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Nr. 32.
22. Jahrgang.
rige
für die streikenden streifenden Bergarbeiter!
Arbeiter! Gedenkt der Sammlungen
Arbeiter!
Reichstag.
134. Sigung vom Montag, den 6. Februar 1905, nachmittags 1 Uhr.
holen, soweit sie erforderlich ist. Erst wenn die königlich preußische beseitigt werden soll, auf deutschen Strömen lediglich für die Bes Regierung an die Reichsregierung herantreten wird mit der An- fahrung derselben irgend welche Abgaben regung, den bestehenden Rechtszustand zu ändern was bisher Nun könnte man ja baran immer noch herumtüfteln,
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zu erheben.
und
nicht geschehen ist wird für die Organe des Reiches die Ver- der Herr Staatssekretär Graf Posadowsky hat ja auch den anlaffung gegeben sein, zu dieser Anregung und zu dieser Frage Versuch gemacht, diese Erklärung in Uebereinstimmung zu selbst fachlich Stellung zu nehmen.
Am Bundesratstische: Graf Posadowsky. Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Beratung des zweiten Nachtrags- Etats für den Reichshauser halt und des zweiten Nachtrags- Etats für die Schuhgebiete.
Beide Nachtrags- Etats werden in dritter Lesung und in der Gesamtabstimmung debattelos angenommen.
Nachdem der Staatssekretär diese Erklärung verlesen hat, verläßt den Sigungssaal.
bringen mit den Aeußerungen des preußischen Staatsministeriums; aber die Erklärung des Herrn Reichskanzlers enthält noch etwas anderes, das jede Möglichkeit ausschaltet, seine Rede irgendwie Auf Antrag des Abg. Dr. Müller- Sagan( frs. Vp.) wird zu interpretieren; nämlich seine Erklärung bezieht sich auf den Besprechung der Interpellation beschlossen. Präzedenzfall des Unterwesergesetzes, und diese Beziehung ist so klar, Abg. Dr. David( Soz.): Die Reichsregierung darf sich nicht daß jede Interpretation zu schanden werden muß. Nun hat zwar auch wundern, wenn wir ihren Erklärungen nicht mehr das Herr v. Pappenheim im Abgeordnetenhause sich auf das UnterweserZweiter Punkt der Tagesordnung ist die Interpellation gleiche Vertrauen entgegenbringen, wie wir es der Erklärung des gesetz bezogen, aber er scheint das ganze Gesetz und sein Zustande Dr. Ablaß( frs. Bp.) und Genoffen, den Reichskanzler zu fragen, Reichskanzlers vom 10. Dezember 1903 entgegenzubringen geneigt fommen nicht zu kennen, sonst wäre es mir unbegreiflich, wie er es welche Stellung er zu der im preußischen Abgeordnetenhause be- waren. Die Ohren für Regierungserklärungen sind uns seitdem ge- als Präzedenzfall für seine Auffassung heranziehen will. antragten und von dem Vertreter der königlich preußischen Staats- schärft worden. Da wird von soweit“ und„ von den durch Art. 54 Damals wurde aus einem natürlichen Flußlauf regierung gebilligten Einführung von Gebühren auf den gezogenen" Grenzen" gesprochen. Das ist ja gerade der ftrittige geradezu eine einzige fünstliche Reede gemacht, fo natürlichen Binnenschiffahrts- Straßen nehme. Bunft, was in Artikel 54 stipuliert ist. Darüber finden sich in verschiedenen fiefgreifend waren die Veränderungen, und trotzdem wurde Staatssekretär