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*.304. A. mm i Keilllge des Drmts" Kerlitltr NslksIllM. Mmch. Z8.*MW 1004. Zum preußlfdocn Parteitag. Einige Kernworte Diesterwegs. Zum Kampf um die Volksschule. .Die Religionslehrer haben die Abneigung und Gleichgültigkeit der Menschen gegen die Religion auf ihrem Gewissen. Nach meiner Erfahrung mutz ich es abermals sagen: in keinem Unterrichts- gegenstände entdeckt man so wenig an wahrer Pädagogik als in dem Unterricht der Religion, wie er bis diesen Tag in Schulen, Katechisierstuben und Konfirmandensälen angetroffen und zur Schande der Pädagogik von neuem gefordert wird." DiesterwegS.Ausgewählte Schriften". Herausgegeben von Langenberg. Frankfurt   a. M. 1891. 3. Band, Seite 2ö7. m .Der Religionsunterricht der Volksschule ist Historie, nichts mehr und nichts anderes." Ebenda, Seite 266. .Wir bleiben auf dem pädagogischen Standpunkte und der- leidigen ihn. Eben deswegen weisen wir den Einflutz der Geist- lichen auf Erziehung und Bildung der Jugend in den Schulen zurück; sie haben damit nichts zu schaffen. Will es eine Schulgemeinde, nun gut, die Eltern haben darüber zu verfügen: prinzipiell aber gebührt ihnen kein Einflutz und es steht zu hoffen, datz die Eltern soweit kommen, Erziehung und Schule aus dem pädagogischen, nicht mehr wie bisher, aus konfessionell-kirchlichem Standpunkte zu be- trachten. Die vernünftigsten, gebildetsten, fortgeschrittensten Menschen stehen auch bereits auf diesem Standpunkte." Ebenda, Seite 272. .Die Religion ist entweder ein Ergebnis freier, freiester Ueber- zeugung, oder fie ist nichts. Die verderblichste, entehrendste Er- schelnung aber ist die politisch-religiöse Orthodoxie. Ein Mensch. zumal e,n Geistlicher, der die Religion, den Glauben, die Kirche. seine Ueberzeugung-c. in den Dienst einer weltlichen Macht stellt, ste dazu hergibt und mitzbraucht, gewiffe äutzere, politische Zwecke, Stichtungen und Systeme zu unterstützen oder durchzusetzen, also das Freieste, Edelste, Höchste in den Dienst deS Vergänglichen, oft so Nichtigen, ja Nichtswürdigen, zu stellen: ein solcher Mensch verdient doch gewitz als Verräter des Heiligen vor allem Volk gebrandmarkt oder in» Meer geworfen zu werden, wo eS am tiefsten ist. Hofgunst und Polizeiregiment find nach Bunsen die ärgsten Feinde der Religion." Ebenda, S. 273. DaS Leben verlangt Gerechtigkeit, Wohlwollen, bürgerliche Gleichheit, Eintracht: folglich verlangt die Erziehung fürs Leben Erziehung zu diesen Eigenschaften. Werden diese unserer Jugend in den Konfessionsschulen angeeignet? Den Worten nach ist es möglich, die Tat widerspricht ihnen. DaS Wort erweist fich aber dabei ohnmächtig, oder eS ist sogar eine Lüge, Warum trennt man die Kinder der Eltern von verschiedenen Konfessionen von einander?. man will die Kinder für konfessionelle Bekenntnisse und für das Kirchentum erziehen. Verlangen das die Eltern, gut; aber hier ist von dem. was an sich gut oder daS Bessere wäre, also fein und angestrebt werden sollte, die Rede. Schon dadurch, datz man die Kinder von einander absondert. gibt man dem einen oder anderen Bekenntnis den Vorzug; schon da durch pflanzt man den Kindern die Meinung ein, sie hätten den besseren Glauben", die anderen den schlechten, womit die Kinder, da man ihnen lGott sei gedankt I) nicht weismachen kann, datz das Glauben an sich verdienstlich sei, notwendig den Bedanken ver- binden, datz auf ihrer Seite auch die brfferen, auf der anderen Seite die schlechteren Menschen zu finden seien. Ich will nicht davon reden, datz sich auch wohl fanattsche Pfaffen beigehen lassen, den Samen des Haffes gegen Andersdenkende absichtlich