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Wu ben wanden follen ganze Stüde   herausgefallen fein, so daß es Kleider und die Papiere ein, so daß der Knecht keine andere Arbeit| Weidenrute, drückte den Kopf des Mädchens herunter und schlug mit nicht möglich ist, darin zu wohnen. Den Kindern sollen sogar Hände annehmen konnte. Er erklärte, daß er sich einen Arbeiter annehmen der Rute auf dasselbe ein. Im November hatte das Mädchen ver und Füße angefroren sein, weil infolge der schlechten Beschaffenheit und diesem zwei Mark pro Tag zahlen werde. Der Knecht aber müsse geffen, die Hühner zu füttern. Der Angeklagte prügelte das Mädchen des Ofens es nicht möglich sei, die Stube zu heizen. Der Mann das bezahlen. Und wenn der einbehaltene Lohn dazu nicht ausreiche, mit der Reitpeitsche, wozu er sich auch noch in der Verhandlung wollte nun nicht seine Familie langsam verhungern und erfrieren werde er die Kleider des Knechtes verkaufen. Auch werde er ihn Tassen. Er forderte daher seinen Entlassungsschein, damit er sich durch die Polizei zurückholen lassen. anderen Verdienst suchen könne. Der Besizer bestand jedoch auf seinem Kontrakt und verlangte, der Mann solle weiter arbeiten und ihm die Schulden bezahlen.

Ein Landarbeiter- Ehepaar, beide Eheleute gegen 80 Jahre alt, hat sein Leben lang bei dem Rittergutsbesiker v. Kahne in Petom bei Werder   a. H. gedient. Die alten Leute wohnten zuletzt in der Schäferei. Sie hatten jährlich 42 M. im voraus zu zahlen. Wegen Kräntlichkeit fonnten sie zuletzt die Miete nicht mehr zahlen und wurden deshalb mit ihrem elenden Hausrat einfach an die Luft gesetzt. Die Leute wußten nicht wohin und in ihrer Not retteten sie sich unter die Strengbrüde, die über den die Havel   mit den Glin­dowversee verbindenden Graben führt. Von mitleidigen Menschen wurden sie dort mit Nahrung versehen, bis sie nach einigen Tagen anderswo Aufnahme fanden.

Eine Bauernmagd war aus dem Dienste des Bauern Sens in u st bei Brandenburg   entlaufen, weil sie dort in einem voll­ständig verlauften Loche schlafen mußte. Dafür verurteilte das Schöffengericht in Brandenburg   das Dienstmädchen zu 18 M. Geld­ftrafe wegen unbefugten Berlaffens des Dienstes.

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Bor einigen Wochen, so berichtete im August 1904 die Königs­berger Boltszeitung", ertrantten bei dem Gutsbesizer Herzog in Wognaften( Kreis Oletko) Kälber. Eines Morgens fand man fie tot im Stalle liegen. Sie wurden aber trotzdem noch abgezogen und zerteilt, denn das Fleisch sollten die Dienstboten zu essen be­tommen. Nach einigen Tagen erkrankten wiederum zwei Kälber, die fofort abgestochen wurden. Das Gesinde erhielt darauf auch tatsächlich von diesem Fleisch zu essen. Nach kurzer Zeit zeigten sich aber Würmer in dem Fleisch, auch stant es. Trotzdem wurde es den

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Bei einem Befiber in einem großen Dorfe des Kreises Billfallen

