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Dr. Koenig ist Ärzt in Dalldorf, und Dalldorf steht bei den Ge fangenen auch in guter Meinung. Rechtsanwalt Liebknecht   besteht auf den Antrag, da selbst. wenn die von Dr. Leppmann geäußerte Ansicht zuträfe, derartige Rücksichten nicht genommen werden durften, wenn Beobachtung oder Vernehmung des Grosse als Beweisobjekt notwendig sei. Rechtsanwalt Heinemann erinnert daran, daß bei erkrankten Zeugen die Strafprozeßordnung vorschreibt, wie zu verfahren ist. Die Deduktion des Staatsanwalts findet in der Straf-Prozeß ordnung also keine Basis. Nach sehr langer Beratung des Gerichtshofes verkündet der Vorsitzende, daß die Anträge auf Beobachtung des Grosse ab gelehnt sind in Erwägung, daß der Sachverständige Dr. Placzek seitens des Gerichts nicht zwecks Untersuchung des Geisteszustandes des Grosse geladen ist, sondern gemäß dem seitens der Verteidigung gestellten Antrage zu dem Zweck, auf grund des durch den Gan der Verhandlung erbrachten Stoffes ein Gutachten abzugeben. Aui sind die Anwäge nicht Beweisanträge, sondern sollen zur Vor­bereitung von Gutachten dienen. Die ganze Sachlage gibt dem Gericht keine Veranlassung, auf grund des§ 73 der Strafprozeß- ordnung weitere Sachverständige zuzuziehen. R.-A. H a l p e r t bittet um eine Pause von fünf Minuten, damit die Verteidiger sich über die diesem Beschlutz gegenüber zu er- greifenden Maßnahmen verständigen können. Der Vorsitzende bittet, dies doch bis zum Ende der heutigen Verhandlung zu lassen. Die Verhandlung wird ja noch viele Tage dauern, so daß dadurch nichts verloren ist. Soll Grosse zeugen? Rechtsanwalt Liebknecht   stellt nunmehr den Beweisantrag, den Grosse als Zeugen über folgende Tatsachen zu vernehmen: Erstens, daß er die fraglichen Eingaben, die hier zur Verlesung ge- bracht sind und die einen logischen, korrekten Eindruck machen, nicht selbst verfaßt und geschrieben hat; zweitens, daß er die Krampf- anfälle im Gefängnis noch bis in die neueste Zeit gehabt hat; dritten?, daß der mehrfach erwähnte Selbstmordversuch ernstlich von ihm unternommen ist; viertens, daß es nicht richtig ist, daß seine Verwandten bei ihren Besuchen jenials verhetzend auf ihn eingewirkt haben. Staatsanwalt S ch ö n i a n bittet den Antrag abzulehnen. Punkt 1 könne man annehmen, die übrigen Punkte seien für die Frage der Geisteswankheit unerheblich. R.-A. Dr. Liebknecht: Diese Fragen haben bei unseren Verhandlungen bisher einen sehr breiten Raum eingenommen. Man kann doch wohl nicht sagen, daß alles, was bis jetzt verhandelt worden ist, unerheblich war. Der Gerichtshof beschließt, den Beschluß über den Antrag bis nach der Vernehmung der Herren Sachverständigen auszusetzen. R.-A. Dr. Liebknecht: Dann beantrage ich die in Augen- scheinnahme Grosses durch das Gericht zum Velveise dafür, daß er geisteskrank ist und zwar in einem Maße und einer Art und Weise, die erkennen lassen, daß er es auch schon bor zwei bis drei Jahren gewesen ist. Staatsanwalt Schönian beanwagt die Ablehnung des An- wages, weil dies kein geeignetes Mittel zur Feststellung des Geistes- zustandes ist. Auch über diesen Anwag wird das Gericht erst beschließen, wenn die Sachverständigen vernommen sind. Der nunmehr wieder vorgerufene Zeuge Karl Grosse   antwortet auf Befragen des R.