in die Seelen der Kinder zu säen und fie dadurch vergiften: aber datz die All sonderung der Kinder nach dem Bekenntnis der Eltern weder von dem Zwecke der religiösen Bildung, noch von den Eigenschaften, die das gesunde, bürgerliche Leben voraussetzt, verlangt werde, das, sollte ich meinen, liege aus flacher Hand." Ebenda, S. 274 f. .Nach meiner«uffaffung steht die religiöse Gesinnung und Bildung des einzelnen Menschen, wenn sie wahr ist. mit aller übrigen Bildung desselben in vollständiger Harmonie; die religiöse Ueber- zeugung ist in ihrer Wahrhett und natürlichen EntWickelung ein Ergebnis der gesamten Bildung des Menschen, seiner Erziehung und Erfahrung. Wo nicht, so ist sie unwahr, ihm angeheftet, aufgeredet, angekünstelt.... Die Religion ist in ihm nicht wahr. Sie ist eS nur unter der angegebenen Bedingung, d. h. also, wenn sie individuell und subjektiv ist, wenn jeder Mensch seine eigene Religion hat.... Die Religion ist des Menschen eigenstes Eigentum. Einer kann für den anderen fo wenig glauben als denken, keiner kann gerade glauben wie der andere, jeder hat seine eigene Religion, oder er hat eine fremde, die ihn zum Sllaven macht und zu einem Knechte degradiert." Ebenda, Seite 278 f. .Jede allgemeine BildungSanstalt, auch die Schule in den, ärmsten Dorfe und in dem entferntesten Erdwinkel, soll eine Anstalt für Menschenbildung sein. Wenn man in Peking   echte (Peking  -) Chinesen, in Konstantinopel   echte(Konstantinopolitanische) Muselmänner, in Petersburg   echte(Petersburger) Russen, in Wien  echte(Wiener  ) Oesterreicher  , in Berlin   echte(Berliner  ) Preutzen, in Paris   echte(Pariser) Franzosen bildet; wenn man die Zöglinge zu starkgläubigen Lutheranern, Herrnhutern oder römischen Katholiken erzieht und formiert, ohne etwas Höheres anzustreben� und zu er- erreichen: so hat man zwar(im besten Falle) Geschöpfe gebildet, welche mancherlei gute Gedanken haben, zu mancherlei, in der Regel auch zu engherzigen, egoisttschen, der Menschheit oft sehr feind- seligen Zwecken verwandt werden können, Menschen aber noch lange nicht. Ein wahrer Mensch hört darum nicht auf, das Gepräge seiner Nationalität an sich zu tragen und ein(konkretes) Individuum, das nur sich selbst gleich ist, zu sein; aber ein blotzer Nationalmensch kann alle anderen Nattonen wie ein Satan behandeln, und die Weltgeschichte zeigt, wie eingefleischte Kirchengläubige gegen einander gewütet haben. Darum dürfen Nationalität und Kirchen- gläubiakeit nun und nimmer als die obersten Ziele der Bildung hin- gestellt werden." Ebenda, S. 383. .DaS systematische Einbannen, willkürliche Hemmen und Machen ist der pädagogische und polittsche Grundirrtum, oder, wenn man will, das radikalste Verbrechen, weil ein Vergreifen an der Natur des Individuums und des Volkes, Der wirtliche Erzieher schwärmt für kein fertige? System, weder für eine Berufsart oder Profession, noch für eine Konsession, noch für eine Staatsform(Konstitution). Er mihi den Wert einer jeden nach dem Grade, in dem sie freie EntWickelung begünstigt." Ebenda, 4. Band. Seite 87. Die Gewöhnung an passiven Gehorsam, an blinde Unter- würfigkeit gegen die Befehle der Oberen, kurz an Autorität, ist eine treffliche Schule für den Despotismus gegen Untergebene und für den Knechtssinn vor Gebietern. Der Vorhof zu diesemGläubig- machen", ist nichts anderes als das Dummmachen---- Die Autorität oder der Glaube an Autoritäten ist die eigentliche Ursache der lang- samen Fortentwickelung der menschlichen Dinge, sogar des Still- standeS und deS Rückganges, Autorität und freies Forschen und Denken find unverträgliche Dinge,... Wer daher die Autorität