Einzelbild herunterladen
 

Nr. 115.

Abonnements- Bedingungen: Abonnements Breis pränumerando: Bierteljährl. 3,30 Mt., monatl. 1,10 m., wöchentlich 28 Pfg. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntagss nummer mit illustrierter Sonntags. Beilage, Die Neue Welt" 10 Pfg. Bost. Abonnement: 1,10 Mark pro Monat. Eingetragen in die Post- Beitungs. Preisliste. Unter Kreuzband für Deutschland und Desterreich- Ungarn 2 Mart, für das übrige Ausland 8 Mart pro Monat.

Ericheint täglich außer Montags.

Vorwärts

Berliner Volksblaff.

22. Jahrg.

Die Infertions- Gebühr beträgt für die fechsgespaltene Rolonel. geile oder deren Raum 40 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Vereins. und Bersammlungs- Anzeigen 25 Pfg. ,, Kleine Anzeigen", das erste( fett. gebrudte) Bort 10 Pfg., jedes weitere Wort 5 fg. Borte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen. tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet

Telegramm- Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Für die Bergarbeiter!

Donnerstag, den 18. Mai 1905.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

Artikel 7.

In§ 146 Gewerbe- Drdnung, Biffer 1, wird nach§ 115 ein geschaltet: 115b. In§ 147 Gewerbe Ordnung wird der Biffer 5 zugesetzt: oder wer der Vorschrift des letzten Absages des§ 134i zuwider

Die Revolution in Rußland .

Stunden nicht übersteigen. In Braunkohlen - und Schiefergruben darf die tägliche Arbeitszeit vom 1. Oktober 1905 ab zehn, vom 1. Januar 1907 ab neun und vom 1. Januar 1908 ab acht Stunden Im preußischen Abgeordnetenhause wird heute die Ver- nicht übersteigen. Für Arbeiter, welche an Betriebspunkten, an ständigungsaktion beginnen, die dem Versuch dienen soll, durch denen die gewöhnliche Temperatur mehr als 26 Grad Celsius einige formale Bugeständnisse der Mehrheit die Bergarbeiter beträgt, beschäftigt werden, darf die Arbeitszeit sieben Stunden, für handelt. nicht nur um ihre Forderungen, sondern selbst um die Ver- Arbeiter, welche an Betriebspunkten, an denen die gewöhnliche Tem­peratur mehr als 28 Grad C. beträgt, beschäftigt werden, sowie sprechungen der Regierung zu prellen. Das Zentrum will bei nassen Arbeiten darf die Arbeitszeit sechs Stunden täglich nicht zwar den Versuch machen, nicht nur die Regierungsvorlage übersteigen. Als gewöhnliche Temperatur gilt diejenige Temperatur, wieder herzustellen, sondern auch noch Verbesserungen der Vor- welche der Betriebspunkt bei regelmäßiger Belegung und Be- wurde gestern während des Zwischenaltes einer Theateraufführung Ufa, 17. Mai. Der Gouverneur, Generalmajor Ssokołowsky, lage zu erreichen durch Wiedereinbringung seiner in der Kom- wetterung hat. Die höhere Verwaltungsbehörde hat durch schrift­mission gestellten wichtigen prinzipiellen Anträge. Wie wenig liche Verfügung zu bestimmen, ob für eine Grube oder Gruben im öffentlichen Garten durch mehrere Revolverkugeln schwer ver es indessen dem Zentrum Ernst ist mit der Vertretung der abteilung die in Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. wundet. Der Täter ist entkommen. Der Zustand des Gouverneurs Arbeiterinteressen, das zeigt neben allen anderen noch die bis Die Ein- und Ausfahrt( Seilfahrt) des einzelnen Arbeiters vom ist dem offiziellen Telegramm zufolge sehr bedenklich. zulegt eingenommene Haltung seiner führenden Blätter. Die Beginn seiner Einfahrt bis zum Ende seiner Ausfahrt, gehört zur Arbeitszeit. Kölnische Volkszeitung" behandelt in ihrer Nummer vom Die Arbeiter über Tage, sowie alle sonst in Bergwerken, Salinen, Montag abend die Ankündigung der Sozialdemokratie, die aufbereitungsanstalten und unterirdisch betriebenen Brüchen oder Beschlüsses des Bergarbeitertages zu verwirklichen, nur Gruben beschäftigten Arbeiter dürfen nicht länger als zehn Stunden ironisch. Sie sagt, daß auch im Reichstage nichts zu erreichen täglich beschäftigt werden. Jedem dieser Arbeiter, sofern seine wäre, was über die Regierungsvorlage hinausgehe. Die sozial- Arbeitszeit nicht längstens nur acht Stunden beträgt, ist mindestens demokratische Fraktion wird nun dafür sorgen, daß das eine zweistündige Ruhepause zu gewähren. Die Ruhepause ist in Bentrum Gelegenheit erhält, Farbe zu bekennen. Die soeben die Arbeitszeit einzurechnen. Soweit Arbeit an Somm- oder Fest­fertig gestellten sozialdemokratischen Anträge, die wir hier tagen zulässig ist, darf die Gesamtarbeitszeit einschließlich der Ruhe­folgen lassen, entsprechen den Beschlüssen des Bergarbeiter- 6 Uhr für den einzelnen Arbeiter acht Stunden nicht übersteigen. in der Zeit vom Sonnabend abend 6 bis Montag morgen tages, denen die christlichen Bergarbeiter ohne Einschränkung zugestimmt haben. Sie können Gesez werden, wenn das