-A. H a l p e r t, weswegen er wohl von Herrn v. Maltzan als verbissener Sozialdemokrat bezeichnet wurde, daß ihm das unerklärlich sei. Seines Wissens habe er sich auch in keiner Weise unverschämt betragen, auch sei seiner vor- gesetzten Behörde etwas derartiges nicht gemeldet worden, wohl aber sei er, als er mit seiner Mutter im Januar 1900 seinen Bruder besuchen wollte und wegen der Besuchs« Verweigerung bei dem Polizei- Inspektor vorstellig wurde, von diesem sehr unfreundlich empfangen worden. Auf weitere Fragen des Verteidigers Halpert und des Vorsitzenden sagt er, er habe bis zum heutigen Tage die Ueberzengung, daß sein Bruder Strafe verdient habe, aber nicht eine so harte. Durch Fragen der Verteidiger Halpert, Liebknecht und Heinemann wird weiter fest­gestellt, daß zur Zeit der Hauptverhaudlung gegen Wlli Grosse die. Erregung in der Bevölkerung gegen den Mörder und seine Familie eine so ungeheuere war, daß es wohl begreiflich ist, daß Karl Grosse  in der Verhandlung auS Aufregung und Scham nicht hervorgetreten ist. Auch hatte vor der Pause Rechtsanwalt Hofstedt seine Verteidigungsrede noch nicht gehalten und das Urteil war noch nicht gesprochen. Als Beispiel für die Erregung der Bevölkerung führt der Zeuge an, daß der Pastor seiner Mutter den Vorwurf gemacht habe: Sie haben Ihren Sohn nicht zu einem Mensche» erzogen, sondern zu einer Bestie. R.-A. Chodziesner, Vertteter der Nebenkläger, bittet den R.-A. Hofftedt als Zeugen darüber zu laden, daß er in jener Ver- Handlung zur Verteidigung seines Klienten alles vorgebracht habe, was ihm unterbreitet war. Der Gerichtshof lehnt dieses ab, da es für die Entscheidung des vorliegenden Falles ohne jeden Einfluß ist. Auf Frage des R.-A. Dr. Liebknecht bekundet der Zeuge, daß die von seinem Bruder aus dem Gefängnis an die Familie ge- richteten Briefe manchmal ganz vernünftig, manchmal aber auch ganz konfus waren. Leider hat er sie sämtlich beim Aufräumen im Jahre 1902 vernichtet, da er nicht ahnte, daß sie einmal eine wichtige Rolle spielen könnten. Ein Spion bei Karl Grosse  ? Anaekl. Schneidt: Ist der als Zeuge vernommene frühere Strafgefangene P. nicht in Ihrer Wohnung gewesen und hat dort versucht zu spionieren? Zeuge: Das kann ich direkt nicht sagen; ich weiß nur, daß im Dezember 1904 ein Mann zu uns kam, der sich Krebs   nannte und sagte, er sei aus der Strafanstalt entlassen und werde von Willi zu uns geschickt. Dieser habe die Eingaben nicht selbst gemacht, sondern in Plötzensee sitze jemand, der das für ihn tue. Er riet uns, Sorge dafiir zu tragen, daß Willi sich zur Schutztruppe melde, dann würde er leichter entlassen werden. Ms ich hier den sah, glaubte ich ihn als diesen Krebs zu erkenneu, ging auf ihn zu und begrüßte ihn als Herr Krebs  . Er erwiderte: nein, nein, der bin ich nicht, der hat ja einen ganz anderen Bart. Es wird festgestellt, daß P. am 3. Dezember 1904 aus Plötzensee entlassen ist. R.