schnitt des Buches, welcher den Titel führt:„ Die deutsche Ge- sie nachher dem zoologischen Garten in Berlin zum Geschenk rubriziren ist und daß die Erklärung des Reichstages irgend einen fandtschaft in Beting, wie solche im Mai 1888 zusammengesetzt gemacht. Wollen Sie behaupten, daß der Kaiser von China die Einfluß auf den Lauf der Verjährung der Strafverfolgung nicht
war."
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Es wird in diesem Abschnitt von den Mitgliedern der Hirsche direkt zum Geschenk für den Berliner zoologischen Garten geübt, insbesondere ein Ruhen der Verjährung nicht herbeigeführt Gesandtschaft eine kurze Charakteristik entworfen, die namentlich bestimmt hatte und Herr von Brandt die Verpflichtung gehabt hat und daß daher die mit der Verkündigung des Urtheils vom für die 3 eben Genannten äußerst schlecht ausfällt. Von Mandi hätte, dies mitzutheilen?- Angekl.: Jawohl, dabei bleibe 3. Mai 1890 beginnende neue Verjährung durch die infolge Verwird behauptet, daß dieser auf Verwendung von Brandt's zum ich. Die Hirsche waren Herrn Schenk von Schweinsberg für den langens des Reichstages ausgesprochene, auf die Dauer der Vertreter Krupp's ernanut worden sei. Dabei habe er Berliner zoologischen Garten gegeben worden und Herr v. Brandt Sigungsperiode beschränkte Einstellung des Verfahrens nicht beaber feine Stellung bei der englischen Firma Jardin hatte es verstanden, die Hirsche an sich zu bringen. Der An- rührt worden ist. Matheson u. Co. beibehalten, er sei Protégé der Familie geklagte beruft sich auf Herrn v. Brandt selbst und behält sich event. Demnach war gemäß der§§ 393, 394 der Strafprozeß Dehring und mit von Hannecken und von Ketteler andere Beweise vor. Als Beweis dafür, daß die Besehung Ordnung unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urtheils wie ge eng liirt. Derselbe verkauft seine Dienste stets an den, der ihm von Stellen im Auswärtigen Amte mit" Judensproffen" seinen schehen zu erkennen. am meisten Geld bezahle, er habe in Shanghai Wuchergeschäfte Fortgang nehmen, wird in dem Briefe an den Reichskanzler auf getrieben und gelte in Tientfie als professioneller Spieler. einen als Gesandtschaftsattachee in Madrid angestellten Frhrn. Der Angeklagte bemerkt hierzu: Trotzdem das Vorleben Brandt's v. Eckardstein- Prögel verwiesen, welcher dem bei dem großen genügend bekannt gewesen und derselbe wiederholt gebrandtmarkt Tower- Diebstahl in London hervorragend betheiligt geweſenen worden sei, habe er doch den Kronenorden III. Klaffe erhalten." Juden Jakob Stein abstamme. Staatsanwalt Hoppe: Ich In einem Politische Gespräche mit Herrn von Brandt" be- möchte doch fragen, ob der Angeklagte diese Behauptung aufrecht titelten Abschnitt werden allerlei intime Gespräche und Be- erhalten will? Nach meiner Wissenschaft ist die Mutter des merkungen mitgetheilt, welche Herr von Brandt bei Gelegenheit Frhrn. v. Eckardstein eine Gräfin Kleist v. Nollendorf und in seinem Ju Breslau streifen die an der Elisabethkirche beschäftigt von Tischgesellschaften geführt hat. Herr von Brandt habe die Stammbaum ist nirgends jüdisches Blut zu entdecken. Dagegen soll in gewefenen Steinmegen. Der Unternehmer Künzel bot für Tafel gewöhnlich mit einer fleinen Judenhezze eröffnet und die Ge- der Familie eines anderen v. Eckardstein einmal eine Verheirathung den Quadratmeter Maßwerk 36 M., während die Arbeiter spräche