Aus Induftrie und Bandel.
übernimmt.
Bur besseren Unterbringung haben die an der Uebernahme beteiligten Banten ein Plazierungs- und Garantiesyndikat gebildet, das, wie wir bereits vor einigen Tagen meldeten, von dem Emissions
gewinn eine Vergütung von 28/8 Prozent erhält.
um den Stahlwerksverband.
kann.
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Gerichts- Zeitung.
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RechtsAusfall
Die Lage des Berliner Arbeitsmarktes hat sich nach den Mit-| Beleidigungen seien so schwere, daß mit Rücksicht auf die teilungen des Vorstandes des Zentralvereins für Arbeitsnachweis, wiederholten Vorstrafen, die der Angeklagte wegen Beleidigung wie alljährlich im November, gegen den Vormonat wesentlich ver- erlitten, eine Geldstrafe nicht am Blaze sei. Der StaatsDie Zulassung der neuen russischen Staatsanleihe ist gestern von schlechteri; bei den Berliner Arbeitsnachweisen kamen auf 100 offene anwalt beantragte zwei Monate Gefängnis. der hiesigen Zulassungsstelle der Börse genehmigt worden. Der Stellen bei den Männern 149 Arbeitsgesuche gegen 120 im Vor- anwalt Beyer hielt im Gegensatz hierzu den Prospekt wird voraussichtlich morgen veröffentlicht werden. Von monat und bei den Frauen 120 gegen 103. Bei den Männern war der Beweisaufnahme für so wenig belastend für den Aneiner Seite wurde in der Sizung eine Erweiterung des Prospekts indessen die Nachfrage doch größer als im Vorjahre, wiewohl die geklagten, daß er die Freisprechung beantragte. Der Gerichtshof angeregt, von anderer Seite aber eingewendet, daß eine solche in Streits den Arbeitsmarkt ungünstig beeinflußten, während bei den verurteilte den Angeklagten zu einem Monat Gefängnis, Anbetracht der Unkontrollierbarkeit der russischen Finanzlage und Arbeiterinnen das Angebot größer war, was zum Teil mit dem indem es annahm, daß durch die festgestellten Aeußerungen des der weit auseinander gehenden Beurteilungen derselben feinen Streik in der Luruspapierbranche in Zusammenhang gebracht werden Angeklagten der Antragsteller Dr. Manasse sich beleidigt fühlen konnte. Wenn nun auch einerseits berücksichtigt worden sei, daß der eigentlichen Wert habe. Der Emissionsfurs beträgt 95 Proz.; Angeklagte sich in einer Kampfstellung gegen die studierten Aerzte die Verzinsung der Anleihe stellt sich also auf 434 Proz., für die befindet und dabei selbst vielfach, selbst in nicht feiner Weise anKäufer, die von den ihnen nach 6 Jahren zustehenden Kündigungsgegriffen werde, so seien doch die Vorwürfe gegen die Aerzte, die recht Gebrauch machen, auf zirka 5 Prozent. Tatsächlich muß Ungerechtfertigtes Versammlungsverbot.( Vom Versammlungs- ein staatliches Eramen zu absolvieren haben und denen die Krankent Rußland jedoch über 64 Prozent Zinsen zahlen, da das Banken- recht der Anarchisten.) Der Anarchist Herrmann hatte in Magdeburg mit Vertrauen entgegenkommen müssen, so schwer, daß auf eine konsortium die Anleihe nur zum Kurse von ungefähr 90% Prozent zum 5. Juni 1904 eine öffentliche Voltsversammlung" einberufen, Geldstrafe nicht erkannt werden konnte. Dem Beleidigten wurde die Außerdem aber bleiben, wie wir bereits vor einigen wo der Anarchist Albert Weidner über„ Sozialdemokratie oder So- Publikationsbefugnis in der„ Berliner Klinischen Wochenschrift" und Tagen mitteilten, 10 Proz. des nominellen Betrages von 324 Millionen zialismus?" referieren sollte. Die Abhaltung der Versammlung in der„ Neuen Heilkunst" zugesprochen. wurde jedoch sofort vom Polizeipräsidenten verboten und der Mark bei den beteiligten Banken