Artikel 5.

Aufruf an das internationale Bureau. Das Internationale Sozialistische Sekretariat in Brüssel erhielt die folgende Adresse, die wir uns beeilen, Ihnen mitzuteilen, mit der Ueberzeugung, daß sie den Aufruf unserer fämpfenden Brüder beantworten werden. Für das Exekutiv- Komitee: Camille Huysmans ( Jnt. Sekr.)

Genossen!

und

Zu der langen Reihe ihrer Verbrechen hat die Baren- Regierung eine neue blutige Freveltat hinzugefügt. Am 1. Mai hat die Sozial demokratie Ruſſiſch- Bolens und Bitauens in Warschau durch allgemeine Arbeitsruhe eine friebliche Bentrum es will; das Zentrum hat die Macht, dem Bundesrat Nach§ 184h der Gewerbe- Ordnung wird folgender§ 184i ein- maffen demonstration den Weltfeiertag der Arbeit geehrt. die Zustimmung zu einem solchen Gesetz abzunötigen. Wird geschaltet: das Zentrum den christlichen Bergarbeitern das Schauspiel und unterirdisch betriebenen Brüchen oder Gruben, auf welchen in demokratie, mit Geſang und Hochrufen auf den Achtſtundentag, auf I. Auf denjenigen Bergiverken, Salinen, Aufbereitungsanstalten Ein Bug von über 20 000 Arbeitern mit acht Fahnen der Sozial geben, daß es gegen die Beschlüsse des Bergarbeitertages ber Regel mindestens 20 Arbeiter beschäftigt werden, muß ein die demokratische Republik, den Sozialismus und den Völkerfrieden ſtimmt? ständiger Arbeiterausschuß vorhanden sein." zog durch die Straßen Warschaus . Es war ein friedlicher Zug, an Als ständiger Arbeiterausschuß gelten nur solche Vertretungen, dem Frauen, Kinder und Greise sich massenhaft beteiligten. Gin Der von der sozialdemokratischen Fraktion eingebrachte beren Mitglieder in ihrer Mehrzahl von den volljährigen Arbeitern beseelte die ganze ungeheure Menge. Niemand dachte an ein blutiges Gefühl der reinsten und erhabensten Begeisterung für die große Sache des Bergwerks der betreffenden Betriebsabteilung oder der Rencontre mit der Soldatesta. Wir zogen aus zu einer Demons des Bergwerts der betreffenden Betriebsabteilung Gesetzentwurf lautet: mit dem Bergwerke verbundenen Betriebsanlagen aus ihrer stration, nicht zum Straßenkampf. Bollständige Disziplin, boll­Mitte in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. Beamte fommene politische Klarheit über die Ziele der Demonstration, tieffter Der Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Gesek- und Aufseher find nicht wählbar. Die Wahl der Vertreter kann Ernst zugleich mit freudigsten Gefühlen der Brüderlichkeit herrschten entwurf seine Zustimmung zu erteilen: auch nach Arbeiterklaffen oder nach besonderen Abteilungen des Be unter diesen tausenden feierlich fingenden Proletariern. Keine triebes erfolgen. Die Vertreter müssen mindestens 21 Jahre alt sein, mindestens ein Jahr auf einem Bergwerk gearbeitet haben und unbesonnenheit, nicht die geringste Provokation wurde von den bie bürgerlichen Ehrenrechte besitzen. Ihre Zahl muß mindestens ernsten sozialdemokratischen Reden zu lauschen, in denen die Biele Demonstranten verübt. Fünfmal wurde der Zug angehalten, um fünf betragen und mindestens so start sein, als Steigerabteilungen des Sozialismus und die politischen Aufgaben des Proletariats in Die Wahl findet nach den Grundsäßen der Ver- Rußland auseinandergesetzt wurden. Dreimal begegnete der Zug Soldatenabteilungen und ließ fie jedesmal mit friedlichen hältnis wahr statt, berart, daß neben den Mehrheitsgruppen Worten vorbeigehen. Und zum Schluß, nach zweistündiger auch die Minderheitsgruppen, entsprechend ihrer Zahl, vertreten sind. Demonstration, machten die garenschergen aus dem Hinterhalt Die Wahl erfolgt für die Dauer eines Jahres. Wiederwahl ist einen Ueberfall auf die ruhigen Arbeitermassen. Ohne jebe Warnung, zulässig. Der Wahltag ist mindestens vier Wochen vorher bekannt zu machen. Für die während der Amtsperiode ausscheidenden Mit- ohne Signal zum Auseinandergehen stürzte sich Kavallerie, Infanterie und Polizei auf die Wehrlosen. Ueber hundert Menschen, Frauen glieder findet innerhalb sechs Wochen nach dem Ausscheiden eine und Kinder, fielen auf der Stelle tot, hundert wurden schwer und Ersazwahl statt.

