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Nr. 120. 22. Jahrgang.

werden.

1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Reichstag .

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Mittwoch, 24. Mai 1905.

nicht über die Anteile der Genossenschafter hinaus Provisionen an die verdienter Richter in unzulässiger Weise gemaßregelt worden sei, Geschäftsführer bewilligt werden dürften. Wie aber die Herren und daß ihm dies Veranlassung gegeben habe, den Abschied zu von der konservativen Seite diese Situation auffassen, zeigt ein nehmen. Das ist tatsächlich unrichtig. Das habe ich zur 190. Giung bom Dienstag, den 23. Mai 1905. Schreiben aus ihrer Mitte, in dem es heißt, es wären jetzt Ghre dieses Richters und der preußischen Justiz hier feststellen Am Bundesratstisch: Graf Posadowsky. andere verständige Richter im Kammergericht vorhanden, und die müssen, mag auch der Vorredner daran kein Interesse haben. Der Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Fortsehung der würden ihnen schon recht geben. In der Tat haben diese Leute die preußische Justizminister ist in eine materielle Prüfung der Sache ztveiten Beratung des Gesezentwurfs betr. Aenderung der 3ivil- Situation richtig aufgefaßt. Nachdem der Herr Justizminister das nicht eingetreten, er hat nur festgestellt, daß ein Geset prozeßordnung. Die Beratung beginnt mit der namentlichen Geeignete" veranlaßt hat, liegen jest zwei Erkenntnisse von anderen falsch zitiert ist.( Rufe lints: Na also!) Das ist teine Abstimmung über Artikel I( Erhöhung der Revisionssummie auf Senaten bor , zugunsten der Milchzentrale und zuungunsten der Klein materielle Prüfungi( Heiterkeit links.) Mit Lachen 2500 M.). Bei der Abstimmung über diesen Artikel hatte sich in bauern. Jetzt ist Herr Ning obenauf, und nun hat er auch dargelegt: fommen Sie allerdings nicht weit! Der Justizminister ist traft den beiden letzten Sizungen die Beschlußunfähigkeit des Hauses ja, wenn wir das Kammergericht nicht hätten, es gibt noch Richter feines Aufsichtsrechtes berechtigt, Irrtümer, die in dieser Weije herausgestellt. in Berlin !( Heiterkeit und Sehr gut!) Jetzt ist die Provision für vorkommen, den Richtern zu forrigieren. Ich habe mich der Sache Zur Geschäftsordnung erhält zunächst das Wort Herrn Ring und feinen Geschäftsführer Strause gerettet. An die nicht angenommen im Auftrage des Justizministers, sondern in Abg. Dr. Paasche( natl.): Bevor wir zur namentlichen Ab- Stelle der juristischen Gründe tritt die Sorge um das wirtschaftliche meiner Pflicht als preußischer Bundesratsbevollmächtigter. Ich stimmung schreiten, beantrage ich, die Namen derjenigen Abgeord- Wohl der Großgrundbesizer. Bezüglich dieses Geschäftsführers des weise deshalb auch heute den Vorwurf gegen den preußischen Justiz neten festzustellen, die diese namentliche Abstimmung beantragt haben. Herrn Ring, Friz Krause, muß noch einmal festgestellt werden, daß minister, inforrett gehandelt zu haben, zurück. Von den 50 Abgeordneten, die diesen Antrag unterstützt haben, waren er schon zu 2 Jahren 6 Monaten Gefängnis verurteilt ist.( 3u- Abg. Blumenthal( südd. Vp.): Die Auffassung des Staatss meines Wissens 40 gestern nicht im Hause anwesend( Hört! hört! rufe rechts: Wegen einer Broschüre!) Allerdings wegen einer sekretärs, daß der Justizminister ein Aufsichtsrecht über rechts und bei den Nationalliberalen.). Es ist vielleicht zweckmäßig, Broschüre, aber nur, weil er Namen in dieser Broschüre gegen Be- bie Gerichte befize, ist mir ganz neu. Solange er als Privat. wenn die Namen dieser Herren im stenographischen Bericht festgelegt zahlung einfügte oder wegliek. Deshalb hat man ihn wegen mann Kritik übt, so weit er