Dr. Koenig ist Ärzt in Dalldorf, und Dalldorf steht bei den Gefangenen auch in guter Meinung.Rechtsanwalt Liebknecht besteht auf den Antrag, da selbst.wenn die von Dr. Leppmann geäußerte Ansicht zuträfe, derartigeRücksichten nicht genommen werden durften, wenn Beobachtung oderVernehmung des Grosse als Beweisobjekt notwendig sei.Rechtsanwalt Heinemann erinnert daran, daß bei erkranktenZeugen die Strafprozeßordnung vorschreibt, wie zu verfahrenist. Die Deduktion des Staatsanwalts findet in der Straf-Prozeßordnung also keine Basis.Nach sehr langer Beratung des Gerichtshofes verkündet derVorsitzende, daß die Anträge auf Beobachtung des Grosse abgelehnt sind in Erwägung, daß der Sachverständige Dr. Placzekseitens des Gerichts nicht zwecks Untersuchung des Geisteszustandesdes Grosse geladen ist, sondern gemäß dem seitens der Verteidigunggestellten Antrage zu dem Zweck, auf grund des durch den Gander Verhandlung erbrachten Stoffes ein Gutachten abzugeben. Auisind die Anwäge nicht Beweisanträge, sondern sollen zur Vorbereitung von Gutachten dienen. Die ganze Sachlage gibt demGericht keine Veranlassung, auf grund des§ 73 der Strafprozeß-ordnung weitere Sachverständige zuzuziehen.R.-A. H a l p e r t bittet um eine Pause von fünf Minuten, damitdie Verteidiger sich über die diesem Beschlutz gegenüber zu er-greifenden Maßnahmen verständigen können.Der Vorsitzende bittet, dies doch bis zum Ende der heutigenVerhandlung zu lassen. Die Verhandlung wird ja noch viele Tagedauern, so daß dadurch nichts verloren ist.Soll Grosse zeugen?Rechtsanwalt Liebknecht stellt nunmehr den Beweisantrag,den Grosse als Zeugen über folgende Tatsachen zu vernehmen:Erstens, daß er die fraglichen Eingaben, die hier zur Verlesung ge-bracht sind und die einen logischen, korrekten Eindruck machen, nichtselbst verfaßt und geschrieben hat; zweitens, daß er die Krampf-anfälle im Gefängnis noch bis in die neueste Zeit gehabt hat;dritten?, daß der mehrfach erwähnte Selbstmordversuch ernstlich vonihm unternommen ist; viertens, daß es nicht richtig ist, daß seineVerwandten bei ihren Besuchen jenials verhetzend auf ihn eingewirkthaben.Staatsanwalt S ch ö n i a n bittet den Antrag abzulehnen.Punkt 1 könne man annehmen, die übrigen Punkte seien für dieFrage der Geisteswankheit unerheblich.R.-A. Dr. Liebknecht: Diese Fragen haben bei unserenVerhandlungen bisher einen sehr breiten Raum eingenommen. Mankann doch wohl nicht sagen, daß alles, was bis jetzt verhandeltworden ist, unerheblich war.Der Gerichtshof beschließt, den Beschluß über den Antragbis nach der Vernehmung der Herren Sachverständigen auszusetzen.R.-A. Dr. Liebknecht: Dann beantrage ich die in Augen-scheinnahme Grosses durch das Gericht zum Velveise dafür, daß ergeisteskrank ist und zwar in einem Maße und einer Art und Weise,die erkennen lassen, daß er es auch schon bor zwei bis drei Jahrengewesen ist.Staatsanwalt Schönian beanwagt die Ablehnung des An-wages, weil dies kein geeignetes Mittel zur Feststellung des Geistes-zustandes ist.Auch über diesen Anwag wird das Gericht erst beschließen, wenndie Sachverständigen vernommen sind.Der nunmehr wieder vorgerufene Zeuge Karl Grosse antwortetauf Befragen des R.