als Interventionsfonds" zurüd, Regierungspräsident als Beschwerde- Instanz billigte das Berzählung ist nach der Ansicht der Staatsanwaltschaft diejenige, die Dorothea Göbeler und das Reichsgericht. Eine unzüchtige Er um bei eintretenden Kursstürzen der russischen Staatsanleihen und bot mit folgender Begründung:„ Der Sprecher über das der vom russischen Staat garantierten Obligationen zur Stüßung angekündigte die Schriftstellerin Fräulein Dorothea Göbeler in Riydorf in der Thema sollte Albert Weidner sein, eine als am 14. März v. J. erschienenen Nummer der Welt am Montag" der Kurse zu dienen. zielbewußter Anarchist polizeilich polizeilich bekannte Persönlichkeit. Im veröffentlicht hatte. Es ist darin die Rede von Rechten und Pflichten Hinblick auf die Person des Einberufers und des Sprechers sowie der Eheleute usw. Das Landgericht I in Berlin hat am 22. Auguft des zu erwartenden Publikums war anzunehmen, daß die Ver- v. J. den Feuilleton- Redakteur der Welt am Montag", Mar ſammlung anarchistischen Zwecken dienen und daß in derselben Ludwig, und Frl. Göbeler von der Anklage aus§ 184, 1 des Strafanarchistische Grundsätze vorgetragen, erörtert und verbreitet werden sollten. Diese Grundfäge bedeuten eine öffentliche Gefahr, weil sie hob jedoch das Reichsgericht heute das freisprechende Urteil auf und gesetzbuches freigesprochen. Auf die Revision des Staatsanwalts die Versammlungsteilnehmer Kartell- Kazenjammer. Die Zwistigkeiten in verschiedenen Verin Anschauungen fördern, die verwies die Sache au das Landgericht zurück. bänden der Eiſenindustrie bereiten den Kartellfreunden bange Sorgen. ist aber nach den Artikeln schließlich zu Verbrechen führen. Das Versammlungsrecht 29 und 30 der Verfassungs- Schutz vor Schuhleuten! Ein sonderbarer Fall des Widerstandes Sie fürchten, daß es im neuen Jahre noch einigen anderen Syndikaten so gehen könnte, wie dem Feinblechverband, der vor zu solchen Zweden gegeben, die den Straf gegen Schuyleute, der schon bei der Verhandlung vor dem SchöffenAus den Persönlichkeiten des gericht Aufsehen erregte, beschäftigte gestern in der Berufungsinstanz Schluß des lezten Jahres kläglich zusammenbrach, und predigen des gesetzen nicht zuwiderlaufen. In dem Schantlokal halb festes Zusammenhalten und vorläufiges Zurückstellen der Einberufers und des Sprechers war zu folgern, daß mit den Er- die fünfte Straffammer des Landgerichts I. strittigen„ Verbandsfragen". Den Ton gibt die" Rheinisch- Weſtf. Btg." werden würden. Nach den allgemeinen Vorschriften des§ 10 II 17 Willy Arnold mit mehreren Männern aus der Nachbarschaft in örterungen in der Versammlang strafgeseztvidrige Zwecke verfolgt von Simon Matthes war am 31. Juli der städtische Feldmesser an, die über die unsichere Lage der Syndikate einen langen Artikel Allgemeinen Landrechts hat die Polizei die Pflicht, die nötigen An- einer Harmilofen interhaltung begriffen, an der sich auch der Stellenlosläßt, in dem sie wehleidig flagt: Seit Jahr und Tag stehen die Verbandsfragen am heimischen stalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit vermittler Mateka beteiligte. Dieser fam mit Herrn Arnold über Markt im Vordergrunde. Am Anfang des Jahres 1904 befand sich und zur Abwendung der dem Publikum bevorstehenden Gefahren zu die Höhe von Vermittelungsgebühren in eine absolut nicht tragisch zu nehmende Meinungsverschiedenheit und Arnold tippte ihn dabei die Verbandsbildung in einer fortschreitenden Bewegung; man fämpfte treffen. Somit ist das Verbot zu Recht erfolgt." Mateta, der in der Nachdem eine weitere Beschwerde