mit genügenden Kenntnissen dazu aus­Betruges und Erpressung zu 2 Jahren 6 Monaten Gefängnis ver- gestattet ist( Heiterkeit), so würde man es immer noch für be. Abg. Bebel( Soz.): Die Frage, die der Vorredner soeben an­urteilt! Dem Senatspräsidenten ist man in dieser Angelegenheit fremdend finden, daß er das während seiner Amts­regte, hat uns schon früher beschäftigt. Auch die Frage, ob nicht an der Milchzentrale in einer Weise entgegengetreten, wie, das kann zeit tut. Wenn ein Minister aber amtlich erklärt, es sei von wesende Mitglieder überhaupt einen Antrag auf namentliche Ab- ich ohne Uebertreibung sagen, es in der preußischen Justiz noch nicht einem Gerichte ein falscher Gefebesparagraph in Anwendung ge stimmung stellen können, ist schon in dem Sinne entschieden, vorgekommen ist.( Sehr richtig! links.) Wenn man nicht wenigstens bracht worden, so ist dies ein Eingriff nicht nur in die formelle, daß das für zulässig erklärt ist. Ich glaube, es liegt kein die Revision zuläßt, wenn Gerichte mit Unrecht ihre örtliche Zu- sondern in die materielle Seite eines Prozesses. Und dann bedenke Grund vor, dem Antrag Paasche Folge zu geben, weil das, was ständigkeit angenommen haben, so ist es völlig unmöglich, daß die man, daß die Richter in bezug auf ihr Avancement von dem Minister der Abg. Paasche konstatieren will, schon durch die Namenslisten fest- leinbauern gegen derartige Erpressungen sich wehren fönnen. abhängig sind! Man kann doch mit Fug und Recht behaupten, daß gestellt wird.( Sehr richtig! lints.) Ich konstatiere, daß ein solches Sie sehen, daß auch auf zivilrechtlichem Gebiete, wie auf allen eine Justiz, die sich Rechtsbelehrungen in Form von ministeriellen Verfahren bisher nie üblich war.( Sehr richtig! links.) Will ( Sehr richtig! links.) Will man anderen, der Anspruch des fleinen Mannes immer weiter zurück- Eröffnungen holt, nicht genügend unabhängig ist. das geschäftsordnungsmäßig allgemein einführen, so haben wir gedrängt werden soll. So wenig Vertrauen ich zu der völligen nichts dagegen. Daß man aber einen gbeliebigen Fall Unparteilichkeit der Reichsgerichtsräte habe, immerhin sind diese Herausgreift, dagegen verwahre ich mich.( Beifall links.) doch von einer solchen Beeinflussung, wie sie ausgeübt Abg. Dr. Spahn( 3.): Ich will nur feststellen, daß es sehr wurde, unabhängig, weil sie nichts mehr zu fürchten wohl schon hier im Hause vorgekommen ist, daß die Namen der haben. Ein Reichsgerichtspräsident würde dem Justizminister Antragsteller nachträglich festgestellt sind. Deshalb erscheint mit der die grobe Antwort auf einen solchen Eingriff nicht schuldig geblieben Antragsteller nachträglich festgestellt sind. Deshalb erscheint mit der sein. Alle Parteien sollten doch die Unabhängigkeit des Richter Antrag des Abg. Dr. Paasche durchaus korrekt. Abg. Stadthagen ( Soz.): Der Antrag Paasche bedeutet tat- standes hochhalten. Ganz vollkommen ist sie ja in einer kapita­sächlich ein Novum ganz eigener Art. Es ist sehr interessant, daß listischen Gesellschaft nicht möglich. Aber Sie sollten doch wenigstens der Antrag von der nationalliberalen Partei ausgeht, von feine neue Bestimmung schaffen, um sie zu beeinträchtigen. Sonst der am Sonnabend kaum zehn Mitglieder hier an- hat der Kleinbauer recht, zu sagen: Nicht Recht besteht in Deutsch­wesend waren. land, sondern die reine bloße Macht, nur äußerlich gehüllt in den Mantel des Rechts.( Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Paasche( natl.): Die Oeffentlichkeit hat entschieden ein Interesse daran, die Namen derjenigen Abgeordneten zu kennen, dic hier nicht anwesend waren, obgleich sie einen Antrag auf namentliche Abstimmung mit unterschrieben haben.