Gefeh

betreffend die Regelung des Vertragsverhältnisses zwischen den betreffend die Regelung des Vertragsverhältnisses zwischen ben Bergiverksbefizern und den Bergleuten, und Gefeßenwurf betreffend Wenderungen der Gewerbe- Ordnung. Artikel 1.

Auf das Bertragsverhältnis zwischen Bergwertebesisern und Sen Bergleuten finden lediglich die reichsgesetzlichen Vorschriften An­

wendung.

Artikel 2.

Die Bestimmungen der§§ 105, 105a, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 120, 120a, 120b, 120c, 120d, 120e, 122, 123, 124, 124a, 133a, 133b, 133aa, 133ab, 133ac, 133c, 133d, 133, 134 Abf. 2, 134a, 134b, 134c, 134d, 134e, 134f, 134g der Gewerbe- Ordnung finden auf die Befizer und Arbeiter von Berg­verken, Salinen, Aufbereitungsanstalten und unterirdisch betriebenen Brüchen oder Gruben mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanstalten und unterirdisch betriebene Brüche oder Gruben als Fabriken im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gelten.

Artikel 3.

Der§ 115 der Gefverbe- Ordnung erhält folgende Busäße: 1. Im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses muß dem Arbeitnehmer auf sein Verlangen die ihm vom Arbeitgeber über­lassene Wohnung bis zum Schluffe des der Kündigung der Wohnung folgenden Monats gegen Erstattung der bisherigen Miete belassen werden, Entgegenstehende Vereinbarungen sind rechts­ungültig.

2. Soll der Bohn nach Gedinge( Afford, Stüdlohn) bemessen werden, so hat der Arbeiter, falls feine Vereinbarung über die Höhe des Lohnes vor Beginn der Arbeit zustande kommt, unbeschadet der Anwendung des§ 316 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen Mindest= anspruch auf den durchschnittlichen Tagesarbeitsverdienst, der für gleichartige Arbeit gezahlt wird.

