Einzelbild herunterladen
 

22. Jahrgang. 2. Beilage des 2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Mr. 128. 22. Jahrgang.

Hus Induftrie und Handel.

"

Sonnabend, 3. Juni 1905.

fehrsverhältnisse geforderten persönlichen Befähigung und Zuverlässig- Mädchen und eheverlassene Frauen handelt, die Recherchen von Frauen feit wesentlich dadurch ermöglicht oder doch erleichtert worden sei, viel delikater ausgeführt werden als von Männern, die ja so gern daß die Bewerber auch den Bezug der üblichen Trinkgelder als einen ihre Meinung in den Sizungen in ungezügelter" Weise zum Aus­Ein Vertrauensmann der Berliner   Großfinanz. Bei der Britett- namhaften Zuschuß zu ihrem Gehalt erachtet hätten. Maßgebend brud bringen. Wie mögen wohl manche dieser Herren den Bart­getvertschaft Triumph" in Budweis   wurden jüngst schmußige für die Auffassung des höchsten Gerichtshofes sei aber der Umstand sinn der weiblichen Pfleglinge verlegen. Manipulationen eines Beamten aufgedeckt. An diesen Handlungen gewesen, daß der Lohn der Ersatzschaffner zur Zeit des damals in Es versteht sich am Rande, daß nicht je de Frau befähigt ist, soll auch ein Herr Snöpflmacher beteiligt sein, über dessen Ber- Frage kommenden Unfalles pro Tag 2,70 W. betragen habe, einen Pflegerin zu werden. Eine jede sollte sich erst fragen, ob sie ge­fönlichkeit die Wiener Beit" schreibt: Arthur Knöpfmacher hat die Betrag, welcher gleichkomme dem damals für Berlin   festgefesten orts- nügend Liebe für die Armen empfindet, um sich manches Opfer an Deffentlichkeit bereits wiederholt beschäftigt. Seine Vergangenheit üblichen Tagelohn, der den Lohnverhältnissen der untersten Schicht Zeit und Bequemlichkeit aufzuerlegen. Auch kommen wohl für diese wurde kürzlich wieder aufgefrischt, als bekannt wurde, daß Knöpfl- des gewöhnlichen Handarbeiterstandes entspreche. Bei Sieber, so Tätigkeit unseres Erachtens nur Frauen in Betracht, die im praktischen macher die Umwandlung der Berg- und Hüttenwerke des Herzogs meinte das Schiedsgericht weiter, träfe das aber nicht mehr zu. Zu- Leben stehen. von Ujest   in eine Aktiengesellschaft vermittelt habe und dabei nächst handelte es sich nicht um einen Ersatzschaffuer, wie es Lensche Wir können uns zum Schlusse den Ausspruch eines Borstehers nicht nur eine Provision von angeblich 600 000 m. erhalten habe, damals gewesen sei, sondern um einen ständig angestellten Schaffner, zu eigen machen, welcher lautet: Mehr weibliche Pflege= sondern auch eine Aufsichtsratsstelle in der neugegründeten Hohen- dessen Lohn jetzt mit 100 m. beginne und bis auf 120 W. steige. rinnen und die Armenpflege wird darunter nicht Iohe Werte Att.- Ges. bekleiden werde. In Wiener   Finanz- Ferner habe sich die Einnahme aus Trinkgeldern nach Einführung des leiden, bielmehr gefördert werden. freifen hat es fein geringes Staunen verursacht, daß Knöpfl- Behnpfennigtarifs vermindert, so daß von 30 M. im Monat nicht annähernd macher diesen Plaz neben dem Direktor der Berliner   Handels- mehr die Rede sein könnte. Der Gerichtshof habe angenommen, daß Rigdorf. Am 31. Mai fand im Saale von Eisermann, Hermann­gesellschaft Fürstenberg, dem Kohlenmagnaten Frik Friedländer und der jetzt gewährte Lohn schon allein die Stellung eines straße 49, eine gut besuchte, von der weiblichen Vertrauensperson andere einnehmen könne. Denn Knöpflmacher war in Wien   in Schaffners bei der Großen Berliner begehrenswert erscheinen einberufene Volksversammlung statt, in welcher Reichstags- Ab­Finanzkreisen in zweifacher Weise in unliebsamer Erinnerung. Er lasse, und daß die Aussicht auf Trinkgelder bei der Annahme einer geordneter Genosse Zubeil über das Thema: Die Soldaten war Inhaber eines Börsenkontors und gab ein kleines Blättchen, Stellung als Schaffner nicht mehr erheblich mitwirke. Die mißhandlungen vor dem Forum des Reichstages" referierte. In die Finanzielle Rundschau", heraus. Die Deffentlichkeit beschäftigte Trinkgelder seien danach S. nicht als Lohn bei Bemessung der seinem 24 stündigen mit Beifall aufgenommenen Vortrage unterzog er zuerst in seiner Eigenschaft als Zeitungsherausgeber oder viel- Rente anzurechnen. der Referent die gegenwärtige Militärjustiz und die Soldaten­mehr im Zusammenhang damit als Gewohnheitsredner in den Der Kläger   legte Rekurs ein beim Reichs- Versicherungsamt, ver- mißhandlungen einer eingehenden Kritik. Von einer Diskussion Generalversammlungen der Aktiengesellschaften. Er machte später treten durch Rathmann vom Handels- und Transportarbeiter- Ver- über den Vortrag wurde Abstand genommen. von sich reden, als er wegen Transaktionen, die er für die Glas- band, der früher selbst Schaffner bei der Straßenbahn war. Er fabrikantenwitwe Marie Stoelzle bornahm, mehrere Monate lang verlangte die Anrechnung der Trinkgelder und gab sich Mühe nach in Untersuchungshaft genommen wurde, aus der er erst entlassen zuweisen, daß sie doch an Stelle vom Lohn träten. wurde, als ein Ausgleich mit Frau Stoelzle zustande tam. Dann wurde er als Börsenbesucher insolvent. Er nahm schließlich Stellung bei den Brifettwerken Triumph".