m die Spitze stellt, ist der prinzipielle, selbstbewutzte Feind der Entwickelung und deS Fortschritts, ist der geborene Umkehrer und Reaktionär." Ebenda, S, 40 ff. Die Konfessionsschule, die Schule der Orthodoxie oder der Orthodoxien, war die Volksschule der verflossenen drei Jahrhunderte, ist noch die Schule der Gegenwart; die Nationalschule wird die Schule der Zukunft sein, vielleicht erst der fernen Zukunft... aber sie wird konimen sie kommt gleichzeitig mit der Ueberzeugung, datz Sittlichkeit, Charakter und alle menschlichen Tugenden von ab- und ausichlietzenden Bekennwissen nicht nur nicht abhängig sind, datz diese vielmehr der Bildung derselben widerstreben. Sie kommt mit der Ueberzeugung, datz der auf unfehlbare Rewtgläubigkeit und göttliche Autorität sich berufende Ab- solutismus allüberall verderbliche Wirkungen erzengt und darum nicht nur aus der Politik, sondern auch aus der Schule, wie aus aller Erziehung verbannt werden mutz." Ebenda, S. 60. ... mit Dogmen richtet man bei gesunden Kindern nicht das geringste aus; sie in die Unterweisung der Kinder zu verpflanzen, ist nicht blotz unnütz, sondern schädlich, sehr schädlich; fie erzeugen die traurige Gewohnheit, totes Wortwerk nachzusprechen, erzeugen Schein- bildung." Ebenda. S. 142. ES gibt Menschen, welche von der Religion gar nichts wissen wollen, denen sie, namentlich was Kirche heitzt und damit in Ver- bindung steht, so zuwider ist, datz sie auf alle diejenigen, welche an Religion und Kirche hängen, einen Hätz werfen, sie, wie sie sagen, wegen ihres Mangels anAufklärung", wegen ihrerDummheit" oder ihrerHeuchelei" verurteilen und sich von ihr abwenden. Woher dieser Hätz stammt, brauchen wir nicht zu untersuchen; wahrscheinlich hat die verkehrte Art und Weise, durch die sie in der Jugend in die Religion und Kirche ein geführt wurden, einen grotzen Anteil daran." Ebenda, S. 210. Die Religion wirst auf die Bildung, gewitz; noch stärker aber wirst die Bildung auf die Religion. Daher ist der Versuch, die allgemeine Bildung zu beschränken, um der Religion aufzuhelfen, Unsinn und Verrat." Ebenda, S. 217. Materialien zum Kontraktbruch Gefetz. In denLandwirtschaftlichen Jahrbüchern", redigiert von Dr. Thiel im preußischen L a n d w i r t s cha f ts» M i n i- st« r i u m, hat Dr. Franz Heiser-Harttung Ende 1902 eine Sta- tistik der pommerschen Landwirtschaftskammer bearbeitet. Als Ur- fachen der Landflucht werden darin nach den eigenen Untersuchungen der Agrarier die schlechten Löhne. die lange Arbeitszeit, die schlechten Wohnungen und die schlechte Be Handlung durch die Arbeitgeber festgestellt. Arbeitszeiten bis zu 18 Stunden, ein Durchschnittseinkommen bei 200 Ar- beitern von 456 M. jährlich einschließlich der Natu- ralien hat Dr. Heiser festgestellt. « Für ein«kontraktbrüchige" Landarbeiterin im Lüneburgi- s ch e n verlangte deren Schwester vom Arbeitgeber im Sommer 1903 de» bisher verdienten Lohn. Der Arveitgeber antwortete darauf unter anderem: Was übrigens das Lohnzahlen betrifft, so bemerke ich Ihnen noch, dah dieses ganz in meinem Belieben steht, darüber ist im Kontrakt gar nichts gesagt. Ich fordere jetzt Ihre Schwester noch malS   auf, ihren Dienst bei mir wieder aufzunehmen, sollte sie bis zum Sonntag, den 13. d. Mts., nicht hier sein, so lasse ich sofort die Sachen verkaufen, um mich an dem Geld schadlos zu halten... Die Klageschrist, die in dieser Sache vom Vertreter der Kontraktbrüchigen" an das Amtsgericht Lüneburg   eingereicht wurde, stützte sich auf 8 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches  , wonach jeder Teil das Dienstverhältnis sofort