-A. Löwen st ein beantragt, den Zeugen P. nochmals zu laden und darüber zu vernehmen, daß er derjenige ist, der bei Grosse in dieser Weise tätig gewesen ist, da das für seine Glaub- Würdigkeit wichtig sei. Auf Befragen des Staatsanwalts Schönian erklärt der Zeuge V. M a I tz a n es für unwahrscheinlich, daß er im Januar 1900 gegen'Karl Grosse  , den er ja gar nicht kannte, von vornherein nnfrenndlich gewesen sei. Bei jener Unterredung sei der Aufseher Hirschinger zugegen gewesen. Einen Antrag, diesen zu laden, behält sich der Staatsanwalt vor. R.-A. Halpert stellt den Antrag formell und es wird ihm auch stattgegeben. Der nächste Zeuge ist Herr D., der 1899 mit Grosse einen Monat lang in der Federbaracke als Strafgefangener gearbeitet hat. Er hat bei Grosse ein sehr eigentümliches Betragen bemerkt. Als seine Verwandten bei'ihm gelvesen waren, war er einmal so auf- geregt, daß er seinen Kopf 10 bis IS Minuten lang unter die Wasserleitung gehalten habe. Einmal wollte der Zeuge, der neben Grosse arbeitete, einige Federn von dessen Platz nehmen. Da fuhr er ihn mit den Worten an:Du gottloser Mensch, siehst du nicht, daß da ein Toter drunter liegt." Den anderen Gefangenen hielt er oft Moralpredigten. Er sagte auch, er sei unschuldig bestraft worden, nicht er, sondern Werner hätte den Mord verübt. Zeuge hielt den Grosse, wie er auf die Frage des Vorsitzenden bekundet, für etwas idiotenhaft ver- anlagt, wenn er wohl auch wisse, was er spricht. Oesters lachte er ohne ersichtliche Veranlassung plötzlich laut auf, es war das kein fröhliches, sondern ein schreckliches, geradezu tierisches Lachen. Auch hat Zeuge öfter bemerkt, daß er Fliegen in den Mund steckte. Bei jenein Vorfall mit den Federn zeigte er sich sehr aufgeregt, hat infolgedessen einen halben Tag nicht gearbeitet, sondern ist ganz rot gewesen und hin und her gelaufen. Zu anderen Zeiten war er ganz vernünftig und ließ auch ruhig von den Federn fortnehmen, aber manchmal war er geradezu furchtbar, so daß der Zeuge direkte Furcht hatte. Als Grosse bei den Tischlern war, soll er einmal dies weiß Zeuge nicht aus eigener Anschauung als er einen Sarg gemacht hatte, sich in diesen hineingelegt und gesagt haben, nun sei er tot. Die anderen Gefangenen haben darüber gelacht und Allotria mit ihm gettieben so wie eben, wie auf Befragen des R.-A. Liebknecht be- kündet wird, rohe Menschen einen Geisteskranken veralbern. Der Zenge Oberinspektor Sommerfeld sagt aus, daß Grosse, wenn er eine Arbeit bekam, zunächst fleißig arbeitete, aber er blieb nicht lange bei einer Arbeit, und wenn er seinen Willen nicht bekam, wurde er faul und großmäulig gegen die Aufseher. Für geistes- gestört habe ich ihn nie gehalten: sein Verfahren war logisch und klar. Er stellte sich manchmal dumm, wenn man aber nicht darauf einging, schlug er um. Gefangener und Arzt. Weiter erzählt Zeuge, vom Vorsitzenden befragt, ob der An- geklagte Ahrens einen Haß gegen Dr. Pfleger habe, davon sei ihn, nichts bekannt, er entsinne sich nur, wie sich der