Graf Posadowsky erklärt sich bereit, die Inter- Erklärungen der preußischen Regierung im Abgeordnetenhause Vor- damals daran festgehalten, daß die Einführung von Abgaben pellation sofort zu beantworten. stellungen, die sich keineswegs vertragen mit den bisher herrschenden auf diesem so veränderten Flußlauf gegen Art. 54 der VerZu ihrer Begründung erhält das Wort Anschauungen, feineswegs mit der historischen Entstehung des Art. 54, fassung verstoße und nur beschlossen werden könne unter Abg. Kämpf( fri. Vp.): In weiten Kreisen der Bevölkerung hat feineswegs mit der bisherigen Pragis und feineswegs mit der Er- Wahrung der Vorschriften des Art. 78 der Reichsverfassung, das beunruhigende Gefühl Platz gegriffen, es fönnten entgegen flärung des Reichskanzlers vom 10. Dezember 1903.( Sehr gut! wonach eine Verfassungsänderung nicht akzeptiert werden kann, der Reichsverfassung Schiffahrtsabgaben auf links.) Als zuerst die Aeußerung getan wurde, die Schiffahrts- wenn vierzehn Bundesratsmitglieder dagegen natürliche Wasserstraßen eingeführt werden. Als anläßlich einer abgaben lägen im Interesse der Schiffahrt selbst, da glaubte ich, it immen. Es ist unbegreiflich, wie angesichts dieser Tatsache Schrift des Eisenbahndirektions- Präsidenten Ullrich vor Jahr und dieser Versuch, der Deffentlichkeit Sand in die Augen zu Herr v. Budde fein Standpunkt sei bereits Tag die gleiche Befürchtung in Deutschland auffam, gab der Reich 3- streuen, würde doch wenigstens nicht von Männern wiederholt vom Bundesrat beim Unterwefer- Gefeß eingenommen worden, tanzler am 10. Dezember 1903 die Erklärung ab, daß gemäß werden, die eine verantwortliche Stellung einnehmen. Dieser Glaube man habe damals nur formelle Bedenken hinsichtlich des des§ 55 zweifellos die Einzelstaaten fein Recht hätten, ist getäuscht worden. Die ganze Aeußerung aber ist der Gipfel§ 54 der Verfassung gehabt. Die Kommission erklärte damals unter Schiffahrtsabgaben zu erheben. Jede Schiffahrtsabgabe müsse durch der Naivetät. Wo hat die Idee der Schiffahrtsabgaben denn ihren einmütiger Zustimmung des Hauses, fie erblicke in der Annahme des ein besonderes Reichsgesetz und zwar nach den Vorschriften über eine Anfang genommen? Bei den preußischen, feudalen Großagrariern! Gefeßes ein Abweichen von den Bestimmungen des Art. 54 der Reichs- Verfassungsänderung beschlossen werden. Dieser Standpunkt Schon im Dezember 1908 erschien der erste alarmierende Artikel, der Verfassung. In diesem Sinne äußerte fich damals auch der Verist auch vom Bundesrat im Jahre 1886 bei der Vertiefung feinen Zweifel ließ, worauf die Sache eigentlich hinauslief. Es hieß treter des Zentrums Herr Windthorst.