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wenig geftohlen habe, ihm kam es nur auf die Geißelung| gestern bestrebt gewesen sei, die Aufklärung der Sache zu ber des Strafvollzuges an. hindern. Ich ersuche den Herrn Rechtsanwalt, sich bezüglich dieses Angefl. Schneidt schließt sich dieser Erklärung an, da der Vorwurfs zu äußern. Vorsitzende gerade auf diese Nebensächlichkeiten so großen Wert R. A. Liebknecht: Jch entfinne mich nicht, gesagt zu gelegt habe. haben, daß das Gericht bestrebt gewesen sei, sondern ich habe gefagt, daß tatsächlich durch den gestrigen Beschluß die Aufklärung ver hindert sei. Das ist auch jezt meine Ueberzeugung. Eine weitere Erklärung habe ich nicht abzugeben.
Vors.: Ich werde wohl manches für wesentlich halten, was Ihnen unwesentlich erscheint, und umgekehrt. Uebrigens ist es meine Pflicht, ihnen diese in der Anklageschrift enthaltenen Vorhaltungen zu machen.
Angell. Schneidt: Meine Pflicht ist es ebenso, den Eindruck, den diese Vorhaltungen machen, in zweckmäßiger Weise zu zerstreuen, meine Pflicht gegen mich selbst.
Zur Verlejung kommt dann die Aussage des in Königsberg in Preußen eidlich vernommenen Sachverständigen Professor Dr. Georg Buppe, der seinerzeit Arzt im Untersuchungsgefängnis war und den Stläroff dort untersucht hat. Er entsinnt sich desselben nicht mehr. Aus seinen früheren Aufzeichnungen geht hervor, daß er ihn wegen feines Erregungszustandes Bromnatrium verordnete. Aus der Aeußerung des Skläroff:„ Es stinkt!" müsse nicht auf GeruchsHalluzinationen geschlossen werden. Die Erscheinungen, die er bei Stläroff beobachtete, zeigten auch andere Untersuchungsgefangene, bei denen sie später zurüdgingen, während sie sich bei Skläroff zur Geisteskrankheit entwickelbent.
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Aus den Akten wird weiter festgestellt, daß Skläroff auf Grund eines Gutachtens von Dr. Baer am 22. Juni 1900 am 17. Juli entlassen, zunächst nach Tegel und am 17. August in die Jrrenanstalt in Eberswalde überführt worden ist. Am 16. März 1901 wird von der Jrrenanstalt auf eine Anfrage geantwortet, daß die Aussichten auf Besserung des Stläroff schlecht feien, aber vielleicht würde sein Zustand ein solcher werden, daß er außerhalb der Anstalt leben könne. Auf eine neue Anfrage wurde am 24. September 1901 ähnlich geantwortet, und Skläroff mit Zustimmung des Polizeipräsidiums und der Staatsanwaltschaft am 18. Oktober zu seiner Frau entlassen, die mit ihm nach London gehen zu wollen erklärte. Am 30. August 1902 ist er wieder in Berlin aufgetaucht und wurde hier auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft vom Medizinalrat Dr. Richter vom 12.- 19. September untersucht.
Das Gutachten über Stläroff. Sachverständiger Medizinalrat Dr. Nichter fann sich des Falles nur dunkel erinnern, bestätigt aber an der Hand seines damals erstatteten schriftlichen Gutachtens, daß Skläroff damals nicht strafvollzugsfähig war. Vom Borsigenden befragt, ob Anhaltspunkte dafür vorhanden waren, daß Skläroff schon zivei Jahre früher, bei Begehung der Straftat, geistesgestört gewesen sei, bezeichnet der Sachverständige dies als höchstens möglich.
Vorsigender: Herr Staatsanwalt? Staatsanwalt Schönian reagiert nicht darauf. Der Gerichtshof zieht sich zur Beratung zurüd, die fast eine halbe Stunde dauert. Dani verkündet der
Vorsitzende: Da der Herr R.-A. Liebknecht bei der Begründung seines schriftlichen Beweisantrages die Aeußerung hat fallen lassen, daß das Gericht anläßlich seines gestrigen Beschlusses offensichtlich bestrebt gewesen sei, die Aufflärung dieser Sache zu verhindern, so wird gegen den Rechtsanwalt Liebknecht , weil er hierin dem Gericht den Vorwurf der Rechtsbeugung gemacht hat und ihn, obgleich ihm Gelegenheit gegeben war, sich darüber zu äußern, wenn er auch gesagt hat, er entfinne sich nicht, den Ausdruck bestrebt gewesen sei, den der ganze Gerichtshof gehört hat, gebraucht zu haben, nicht widerrufen hat, eine Ordnungsstrafe von 100 Mark festgesetzt.