lösen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtige Gründe wurden angegeben: das minder- wertige Essen, welches sehr oft von solcher Beschaffenheit gewesen sei, datz es von den Arbeiterinnen weggeschüttet wurde, und dann der Zustand des Unterkunftsraumes, in dem die Mädchen schlafen und effen mutzten. Dieser Raum befindet sich direkt unter dem Taubenschlage. Die Decke ist nicht verputzt, sondern nur verschalt. Zwischen den Brettern befinden sich breite Ritzen, die allen Schmutz, der in den Tauben- schlagen bekanntlich reichlich zu sein pflegt, ungehindert durchfallen liehen. Wenn die Mädchen essen wollten, mutzten sie den Tisch von dem heruntergefallenen Taubendreck reinigen, wenn sie schlafen wollten, muhte das Bett erst solveit als möglich von fortwährend herunterrieselnden Unsauberkeiten befreit werden, die auch des Nachts auf die Schlafenden> herunterfielen, die sich das Gesicht bedecken mußten, um nicht selbst im Schlafe beschmutzt zy werden. Ein im Waisenhause erzogenes, etwa 16jähriges Mädchen ver- -mietete sich im Jahre 1897 bei dem Gutsbesitzer T h i e s i e s iu N a g g e n, Kreis Jnftorburg, als Dienstmädchen für einen jährlichen Lohn von 20 Talern, sowie ein Kleid, zwei Pfund Wolle und zwei Hemden, DaS Mädchen hat nun sechs Jahre lang bei diesem Besitzer recht schwer gearbeitet. Es mußte größtenteils auch die Arbeiten eines Knechtes verrichten. Nach Ablauf des ersten Jahres erhielt das Mädchen nur zehn Taler Lohn, Der Besitzer gab an. nicht mehr zu haben. Am anderen Tage fordert« er dem Mädchen aber auch dieses Geld ab und versprach ihm, dafür Zinsen zu geben. Durch gutes Zureden und indem man dem Mädchen klar zu machen verstand, daß es ja das Geld nicht brauche, man werde ihm schon die nöttgen Bedürfnisse kaufen, es wäre doch beffer, wenn es viel Geld auf einmal erhalte, hat der Besitzer seinem Dienst- mädchen für die ganzen sechs Dienstjahre den Lohn vorenthalten. Mit den notwendigen Kleidungsstücken wurde das Mädchen so schlecht versorgt, daß es sich schämen mußte, unter Menschen zu gehen. Es hatte keine Verwandten. Wenn der Besitzer angetrunken nach Hause kam, war es nicht mit ihm auszukommen. Manchmal prügelte er seine Frau, be- schimpfte und bedrohte daS Dienstmädchen mit Prügel, so datz daS- selbe manche Nacht außer dem Hause in der Scheune übernachten mutzte. Als der Besitzer am 19. August v. I. wieder einmal den wilden Mann spielte und schliehlich unter Schimpfen und Drohungen das Mädchen vom Hofe jagte mit den Worten, es möge sich nicht mehr bei ihm sehen lassen, verließ dieses unter Zurücklassung feiner wenigen Habseligkeiten, den Dienst und wanderte zu der. ihm aus der Kindheit bekannten Frau K. im Labianer Kreise. Dort kam das Mädchen ohne einen Pfennig Geld, vollständig zerlumpt an. Die Frau K. ging nun am anderen Tage mit dem Mädchen zu dem Amts- Vorsteher in Uszupönen und bat um dessen, Vermittelung wegen Herausgabe des Lohnes für sechs Jahre sowie der Sachen und Papiere des Mädchens. Der Amtsvorsteher sagte, es sei alles nichi wahr, was das Mädchen von seinem Herrn erzähle, es solle sofort in den Dienst zurückgehen und dem Herrn dankbar sein, daß er den Lohn so lange aufbewahrt habe. Das Mädchen ging jedoch nicht wieder in diesen Dienst; sechs Strafbefehle im Betrage von 12 bis 36 M. wurden ihm dafür zn- gestellt, die dann der Besitzer von dem rückständigen Lohne des Mädchens bezahlte. Beschwerden dagegen wurden von dem Rc- gierungspräsidenten als unbegründet zurückgewiesen. Das Dienstmädchen klagte nun bei dem Landgericht zu Fnster» bürg gegen den Besitzer Th. auf rückständigen Lohn für die Jahre von 1897 bis 1903 sowie auf Lieferung der Kleidungsstücke