-A. H a l p e r t, weswegen er wohl von Herrnv. Maltzan als verbissener Sozialdemokrat bezeichnetwurde, daß ihm das unerklärlich sei. Seines Wissens habe er sichauch in keiner Weise unverschämt betragen, auch sei seiner vor-gesetzten Behörde etwas derartiges nicht gemeldet worden, wohlaber sei er, als er mit seiner Mutter im Januar 1900seinen Bruder besuchen wollte und wegen der Besuchs«Verweigerung bei dem Polizei- Inspektor vorstellig wurde,von diesem sehr unfreundlich empfangen worden. Auf weitereFragen des Verteidigers Halpert und des Vorsitzenden sagt er, erhabe bis zum heutigen Tage die Ueberzengung, daß sein BruderStrafe verdient habe, aber nicht eine so harte. Durch Fragen derVerteidiger Halpert, Liebknecht und Heinemann wird weiter festgestellt, daß zur Zeit der Hauptverhaudlung gegen Wlli Grosse die.Erregung in der Bevölkerung gegen den Mörder und seine Familieeine so ungeheuere war, daß es wohl begreiflich ist, daß Karl Grossein der Verhandlung auS Aufregung und Scham nicht hervorgetretenist. Auch hatte vor der Pause Rechtsanwalt Hofstedt seineVerteidigungsrede noch nicht gehalten und das Urteilwar noch nicht gesprochen. Als Beispiel für die Erregungder Bevölkerung führt der Zeuge an, daß der Pastor seinerMutter den Vorwurf gemacht habe: Sie haben Ihren Sohn nicht zueinem Mensche» erzogen, sondern zu einer Bestie.R.-A. Chodziesner, Vertteter der Nebenkläger, bittet denR.-A. Hofftedt als Zeugen darüber zu laden, daß er in jener Ver-Handlung zur Verteidigung seines Klienten alles vorgebracht habe,was ihm unterbreitet war. Der Gerichtshof lehnt dieses ab, da esfür die Entscheidung des vorliegenden Falles ohne jeden Einfluß ist.Auf Frage des R.-A. Dr. Liebknecht bekundet der Zeuge, daßdie von seinem Bruder aus dem Gefängnis an die Familie ge-richteten Briefe manchmal ganz vernünftig, manchmal aber auch ganzkonfus waren. Leider hat er sie sämtlich beim Aufräumen im Jahre1902 vernichtet, da er nicht ahnte, daß sie einmal eine wichtige Rollespielen könnten.Ein Spion bei Karl Grosse?Anaekl. Schneidt: Ist der als Zeuge vernommene frühereStrafgefangene P. nicht in Ihrer Wohnung gewesen und hat dortversucht zu spionieren?Zeuge: Das kann ich direkt nicht sagen; ich weiß nur, daßim Dezember 1904 ein Mann zu uns kam, der sich Krebs nannteund sagte, er sei aus der Strafanstalt entlassen und werde vonWilli zu uns geschickt. Dieser habe die Eingaben nicht selbst gemacht,sondern in Plötzensee sitze jemand, der das für ihn tue. Er rietuns, Sorge dafiir zu tragen, daß Willi sich zur Schutztruppe melde,dann würde er leichter entlassen werden. Ms ich hier densah, glaubte ich ihn als diesen Krebs zu erkenneu, ging auf ihn zuund begrüßte ihn als Herr Krebs. Er erwiderte: nein, nein, derbin ich nicht, der hat ja einen ganz anderen Bart.Es wird festgestellt, daß P. am 3. Dezember 1904 ausPlötzensee entlassen ist.R.