Das Reichs- Versicherungsamt unter dem Vorsiz des Geheimrats berwarf jedoch den Rekurs am 30. Mai mit der Be­gründung, daß sich der Senat den Gründen des Schiedsgerichts anschließe.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Zu den Mitteilungen über die angebahnte Vertruſtung Berliner   Zigarettenfabriken schreibt uns der Vorstand des Vereins Deutscher Zigarettenfabrikanten zu Berlin  : Das Gewerkschaftskartell für Wunsiedel   und Umgegend beschloß. Die Zahl der Arbeitersekretariate wird wieder um eins vermehrt. In der Fach- wie in der Tagespresse ist mehrfach behauptet ein solches Institut zu errichten. Als Sekretär wird der Genosse worden, daß zwischen einer oder einigen größeren Berliner   Zigaretten- aumann- Wunsiedel angestellt. fabriken einerseits und der Jasmazi- Aktiengesellschaft Dresden

andererseits Verhandlungen mit dem Endziel der Uebernahme dieser gerichte findet am 18. und 19. September in Würzburg   statt. Die Verbandsversammlung des Verbandes deutscher   Gewerbe­Firmen durch die Jasmaßi- Aktiengesellschaft schweben! Angesichts der Beunruhigung, die weite Streise der Tabatindustrie Es wird unter anderem über die ersten Erfahrungen bei den Kauf­hierüber empfinden, erklärt der Vorstand des hiesigen, alle größeren mannsgerichten und über die Erfahrungen mit der Verhältniswahl Bigarettenfabrikanten umfassenden Vereins Deutscher   Zigaretten- verhandelt werden. fabrikanten zu Berlin  , daß die obige Nachricht unzutreffend ist, und baß teins seiner Mitglieder in Unterhandlung wegen Ueberführung feiner Firma in den Trust steht."