hätten zumeist den Verlauf genommen, daß Herr v. Brandt, der mit einer Jüdin vorgekommen sein. Vielleicht verwechselt der mindestens 48 M. forderten. Es fand darauf eine Steinmeßen die Partei der Juden nahm, von den Anderen mit Argumenten Angeklagte dies. Uebrigens ist diese Frage ganz gleichgiltig. Es Versammlung statt, in welcher auch Meister zugegen waren. derart in die Enge getrieben worden sei, daß er mißmuthig ist ganz unerheblich, wer die Vorfahren des Herrn von E. ge- Man billigte durchweg die Forderung, sowie die Handlungsweise dieses Thema fallen gelassen habe und auf ein anderes über- wesen sind, die Beleidigung des Freiherrn von E. liegt in der der Streikenden, wobei bemerkt wurde, daß sonst weit höhere gegangen sei. Bezeichnung als" Judensprosse" in Verbindung mit der Be- Preise für den Quadratmeter Maßwerk berechnet und bezahlt hauptung, daß Juden unehrliche Leute und zur Bekleidung öffent worden waren( 60 und 67,65 M. Magdalenenkirche, 60 M. und licher Aemter unfähig feien. mehr für die andere Seite der Elisabethkirche). Die Versammlung beschloß einstimmig, auf Antrag zweier Werkführer, daß die streitenden Gehilfen pro Quadratmeter 55 M. fordern sollten. Nun erklärte Rünzel 48 M. zahlen zu wollen, wurde aber ab
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Soziale Uebersicht:
Präs. Sie haben hier eine Reihe von Aeußerungen des Herrug von Brandt wiedergegeben, welche, wenn sie wahr wären, einen gehässigen Eindruck hervorrufen müßten. Wollen Sie be Nach Abschluß der Vernehmung des Hauptangeklagten Baasch haupten, daß Sie diese gelegentlichen Aeußerungen des Herrn vernimmt der Vorsitzende noch einmal furz die übrigen Angeklagten von Brandt ganz ftritte wieder gegeben haben?- Angefl.: über die ihnen zur Laft gelegte Hilfeleistung. Der Angeflagte Herr von Brandt hat dieselben in demselben zynischen Sinne Fritsch giebt zu, daß er im Großen und Ganzen von dem In- gewiesen. gemacht. Präsident: Hat Herr von Brandt Ihnen halte des Buches Eine jüdisch- deutsche Gesandtschaft" Kenntniß Siefe gelegentlichen Bemerkungen in der Erwartung ge- gehabt und durch sein Personal Herrn Ba as ch bei der Ver macht, daß Sie öffentlich davon Gebrauch machen packung und Adressirung einzelner Packete behilflich gewesen sei. Niemann bestreitet nochmals, den Inhalt der von ihm Angefl.: Davon ist nicht gesprochen worden. Präs: Sie neunen diese Aeußerungen des Herrn v. Brandt gedruckten 16 Bogen gekannt zu haben, Hille und Radelli geben Zirka 30 Arbeiter, die als Schlosser, Schmiede zc. am wiederholt„ echt jüdisch". Halten Sie es für echt christlich, wenn den Druck des„ Öffenen Briefes" zu, berufen sich aber auf die Bau der neuen Glbbrücke bei 2 of chwi- Dresden beschäftigt Jemand sich Ihnen in vertraulichem Sinne und ohne Argwohn Autorität des Angeklagten Dr. Wesendonc, der ihnen ein schrift- Bau Loschwitz äußert, daß Sie nachher diese vertraulichen Aeußerungen öffentliches Gutachten abgegeben habe. Angeflagter Wesendond betont, waren, legten die Arbeit nieder, weil sie sich, außer über ver lich gegen den Betreffenden verwerthen? Halten Sie dies für daß er lediglich Milderungen in dem Texte vorgenommen habe. fchiedene andere Punkte, über Verweigerung einer Lohnforderung forreft? Angeti.: In der Nothwehr, ja!- Präs.: So? Schwerdtner giebt den Vertrieb zu. Angeklagter Minde war zu beklagen hatten. Nun, das genügt mir. nicht zur Stelle.