vollständig berechtigt erklärte. Als ihm vorgehalten wurde, daß das Mädchen aber durch diese Schläge blutunterlaufene Striemen er halten habe, gab er zur Antwort: Wenn man mit der Reitpeitsche. schlägt, gibts immer Striemen." Das ärztliche Attest, vom Gerichtss Jahreslohn 65 M. bares Geld und Deputat im Werte von 427 M., unterlaufene Striemen auf Rücken und Arm. Das Mädchen gab nach dem üblichen höchsten Preis berechnet. Außerdem konnte er sich an, daß sie wochenlang noch Schmerzen empfunden habe und sie könne eine Milchkuh halten. Der Hirt hatte 40 Stück Bieh auf einer kahlen, den einen Arm auch heute noch nicht frei ohne Schmerzen bewegen. abgefressenen Weide zu hüten. Weil die Tiere wenig zu fressen Die Strafe für den Mann betrug 6 Mark. fanden, waren sie von ihm schlecht zusammenzuhalten. Sie suchten andersivo Futter. Der Besitzer stellte seinen Hirten eines Abends, Der Gutspächter Jordan in der Provinz Posen   hatte seiner als das Vieh heimgetrieben war, deshalb zur Rede und schimpfte Magd, Fräulein Nowack, ein paar Ohrfeigen gegeben, weil sie nach bekannter oftpreußischer Besizermanier. Der Hirt erwiderte: feiner Meinung nach die Milchkannen nicht genügend gereinigt hatte. In solch einem Blumengarten"( darunter war die schlechte Weide Fräulein N. verließ darauf den Dienst. Auf Antrag Jordans wurde gemeint) könne er das Vieh nicht besser hüten. Darüber geriet der sie wegen unberechtigten Verlassens des Dienstes auf Grund des Besizer in eine maßlose But. Mit einem eisenbeschlagenen Jagd- Ausnahmegesebes vom 24. April 1854 in eine Geldstrafe genommen, stocke schlug er in unbarmherziger Weise auf den Mann ein, ins an deren Stelle eventuell Haft treten sollte. Sie beantragte richter­Gesicht und überall, wo er hintraf, so daß der Mann ganz entstellt liche Entscheidung und machte geltend, daß ihr Gehör unter den aussah und längere Zeit arbeitsunfähig war. Außerdem befahl Schlägen gelitten habe und die erhaltenen Ohrfeigen selber sie bes der Besizer dem Mißhandelten, innerhalb dreier Tage die Wohnung rechtigt hätten, den Dienst vorzeitig zu verlassen. Das Schöffen zu räumen, was offenbar eine Entlassung war. Der Hirt ging nach gericht glaubte an teine Beschränkung des Gehörs infolge der Schläge einigen Tagen zu dem Besizer, um seinen bis dahin verdienten Lohn und hielt die Strafe aufrecht und das Landgericht Posen verwarf zu verrechnen. Es wurde ihm gesagt, er müsse bis zum Ablauf seines die Berufung der Angeklagten mit folgender Begründung: Dienstjahres, den 15. Oktober, warten, troßdem der Vorfall sich im Allerdings habe die Dienstherrschaft nach§ 95 des Einführungss Juni zugetragen hatte. Als der Hirt nun am 15. Oftober( 1903) gefebes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kein Büchtigungsrecht. Dadurch wieder hinging, rechnete der Besizer ihm vor, daß er vom Tage der würden aber nicht die Bestimmungen der Gesinde- Ordnung berührt, Entlassung bis 15. Oktober für einen Stellvertreter 2 M. pro Tag die die Gründe zum Verlassen des Dienstes angäben. Nach§ 137 zu zahlen habe. Mithin sei er dem Besizer noch 120 M. schuldig. der preußischen Gesinde- Ordnung könne das Gesinde unter anderem Seine Kartoffeln, die der Hirt selbst gesetzt und deren Aussaat er nur den Dienst verlassen, wenn es mit ausschweifender oder un­felbst gekauft hatte, ließ der Besizer ihn nicht ausgraben, sondern gewöhnlicher Härte behandelt werde. Eine solche Behandlung liege verschenkte sie an einen anderen! hier nicht vor, denn die Angeklagte habe hier nur( 1) ein paar Ohr­feigen erhalten, und Ohrfeigen feien die bequemste und gewöhnlichste Art einer gelinden Züchtigung. Somit sei fie nicht zum Verlassen des Dienstes berechtigt gewesen und nach dem Gefeß vom 24. April

Für die gefährliche Körperverlegung hatte der Befiber ganze 50 M. Geldstrafe zu zahlen.

