Nr. 291. 21. Jahrgang.
4. Beilage des„ Vorwärts" Berliner Volksblatt. Sonntag, 11. Dezember 1904.
Wie das Gefinde- Unrecht geschützt wird.
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I noch unberechtigteren Fällen wird auf dem Lande unberechtigte An- seinem Brief aus Sachsen den neuesten geheemen" Reinfall. Hug. Telephonschmerzen. Das hölzerne Kamel, ein Vor flage erhoben! Die Rechtlosigkeit des Gesindes erhellt Herde. Hamburger Sittlichkeit. flat, wenn man sich vergegenwärtigt, welchen Erfolg eine Klage des schlag zur Beendigung des Hererokrieges. Bersteinertes Mittelalter( zum Dessauer Kriegsgerichtsurteil). Geheilt und Das Dienstmädchen Martha Stender hatte sich am Mittwoch freigesprochenen Dienstmädchens auf Ersatz der ihr durch die Anklage eine Menge ernster und fröhlicher Aphorismen. Preis wie bekannt 10 Pf. bor dem Schöffengericht Berlin wegen unbefugten Verlassens des erwachsenen Unkosten haben würde. Die Dienstherrschaft würde Albert Langens Berlags- Katalog 1894-1904. 36 Selbstbiographien Dienstes zu verantworten. Die Angeklagte stand bei der verwitweten mit Erfolg einwenden: Ich habe nur Strafantrag gestellt, über den der Berlagsautoren. 57 Starifaturen, von D. Gulbransson u. Th. Th. Heine . sehr reichen Frau Bankdirektor Bodenstedt im Dienst. Als Antrag hat die Behörde nach pflichtmäßigem Ermessen zu entscheiden. Gewöhnliche Ausgabe 1 M. Albert Langen , Verlag für Literatur und Kunst, Kündigungsfrist war eine vierwöchentliche vereinbart. Am 30. Sept. Sie hat ihn nicht abgelehnt, sondern ihm stattgegeben. Slagt das München 1904. kündigte das Dienstmädchen zum 1. Oktober und schickte das Dienstmädchen nun gegen den Polizeipräsidenten, so erwidert dieser: Kündigungsschreiben nach Kissingen , wo Frau Bodenstedt sich zur Kur Der Strafbefehl ist nur unterstempelt, von mir nicht unterschrieben; aufhielt. Am 1. Oktober zog die Angeklagte, erhielt aber trok zivar sagt das Gesez, ich persönlich bin verantwortlich für alles, wiederholter Schritte ihr Gesindebuch nicht ausgehändigt. Dies was in meinem Präsidium geschieht. Aber die Rechtsprechung sagt hatte die Herrschaft, die mit dem Fortzug ihres Mädchens nicht zu- anders: diese hält mich nur für das Gute verantwortlich, was unter frieden war, auf der Polizei abgegeben und hatte gleichzeitig meiner Firma ausgeführt wird. Uebrigens ist auch mein UnterStrafantrag wegen unbefugten Verlassens des gebener, der meine Firma gestempelt hat, nicht verantwortlich, hat Dienstes gestellt. Das Buch hat das Mädchen bis heute noch doch der Amtsanwalt bis zum letzten Augenblick die Anklage nicht zurückerhalten. Statt dessen erhielt es einen polizeilichen aufrecht erhalten. Ueberdies habe ich, mein Unterbeamter oder der Strafbefehl über 10 Mart, weil es ohne gefeßmäßige Ursache Amtsanwalt keine Verpflichtung, so wie ein Reichsbeamter für mein den Dienst verlassen" und dadurch gegen§ 1 des Gesetzes vom Tun und Unterlassen einzustehen. Die Regierung und die bürger24. April 1854 gefrebelt habe, der für solche Missetat Geldstrafe lichen Parteien haben noch bei der Beratung des Bürgerlichen Gesetzbis 15 M. oder Haft bis zu drei Tagen zuläßt. Die Angeklagte buches anerkannt: Wenn die Organe der Strafverfolgungsbehörden Universitäts - Buchhandlung, Erlangen 1905. Tegte gegen diesen Strafbefehl Antrag auf gerichtliche Entscheidung strafrechtlich und zivilrechtlich für Handlungen, die objektiv rechtsein. Im Termin, in dem Rechtsanwalt Dr. Heinemann ihr widrig sind, einzustehen hätten, so würde ihre Energie gelähmt als Verteidiger zur Seite stand, bestritt sie, sich strafbar gemacht zu werden oder sie würden aus den Gefängnissen und aus Verhaben, da ste rechtzeitig gekündigt habe. Die Beugin bekundete: urteilungen in Schadensersatz- Prozessen gar nicht herauskommen. Anfangs August bin ich nach Kissingen gereist, der Angeklagten sagte Schlimmstenfalls würde wohl auch der Oberpräsident Kompetenz ich bei meiner Abreise, ich würde dort drei Wochen bleiben, tatsächlich konflikt erheben und das Ober- Verwaltungsgericht anerkennen: blieb ich 4 Tage länger dort, reiste am 29. ab und fehrte nach Wenn ein Beamter troh pflichtmäßigen Ermessens über den richtigen weiteren Reisen in der zweiten Hälfte des September nach Berlin Weg auf einen Holziveg gerät und andere schädigt, so ist er dennoch zurück. Hierhin ist mir vor etwa 14 Tagen der Kündigungsbrief, nicht zivil- oder