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Abg. Bebel( Soz.): Der Antrag Paasche ist trotz alledem ein Novum. Angeregt ist er wohl schon, aber noch it ie durch geführt. Golle es ein- für allemal durchgeführt werden, so haben wir nichts dagegen einzuwenden. Unser Antrag ist von Fraktions wegen schon am Freitag beschlossen worden. Wir wären aber wahrscheinlich beschlußfähig gewesen, wenn nicht ein Teil der national­liberalen Fraktion, dem die namentliche Abstimmung unangenehm war, hinausgegangen wäre. Abg. Bachem( 3.): Es handelt sich um fein Novum. Wie die Abgeordneten gestimmt haben, läßt sich aus dem Protokoll awar fonstatieren, aber nicht, welche Abgeordneten den Antrag gestellt haben. Jeder andere Antrag geht uns doch gedruckt zu, so daß man weiß, wer ihn gestellt hat.

Abg. Büfing( natt.): Wer einen Antrag stellt, kann doch nicht verlangen, daß der Name geheim bleibt. Der Vorwurf des Abge­ordneten Bebel, ein Teil meiner Freunde hätte den Saal verlassen, ist schon deshalb ungerecht, weil an der Beschlußfähigkeit ungefähr 50 Mann gefehlt haben. Das können doch nicht alles meine Partei­freunde gewesen sein.

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Abg. Frohme( Soz.): Die Frage fann doch nur die sein, ob die Unterschriften unseres Antrages ordnungsgemäß zustande ge­tommen sind( Widerspruch rechts.) und das sind sie.

Abg. Stadthagen ( Soz.): Herr Staatssekretär, Ihnen ist ein Irrtum untergelaufen, Sie haben meine Ausführungen mit denen des Herrn Justizministers verwechselt. Ich bin aber glüdlicherweise nicht der Justizminister Schönstedt , ich danke dafür.( Heiterfeit.) ( Redner verliest eine Rede des preußischen Justizministers vont 18. März 1905 im Abgeordnetenhause.) Der Justizminister hat also unter herabsehung des Richterstandes

