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Nr. 125. 22. Jahrgang.

1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Abgeordnetenbaus.

191. Sigung vom Montag, den 29. Mai, vormittags 11 hr.

Am Ministertische: Möller.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Beratung der Berggeseknovelle, welche sich auf die Stillegung von Zechen bezieht.

In der General debatte erklärt

nahmen tragen soll, wenn rechtskräftig die Aufhebung dieser Maß­nahmen festgesetzt ist, nach den Beschlüssen zweiter Lesung an genommen.

Dienstag, 30. Mai 1905.

auf Erhöhung des ortsüblichen Tagelohnes in Anspruch nimmt, so­wie ein Antrag Timm- München, der die Generalkommission beauftragt, im Sinne der Beschlüsse des Heimarbeiterschutz- Kongresses Die§§ 161 und 162 Handeln von dem Berzicht des Vergiverks zu wirken und alles zu tun, was nur irgendwie geeignet erscheint, eigentümers auf sein Eigentum. Nach§ 161 ist der bisherige Staat und Gesellschaft zu veranlassen, den Heimarbeiterschutz zu Eigentümer zur Tragung von Kosten für die von der Verwaltung fördern.

getroffenen Maßnahmen nur verpflichtet, soweit sie zur Erfüllung Eine Resolution, die die Generalfommission ermächtigt, die not­früherer Verbindlichkeiten dienen oder durch alsbaldige Einstellung wendigen Schritte zu tun zur Verschmelzung der Wäsche- und von Maßnahmen nicht abzuwenden sind. Nach§ 162 soll diese Bes Krawattenarbeiter mit dem Schneiderverband findet nach entgegen­stimmung auch auf einen Verzicht mit der Maßnahme Anwendung kommenden Erklärungen der beiden Verbandsvertreter mit großer Abg. Schiffer( natl.), daß seine Partei bereit sei, an dem Bu- finden, daß die Beschränkung der Kostenpflicht sich nur auf diejenigen Mehrheit Annahme. standekommen des Gesezes mitzuwirken, soweit es sich gegen die besonderen Kosten bezieht, die den von den Verzicht betroffenen Teil Es folgt die Beratung des Antrages Scherm- Stuttgart illegitime, illoyale, rein spekulative Stillegung von Bechen   richtet, des Bergwerks angehen. ( Metallarbeiter): sie könnten aber nicht der Stillegung aus berechtigten Rücksichten ent- Auf Antrag der Abgg. Henning( f.),' b. Blow Bossee( ff.)" In Erwägung, daß die gewerkschaftliche Agitation den Zweck gegentreten. Aus diesem Grunde würden sie gegen den Betriebszwang und Dr. Hager( 8.) wird lettere Bestimmung dahin ausgedehnt, verfolgt, die indifferenten Arbeiter den Gewerkschaften zuzuführen, und gegen die Vorschriften über die Bauhafthaltung von Bechen   daß ein solcher Verzicht der Einleitung und Durchführung des Ver- und die Mitglieder der Organisationen durch Aufklärung mehr und stimmen. Verlangen müßten seine Freunde aber auch, daß die fahrens auf Entziehung des Bergwerkseigentums auch dann nicht mehr von den ideellen und materiellen Zielen und Zwecken der Kosten des unberechtigten Zwangsbetriebes vom Staat getragen entgegensteht, wenn er vor der Zustellung der Aufforderung zum Organisationen zu überzeugen, fie zu treuen Mitgliedern zu er= werden. Würden die Wünsche seiner Freunde nicht erfüllt, so Betriebe des Bergwerks erklärt ist. ziehen; in weiterer Grivägung, daß jeder Streit um die Form der würden fie gegen das Gesetz stimmen. Lasse die Regierung die Mit dieser Aenderung werden die Paragraphen 161 und 162 Organisation diese so dringend notwendige Agitation erschwert, Vorlage an dieser Forderung scheitern, so werde das vom Bolte nicht angenommen. erflärt der Kongreß: verstanden werden.(?)( Beifall bei den Nationalliberalen.)