beim Oberpräsidenten ebenfalls aus Scherz ein paar Mal vor die Brust. Am Anfang des Jahres 1905 befinden wir uns bereits in einer rückläufigen Bewegung. Der feinen Erfolg gehabt hatte, flagte Herrmann beini Ober- Verwaltungs- Zwischenzeit als Geistestranter erkannt worden ist, lief darauf Stahlwerksverband hat die auf ihn gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt; gericht. Dieses gab am 3. Januar der vom Rechtsanwalt Viktor auf die Straße und holte den Schuhmann Kuhn herbei, den er um die er hat den wankenden Verbänden den Rückhalt nicht gegeben, den Frankl- Berlin gerechtfertigten und vertretenen Klage statt, Hob Feststellung der Persönlichkeit des Arnold wegen Beleidigung Mißhandlung ersuchte. Hierbei verschwieg er aber, man von ihm erwartete. Der seit einem Jahre nur mühsam auf- den Bescheid des Oberpräsidenten auf und setzte die Verbotsverfügung und ihm Arnold bekannt jeit lange des Magdeburger Polizeipräsidenten außer Straft, weil die tat daß recht erhaltene Feinblechverband ist gerade in dem Augenblicke sächlichen Voraussetzungen nicht gegeben seien. Das Gericht ver- nicht berechtigt war, sonach dessen Feststellung bewirken zu lassen. zusammengebrochen, wo der Hauptoutsider, das Eisenhüttenwerk tritt den Standpunkt, daß die Polizei in dem Recht des Eingreifens Als der Schutzmann Kuhn in dem Lokal erschien und an Arnold Thale, sich zum Beitritt entschlossen hatte; Beweis genug, daß der Verband nicht an den außenstehenden Werken, sondern an seiner auf Grund des§ 10 II 17 Allgemeinen Landrechts durch das Vereins- das Verlangen stellte, ihm zur Wache zu folgen, entstand hierüber Drganisation gescheitert ist. Der Großblechverband scheint sich gesetz, das das in der Verfassung gewährleistete Versammlungsrecht bei den anwesenden Gästen Erstaunen und Entrüstung. Herr A. regelt, beschränkt sei. Da das Vereinsgesetz nun feine entsprechende nannte seinen Namen und seinen Stand, einige Gäste erklärten, daß vorläufig noch halten zu können, wie lange, ist schwer zu Bestimmung enthält, so ist die Polizei nach Meinung des Gerichts sie A. kennen und daß dieser im Nebenhause wohne, und als Herr A. sagen, da daß Eisen- und Stahlwvert Hösch sich bis heute noch nicht entschieden hat. Wie es in den übrigen Verbänden aus- icht zu einem Verbot von Versammlungen in geschlossenen sich weigerte, nach der Wache zu folgen, legte sich der Wirt Matthes sieht, weiß man. Räumen befugt, wenn sie Ausschreitungen der zu der Versamm- ins Mittel. Er erklärte dem Schuzmann, daß er Herrn A. genau Reiner ist so fest gegründet, daß Ausnahmsweise sei jedoch kenne und für ihn gut stehe und rief dem Schuhmann erregt zu: er nicht über Nacht straucheln könnte. Der Stahlwerks- lung Zusammentretenden befürchtet. verband selbst macht darin nicht zuletzt einen vertrauenerweckenden auch ein Verbot der Versammlungen in geschlossenen Räumen Hier in meinem Lokale bin ich selber Polizei, verlassen Sie sofort ( Sälen 2c.) zulässig, nämlich wenn die Versammlungen strafgesetz- das Lokal, ich fordere Sie dazu zum ersten, zweiten und dritten Eindruck. So lange er die ganzen Walzwerkserzeugnisse nicht in sich widrige Zwecke verfolgen, denn in Preußen bestehe ein Versammlungs- mal auf!" Der Schutzmann soll hierauf nach der Behauptung aufgenommen hat, dürfte er einen ausschlaggebenden Einfluß auf die Entwickelung der heimischen Industrie nicht gewinnen. Das muß recht nur zu Versammlungen, die den Zwecken des Strafgesezes nicht der Ohrenzeugen einige Bemerkungen über den nach seiner die Entwickelung der heimischen Industrie