im Be- trage von 342 M. Auch beantragte es die Gewährung des Armen» rechtes zur Klage. Das Landgericht lehnte die Bewilligung des Armenrechtes ab, weil das Mädchen den Dienst unberechtigterweise verlassen habe. Da der Besser einen Teil des Lohnes zur Bezahlung der Strafen verwandt und eine Gegenforderung gestellt habe, außer­dem auch gegen die Forderung des rückständigen Lohnes für die Zeit von 1397 bis 1901 bei Gericht sich auf Verjährung berufen habe, so betrage das Objekt der Klage weniger als 300 M. und deshalb se> das Landgericht nicht mehr zuständig. Der Besitzer bestreitet die Forderung gar nicht, aber er beruft sich auf den Verjährungs-Para- graphen des Bürgerlichen Gesetzbuches  , und ohne datz das Mädchen auch nur einmal vor Gericht gehört worden ist. wird es des scksiver verdienten Lohnes für drsi Jahre von Rechtswegen für verlustig erklärt. Eine Beschwerde bei dem Oberlandesgericht wurde zurück- gewiesen Ter Lohn für die anderen Jahre wird von dem Besitzer für Strafgelder, Entschädigungen für Ersatz der Arbeitskrast des Mädchens, welche der Besitzer mit 2,50 M. pro Tag berechnet, aus- gerechnet. Die wenigen Habseligkeiten und das Dienstbuch werden einbehalten und immer weitere Strafen festgesetzt, weil das Mädchen bei diesem Besitzer, der es fertig gebracht hat, den Lohn für sechs Jahre auf die hier bezeichnete Art zu verrechnen, nicht mehr dienen will. « Bei der städtischen Freibank in Greifswald   kaufte ein dortige. Gutsbesitzer das schlechte Fleisch für seine Arbeiter. Das wurde im dortigen Stadtverordneten-Kollegium im Februar 1903 festgestellt. Vom Schöffengericht in Gommern   bei Magdeburg   wurde im Januar 1903 die Frau eines FutterknechteS wegen Sachbeschädigung zu 20 M. Geldstrafe verurteilt, weil sie den aus Kiesernknüppeln bestehenden Fußboden der herrschaftlichen Wohnung verfeuert hatte. Der Mann hatte 8 M. Wocheiclohn imd sollte damit die Familie erhalten. Bei der Arbeitsnachweisstelle der Landwirtschaftskammer für Ost- und Westprentzen wurden im Jahre 1902 wegen Kontraktbruch 121 Arbeiter angemeldet. Es waren aber darunter 80 bedürsniS- lose Ausländer, und ihre Verfolgung blieb resultatlos, weil sie nicht aufzuftnden waren. Selbst die an tiefstes Elend gewähnten Polen  uud Russen können»S bei unseren JHgnmern nicht aushalten. Auf dem Gute B a r z l i n(dem Herrn v. Heydebreck, dem Vertrauensmann deS Bundes der Landwirte» gehörig), welches etwa 2 Meilen von Köslin   liegt, hatte sich der Arbeiter Karl Nörenberg laut mündlicher Vereinbarung verpflichtet in der Zeit vom April bis Ottober 1903 gegen 1,25 M. Tagelohn, freie Kuhweide und viertel- jährlich eine Fuhre Holz zu arbeiten. Eines Tages im Juli, als die Arbeiter in> der Roggenernte be« schäftigt waren, kam der Jnspettor Janke vom Gute auf das Feld ge- ritten und bemängelte die Arbeit der Leute, indem er andeutete, sie hätten nicht genug getan. Nörenberg. den daS ärgerte, und der sich keiner Faulheit bewußt war, erwiderte in ganz ruhigem Tone, sie hätten alle ihre Schuldigkeit getan und würden auch weiter tüchtig arbeiten. Als Antwort aus diese gewiß nicht ungehörige Erwiderung schlug der Inspektor mit der Reitpeitsche auf den Mann loS! Anderen TageS wurde N., trotzdem er bis Ottober zu arbeiten hatte, entlassen. Durch die Mißhandlung mit der Peitsche hatte Nörenberg eine Wunde in der Seite erhalten, was sich leicht denken läßt, da die Arbeiter in der Ernte ja nur mit Hose und Hemd befleidet arbeiten. N. übergab die Sache der Staatsanwaltschaft, erhielt jedoch die Ant- wort, daß keine Anklage erhoben werden könne mangelsöffentlichen Interesses". Eine Beschwerde bei dem Oberstaatsanwalt