Vielleicht unterschäßt der Fabrikantenverein auch die Größe und die geschäftliche Bedeutung der ihm nicht angeschlossenen Fabriken. Der Kohlenverbrauch Groß- Berlins. In den Monaten Januar bis April d. J. betrug die Zufuhr an den Bahnhöfen und Häfen in Berlin   an Steinkohlen, Koks und Briketts 694 178 To., wovon wieder versandt wurden 58 812 To., so daß 685 366 To. verblieben. Es entfielen auf englische   Sohle 127 266 To., auf westfälische 53 031 Tonnen und auf oberschlesische 413 620 To. An Braunkohlen   stellte fich die Zufuhr auf 421 020 To. An den Bahnhöfen und Häfen außerhalb des Weichbildes von Berlin   betrug die Zufuhr an Steinkohlen 318 956 To. und an Braunkohlen 150 866 To. Ein Abkommen zwischen den österreichischen und deutschen Kra­wattenstoff- Fabrikanten ist zum Abschluß gelangt. Beteiligt find 40 der größten deutschen und 13 österreichische Firmen. Die Berein­barung tritt am 1. Juli in Gültigkeit. Für den Verkauf sind für jedes der Länder besondere Zahlungsbedingungen festgelegt worden, nach denen sich die Fabrikanten zu richten haben. Seitens der Fabri­fanten hat man sich für jede Abweichung von der Konvention au einer Vertragsstrafe verpflichtet. Jedes Mitglied hat deshalb eine Garantie in Form eines Solawechsels über 5000 M. hinterlegen müssen. Es sind Schritte zur Ausdehnung der Konvention über England, Frankreich  , Schweiz   und Italien   eingeleitet.

Hus der Frauenbewegung.

mitarbeiten wollen.

Frauen als Armenpflegerinnen.

"

Nachdem die Vorsitzende Frau Jäger noch zum Abonnement auf die Gleichheit" aufgefordert, schloß sie die Versammlung mit einem begeistert aufgenommenen Hoch auf die internationale völkerbefreiende Sozialdemokratie.

"

Gerichts- Zeitung.

