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bon der Königsberger Staatsanwaltschaft nachgesuchte Rechtshülfe in zuungunsten des Gewinn- und Verlustkontos in die Bilanz eingesetzt| Grunde feine Rede sein, weil die 3proz. Bonifikation nicht ihm, fchroffster Weise abgelehnt hat. werden müssen. Man habe deshalb nicht vor der Schiebung sondern der Münsterischen Bank zu gute kamen. Es fei nicht Usus, zurückgeschreckt, das Konto der Zentrale Peters den Käufern die ganze Bonifikation zu gewähren. Uebrigens hatte Die Strafe des Ungläubigen. burg mit 7301 801,60 Mart am 30. Juni 1898, dem die Münsterische Bank dem Kläger   auch die restlichen 3 Proz. der Am Mittwoch wurde in Merseburg   die Leiche unseres Ge- Tage des Rechnungsabschlusses, einem ad hoc Bonifikation nachträglich vergütet. nossen   Mittag unter zahlreicher Beteiligung der Parteigenossen gebildeten Syndikate zu belasten, um es gleich Das Reichsgericht hat jetzt, der Frankfurter Zeitung  " zufolge, beerdigt. Mittag war Dissident und zur Strafe dafür müssen die am folgenden Lage, der ja schon dem neuen das Urteil des Landgerichts Münster   wieder hergestellt. Die Hinterbliebenen an die Kirchengemeinde 50 M. für die Grabstelle Geschäftsjahre   angehörte, unter Entlastung Münsterische Bank ist also zum Schadenersatz verurteilt worden. bezahlen, während die Hinterbliebenen verstorbener Kirchenmitglieder dieses Syndikats der Zentrale Petersburg  nur 9 M. zu bezahlen haben. Es ist ja eine sehr unlogische wieder zu belasten. Genau dasselbe Manöver hätte mit dem der Treuhänder beider Gläubigergruppen des Helios( der Obli= Die Helios- Gesellschaft gedenkt sich aufzulösen. Auf Anregung Strafe, die nicht den Sünder, sondern dessen Erben trifft, Syndikate im folgenden Jahre vorgenommen werden müſſen. aber wichtiger ist der öffentliche Mißstand, der sich in dem Verfahren offenbart. Vom Standpunkte der Hinterbliebenen Effeften- und Wechselbank bestritten die behaupteten Bilanzfälschungen statt. Es wurde eine Kommission, bestehend aus den beiden Treu Die Vertreter der Banffirma Elybacher und der Frankfurter   gationäre und der Banken) sowie der Mitglieder der Schutzvereinigung bon 1902 fand eine gemeinsame Besprechung der Gläubigergruppen handelt es sich um eine Pietätspflicht und gerade die Erbpächter und Verschleierungen. Auch ständen die angeblich falschen Behaup- händern, den Justizräten Heiliger und Dr. Bock sowie dem Landrat christlicher Gesittung sollten den Hinterbliebenen eines armen Mannes tungen in dem Prospekte( in Wirklichkeit ſei dieſer nur eine sogenannte Langen, Kommerzienrat Hagen   und Bankier Nintel gewählt, die Erfüllung dieser Pietätspflicht nicht durch Geldforderungen, noch Notiz gewesen) in feinen ursächlichem Zusammenhange zu dem von welche in ähnlicher Weise wie vor zwei Jahren die gemeinsamen dazu von solcher Höhe, erschweren. Vom Standpunkt der Allgemein- der Klägerin behaupteten Vermögensschaden, der wie in erster auch Interessen der Gläubiger wahrnehmen und deren Stellungnahme in heit handelt es sich aber noch weit mehr um eine Angelegenheit der in dieser Jnstanz bestritten wreden müsse. öffentlichen Hygiene. Die Beseitigung der Leichen