Ferner wird auf Antrag der Abgg. Henning( f.), b. Bülow­Minister Möller erwidert, daß, wenn die vom Vorredner an- Bossee( ft.) und Dr. Hager( 3.) ein§ 194a in das Gesetz ein geregten Veränderungen an der Vorlage vorgenommen würden, gefügt, worin die Ueberweisung des in diesem Gesetze vorgesehenen Die Regierung feinen Wert mehr auf die Vorlage legen würde. Verwaltungsstreitverfahrens zur Entscheidung an den Bergausschuß, Abg. v. Bülow- Boffee( ft.) tritt für Beseitigung des Betriebs- dessen Abteilungen aus Bergbeamten und Provinzialdelegierten be­zwanges ein, womit sich die Staatsregierung anscheinend einverstanden stehen, ausgesprochen wird. erklärt habe. Im übrigen werden die einzelnen Bestimmungen der Vorlage Minister Möller: Die Auffassung des Vorredners, daß ich mich nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. für die Beseitigung des Betriebszwanges ausgesprochen hätte, wird Abg. Kirsch( 3.) gibt dem Wunsche Ausdruck, daß das Herren­Durch meine vorherigen Ausführungen widerlegt. Allerdings habe haus die beiden Berggefeßnovellen und den später zur Beratung ich dem Abg. Bülow- Bossee in einem Privatgespräch gesagt, wenn fommenden Antrag Gamp über die Mutungssperre in ein gemein­der Betriebszwang beseitigt, aber die Bauhafthaltung der Bechen fames Gesez vereinigen möge. aufrechterhalten und nicht eine Bestimmung aufgenommen werde, In der Gesamtabstimmung wird sodann die Vorlage an wie sie der Abg. Gyßling beantragt hatte, wonach der Staat die genommen. Dafür stimmen die Konservativen, die Frei­Gesamtkosten für die von ihm getroffenen Maßnahmen tragen sollte, konservativen, das Zentrum und die Freifinnige Vereinigung. werde die Staatsregierung fich überlegen, ob sie dem so gestalteten Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr: Dritte Beratung des Staats­Gesetz zustimmen könnte. Die Aufrechterhaltung der Bauhafthaltung bildete aber die Voraussetzung für diese meine persönliche Aufvertrages mit Bremen  , Petitionen, zweite und dritte Beratung des Antrages Gamp( Mutungssperre). fassung.

Abg. Bruft( 3.): Die Wünsche, die Herr Schiffer hier bezüglich einer Aenderung des Gesetzes vorgetragen hat, decken sich mit dem Antrag Gyßling, den das Haus in der zweiten Lesung abgelehnt hat. Ich verstehe diese hartnädige Opposition gegen das Gesetz um so weniger, als es nur dazu bestimmt ist, früher schon getroffene Bestimmungen endlich mit Erfolg durchzuführen. Redner bringt drastische Beispiele für die Schäden der Stillegung vor.

Abg. Henning( f.) spricht sich im wesentlichen für die Beschlüsse zweiter Lesung aus und empfiehlt einen von ihm in Gemeinschaft mit dem Abgg. v. Bülow- Bossee( ft.) und Dr. Hager( 3.) gestellten Antrag auf Einfügung eines neuen Paragraphen, in dem die leber­weisung des in diesem Gesetze vorgesehenen Verwaltungsstreitver­

stehen soll, verlangt wird.

Im Herrenhause wird man nächsten Freitag eine all­gemeine Besprechung der Berggefegnovelle vornehmen und diese dann einer Kommission überweisen.

Fünfter deutscher   Gewerkschafts­Kongreß.

Köln  , 27. Mai.

Schluß der Sonnabendsizung.

Die Resolution Busse vom Gewerkschaftsfongreß zu Frankfurt am Main   wird aufgehoben. Arbeiter- gelernte und ungelernte die in einem Betriebe zusammen arbeiten und deren Tätigkeit bei der Herstellung von Produkten organisch zusammenhängt, sind in dem für ihren Beruf errichteten Industrieverband zu organisieren. Sogenannte betriebsfremde Arbeiter, 3. B. Maurer und Zimmerer in Industriebetrieben, Maler in Schiffswerften, Holz­arbeiter in Waggonfabriken, in Uhren- und Nähmaschinenfabriken und so weiter, Metallarbeiter aller Art in Betrieben der Holz­industrie usw., sind dem Industrieverband ihres Berufes zuzuführen. Es ist deshalb jede Agitation als unzulässig zu bezeichnen, die gegen diesen Grundsatz verstößt. Ebenso unzulässig ist jede Agitation, die den Zweck hat, Mitglieder ihrer Organisation abwendig zu machen, insbesondere wenn die Erhebung niedriger Beiträge dabei als Rockmittel angewendet wird.

Bei der Aufnahme von Mitgliedern aus anderen Organisationen gilt der Grundsatz, daß diese nur aufgenommen werden, wenn sie ihre Abmeldung aus der früheren Organisation vollzogen und ihre Bei­träge bezahlt haben."

Nach unwesentlicher Debatte wird auf Vorschlag Bömelburg beschlossen: Unter Aufhebung der Resolution Busse wird den Zentral­vorständen es überlassen, über die Grenzstreitigkeiten bis zum nächsten Gewerkschaftskongreß ein Provisorium zu schaffen.