( hört! hört! links.) Herr der Unterweser eingenommen worden. Infolgedessen liegt dem da, freie Schiffahrt bedeutet tatsächlich eine Herabsehung der Ein- v. Bötticher erklärte dann, im Bundesrat habe eine Majorität, wie Bundesrat kein dahingehender Antrag vor. Schließlich fämen hier auch fahrtszölle und damit ein Durchkreuzen des nationalen Schutzzolles. fie für Verfassungsänderungen notwendig sei, die Vorlage an die Verträge mit den auswärtigen Mächten in Betracht. Im preußischen und der Bericht der preußischen Kanaltommission läßt keinen Zweifel, genommen, also formelle Bedenken lägen nicht mehr vor. Abgeordnetenhause kam die Einführung von Schiffahrtsabgaben am daß der eigentliche Zweck der ganzen Aktion ist, die Einfuhr von Ge- waren die formellen Bedenken" des Herrn v. Pappenheim . So war 28. Februar 1904 zur Sprache. Damals stellte sich die Staatsregierung auf treide zu erschweren. Daher werden auch Elbe und Rhein be- damals der Standpunkt der Regierung. Heute ist das etwa" der den Standpunkt, daß zwar eine Abweichung vom§ 54 nicht beab- sonders ins Auge gefaßt, weil sich auf diesen der Import in erster preußischen Regierung auch von der Reichsregierung bereits übernommen. sichtigt sei, daß aber für die Benutzung einer erst fürzlich ge- Linie vollzieht. Es handelt sich also um ein Glied der Perlen- Die Reaktion reitet schnell. Der Herr Reichstanzler ist in der Tat schaffenen Bertiefung auch auf natürlichen Wasserstraßen fette der Brotverteuerung! 1903 erklärte der Reichskanzler fein Konsequenzenmacher. Er legt keinen großen Wert darauf, daß Kostenabgabeu erhoben werden dürften im Verhältnis die Angelegenheit als eine theoretische Streitfrage". Aber seine Worte, die er heute ausspricht, binnen Jahresfrist auch noch der aufgewendeten Kosten, Das sei schon 1886 bei der bei den Agrariern gilt die Theorie nicht viel; die haben stets sehr Gültigkeit haben. Da darf er sich nicht wundern, wenn man seine Erhebung von Abgaben für die Vertiefung der Unterweser von allen praktische Absichten. Bei dem Maß von realpolitischer Einsicht, Worte ganz besonders unter die Lupe nimmt und wenn man Rednern als ein gesundes, volkswirtschaftliches Prinzip anerkannt welches der Herr Reichskanzler für sich in Anspruch nimmt, muß er ihm das Vertrauen versagt, wie es mit seiner Stellung uneinsehen, daß seine damalige Stellung falsch war. Der Vorstoß der bedingt verbunden sein müßte.( Sehr richtig! bei den Sozialdemo
worden.
Das
Es ist zweifellos, daß Schiffahrtsabgaben auf den natür- Agrarier geht in erster Linie gegen den Rhein . Das geht ja traten.) Auch die heutige Erklärung des Grafen Posadowsky lichen Wasserstraßen ungesetzlich sind. Aber nicht über jeden auch aus dem Antrag im preußischen Abgeordneten befindet sich ganz im Einklang mit dieser Stellung der preußischen Zweifel erhaben ist, welche Wasserstraßen noch als hause, der den Namen v. Heydebrand führt, hervor, der ja Regierung. Diese Regierung denkt nicht daran, Abgaben auf dem natürliche anzusehen sind. Im preußischen Staats- fordert, daß die Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein eingeführt Rhein zu erheben, die gegen die Verfassung verstoßen, weil eben nach ministerium hege niemand den leisesten Gedanken an Schiffahrts- werden müssen, bevor überhaupt der Kanal nach Dortmund gebaut ihrer Meinung die Abgaben, die sie erheben will, nicht gegen die abgaben auf der Elbe und dem Rhein . Aber am 9. November und werden könnte. Es wird da von der Gefährlichkeit des Rheins ge- Verfassung verstoßen.