Ferner hat das Gericht beschlossen, unter Aufrechterhaltung feines früheren Beschlusses den schriftlichen Antrag der Verteidiger abzulehnen, zumal die zu 1) und 2) aufgestellten Behauptungen als wahr unterstellt werden.
Weitere Zeugen über Skläroff.
Zunächst wird Direktor Sauer vernommen.
Als er die Direktion in Plößensee übernahm, war Sfläroff nicht mehr dort. Auf Fragen der Verteidigung befundete er, daß wiederholte Arbeitsverweigerung feitens eines Gefangenen auch sonst wohl vorkommt. Ein Fall, in welchem so häufig wie bei Stläroff konstant die Arbeitsverweigerung stattgefunden trop fortgesetzter Arreststrafen hat, ist ihm nicht gegenwärtig. Direktor Denzner gibt Aus funft über Bekleidung der Gefangenen im Arrest und über die Temperatur in den Zellen. R.-A. Dr. Lötenstein fragt den Zeugen, ob ihm sonst noch Fälle bekannt seien, in welchen, wie bei Skläroff, innerhalb 60 Tagen der Internierung schon 72 Tage Arrest verhängt worden seien. Der Zeuge kennt solche Fälle nicht, erklärt aber, daß ihm doch auch sonst Fälle vorgekommen feien, wo ein Gefangener trotz wiederholter Arreststrafen immer wieder bei seiner Arbeitsverweigerung verbleibt.
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Auf Antrag des Angeklagten Kalisti wird Direktor Sauer ersucht, an einem der nächsten Tage die verschiedenen BekleidungsR.-A. Liebknecht: Bei Ihrem damaligen Gutachten war Garnituren der Gefangenen und die in den Arrestzellen verwendeten diese Frage ja nebensächlich. Trotzdem findet sich in demselben der Decken in je einem Exemplar an Gerichtsstelle schaffen zu lassen. Satz:„ Nach dem Ergebnis meiner Untersuchung erscheint es mir Zeuge früherer Polizei- Inspektor Binding weiß nichts davon, mit besonderer Berücksichtigung auf die Form der Geistesstörung daß wie es in dem Artikel heißt der Stläroff bei seiner Ein fraglich, ob Skläroff nicht die Straftat im Zustande krankhafter lieferung befragt worden sei, ob er Stläroff alias Fabermann sei Geistesstörung ausgeübt hat, durch welche seine freie Willens- und darauf geantwortet habe: Nein, Elias heiße ich nicht, denn bestimmung ausgeschlossen wird." Hat Ihnen das Krankheitsbild Skläroff ist dem Zeugen erst vorgeführt worden, als er die Arbeit nicht vielleicht Veranlassung zu dieser Aeußerung gegeben?
Sachv. Dr. Richter: Die Aeußerung bedeutet nicht, daß bestimmte Anzeichen vorhanden waren, daß schon zwei Jahre zuvor Stläroff geistestrant war. R.-A. Liebknecht: Wie sind Sie denn zu dieser Aeußerung gekommen? Sachv. Dr. Richter: Vielleicht um meinen Geist leuchten zu Lassen.( Heiterkeit.) Die Frage des Rechtsanwalts Löwenstein, ob nicht die Häufung der langen Strafen einen Arzt hätten stugig machen müssen, beantwortet der Sachverständige nicht präzise. Auf die Frage, ob Stläroff wohl dem Ahrens fälschlich gesagt haben könne, er habe den Diebstahl nicht eingestanden und begangen, erwiderte er: Solche Kranten lügen.
Es tritt eine halbstündige Pause ein.
Unterdrückung des Falles Höhne.
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Angell. Ahrens fragt, ob sich nicht aus dem Strafbuch mit Leichtigkeit müsse feststellen lassen, ob Fälle so häufiger, schnell aufeinander folgender Strafen wie bei Stläroff häufiger vorkommen. Zeuge meint, daß es sich wohl werde feststellen lassen, wenn auch nicht gerade mit Leichtigkeit.