Dienstboten vorgesetzt. Ein Knecht erkrankte von dem Genuß diefes Der Mikhandlung seines minderjährigen Dienstmädchens an 1854 zu bestrafen.

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Fleisches. Er darauf nicht mehr von dem Fleische, sondern fündigte den Dienst und erklärte, daß er nach 14 Tagen austreten werde. Der Gutsbesizer war im ersten Moment auch mit dieser Kündigung einverstanden. Bald darauf aber prüfte er selber das Fleisch und erklärte auch, daß es nicht zu genießen sei. Aber der Snecht möge nur nicht so die Schnauze reißen", er fönne ja nichts dafür, daß die Kälber frank geworden seien. Er werde in seinem Leben noch schlechteres Essen erhalten. Dann eröffnete er dem Knecht, daß er von jest ab wohl tein trantes Fleisch, sondern nur Kartoffeln und Milch zu essen bekommen werde. Ziehen lasse er ihn aber nicht. Damit war vorläufig die Sache erledigt. Nach 14 Tagen aber ver­ließ der Knecht den Dienst. Der Agrarier aber behielt ihm die

Briefkaften der Redaktion.

Jefus. Das Leben Jefu" von Renan. Der Saz in der Einleitung heißt: In der Moral wie in der Kunst ist Neden nichts, un alles. m. E. 1. Stolze sehr verbreitet. Näheres in größerer Buchhandlung. Man tann nur abraten. Bu mündlicher Auskunft gern bereit. 8. G. 28. 1. Berwandt. 2. und 3. Nein.

Juriftifcher Teil.

Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabende bon 7 bis 9% Uhr abends statt. Geöffnet: 7 libr. Kirchensteuer betreffende Anfragen mehrerer. Die Höhe der Kirchensteuer in Berlin   ist für evangelische, für fatholische und für jüdische verschieden. Durchweg ist es gleichgültig, ob der Betreffende in Berlin   oder fonstivo im Reiche geboren ist; nach firchenrechtlicher Ansicht sind auch die Nichtdeutschen der Steuer verfallen. Die evangelische Kirchensteuer ist auf Grund der Geseze vom 3. Juni 1876 und 19. Mai 1891 von den ver­einigten Berliner   Kreissynoden beschlossen. Der Steuerfat beträgt 13, Broz. Zuschlag zur Staatssteuer. Steuerfrei sind die sechs untersten Steuerstufen. Die tatholische Kirchensteuer beruht auf dem Gesez vom 20. Juni 1875. Sie wird von den Kirchenvorständen und Gemeindevertretungen festgesezt. Soweit wir ermitteln fonnten, ist diese Steuer jetzt einheitlich für Berlin  festgefekt, und zwar auf 15 Broz, Zuschlag zur Staatssteuer. Wer weniger als 21 M. Staatssteuer zahlt, ist in Berlin   von latholischer Kirchensteuer frei. Die Juden werden von der Synagogenvertretung alljährlich belastet. Buchholz. Klagen Sie, falls nicht etwa Ihr nicht mitgeteilter Bertrag