Vizepräsident Graf Stolberg: Sie dürfen nicht sagen, daß ein preußischer Minister etwas unter Herabsehung getan hat.( Lachen bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Stadthagen ( fortfahrend): Der Justizminister hat der Wahrheit widersprechend gesagt, daß das Kammergericht nicht ima stande gewesen wäre, den richtigen Paragraphen herauszufinden. Staatssekretär im Reichs- Justizamt Dr. Nieberding: Eine solche Dadurch dürften sich wohl die Richter herabgesezt fühlen. Daß der Leidenschaftlichkeit und Einseitigkeit und dadurch bewirkte Unrichtig Minister eine solche Herabfebung beabsichtigt hat, habe ich nicht be= feit, wie sie der Herr Vorredner eben gezeigt hat, ist mir noch nicht hauptet; das ist mir auch gleich. Wenn ich deutschen Richtern einen borgekommen. Aber auch seine tatsächlichen Voraussetzungen sind solchen Vorwurf machen würde, würden Sie mir sicher sagen, daß unrichtig. Erstens kann ich darauf hinweisen, daß die Milchzentrale ich die Richter herabsetze. Wenn der Justizminister dasselbe tut, einen zweiten Prozeß angestrengt und diesen verloren hat, trotzdem dann haben Sie( zum Staatssekretär) noch lange tein Recht, meine doch der sogenannte Eingriff des Herrn Justizministers diesem Worte mit denen des Justizministers zu vertauschen. Jedenfalls zweiten Prozeß vorausging, also doch wohl, wenn ich den Herrn ist das Vorkommnis in der ganzen Geschichte der Justiz noch nicht Borrebner richtig verstanden habe, das Urteil des zweiten Prozesses dagewesen! Wollen Sie dem weiter Borschub leisten, dann nehmen hätte beeinflussen müssen. Zweitens hat der genannte Senats- Sie die Kommissionsbeschlüsse an; wenn nicht, so veranlassen Sie präsident überhaupt keine Mitteilung vom Justizminister bekommen. die Regierung, diesen Entwurf zurüdzuziehen und einen anderen Der Justizminister hat vielmehr ausdrücklich gewünscht, daß dem vorzulegen, in dem die Unabhängigkeit der Richter sicher gestellt ist; Präsidenten überhaupt nichts darüber eröffnet würde, weil diejer so weit dies in einer kapitalistischen Gesellschaft überhaupt möglich schon vorher um seinen Abschied eingekommen war. Drittens hat ist. Wenn der Herr Ring herumgehen kann und jagt: Jekt haben der Referent in dieser Sache gar keine Mitteilung bekommen, weil wir Richter am Kammergericht, die uns recht geben, so muß der er in eine schwere Nervenkrankheit verfallen war. Viertens hat der Kleinbauer solche Richter für moralisch minderwertig halten. Ich Justizminister erklärt, daß er sich nur formell, nicht materiell, mit sage Ihnen diese Entwidelung voraus, Sie werden sie erleben! dem Prozeß irgendwie befaffe. ( Beifall bei den Sozialdemokraten.),

Abg. Bebel( Soz.): Wir protestieren gegen ein Verfahren, welches bisher nicht üblich war, gegen ein Ausnahmeverwandt hat. fahren. Die Sache ist allerdings schon während der Zolldebatte angeregt worden. Damals wurde aber konstatiert, daß unser Ver­fahren, wie wir es während der Zolldebatte in gleicher Weise wie jetzt wiederholt haben, jetzt einschlagen müssen, für zulässig erklärt

worden.

Abg. Bachem( 3.) bestreitet, daß das Verfahren seinerzeit für zulässig erklärt sei. Die Geschäftsordnungskommission habe sich da­mals zweifelhaft darüber ausgesprochen.

Hierauf schließt die Debatte.