nicht gewinnen. Das muß zuwiderlaufen. Im vorliegenden Fall vermochte das Gericht einen Meinung minderwertigen Charakter der Gäste des Lokals stets aufs neue betont werden. Die Verbandszeiten sind heute gemacht und zum Säbel gegriffen haben, worauf der Wirt schon recht kritische geworden. Seit 12 Jahren wird unablässig gesetzwidrigen Zweck nicht zu erkennen. hinter seinen Ladentisch trat. Der in demselben Hause wohnende gearbeitet, um die Verbände fester zusammenzufügen, ohne den ge- Gefährliche Rücksichtnahme. Bei Berichten über Strafprozesse und im Revier bekannte Buchdruckereibefizer Urban hatte dem Schuhwünschten dauernden Erfolg zu erzielen. Wenn die Krisis in dem wird es oft vermieden, irgend eine in der Verhandlung genannte mann gleichfalls erklärt, daß er Herrn Arnold kenne, ja, er sprang einen beseitigt ist, taucht in dem anderen eine neue auf. So leidet Persönlichkeit mit Namen zu nennen, wenn nicht wichtige öffentliche auf Wunsch des letteren in dessen nebenan gelegene Wohnung und das industrielle Wirtschaftsleben fortgesetzt unter den Unruhen in Interessen es gebieten. Daß aber eine solche Rücksichtnahme für den holte zur Legitimation dessen Militärpaß herbei. Der Schutzden Kartellen und es muß leider ausgesprochen werden, daß die Redakteur gefährlich werden kann, mußte der Redakteur des mann Kuhn sah sich diesen aber gar nicht an, sondern bestand darauf, Verbandsfreudigkeit nach den Ereignissen des letzten Jahres in der„ Magdeburger General- Anzeigers", Albert Eisert, daß Arnold ihm zur Wache folge. Als sich Herr A. noch Induſtrie nicht zugenommen hat, wenn auch heute die interessierten erfahren. Er hatte einen Bericht über eine Kriegsgerichtsverhand- iminer weigerte, ging Schuhmann Kuhn, dem der Schuhmann Streise mehr denn je davon überzeugt find, daß die heimische Industrie, lung gegen einei Offizier abgedruckt, in welchem erwähnt wurde, wilde zu Hülfe kam, zur Anwendung von Gewalt über und zerrte um auf dem Weltmarkte wettbewerbsmächtig zu bleiben, des ge- daß die betreffende Straffache mit der Fahnenflucht eines anderen Herrn A., der sich sträubte und an dem Türpfosten festhielt, schloffenen Borgehens bedarf. So lange sich aber die Eiſenindustrie Offiziers in Zusammenhang stehe, der in Zahlungsschwierigkeiten gewaltsam auf die Straße. Draußen kam noch der Schuhmann für den inländischen Markt nicht geeinigt hat, so lange die geraten war und mit der Frau eines Vorgesetzten in verbotenen Be- Weiß dazu, man ging dazu über, Herrn A. zu Interessengegenfäße zwischen Stahlwerken und Walzwerken, d. h. ziehungen gestanden habe. Durch diese Notiz fühlten sich die vier und schleppte ihn so fesseln unter dem Hallo der Rohstoffherstellern und Verbrauchern bestehen, so lange ist an ein Offiziere beleidigt, welche als Vorgesetzte des betreffenden Leutnants Straßenpassanten auf die Polizeiwache, wobei sich. gegen gefchloffenes Vorgehen auf dem Weltmarkte nicht zu denken. Die Be- anzusehen sind, und sie stellten Strafantrag gegen den Redakteur. diesen schimpflichen Transport sträubte. Er behauptet auch, daß er seitigung dieser Gegensäge dürfte als vornehmstes nächstliegendes Die fragliche Behauptung war an sich richtig, aber es handelte sich von den Schuhleuten gepufft und geschlagen worden sei, was diese Ziel in der Industrie anzusehen sein, dessen Lösung vom volts- um die Frau eines Vorgesetzten, der inzwischen verabschiedet energisch beftreiten. Ein von A. vorgelegtes ärztliches Attest, welches wirtschaftlichen, nicht vom privatkapitalistischen Standpunkte er- worden war. Das