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In der Tick'schen Schuhfabrik in Ottensen , Papenftr. 3, find Lohndifferenzen ausgebrochen, weshalb um Fernhaltung des Buzugs ersucht wird.
Aus dem zweiten Bande und den übrigen Bänden der Nach definitiver Beendigung der Verlesungen wiederholt Arbeitsantritt bei folgenden Firmen: Wittwe Wyß in Solos Der Feilenhauer- Fachverein zu Winterthur warnt vor Schrift werden auf Antrag des Staatsanwalts, welchem Angell. Rechtsanwalt Dr. Ivers die bereits gestellten Beweisanträge und thurn, Mersing in Wyl bei Olten , Fritschin in Basel , Moser in Paasch sich anschließt, nur einige Stellen wiederholt, behält sich eventuell weitere Anträge für später vor. Bei der Neuhausen. welche Beleidigungen gegen v. Brandt, Konful Charles Prüfung, ob die Strafanträge rechtzeitig gestellt worden, bemerkt Feindel, v. Ketteler u. s. w. enthalten. ES werden die Paasch, daß dieselben Beschuldigungen, welche die Broschüre ent- In Kesmark ( Ungarn ) streiken die Weber der Damast Aften eines Klageprozesses mitgetheilt, den der Angeklagte Paasch balte, in Gestalt von Eingaben schon Jahre lang im Auswärtigen waaren- Fabrik von Primavesi, Silberberg und Hoff: gegen Herrn v. Brandt wegen einer demselben geliehenen Summe Amte gelegen haben, ohne daß etwas darauf erfolgt sei. mann. Ursachen des Streits waren: Arbeitsunterbrechungen von 20 000 M. angeftrengt hatte. Es wird in diesem Theile Staatsanwalt Soppe: Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob bis zu drei Tagen ohne jede Entschädigung, schlechtes Material nochmals wiederholt auszuführen gesucht, daß Herr v. Brandt Jemand in Eingaben einer Behörde gewisse Dinge unterbreitet. zum Weben, Abzug von 2 Kreuzern pro Gulden für die Krankenund die ihm zu Diensten stehenden Personen das Ansehen des Da diese Eingaben über den Kreis der Behörden nicht hinaus- kaffe , wofür die Arbeiter nur ärztliche Behandlung und Medifa Deutschen Reiches und ihre eigenen Personen herabsetzen. Be fommen, ist es eher möglich, über etwaige Beleidigungen hinweg- mente erhielten. Einer der Weber erhielt für 7wöchentliche Arbeit sondere Beleidigungen sind auch gegen den Chef der Kolonial- zugehen. Wenn aber in großen Druckschriften Beleidigungen gegen nur 17 Gulden; auf Servietten waren durchschnittlich nur abtheilung Dr. Kayser enthalten. Herrn v. Brandt wird an einer Beamte in die Welt pofaunt werden, so ist es das Recht und 41/2 Gulden wöchentlich zu verdienen. Während der Firma die Stelle vorgeworfen, daß er vielfach Kunstgegenstände aus die Pflicht der Behörden, ihre Beamten dagegen zu schüßen! Herstellungskosten eines 190 cm langen und 156 cm breiten China das Kunstgewerbe- Museum an in Berlin ein- Der Staatsanwalt vertritt nochmals die Ansicht, daß in allen Tischtuches nur 1 Gulden tamen, beträgt der Verkaufspreis zusenden pflege, denen er genau wisse, daß das den Fällen, in welchen es sich nur um§ 185 handelt, von einer 3 Gulden 95 Kreuzer. Museum fie refüfire. Derartige im Interesse der Beweisaufnahme Abstand zu nehmen sei und bittet im Uebrigen Kunst eingesandten