprochen, weil die Gegenseitigkeit nicht verbürgt sei, und überraschend aus: Die Angeklagten wurden des Hochberrats und Staatsanwaltschaft in Königsberg im Laufe des Prozesses wegen Geheim bundes zu Gefängnis von 2-3 Monaten verber Beamtenbeleidigung freigesprochen, weil in dem vorliegenden fortlaufend erstattet worden sind. Die Gerichtsaften tenne urteilt, Strafen, die zum Teil durch die Untersuchungshaft Falle die Gegenseitigkeit von seiten Rußlands ausgeschloffen war: ich nicht, ich habe sie nie gesehen, sie sind beim Reichsgericht für berbüßt erachtet wurden. Warum hat der russische Konsul den Fall nicht näher geprüft? Und und ich habe es nicht für angängig gehalten, fie mir kommen zu Dieses Urteil bildet hier nicht Gegenstand der Kritik. Wir warum ist auf unserer Seite nicht, anstatt auf den Bescheid durch den laffen, fchon um den Abschluß des Prozesses nicht zu verzögerit. haben die Frage so formuliert, daß wir von diesem nicht rechts- Konsul, bezug genommen auf die in unserem Besiz befinliche, in der Bur Beantwortung der ersten Anfrage des Interpellanten muß ich fräftigen Urteil absehen könnten. Aber mit Rücksicht auf die Folge- 2. Abteilung der taiserlich- russischen Kanzlei hergestellte Uebersetzung zurückgehen auf Feststellungen des Königsberger Urteils. In den rungen, die der Reichskanzler bei der Etatsberatung aus diesem der ruffischen strafrechtlichen Bestimmungen?-Derartige Mängel fönnen Urteil wird gesagt, daß die Verbreitung revolutionärer Bestrebungen Urteil gezogen hat, will ich die Feststellungen, auf die es nach politischer gerade in einem politischen Prozeß zu ernsten Berwickelungen führen. in Rußland verboten sei, und daß infolgedessen diese Bestrebunger Seite hin anfonant, hier vortragen. Auch an diesen Feststellungen will( Sehr richtig! lints.)- Wenn nun das Justizministerium auf den Vor- mur durch im Auslande hergestellte Breßerzeugnisse gefördert werden ich nicht Kriti! iben, ich will nur noch bemerken, daß der Staats- wurf, daß es, ebenso wie die Staatsanwaltschaft und die Gerichte, über tönnten. Es sei nun bekannt, daß solche Schriften massenhaft im anwalt die Revision gegen einen Angeklagten ganz die einschlägigen Bestimmungen nicht genügend unterrichtet war, in Auslande hergestellt würden, besonders in Genf , London und Newlich zurüdgezogen, gegen die anderen Angeklagten der Juristen- Zeitung" erwiderte: Wir fannten fie! fo ergibt sich Vort, und daß fie massenhaft über die Grenzen geschmuggelt nur wegen ochberrats, also, wie schon in der Haupt- daraus nur die schwerste Beschuldigung gegen das Juftizministerium. werden, daß fie nach Deutschland tommen, hier verhandlung, nicht wegen Barenbeleidigung anfrechterhalten Entweder sind Ihnen dieselben Versehen passiert oder Sie hätten, großen Depots lagern und an die Grenzorte verteilt werden. Diese hat. Das Urteil stellt mum fest, daß die Aufforderungen in den in Kenntnis der richtigen Ueberfegungen und der gesetzlichen Be Tatsache sei den Polizeibehörden schon seit Jahren bekannt, Burzeffichen Schriften und in dem Aufruf an die Gefinuungs- ftimmungen, fofort den Staatsanwalt fowohl, deffen direkter Vor es sei ihnen aber nicht bekannt gewesen, auf welchem Wege genossen von der Gruppe der Boltsbefreier, die Verfaffung gewaltfam gefester Sie find, wie auch das Gericht in Kenntnis feßen müssen. Die Schriften nach Deutschland hinein- und aus Deutschland hinaus zu ändern und den Kaiser von Rußland zu töten, nach deutschem Das wäre in feiner Weise ein Eingriff gewesen! Wir gekommen seien. Aufklärung in dieser Beziehung habe erst der Recht, wenn gegen einen deutschen Staat oder Fürsten gerichtet, den müffen eine schwere Beschuldigung gegen Sie er- Brozeß ergeben. Im September vorigen Jahres wurde mun ein Tatbestand des§ 81 erfüllen würden. Da aber die Frage der Ver- beben!( Sehr richtig! links.) großer Posten von Schriften bei Nowagrogti befchlagnahmt. Auf bürgung der Gegenfeitigteit zu verneinen sei, so erübrige fich eine nähere Erörterung darüber, ob und inwieweit die einzelnen Ageklagten bei der Verbreitung der Schriften mitgewirkt und der In halt der Schriften ihnen zuzurechnen fei.