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Abg. Stadthagen( Soz.): Wenn Tatsachen wegdiskutiert werden könnten, derart, daß man auf sie selbst nicht ein. Absatz 2 des Artikels( betreffend Aenderung des§ 552 des geht, sondern nur Neben umstände, die der Gegner gar Gefeßes) wird gegen die Stimmen der Linken mit ganz geringer nicht bestritten hat, betont, dann wäre die Antwort des Herrn Mehrheit angenommen. In Absatz 4 beantragt die Kommission, den Staatssekretärs meisterlich zu nennen. Was den ersten Bunft an- 3wang auf Revisionsbegründung zu verschärfen und eine besondere langt, so habe ich selbst ja schon in voriger Woche erwähnt, daß Frist von vier Wochen für diese Begründung einzuführen. die Milchzentrale auch in einem weiteren Prozeß wieder verloren Abg. Burlage ( 8.) bezeichnet die Kommissionsbeschlüsse für bes hat und sich wiederum an den Justizminister gedenklich, will ihnen aber zustimmen unter der Voraussetzung, daß man diese Beschlüsse gewissermaßen probeweise einführt bis zur Der Staatssekretär kann allerdings nicht für alles verantworts allgemeinen Reform der Zivilprozeßordnung. Um die Beftim. lich gemacht werden. Ich habe aber bezüglich des Senatspräsidenten mungen über die Begründungsfrist etwas zu mildern, beantragt er, Rathmann nur das mitgeteilt, was der preußische Justizminister in dem Saze:" Nach dem Ablaufe der Begründungsfrist ist eine angeführt hat. Nach dem stenographischen Bericht des Abgeordneten Erweiterung der Anträge oder die Geltendmachung neuer Revisions. hauses hat Herr Schönstedt gejagt: Mit Unrecht haben einige gründe nicht zulässig", die Worte: eine Erweiterung der Anträge Senate die Bestimmungen des Gesellschaftsgesetzes auf die Genossen oder" zu streichen. schaften angewendet. Ich habe die Präsidenten der Senate darauf aufmerksam machen lassen."( hört! hört! links.) Jch habe also Abg. Singer( Soz.): Die ganze Debatte ist unzu- bezüglich des Präsidenten Rathmann hier nur das ausgeführt, was lässig, denn vor der Abstimmung gibt es feine im preußischen Abgeordnetenhause der Minister gesagt hat. Will Diskussion mehr darüber. Nachdem der Präsident unseren der Staatssekretär etwa behaupten, daß dieser die unwahr Antrag zweimal zur Abstimmung gebracht hat, macht es einen eigen- heit gesagt hat? Will er jetzt bestreiten, daß das eine der tümlichen Eindruck, jezt über seine Zulässigkeit zu diskutieren. unerhörtesten Maßregeln ist, die je vorgekommen find? Der Staats­Außerdem, was wollen Sie denn? Unser Antrag ist geschäfts- sekretär beschwert sich, daß ich die Angelegenheit leidenschaftlich vor ordnungsmäßig gefaßt, die Originalunterschriften liegen vor, Sie getragen hätte ich weiß nicht, ob ich überhaupt leidenschaftlich halten also nur die Geschäfte auf.( Sehr richtig! bei den Sozial- sein kann( Heiterkeit) wenn aber irgendwo dazu ein Grund Demokraten .) vorhanden ist, so ist es hier, wo fleine Bauern, eine erwerbstätige Bevölkerung, durch die Einwirkung des Justizministers um Hab und Gut gebracht werden. Wenn nun hier die örtliche Unzuständigkeit des Gerichtes keinen Revisionsgrund mehr bildet, wird man es dann nicht erleben, daß Herr Ring in der Welt herumwandert, bis er dasjenige Oberlandesgericht gefunden, das ihm willfährig ist? ( Seiterkeit und Sehr richtig! links.) Herr Ring rühmt sich ja doch ieht schon, dafür gesorgt zu haben, daß die richtigen Richter bor handen sind.( Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.)

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Abg. Dr. Spahn( 8.) beantragt, daß die Frist für die Revisions. begründung durch Vereinbarung der Parteien nicht berlängert werden tönne. Staatssekretär Dr. Nieberding empfiehlt dringend Annahme des Antrages Spahn und stellt anheim, auch den Antrag Burlage anzu. nehmen. Hiermit schließt die Debatte. Beide Anträge und bie durch sie abgeänderten Kommissionsfassungen werden angenommen.

Nach§ 56 fann der Revisionsbeklagte fich bis zum Ablaufe der Begründungsfrist der Revision anschließen, selbst wenn er auf die Revision verzichtet hat. Die Anschließung erfolgt durch Einreichung der Revisionsanschlußschrift bei dem Revisionsgericht. Die Anschluß­revision muß in der Anschlußschrift begründet werden.

Abg. Kirsch( 8.) beantragt, für die Begründung der Anschluß­revision eine besondere Frist von zwei Wochen festzusetzen. Staatssekretär Dr. Nieberding bittet den Antrag abzulehnen, da durch eine neue Frist nur das Verfahren noch unnötig verlängert

werde.

gerichte.)