ist eine öffentliche Das Oberlandesgericht in Köln   hat darauf vorgestern folgende wird in kurzer Zeit mit ihren Vorschlägen vor die Deffentlichkeit den bevorstehenden Versammlungen vorbereiten soll. Die Kommission Angelegenheit und im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege Entscheidung gefällt: geboten. Deshalb muß das auf öffentliche Kosten geschehen. Ist es Durch Teilurteil wird erkannt, die Berufung der Klägerin gegen gegeben, daß die Liquidation des Helios beschlossen treten. In der Versammlung wurde einhellig der Meinung Ausdruck schon schlimm genug, daß die Bestattungskosten den Hinterbliebenen das Urteil der ersten Zivilkammer des Langerichts zu Köln   wird, 10 werde und daß den Liquidatoren ein aus Vertretern der ver­zur Last fallen, so iſt es erst recht unzulässig, auch weit darin die Klage gegen die Helios- Gesellschaft abgewiesen ist, schiedenen Gläubigergruppen bestehender Ausschuß mit bestimmt zu noch Geld zu verlangen für das Stückchen Erde  , das zurückgewiesen. Durch Zwischenurteil wird erkannt, daß die von demi Toten zur Ruhestätte angewiesen wird( bei Einführung der ben Beklagten   erhobene Verjährungseinrede hinsichtlich der bis formulierenden Befugnissen an die Seite gestellt werden müsse. Leichenverbrennung könnte übrigens auch dies Stückchen Erde   noch 25. Juli 1900 gelieferten 155 Stück Aftien insofern für begründet Die Allgemeine Berliner Omnibus Attien Gesellschaft hat im gespart werden); am ungehörigsten ist es aber, den Friedhof der erklärt wird, als ihr nicht die Einrede der Klägerin gegenübersteht, laufenden Geschäftsjahre ein recht gutes Betriebsresultat erzielt. Kirchengemeinde zu überlassen und ihr zu gestatten, aus Rücksichten, daß der Mangel der verkauften Aftien arglistig verschwiegen worden Nach Mitteilungen in der gestrigen Aufsichtsrats- Sizung wird bei die mit der Beerdigung gar nichts zu tun haben, den Hinterbliebenen sei. Nachstehende von der Klägerin erhobene Angriffspunkte, worauf reichlichen Abschreibungen auf das um 900 000 m. erhöhte Kapital noch eine Extralaſt aufzulegen. dieselbe ihre Klage stützt, werden für unbegründet erklärt: 1. Die eine Dividende von 15 Proz.( im Vorjahre 14 Proz.) in Aussicht Der Zentral- Wahlverein für den Wahlkreis Potsdam  - Spandau   Begründung der Klage aus§ 123 B. G.-B. 2. Fahrlässige unrichtige genommen, ohne daß dabei der Gewinnvortrag aus 1903 von rund hielt am Sonntag in Nauen   eine Generalversammlung ab, die sich Rats- und Auskunftserteilung. 3. Unrichtige Zusicherung bestimmter 612 000 m. herangezogen zu werden braucht. 2 zunächst mit dem Preußischen Parteitage beschäftigte. Dazu wurde Eigenschaften der verkauften Aktien. Als Klagegrund bleibt bestehen die von der Klägerin behauptete Druckfehler Berichtigung. In die gestrige Notiz Der Kampf beschlossen, zu beantragen, daß alljährlich ein Preußischer Parteitag mangelnde Sorgfalt und argliftige Täuschung bei Verkauf der zwischen den großen gemischten und den reinen Werken" hat sich ein stattfinden soll. Außer einer Reſolution gegen den preußischen Aftien feitens der Beklagten  . In Bezug hierauf hat das Ober- finnentstellender Druckfehler eingeschlichen. Es