Ein weiteres Nachspiel zum Altonaer   Notzuchtsprozeß. Hamburg- Altona   der gerichtliche Ausgang der Blankeneser   Not­Ebenso großes wie berechtigtes Aufsehen erregte nicht nur in zuchtsaffäre, konnte man es doch nach dem Verlauf der Vorunter­brechens freigesprochen werden konnten. Und da ist es denn auch kommenden Burschen von der Anklage eines geradezu viehischen Ver suchung nicht fassen, daß die vier aus den besser gekleideten Ständen erklärlich, daß die Kritik scharf einsetzte. Während die vier Helden des Prozesses freigesprochen sind, mithin in den Augen vieler Klaffengenossen frei von Schuld und Fehle, vielleicht auch hier und da als interessante" Personen erscheinen, ist dem einen Kritiker Ides auch von Fräulein Dr. Anita Augspurg   als lassenjustiz bezeichneten Urteils seine beleidigtem Rechtsempfinden entsprungene Kritik weniger gut bekommen. Wie seinerzeit mitgeteilt, ist der Bis vor kurzem betrachteten die Armentommissionen die Mit- Genosse Riedlinger vom Harburger Boltsblatt" wegen Be­wirkung der Frauen in der Armenpflege als der Uebel größtes. leidigung der Altonaer Geschworenen in zwei Fällen und des Vor­Gründe waren den Herren wohlfeil wie Brombeeren. Sie führten fitzenden des Schwurgerichts, Landgerichtsdirektors Mensching, in ihrer ebenso viele wie fadenfcheinige gegen die Mitarbeit der Frauen einem Falle zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden. ins Feld. Die alten Ladenhüter des Kleinbürgertums wurden Die Beleidigungen wurden von der Straffammer in Stade   in einer hervorgeholt. Es hieß, die Frau soll der eigenen Häuslichkeit nicht vom Hamburger Echo" übernommenen Notiz und in einem eben­entzogen werden, sie hätte nicht den weiten Blick des Mannes, falls dem Echo" entnommenen Bericht über eine von den bürger­sie wäre au warmherzig, um mit den Mitteln der Stadt ge- lichen Frauenrechtlerinnen einberufenen Massenversammlung( Re­nügend hauszuhalten. Auch müßten manchmal in Sen ferentin: Dr. Anita Augspurg  ) erblickt. Sizungen Dinge erörtert werden, welche fich für die zarten weib= Der zweite Sünder" ist der Verantwortliche vom Hamburger lichen Ohren absolut nicht eignen. Schließlich würden sich vielleicht Echo", Gustav Wabersty, der am 15. Januar 1905 in feinem nur diejenigen Frauen melden, die überall dabei sein müssen und Blatte die Angelegenheit erörtert hat. Wegen dieser Kritik haben die ganze Sache als Sport betrachten, beileibe aber nicht ernstlich vier Geschworene gegen Wabersty- gegen Riedlinger acht- Straf­antrag gestellt. Die Verhandlung findet vor der Straffammer IV. Gegen alle diese Papiersoldaten zu Felde zu ziehen, lohnt sich des Landgerichts zu Hamburg   statt; als Vorsitzender fungiert Land­eigentlich gar nicht. Als ob nicht schon unzählige Frauen bewiesen gerichtsdirektor Dr. Schulze, als Vertreter der Staatsanwalt­haben, wie