Gegenstände genöffen den Vorzug der Zoll- den anwesenden Vizekonsul Dr. Lenz, welcher in drei Wochen Der Bergarbeiterstreit in Petrozseny hat, wie die freiheit und Herr v. Brandt sei dadurch auf alle Fälle in die wieder nach China zurückfehrt, durch einen Richter fommissarisch Budapester Arbeiterpresse" mittheilt, mit einer vollständigen glüdliche Lage gekommen, mit diesen Kunstgegenständen gute zu vernehmen, um auf diese Weise die Aussage desselben in einem Niederlage der Arbeiter geendet. Der Gerichtshof erachtet Geschäfte" zu machen und seine Konfurrenten zu schlagen. Späteren Termin verlesen zu können. Die jüdischen Weber Kolomeas streiken. Sie verdienten Immer tehrt dann der Vorwurf wieder, daß Herr v. Brandt den es dagegen für seine Aufgabe, die zu ermöglichende BeweisAngeklagten Paasch unter der Maske der Freundschaft auf die aufnahme ganz zu erschöpfen, und er beschließt deshalb, den sammt Familie bei 15- stündiger täglicher Arbeitszeit 1-3 Gulben Gesandtschaft gelockt und ihm die Resultate seines Fleißes zu Vizekonsul Dr. Lenz zu seiner Bernehmung auf Dienstag Vor- pro Woche. Die Räume, in welchen sie in den kleinen Fabriken entreißen gesucht habe. mittag 9 Uhr vorzuladen. Der abwesende Angeklagte Minde arbeiten mußten, find Pesthöhlen. Am 24. Juli beschlossen diese Auf Antrag des Angeklagten Paasch werden dann noch soll unter Androhung eventueller Vorführung telegraphisch zum Aermſten der Armen, in einer im Bethaus des Rabbi abgehaltenen Bersammlung, zunächst in den kleinen Fabriken zu streifen, u mehrere Stellen aus dem dem Werte beigegebenen Auszuge aus Erscheinen aufgefordert werden. dem Talmud, bezw. dem Schulschan Äruch( Gedeckte Tafel) bessere Löhne und gesündere Arbeitsräume zu erringen; ebenso und Chochen hammischpat( Rechtsschild) verlesen. Diese Ju der Straffache gegen den Redakteur Frizz Kunert soll das Uebermaß von Lehrlingen verhütet und der Gewerbe Auszüge sind in einem Abschnitt Quellen des jüdischen Breslau wegen Majestätsbeleidigung hat, wie ge- inspektor zur Inspektion und strengen Durchführung der Gesetze Rechts" enthalten, und der Angeklagte behauptet, daß meldet, das Reichsgericht, Vierter Straffenat, in der öffentlichen eingeladen werden. Um sich vor Streifbrechern zu schüßen, griff es sich hier um noch heutzutage giftige, den Verkehr der Juden Sigung am 24. Juni 1892 auf die Revision des Angeklagten man zu einem religiösen Mittel. Eine Gebetrolle, die Thora, mit den Nichtjuden betreffende Gesetze der Juden handele. Der das Urtheil der ersten Straffammer des königlich preußischen wurde von den zwei Weltesten aus der Bundeslade herausgenommen, Angeklagte bestand, trotz des Widerspruches des Staatsanwalts, Landgerichts zu Breslau vom 3. Mai 1890 nebst den demselben einer der Aeltesten trat an den Tisch und sagte unter feierlicher Stille bie auf Berlesung dieser Stellen, welche einen nothwendigen Kom- zu Grunde liegenden thatsächlichen Feststellungen aufgehoben und Eides formel her, welche die für den Ausstand bestimmten Ars mentar zu den übrigen Theilen seines Werkes bildeten und in der Sache selbst