muß dort, vierte Wohnungsgesetz- Entwurf wurde folgender, als Antrag für den Preußischen Parteitag bestimmter Beschluß gefaßt( Antrag Liebknecht): landesgericht einen umfangreichen Beweisbeschluß erlassen, dahin Beile von oben, nicht Rohstoff, sondern Rohstahl heißen. gehend: Dic Delegierten zum Preußischen Parteitag haben in bezug 001 1. daß die Klägerin die Aftien niemals veräußert, vielmehr auf die Beteiligung an den Landtagswahlen auf dem Parteitag ständig in ihrem Besitz und nur vorübergehend lombardiert, nicht erforderlichenfalls folgende Stellung einzunehmen: Die allgemeine aber reportiert hat, oder ob sie 200 Attien von ihren Kunden zurück­Pflicht zur Beteiligung an den Landtagswahlen wird aufgehoben. Die Entscheidung über die fernere Beteiligung wird den einzelnen nehmen mußte, und warum dies geschehen ist; Eine sophistische Auslegung des Buchbindertarifs führte zu 2. ob es der Börsengepflogenheit und Verpflichtung eines an einem Prozeß gegen die Inhaber der Großbuchbinderei D. Bleistein, Kreisen überlassen, doch ist es Pflicht aller derjenigen Wahl­gesehenen Bankhauses entspricht, bei der Einführung von Attien an der vor der Kammer VIII des Berliner   Gewerbegerichts ausgefochten der Börſe dieſe unter Umständen zurückzukaufen, um den Kurs auf wurde. Der Buchbindertarif sieht für Arbeiterinnen einen Sohn einer gewissen Höhe des Ausgabekurjes zu halten; 8. ob und wann die Helios- Gesellschaft mit Verlust ge- binderei" richtet. Eine Arbeiterin, die ein Jahr lang in einer vor, der sich nach der Dauer der Beschäftigung in einer Buch­arbeitet hat; 4. ob die bis 1900 zur Verteilung gelangenden Dividenden und Stundenlohn von 29 Pf. erhalten, falls es sich nicht um Afford­Buchbinderei gearbeitet hat, muß in Berlin   tarifmäßig einen antiemen nur in der Weise herausgerechnet worden find, daß dabei arbeit gemäß dem Tarif handelt. Fräulein B., die 7 Tage lang $ 261 Handels- Geſetzbuch außer Acht gelassen würde, indem Ver- bei Bleistein als Baderin gearbeitet hatte, beanspruchte den Stunden­mögensstücke höher als zu den Anschaffungskosten eingesetzt, dagegen lohn von 29 Pf., weil sie vorher ein Jahr lang in der Buch­Generalunkosten viel zu niedrig angegeben, worden sind, und daß druderei von Moritz u. Kummer( Kontobuchfabrik) mit Buch­auch die in der Bilanz angegebenen Zinskonten unrichtig berechnet binderarbeiten beschäftigt worden war. Die Firma zahlte worden finde von der Helic dem Gewerbegericht damit rechtfertigte, daß Klägerin noch als aber nur 19 Pf. pro Stunde, was der Mitinhaber Jablonski vor arbeiten, bie nog nicht in einer Buchbindere i gearbeitet Lehrling" im Sinne des 6. ob die von der Helios- Gesellschaft erbaute elektrische Bentrale fabrit und, Lit eine Buchbinderei. Die Beschäftigung in einer habe. Morik u. Kummer hätten eine Druckerei und Kontobuch­in St. Petersburg   durch willkürliche Aufschläge auf Waren, Druderei mit Buchbinderarbeiten werde, nicht mit Maschinen usw. zugunsten des Gewinn- und Verlustkontos während umfaßt mit der tarifmäßigen Arbeit in einer Buch zweier Geschäftsjahre zu Unrecht mit 3 000 000 Mark belastet binderei". Der Herr betonte, daß die Firma unentivegt den worden ist;