ernst es ihnen ist, mitzuarbeiten für das Wohl der All- schaft stellvertretender Oberstaatsanwalt Jrrmann, als Ver­gemeinheit. Denken wir unserer zum Teil gewerblich tätigen Hausfrauen teidiger Dr. Suse. aus proletarischen Kreisen, welche es trotz großer Arbeitslast noch Die Anflage gegen Wabersky meint, der inkriminierte Artikel ermöglichen, für ihre Organisation zu wirken, ohne die eigene mache ganz besonders unverblümt im Schlußsabe den Geschworenen Familie zu vernachlässigen. Auch ist es gewiß kein Fehler, wenn den beleidigenden Vorwurf, nicht nach Pflicht und Gewissen, sondern Verständnis für die Haushaltungsgeschäfte, ihr persönliches Mit- ergebe sich zum Ueberfluß aus der Bezeichnung aller einzelnen die Frau ein warmes Herz für die Armen mitbringt. Ihr besseres aus Parteilichkeit geurteilt zu haben. Die Absicht der Beleidigung empfinden wird sie namentlich für die Pflege der weiblichen Armen Geschworenen nach Beruf und Namen. Das habe mit einer ob­außerordentlich geeignet erscheinen lassen. Vielleicht wird die Frau jettiven Kritik des Wahrspruches nichts zu tun, diene aber dem durch ihr warmes Mitempfinden in manchen Fällen für zweckmäßigere 3wed, die Genannten persönlich bloßzustellen; und dabei sei nicht für gewisse Dinge, weniger leicht geben wie die Männer, deren Be- von ihnen für, wer gegen die Freisprechung gestimmt habe. Hülfe forgen, auf der anderen Seite aber durch einen besseren Blid einmal darauf Rücksicht genommen, daß es unbekannt sei, wer etwa obachtung gerade in der Häuslichkeit vieles verborgen bleibt. Wenn man nun gar meint, den Bogel abzuschießen mit dem Hinweis auf das Schamgefühl der Frauen, welches durch die Behandlung fitt licher Fragen in der Kommission leiden würde, so zeugt dieses nur gegen die Männer selbst, die nicht im stande sind, diese Dinge so zu behandeln, daß niemand daran Anstoß nimmt. Uebrig bleibt in Wirklichkeit mir ein Grund, der allerdings von den Herren inkriminierten Notiz zu nennen. Der Angeklagte lehnt es ab, den Namen des Verfassers der nicht öffentlich ins Treffen geführt wird. Ueber den Freispruch habe all­enden nämlich in den meisten Fällen mit Eisbeinessen und zotiger die Geschworenen genommen werden, seien Namen und Stand der Die Sigungen gemein Erregung geherrscht. Um zu zeigen, aus welchen Streisen Unterhaltung als Nachtisch, und da wären ihnen Frauen allerdings selben veröffentlicht worden. Nach dem ganzen Drum und Dran hinderlich. Diese Nachsizungen würden durch ihre Anwesenheit fort der Notzuchtsaffäre mußte doch der Anschein erweckt werden, daß fallen, und die Allgemeinheit würde feinen Schaden leiden; wohl ein Fehlspruch vorliege. Nicht die Geschworenen, sondern deren aber die ehrpusselichen Philister, welche sich doch so gern mal ohne Spruch sollte durch die inkriminierte Notiz getroffen werden. Muttern amüsieren.