Landgericht Magdeburg hat nun zivar den nach seinem Weggange von der Polizeiiache ausgestellt worden ist, folgen müßte. Redakteur am 14. Juni vorigen Jahres freigesprochen, aber auf die stellte an ihm eine geschwollene Nase, geschwollene Wangen und Unter dem„ volkswirtschaftlichen Standpunkt" versteht das Revision des Staatsanwalts hob gestern das Reichsgericht das Lippen und Blutflecke an der Kleidung fest. Auf Grund dieses SachBechenblatt, daß die einzelnen Unternehmungen ihre Konkurrenz- Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück, weil verhalts verurteilte das Schöffengericht, in welchem bekanntlich neben und Rivalitätsstreitigkeiten hintanstellen und gemeinsam die Er- der Rechtsbegriff der Kollektiv- Beleidigung verkannt sei. Die Fest- einem gelehrten Richter zwei Schöffen fißen, Herrn Arnold wegen höhung der Preise für ihre Produkte betreiben. stellungen lassen nicht genügend erkennen, daß sich der Angeklagte widerstandes zu 10 M., Herrn Matthes wegen desselben Die Truppen und Kriegsmaterial- Transporte nach Südwestafrika nicht bewußt gewesen sei, daß die Ehefrauen der Strafantragsteller Bergehens zu 30 m. Geldstrafe. Der Wirt hat sich wahrscheinlich haben in den letzten Monaten einer ganzen Anzahl deutscher in den Kreis der von der beleidigenden Kundgebung getroffenen aus Berufsrücksichten bei dieser Strafe beruhigt, Herr Arnold legte dagegen Reedereien schöne Profite verschafft; denn so patriotisch unsere HamPersonen einbezogen werden können. Berufung ein. In der gestrigen Verhandlung wurde der Tatbestand, wie Burger und Bremer Reeder auch gesonnen sind, in Geldfragen hört Der heftige Kampf, der zwischen Aerzten und Naturheilkundigen oben geschildert, im allgemeinen bestätigt. Die bei dem Vorfall im bei ihnen die Gemütlichkeit auf. Ohne recht ansehnlichen Nußen tobt, hat neuerdings wiederholt zu Strafanträgen gegen den bekannten Lokale des Herrn Matthes anwesend gewesenen Gäste versicherten geben sie ihre Schiffe nicht her. In erster Reihe kommen für diese Vertreter der Naturheilkunde, Redakteur Reinhold Gerling , ge- übereinstimmend, daß der Schutzmann Nuthn gar keine Veranlassung Transporte nach den idyllischen Gefilden Südwestafrikas die Linien führt, der beschuldigt wird, in öffentlichen Vorträgen den Stand der gehabt habe, Herrn Arnold zur Wache zu fiſtieren, da dieser von der Woermannschen Reederei in Betracht, aber ihre Schiffe reichen Aerzte in beleidigender Weise anzugreifen. Zwei Anklagen dieser allen Seiten legitimiert worden sei und dessen Persönlichkeit durch nicht aus, um den durch den Krieg wesentlich gesteigerten Verkehr Art endeten vor kurzem mit der Freisprechung des Angeklagten. den herbeigeholten Militärpaß doch ganz zweifellos festgestellt zu bewältigen. Es mußten, wie der Börsen- Courier" Heute hatte sich Herr Gerling wiederum wegen Beleidigung vor werden konnte. Der Schuhmann Kuhn behauptete dagegen, daß aufzählt, bon zahlreichen Reedereien Dampfer für Afrika gechartert der zweiten Straffammer des Landgerichts I zu verantworten. Der Arnold ihm zunächst nicht seinen Namen genannt und daß er keine werden, so vom Norddeutschen Lloyd , von der Hamburg - Amerika - Strafantrag war von dem Dr. med. Paul Manasse gestellt worden. Veranlassung gehabt habe, den Militärpaß einzusehen, denn die an Linie, von der Deutschen Dampfschiffahrts- Gesellschaft„ Hansa", von Am 15. Dezember fand in den Festsälen in der Beuthstraße eine wesenden Gäste hätten lebhaft gegen ihn Partei ge der Deutsch - Australischen Dampfschiffahrts- Gesellschaft, von der Versammlung