Präsident Graf Ballestrem: Das Wort zur Geschäftsordnung liegt nicht mehr vor.( Heiterkeit.) Es ist hier immer von einem Antrag Paasche die Rede, ein solcher liegt aber gar nicht vor. Ab­geordneter Paasche hat mich nur gebeter., jene Namen zu verlesen, weil sie ihn interessieren.( Große Heiterfeit.) Ein geschäftsordnungs­gemäßes Hindernis steht dem nicht entgegen. Es steht ganz bei mir, und da ich jedem Abgeordneten gern gefällig bin, werde ich seinem Wunsche willfahren.( Heiterfeit rechts.) Andererseits steht fest, daß nicht anwesende Mitglieder sehr wohl einen Abg. Lenzmann( frs. Vp.): Bezeichnend ist es ja, daß der Der Paragraph wird nach weiterer unerheblicher Debatte in ber Antrag auf namentliche Abstimmung stellen Vorredner, ein Vertreter der äußersten Linken, zu der Reichs- Kommissionsfassung angenommen. tönnen.( Unruhe rechts.) Ein solcher muß nur eigenhändig juridiktion noch ein größeres Vertrauen hat, als zu der preußischen Darauf wird der Rest der Vorlage ohne Erörterung ange­unterschrieben sein. Ob es eine erfreuliche Erscheinung ist, daß von Rechtspflege. Seine Vorwürfe sind nicht unbenommen. 51 Antragstellern 42 gefehlt haben, das ist eine andere Sache.( Er- gründet. Der Staatssekretär hat den preußischen Justizminister Es folgt die dritte Beratung des Antrages des Abg. Hage. Teichternde Heiterfeit rechts.) Doch kann ich das als Präsident nicht dadurch herauszuhauen versucht, daß er sich auf die ganz neben mann( natl.) betreffend die Wenderung des Gerichts. tadeln. Ich habe immer die Idee gehabt, daß man solche Herren sächliche Begründung der Entlassung des Senatspräsidenten versteifte verfassungsgeseges( Erörterung der Kompetenz der Schöffen­als anwesend betrachten soll und zwar, wenn sie nicht abgestimmt und auf den materiellen Vorwurf, den ihm der Vorredner machte, haben, unter der Rubrik Stimmenthaltung. Eine solche Bestimmung überhaupt nicht einging. Das beweist doch nur, daß auch er das in der Geschäftsordnung liegt noch nicht vor.( hierauf verliest der Gefühl hatte, in dieser heillen Frage den Minister nicht Präsident die Namen der Antragsteller.) entschuldigen zu fönnen. Der preußische Justizminister hat offenbar auch selbst bei der Verfügung diese Empfindung gehabt; denn wie fann er, wenn er selbst ausspricht, daß er zu einer Nach prüfung nicht berechtigt sei, eine Anweisung der Richter vornehmen? Damit fongediert er doch, daß er etwas ungefchliches vornimmt.( Sehr richtig! links.) Es wäre doch wahrhaftig Sa che des preußischen Justizministers, fich gegen solche Vorwürfe hier selbst zu verteidigen. Entweder wagt er nicht, hier zu erscheinen, weil er Unrecht hat, oder aber er respektiert uns nicht so weit, daß er es für nötig hält, fich gegen diese schwerwiegenden Vorwürfe zu rechtfertigen. In letzterem Falle ist es bedauerlich, daß er so wenig Respekt vor der Majorität des Reichstages hat. Im preußischen Abgeordnetenhause stehen Betitionen auf der Tagesordnung; dort ist doch sein Erscheinen durchaus nicht notwendig.

Bei der nunmehr folgenden namentlichen Abstimmung werden 203 Stimmen abgegeben. Für die Kommissionsfassung stimmen 119 Abgeordnete, dagegen 79 Abgeordnete, 10 Abgeordnete haben sich der Abstimmung enthalten. Die Revisionssumme ist damit auf 2500 m. erhöht.