geklagt, hatte sich vor dem Schöffengericht der Gutspächter Heinrich Das Kammergericht verwarf im Februar 1903 die gegen dieses Unruh aus Wenenfeld bei Friedrichstein zu verantworten. Der Urteil eingelegte Revision und meinte ebenfalls, daß trotz der Ver Mann gab zu, sein 16jähriges Dienstmädchen Augufte Schwarz fo- neinung des Büchtigungsrechts der Herrschaft im Einführungsgeseh wohl im Sommer als auch im November 1903 geschlagen zu haben. zum Bürgerlichen Gesetzbuch der Dienstbote nach der noch zu Recht Er faßte dies aber nicht als Mißhandlung auf, sondern meinte, daß bestehenden Bestimmung des§ 137 der preußischen Gesinde- Ordnung er dem Mädchen nur eine väterliche Büchtigung habe angedeihen im Büchtigungsfalle doch nur zum sofortigen Verlaffen des Dienstes lassen, und es sei nicht der Rede wert, was sie bekommen habe. Jm berechtigt sei, wenn die Büchtigung in einer ausschweifenden oder Sommer 1903 ist die Auguste Schwarz, die außer ihren Dienst- ungewöhnlichen Härte bestehe. Das Nichtvorliegen einer solchen habe betenpflichten noch die Reinigung der Meierei- Utensilien und die das Landgericht festgestellt, ohne sich eines Rechtsirrtums über den Fütterung des Federviehs unter sich hat, nachlässig gewesen, Begriff der ausschweifenden oder ungewöhnlichen Härte schuldig zu worüber der Angeklagte erregt war. Er nahm eine fingerdide machen. dem entgegensteht, auf Unterlassung der durch Verbreitung des Gestants 500 m. 50 Pf., für solches über 500-750: 1 9., bon 750-900: 2, 900-1050: 3, C. R. Ja. A. 2.

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Les angen i 1. Leibet nein. 2. Die Zahlung solcher vermeint: Düßelber 100. One night in 1600-1800: 8, 1800-2000: 10. Düsseldorf   Einsicht die Veranlagung nicht zu beant. lichen Schulden ist höchst unwirtschaftlich. Die Gemeinde rechnet den Auf- worten. Unter Stirchensteuer finden Sie die Geseze angeführt. Aus enthalt Ihres Kindes im Krankenhause als Armenunterstüßung, gleichpiel Ihrer Darlegung geht nicht hervor, welche Kirche Sie besteuert hat und für ob Sie die Kosten nachträglich zahlen oder nicht. Ihr Wahlrecht lebt( gleich wen. F. F. Der Betreffende soll sich an den Gemeindevorstand wenden. biel ob Sie gezahlt haben oder nicht) in einem Jahre nach Entlassung Ihres E. T. 1. Ja. 2. 1,67 Meter. 3. Körperfehler, die voraussichtlich zur Kindes aus dem Strantenhause wieder auf. Nechtlich find Sie zur Er Untauglichkeitserklärung führen. G. Sch. 19. Sie, Ihre Frau und stattung der Krankenhaustosten in Preußen nicht verpflichtet, weil das Aus. Ihre älter als 14 Jahre alten Kinder haben einzeln( persönlich) aus der führungsgesetz zum Unterstüßungswohnfiß- Gefeß feine solche Vorschrift ent- Landeskirche auszuscheiden. Formulare erhalten Sie in der Buch­O. Nein. hält und im Gegensatz zum Allgemeinen Landrecht das Bürgerliche Gesetz handlung Vorwärts oder bei Hoffmann, Blumenstraße 14. buch die Klage aus der nüglichen Verwendung für solche Fälle nicht zuläßt. 1:96 Proz. Zuständig für Ihren Antrag ist das Vormundschafts­Das Bürgerliche Gesetzbuch hat die Vorschriften des rheinischen und gericht, das zunächst bei der Fürsorge- Anstalt anfragt. Haben Sie selbst gemeinen Rechts in dieser Beziehung angenommen. Daß diese teine Er- hr eigenes Kind in Fürsorge- Erziehung gegeben, ist darauf ein Beschluß stattungspflicht begründen, hat das Reichsgericht des öfteren anerkannt. ergangen, der die Fürsorge anordnet, so wird schwerlich die Fürsorge Konrad Billhofer. Die bayerische   Einkommensteuer- Gefeßgebung Erziehung aufgehoben werden, falls Sie nicht nachweisen, daß die Gründe beruht auf völlig anderen Grundsäßen wie die preußische. Das Einkommen in Fortfall gekommen find, die leider Sie selbst zu dem Antrag veranlaßt steuer- Gesetz vom 19. Mai 1881 ist durch Gesetz vom 9. Juni 1899 um batten. Benden Sie fich( vielleicht persönlich) an das Vormundschaftsgericht. gestaltet. Nach diesem Gefeß unterliegt nicht jedes Einkommen der E. H. Schreiben Sie an das Gericht: In der und der Sache bin ich Einkommensteuer, bielmehr in der Regel mur das, das nicht bereits mit zum als Beugin( Angeklagte) geladen. Bestraft bin ich vor 20 Jahren, wegen.. mit Grund-, Haus-, Gewerbe oder Kapitalrentensteuer belastet ist. Insbesondere nämlich am Ich bitte, mich nach meinen Bor ist der Einkommensteuer auch der nach einfacher Tagarbeit bemessene Ver- strafen nicht zu fragen oder fragen zu laffen. Insbesondere befürchte ich dienst der Taglöhner, Dienstboten, Lohndiener, Handwerktsgefellen, Gewerbs. für den häuslichen Frieden, wenn mein Mann, mit dem ich... Jahre in gehülfen und Fabritarbeiter" unterworfen. Für die Berechnung des Arbeits- glüdlicher Ehe lebe, Kenntnis von dem erhält, was früher war. lohnes wird die wirkliche Anzahl von Tagen mit Beschäftigung und der nach näherer Borschrift des Gesezes zu ermittelnde eintägige Berdienst zugrunde gelegt( Art. 7 usw.). Es ist an Steuer zu zahlen: für Einkommen bis zu