die Strafverfolgung des Angeklagten wegen beiter der kleinen Fabriken, den Finger an der Rolle haltend, namentlich bewiesen, daß es den Juden auch erlaubt sei, Schein der ihm zur Last gelegten That für unstatthaft erflärt. Die wiederholten. Die Eidesformel lautete:" Ich schwöre bei Gott taufen" einzugehen, wenn es sich für sie darum handele, sich in Revision machte geltend, daß die strafrechtliche Verfolgung des dem Allmächtigen, so lange nicht zu arbeiten, bis die Preise mit die Geiftlichkeit und das Beamtenthum einzudrängen. Schließlich Angeklagten durch Verjährung ausgeschlossen sei. Die Ber nicht erhöht werden und die Genossen mir mit Schuß und werden noch einige Stellen aus dem Kapitel ,, alliance israélite" fündigung des Urtheils vom 3. Mai 1890, gegen welches Unterstüßung( Schüß und Stüh") beistehen werden. eingelegt wurde, sei die legte sei die legte richter mir Gott, sonst falle sein Fluch auf mich." Amen", sprachen und über Herrn Göschen, Englischer Schaßfekretär in der die Revision Anglo- Israelitischen Metropolitan Gesellschaft in London ", ver- liche Handlung gegen den Angeklagten gewesen und die Alle weihevoll. Ein Komitee wurde zur Durchführung der Be : im§ 22 des Preßgefeßes gesetzte Frist am 2. April 1892, an schlüsse gewählt und die Versammlung geschlossen. Bon Montag In einer alsdann zur Verlesung gebrachten Druckschrift welchem Tage die Bustellung des Urtheils an den Angeklagten den 25. Juli, an feierten die fleinen Fabriken. Montag früh Aufruf an die deutschen Wähler beider christ- angeordnet wurde, längst abgelaufen wäre gewefen. Die Staats- gingen drei Arbeiter, die sich vor dem Schwure absentirt hatten, Sie wurden gewaltsam von den eindringenden licher Konfeffionen" werden in großen Umrissen die in anwaltschaft behauptete demgegenüber, der Lauf der Verjährung zur Arbeit. Genossen hinter dem Webstuhl hervorgezogen, Frage kommenden Thatsachen wiederholt und darüber Klage fei wiederholt rechtzeitig durch richterliche Handlungen unter feiernden richtete nichts aus und geführt, daß Paasch weder die nachgesuchte Audienz beim Fürsten brochen worden. Nachdem in dem ergangenen Reichsgerichts. Die städtische Polizei Bismard erhalten habe, noch vor Gericht zugelassen worden Erfenntnisse die Kompetensfrage als Revisionsgericht juristisch die Fabrikanten denunzirten und Gendarmerie vom Bezirkshaupt sei. Das auswärtige Amt habe, anstatt ihm zu danken, sich ihm erörtert worden, heißt es in demselben weiter: Bedarf es dem mann erhielten, erklärten auch die Streifbrecher, feiern zu wollen. sehr feindselig gezeigt und wider alles Recht 52 Wochen in gemäß eines Gingehens auf die Behauptung des Angeklagten, so" Die feiernden Genossen," sagt die Wiener Arbeiterzeitung", Saft behalten, während man dem von ihm so schwer be- kommt in Betracht, daß derselbe, nachdem er gegen das sind dem Hunger preisgegeben; ohne Vorbereitung, in einer schuldigten Herrn von Brandt Gelegenheit gegeben habe, un- ergangene Urtheil Revision eingelegt, als Abgeordneter in feindlichen Umgebung, rechnen sie auf die Silfe der behelligt wieder das Himmlische