freiſe, in denen ein Erfolg nicht ausgeschlossen ist, sich an der Wahl auch fernerhin zu beteiligen. Ueber ganz Breußen ist, gleich biel ob Wahlbeteiligung stattfindet oder nicht, bei den fonimenden Landtagswahlen eine scharfe Agitation in Wort und Schrift in bezug auf die preußischer Zuständigkeit unterliegenden Gegenstände und in erster Linie gegen das Dreiklassenwahlsystem zu entfalten."

Sodann wurde über Kreisangelegenheiten verhandelt und mit­geteilt, daß im Streife jetzt 1873 organisierte Parteigenossen und 1800 Abonnenten der Brandenbarger Zeitung" find, wozu noch in unrichtiger Behauptungen wurde festgestellt, daß die Partei mit der Neugründung der Laterne" in Spandau   nichts zu tun hat, diese

Spandau   500 Vorwärts" Abonnenten kommen.

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Aus Anlaß

Eine neue Parteiverſammlung in Darmstadt   beschäftigte sich aus­schließlich mit den Gemeindewahlen. Verschiedene Parteigenossen hatten auf den Wahlzetteln Streichungen vorgenommen und er­widerten auf die gegen sie erhobenen Vorwürfe, daß man ihnen unmöglich zumuten könne, wirtschaftlichen Gegnern, mit denen sie furz vorher im Kampfe gestanden, ihre Stimme zu geben. Ein Kritiker an der offiziellen Taktik der Darmstädter   Genossen entfesselte einen solchen Sturm der Entrüstung, daß die Versammlung vorzeitig geschlossen werden mußte. Es soll num nochmals eine Versammlung über die Angelegenheit verhandeln.

Todd

Aus Induftrie und Handel.

Helios im Prozeß.

5. ob die von der Helios- Gesellschaft ausgeführten Anlagen zu gunsten des Gewinn- und Verlustkontos mit ganz enormen, tat­fächlich nicht erzielten Gewinnen von 25 bis 75 Prog. berechnet worden sind; do

7. ob Elzbacher diese Unregelmäßigkeiten bekannt waren; 8. ob die ermittelten Verstöße gegen§ 261 Handels- Gesetzbuch den Aufsichtsratsmitgliedern bekannt waren, beziehungsweise ob sie diese Verstöße bei oberflächlicher und stichprobenartiger Stenntnis mit

den Bilanzanfägen hätten erkennen müssen."

Die Sache nimmt also ihren Fortgang. Der Beweisbeschluß über die Bunfte 3-6 dürfte recht interessante Aufschlüsse aus der Vergangenheit des Helios bringen.

Tonnen

198 Soziales.

ongeblich für sie vielfach ungünstigen Tarif zahlen wolle. Umsomehr nüsse er aber darauf sehen, ihn auch genau anzuwenden, wo er sich einmal zugunsten des Geschäfts auslegen lasse. Die Klägerin habe im übrigen tatsächlich nur so viel wie ein sogenannter Lehrling

geleistet.

Verfammlungen.