-A. Löwen st ein beantragt, den Zeugen P. nochmals zuladen und darüber zu vernehmen, daß er derjenige ist, der beiGrosse in dieser Weise tätig gewesen ist, da das für seine Glaub-Würdigkeit wichtig sei. Auf Befragen des Staatsanwalts Schönianerklärt der Zeuge V. M a I tz a n es für unwahrscheinlich, daß er imJanuar 1900 gegen'Karl Grosse, den er ja gar nicht kannte, vonvornherein nnfrenndlich gewesen sei. Bei jener Unterredung sei derAufseher Hirschinger zugegen gewesen. Einen Antrag, diesen zuladen, behält sich der Staatsanwalt vor. R.-A. Halpert stelltden Antrag formell und es wird ihm auch stattgegeben.Der nächste Zeuge ist Herr D., der 1899 mit Grosse einenMonat lang in der Federbaracke als Strafgefangener gearbeitet hat.Er hat bei Grosse ein sehr eigentümliches Betragen bemerkt. Alsseine Verwandten bei'ihm gelvesen waren, war er einmal so auf-geregt, daß er seinen Kopf 10 bis IS Minuten lang unter dieWasserleitung gehalten habe. Einmal wollte der Zeuge, der neben Grossearbeitete, einige Federn von dessen Platz nehmen. Da fuhr er ihn mitden Worten an:„Du gottloser Mensch, siehst du nicht, daß da ein Toterdrunter liegt." Den anderen Gefangenen hielt er oft Moralpredigten.Er sagte auch, er sei unschuldig bestraft worden, nicht er, sondernWerner hätte den Mord verübt. Zeuge hielt den Grosse, wie er aufdie Frage des Vorsitzenden bekundet, für etwas idiotenhaft ver-anlagt, wenn er wohl auch wisse, was er spricht. Oesters lachte erohne ersichtliche Veranlassung plötzlich laut auf, es war das keinfröhliches, sondern ein schreckliches, geradezu tierisches Lachen. Auchhat Zeuge öfter bemerkt, daß er Fliegen in den Mund steckte. Beijenein Vorfall mit den Federn zeigte er sich sehr aufgeregt, hatinfolgedessen einen halben Tag nicht gearbeitet, sondernist ganz rot gewesen und hin und her gelaufen. Zuanderen Zeiten war er ganz vernünftig und ließ auchruhig von den Federn fortnehmen, aber manchmal warer geradezu furchtbar, so daß der Zeuge direkte Furcht hatte.Als Grosse bei den Tischlern war, soll er einmal— dies weiß Zeugenicht aus eigener Anschauung— als er einen Sarg gemacht hatte,sich in diesen hineingelegt und gesagt haben, nun sei er tot. Dieanderen Gefangenen haben darüber gelacht und Allotria mit ihmgettieben so wie eben, wie auf Befragen des R.-A. Liebknecht be-kündet wird, rohe Menschen einen Geisteskranken veralbern.Der Zenge Oberinspektor Sommerfeld sagt aus, daß Grosse,wenn er eine Arbeit bekam, zunächst fleißig arbeitete, aber er bliebnicht lange bei einer Arbeit, und wenn er seinen Willen nicht bekam,wurde er faul und großmäulig gegen die Aufseher. Für geistes-gestört habe ich ihn nie gehalten: sein Verfahren war logisch undklar. Er stellte sich manchmal dumm, wenn man aber nicht daraufeinging, schlug er um.Gefangener und Arzt.Weiter erzählt Zeuge, vom Vorsitzenden befragt, ob der An-geklagte Ahrens einen Haß gegen Dr. Pfleger habe, davon sei ihn,nichts bekannt, er entsinne sich nur, wie sich der Angeklagte Ahrenseinmal über Dr. Pfleger bei ihm beschwert