Die Verteidiger bringen nun einen neuen Antrag auf Berlefung des Falles Höhne ein, zum Beweise dafür, damit das Gericht sich aus dem noch nicht verlesenen Teile des Artikels überzeuge, daß der Gesamtcharakter der Schrift ein anderer fei, als es bloß nach den schon verlesenen Teilen scheinen könnte, insbesondere zum Bes weise dafür, daß den Angeklagten Kalisti und Büttner das Bewußt sein gefehlt hat, die Herren Dr. Baer und Dr. Pfleger zu beleidigen, auch objektiv eine solche Beleidigung in dem Artikel nicht liegt. Uebrigens handelt es sich um ein herbeigeschafftes Beweismittel, auf welches nicht verzichtet wird.
Zur Begründung führt R.-A. Liebknecht an, daß es wesent lich erscheint, die Gesamttendenz der Artikel festzustellen, um aus den späteren Artikeln auf die früheren Schlüsse ziehen zu können. Der Gerichtshof behält sich die Beschlußfassung vor. Die Sigung wird nach 31 Uhr geschlossen. Nächste Sigung Mittwoch 9½ Uhr.
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Soziales.
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Zur Vereinfachung der Arbeiterversicherung.
Der Zentralverband der Orts- Krankenkassen erteilte auf seiner Münchener Tagung der geschäftsführenden Ortstasse Dresden den Auftrag, einen Entwurf zur Vereinfachung und Zusammenlegung der Arbeiterversicherung auszuarbeiten. Diesen Auftrag hat die Kasse in Gemeinschaft mit der Berliner Zentralfommission der Krankenfaffen ausgeführt und ihre Vorschläge, die sich jedoch nur auf die Hauptgrundsätze beschränken, in einer Petition an den Reichstag und den Bundesrat niedergelegt.
Die Vorschläge beschäftigen sich zunächst mit dem Gegenstande der Versicherung. Danach soll sich die Versicherung beziehen auf alle Schädigungen, die durch Krankheit, Unfall und Invalidität verursacht werden, und alle Personen umfassen, deren Arbeitsverdienst 3000 m. jährlich nicht übersteigt. Auch selbständige Landwirte und Gewerbetreibende sollen in denselben Grenzen versichert sein. Die Versicherung gegen Unfälle soll sich nicht auf Betriebsunfälle beschränken, sondern auf Unfälle jeder Art. Chronische Gewerbekrankheiten sollen als Unfälle gelten. Als Krankengeld sollen mindestens/ des Lohnes gewährt werden, als Unfallrente 75 Proz.( bei völliger Hülflosigkeit 100 Broz.) des Lohnes bei voller Ertverbsunfähigkeit, als Invalidenrente mindestens 50 Proz., aber nicht unter 200 M. Altersrente soll nach Vollendung des 65. Jahres gewährt werden in Höhe von 20 Proz des Lohnes, aber nicht unter 150 M.
Die Mittel sollen von Unternehmern und Versicherten zu gleichen Teilen aufgebracht werden und das Reich zu jeder Invaliden- und Altersrente jährlich 100 m. zuschießen. Die Beiträge sollen zwar einheitlich aufgebracht, aber nach den drei Versicherungszweigen getrennt verwaltet und verwendet werden. Es sollen unter verweigerte. Er habe dabei nicht einen verhungerten Eindruck ge- Aufhebung der jetzt bestehenden Organisationen einheitliche macht, sondern den Eindruck eines mittelmäßig genährten Menschen, Versicherungsanstalten nach dem Territorialprinzip gebildet der längere Zeit in Untersuchung gesessen hat. Er habe auch nicht werden mit örtlichen Verwaltungsstellen. Die Verwaltung den Eindruck eines franken Menichen gemacht, ebensowenig habe er soll lediglich dem Vorstande und der Generalversammlung an ihm einen unsteten Blick" und" flackerndes Feuer des Irrfinns" zustehen und der Vorstand von der Generalversammlung gewählt wahrgenommen. Die Disziplinarstrafen seien wegen fortgesetter werden. Die Generalversammlung und der Vorstand sollen wie Verweigerung der Arbeit erfolgt, nachdem Dr. Pfleger in jedem jetzt bei den Krankenkassen zusammengesetzt sein: zwei Drittel Falle die Bollstreckung der Strafe, die wiederholt in einsamer Ein- Versicherte und ein Drittel Unternehmer. Die höhere Verwaltungssperrung ohne Arbeit und Entziehung der Lektüre und der Mittags- behörde soll nur die Aufsicht führen. Zur Festsetzung von Unfalljuppe auf längere Dauerbis au vier Wochen bestand, als und Invalidenrenten sollen Kommissionen von Sachverständigen ge unbedenklich" erklärt hatte. Bei den einzelnen Vorführungen aus bildet werden. Alle Streitigkeiten zwischen Versicherungsanstalt und dem Arrest hat der Zeuge keine Veränderungen in dem Wesen Aufsichtsbehörde sollen durch das Verwaltungsstreitverfahren mit und in der geistigen Verfassung des Stläroff wahrgenommen. dem Reichs- Versicherungsamte als letter Instanz ausgetragen werden, Bei der einsamen Einsperrung sei die Zelle nicht dunkel. alle sonstigen Streitigkeiten durch die Schiedsgerichte und das ReichsDie Temperatur war 12 Grad R. Sfläroff habe auch Unterlage Versicherungsamt.