hatte auch keinen Erfolg. Darauf ließ N. die Sache fallen, weil er fich nicht weiter helfen konnte. Der Jnspettor Janke schien aber auch weiterhin sehr besorgt um das Wohlergehen des Nörenberg zu fein, denn er erkundigte sich gelegentlich nach ihm. wo er arbeite. Als der Jnspettor im Oktober erfuhr, datz N. auf einem benachbarten Gute in der Kartoffelernte arbeite, machte er die Bemerkung:Das wird nicht lange dauern". Vom 2. bis 23. November arbeitete Nörenberg in Thurow, in der Nähe von Barzlin, in der Wiesenkultur unter dem Schachtmeister Seefeldt zur vollen Zufriedenheit desselben. Plötzlich wurde er«nt- lasten. Seefeldt erklärte ans Befragen dem N., er ließe ihn ungern gehen, aber er seivon anderer Seite" dazu gezwungen. Ein 23jähriges Dienstmädchen hatte sich im Herbst 1903 auf einem Gute in Rachsitten, Kreis Königsberg, vermietet. Das Gut wurde bald darauf verkauft. Der neue Besitzer setzte einen Verwalter auf das Gut. Als nun die frühere Besitzerin im April 1904 fortzog, wollte das Mädchen bei dem Verwalter.bei dem es sich auch gar nicht vermietet hatte, nicht bleiben, weil er und seine Frau daS Mädchen schlecht behandelten und auch wiederholt prügelten. Der Verwalter gab aber nicht die Papiere und Sachen deS Mädchens heraus. Am LS. Mn 1904 wurde daS Mädchen wieder von der Frau des Verwalters geschlagen. Es lief nun fort aus den» Dienst, und da es keine Verwandten und Bekannten hatte, auch nicht im Besitze von Geld war. übernachtet» daS Mädchen mehrere Nächte im Walde und auf freiem Felde. Da es sich fürchtete, allein nach dem Gute zu gehen, bat es emen Mann, mitzugehen, um den rückständigen Lohn. Dienstbuch und Jnvalidenkarte von» Verwalter zu holen. Dieser wies aber beide sofort von seinem Hof. Der Amtsvorsteher erklärte in der Sache nichts machen zu können. Die Einwohner des Dorfes fürchteten bestraft zu werden. Ivenn sie das Mädchen aufnehmen würden. Es ist das eine in Ost- preuhen weit verbreitete irrige Voraussetzung bei den Landleuten. Und es ist auch tatsächlich vorgekommen, datz ein Amtsvorsteher ein« Frau deshalb mit 5 M. Strafe belegt und weitere Strafen angedroht hat, weil sie einem aus dem Dienist geflüchteten Mädchen Obdach und Esten gegeben hatte. Das ans dem Dienst entlaufene Mädchen irrte acht Tage um» her. Es nächtigte im Walde, auf freiem Felde oder in den Wellblech- buden der Haltestellen der Kleinbahn. Seine Nahrung bestand in einem Stück Brot, welches die aus dem Felde arbeitenden Frauen ab und zu dem Mädchen reichten; aus dem Graben trank es Master. Das Mädchen war durchaus nicht verwahrlost und arbeitsscheu, aber furchtbar elend. Von seinem zweiten Lebensjahre eine Waise, ist es im Asyl erzogen und vom 16. Lebensjahre an bei verschiedenen Besitzern im Dienste gewesen. Ein Landarbeiter kam zur Redattion derKönigsberger Volks- zettung" mit einem von seiner Frau geschriebenen Briefe, in dem die Lage der Familie fo geschildert wurde: Im Ottober 1902 zogen sie nach Kiauten bei Laptau im Kreise Fischhausen  , wo sie sich bei einen: Besitzer als Jnstleute vermietet hatten. Das Getreide, welches sie als Deputat erhielten, war so schlecht, daß sie damit nicht auskommen konnten. Sie mußten Vor- schütz nehmen. Das im voraus genommene Getreide zog der Herr den Leuten nun bei den letzten Löhnungen ab. Die ganze vorige Woche hatten Wann, Frau und Kinder fast nichts zu essen, weil auch der Kartoffelvorrat verbraucht war. Die Frau bat am letzten Frei­tag den Besitzer um ctlvas Erbsen. Sic erhielt aber weder Erbsen noch sonstige Lebensmittel. Die Wohnung, so behauptet der Mann in Uebereinstimmung mit dem Briefe, sei sehr schlecht und bauMig.