habe und eine Be-schwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft habe einreichen wollen.Es handelte sich um eine Kostveränderung. Er habe es ihm alszwecklos ausgeredet, da darüber schließlich doch der Arzt zu ent-scheiden habe.Angekl. A h r e n s: Wissen Sie, daß das 14 Tage vor meinerEntlassung war und daß ich damals körperlich sehr heruntergekommenwar?Zeuge: O ja, Sie waren wohl heruntergekommen.Angekl. A h r e n s: Entsinnen Sie sich nicht, daß Sie, als ichmich beklagte, daß Dr. Pfleger mich nicht untersucht habe, nur ant-warteten: Behrendsen seien Sie doch froh darüber, daß er Sie nichtbehandelt hat.Zeuge: DaS ist nicht wahr.Angekl. A h r e n s: Herr Oberinspektor IZeuge: Das habe ich entschieden nicht gesagt. Dr. Pfleger istja seit Jahren mein Arzt.Angekl. A h r e n S: Dann wußten Sie es wohl aus diesemGrunde?(Heiterkeit.)Vors.: Ich muß bitten, das Fragerecht nicht zu mißbrauchen.Ich wäre sonst genötigt, einzuschreiten.Der nächste Zeuge S. war in den Jahren 1901 und 1902 alsStrafgefangener mehrfach mit Grosse zusammen, sowohl in derGemeinschaftshaft, als auch auf Spaziergängen während der Einzel-hast. Bei diesen Unterhaltungen machte Grosse einen verwirrtenEindruck, er war kaum fähig, einen klaren Satz zu sprechen. Erklagte viel über seine Behandlung, und daß er unschuldig so hartbestraft sei, denn er habe nur Beihülfe geleistet. Er bat mich auch»in Abfassung eines Gnadengesuches, was ich mit Hülfe eines ziemlichkonfusen Zettels tat, den er nur dazu übergab. Früher, sagte er,hätten ihm andere Gefangene solche Gesuche gemacht, mit denen eraber damals nicht zusammen kommen konnte.Zeuge Aufseher Böhlke soll über den Angriff bekunden, denGrosse im Januar 1900 gegen den Arbeitgeber Lesch� gerichtet hat.Er schildert, wie Grosse, wegen Faulheit getadelt, räsonnierte undsein Arbeitszeug herumwarf und als Lesch kam ausrief:„Das ist jaderjenige, mein Fleisch hat er schon, die Knochen will er auch nochhaben." Er griff nach einer Feile und wollte auf Lesch losgehen.Ich brachte ihn mit Gewalt hinaus auf den Hof und hier sagteGrosse:„Lieber Herr Aufseher, Sie sind doch der beste, den es gibt."Ich brachte ihn nach der AnfbewahrnngSzelle und erstattete Meldung.Später machte ich ihm Vorhaltungen und er sagte, er wolle so etwasnicht wieder tun.Ich glaube, er hat damals gewußt, was er tat, er ist ein großerSimulant. gAndere Fälle, wo ein Gefangener tätlich gegen einen Arbeit-geber vorging, sind dem Zeugen nicht bekannt.Zeuge Gerichtsschreiber Gaul hat Grosse am 16. Juni 1902 ver»nonnnen, als er ein Wiederaufnahme-Verfahren beanttagen wollte.Dabei machte Grosse einen klaren Eindruck. Ob er Nottzen dazubei sich hatte, weiß Zeuge nicht mehr.Zeuge Gerichtsschrcibcr Langner hat am 27. Februar 1903 mitGrosse in der gleichen Weise ein Protokoll aufgenommen. Auch aufihn hat Grosse den Eindruck eines durchaus klaren Menschen gemacht.Daß er Notizen benutzt hat, hält Zeuge fast ftir ausgeschlossen.Als der Angeklagte Schneidt den Zeugen näher über seine Ein»drücke besingt, weist