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1. Dezember erklärte der Minister für öffentliche Arbeiten im sprochen. Auch das Zentrum teilt die Anficht. Der Abgeordnete Das Unterweser- Gesez besteht nur aus einem einzigen Parapreußischen Abgeordnetenhause, der beste Freund der Schiffahrt sei Herold hat bereits am Anfang des vorigen Jahres er- graphen. Der Staat Bremen soll danach das Recht haben, falls er der, der für Schiffahrtsabgaben eintrete. Dieser flärt, daß der Rhein wesentlich vertieft sei, so daß er unter die Unterweser von Bremen bis Bremerhafen so korrigiert, daß Schiffe Ueberzeugung werde man sobald als möglich Ausdruck geben. den Begriff der künstlichen Wasserstraßen fällt. Die bis fünf Meter Tiefgang bis Bremen hinaufkommen können, für Welch ein weiter Weg im Wandel der Ansichten ist da seit dem Höhe der für ihn einzurichtenden Abgaben sei aber streng be- Ladungen diefer Schiffe eine Abgabe nach Maßgabe der für 10. Dezember 1908, also in fo unglaublich furzer Zeit, eingetreten! schränkt durch die Bestimmung der Reichsverfassung, daß auch für fünstliche Wasserstraßen getroffenen Bestimmungen zu erheben. ( Sehr richtig! links.) Nach Gründung des Deutschen Reiches fünstliche Wasserstraßen die Abgabe nicht höher sein dürfe als Bins Das heißt, daß die Fahrzeuge, die schon vor der Vertiefung die wurde der Grundjag aufgestellt, daß nur für besondere und Amortisation der für sie ausgegebenen Summen es erfordern. Strecke befahren konnten, abgabenfrei bleiben, daß sie in BremerAnlagen Abgaben erhoben werden könnten, und daß diese Ab- Die Abgaben könnten also feine Quelle fiskalischer Einnahmen haven leichtern und dann abgabenfrei nach Bremen hinauffahren gaben die eigenen Kosten nicht überschreiten dürften. Jezt bilden, so daß es sich nur um Kleinigkeiten handle. Aber auch dürfen und vor allem, daß sie abgabenfrei bleiben, wenn sie nicht aber ist es soweit gekommen, daß sogar der Rhein als dieser Einwand ist von den Herren selbst durchkreuzt worden. Man in Bremen oder Vegesack auslanden, sondern nach einem preußischen eine fünftliche Künstliche Wasserstraße erklärt wurde. Und doch sind fagt jetzt: Die Tarife sollten nicht nach dem Gewinn der oder oldenburgischen Hafen hinauffahren. Bei dem Gesez handelte die Flüsse ein töstliches Gut der Natur. Die Sachverständigen Ware festgelegt werden, sondern nach den Gesichtspunkten einer es sich also ausschließlich um ein Spezialinteresse der Stadt haben erklärt, ein tanalisierter Fluß sei teine künstliche" nationalen Wirtschaftspolitit, aber, heißt es im Munde dieser Leute, Bremen , jezt aber sind die Interessen aller Anliegerstaaten Wasserstraße.( Sehr richtig! bei den Freisinnigen.) Selbst der Pro- eine Politik zugunsten der Minderheit von Großgrundbesitzern zum oder Oberliegerstaaten in Mitleidenschaft gezogen. Die fessor Schuhmacher, der im übrigen für Einführung der Schiffahrts- Schaden der Nation. Man solle also die Schiffahrtsabgaben preußische Regierung suchte gewisse Handelskreise vom Rheine abgaben ist, hat erklärt, ein Uebergang einer natürlichen" für Frachten von landwirtschaftlichen Produkten erhöhen, für die Schiffahrtsabgaben mit der Aussicht zu födern, daß die Wasserstraße in eine künstliche" sei unmöglich.( hört! hört! um die für andere Produkte herabfeßen zu können.