strafrechtlich verantwortlich. Uebrigens haben ja auch der allerdings am 30. September in Kissingen eingetroffen war, und das Abgeordnetenhaus und die ministeriell approbierten andere Briefe nachgesendet worden. Auf Befragen des Verteidigers Angestellten der Regierung wiederholt anerkannt, daß das Gesinde gab die Zeugin zu, daß sie der Angeklagten den Wechsel ihres Auf- noch lange nicht genug gestraft würde. Würde der enthalts nicht mitgeteilt habe. Troß dieser Aussage hielt der Amts- Kontrattbruchgefeß Entwurf Gesez, so würde auch der anwalt den Strafbefehl in vollem Umfange aufrecht: die Angeklagte Anwalt, der das schuldlose Mädchen verteidigt und die Herrhätte aus der Aeußerung der Beugin, fie tolle 3 Wochen in Kissingen schaft, die es in Dienst genommen hat, strafbar sein können. Das J. F. Lehmann, München . bleiben, entnehmen müssen, daß diese am 30. September nicht mehr Dienstmädchen würde mit einem Zivilprozeß, troß des offenbaren Bilder aus der Ingenieurtechnik. Von Bauinspektor Curt Merdel. in Kissingen sei, sie habe also fahrlässig gehandelt. Der Ver- Unrechts, das ihm zugefügt ist, fein Glück haben. Es muß sich mit zahlreichen Abbildungen im Tert und auf Tafeln.( Aus Natur und teidiger führte aus: Die Anklage ist unhaltbar. Die Angeklagte mit der Erkenntnis begnügen, daß seine Bildung so hoch eingeschätzt Geisteswelt." Sammlung wissenschaftlich- gemeinverständlicher Darstellungen hat vollkommen ordnungsmäßig gekündigt. Hatte sie unterlassen, wird, daß für das geringste Versehen eine Strafe in Höhe feines aus allen Gebieten des Wissens. 60. Bändchen.) Verlag von B. G. Teubner wichtige Briefe nachzusenden, so sei ihr hieraus ein Vorwurf gemacht Monatslohnes gegen das in vorzüglicher Halbtagsschulung aus eipzig.( IV und 136 Seiten.) 8. Preis geh. 1, W., geschmackvoll geb. worden. Fahrlässig hat die Beugin gehandelt, weil sie den gebildete Mädchen versucht werden kann, daß gegen seine Person die Der Mensch. Sechs Vorlesungen aus der Anthropologie. Von Wechsel des Aufenthalts weder dem Dienstmädchen noch der Post Polizei mit der ihr innewohnenden Kenntnis des Rechts, die Amts- Dr. Abolf Heilborn. Mit zahlreichen Abbildungen im Text.( Aus Natur anstalt mitgeteilt habe. Nach den uralten, im Bürgerlichen Gesetzbuch anwaltschaft und drei Richter mobil gemacht sind und daß es freier und Geisteswelt." Sammlung wissenschaftlich gemeinverständlicher Dar festgehaltenen Regeln über Treu und Glauben muß der Adressat, der von Schuld und Fehl erachtet ist, als die arme Bankdirektor 3 stellungen aus allen Gebieten des Wissens. 62. Bändchen.) Verlag von die Annahme eines Briefes verweigert oder den Brief nicht öffnet titwe, deren Tages rente wohl größer ist als der Jahres- B. G. Teubner in Leipzig.( VIII. und 110 Seiten.) 8. Breis geh. 1,- W., oder seinen Aufenthalt dolos oder fahrlässig dem nicht mitteilt, mit lohn der verfolgten Unschuld. Vergieb deinen Verfolgern, denn geschmackvoll geb. 1,25 M. Eilhard, F., Ein Schock Weihnachtsnüsse mit zugehörigem Nußdem ihn ein Rechtsverhältnis verbindet, den Inhalt des Briefes als sie wissen nicht, was sie tun, sei gehorsam der Obrigknader" für Stinder und Erwachsene. Preis 1 M., geb. 1,25 M. Berlag zu der Zeit seiner Ankunft empfangen gelten laffen. Die Angeklagte feit und beuge dich in Demut vor dem pflichtmäßigen Ermessen der von Walther Fiedler , Leipzig . hätte vielleicht überhaupt nicht nötig gehabt, den Brief nach Kissingen Behörde, die zur Abwendung der dem Publiko drohenden Gefahren" Kraft und Schönheit. Zeitschrift für vernünftige Leibeszucht. nachzusenden, sie hätte vielleicht das Porto sparen und den Brief so geeignet wie bereit ist. 4. Jahrg. Nr. 11. Preis des Einzelheites 35 Pf. Verlag Kraft und auf den Schreibtisch ihrer Herrschaft in Berlin legen können. Hat fie Schönheit", Berlin W., Lintstr. 13. anders gehandelt, so hat sie nicht fahrlässig, sondern überaus umfichtig gehandelt. Ueberdies sei ja die Konstruktion einer Fahrlässigkeit, wie sie der Amtsanwalt für das Strafrecht unternommen, durchaus verfehlt. Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt des Verteidigers und sprach die Angeklagte, der jedenfalls das Bewußtsein einer rechtswidrigen Handlung gefehlt habe, frei. Wird schon in solchem Falle in der Hauptstadt Anti age wegen Kontrattbruches erhoben, in wie vielen ebenso und
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