3. Die Nichtanredung eines für eine ausbebungene Arbeits­Teistung berbienten Lohnes( Nullen) ist unzulässig. Wegen nicht genügender oder nicht vorschriftsmäßiger Leistung darf nur dann ein Abzug stattfinden, wenn der Arbeitgeber beweist, daß die gelieferte Arbeit mangelhaft und daß die Mangelhaftigkeit auf ein Verschulden des Arbeiters zurückzuführen ist. Die vereinbarte Ver­gütung für nicht genügende oder nicht vorschriftsmäßige Leistungen darf nur entsprechend dem Wert der fehlerhaften zu der fehlerfreien Leistung gemindert werden. Soll eine Stürzung des Lohnes wegen nicht vorschriftsmäßiger Leistung der vereinbarten Menge statt. finden, so ist in Gegenwart des Arbeiters oder eines von ihm bezeichneten Vertrauensmannes bas Mindermaß festzustellen. 4. Wird die Leistung nach Rauminhalt gezahlt, so muß das Raumgefäß geaicht und an seiner Außenseite der geaichte Raum. inhalt deutlich sichtbar gemacht sein.

vorhanden sind.

Amtsbauer nur dann gekündigt und entlassen werden, wenn sie sich II. Mitglieder der Arbeiterausschüsse dürfen während ihrer Verfehlungen zuschulden kommen lassen, die zu ihrer sofortigen Entlassung nach§§ 123, 124 a der Gewerbe- Ordnung berechtigen. Befugnisse: III. Der ständige Arbeiterausschuß hat insbesondere folgende er ist bor Erlaß der Arbeitsordnung zu hören,

tödlich verwundet!

die Arbeiterschaft Warschaus sofort nach der Mezelei durch Volks. Genossen! Wir haben unsere Schuldigkeit getan. Wir haben versammlungen, Reden, Flugblätter vor Niedergeschlagenheit gewarnt, zu neuem Stampfesmut angefeuert. Wir haben die gefallenen Opfer am Tage ihres Begräbnisses, am 4. Mai, durch allgemeine absolute Arbeitsruhe in ganz Warschau geehrt. Wir werden auch weiter treu unserer Aufgabe, als Teil der an sich zulässige, aber von den gefeßlichen Vorschriften ab­weichende, oder diese ergänzende Bestimmungen der Arbeits- Arbeiterklaffe ganz Rußlands , um die Niederwerfung des Absolutis­ordnung sowie die Festsetzung der Grundsäge über die Verwendung mus, dieser Regierung der Mörder, und um die Verwirklichung der politischen Freiheit im ganzen Barenreich kämpfen. Die Arbeiter und Verwaltung der Strafgelder bedürfen seiner Zustimmung, er hat über die Verwendung und Verwaltung der Strafgelder im verzweifelten Ringen mit der Knutenherrschaft treu und brüderlich Strafgelderschaft Ruffisch- Polens wird auch ferner dem ruffifchen Proletariat Rechnung zu legen,

er hat bei der Durchführung und Beaufsichtigung der sicherheits- in Reih und Glied zur Seite stehen, wie sie auch die erste Stunde von der Petersburger Mezelei vom 22. Januar wie ein Mann zum polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften mitzuwirken, Generalstreit sich erhob. Die neulichen Opfer am 1. Mai werden uns nicht abhalten, unsere Tatkraft nicht lähmen. Aber ein un­bändiger Born, eine flammende Empörung hat sich jetzt unserer Arbeiterschaft nach diesem ruchlosen Mord bemächtigt.

er hat das Recht, die Gruben zu kontrollieren und auf Be­seitigung vorgefundener Mißstände zu drängen, falls von Arbeitern gewählte Grubenkontrolleure nicht vorhanden sind,

er hat alle Beschwerden über Mißstände bei der Verwaltung vorzubringen,

er hat bei Differenzen und bei Beschwerden über un zureichende Gedinge mitzuwirken und auf möglichste Verständigung hinzuarbeiten,

nicht festgesezt werden. Strafen, die 1 M. übersteigen, dürfen ohne seine Zustimmung

Der Arbeiterausschuß hat nähere Vorschriften über die rechtliche Stellung( insbesondere über die Entlassungsgründe, die Pflichten und die Art der Lohnzahlung durch die Arbeiter) der Wagenkontrolleure festzulegen, falls solche durch unmittelbare und geheime Wahl der Belegfchaft gewählt find.

Die Mitglieder der Arbeiterausschüsse versehen ihr Amt ument­geltlich. Notwendige Auslagen und in Wahrnehmung ihrer Obliegen­heiten ihnen entgangener Arbeitsverdienst sind ihnen zu ersetzen.