Angeklagte Ahrens einmal über Dr. Pfleger bei ihm beschwert habe und eine Be- schwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft habe einreichen wollen. Es handelte sich um eine Kostveränderung. Er habe es ihm als zwecklos ausgeredet, da darüber schließlich doch der Arzt zu ent- scheiden habe. Angekl. A h r e n s: Wissen Sie, daß das 14 Tage vor meiner Entlassung war und daß ich damals körperlich sehr heruntergekommen war? Zeuge: O ja, Sie waren wohl heruntergekommen. Angekl. A h r e n s: Entsinnen Sie sich nicht, daß Sie, als ich mich beklagte, daß Dr. Pfleger mich nicht untersucht habe, nur ant- warteten: Behrendsen seien Sie doch froh darüber, daß er Sie nicht behandelt hat. Zeuge: DaS ist nicht wahr. Angekl. A h r e n s: Herr Oberinspektor I Zeuge: Das habe ich entschieden nicht gesagt. Dr. Pfleger ist ja seit Jahren mein Arzt. Angekl. A h r e n S: Dann wußten Sie es wohl aus diesem Grunde?(Heiterkeit.) Vors.: Ich muß bitten, das Fragerecht nicht zu mißbrauchen. Ich wäre sonst genötigt, einzuschreiten. Der nächste Zeuge S. war in den Jahren 1901 und 1902 als Strafgefangener mehrfach mit Grosse zusammen, sowohl in der Gemeinschaftshaft, als auch auf Spaziergängen während der Einzel- hast. Bei diesen Unterhaltungen machte Grosse einen verwirrten Eindruck, er war kaum fähig, einen klaren Satz zu sprechen. Er klagte viel über seine Behandlung, und daß er unschuldig so hart bestraft sei, denn er habe nur Beihülfe geleistet. Er bat mich auch »in Abfassung eines Gnadengesuches, was ich mit Hülfe eines ziemlich konfusen Zettels tat, den er nur dazu übergab. Früher, sagte er, hätten ihm andere Gefangene solche Gesuche gemacht, mit denen er aber damals nicht zusammen kommen konnte. Zeuge Aufseher Böhlke soll über den Angriff bekunden, den Grosse im Januar 1900 gegen den Arbeitgeber Lesch� gerichtet hat. Er schildert, wie Grosse, wegen Faulheit getadelt, räsonnierte und sein Arbeitszeug herumwarf und als Lesch kam ausrief:Das ist ja derjenige, mein Fleisch hat er schon, die Knochen will er auch noch haben." Er griff nach einer Feile und wollte auf Lesch losgehen. Ich brachte ihn mit Gewalt hinaus auf den Hof und hier sagte Grosse:Lieber Herr Aufseher, Sie sind doch der beste, den es gibt." Ich brachte ihn nach der AnfbewahrnngSzelle und erstattete Meldung. Später machte ich ihm Vorhaltungen und er sagte, er wolle so etwas nicht wieder tun. Ich glaube, er hat damals gewußt, was er tat, er ist ein großer Simulant. g Andere Fälle, wo ein Gefangener tätlich gegen einen Arbeit- geber vorging, sind dem Zeugen nicht bekannt. Zeuge Gerichtsschreiber Gaul hat Grosse am 16. Juni 1902 ver» nonnnen, als er ein Wiederaufnahme-Verfahren beanttagen wollte. Dabei machte Grosse einen klaren Eindruck. Ob er Nottzen dazu bei sich hatte, weiß Zeuge nicht mehr. Zeuge Gerichtsschrcibcr Langner hat am 27. Februar 1903 mit Grosse in der gleichen Weise ein Protokoll aufgenommen. Auch auf ihn hat Grosse den Eindruck eines durchaus klaren Menschen gemacht. Daß er Notizen benutzt hat, hält Zeuge fast ftir ausgeschlossen. Als der Angeklagte