vergewaltigte Kind, nicht aufgefunden werden konnte( der Brief. Während im Prozeß gegen Riedlinger die Hauptzeugin, das träger hatte deren Adresse nicht ermitteln tönnen!), hat die Hamburger Behörde den Aufenthalt der Zeugin sofort ermittelt und sie ist auch heute erschienen.

Nuglofe Einschreibegebühr. In letzter Zeit sind, wie wir in der bon Georg Bernhard   herausgegebenen Wochenschrift Blutus" lesen, verschiedentlich Fälle vorgekommen, in denen die Reichspost Forderungen auf Ersatz für verloren gegangene Einschreibebriefe nach der Nordamerikanischen Union abgelehnt hat. ist die Bost zweifellos dazu berechtigt. Denn gemäß Artikel 3 des Formell Schlußprotokolls zum Weltpoftvertrag vom 15. Juni 1897 findet im Verkehr mit solchen außereuropäischen Ländern, deren Gesetzgebung dem Grundsatz der Gewährleistung entgegensteht, ein Schadensersatz für verloren gegangene Einschreibesendungen nicht statt. Zu diesen Ländern gehören auch die Vereinigten Staaten   von Amerika  . Die Berliner   Handelskammer hat das Reichspostamt ersucht, geeignete Schritte zu tun um insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerifa zu einer Umgestaltung ihrer Gesetzgebung zu veranlassen. Damit ist aber die Pflicht des Reichspostamtes nicht erschöpft. Es wäre zum mindeſten notwendig, daß, so lange eine solche Ueberein stimmung der Gesetzgebungen nicht ist, das Reichspostamt die ihm unterstehenden Bostanstalten anweist, die Aufgeber von Einschreibe­briefen auf die Schußlosigkeit solcher Sendungen aufmerksam zu machen. Wohl können einzelne Absender durch rein formelle Gründe veranlaßt sein, die Einschreibegebühr auf die Briefe zu bezahlen. Um nun ein Urteil über die Tätigkeit der Frauen in den 3. B. wenn es sich dabei um die Erfüllung prozessualer Pflichten Armentommissionen zu gewinnen, sind gutachtliche Aeußerungen der handelt, aber die meisten von denen, die Briefe als Einschreibesendung jenigen Vorsteher, in deren Kommissionen Frauen beschäftigt werden, frantieren, tun es doch wohl, um sich vor den Folgen eines Verlustes von der Berliner   Armendirektion erbeten worden. zu schüben, und sie sollte die deutsche Post vor der unnüßen Ausgabe 24 Gutachten bei der Verwaltung eingegangen, welche sich bis auf Es sind nun ober vor der unberechtigten Haftung auf unbedingte Sicherheit ihrer zwei mit großer Anerkennung über die Tätigkeit der Frauen aus­Sendungen bewahren. sprechen. Ein Vorsteher, der sowie die meisten Mitglieder seiner Kommission entschiedener Gegner der Mitarbeit von Frauen war, aber dennoch den Versuch machte, spricht sich dahin aus, daß nach Beuge Landgerichtsdirektor Mensching, derzeitiger Präsident feiner Meinung die Armendirektion eine bedeutende und wertvolle des Schwurgerichts, schildert die Tat der bier Burschen als große Sind bie Trinkgelder der Straßenbahnschaffner zu berücksichtigen Bereicherung der ihr zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte erfahren Roheit, ist aber der Meinung, daß nach Lage der Sache Zweifel an bei Berechnung der Unfallrente? würde, wenn es ihr gelänge, in ganz Berlin   auch nur 20 Damen der Schuld der Angeklagten im Sinne der gestellten Schuldfragen ent­Diese Frage schien den Beteiligten endgültig zugunsten unfalls von der Befähigung der Pflegerin seiner Kommission zu gewinnen. stehen fonnten. Nach seinem Dafürhalten sei die U. ein gutgeartetes berlegter Straßenbahnschaffner erweiterte Ueber die Pflege weiblicher Personen spricht sich ein Herr dahin aus, Mädchen, doch hätte sie sich sagen müssen, daß abends nach 10 Uhr Senat des Reichs- Vertungsamtes, der nur in daß nach seinem Dafürhalten nur eine Frau richtig urteilen tann. im Segelboote nicht alles glatt ablaufen werde. Es lasse sich nicht besonderen prinzipiellen Streitfällen zuſammentritt, vor zwei oder Er hat die besten Erfahrungen gemacht. Alle Gutachten sprechen sich positiv behaupten, daß Gewaltanwendungen vorgenommen seien und brei Jahren im Falle des Schaffners Lensche die Anrechnungsfähigkeit fehr anerkennend über die Gewissenhaftigkeit und Bünktlichkeit der daß die vier Angeklagten den willen oder bewußtlosen Zustand der Trinkgelder aussprach. Jetzt hat nun aber ein Spruchsenat des Frauen, sowie über die sehr fachlichen und zweckmäßigen Anträge des Mädchens hätten erkennen müssen. Aus diesem Grunde tönne Reichs- Versicherungsamtes eine Entscheidung gefällt, die jene An- der Frauen aus. Ihre Berichte sind mindestens so gut, wie die der den Geschworenen nicht der Vorwurf der Klassenjuftig gemacht nahme in ihrer Allgemeinheit zunichte macht. Männer. Auch geht aus den Gutachten hervor, daß sie nicht so werden, zumal die damaligen Angeklagten durchaus feinen gebildeten Der Straßenbahnschaffner Sieber von der Großen Berliner leicht zur Bewilligung von Geldern bereit find, wie Eindruck machten und auch nicht zu den besseren Ständen gezählt Straßenbahn- Gesellschaft" hatte in zweiter Instanz die Erhöhung seiner man befürchtete. Ein Herr berichtet, daß in seine Rom  - werden könnten, sondern aus dem Kleinbürgertum stammen. Unfallrente von 50 auf 60 Broz. der Vollrente und die Anerkennung der mission, der zwei Frauen angehören, die schmutzigsten Dinge Die vier Burschen verweigern die Aussage, Anrechnungsfähigkeit von 50 W. Weihnachtsgratifilation auf das ver- erörtert werden konnten, ohne daß die Frauen daran Anstoßz nahmen, um sich feiner strafrechtlichen Verfolgung aus ficherungspflichtige Einkommen erzielt. Das Schiedsgericht verwarf auch er meint, wenn andere Herren das befürchten, so stellen sie zuseßen.