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Justisminister Dr. Schönstedt:
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Wenn ein Juftizminister hört, daß einem Gericht falsche Ueber- bie Anfrage der Steuerbehörde, für wen die Schriften bestimmt seien, fegungen vorliegen, so hat er die Pflicht, ihm die richtigen erklärte er, für die Heilsarmee nicht.( heiterkeit.) Ich bezu schicken.( Sehr wahr! links.) Das ist fein Eingriff in die Rechts- merke hierbei, daß die Steuerbehörde in Königsberg Hülfsorgan der pflege. Ich tenne die Richter und Staatsanwälte in Königsberg . Staatsanwaltschaft ift. Als Ueberseker figurierte der russische GeneralUnd nun, was den Geheimbund anlangt, so ist die wefent. Eine Vermehrung von Richtern und Staatsanwälten hat nicht in dem tonful. Nach meiner Ansicht wäre es besser gewesen, einen anderen lichste Feststellung die, daß das Gericht darüber, daß die Angeflagten Maße stattgefunden, wie nach der Bevölkerungszunahme not- Uebersetzer zu suchen; ein solcher hätte sich auch wohl finden eine Einwirtung auf öffentliche Angelegenheiten bezwedten, feinen wendig gewesen wäre. Warum hat man nicht früher auf die laffen. Der Generalfonful erklärte, es sei ihm sehr wenig Zweifel hatten. Ganz abgefehen davon, daß ihre Tätigkeit unmittel- gehört, die nicht milde wurden, auf eine Vermehrung der Richter Beit gelassen; infolgedessen habe er eine eigentliche Uebersetzung bar gegen Rußland gerichtet war, wußten die Mitglieder, daß das zu bringen. Der Justizminister sollte soviel Reffortpatriotismus haben nicht vornehmen, sondern nur einige Schriften durch blättern Beſtehen und die Tätigkeit derartiger Verbindungen, unmittelbar wie der Kriegsminister. Die Zusammensetzung der Königsberger tönnen und hier habe er sehr bedenkliche Stellen gefunden. Die gegen einen Nachbarstaat gerichtet, zu sehr ernsten Differenzen Straffammer widersprach nicht dem Gerichtsverfassungsgefeß. Aber Behörde nahm an, daß er eine Uebersehung vorgenommen hatte, er zwischen dem Deutschen Reich und dem befreundeten Staate führen der Vorsitzende war bis zum 1. Juni 1904 Staatsanwalt, Referent felbft erklärte aber später, es handele sich nicht um eine eigentfonnte." Es wird weiter in dem Urteil darauf hingewiefen, daß die war ein Assessor. Es liegt mir vollkommen fern, die Objektivität liche Uebersetzung, sondern um Inhaltsangaben. Die Polizei Bestrebungen der Sozialdemokratie auf die Umänderung der be- diefer Herren irgendwie anzuzweifeln; im Gegenteil, soweit ich dem behörde gab pflichtgemäß diese Schriften an die Staatsanwaltschaft stehenden Gesellschaftsordnung hinausgehen. Prozeß beigewohnt habe, hatte ich durchaus den Eindruck völlig mit der hinzugefügten Ueberseßung". Die Staatsanwaltschaft hatte Das find die tatsächlichen Feststellungen, die im Reichstage aur objettiber Leitung. Aber im Bolte ist man unwillig teinen Zweifel an der Richtigkeit der Uebersehung. Sie erblickt in Sprache gelozzunen sind, und auf die der Reichsfanaler über ein Justizsystem, das zuläßt, daß in einem so wichtigen Prozeß der einen Schrift insbesondere eine Aufforderung zum gewalthätte antworten können. Wir haben uns ängstlich beder Vorsitzende bis sechs Wochen vorher Staatsanwalt war. Denn famenumsturz des russischen Reiches und ließ deshalb die Beschlagmüht. bei der Interpellation jeden Angriff gegen die die Erforderniffe richterlicher Objektivität sind bei den Staats- nahme der Schriften herbeiführen. Inzwischen erhielt die Staatsanwalt Justizverwaltung auszuschalten. Aber andererfeits anwälten nicht vorhanden( Sehr wahr! links), und deshalb ist es schaft Nachricht von der Verbreitung ähnlicher Schriften in Memel und ge fann nicht aus ber Nicht- Nechtstraft des Urteils ein Einwand gegen höchst bedenklich, wenn ein ehemaliger Staatsanwalt plöglich langte dadurch zu der Annahme, daß es fich hier um einen weit die Interpellation hergeleitet werben. Denn die Begleiterscheinungen Richter wird. Welchen Eindruď bekommt man Bolte, verzweigten fyftematisch eingerichteten Orga
des Prozesses haben weit über die Sozialdemokratie und weit über die wenn ein Assessor Referent ist? Mein Vorwurf, nismus handele, der es sich zur Aufgabe stelle, revolutionäre Grenzen Königsbergs hinaus einen Eindrud hervorgerufen, daß wir uns wegen der falschen lebersehungen richtet sich natürlich in erster Linie Schriften auf geheimem Wege über die russische Grenze zu bringen für verpflichtet gehalten haben, hier die Rechtsfrage zur Erörterung gegen den russischen Generaltonful. Derartige Verschweigungen find zum Swede revolutionärer Propaganda. Unter dem Gesichtspunkt, au bringen. Die Zuständigkeit des Abgeordnetenhauses in dieser nur durch einen hohen Grad von Fahrlässigkeit zu erklären. Wie be- daß es sich hier um eine Verbindung handele, deren Zwed geheim Frage ist zweifellos. Wir sind weitab von den Tendenzen nahm sich sonst die russische Regierung? Die Vernehmung des gehalten werden soll, wurde am 9. November ein Haftbefehl gegen ber Sozialdemokratie, die in maßlofer Weise An- wichtigen Beugen Stubbit, der damals in einem russischen Gefängnis Rowagrogti und Braun erlassen, am selben Tage auch gegen die #lagen gegen die Justizverwaltung richtet.(?) Wir machen einen saß, wurde am 2.Juli beantragt. Erst am 20. Juli traf die Ant Memeler Mitbeteiligten. De Staatsanwaltschaft waren noch zwei