Schneidt den Zeugen näher über seine Ein» drücke besingt, weist der Borsitzende diese Frage als unzulässig zurück. Angekl. Schneidt: Diese Art der Befragung habe ich von de» Herrn Vorsitzenden gelernt. Zeuge Aktuar Eggert hat den Grosse zweimal vernommen, am 10. Juni und 9. Dezember 1903, auch bei Anträgen auf Wieder« ausimhme des Verfahrens. Bei der ersten dieser Vernehmungen machte Grosse einen durchaus klaren Eindruck. Bei der zweiten Vernehmung hatte er ein Schriftslück bei sich, das seine Gründe ent« hielt und das dem Protokoll beigeschlossen wurde. Grosse machte damals überhaupt einen ganz konfusen Eindruck auf den Zeugen und hat über diesen Eindruck einen Aktenvermerk gemacht. Er sprach von Erscheinungen, die er des Nachts habe, so er« scheine ihm Frau Levy. Ob Grosse simulierte, weiß Zeuge nichl, diese Frage hat er sich damals nicht vorgelegt. Die Ernährung der Gefangenen. Der nächste Zeuge, Oekonomie-Jnspektor M a y w a l d, der in Plötzensee die Kostverhältnisse unter sich hat, bekundet, daß Grosse gut behandelt wurde und vielfach Mittelkost erhielt. Die Mittelkost 10 bestand des Mittags auS Suppe, Braten und Sauce, in zwei Schüsseln dargereicht. Die Suppe besteht aus Bouillon mit Nudeln, Graupen. Gries, als Fleisch gibt es Deutsches Beefsteak. Rinder« braten, falschen Haien, Heringsfleisch und zwar so reichlich, daß sich jederniann satt essen kann. Zu einer Portion Braten gehören 12ö Gramm rohes Fleisch, die Suppe wird in einer Portton von Vv Liter verabfolgt. Grosse hat sich über Qualität und Quantität der Kost nie beschwert. Bei ber_   Gesundenkost gibt'S morgens Kaffee, mittags einen Liter Mittagessen, d. h. Suppe mit Erbsen, Linsen, Bohnen, Rumfutsch; abends verschiedene Suppen. Dazu 500 Gramm Brot pro Tag. Auf Fragen des Angeklagten Kaliski und der Rechtsanwälte Dr. Liebknecht und Dr. Löwen» stein werden die verschiedenen Kostarten sowie die Frage erörtert, wie hoch sich die Verpflegungskosten für den einzelnen pro Tag stellen. Zeuge M a y w a l d erklärt hierzu. daß sich die Gesundenkost auf 2S bis 23 Pf. pro Tag stellt, je nachdem die Nahrungsmittelpreise sind. Hinsichtlich der Mittelkost seien seineS Wissens solche Berechnungen nicht aufgestellt. Bezüglich der Mittel« kost 10 bekundet Direktor D e n z n e r auf Befragen: Die Zutaten zur Suppe und die Kartoffeln. Gewürz, Suppengrün ec. dürfen nicht den Satz des Speisematerials zu der Gesundenkost überschreiten. aber es kommen ganz selbstverständlich die Kosten für das Fleisch hinzu; diese liegen nicht in den 27 Pf. Auf weitere Fragen gibt der Zeuge die Auskunft, daß bei der Gesundenkost auf das Mittag» brot im Durchschnitt etwa 12 Pf. kommen, wobei aber zu be« rücksichtigen sei, daß die Verwalttmg natürlich viel billigere Einkäufe mache als der Privatmann und andere Unkosten, wie Beamtengehälter, Dampf zc. hierbei nicht mit einrechne. Durch einige Fragen, die sich auf die dem Grosse vom Staatsanwalt ge« währte Schmalzzulage beziehen, will Angekl. Schneidt beweisen, daß der von ihm in einem Artikel gebrauchte AusdruckSchlendrian" gerechtferttgt