el sid

Für den Inhalt der Injerate National- Theater Urania, Taubenstr. 48/49. Schiller- Theater.

übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber feinerlei

ind

Verantwortung.

Theater.

Mittwoch, 28. Dezember.

Anfang 7, Uhr:

Opernhaus  . Die Meistersinger von Nürnberg  

. Anfang 7 Uhr.

Weinbergsweg 19. Mittwoch, den 28. Dezember 1904: 15. Mittwochs- Abonnement. Novität! Novität!

Dornröschen.

Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Gastspiel Werner: Die Millionenbraut.

Freitag: Gastspiel Werner: Die Fledermaus.

Renes fönigl. Opern Theater. Zentral- Theater

Wallensteins Tod  .

Deutsches. Masterade.

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so ich Dir!

Anfang 7 Uhr.

Gr. Robitai! Bum 7. Male:

Berliner  . Nachmittags schöne Melusine.

gs 3 Uhr: Die fone Die Negerlein.

Leffing. Florian Geher. Westen. Don Juan  .

Nachmittags 3 Uhr: Der Struttoel­

peter.

Thalia. Der große Stern. National. Dornröschen. Zentral. Die Negerlein.

Anfang 8 Uhr:

Metropol. Die Herren von Ragim.

Rafino. In Bertretung. Neues. Die Morgenröte.

Belle Alliance. Ein Bigmabel.

Nachmittags 32 Uhr: Fröhliche Weihnachten.

Schiller 0.  

( Wallner.

Wallensteins Tod  .

Theater.)

Schiller N.( Friedrich Wilhelm

städtisches Theater). Die Tyrannei der Tränen.

Kleines. Etektra.

Residenz. Herkulespillen.

Carl Weiß. Die Reise um die Erde

in 80 Zagen.

Luftspielhaus. Der Familientag.

Groteske Operette in 3 Aften. Morgen und folgende Tage: Die Negerlein.

Sonnabend nahm. 4 Uhr: Däume­linchen. Abends: Die Negerlein.

Luisen- Theater.

Nachmittags:

Rotkäppchen.

Abends:

Die Reise durch Berlin   in 80 Stunden.

Donnerstag: Die zärtlichen Ver wandten.

Freitag: Die zärtlichen Verwandten. Sonnabend: Dottor Faufts Bauber­räppchen.

Mittwoch im Theater 8 Uhr:

Im Bannkreis der Jungfrau. Im Theater 4 Uhr:

Von der Zugspitze   zum Watzmann  . Invaliden­Sternwarte str. 57/62. Hierleben in der Wildnis.