( hört! Seeschiffe nach der beabsichtigten Rheinregulierung bei Köln sollten lints.) Somit steht der preußische Gesezentwurf in Widerspruch mit hört! bei den Soz.) Auch der Abg. v. Pappenheim hat dieselbe hinauffahren fönnen. Der Gedanke wäre sehr gut, wenn bei seiner der Reichsverfassung; kein Bundesstaat kann einseitig dagegen vor- Meinung geäußert. Man sagt ferner, die Höhe der Tarife sei ein Ausführung ebenso verfahren würde, wie bei dem Geseze von 1886, gehen. Auch eine einseitige Interpretation kann nicht genügen. Kronrecht, also unabhängig von den Volksvertretungen. Ist also d. h., wenn alle Schiffe, die schon jetzt bis Köln fahren konnten und ( Sehr richtig! links.) Auch die internationalen Verträge be- überhaupt einmal die Schiffahrts- Abgabe im Parlament bewilligt, alle Schiffe, die über Köln hinausfahren d. h. der ganze jezige stätigen diese Auffassung. Der Vertrag von 1844 bestimmt so liegt die Höhe der Tarife ganz in den Händen der preußischen Durchgangsverkehr von Rotterdam bis Mannheim abgabenfrei bliebe. Freiheit der Elbschiffahrt, trotzdem die Elbe schon damals Regierung. Die„ preußische Regierung" find aber nicht die preußi- So hatte Preußen 1886 fein Interesse als Oberlieger gereguliert war. Dann kamen die Rheinschiffahrtsatte von 1868. schen Minister, sondern es ist die agrarisch- feudale Mehrheit im wahrt. Aber unter diesen Bedingungen wollen Diese Verträge können ohne Zustimmung Hollands und Abgeordnetenhaus und Herrenhaus. Die Minister sind nur ihre diese Herren( nach rechts) die Regulierung des Desterreichs und ohne Aenderung der Reichsver- Mandatare. Dieser Ausdruck hat ja jezt parlamentarisches Rheines gar nicht. Sollte nämlich die Abgabe wirklich nur fassung nicht modifiziert werden. Geltungsrecht erlangt.- Es handelt sich um Tarifabsolutismus des so hoch gestellt werden, daß fie die Aufwendungen ver Welches find nun die wahren Gründe für die Einführung preußischen Junkertums. Daß dabei noch die eisenbahnfistalischen 3insten, so würde ja durch die Rheinregulierung ein neues von Schiffahrtsabgaben? Etwa fistalische Interessen? Ich Interessen mitwirken, kommt erst an zweiter Stelle. An erster steht Einfallstor" für die landwirtschaftlichen Produkte des Auslandes glaube nicht, daß wegen ein paar Millionen Einnahmen so große die verkehrsfeindliche Absicht der preußischen Junkerpartei. Dem geschaffen. Nein, wenn die preußischen Junker Geschenke machen Interessen aufs Spiel gesezt werden können, wie es hier der Fall Reichstag wird eine unglaubliche Naivität zugemutet oder vielmehr, wollen, so ist eine Tücke dabei. sein würde. In Wahrheit soll durch die Aufhebung der Abgaben er wird direkt verhöhnt.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Vor allem muß bei der Einführung dieser Abgaben der Artikel 78 freiheit verhindert werden, daß zu Wasser billiger transportiert Der ganze Vorstoß geht dahin, den verfassungsmäßigen Schutz des gewahrt werden. Er ist nicht, wie Herr v. Budde meinte, ein Hindernis wird, als auf der Eisenbahn, damit der Einfuhr von Getreide noch Artikels 54 zu beseitigen. Dieser Artikel ist identisch mit den Bestim- für nüßliche Flußregulierung. Im Bundesrat und im Reichstag über die Zölle hinaus ein Hindernis in den Weg gelegt wird. Uns mungen der Rheinischen Schiffahrtsatte von 1868. Ein Widerspruch wird sich immer eine Mehrheit für die Erhebung von Schiffahrtsscheint diese Frage wie genügend, um den Herrn Reichsfangler anzu- fann zwischen beiden nicht bestehen, sonst würden nach Zustandekommen abgaben finden, wenn die Flußregulierung wirklich im Interesse der fragen, wie denn nun eigentlich die verbündeten Regierungen zur der Verfassung die Schiffahrtsatte selbstverständlich abgeändert sein. Gesamtheit liegt, genau wie es bei der Unterweser der Fall war. Erhebung von Abgaben auf natürlichen Wasserstraßen stehen. Nun hat der Herr Minister v. Budde im Dezember 1904 in der Aber das ganze Treiben der preußischen Regierung geht darauf hin( Bravo ! links.) Kanalfommission erklärt, das gesamte Staatsministerium erkenne