sei. Der Gerichtshof lehnt die Stellung dieser Fragen, als nicht zur Sache gehörig, ab, da jetzt nur der Geisteszustand des Grosse in Frage stehe. Hierauf ivird die Verhandlung um 4'/z Uhr abgebrochen. Der Vorsitzende teilt mit, daß er morgen den Fall Grosse wegen amt« sicher Behinderung des Geh. Medizinalrats Leppmann nicht weiter verhandeln, die Fortsetzung vielmehr auf einen späteren Tag ver- schieben müsse. Morgen solle daher in die Verhandlung deS Falles Skläroff eingetreten werden. R.-A. Dr. Liebknecht erhebt Einspruch gegen die Beur- laubung des Geh. Rats Dr. Leppmann für morgen, da die Ver- teidigung dessen Anwesenheit auch während der Verhandlung deZ Falles Skläroff für notwendig erachtet. Der Gerichtshof billigt die Dispositton des Vorsitzenden. Nächste Sitzung Dienstag 9% Uhr. Berliner   Marktpreise.(Ermittelt vom Polizei-Präsidlum.) Roggen, gute Sorte, 1 Dz. mittel geringe( ,) ab Bah». Fnttergcrstc, gute Sorte 1 Dz. 16,19(13,19) mittel 15,99(14,99), geringe 13,99(12,99) sre! Wagen und ab Bahn. Haser, gute Sorte 16,59 05,79), mittel 15,69(14,89), geringe 14,79(14,99) frei Wagen und ab Bahn. Richtswoh 1 Dz. 5,32(4,82). Heu 9,29(7,69). Erbsen, gelbe, zum Kochen 45,99(39,99), Speisebohnen, weiße 59,99(39,99), Linsen 69,99(39,99), Kar- tossein 9.99(7,99), Rindfleisch, von der Keule. 1 Kg. 1,89(1,39), Bauch- fleisch 1,49(1,99), Schweinefleisch 1,79(1,29), Kalbfleisch 1,99(1,29), Hammel» fleisch 1,79(1,19), Butter 2,89(2,99), Eier, 69 Stück. 4,99(2.28). Karpsen. 1 Kg. 2,29(1,29), Aale 3,99(1,69), Zander 3,29(1,29), Hechte 2,69(1,29), Barsche 2,89(9,89), Schleie 3,69(1,49), Bleie 1,49(9,89), Krebse 16,99(3,99). «vttternngSiiberstcht vom LS. Mai lg0S, morgens» Uhr. Stationen swinemde. Hamburg  Berlin  Franks.a.M München Wien 752 WSW 752 WNW 754 W 758 NW 758 NW 755 Still Wetter 3 wolkig 2 bedeckt 3 wolkig 3 wollig 4bedeckt bedeckt HS » II Stationen Haparanda Petersburg Scilly Aberdeen Paris  754'N 753 NNW 763 ONO 766 N 769 NNO Wetter öS C t* W E> 2 bedeckt 2 halb bd. Scholl) bd. Swolkig 3, wölken! 5 a 4 6 7 Zvetter-Prognose für Dienstag, de» SZ. Mai 1905. Kühl und vorwiegend trübe mit leichten Regenschauern und mäßigen nordwestlichen Winden. Berliner Wetterbureau. wird in allen einschlägigen Geschäften in folgenden populären For- maten undpreisen abgegeben: das elegante handliche Doppelstück im Uarton kostet 25 pf: das große mächtige Gktogonstück Achteck- format), zwei Stück im Karton, kostet 35 Pf und das kleine vor- nehme Gktog0nstück(5lchtecksormat) kostet l 0 Pf. Man bestehe dar- auf, die Stücke in Originalverpackung zu erhalten, da unzählige minderwertige Nachahmungen in den Handel gebracht sind. S&5ZS bietet die neu begründete Sunlight� Roman-Bibliothek mit ihren Verlags- erzeugnissen. Die in diesem Unternehmen erscheinenden Romane sind Originalwerke erster deutscher Autoren(Maximilian Böttcher  . Ernst Georgy. Carola von Eynatten. Otto Höcker:c.). Im Buchhandel kosten die blau-gelben Bändchen der Bibliothek 25 Pf., komplette Romane 1,25 M. bis 1.50 M. 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