-

Soziales.

Der Vorsitzende regt den Ausschluß der Oeffentlichkeit an, der Staatsanwalt widerspricht mit dem Bemerken, daß eine Sache, die so viel Aufsehen erregt habe, und um jeder falschen Auslegung die Spike zu nehmen, öffentlich verhandelt werden müsse. Wer der Das Gericht behält sich die Entscheidung vor. Der Vorsitzende Verhandlung nicht beiwohnen wolle, könne ja den Saal verlassen. bemerkt noch, es handle sich, diesen Eindruck habe er aus dem Studium der Atten gewonnen, feineswegs um ein Mädchen, dessen Vorleben danach angetan sei, es hier öffentlich bloßzustellen.

jedoch seinen Antrag, dem versicherungspflichtigen Einkommen aus sich selbst ein Armutszeugnis aus. Es kommt nicht darauf an, was Festgestellt wird, daß gegen die Notzüchtler noch ein Verfahren dem Dienstverhältnis auch 360 Mart Trinkgelder- 30 Mart pro verhandelt wird, sondern wie es verhandelt wird. Es muß Sache wegen Verführung einer Minderjährigen( wie schon bemerkt, ist die Monat zuzurechnen und die Rente dementsprechend zu bemessen. des Vorstehers fein dafür zu sorgen, daß das Sittlichkeitsgefühl 1. erft 15 Jahre alt) schwebt. Das vergewaltigte Mädchen hat Da fich das Reichs- Versicherungsamt bei seinem späteren Urteil auf nicht darunter leidet. Er hat die Wahrnehmung gemacht, daß die von dem einen Burschen eine Abfindungssumme bon 1000 m. be die Begründung des Schiedsgerichts bezog, fo muß fie näher mit Frau durch ihre Gegenwart nicht störend, sondern reinigend wirkt, tommen. geteilt werden. Es wurde vom Schiedsgericht ausgeführt: Der indem sie alles übrige und unsaubere Gerede fernhält. Dieser Herr Die Zengin U. kann sich der einzelnen Vorgänge im Boote nicht erweiterte Senat des Reichs- Versicherungsamtes habe allerdings wagt es auch, den Schleier, der die geheimnisvolle Gegnerschaft der genau erinnern. Sie war mit der Handlung keineswegs einvers burch Urteil vom 25. Dftober 1902 im Fall Lenfche die Anrechnungs- Männer verhüllt, ein wenig zu lüften. Er deutet leise an, daß standen und fiel in Ohnmacht. Der Staatsanwalt beantragt vier fähigkeit der Trinkgelderbezüge anerkannt. Das Reichs- Versicherungs- die Männer gern unter sich bleiben wollen, um in ungezügelter" Monate Gefängnis. amt sei bei dieser Entscheidung zu der Ueberzeugung gekommen, daß Weise ihre Ansichten untereinander auszutauschen und hierbei ist nach der ihm bekannten Entwidelung der wirtschaftlichen Verhältnisse ihnen die Gegenwart der Frauen unbequem. bei den bei der Berliner   Straßenbahn angestellten Schaffnern zur Aus alledem geht hervor, daß die Tätigkeit der Frauen auch auf Zeit des Unfalls die Trinkgelder der Schaffner als Teil ihres Lohnes diesem Gebiete eine fegensreiche sein kann. Wohl für den größten gelten mußten, auch wenn man an dem Grundfaz festhielte, wonach Teil der Pflegefachen, welche in den Armentommiffionen erledigt Trinkgelder nur dann als Lohn anzuerkennen feien, wenn sie beim Abschluß werden, wird die Frau ein größeres Berständnis an den Tag legen, Wabersth aus sittlichen Erwägungen gehandelt habe und deshalb des Dienstvertrages und bei Bemessung des Dienstlohnes ausdrücklich als der Mann. Sie wird infolge ihres weicheren Empfindens das nahm es von einer Gefängnisstrafe Abstand. Der Artikel war aber oder stillschweigend berücksichtigt worden seien. Das Reichs- Ver- Bestreben zeigen, schneller zu helfen als der Mann nnd schnelle für die Geschworenen beleidigend, denn wenn auch die Tat der vier ficherungsamt habe ferner angenommen, daß die dauernde Belegung Sülfe ist bekanntlich doppelte Hülfe. Hinzu kommt noch, daß in den jungen Leute eine große Roheit und Gemeinheit bedeutete, fo der Schaffnerstellen mit Personen von der durch die Berliner   Wer außerordentlich vielen Fällen, bei denen es sich um alleinstehende mußten die Geschworenen doch nach Lage der Sache freisprechen.

Hamburg  , 2. Juni.  ( Privatdepesche des Vorwärts".) Wegen Beleidigung der Geschworenen, welche die vier wegen Sittlichkeits­verbrechens angeklagten jungen Leute freigesprochen hatten, wurde heute der Redakteur des Hamburger Echo", Genoffe Wabersty, zu 600 M. Geldstrafe verurteilt. Das Gericht erkannte an, daß

"