Massini- Berlin   teilt das Resultat der Wahl zur General­fommission mit. Gewählt sind: Legien( Holzarbeiter) mit 182, Saffenbach( Sattler) mit 176, Kube( Zimmerer) mit 179, Silber schmidt( Maurer) mit 180, Sabath( Schneider) mit 150, Döblin  ( Buchdrucker) mit 140, Knoll( Steinseher) mit 135, Robert Schmidt mit 119, Cohen( Metallarbeiter) und Johann Brinkmann mit 116 und Drunsel( Töpfer) mit 101 Stimme. Außerdem haben erhalten Wels 74, Hübsch( Tertilarbeiter) 71, Brüdner( Graveur) 65, Brünner( Eisenbahner) 52, Thiebe 40,' Bruns 29 und Hue, Bömel­

Unter verschiedenen Anträgen werden angenommen: einer des

Gärtnerverbandes auf Regelung des Gärtnerrechtes, einer der Friseurgehülfen, wonach die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter die Organisation der Barbier- und Friseurgehülfen unterstützen sollen. Abgesetzt wird mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit ber sollen. Abgesetzt wird mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit der Antrag der Bildhauer auf Bekämpfung des Alkoholismus  . Auf die Tagesordnung des nächsten Gewerkschaftskongresses. wird gesezt: 1. Der Boykott als Gewerkschaftswaffe. 2. Die Frage der gewerbsmäßigen Stellenvermittelung.

Die Referenten Hue und Umbreit legen die von ihnen for: fahrens zur Entscheidung an eine neu zu bildende Instanz, die aus mulierte Resolution betreffend Arbeiterkammern vor. Sie lautet: " Der Fünfte deutsche Gewerkschaftskongreß erwartet von der dem Bergausschuß, aus Bergbeamten und Provinzialdelegierten bes Reichsgesetzgebung die Schaffung von Arbeiterkammern als gefeßlich burg und Reghäuser je eine Stimme.( Große Heiterfeit.) Abg. Cajjel( fri. Vp.) befürwortet einen Antrag Gyßling, anerkannte Arbeitervertretung. Dieselben sollen berufen sein, in welcher die Schadenersaßpflicht des Staates für die infolge allen die Interessen der Arbeiterschaft betreffenden Angelegenheiten feiner Anordnungen auf Grund dieses Gesetzes verursachten Anträge zu stellen, Gutachten zu erstatten, Beschwerde zu führen, Rosten festsetzt. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, bei der Veranstaltung von Enqueten und arbeitsstatistischen Auf­so würden seine Freunde für den inzwischen eingegangenen nahmen, sowie insbesondere bei der Ausgestaltung, Durchführung Antrag Schiffer( natt.) stimmen, daß nach rechtsfräftiger Entscheidung und Beaufsichtigung des Arbeiterschutzes und an der Förderung for­wenigstens diejenigen Kosten aus den Maßnahmen der Regierung porativer Arbeitsverträge mitzuwirken. bom Staate getragen werden, die nicht durch die Erträge des be- Der Kongreß erblickt in dem geplanten Ausbau der Gewerbe treffenden Bergwerks gedeckt sind. Würden die Anträge Schiffer und gerichte zu Arbeitskammern nur den Versuch, die Wirksamkeit selbst Gyßling abgelehnt, so sei das Gesetz für die Freisinnige Boltspartei dieser Organe zu verfümmern und eine Vertretung der weiblichen nicht annehmbar, denn die Ablehnung dieser Anträge widerspreche Arbeiterschaft auszuschließen. Von der Ueberzeugung durchdrungen, dem gefunden Volksbewußtsein(?).( Beifall links.) daß dieser Weg nicht geeignet ist, die gleichberechtigte Mitarbeit der Arbeiterflasse im Reich und Staat zu gewährleisten, verwirft der Kongreß durchaus diese wie jede andere Lösung, die der Schaffung selbständiger Kammern entgegensteht.

Abg. Wolff- Liffa( fri. Bg.) spricht sich ebenfalls für den Antrag Gyßling bezw. den Antrag Schiffer aus. Wenn der Staat den

Zwangsbetrieb anordne, müsse er auch die Kosten tragen.

Damit schließt die allgemeine Besprechung. Nach§ 65a gilt ein Bergwerk auch dann als im Betriebe be­findlich, wenn der Betrieb zwar eingestellt ist, indessen seit Er­stattung der vorgeschriebenen Anzeige oder bei nicht rechtzeitiger Erstattung dieser Anzeige seit der tatsächlichen Einstellung des Be­

triebes noch nicht vier Wochen verstrichen sind.

Diese Bestimmung wird nach einem Antrage v. Bülow= Bossee( ft.) in der Fassung angenommen, daß seit Erstattung der Anzeige noch nicht vier, seit der tatsächlichen Einstellung bei nicht rechtzeitiger Anzeige noch nicht a cht Wochen verstrichen sind.