der Borsitzende diese Frage als unzulässig zurück.Angekl. Schneidt: Diese Art der Befragung habe ich von de»Herrn Vorsitzenden gelernt.Zeuge Aktuar Eggert hat den Grosse zweimal vernommen, am10. Juni und 9. Dezember 1903, auch bei Anträgen auf Wieder«ausimhme des Verfahrens. Bei der ersten dieser Vernehmungenmachte Grosse einen durchaus klaren Eindruck. Bei der zweitenVernehmung hatte er ein Schriftslück bei sich, das seine Gründe ent«hielt und das dem Protokoll beigeschlossen wurde. Grosse machtedamals überhaupt einen ganz konfusen Eindruck auf den Zeugen undhat über diesen Eindruck einen Aktenvermerk gemacht.Er sprach von Erscheinungen, die er des Nachts habe, so er«scheine ihm Frau Levy. Ob Grosse simulierte, weiß Zeuge nichl,diese Frage hat er sich damals nicht vorgelegt.Die Ernährung der Gefangenen.Der nächste Zeuge, Oekonomie-Jnspektor M a y w a l d, der inPlötzensee die Kostverhältnisse unter sich hat, bekundet, daß Grossegut behandelt wurde und vielfach Mittelkost erhielt. Die Mittelkost 10bestand des Mittags auS Suppe, Braten und Sauce, in zweiSchüsseln dargereicht. Die Suppe besteht aus Bouillon mit Nudeln,Graupen. Gries, als Fleisch gibt es Deutsches Beefsteak. Rinder«braten, falschen Haien, Heringsfleisch und zwar so reichlich, daß sichjederniann satt essen kann. Zu einer Portion Braten gehören12ö Gramm rohes Fleisch, die Suppe wird in einer Porttonvon Vv Liter verabfolgt. Grosse hat sich über Qualität undQuantität der Kost nie beschwert. Bei ber_ Gesundenkost gibt'Smorgens Kaffee, mittags einen Liter Mittagessen, d. h. Suppe mitErbsen, Linsen, Bohnen, Rumfutsch; abends verschiedene Suppen.Dazu 500 Gramm Brot pro Tag.— Auf Fragen des AngeklagtenKaliski und der Rechtsanwälte Dr. Liebknecht und Dr. Löwen»stein werden die verschiedenen Kostarten sowie die Frage erörtert,wie hoch sich die Verpflegungskosten für den einzelnen proTag stellen.— Zeuge M a y w a l d erklärt hierzu. daß sichdie Gesundenkost auf 2S bis 23 Pf. pro Tag stellt, je nachdem dieNahrungsmittelpreise sind. Hinsichtlich der Mittelkost seien seineSWissens solche Berechnungen nicht aufgestellt. Bezüglich der Mittel«kost 10 bekundet Direktor D e n z n e r auf Befragen: Die Zutatenzur Suppe und die Kartoffeln. Gewürz, Suppengrün ec. dürfen nichtden Satz des Speisematerials � zu der Gesundenkost überschreiten.aber es kommen ganz selbstverständlich die Kosten für das Fleischhinzu; diese liegen nicht in den 27 Pf. Auf weitere Fragen gibtder Zeuge die Auskunft, daß bei der Gesundenkost auf das Mittag»brot im Durchschnitt etwa 12 Pf. kommen, wobei aber zu be«rücksichtigen sei, daß die Verwalttmg natürlich viel billigereEinkäufe mache als der Privatmann und andere Unkosten, wieBeamtengehälter, Dampf zc. hierbei nicht mit einrechne. Durcheinige Fragen, die sich auf die dem Grosse vom Staatsanwalt ge«währte Schmalzzulage beziehen, will Angekl. Schneidt beweisen,daß der von ihm in einem Artikel gebrauchte Ausdruck„Schlendrian"gerechtferttgt sei. Der Gerichtshof lehnt die Stellung dieser Fragen,als nicht zur Sache gehörig, ab, da jetzt nur der Geisteszustand desGrosse in Frage stehe.Hierauf ivird die Verhandlung um 4'/z Uhr abgebrochen. DerVorsitzende teilt mit, daß er morgen den Fall Grosse wegen amt«sicher Behinderung des Geh. Medizinalrats Leppmann nicht weiterverhandeln, die Fortsetzung vielmehr auf einen späteren Tag ver-schieben müsse. Morgen solle daher in die Verhandlung deS FallesSkläroff eingetreten werden.R.