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auf seiner Lagerstätte und Decken zum Zudecken gehabt. Befragt,
ob er genau wisse, daß die Temperatur 12 Grad R war, sagt Beuge: Eine Uebersicht über die Berggesetzgebung der wichtigsten Staaten Bei Wiederaufnahme der Verhandlungen überreicht R.-A. Lieb- Sie dürfte nicht unter 12 Grad R fein.( Heiterkeit im Publikum.) wird in dem soeben erschienenen Heft 5 des Reichs- Arbeitsblattes" Inecht einen Antrag, den nicht verlesenen Teil des„ Vorwärts"- Weiter bekundet Beuge, es tomme auch sonst wohl vor, daß Leute, gegeben. Berücksichtigt sind England, Frankreich , Belgien und Artikels( Fall Höhne) zu verlesen zum Beweise dafür 1. daß die noch nicht vorbestraft waren, bald nach der Einlieferung dis- Desterreich. die Schlußabfäße des Artikels sich auf den Fall Höhne beziehen; zipliniert werden müssen und daß sie trop dieser Disziplinierungen 2. daß der Artikel die Absicht verfolgt, allgemeine Mißstände immer wieder die Arbeit verweigern. Uebrigens habe Stläroff zu des Strafvollzugs ohne Vorwurf gegen die Aerzte von nächst drei Wochen lang gearbeitet. Nach der ersten ArbeitsBlößensee zur Sprache zu bringen. Auch in Auch in der Anklage verweigerung hat der Zeuge den Skläroff ermahnt, dies fruchtete ist auf den Fall Höhne Bezug genommen, und deswegen muß die auch auf einige Tage, dann wurde er wieder obstinat und verBerlefung schon nach§ 244 der Strafprozeßordnung erfolgen, wo- weigerte wieder die Arbeit, sodaß dann zu schärferen Strafen übernach alle herbeigeschafften Beweismittel zu erledigen sind. Eine so gegangen wurde. Rechtsanwalt Dr. Löwenstein macht darauf wichtige Frage, wie die des Zusammenhanges eines Schriftstückes, aufmerksam, daß die Milde bei Skläroff etwas geholfen habe, das infriminiert ist, kann nicht als minderwertig bezeichnet werden. während bei der Disziplinierung gar nichts erreicht, sondern dann Der Fall Höhne ist deswegen so wichtig, weil er sich nicht in die Arbeit weiter verweigert wurde. Nochmals befragt, erklärte Blögensee abgespielt hat und aus ihm ersichtlich ist, daß Mißstände der Zeuge, daß ihm der Fall Stläroff gar nicht als ein ganz abzur Sprache gebracht werden sollten, wo immer sie sich ereignen. normer exzeptioneller vorgekommen sei. Nachdem uns gestern in einem anderen Fall die Aufklärung unter- R.-A. Löwenstein bittet den Zeugen unter Hinweis bunden worden ist.. auf seine Aeußerung, daß viele Fälle so liegen, einen analogen Fall zu nennen. Vors: Sie haben uns vor allen Dingen gesagt, und bleiben Sie dabei, Herr Binding: Dieser Fall Skläroff ist mir in keiner Weise aufgefallen.
Bors.( erregt unterbrechend): Ich muß es entschieden zurück weisen, daß durch einen Beschluß des Gerichts irgendwie die Auftlärung verhindert wird.
R.-A. Liebknecht: Ich habe meine feste Ueberzeugung über die Bedeutung des gestrigen Beschlusses zum Ausdruck gebracht und glaube nicht, daß ich damit allein stehe.