PA

8 Uhr: 01241

CASTAN'S

Schiller- Theater 0. ( Wallner- Theater). Mittwoch, abends 8 Uhr: Wallensteins Tod  . Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedrich Schiller  . Donnerstag, abends 8Uhr: Die Tyrannei der Tränen. Freitag, abends 8 Uhr: Die Haubenlerche.

Schiller  - Theater N. ( Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater).

Trianon- Theater.

Heute und folgende Tage:

Mittwoch, abends 8 ur: Die glückliche Gilberte

Die Tyrannei der Tränen. Luftspiel in 4 Aften von E. Haddon Chambers. Deutsch   b. Berta Pogson. Donnerstag, abends 8 Uhr:

Heimg'tunden. Freitag, abends 8 Uhr: Heimg'funden.

Anfang 8 Uhr.

W. Noacks Theater. Direktion: Rob. Dill. Brunnenstr. 16. Der Wilddieb. Weihnachts- Novität v. Frizz Breuner. 8 Uhr. 30

ANOPTICUM. Zirkus Schumann. Zirkus Busch. Donnerstag wegen Bribatfeftlichkeit:

Während der Festwoche:

Große Weihnachts­

Ausstellung!!

Die Hauffschen Märchen. Achmet Effendi, der indische Bauchredner u. seine sprechenden Wunderfiguren. Der rätselhafte Zaubertisch.

Passage- Panopticum.

Heute Mittwoch, den 28. d. M., abends praz. 7%, Uhr: Bum 6. Male:

Katharina II  .

Nur noch einige Male: Die Original Japaner. Die große Schumannsche Ausstattungs. Die breff. Affen des Clown Armando.

pantomime

Titus, ostpreußischer Fuchswallach. Eine Zebra- Komödie

Eine Nordlandreise. und die vorzügl. Programmnummern.

Jm Strahl der Mitternachtssonne. Komisch- phantastische Pantomime in

7 Bildern. Entworfen und auf das Glänzendste in Szene gesetzt vom Direktor Albert Schumann. Besonders hervorzuheben IV. Bild: Christiania  . Großes Eisfest.

Metropol- Theater Die Herren von Maxim.

Skilauf aus der höchsten Spitze des Große Ausstattungsposse mit Ge­

Der Riese Sirtus, ausgeführt b. echten Norwegern. sang und Tanz in 5 Bildern von

Machnow.

Der größte Mensch,

der je gelebt hat!

Apollo- Theater. Ohne Extra- Entree! Passage- Theater.

ains 218 Friedrichstr. 218. Täglich:

Nachmittags 3 Uhr: Das böse Berliner   Luft

Prinzeßchen.

Trianon. Die glüdliche Gilberte.

( Heureuse.)

Deutsch  - Amerikanisches.  New- York  . Luijen. Die Reise durch Berlin   in 80 Stunden.

Apollo. Berliner   Luft. Wundersterne. Elektrische Tanzbilder. Baffage Theater. Ludolf Wald­ mann  . Klara Lingen. Anf. 5 Uhr. Balaft. Spezialitäten.

$

Herrnfeld Theater. Prinz Levy in Ahlbeck  .

Urania. Taubenstraße 48/49. Jm Theater abends 8 Uhr: Im Bannkreis der Jungfrau.

Im Theater nachmittags 4 Uhr:

von Paul Lincke  ." Letzte Woche! Auftreten der phänomenalen amerikanischen  Sensations Novitäten! Neujahrstag, 1. Januar 1905, nachmittags 3 Uhr:

Anfang d. Abendvorst. 8 Uhr. Anf. nachm. Wochent. 5 Uhr, Sonntags 3 Uhr.

Ludolf Waldmann

Berliner   Luft Carla Lingen

u. die sensation. Januar- Spezialitäten.