-A. Dr. Liebknecht erhebt Einspruch gegen die Beur-laubung des Geh. Rats Dr. Leppmann für morgen, da die Ver-teidigung dessen Anwesenheit auch während der Verhandlung deZFalles Skläroff für notwendig erachtet.Der Gerichtshof billigt die Dispositton des Vorsitzenden.Nächste Sitzung Dienstag 9% Uhr.Berliner Marktpreise.(Ermittelt vom Polizei-Präsidlum.) Roggen,gute Sorte, 1 Dz.— mittel— geringe—(— ,—)ab Bah». Fnttergcrstc, gute Sorte 1 Dz. 16,19(13,19) mittel 15,99(14,99),geringe 13,99(12,99) sre! Wagen und ab Bahn. Haser, gute Sorte 16,5905,79), mittel 15,69(14,89), geringe 14,79(14,99) frei Wagen und ab Bahn.Richtswoh 1 Dz. 5,32(4,82). Heu 9,29(7,69). Erbsen, gelbe, zum Kochen45,99(39,99), Speisebohnen, weiße 59,99(39,99), Linsen 69,99(39,99), Kar-tossein 9.99(7,99), Rindfleisch, von der Keule. 1 Kg. 1,89(1,39), Bauch-fleisch 1,49(1,99), Schweinefleisch 1,79(1,29), Kalbfleisch 1,99(1,29), Hammel»fleisch 1,79(1,19), Butter 2,89(2,99), Eier, 69 Stück. 4,99(2.28). Karpsen.1 Kg. 2,29(1,29), Aale 3,99(1,69), Zander 3,29(1,29), Hechte 2,69(1,29),Barsche 2,89(9,89), Schleie 3,69(1,49), Bleie 1,49(9,89), Krebse 16,99(3,99).«vttternngSiiberstcht vom LS. Mai lg0S, morgens» Uhr.Stationenswinemde.HamburgBerlinFranks.a.MMünchenWien752 WSW752 WNW754 W758 NW758 NW755 StillWetter3 wolkig2 bedeckt3 wolkig3 wollig4bedeckt— bedecktHS» IIStationenHaparandaPetersburgScillyAberdeenParis754'N753 NNW763 ONO766 N769 NNOWetteröSCt*W E>2 bedeckt2 halb bd.Scholl) bd.Swolkig3, wölken!5a467Zvetter-Prognose für Dienstag, de» SZ. Mai 1905.Kühl und vorwiegend trübe mit leichten Regenschauern und mäßigennordwestlichen Winden. Berliner Wetterbureau.wird in allen einschlägigen Geschäften in folgenden populären For-maten undpreisen abgegeben: das elegante handliche Doppelstückim Uarton kostet 25 pf: das große mächtige Gktogonstück Achteck-format), zwei Stück im Karton, kostet 35 Pf und das kleine vor-nehme Gktog0nstück(5lchtecksormat) kostet l 0 Pf. Man bestehe dar-auf, die Stücke in Originalverpackung zu erhalten, da unzähligeminderwertige Nachahmungen in den Handel gebracht sind.S&5ZSbietet die neu begründete Sunlight�Roman-Bibliothek mit ihren Verlags-erzeugnissen. Die in diesem Unternehmenerscheinenden Romane sind Originalwerkeerster deutscher Autoren(MaximilianBöttcher. Ernst Georgy. Carola von Eynatten. Otto Höcker:c.). Im Buchhandel kosten die blau-gelben Bändchen der Bibliothek 25 Pf., komplette Romane 1,25 M. bis 1.50 M. DieKonsumenten von Sunlight Seife erhalten dieselben kostenlos und portofrei zugesandt. 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