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Abg. Dr. Müller- Meiningen ( frf. Bp.): Der Antrag Hagemann sollte für die Regierungen ein Ansporn sein, der Frage der Ein­führung der vollen Berufung in nächster Zeit mit möglichster Energie näher zu treten, und awar muß die Frage gelöst werden durch Errichtung einer wirklichen Berufungs­instanz. Eine Regelung der Berufungsfrage im Sinne der jetzt ber­öffentlichten Beschlüsse der Strafprozeßordnungs- Kommission, wonach mittlere, große und größte Schöffengerichte bei ein und demselben Nach§ 547 des bestehenden Gesetzes war ohne Rücksicht auf den Landgericht eingerichtet werden sollen, würde ich sehr bedauern. Ich Wert des Beschtverdegegenstandes die Revision zulässig, soweit es sich bin der Meinung, daß der Antrag Hagemann eine fünftige Regelung um die Unzuständigkeit des Gerichts handelte. Die Kommission hat der Berufungsfrage präjudiziert. Wenn wir mit der Wieder­vor dem Wort Unzuständigkeit" das Wort fachliche" eingestellt, einführung der Berufung auf die zukünftige Revision der Strafprozeß­so daß gegen Entscheidungen bei örtlicher Unzuständigkeit die Re­ordnung vertröstet werden, so bedeutet das einen sehr unsicheren bision jezt nicht mehr gegeben ist. Wechsel auf die Zukunft, von dem ich befürchte, daß er in abseh­Abg. Stadthagen ( Soz.): Die von der Kommission vor barer Zeit nicht eingelöst werden wird. Wir haben vielfach abfällige Urteile geschlagene Aenderung müssen wir aufs schärffte bekämpfen; stellt über die Urteile der Schwurgerichte gehört. Schwurgerichte man doch schon jetzt überall das Prinzip auf, zu ungunsten der irren aber nicht öfter als gelehrte Richter,( Sehr Kleinbauern und zugunsten der Konservativen zu Ich erhebe deshalb nochmals die Forderung, daß er angesichts richtig links.) und Urteile der gelehrten Nichter rufen oft nicht nur entscheiden. Wenn man jetzt in diesem Punkte noch die Kommissions dieser schweren Vorwürfe von der äußersten Linken erscheint und sich das Kopfschütteln des Publikums, sondern auch von Juristen beschlüsse annimmt, dann ist damit eine Bestimmung aufgenommen, rechtfertigt. Wenn er es nicht tut, hat er an seinem Teil die größte hervor. Man sollte also mit der abfälligen Stritit der die die Möglichkeit gibt, die leinbauern ihren ordent Schuld daran, daß das deutsche Volk und das preußische Volt kein Schwurgerichts- Urteile vorsichtiger sein.( Sehr richtig! links.) lichen Richtern zu entziehen. Wenn es für die jetzt Vertrauen zu feinen Richtern hat.( Beifall links.) In Süddeutschland hat man auch noch nie gehört, daß an der Herrschende Richtung noch eines Beweises bedarf, so liefern die Staatssekretär Dr. Nieberding: Der Vorredner hat behauptet, Jurisdiktion der Schlüurgerichte so fritisiert worden wäre, wie es in Vorgänge beim Kammergericht uns jetzt genügenden Anhalt dafür. daß ich in meiner neulichen Erklärung mich auf unwesentliche Punkte fehr wenig taltvoller Weise in Norddeutschland oft der Fall war. Seitens der Regierungsvertreter ist zwar mir gegenüber bestritten zurückgezogen hätte, er hatte auch das Gefühl, als ob ich die Ver- Weshalb ist das nicht geschehen? Weil keiner es wagt, die Schwur­worden, daß ein Senatspräsident feinen Abschied habe chmen antwortung für den Justizminister nicht hätte übernehmen wollen. gerichte einer solchen Stritit zu unterziehen. Das ist charakteristisch müssen, weil er in llebereinstimmung mit dem Gesez betr. die Ge- Diese Auffaffung ist unrichtig. Ich habe mich auf die Sache nicht für die Auffassung, die man gerade in Süddeutschland für diese Gerichte sellschaften mit beschränkter Haftung auch für die Genossenschaften einlassen fönnen, weil sie mir unbekannt war.( Seiterkeit hat, und für die Liebe und Berehrung, die man ihnen dort entgegenbringt. entschieden habe, daß durch Mehrheitsbeschluß einer Genossenschaft links.), Es war in der vorigen Sitzung behauptet worden, daß ein Man sollte doch nicht mit dem Gedanken totettieren, die Schwurs