Carl Weiß- Theater. Große Frankfurter Straße Nr. 132. Nachmittag 4 Uhr: Kindervorstellung bei ganz fleinen Preisen: Aus der Märchenwelt( Rotkäppchen). Abends 8 Uhr:

Bon der Bugspitze zum Wak- Die Reise um die Erde in Juvalidenstraße 57/62.

mann.

Stern.

warte. Täglich geöffnet von 7 bis 11 llar.

Jm Theater abends 8 Uhr: Tier­leben in der Wildnis.

80 Tagen.

14 neue erstklassige Nummern.

Lustspielhaus

Friedrichstraße 236. Rachmittags 3 Uhr: Das böse Prinzeßchen. Abends 8 Uhr:

Morgen und folgende Lage: Die Der Familientag.

Reise um die Erde in 80 Tagen.

Sonntag, 1. Januar 1905, nachm.

3 Uhr fl. Preise: Senta Wolfsburg.

Die wirll. feenhafte Schluß- Apotheose. Borher: Gala: Programm und Münstedts Colibris.

Kasino- Theater

Tor).

Julius Freund. Musik von Viktor Hollaender  . Inszeniert vom Direktor Richard Schultz  .

Lothringerftraße 37( Rofenthaler To Henry Bender. Josef Giampietro  . Täglich 8 Uhr, Sonnt. 7-8 Konzert. Josef Josephi  . Anton Grünfeld.

Großer Erfolg! Stürm. Heiterfeit!

Cette gehertel

In Vertretung.

Vorher nur noch furze Zeit Corradini und das brillante Dezember Progr. Sonntag nachm. 4 Uhr: Blumen­strauß. Schwarzer Peter.

Residenz- Theater.

Dir.: Richard Alexander. Heute und folgende Tage 8 Uhr:

Herkulespillen.

Schwant in 3 Atten von Baul Bilhaud und M. Hennequin  . Deutsch von M. Schönau. Sonntag, 1. Januar 1905, nach mittag ühr: Die 300 Tage.

Deutsch  - Amerikanisches

Theater. Köpnickerstr. 67. Gastspiel Ad. Philipp. Anf. 8 Uhr:

NEW- YORK  

Morgen und folgende Tage: Der Sonntag nachm. 3 Uhr, halbe Preise Familientag. Ueber'n grossen Teich.

Frid Frid. Fritzi Massary  .

Das Fest des Lichts.( Ballett.)

Geschlossen.

Bernhard Rose- Theater

Gesundbrunnen  , Badstraße 58.

Herr und Frau Doktor. Luftspiel in 4 ufa. b.. Heinemann.

Anfang 8 Uhr.

Nach der Vorstellung: Ball. Entree 30 Bf. Num. Plaz 50 f. Boranzeige! Sonnabend, den 31. Dezember: Große Silvesterfeier. Bur Aufführung gelangt: Papageno.

Etablissement Buggenhagen

Moritzplatz.

Täglich von 12-4 Uhr: Mittagstisch. In den unteren Sälen jeden Abend 8 Uhr:

Militär- Konzert.

Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, Sonntag:

Fritz Steidl- Sänger.

Rauchen gestattet. Anf. 8, Uhr. Nach jeder Vorstellung im Kaiserfaal Bonnabend, den 31. Dezember:

Große Silvester- Feier.

BUF

Tanz.

Otto Pritzkows

Neues Theater. Abnormitäten- Ausstellung

Anfang 8 Uhr.

Die Morgenröte.

Donnerstag u. Freitag:

Der Graf von Charolais  . Sonnabend, neu einstudiert: Einen Jug will er sich machen.

Kleines Theater

Anfang 8 Uhr:

Elektra.

Donnerstag: Salome. Freitag, zum 1. Male: Die Neuvermählten. Sonnabend: Die Neuvermählten. Borher: Abschieds- Souper.

Münzstraße 16. Täglich Borstellung

lebender Kuriositäten! Medizinische Rätsel, anatomische Wunder. Riesen!

H. Gliesings

Zwerge!

Ball- Salon

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