und zwei Buchbinder saßen, stimmte jedoch nicht der Auslegungs­Der Gerichtshof, in dem als Beisiger zivei. Buchbindermeister kunst des Herrn Jablonski zu. Der Vorsitzende Dr. Meyer be In dem Prozeß des Pariser Bankhauses N. Herz 1. Co. gegen merkte, der Gerichtshof müsse dem Beklagten im Prinzip unrecht die Kölner Helios Gesellschaft, die Kölner   Banffirma C. Elz­zu - s bacher, die Frankfurter   Effekten- und Wechselbank und die Berliner   Kohlensyndikat. Die vorgestrige Zechenbefizer- Versammlung des geben. Der von der Firma eingenommene Standpunkt wäre gar ou bacher, die Frankfurter   Effekten- und Wechselbank und die Berliner   Syndikats hat, wie die Rhein.- Weftf. 3tg." meldet, die Produktions  - schematisch. Ganz richtig sei im Gerichtshof gesagt worden, ob denn Bank ist vorgestern von dem ersten Zivilsenat des Kölner   Ober- anteile mit Rücksicht auf die unübersichtlichen Absatzverhältnisse" Bleistein etwa Frauen auch als" Lehrlinge" ansehen würde, die landesgerichts als Berufungsinstanz das Urteil gefällt worden. vorerst nur für den Januar 1905 festgesetzt, und zwar in Kohlen zu ihm kämen, nachdem sie vielleicht 10 Jahre lang in der Buch­Es handelt sich dabei um folgende Vorgänge: In der General- auf 80 Proz.( 75 Proz. im November und Dezember 1904), in Kors binderei der Reichsbruckerei oder in der großen Buchbinderei der versammlung der Gesellschaft Helios vom 8. Juni 1899 wurde auf 66 Broz.( gegen 67 Proz.) und in Briketts auf 67% Pro3. Druckfirma H. S. Herrmann( Beuthstraße) gearbeitet hätten. Maß­die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von 10 Millionen( gegen 65 Broz.) fest. Voraussichtlich muß die Einschränkung für gebend wäre doch die Beschäftigung mit Buchbinderarbeiten. auf 16 Millionen Mark durch Ausgabe von 6000 Aftien zu je 1000 M. Scots wegen Hinzutritts neuer Beteiligungen im Januar erhöht Herr Jablonski blieb bei seinem Standpunkt, ließ sich aber doch vom beschlossen. Die 6000 Aftien wurden von der Effekten- und Wechsel- werden. Der Absatz ausschließlich Selbstverbrauch betrug im Oktober Gerichtshof bewegen, der Klägerin freiwillig die Differenz zwischen Bank, dem Bankhause J. E. Elzbacher und der Berliner   Bank über- 4 870 076 Tonnen, im November 4 819 499 Tonnen. Er bleibt daher dem gezahlten Stundenlohn und dem Stundenlohn von 29 Pf. zu nommen. Sie stellten mit einem Schreiben vom 30. März 1900 um 23,29 Broz. zurück. Die Förderung betrug arbeitstäglich im zahlen... Es handelte sich um insgesamt 6,30 M., die Klägerin noch diese sämtlichen 6000 Stück Attien dem Bauthause Herz u. Co. zum Oftober 221 503 Tonnen, im November arbeitstäglich 239 331 Tonnen, erhielt. Es wurde ein entsprechender Vergleich geschlossen. Kaufe, und zwar 1000 Aftien zum Kurse von 154 bis zum 15. Mai Oktober mehr 17 828 gegen 8,05 Proz. Der Magistratsrat Dr. Meher riet Herrn Jablonski, seine Lust zu Prin 1900, weitere 1000 Stück zum Kurse von 157 bis zum 31. Mai, Bersand betrug einschließlich Landdebit, Deputat und Liefe- Bipienstreitigkeiten für andere, günstigere Fälle sich aufzuheben. 2000 Stück zum Kurse von 162 bis zum 15. Juni und die legten rungen der Hüttenzechen an die Wie wir hören, will Herr Jablonski nach dem Abfall vor dem eigenen Hüttenwerke per 2000 Stück zu 167 bis zum 30. Juni 1900 mit der Maßgabe, daß. Oftober an Stohlen 4160 057, an Stote 878 661, an Briketts Gewerbegericht, das Tarifamt der Buchbinder um eine prinzipielle wenn die erste Option nicht bis zum 15. Juni ausgeführt sein sollte, 163 902, in Summa 5 202 620 Tonnen, im November an Kohlen Entscheidung angehen. jämtliche übrigen Optionen verfielen. Ant 18. April 1900 gab als: 1189030, 5202 620 Commen, in November, an dann die Helios- Gesellschaft zwecks Einführung der Aftien