statt, in welcher der Angeklagte Gerling über das nommen müssen, mißhandelt zu fürchten müssen, Militärpasses Prüfung des Dampfschiffahrts Gesellschaft Argo", von der Hamburg - Südamerika - Thema:„ unehrliche Wissenschaft; ein Blid hinter werden von den anwesenden Personen hätte nischen Dampfschiffahrts- Gesellschaft, von der Flensburger Dampfer- die Kulissen der medizinischen Gautlerbühne" feine Aufmerksamkeit von Kompagnie und von mehreren Privat- Reedereien. müssen. Die Zeugen dies. bestritten Der hielt. Er soll dabei nach der Anklage gesagt haben: 1Die große ablenken Milde Schutzmann bekundete, daß Vor fünf Jahren waren es die Truppentransporte nach China , Mehrzahl der Aerzte seien versumpft und versoffen und befizen feine Beuge fein Kollege die den Reedereien fette Gewinne eintrugen, jetzt sind es die Ver- Moral", ferner:" Ich halte die Mehrzahl der Aerzte jedes Ver- Kuhn im Lokale von den Gästen umdrängt gewesen sei und schiffungen nach den südwestafrikanischen Sandwüsten die Be- brechens, des Meineides und jeder Schlechtigkeit für fähig".- Der letztere geschrien und eine drohende Haltung angenommen hätten.geisterung der Reedereien für die Kolonial- und Weltpolitit ist recht Angeklagte bestritt, von der Mehrzahl der Aerzte gesprochen zu Rechtsanwalt Dr. Schwindt beantragte auf Grund des Ergeb Ein solcher haben. Er habe lediglich davon gesprochen, daß es auch unter den nisses der Beweisaufnahme die Freisprechung. Aerzten versumpfte und versoffene Elemente gebe und die Natur- Fall wie dieser müsse dazu beitragen, die Zahl der Unzufriedenen heilkundigen in dieser Beziehung keinen besonderen Tadel gerade zu vermehren. Nach§ 127 der Strafprozeßordnung sei die FeſtObligationärversammlung nicht beschlußfähig war, wird jetzt eine seitens der Aerzte verdienen. neue Versammlung auf den 26. Januar nach Köln einberufen. Die Er erinnere daran, daß hier ein nahme einer Person zur Feststellung ihrer Persönlichkeit bezw. zur Tagesordnung lautet: Herabsetzung des Binsfußes auf die Hälfte upusheim nach der Finsenschen Lichtheilmethode eingerichtet werden Feststellung des Sachverhaltes und die Sistierung nach einer Polizeiauf die Dauer von fünf Jahren für die Zeit vom 1. Januar 1905 follte und, um für diese Methode Stimmung zu machen, wache nur dann gestattet, wenn die betreffende Persönlichkeit nicht ab gerechnet und Fortfall aller nach den Anleihebedingungen vor- Patienten als angeblich geheilt der Deffentlichkeit vorgestellt sofort festgestellt werden kann. Die Richtigkeit dieses Grundwurden, die Professor Liebreich dann als nicht geheilt fages werde durch vorliegende Entscheidungen des Reichsgerichts im gesehenen Amortisationen. Gleichzeitig werden die Aktionäre zu einer außerordentlichen Generalversammlung am gleichen Tage ein- nachwies. Gegen eine derartige umehrliche Wissenschaft" in der Band 27 und Band 32 bestätigt. Jm vorliegenden Falle habe aber breiten Deffentlichkeit Stellung zu nehmen, habe er für seine Pflicht die Persönlichkeit des Angeklagten Arnold durch den Schuhmann Kuhn berufen, um über die Auflösung der Gesellschaft und die Bestellung gehalten. Er habe auch allen Grund gehabt, gereizt zu sein, da in im Lokale des Matthes ganz zweifelsfrei festgestellt werden können. Werztekreisen und Flugblättern die unwahre Behauptung verbreitet Dem Schutzmann seien genügend sichere Tatsachen zur sofortigen Hamburgs Seeschiffahrt im Jahre 1904. Der Seeschiffverkehr worden sei, daß er wegen Unterschlagung mit Zuchthaus bestraft Feststellung der Persönlichkeit angeboten gewesen und wenn er