IV. 2o ein ständiger Arbeiterausschuß nicht besteht, stehen die sonst dem ständigen Arbeiterausschuß obliegenden Befugnisse einem Bertrauensmann zu, der in diretter und geheimer Wahl durch die Mehrzahl der Arbeiter gewählt wird.

Arbeiter in der Uebernahme oder eines in Gemäßheit dieser Vors Dem Bergwerksbefizer und seinen Angestellten ist untersagt, die fchriften ihnen übertragenen Amtes zu beschränken. Vertrags. beſtimmungen, welche diesem Verbote zuwiderlaufen, haben keine

Artikel 6.

5. In Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten und unter irdisch betriebenen Brüchen oder Gruben darf ein Gedinge nur nach dem Gewicht der zu fördernden Produkte bemessen werden. Das Leergewicht und der Rauminhalt jedes Fördergefäßes ist zu aichen und der geaichte Rauminhalt an der Außenseite beutlich erkennbar rechtliche Wirkung. zu machen. Ist die Aichung unterlassen oder die Aufschrift nicht deutlich gemacht, so ist nach Bruttogewicht( Gewicht des Förder- Dem§ 139b Getverbe- Drdnung wird folgender Absatz hinzu gefäßes mit Inhalt) zu bezahlen. Der Lohn für die im Monat berrichtete Arbeit ist spätestens am 10. des darauffolgenden Monats zu zahlen. Am 20. und 2ezten eines jeden Monats muß ein ent sprechende Abschlagszahlung vorausgehen. Dem abkehrenden Arbeiter ist ber volle Lohn beim Abgang auszuzahlen.

Artikel 4.

Nach§ 115a wird folgender§ 115b eingeschaltet:

In Steinkohlen , Erz- und Kalibergwerken darf die tägliche Ar­beitszeit vom 1. Oftober 1905 ab 8, vom 1. Januar 1907 acht

gefügt:

und

Deshalb wenden wir uns an Euch, Genossen und Brüder aller raben übermittelt werden. An Eure Solidarität und moralischen Länder, Euch soll der Verzweiflungsruf unserer gemordeten Kame Unterstützung appellieren wir, um unser heldenmütiges Proletariat zu neuen schweren Opfern, die seiner noch harren, zu stählen. Genoffen, erhebt Eure Stimme vernehmlich zu dem Stufe: Nieder mit dem nieberträchtigen Absolutismus! ieder mit den Mördern von Petersburg und Warschau !"

"

Warschau , den 4. Mai 1905.

Der Vorstand

der Sozialdemokratischen Partei Russisch- Polens und Litauens .

Politische Ueberlicht.

Berlin , den 17. Mai.

Scharf herannehmen.

Der Kaiser soll am Schillertag den Offizieren der Straß­Burger Garnison erklärt haben, daß die Mannschaften scharf herangenommen werden müßten, damit fie an erschlaffende Vergnügungen, also Trinken und Liebe", gar nicht dächten. Wir wissen nicht, ob Wilhelm II. sich so geäußert hat, aber das ist uns bekannt, daß die ihm in den Mund gelegten Worte eine Anschauung ausdrücken, die ziemlich alt und leider auch jetzt noch sehr berbreitet ist. Sie läuft auf den Grund­say hinaus:" Man muß die Leute von früh bis abends be­schäftigen, sonst machen sie Dummheiten. Der aufmerksame Beobachter macht freilich sehr häufig

"

In Bergiverken, Salinen, Aufbereitungsanstalten und unter­irdisch betriebenen Brüchen oder Gruben wählen die voll jährigen Arbeiter in unmittelbarer geheimer. Wahl Grubenkontrolleure als Hülfsbeamte der Bergaufsichtsbeamten. Diese sind verpflichtet, die Gruben und Tagesanlagen in bezug auf die Sicherheit zu befahren sowie sich über die bas eine Erfahrung, die zu dem bewußten Grundsatz nicht passen selbst vorgekommenen Unfälle zu unterrichten. Die näheren Be- will, denn sehr oft haben die Offiziere, die verhältnismäßig stimmungen über die Zahl der Grubenkontrolleure und über ihre am wenigsten Dienst anordnen, die größten Erfolge, während Befugnisse trifft die höhere Verwaltungsbehörde. die Abteilungen, die am meisten Dienst verrichten müssen, sehr