an der 5 187 818 Tonnen. In der Zeit vom 1. Januar bis 30. No­Bariser und Brüffeler Börse auf Veranlassung des Attienkonsortiums bember 1904 betrug die Summe der vertraglichen Beteiligung am einen in franzöfifcher Sprache geschriebenen Prospekt heraus, worin Abjat 67 213 684 Zonnen; der Abfaz, ausschließlich des Verbrauchs 1. a. auf die günstigen Bilanzen der Gesellschaft hingewiesen und der Bechen  - und Hüttenwerke, 51 752 188 Tonnen, mithin ergibt sich eine zu verteilende Dividende von 11 Proz. für das nächste Geschäfts- ein Minderabsag von 15 461 496 Tonnen, oder 23 Proz. der Be­jahr in Aussicht gestellt war. Das Bankhaus Herz u. Co. faufte teiligung. Der Versand betrug in dieser Zeit einschließlich Land­hierauf in Ausübung des ihm am 30. März erteilten Optionsrechtes debit, Deputat und Lieferungen der Hüttenzechen an die eigenen 800 Attien zu 154 Proz. Der Kurs der Helios- Aktien war zwischen- Hüttenwerte in Kohlen 44 395 076, in tots 9 219 980, in Britetts zeitlich bedeutend gefallen, und das Banthaus Herz u. Co. tam zu 1789 020 Tonnen, in Summa 55 354 076, das ist arbeitstäglich der Ansicht, daß sowohl die Helios- Gesellschaft wie auch 200 467 Tonnen. das Attienkonsortium schon bei Erlaß des Prospettes bom Nach der Erledigung der Anteilsfestsetzung motivierte darauf der 18. April 1900 gewußt hätten, daß der Stand der Helios- Attien sehr erste Vorsitzende, Geheimrat Kirdorff, die Haltung des Syndikas in einer gut besuchten Versammlung mit der eventuellen Ein. Die Vergolder befaßten sich am Montag in den Arminhallen" ungünstig sei und keine Dividende von 11 Proz. zur Auszahlung gegenüber der Hibernia- Verstaatlichung. Die Abwehr, erklärte er, führung der Krankenunterstügung im Verbande. gelangen werde. Das Bankhaus Herz u. Co. erblickte hierin eine fei nötig gewesen, weil die Regierung die wirklichen Gründe für ihr Laut Beschluß des letzten Verbandstages in München   war der wissentliche Täuschung, zum mindesten aber eine grobe Vorgehen bisher noch nicht befannt gegeben habe. Redner legte Bentralvorstand angewiesen, dem nächsten Verbandstage eine dies Fahrlässigkeit der Helios- Gesellschaft und des Attienkonsortiums. Sie dann die Art der Finanzgesellschaft dar, welche gebildet worden sei, bezügliche Vorlage zu unterbreiten. In der Versammlung handelte griff das abgeschlossene Kaufgeschäft auf Grund des§ 123 B. G.-B. um die Verstaatlichung der Hibernia zu verhindern. Das Kohlen- es sich jetzt hauptsächlich um eine Aussprache darüber, ob die Kranken­als nichtig an und verlangte Erfaz des Schadens, der ihr als syndikat habe sich daran in maßgebendem Umfange beteiligt, um anzuschußkasse der Vergolder zugunsten der projektierten Verbands­Stäuferin und Bezieherin von 200 Aftien, die sie nicht mehr habe einer eventuellen Lösung der Frage mitwirken zu können. Auch sei erantenunterstützung aufgelöst werden könne oder nicht. Die Meinung unterbringen fönnen, erwachsen sei. eine Aufklärung nötig bezüglich der Stellung des Bergfiskus zum Das Kölner   Landgericht, bei dem die Klage anhängig gemacht Beitritt beim Kohlensyndikat. Redner forderte dann die Versamm wurde, wies sie zurück. Es nahm an, daß der Klägerin kein Schaden Inng auf, dem Vorstande für sein Vorgehen Indemnität   zu erteilen. entstanden sei. Auf die Frage, ob eine arglistige Täuschung vor- Hierauf wurde folgende Resolution angenommen: Die Bechenbesizer­Liege, ließ es sich deshalb gar nicht erst ein. Darauf legte die Versammlung bringt dem Aufsichtsrat und dem Vorstande ihr volles Pariser Firma Berufung beim Kölner   Oberlandesgericht ein, das am Bertrauen für ihr Vorgehen gegenüber der versuchten Verstaatlichung 9. und 15. November über die Sache verhandelte. der Bergwerksgesellschaft Hibernia zum Ausdrud.