R.-A. Heinemann verweist auf Bd. 1, G. 384 der Reichsgerichtsentscheidungen, wonach alle vom Staatsanwalt mitgeteilten und herbeigeschafften Beweismittel verlesen werden müssen, wenn die Angeklagten nicht darauf verzichten.
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3euge: Gewiß, sonst hätte ich ihn dem Direktor vorgetragen. R.-A. Liebknecht: Sie wollen wohl sagen, weil Ihnen der Fall nicht aufgefallen ist, schließen Sie, daß Sie schon mehrere solcher Fälle gehabt haben, ohne sich derselben entsinnen zu können. Zeuge: Jawohl.
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Lehrlingswesen. Das Tarifamt und der Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker haben beim Bundesrat beantragt, dieser möge Bestimmungen über die zulässige Höchstzahl der Lehrlinge gemäß Bofition 40 des Tarifs der Buchdrucker allgemein für Buchdruckereien vorschreiben. Infolgedessen lassen die Regierungen durch ihre Bes hörden eine Umfrage bei den Handwerkskammern und einzelnen unternehmern veranstalten, ob sich solche Bestimmungen empfehlen. Ausdrücklich wird angeordnet, daß auch solche Druckereibefizer bes fragt werden sollen, die der Tarifgemeinschaft nicht angehören. Wenn sich schon die Regierung mit der Meinung der Buchdrucker organisation nicht begnügen will, dann sollte fie Sozialpolitiker von Ruf befragen, nicht aber die Lehrlingszüchter. Die Frage ist in der Tat weniger einfach, als sie vom Standpunkte einer einzelnen Gewerkschaft erscheint, was aber die Meinung der berufsmäßigen Lehrlingszüchter zur Klärung der Frage beitragen soll, vermögen wir nicht einzusehen.
Das Jahrbuch für den Oberbergamtsbezirk Dortmund ( Sechster Jahrgang, Essen, G. D. Baedecker) beansprucht gegenwärtig erhöhtes Interesse als ein nüßlicher Führer durch die Verhältnisse des größten deutschen Kohlen- und Induſtriebezirks. Das Buch gibt auf beinahe 800 Seiten Aufschluß über alles, was zur Beurteilung der Lage der Großindustrie des Bezirks wissenswert ist. Es werden darin die R.-A. Liebknecht bemerkt, daß nach den Veröffentlichungen einzelnen Werke ausführlich dargestellt nach Größe, Zwed, OrganiStaatsanwalt Schönian: Das gilt selbstverständlich, wenn das Reglement dahin geändert worden sei, daß solche Disziplinar fation, Leistung, Kapital, Gewinn, Arbeiterzahl, alles für eine Reihe fie als Beweismittel für die Beschuldigung dienen sollen, nicht aber, strafen nur noch von dem Leiter des Gefängnisses verhängt werden von Jahren. Auf diesen Hauptteil des Buches folgt die Zusammen wenn Ausführungen eines Artifels vollständig unerheblich sind. dürfen. Direktor Sauer bestätigt, daß dies jetzt so gehandhabt stellung der bergmännischen Körperschaften, der Kassenorganisationen, Wenn weiter ausgeführt wird, daß aus dem Falle Höhne die Tendenz wird. Angell. Schneidt bezweifelt, daß der Zeuge dem Stläroff wissenschaftlichen Anstalten, der Organisationen und Behörden für die des Artikels, nicht zu beleidigen, hervorgehen soll, so behaupte ich, so in die Augen gefehen haben wird, daß er heute noch sagen kann, Arbeiterversicherung, Angaben über die Tätigkeit der Knappschaftsdaß neben der Beleidigung der Beamten und Aerzte in Blößensee das flackernde Feuer des Wahnsinns habe nicht aus seinen Augen Berufsgenossenschaft, die Organisation des Vereins für die berg noch andere Beleidigungen in dem Artikel enthalten find, nämlich geleuchtet. baulichen Interessen sowie des Kohlensyndikats und seiner Mitglieder die der Beamten auch anderer Strafanstalten. Da aber von diesen und feiner Geschäftsergebnisse. Dann folgen ausführliche statistische tein Strafantrag gestellt ist, erübrigt es sich, darauf einzugehen. Mitteilungen über Kohlen, Koks, Briketts, Eisen und Eisenerzeugnisse R.-A. Heinemann: Aus welchen Motiven die Staatsanwalt und deren Ausfuhr, Einfuhr und Verbrauch. Eine Gesamtübersicht schaft ein Beweismittel herbeigeschafft hat, ist ganz unerheblich. Ent über die Anzahl der Werke, ihre Produktion, Absatz und Belegschaft scheidend ist nur die Tatsache, daß es herbeigeschafft ist. geht bis auf das Jahr 1792 zurück. Ueber Preise der Produkte, Löhne und Jahresleistungen des einzelnen Mannes wird Auskunft gegeben. Das Buch kann allen Interessenten empfohlen werden.