Reich zurückzukehren. Den Reichstag eingetreten, und daß dieser, bevor die Zustellung auswärtigen Genoffen, von denen eine ferne Runde zu Er stellt sich in diesem Aufruf als ein Opfer von Rechtsbruch des Urtheils an den Angeklagten zur Ausführung gelangte, ihnen drang. Mögen die Genossen die Internationalität auch hier be und Bergewaltigung dar und rust alle Wähler auf, ihren mittelst Beschlusses vom 9. Mai 1890 das Verlangen auf weisen und den von jüdischen Ausbeutern ausgebeuteten jüdischen Abgeordneten zur Pflicht zu machen, sich mit seiner Sache zu be- Aufhebung des Strafverfahrens gegen den Angeklagten gestellt Genossen mit Hilfe beistehen. Die Zahl der Streifenden ist eine hat. Diesem Berlangen ist durch Beschluß des Landgerichts zu größere geworden, gegenwärtig stehen gegen 400 Zalesweber in fassen. Zur Antlage steht schließlich der im Verla ge des Angeklagten Breslau vom 3. September 1890 dahin stattgegeben worden, Streit. Mögen die Genossen allerorts ihr Möglichstes thu Minde verlegte Offene Brief an Se. Exzellenz den daß das Verfahren für die Dauer der Sitzungsperiode eingestellt damit die jüdischen Arbeitsbrüder überzeugt werden, daß wir in Reichskanzler v. Caprivi ," in welchem noch einmal all' wurde. jedem der Arbeiter, er mag was immer für einer Nation, was Die Revision nimmt nun an, daß der Lauf der Straf - immer für einer Ronfession angehören, erblicken. die schweren Anklagen gegen v. Brandt und die übrigen Beamten wiederholt werden. Unter zahlreichen Angriffen gegen das Juden- verfolgungs- Verjährung, welcher mit der Publitation des Urtheils beutung wird international, interfonfessionell betrieben, thum im Allgemeinen spricht der Angeklagte darin u. a. die Be- begonnen, durch den Beschluß des Reichstages vom 9. Mai 1890 muß von diesem Standpunkte aus bekämpft werden. Spenden hauptung auf, daß in unserem Beamtenthum feftorganisirte Diebes nicht gehemmt und durch den Einstellungsbeschluß vom 3. Sep- nehmen entgegen: Administration der Arbeiter- Zeitung ", Wien , banden bestehen, welche von Juden geleitet werden. Er beklagt tember nicht unterbrochen worden sei. Dieser Ansicht ist bei- Gumpendorferstr. 60, Redaktion des Textilarbeiters" in Reichen sich darüber, daß Beamte des Auswärtigen Amtes, welche zustimmen. In dem fünf Bogen umfassenden Erkenntnisse berg und Robotnik" in Lemberg ." Wir schließen und den Worten unseres Wiener Bruderorgans Das gegen ihn in einem anderen Welttheile begangene Verbrechen stehe mit der heimischen Juden- Klique in engster Verbindung; die Geltendmachung der Verjährung auf die Vornahme mehrerer jüdischen Proletarier drüben im Osten nicht zu vergessen. Wenn Herr v. Brandt habe seine schändlichen Pläne nicht aus sich allein richterlicher Handlungen. Hierzu führt das Erkenntniß aus: ie so wird hier schnellste Hilfe die beste sein. geschmiedet, sondern im Auftrage dieser Klique und man habe im„ Die Maßregeln der Vorinstanz, durch welche die Verjährung Auswärtigen Amte von den Umtrieben v. Brandt's Kenntniß ge- gegen den Angeklagten unterbrochen sein soll, stellen sich dar als
lesen.