In den Verhandlungen griff der Vertreter des Bankhauses Herz u. Co. das Geschäftsverfahren der

Eine öffentliche Versammlung der Rammer nahm Stellung zum Lohntarif für 1905. Der von der Schlichtungskommission vorgelegte Entwurf wurde in allen Bunkten von der Versammlung angenommen. Der Vorsitzende aufschild rügte das schofle Benehmen einer ganzen Anzahl Kollegen, die im Streit wohl die Unterstützung für sich und ihre Kinder in Empfang nahmen, jezt aber sich nicht sehen lassen. Nachdem noch einige interne Angelegenheiten erledigt waren, fand Schluß der Versammlung statt.

war allgemein die, von einer Auflösung der Zuschußkasse bis auf weiteres Abstand zu nehmen und erst abzuwarten, wie die im Prinzip befürwortete Einführung der Krankenunterstügung im Verbande fich bewähren wird. Auf Grund dieser Stimmung wird nun, wie der Bentralvorfigende Späthe ausführte, der Hauptvorstand eine Borlage ausarbeiten, in der den Mitgliedern aber wahrscheinlich eine erhebliche Beitragserhöhung zugemutet werden muß, wenn der Eine Regreßflage. Mehrere frühere Besizer von Aftien der geplante Unterstüßungszweig lebens- und leistungsfähig sein soll. Er behauptete, die Bilanzen der Geſelſchaft seien verſchleiert und Medienburg- Streligſchen Sypothelenbant haben, gegen die Bank- Der Zentral- Verband der Töpfer hielt am 9. Dezember eine wissentlich gesetzwidrig aufgestellt gewesen. Im Widerspruch mit firmen, die ihnen den Ankauf dieser Attien empfohlen haben, Ent- Mitgliederversammlung ab. In dieser Versammlung wurde das § 361. G.-B. habe die Helios- Gesellschaft Gewinne verteilt, die schädigungsklagen eingeleitet. Einer dieser Prozesse ist in den letzten Ergebnis der Bautenkontrolle bekannt gegeben, welches in nächster lediglich durch Wertsteigerung der vorhandenen Objekte, durch Tagen zur definitiven Entscheidung gelangt. Bekanntlich hatte Nummer des" Töpfer" und im Vorwärts" spezialisiert erscheinen Schätzungen und Rechnungen entstehen konnten. Die in den Pro- seinerzeit die Mecklenburg- Streligiche Hypothekenbank die Unter- wird. Sodann erstattete der Gesellenausschuß Bericht über seine spekten wiedergegebenen Bilanzen pro 1898/99 und die früheren bringung ihrer jungen Aftien der Breslauer Distontobank übertragen, weiteren Verhandlungen in der Meisterkommission über den Jahre weisen ausnahmslos fingierte Gewinne aus. Die Gesellschaft welch letztere einen Posten dieser Aktien unter Zusicherung einer Chamotte- Tarif. Ein Antrag des Vorstandes, welchen der Gesellen­Helios habe tatsächlich stets nur mit Verlusten und Unterbilanzen Bonifikation von 6 Proz. der Münsterischen Bank zum Vertrieb anstellte. ausschuß empfiehlt, fand einstimmige Annahme. Derselbe besagt: gearbeitet. Seit ihrer Gründung sei die Gesellschaft niemals in der Der Major z. D. Burg in Münster   kaufte von der Münsterischen Der Chamotte- Tarif tritt vom 1. Januar 1905 in Kraft mit 5 Broz. Lage gewesen, ihre laufenden Verbindlichkeiten, sowie die Bank beziehungsweise deren Direktor Witte für 13 000 m. folche Aufschlag auf Meißener Chamottezeug mit rheinländischem zur Verteilung gelangenden Tantiemen und junge Aftien, wobei ihm Witte 3 Proz. der Bonifikation zu gute Ma B. Bei Differenzen oder Sperren, wo die Meisterkommission Dividenden aus Erträgnissen beziehungsweise fommen ließ. Als die Katastrophe über die Mecklenburg- Strelitzsche nicht binnen 3 Tagen erschienen ist oder feinen Stellvertreter gesandt Ueberschüssen ihres Betriebes oder aus ander- Hypothekenbank hereinbrach, strengte Burg die Schadenersatzklage hat, sind die vom Verbande gewählten Beamten sowie der Gesellen. weitigem Gewinne oder Verlust zu decken; vielmehr gegen Witte an, und das Landgericht Münster   gab auch durch ausschuß berechtigt, Sperren eigenmächtig zu verhängen. fetendiese Zahlungen stets nur dadurch ermöglicht worden, daß auf Urteil vom 21. April 1903 dieser Klage statt. Die Münsterische Sodann referierte Genosse Wiesenthal über die Streiks in anderem Wege wieder neues Kapital hereingebracht w wurde. Bank wurde verurteilt, dem Kläger   5182 m. nebst 5 Proz. Zinsen der Metall- sowie Holzindustrie. Nach dem mit Beifall auf­Um einen Reingewinn von insgesamt 1 201 191,62 m., darunter zu vergüten. Der 6. Zivilfenat des Oberlandesgerichts in Hamm   genommenen Vortrag bewilligten die Versammelten für die 10 000 880 000 M. gleich 11 Broz. Dividende ausrechnen zu können, habe hob durch Urteil vom 4. Mai 1904 dieses Erkenntnis unter Ab- Kinder der Streitenden die Summe von 1000 M., sowie 4000 M. eine Verfälschung der Bilanz in Höhe von einer halben Million Mark weiſung der Klage Burgs auf. Von einer Arglist Wittes könne für die beiden streitenden Korporationen, welche Summen der Ge­nicht ausgereicht. Es hätten insgesamt 1 396 188,17 m, zu Unrecht, so wurde vom Oberlandesgericht ausgeführt- schon aus dem werkschaftskommission überwiesen wurden.