Nach§ 65 d steht dem Bergwerksbefiger gegen die Verfügungen und Entscheidungen des Oberbergamts auf Grund dieses Gesetzes, sowie gegen die Ablehnung des Antrags auf Aufhebung des Zwangsbetriebes die Klage im Verwaltungsstreitverfahren vor dem Berg ausschuß zu. Gegen die Entscheidungen des Bergausschusses ist das Rechtsmittel der Revision beim Oberverwaltungsgericht gegeben. Sind von dem Oberbergamt Anordnungen in bezug auf die Weiter führung des Betriebes oder in bezug auf die Einleitung des Ver­fahrens auf Entziehung des Bergwerkseigentums getroffen, so hat der Bergausschuß auf Antrag über deren Fortdauer während des Verfahrens vorab zu entscheiden.

Als unerläßliche Vorbedingung erachtet der Kongreß, daß das attive und passive Wahlrecht zu diesen Kammern auf der Basis des Proportionalwahlsystems allen großjährigen Arbeitern und Arbeiterinnen in Bergbau, Industrie und Gewerbe, Handel, Berkehr, Landwirtschaft erteilt wird, und daß die besoldeten Angestellten der

Berufsvereine ebenso wie berufstätige Arbeiter wählbar sind."

Diese Resolution wird gegen zwei Stimmen endgültig an= genommen.

Es folgt Punkt 9 der Tagesordnung: lebertritt in einen anderen Verband infolge Berufswechsel." Alle hierauf bezüglichen Anträge werden der demnächst stattfindenden Konferenz der Zentralvorstände überwiesen.

Die Hamburger Delegierten bitten, den nächsten Kongreß in Hamburg   abzuhalten.( Beifall.)

Der Vorsitzende Bömelburg teilt das Urteil im Prozeß Silger mit.( hört, hört.) Er verliest ferner ein Protesttelegramm aus Frankfurt   gegen die Aeußerungen Müllers- Hamburg über die Maifcier.( Müller- Hamburg erkennt an, daß er falsch informiert worden ist.) Damit sind die Arbeiten des Kongresses zu Ende. Bömelburg: Wir stehen am Ende unserer Arbeiten, wir hatten zwei Fragen zu erörtern, bei denen die Gefahr nahe lag, daß wir in einen Gegensatz zur Partei gerieten. Aber wenn auch sachliche Meinungsverschiedenheiten vorkommen können, Partei und Gewerk­schaft sind doch eins.( Lebhafter Beifall.) Wenn wir auseinander­

gehen mit dem festen Vorsatz, in 3 Jahren die 2 Millionen Mit­glieder erreicht zu haben, können wir getrost in die Zukunft sehen. Die Einigkeit muß unsere Parole sein. Hoch die Einigkeit der deutschen   Arbeiterbewegung.( Lebhafter Beifall.) Damit schließt der Kongreß seine Beratung gegen 8 Uhr.

Witterungsübersicht vom 29. Mai 1905, morgens 8 1hr.

Barometer­

ſtand mm

Wind­richtung

Windstärke Wetter  

Es folgt Punkt 10: Allgemeine Anträge." Zur Debatte gestellt wird zunächst ein Antrag Blum, die Generalfommission möge. der Frage der gewerblichen Unterrichtskurse näher treten. Sie er­hält das Recht, die für die Lehrkräfte und Unterrichtslokale nötigen Stationen Kosten herzugeben. In der Begründungsrede gibt Saffenbach- Berlin die Geschichte der bisherigen Bestrebungen auf gewerkschaftliche Unterrichtsfurſe. Erörtert wird das Projekt Rühle, das die Forderung der allgemeinen Swinemde. 771 SD Bildung der Gewerkschaftsbeamten und Arbeitersekretäre zum Ziel pamburg 770 DSD 1wolten! hat. Ohne zu verlangen, daß der Kongreß sich auf das letztere end- Frantj.a.M. 770 D gültig festlegt, bittet er, die allgemeine Sympathie dafür auszu- München  Der Antrag Blum wird gegen eine Stimme an- Wien  Mit dieser Aenderung wird sodann§ 65d unter Ablehnung genommen. der Anträge Gyßling( frf. Vp.) und Schiffer( natl.), Einstimmig angenommen werden ein Antrag Bod­wonach der Staat die Kosten für die von ihm getroffenen Maß- Gotha  , der die Mitwirkung der Generalfommission für die Agitation südöstlichen Winden.

Auf Antrag des Abg. Dr. v. Savigny( 8.) wird in letterem Sage statt von dem Oberbergamt" gesetzt von der Berg­behör de".

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