im Hamburger Hafen hat während des abgelaufenen Jahres wieder worden sei. Er habe seinerzeit Strafantrag gestellt, sei aber auf dennoch die Sistierung vornahm, habe er sich nicht in der rechteinen bedeutenden Aufschwung genommen. Mit 19 225 000 Netto- den Weg der Privatklage verwiesen worden und habe nun das mäßigen Ausübung seines Amtes befunden. Der Gerichtshof- Registertonnen ein- und ausgehender Seeschiffe hat das Jahr 1904 dringende Interesse daran gehabt, öffentlich eine so unehrliche Kampf- Borjizender Landgerichtsdirektor Vonhoff erkannte nach ganz eine Regsamkeit des Verkehrs entfaltet, die das Ergebnis des vorigen methode zu fennzeichnen. Im übrigen habe er ausdrücklich hervor furzer Beratung auf Aufhebung des ersten Urteils und FreiJahres noch in den Schatten stellt. Es verkehrten damals gehoben, daß sich auch unter den Aerzten viele hochehrentverte spre chung des Angeklagten unter folgender Begründung: Nach 18,3 Millionen Tonnen, im letzten Jahre also rund 850 000 Tonnen Männer befinden und seine Angriffe feineswegs gegen die der Ueberzeugung des Gerichts hätte der Schußmann mit Leichtigkeit mehr. Die Zahl der ein- und ausgehenden Schiffe betrug im Jahre Mehrheit der Aerzte sich richteten. Ein Prokurist Gast, die Feststellung der Persönlichkeit des A. im Lokale vornehmen 1903 28 101, im Jahre 1904 aber 29 704. der fich in der betreffenden Versammlung stenographische können, er habe also eine objektiv unberechtigte Siftierung vor
rentabel.
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Helios- Geſellſchaft. Da die am 31. Dezember stattgehabte
von Liquidatoren endgültig Beschluß zu fassen.
und er hätte
wenn er bei der
Vermischtes.
Wie beträchtlich sich Hamburgs Schiffahrt in den letzten Jahre Aufzeichnungen gemacht hatte, behauptete, ebenjo wie genommen und A. habe sich durch den dieser Siftierung entgegen zehnten entwickelt hat, zeigt die Tatsache, daß vor 25 Jahren, im Dr. Manasse, der der Versammlung beigewohnt hatte, daß der An- gesetzten Widerstand nicht strafbar gemacht. Jahre 1880, erst 6058 Seeschiffe mit 2,8 Millionen Tonnen den geklagte gegen die Mehrheit der Aerzte die schwer beleidigenden Hamburger Hafen verließen, im Jahre 1904 dagegen 14 843 Schiffe Ausdrücke gebraucht habe. Eine Anzahl anderer Zeugen traten mit 9,6 Millionen Registertonnen. Der Verkehr hat sich also, an der dagegen auf die Seite des Angeklagten und versicherten, daß dieser Tonnage gemessen, mehr als verdreifacht. Gewaltig hat sich in mur gefagt habe, es befänden sich auch unter den Aerzten unsaubere diesem Vierteljahrhundert auch die in Hamburg ansässige Groß- und unmoralische Elemente 2c. 2c. Staatsant. Crüger hielt Das vegetarische Kinderhaus, das aus der nahezu eine halbe reederei entwickelt. Vor 25 Jahren verfügte z. B. die Hamburg - schon den Wortlaut des Vortragsthemas für eine schwere Beleidigung Million betragenden Erbschaft des Conner Professors Baron errichtet Amerita- Linie über 20 Dampfer, mit denen sie zwei regelmäßige des ehrenwerten ärztlichen Standes und war nach der Beweis worden ist, wird Dienstag in Breslau , Fürstenstr. 106, eröffnet. Schiffahrtslinien unterhielt, nach Nordameria und nach Westindien ; aufnahme nicht zweifelhaft darüber, daß der Angeklagte mit seinen Bekanntlich war die Uebernahme der Erbschaft davon abhängig, daß Heute hat sie 142 Ozeandampfer in etwa 50 Linien laufen. Beleidigungen die Mehrzahl der Aerzte habe treffen wollen. Die die erbende Stadt fich verpflichte:„ meinen dereinstigen Nachlaß
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