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er der schwersten Berbrechen bezichtigte, im Amte belassen werden. wird diese Entschließung des Reichsgerichts juristisch begründet. Die Staatsanwaltschaft stüßte ihren Widerspruch gegen an
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bis
Die Aus
und
Zu einem Kohlenring riesiger Art haben sich über 100 habt. Obgleich auch von anderer Eeite eine Reihe von Be- Atte, welche nach Wortlaut und Sinn den Zweck verfolgen, be- rheinisch- westfälische Bergwerksgesellschaften fürzlich in Iserlohn vereinigt. Diese Gesellschaften verfügen über eine Jahresförderung von schwerden gegen v. Brandt vorlägen, würde derselbe doch schwer- hufs Erleichterung des Verfahrens die Anwesenheit des Anges über 3312 Millionen Tonnen Kohlen. Zweck des Ringes ist vor lich nach Europa kommen, um sich zu verantworten, denn derselbe klagten im Inlande zu sichern und seiner Flucht in das Ausland allem die Schaffung einer Zentral- Verkaufsstelle, an welche die An einer anderen Stelle des Offenen ob sie als gegen den Angeklagten gerichtet den Anforderungen der Kohlenpreis leicht auf derjenigen Höhe erhalten, welcher die so weiter gehen solle, daß die Juden im Auswärtigen fie nicht außerhalb des Strafverfahrens gegen den Angeklagten, ganzen Volkes im Uebermaß herrlich und in Freuden leben 3 noch des§ 68 des Strafgesetzbuches genügen, denn jedenfalls stehen Grubeneigenthümer zu benöthigen glauben, um auf Roften des
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wisse sehr wohl, daß hierselbst bereit stehen. Briefes wird der Reichskanzler gefragt, ob es
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China werde hauptsächlich der legitime Handel durch ein 31 cit. unzulässig.( Derselbe will„ jedes Strafverfahren suspendirt organisirtes Raubsystem ruinirt. Es wird ferner das Kunst- wissen.) Demgemäß ist ihnen jede Rechtswirksamkeit und so= Dieses Interesse sehr materieller Natur sei, wie denn Israel über haupt am liebsten die ganzen Schätze des Kaisers von China sich
zusprechen.
fönnen.
der
interesse" des Herrn v. Brandt lächerlich gemacht und gesagt, daß mit auch jede Einwirkung auf den Lauf der Verjährung ab- Tabatarbeiter Deutschlands sind nach den Beschlüssen Die Leistungen der Zentral Kranken- und Sterbekaffe der Berdener Generalversammlung u. A. nunmehr folgende: Kranten einiger feltener chinesischen Hirsche im Berliner zoologischen angenommen werden, daß der Ablauf der Frist des§ 22 des 5. Klasse 5,10 M.; 6. Klasse 3,90 M. Für ein weiteres halbe aneignen möchte." Es wird dann behauptet, daß an dem Gitter erwähnten richterlichen Handlungen nicht stattgefunden, so muß 2. Klaffe 11,40 M.; 3. Klasse 10,20.; 4. Klasse 7,50 Hat hiernach eine Unterbrechung der Verjährung durch die unterstützung im ersten halben Jahre 1. Klaffe 15 M.; Se Preßgesetzes zur Zeit der Strafverfolgung des Angeklagten Jahr die Hälfte dieser Säge. Für ein volles Jahr freien Arzt
der
Name des
Garten als Brandt Herrn v. fchentgeber prange, während es fich thatsächlich um ein Geschenk des Kaisers von China an den Berliner zoologischen Garten handele.- Präs.: Wollen Sie diese Behauptung aufrecht erhalten?
hindernd entgegensteht." Bordem war in dem Erkenntnisse largelegt worden, daß die Erklärung des Reichstages vom 9. Mai 1890, durch welche er
und freie Medizin.
Die Leipziger Maurer haben sich in einer Versammlung,
Nach meiner Kenntniß hatte allerdings der Kaiser von China die Aufhebung des Stratverfahrens gegen den Angeklagten wegen in welcher Wilte- Berlin die lokale Organisation empfahl, für das oder die chinesische Regierung Herrn v. Brandt ein Paar seltener der ihm zur Last gelegten Majestätsbeleidigung während der Festhalten am Zentralverband und sehr scharf gegen die Be
Hirsche geschenkt. Dieser hatte feine Verwendung dafür und hat Dauer der Sigungsperiode verlangte, unter den§ 69 lit. nicht zu fürworter der ersteren Organisationsform erklärt.