an, aus, ohne diese Garantie Schiffahrtsabgaben einzuführen. Das ist Zur Beantwortung der Interpellation erhält das Wort daß die Abgabenfreiheit der großen Ströme eine ungerech- gegen das Interesse aller an der Schiffahrt Staatssekretär Graf Posadowsky: Ich habe im Namen der tigkeit sei und daß man alle Schritte tun wolle, interessierten Industrieunternehmungen, die Reichsregierung unter Bezugnahme auf die Erklärung, welche um die etwa der Erhebung von Abgaben entgegen auf billige Wasserwege angewiesen sind und gegen das Interesse der der Reichskanzler in der Sigung vom 10. Dezember 1903 abgegeben stehenden Bestimmungen der Reichsverfassung auf verfassungs- ganzen Konsumentenschaft, insbesondere der breiten Volksklaffen. hat, und meine denselben Gegenstand betreffende Erklärung vom mäßigem Wege zu beseitigen. Es ist also hier die Auffassung ver-( Sehr richtig! links.) Man will über die Zölle hinaus durch hohe 12. April 1904 zu erklären: Es kann kein Zweifel darüber bestehen, treten, daß möglicherweise die Reichsverfassung der Erhebung von Tarife das ausländische Getreide so teuer machen, daß das Getreide daß kein Bundesstaat über die im Art. 54, Abs. 4 R.-V. gezogenen Abgaben gar nicht entgegensteht und Herr v. Budde habe aus dem Osten Deutschlands im Westen konkurrenzfähig werde, d. H. Grenzen hinaus Abgaben auf natürlichen Wasserstraßen erheben auch bei anderen Gelegenheiten die Auffassung vertreten, daß ein eine weitere Erhöhung der Preise des wichtigsten Lebensmittels erdarf. Dazu bedürfte es der besonderen Genehmigung Fluß, dessen Fahrrinne durch Baggerung, Deiche usw. vertieft zwingen. Dabei haben 90 Proz. der Landwirtschaft Treibenden am durch Reichsgefes gemäß Art. 78 der Reichs- Ver- fei, nicht mehr unter den Schuß des§ 54 der Reichs Rhein an hohen Getreidepreisen kein Interesse. fassung. Desgleichen fann fein Zweifel darüber bestehen, daß, verfassung falle. Diese Auffassung der preußischen Regierung Wir halten fest an der bisherigen Auffassung des Artikels 54 foweit internationale Verträge der Abgabenerhebung entgegen- steht im unverföhnlichen Widerspruch einmal mit dem Wortlaut und lehnen die Schiffahrtsabgaben ab, die das ganze stehend, die Zustimmung der vertragschließenden Teile Voraus dieses Artikels, dann mit seiner ganzen Entstehung, mit der ganzen wirtschaftliche Leben zu schädigen drohen. Wenn die preußische fegung für die Einführung von Abgaben ist. Wenn die königlich seitherigen Bragis und endlich der Erklärung des Herrn Regierung trotzdem auf dem Wege fortgeht, so vergewaltigt sie die preußische Staatsregierung die Ungleichheit in der Abgaben Reichstanzlers selbst. der Abgaben Reichstanzlers selbst. Ich bin fest überzeugt, daß der Herr Kleinen Bundesstaaten und begeht einen flagranten Verfassungsbruch. erhebung zwischen den Kanälen und kanalisierten Flüssen einerseits Reichstanzler jene Erklärung nicht mehr abgeben( Lebh. Zustimmung bei den Goz.) In der Düsseldorfer und natürlichen Wasserstraßen andererseits herbeizuführen beabsichtigt, wird, er hätte es auch damals nicht getan, wenn er andelskammer wurde gesagt, man werde sich zusammenso liegt fein Grund zu der Annahme vor, daß sie es unter die Situation richtig erkannt hätte. In dieser Erklärung des Herrn schließen müffen zum Kampf gegen den inneren Feind, der die Tassen wird, zur Erhebung von Abgaben auf natürlichen Wasser- Reichskanzlers heißt es: Es fann feinem Zweifel unterliegen, daß Jntereffen der Rheinschiffahrt bedrohe. Der innere Feind war nicht straßen die reichsgefeßliche Genehmigung einzu durch die Bestimmung der Verfassung das Recht der Einzelstaaten die Sozialdemokratie( Seiterkeit), sondern das preußische