R.-A. Liebknecht: Woher weiß denn der Staatsanwalt, daß in dem weggelassenen Mittelstück des Artikels Beleidigungen ent halten find? Da es noch nicht verlesen ist, dürfen wir prozessual von ihm noch gar nichts wissen.
Staatsanwalt Schönian: In der Auflage sind als Beweismittel die im Beiheft befindlichen Blätter bezeichnet. Within müßten nach Ihrer Anschauung, die ganzen Zeitungen, nicht nur die be treffenden Artikel verlesen werden.
wir eben.
R.-M. Liebknecht: Ganz richtig; aber darauf verzichten Strafen gegen die Berteidigung.. Nach fast einstündiger Beratung berkündet der Borsigende: Bei Begründung des Beweisantrages hat der Rechtsanwalt Liebknecht die Worte fallen lassen, daß das Gericht
Angefl. Kalisti spricht seine Verwunderung darüber aus, daß der Zeuge, dem täglich zahlreiche Gefangene zur Vernehmung vorgeführt wurden, sich noch nach so langer Zeit in allen Einzelheiten des Falles Stläroff entsinnen fönne. Der Zeuge verweist auf sein Studium der Aften, nachdem der Artikel erschienen war, und bleibt bei seiner Bekundung.
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Auf eine Frage des N.-A. Löwenstein beschreibt Zeuge den Stläroff nach seiner Erinnerung als einen Mann von mittlerer Größe mit schwarzem Bart. Aus den Aften geht hervor, daß Skl. 166 Bentimeter groß war, von kräftiger Statur, einen dunkelbraunen Schnurrbart hatte.
Das Klosett als Erholungsort.
Eingegangene Druckfchriften.
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Haberlands Unterrichtsbriefe für das Selbststudium lebender Fremdsprachen mit der Aussprachebezeichnung des Weltlautschriftvereins ( Association phonétique internationale). Französisch von Rektor die Gefangenen ihre Bedürfnisse in einem Eimer berrichten müssen, 36 G. gr. 8°, Breis brosch, je 75 Pf. Berlag von E. Haberland in LeipzigDie weitere Befragung des Zeugen bringt zur Kenntnis, daß. Michaelis und Prof. P. Passy, Englisch von Prof. Dr. Thiergen und A. Clay, M. A. Franz. Probebrief, 40 S. gr. 8°, engl. Probebrief, weil man sie auf dem Klosett nicht kontrollieren kann, ob sie nicht nur aus Faulheit, um mit der Arbeit aufzuhören, dorthin zu je 20 Briefen zur Beherrschung des Französischen, und von ThiergenReudnik. Das Unterrichtswert von Michaelis- ẞassy, das in zwei Kursen gehen. Auch bei Stläroff wurde der Umstand, daß er sich zum Clay, das in demselben Umfange zur Beherrschung des Englischen in Wort Austreten meldete, ein Bedürfnis im Eimer aber nicht verrichtete, und Schrift führen will, ist in der Lautschrift der Association phonétique als Beweis der Faulheit angesehen. internationale wiedergegeben.
Einzudämmen die Säuglingssterblichkeit,
hierin betätigen sich alle Schichten unseres Volfes und die Behörden. Jeder einzelne hat aber die Pflicht, mit Tat und Nat hinzuweisen auf Knorrs Hafermehl, welches für die Säuglingspflege vorzüglich geeignet ist. Dasselbe wird mittels eines sehr vervollkommneten Fabritationsprozesses aus dem besten und reinsten Rohmaterial hergestellt. Es zeichnet sich durch hohen Nährwert und durch leichte Verdaulichkeit aus, beide Faftoren sind für die ersprießliche Kinderpflege unerläßlich. Durch zweckmäßigen Zusatz von Kuhmilch erhält man ein Getränk für die Säuglinge, das ihnen nur wohlbekommt, welches auch die Blut-, Muskel- und Knochenbildung sehr vorteilhaft beeinflußt. Im Interesse unseres fräftigen und gesunden Nachwuchses verwende man allgemein Knorrs Hafermehl.
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